Holger Mann
Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte die Ablehnung der beiden Änderungsanträge für die SPDFraktion begründen. Die AfD will eine Vorabquote von 7,3 % im Gesetz vorschreiben. Wir haben jetzt schon erörtert, wie diese Vorabquote im Konkreten erfolgt, und dies auch in der Anhörung ausführlich gewürdigt. Sowohl der Weg über ein Gesetz als auch über eine Verordnung ist möglich und die Koalition hat sich ganz bewusst für den Verordnungsweg entschieden, weil er mehr Flexibilität ermöglicht. Deswegen wird er von uns präferiert und wir erteilen der Staatsregierung den Auftrag, die Details dann per Verordnung zu regeln. Ich will aber bei Ihrem Änderungsantrag noch auf eines hinweisen: Nach Sächsischer Zulassungszahlenverordnung von 2020/2021 haben wir nur 595 Medizinstudienplätze einschließlich des Studiengangs in Chemnitz. Das heißt, die in Ihrem Antrag benannten Studienplätze existieren zum Teil nicht. Wir können keine virtuellen Studienplätze vergeben. Die AfD will das, wir lehnen es trotzdem ab. Ihr Gesetzentwurf würde außerdem die maximale Vorabquote ausschöpfen, und auch das halten wir für einen Fehler, weil es Spielräume zum Beispiel für beruflich Qualifizierte oder Sanitätsoffiziere schließt, und das wollen wir nicht – und Sie vielleicht auch nicht, wenn Sie noch einmal darüber nachdenken. Im Ziel sind wir uns dennoch einig: Wir wollen die Quote bestmöglich ausschöpfen, und die Staatsregierung wird dafür im ersten Jahr ab Beschluss des Gesetzentwurfs den Auftrag erhalten. Sie ist dann flexibel, auf Veränderungen zu reagieren. Ich will gleich noch die Ablehnung des zweiten Änderungsantrags begründen. Ich habe in der Rede klargemacht, weshalb das heute vorgelegte Gesetz aus zwei Artikeln besteht und die Koalition sich wieder auf den Weg begibt, die Verfasste Studierendenschaft als Solidargemeinschaft herzustellen. Mit den Übergangsbestimmungen schaffen wir im Gegensatz zu manchem, was hier gesagt wurde, einen gangbaren, strukturierten und rechtssicheren Weg zurück zur Verfassten Studierendenschaft als Solidargemeinschaft und lehnen deshalb auch diesen Änderungsantrag ab. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion, Herr Fritzsche; bitte kommen Sie ans Mikrofon 4.
