landtag.sachsen.de ↗

Petra Köpping

30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde es an dieser Stelle relativ kurz machen, weil all die Knackpunkte, die wir zum vorliegenden Gesetzentwurf der AfD herausgearbeitet haben, schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern benannt wurden. Da ich gerne vertieft auf den Gesetzentwurf eingehen würde, der danach folgt, würden sich sonst viele Punkte doppeln. Ich rufe noch einmal die zwei Punkte, die aus unserer Sicht sehr kritisch sind, auf – wobei ich gesehen habe, dass Sie den ersten Punkt, nämlich dass von den Kassenärztlichen Vereinigungen Aufgaben an zuständige Stellen für die Umsetzung des Landarztgesetzes übertragen werden sollen, in Ihrem Änderungsantrag verändert haben. Das habe ich sehr wohl gesehen. Deswegen will ich es noch einmal benennen: Das war einer der Punkte, die wir rechtlich sehr kritisch gesehen haben. Der zweite Punkt wurde im zweiten Vortrag noch einmal genannt: Wir sind eben schon der Meinung, dass die Beschränkung nur auf das Fachgebiet der Allgemeinmedizin einfach zu kurz gegriffen ist. Ich würde in meinem zweiten Redebeitrag dann auch noch sagen, dass das Landarztgesetz ja nicht das einzige Instrument ist, das wir anwenden, sondern dass es einen ganzen Instrumentenkasten gibt. Deswegen wollen wir mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung eben den anderen Weg gehen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt hierzu ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor, Drucksache 7/7786. Ich bitte, dass dieser jetzt eingebracht wird. – Herr Abg. Dr. Weigand.

Protokoll ↗