Kerstin Köditz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchten die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und SPD einen Schritt gehen, der für einen Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags eher ungewöhnlich ist. Allerdings handelt es sich um einen eher ungewöhnlichen Untersuchungsausschuss. Gerade deshalb wird die Fraktion DIE LINKE, dem Antrag einen Zwischenbericht vorzulegen, gern zustimmen. Aus unserer Sicht gibt es dafür mindestens drei zwingende Gründe. Erstens berühren die Themen des Untersuchungsausschusses auch Fragestellungen zu wahlrechtlichen Bestimmungen. Sie werden spätestens bei der Vorbereitung der nächsten Landtagswahl wieder relevant und sind Sache des Gesetzgebers, also dieses Landtags. Er muss gegebenenfalls die Möglichkeit haben, den eigenen Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen, bevor der Untersuchungsausschuss endet, womöglich erst zum Ende der Wahlperiode, das wäre dann zu spät. Zweitens enthält der Untersuchungsauftrag eine ganze Reihe allein von den Mitgliedern der AfD-Fraktion als Antragstellerin behaupteter, äußerst schwerwiegender Vorwürfe. Sollten sie sich nur zu einem Teil bewahrheiten, kämen sie einer Art Verschwörung gleich, die unter gar keinen Umständen hingenommen werden dürften, sondern jetzt in die Debatte gehören. Drittens geht das alles den gesamten Sächsischen Landtag auch dann etwas an, wenn sich im Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme nichts von alledem bewahrheitet hätte, wenn die von der AfD behaupteten schwerwiegenden Vorwürfe nur heiße Luft waren, wenn die AfD den Landtag mit der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beauftragt hätte, der überhaupt keine Verschwörung aufdecken kann, weil da nie etwas anderes war als eine abwegige Verschwörungstheorie der AfD. Meine Damen und Herren, genau das – also dieses drittens – ist aus unserer Sicht der Fall. Dass dies genauso eintritt, war, ehrlich gesagt, von Anfang an zu befürchten. In Untersuchungsausschüssen früherer Wahlperioden ging es um große landespolitische Skandale im Freistaat, um tatsächliches Regierungsversagen, um den Crash der Sächsischen Landesbank mit einem Milliardenschaden für den Freistaat, um einen „Sachsensumpf“ mit Fällen von Korruption bis in die höchsten Ebenen hinein und nicht zuletzt um eine rechtsterroristische Mordserie. Als aber der Vorsitzende der AfD-Fraktion vor knapp zwei Jahren zur Einsetzung des aktuellen Untersuchungsausschusses sprach, ließ er uns wissen, dass er das „schärfste Schwert der Opposition“ unter anderem über der Kaffeerösterei der Ehefrau eines früheren Landeswahlleiters kreisen lassen möchte. Er verglich das Thema sogar mit der Barschel-Affäre. (Heiterkeit bei der CDU) Von einer Kaffeerösterei hat der Untersuchungsausschuss bisher nichts gehört. Auf irgendeine Affäre deutet überhaupt nichts hin. Bisher hat sich der Untersuchungsausschuss anhand von Sachverständigen einen Überblick zum regulären Ablauf eines Wahlvorbereitungsverfahrens verschafft. Wir haben Einblick in die konkrete Arbeit der Landeswahlleitung gewonnen. Wir haben sämtliche Beisitzerinnen und Beisitzer des Landeswahlausschusses befragt, die am 5. Juli 2019 an der Entscheidung beteiligt waren, die Landesliste der AfD zu kürzen. Dank der „Verhörspezialisten“ der AfD wissen wir inzwischen genau, wie der Raum eingerichtet war, in dem der Landeswahlausschuss getagt hatte, und wo welcher Ordner stand. Aber die Frage danach, ob auf ihre Entscheidung Einfluss genommen oder Druck ausgeübt wurde, haben alle – ich betone: alle – Zeuginnen und Zeugen bislang klar verneint, auch der Beisitzer, den die AfD benannt hatte. Das deckt sich mit der Aktenlage und dem Sachstand, den wir schon sehr lange kennen, beispielsweise aus den Medien, aus den Verfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof, aber auch aus dem Wahlprüfungsausschuss dieses Hauses. Meine Damen und Herren! Wahr ist Folgendes: Es war die AfD, die während der Aufstellung ihrer Kandidierenden plötzlich das Wahlverfahren gewechselt hat. Es war die AfD, die ihre Unterlagen kurz vor knapp einreichte. Es war die AfD, die bei dieser Gelegenheit nicht eine, sondern zwei Landeslisten vorlegte. Es war die AfD, die nachvollziehbare Zweifel daran weckte, ein rechtmäßiges Aufstellungsverfahren durchgeführt zu haben. Es war die AfD, der es nicht gelang, diese Zweifel auszuräumen, übrigens auch nicht vor dem Verfassungsgerichtshof. Und es war die AfD, die bis heute nicht bereit ist, irgendeinen eigenen Fehler zuzugeben. Natürlich könnte es sein, dass die weitere Arbeit des Untersuchungsausschusses neue Tatsachen ans Licht bringt. Es gibt bereits ernst zu nehmende Hinweise, dass es durchaus mehrere Versuche gegeben haben könnte, Druck aufzubauen und Einfluss auf die Haltung der Landeswahlleitung zu nehmen. Redner vor mir haben dies schon betont. Allerdings kamen diese Versuche mutmaßlich vom AfD-Landesvorsitzenden und einem Mitglied der heutigen AfD-Fraktion. Auch davon sollte der gesamte Landtag und sollte die Öffentlichkeit in einem Zwischenbericht erfahren. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion, bitte.
