landtag.sachsen.de ↗

Thomas Thumm

AfD 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! In den letzten zwei Jahren war hier im Hohen Haus sehr häufig die Rede von Nachhaltigkeit. Mit dem von der AfD-Fraktion heute eingebrachten Gesetzentwurf zur Wohnraumförderung im Freistaat erfüllen wir dieses schöne Wort mit Leben. Sachsen hat damit endlich die Chance auf eine nachhaltige Wohnungspolitik, die durchschlagende Wirkung für Sachsen in den entscheidenden wohnungspolitischen Problemfeldern erzielt; denn, meine Damen und Herren, nichts ist wirtschaftlich und sozial nachhaltiger, als die Wohneigentumsbildung zum vorrangigen Ziel der Wohnraumförderung zu machen. Das gilt gerade für die hart arbeitenden Bürger und ihre Familien, die trotz täglicher Anstrengung bisher nicht in der Lage waren, bereits früh Wohneigentum zu bilden, um im Rentenalter ihre Wohnkosten senken zu können. Das ist der Ansatz unseres Gesetzentwurfs, der zugleich die Bedingungen für das genossenschaftliche Wohnen und das Wohnen zur Miete in Sachsen verbessert. Aktuell stehen in Sachsen insgesamt rund 90 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung, und der Bürger fragt sich zu Recht, wo dieses Geld verpufft. Es wird Zeit, dass die wohnpolitischen Problemlagen in Sachsen gelöst werden. Es wird Zeit, dass der Landtag das Heft des Handelns übernimmt; denn Sachsen hat im Vergleich unter allen Flächenländern die geringste Wohneigentumsquote. In Zahlen lag die haushaltsbezogene Wohneigentumsquote im Freistaat im Jahr 2018 gerade einmal bei 34,6 %. Rheinland-Pfalz hingegen hatte im gleichen Jahr eine Eigentumsquote von 58 %. Das sind stolze 23 Prozentpunkte mehr. Aber selbst Thüringen und Sachsen-Anhalt können mehr als zehn Prozentpunkte höhere Wohneigentumsquoten als der Freistaat vorweisen. Meine Damen und Herren! Das ist für Sachsen ein familien-, sozial- und vermögenspolitischer Offenbarungseid und für die Staatsregierung eine, wie ich finde, beklagenswerte Bilanz. Wir als AfD-Fraktion geben Sachsen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Chance auf eine zielgerichtete und effiziente Wohnraumförderung ganz im Sinne der Bürger und ihrer Probleme, indem wir unter anderem erstens Wohnraumförderung nicht mehr nur quantitativ verstehen, sondern damit einen Beitrag zum sozialen Wohlergehen leisten, zweitens mit langlebigen Gebäuden, langen Bindungsdauern und Erbbaurechten einen nachhaltigen Ansatz verfolgen, drittens die Wohnraumförderung auf der Grundlage differenzierter Einkommensgrenzen des Entwurfs Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen – SächsWoFG) Gesetzentwurf der Fraktion AfD einkommensorientiert und damit sozial treffsicher gestalten und für Kosten- und Gewinntransparenz bei den Investoren sorgen, viertens auch die Sanierung von Wohnraum fördern, fünftens – und das ist uns besonders wichtig – Kinder angemessen bei der Wohnraumförderung berücksichtigen, und zwar durch eine deutliche Erhöhung der Kinderzuschläge bei den Einkommensgrenzen, sechstens eine wirksame Förderung sowohl der Wohneigentumsbildung als auch des sozialen Mietwohnraums und des genossenschaftlichen Wohnens gewährleisten; denn gerade die Wohngenossenschaften bieten seit mehr als 150 Jahren qualitativ hochwertigen Wohnraum zu bezahlbaren Preisen. Wohngebiete, die von Genossenschaftsmietern oder Häuslebauern geprägt sind, sind sicher. Sie sind sozial stabil und weisen zufriedene Bewohner auf. Meine Damen und Herren! Das ist die Perspektive der AfD und nicht die Schaffung staatlich subventionierter Problemviertel; denn die bisherigen Leistungen der Staatsregierung auf dem Gebiet der Wohnraumförderung sind wirklich überschaubar. Im Grunde hat man die Bundesmittel nur planlos abgeschöpft und niemals den Versuch unternommen, Grundsätze für eine eigene Förderpolitik zu entwickeln, die den Problemen in Sachsen gerecht wird. Wohnraumförderung in Sachsen bedeutet bislang vor allem Förderung des Mietwohnungsbaus mit völlig überhöhten Subventionen pro Wohnung. Das Wohneigentum und das genossenschaftliche Wohnen kommen dagegen viel zu kurz. Mit dem von unserer AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf helfen wir den Bürgern, ihre Wohnverhältnisse entscheidend zu verbessern. Aus Mietern werden Eigentümer oder Mitglieder einer Wohngenossenschaft. Umso mehr freut es uns von der AfD-Fraktion, endlich mit den wohnungspolitischen Missständen in Sachsen aufzuräumen und den Bürgern, die mit ihrer Hände harter Arbeit für die Wertschöpfung in diesem Land sorgen, eine Perspektive zu eröffnen. Aus der Mitte unseres Landtags präsentieren wir Ihnen und den Bürgern heute den Entwurf eines kompletten, zukunftsfesten, sozial nachhaltigen und familienfreundlichen Wohnraumfördergesetzes. Wir bitten Sie, zur weiteren Bearbeitung, verbunden mit dem Zweck einer öffentlichen Anhörung, der Überweisung des Gesetzentwurfs in die zuständigen Ausschüsse zuzustimmen. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Thumm für die AfD-Fraktion. Bei dieser ersten Beratung liegt uns entsprechend § 44 Abs. 1 keine Empfehlung des Präsidiums für eine allgemeine Aussprache vor. Deshalb schlage ich vor, den Entwurf zum Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Regionalentwicklung und mitberatend an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie an den HaushaltsTagesordnungspunkt Zwischenbericht des 1. Untersuchungsausschusses Thema „Untersuchung in Betracht pflichtwidriger Unterlassungen von insbesondere Ministerpräsident Michael Prof. Dr. Günther Schneider, Innenminister ihrer Fach-, Rechts- oder Dienstaufsicht namentlich bisher nicht bekannten Mitarbeitern im Zusammenhang Alternative für Deutschland zur den Landeswahlausschuss, die z. Freistaates Sachsen bereits als (Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der AfD Landesliste) – Drucksache 7/7636, Antrag der Fraktionen Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen, und für die CDU-Fraktion spricht zuerst Herr Kirmes; bitte.

Alle Reden von Thomas Thumm Protokoll ↗