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Dr. Rolf Weigand

AfD 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2019 mussten wir bei uns zu Hause den notärztlichen Dienst rufen. Der Arzt ist gekommen und hat uns alle zu Hause untersucht. Er hat die Diagnose gestellt und Rezepte ausgestellt. Als er hereinkam, dachte ich mir: Der gute Herr ist doch bestimmt weit über 70. Als er das Rezept ausgestellt hatte, habe ich ihn dann nach dem Alter gefragt. Er hat zugegeben, dass er die 70 gerissen hat. Ich fragte ihn: Warum machen Sie das eigentlich am Wochenende? Warum kommen Sie hierher und tun sich das noch an, wobei Sie doch eigentlich jetzt die Rente genießen könnten? Er war ehrlich und sagte: Wissen Sie warum? Weil der Arztberuf für mich Berufung ist. Er fügte an: weil wir hier viel zu wenige junge Leute haben. Das ist leider so. Im Jahr 2019 fehlten uns in Sachsen 285 Ärzte. Das hat sich in den letzten zwei Jahren noch verschärft. Wir liegen jetzt bei 434 unbesetzten Arztsitzen. Das ist ein Anstieg um 52 %. Die Situation wird in den nächsten Jahren nicht besser werden. 11 % der Hausärzte in Sachsen sind über 65 Jahre alt, weitere 19 % sind über 60 Jahre alt und gehen bald in Rente. Das heißt, knapp 30 % der Ärzte in Sachsen sind nah am Rentenalter. Daher stellt die AfD heute das Sächsische Landarztgesetz zur Abstimmung, um dem Ärztemangel insbesondere im ländlichen Raum entgegenzuwirken und dort die ärztliche Versorgung langfristig zu sichern. Wenn man auf das Jahr 2017 zurückschaut, dann war es mein geschätzter Kollege André Wendt, der damals unseren Antrag eingebracht und das erste Mal eine Landarztquote für Sachsen gefordert hat. Das war damals die Drucksache 6/8490. Der damalige Antrag wurde abgelehnt. Das heutige Gesetz ist die zweite Initiative der AfD in Sachsen. Das zeigt, wie wichtig uns dieses Thema ist. Es zeigt aber leider auch, wie lange die CDU dieses Thema verschlafen hat, insbesondere die Staatsregierung. Anstatt damals schon unsere Idee aufzugreifen, sind Sie lieber 2019 mit der Landarztquote in den Wahlkampf gegangen. Ihnen war es wichtiger, das zu plakatieren, als das Problem wirklich anzupacken. Sie haben die falschen Prioritäten gesetzt. Wir von der AfD waren die Ersten bundesweit, die im Jahr 2017 eine Landarztquote gefordert haben. Wenn man jetzt zurückschaut: 2017, 2021 – vier Jahre verschenkte Zeit. Bereits jetzt sind Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern an uns vorbeigezogen und haben eine Landarztquote eingeführt. In Nordrhein-Westfalen ist man jetzt sogar schon in der dritten Runde. Doch was wollen wir mit dem Landarztgesetz? Erstens wollen wir eine bevorzugte Vergabe von Studienplätzen im Bereich der Humanmedizin an Bewerber, die sich für eine ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum für zehn Jahre verpflichten. Wir haben aktuell das Problem, dass viele junge Menschen Humanmedizin studieren und danach in die Pharmaindustrie oder in die Wissenschaft gehen. Wir brauchen diese jungen Menschen dort, wo sie gebraucht werden, beispielsweise in Stollberg im Erzgebirge. Dort sind 20 Arztsitze unbesetzt. Dort sind schon heute 30 % der Bevölkerung über 65 Jahre alt. 2030 werden es sogar 35 % sein. Zweitens wollen wir dafür eine Vorabquote von 7,3 % festlegen. Das sind 41 Plätze pro Jahr. Drittens will unser Gesetz eine stärkere Berücksichtigung von Bewerbern, die den Arztberuf als Berufung sehen, quasi wie der ältere Herr – der alte Arzt, könnte man sagen –, der uns damals versorgt hat. Sie sehen das wirklich als Berufung. Dafür soll nicht mehr nur das Einser-Abitur gelten, sondern es wird ein standardisierter Eignungstest durchgeführt. Ein Bewerbungsgespräch findet statt, wodurch man die Motivation sieht. Wir wollen auch jungen Menschen die Möglichkeit geben, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im medizinischen oder pflegerischen Bereich eine Landarzttätigkeit aufzunehmen. Viertens wollen wir vorbeugen, dass jemand die Quote nutzt und später kein Landarzt wird. Wir wollen eine Hürde mit 250 000 Euro Vertragsstrafe einbauen, falls sie nach zehn Jahren nicht in den ländlichen Raum gehen. Eine Härtefallregelung wird auch eingebaut. Wenn wir heute unseren Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen und Sie zustimmen würden, dann könnten wir schon im nächsten Wintersemester die ersten Landarztstudenten in Sachsen loslaufen lassen. Unser Gesetzentwurf kann aber die Folgen der verschlafenen CDU-Politik der letzten 30 Jahre nicht abmildern. Wenn man in den ländlichen Raum oder generell nach Sachsen schaut, dann droht uns in den nächsten Jahren eine massive Unterversorgung. Es ist aber wichtig, dass wir heute mit der Landarztquote den ersten Schritt in die richtige Richtung gehen. Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Fritzsche; bitte schön.

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