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Petra Köpping

30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst vielen Dank für den Antrag, auch wenn es heute – wie schon richtig bemerkt – der letzte Antrag ist und vielleicht die Aufmerksamkeit ein wenig nachlässt. Die vielen engagierten Menschen in den sächsischen Tierheimen und Tierschutzvereinen leisten wirklich eine überaus wertvolle Arbeit. (Beifall der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Sie kümmern sich um herrenlose Tiere und Fundtiere. Sie sind für sie da, wenn jemand anders sie aufgegeben hat. Sie investieren Zeit und viel Gefühl, damit die Tiere nicht nur gut untergebracht sind, sondern am besten auch ein neues, dauerhaftes Zuhause finden können. Ohne sie wäre die Tierschutzarbeit in den Kommunen in der Tat nicht möglich. Dabei wird oft die eigene Freizeit geopfert, denn es sind vor allem die Ehrenamtlichen, die diese Arbeit tragen. Deshalb erst einmal einen herzlichen Dank dafür. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Es geht aber nicht nur um Dank. Es ist klar, dass wir die Arbeit der Tierheime unterstützen müssen und die ehrenamtlichen und auch die professionell betriebenen Tierheime nicht alleinlassen dürfen. Im Sinne der Berichtsfragen des Antrags werden wir entsprechende Informationen bei den sächsischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern einholen und natürlich weitergeben. Es ist auch in unserem Interesse, einen Überblick zu erhalten, welche Tierheime beispielsweise in der Lage sind, auch Exoten aufzunehmen. Zudem war durch die Pandemie die Nachfrage nach Hunden, Katzen und anderen Kleintieren enorm gestiegen. Es gab und gibt Befürchtungen, dass einigen Tierbesitzern die Verantwortung für die Tiere zu groß werden könnte, dass Tiere zum Teil wieder abgegeben werden. Auch ich hatte hier im Plenum davor gewarnt. Es ist für uns noch nicht ganz klar, ob sich das bewahrheitet. Bislang haben wir noch keine Informationen, dass Tierschutzvereine aufgrund von Überlastungen einen Aufnahmestopp für bestimmte Tierarten beschließen mussten. Aber auch zum Thema Aufnahmestopp fragen wir gern bei den entsprechenden Stellen noch einmal nach. Den Prüfauftrag für eine Delegationsverordnung nehmen wir gern zum Anlass, um uns noch einmal mit der kommunalen Ebene abzustimmen. Prinzipiell ist der Weg klar, wie der § 13 b Tierschutzgesetz umgesetzt werden müsste. Das Land erlässt eine Rechtsverordnung. Ziel der Verordnung wäre dann, dass die Landkreise Gebiete ausweisen können, in denen der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt wird. Gewünscht wird auch eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten, freien Lauf haben. Ich möchte auch den Rahmen und die berechtigten Hürden für solche Maßnahmen darlegen. Nach § 13 b Satz 1 Tierschutzgesetz ist eine solche Regelung nur in Gebieten möglich, in denen an Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt werden, die auf die hohe Anzahl der Tiere in diesem Gebiet zurückzuführen sind. Außerdem muss es eine Prognose geben, dass durch eine Verminderung der Anzahl der Tiere in dem Gebiet diese Schmerzen, Leiden und Schäden verringert werden können. Bevor solche Gebiete ausgewiesen werden, müssen zudem andere Maßnahmen durchgeführt werden, um das Tierleid zu verringern. Nur wenn diese nicht ausreichen, darf verlangt werden, dass Freigängerkatzen kastriert werden. Es müssen also nach dem Tierschutzrecht mehrere Stufen erfüllt sein, um diese Gebiete auszuweisen. Grund für diese komplexe Regelung ist, dass nach § 1 Tierschutzgesetz niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Außerdem verbietet der § 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz das Amputieren von Körperteilen oder das Entnehmen von Organen eines Wirbeltieres grundsätzlich. Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Katze muss bei solchen Eingriffen zudem zustimmen. Bisher haben uns die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter keine Gebiete genannt, in denen diese komplexen Voraussetzungen zur Ausweisung solcher Gebiete vorliegen. Damit sich unter Katzen keine Seuchen ausbreiten und um unserer Verantwortung gerecht zu werden, unterstützen wir aber die Tierschutzvereine schon seit Jahren finanziell, damit sie die Kosten der Kastration für frei lebende Katzen abdecken können. Im Doppelhaushalt 2021/2022 wurden diese Mittel auf über 1 Million Euro pro Jahr aufgestockt; für Sachkosten sind 670 000 Euro vorgesehen, für Investitionen 400 000 Euro. Die Mittel für die Sachkosten in Höhe von 670 000 Euro sind zudem auch für Personalkosten verwendbar. Die Landkreise haben im Sommer 2021 diese Mittel bereits über die Kommunalpauschalenverordnung – SächsKomPauschVO – zugewiesen bekommen und können sie für Personalkosten der Tierheime ausgeben. Dies wurde mit den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern auch bei einer Beratung erörtert. Offene Kommunikation mit den Tierschutzvereinen ist für mein Haus zentral. Deshalb sind im Sächsischen Landesbeirat für Tierschutz vier von elf Vertretern aus Tierschutzvereinen. Der Beirat berät das SMS regelmäßig, zuletzt zu Beginn dieses Monats. Die Ergebnisse fließen in die tägliche Arbeit des SMS ein und werden auf Fachebene umgesetzt. Die Arbeit der Vereine, der Tierheime, der Hauptamtlichen und besonders der Ehrenamtlichen ist für uns ein fachlicher und menschlicher Gewinn. Diese Menschen sind eine wichtige Stütze. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag, dessen Ziel die bessere Unterstützung der wertvollen Arbeit dieser Menschen ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Ich übergebe nun für das Schlusswort an Frau Kollegin Saborowski.

Protokoll ↗