Valentin Lippmann
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Ulbrich, Sie sind ja nun nach meiner Kenntnis als Fachanwalt für Strafrecht besonders in der Materie bewandert. Können Sie mir bitte einmal sagen, woher Sie die notwendige Nebenstrafrechtsbefugnis des Landes für das Untersuchungsausschussrecht jenseits der Regelung des Bundes über die Strafbarkeit von entsprechenden Falschaussagen vor Untersuchungsausschüssen nehmen?
