Frank Peschel
Herr Staatsminister, Sie führten in Ihrer Eingangsrede zur Bearbeitung der Corona-Anträge aus, dass die Digitalisierung – wenn ich Sie richtig verstanden habe – in der Verwaltung stärker Einzug gehalten habe und die Bearbeitung beschleunigt worden sei. Könnten Sie das noch einmal konkretisieren? Ist die Arbeitszeit insgesamt oder die Bearbeitungszeit geringer geworden? Ist die Fehlerquote geringer geworden, oder wurde zusätzliches Personal eingestellt oder abgebaut? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Das gesamte Antragsverfahren bei der Sächsischen Aufbaubank wurde auf ein digitales Verfahren umgestellt. Es gab nur ganz am Anfang das Problem, dass das Eingangsportal nicht sofort funktioniert hat. Das war ein Problem von 48 Stunden. Dann hat man entschieden, um eine Lösung zu finden, dass Anträge auch schriftlich bzw. auf anderem Wege gestellt werden können. Das wurde natürlich prozentual nicht so häufig genutzt wie der digitale Weg. Was aber sofort auffällig war: Die höchste Anfälligkeit gab es bei den Anträgen, die nicht digital gestellt wurden, weil die Digitalisierung hilft, bestimmte Plausibilitäten schon bei der Antragstellung zu überprüfen. Von daher war es richtig, zunächst komplett auf die Digitalisierung zu gehen. Das ist auch die Lehre aus dieser Pandemie: dass auch zukünftig eigentlich nur ein Weg gegangen werden sollte, um die Fehlerhäufigkeit zu reduzieren. Dies hat die Bearbeitungsdauer drastisch reduziert, da, wie bereits gesagt, Plausibilitäten bereits bei der Antragstellung geprüft werden. Dazu kommt ein zweiter Weg: Wir hatten bei den Hilfen des Bundes eine Vorprüfung, das heißt, dort wurden Daten erst an die Sächsische Aufbaubank übermittelt, wenn sie durch die Plattform des Bundes geprüft worden sind. Dort war das Verfahren insgesamt so aufgesetzt worden, dass eine schnelle Bearbeitung möglich war. Der größte Teil war auf Grün gestellt. Es gab dann bei den Anträgen, die auf Gelb gestellt worden waren, Nachfragen, vor allem bei den prüfenden Dritten, denn bestimmte Gruppen durften ihre Anträge nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere prüfende Dritte stellen. Außerdem gab es den dritten und kleinsten Bereich, bei dem der Staatsanwalt draufschauen musste. Aber die vielen Tausend, die ihre Anträge bewilligt und das Geld sofort ausgezahlt bekommen haben, haben sich gefreut, dies jedoch nicht laut und deutlich gesagt, sodass jene, die tatsächlich ein Problem hatten, weil es länger gedauert hat, manchmal den Eindruck erweckt haben, als hätten wir in Sachsen eine zu lange Verfahrensdauer. Das tut mir für diejenigen leid, auf die es wirklich zutrifft; aber für die allermeisten war das ein sehr schnelles und transparentes Verfahren, bei dem schnell bewilligt und ausgezahlt werden konnte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Brünler, bitte schön.
