Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Sächsischen Landarztgesetz legt die Staatsregierung einen Baustein für eine bessere regionale Versorgung, insbesondere im hausärztlichen Bereich vor. Die Landarztquote ist damit eine zusätzliche Maßnahme, um bestehende und zukünftig drohende Mangelbedarfe in bestimmten Facharztdisziplinen abzufedern. Der Zugang zu bestens ausgebildeten und engagierten Ärztinnen und Ärzten darf nicht vom Wohnort abhängig sein. Klar ist aber auch, dass ein umfassender Ansatz zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums als attraktiver Lebens- und Arbeitsort verfolgt werden muss. Das ist wichtig, um die bleibenden Niederlassungen und Verwurzelungen der Landärztinnen und Landärzte in der Region sicherzustellen. In die Landarztquote von 6,5 % der in der Vorabquote verfügbaren Studienplätze sollen zukünftig circa 35 Medizinstudierende pro Studienjahr immatrikuliert werden. Sie werden im Wettbewerb um einen der knappen und begehrten Studienplätze begünstigt. Dafür verpflichten sie sich im Anschluss an ihre fachärztliche Weiterbildung mit Schwerpunkt in der hausärztlichen Versorgung, ihre Tätigkeit für zehn Jahre in Regionen mit besonderen Bedarfen auszuüben. Diese Begünstigung muss zu ihrer Rechtfertigung gegenüber allen Bewerberinnen und Bewerbern, die keinen Studienplatz erhalten konnten, mit einem Strafversprechen abgesichert werden. Wir möchten, dass gerade die Menschen, die sich auf die Landarztquote bewerben, voller Überzeugung in den ländlichen Regionen Sachsens praktizieren und sich dort auch dauerhaft niederlassen wollen. Um dieses Angebot attraktiv zu gestalten und die Vereinbarung von Beruf und Familie zu ermöglichen, ist es laut Gesetz zulässig, die Tätigkeit aus besonderen sozialen, familiären oder gesundheitlichen Gründen in Teilzeit durchzuführen. Um den veränderlichen fachlichen Neigungen besser begegnen zu können und die Bewerberinnen und Bewerber in ihrer beruflichen Entwicklung nicht über Gebühr einzuschränken, ist es möglich, innerhalb der ersten zwölf Monate nach Beginn der Facharztausbildung einen Wechsel in ein anderes Bedarfsgebiet zu vollziehen. Wir wollen die am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gewinnen. Landärztinnen und Landärzte absolvieren keine gesonderte Ausbildung, sondern sie sind Medizinstudierende wie alle anderen auch. Sie sind mit denselben Herausforderungen in Studium und Praxis konfrontiert. Gelegentlich wird die Befürchtung geäußert – auch heute wieder –, dass es aufgrund der Vorabquote einen Qualitätsrabatt für die zukünftigen Landärztinnen und Landärzte geben würde. Sie würden ihren beruflichen Werdegang mit einem Stigma beginnen. Diesem Eindruck muss entgegengetreten werden. Daher bemisst sich das Auswahlverfahren streng an dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterium der Eignung. Es ist strukturiert, standardisiert und transparent zugleich. Weil all diese Maßnahmen mit einem Strafversprechen abgesichert sind, ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen unerlässlich, die Wirkung und die Rechtfertigung des Gesetzes ständig zu überprüfen. Für einen derart massiven Eingriff in die Berufsfreiheit muss es fortwährend gute Gründe geben. Daher wird das Gesetz kontinuierlich evaluiert, um erfahrungsbasiert mögliche Anpassungen vornehmen zu können. Der Gesetzgeber erkennt seine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber den Verpflichteten der Landarztquote an und gibt sich daher mit dem Gesetz die Selbstverpflichtung, über das Weiterbestehen des Gesetzes im Jahr 2033, wenn die ersten Wirkungen sichtbar sind, zu befinden. Bis dahin gibt es an vielen Stellschrauben die Gelegenheit, für eine umfassende Stärkung des ärztlichen Berufsbildes und die Erhöhung der Attraktivität in vom Mangel bedrohten Disziplinen tätig zu werden. Eine gezielte Stärkung von praktischen Studienanteilen in eben diesen Disziplinen muss mit einer kontinuierlichen Entwicklung des ländlichen Raumes einhergehen, damit über die verpflichtende Niederlassungszeit hinaus eine dauerhafte Lebensperspektive der Landärztinnen und Landärzte, aber auch ihrer Angehörigen in den ländlichen Regionen Sachsens eröffnet wird; denn – und das will ich hier ganz deutlich sagen – die Landarztquote ist kein Allheilmittel. Jetzt komme ich zum zweiten Teil dieses Gesetzentwurfes, das wir heute besprechen, und zwar zu einem wichtigen Teil des Gesetzentwurfes. Artikel 2 des Gesetzentwurfes widmet sich einem dringend notwendigen Thema: der Stärkung der Studierendenschaften in Sachsen. Heute wird endlich die Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz wieder abgeschafft. Das war eine Forderung, die Hochschulleitungen, die Landesrektorenkonferenz, der Mittelbau, die Konferenz Sächsischer Studierender mit uns BÜNDNISGRÜNEN in der letzten Legislatur – damals als Oppositionsfraktion, jetzt als Regierungsfraktion – geteilt haben. Es ist gut, dass wir jetzt den seit 2013 bestehenden Irrweg in Sachsen beenden, so wie wir es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD verabredet haben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Es wird damit ein grundsätzliches Bekenntnis zu unserem demokratischen und solidarischen Gemeinwesen, der Stärkung der inneren Demokratie der Hochschule, ausgesprochen; denn aus der demokratischen Verfasstheit, aus der Demokratie gibt es keinen Austritt, meine Damen und Herren. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Die Absicherung der vielfältigen gesetzlichen Aufgaben der Studierendenschaft und ihr Einsatz für die hochschulischen und sozialen Belange der Studierenden bedingen eine verlässliche Prognose über die Anzahl ihrer Mitglieder und damit auch der ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ab dem Sommersemester 2022 werden nun die Studierendenschaften wieder aus allen immatrikulierten Studierenden einer Hochschule gebildet. Damit ist es ihnen möglich, mit einer ungeteilten Stimme als legitimierte Ansprechpartner gegenüber den Hochschulleitungen und externen Akteuren zu sprechen. Die innere Verfasstheit und die demokratische Teilhabe an unseren Hochschulen erfährt damit eine Stärkung. Das führt nicht zuletzt zu einer guten Verhandlungsposition, zum Beispiel, um zukünftig über einen Beitrag zu einer klimabewussten und preiswerten Mobilität aller sächsischen Studierenden in Form eines sachsenweiten Semestertickets verhandeln zu können. Das ist ein guter Tag für Sachsens Studierende und unsere Hochschulen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht jetzt Herr Abg. Mann, bitte.
