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Anna Gorskih

Die Linke 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Im zweiten Artikel des Gesetzentwurfs will die Staatsregierung die Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft wieder rückgängig machen. Wir LINKE und auch Studierenden fordern das schon seit dem Jahr 2012, als die Regelung unter der Regierung aus CDU und FDP eingeführt wurde und es damit Studierenden möglich machte, aus der verfassten Studierendenschaft auszutreten. Der Schritt, die Austrittsoption wieder rückgängig zu machen, und die verfasste Studierendenschaft zu stärken, ist also längst überfällig. Wir LINKE sagen aber auch, es bedarf noch weiterer dringend gebrauchter Änderungen im Hochschulfreiheitsgesetz. Bedauerlich ist, dass diese eigentlich für das Jahr 2020 angekündigte, umfassende Novellierung des Gesetzes noch nicht umgesetzt wurde. Wir warten seit Jahren auf eine Reform des Hochschulfreiheitsgesetzes. Wir haben in der letzten Legislaturperiode einen sehr umfangreichen eigenen Vorschlag vorgelegt. Wir erwarten nun, dass die Staatsregierung schnellstens und noch in diesem Herbst einen entsprechenden Entwurf vorlegt. Zum vorliegenden Artikel: Studentische Mitbestimmung zeichnet sich dadurch aus, dass alle die Möglichkeit haben zu partizipieren. Demokratische Beteiligung an sächsischen Hochschulen ist nur möglich, wenn alle Teil der verfassten Studierendenschaft sind. Die Mitgliedsbeiträge sichern die Arbeit der Studierendenvertretung sowohl an den Hochschulen vor Ort, als auch auf Landesebene ab. Es braucht niedrigschwellige Beratungsangebote von Studierenden für Studierende, und es braucht die Möglichkeit, gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen. Dazu gehören zum Beispiel die Einführungsangebote für Erstsemester, die Betreuung von Studierenden während der Corona-Pandemie, die Unterstützung bei persönlichen Problemen im Studium, kulturelle Angebote und vieles mehr. Für all das sind finanzielle Mittel notwendig. Wenn Studierende von der Austrittoption Gebrauch gemacht haben, um ihre Beiträge zu sparen, sollte sich dann auch die Staatsregierung über die Zukunft dieser wichtigen Angebote einmal Gedanken machen. Die Ermöglichung der Interessensvertretung von Studierenden auf Landesebene ist eine wichtige Aufgabe, die auch staatlicher Unterstützung bedarf. Nicht umsonst fordern wir LINKE bei jeder Haushaltsverhandlung auch die finanzielle Unterstützung für die Konferenz sächsischer Studierendenschaften. Um demokratische Prozesse an den Hochschulen zu stärken, muss die Solidargemeinschaft der verfassten Studierendenschaft wiederhergestellt werden, nicht zuletzt, um gegebenenfalls ein sachsenweites Semesterticket mit allen Studierenden verhandeln zu können. Ich möchte meine Rede mit den Worten von Sabine Giese beenden. Sabine Giese ist eine der Sprecherinnen der Konferenz sächsischer Studierendenschaften. Ich zitiere: „Für Demokratie gibt es eben keine Austrittsoption“. Deshalb stimmen wir diesem Artikel unter Stärkung der verfassten Studierendenschaft im Gesetzentwurf zu und beantragen hiermit artikelweise Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. – Gibt es jetzt weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann Frau Staatsministerin Köpping, bitte. Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für diesen Antrag, da es in der Tat so ist – ich will die Zahlen noch einmal nennen –, dass von unseren rund 2 600 Hausärztinnen und Hausärzten, die wir in Sachsen haben, jeder Vierte bereits über 60 Jahre alt ist, jeder Zehnte ist bereits über 65 Jahre alt. Das heißt, dass in den nächsten fünf bis sieben Jahren ein Großteil unserer Hausärztinnen und Hausärzte ausscheiden wird. Kollegin Klepsch hatte mir gerade noch mitgeteilt, dass es sogar einen praktizierenden Hausarzt in Sachsen gebe, der 96 Jahre alt sei und mit dem die Patienten auch noch zufrieden sind, das darf man auch noch erwähnen. Das zeigt schon, dass wir dringenden Handlungsbedarf haben. Deswegen ist in der vergangenen Legislaturperiode das 20- Punkte-Programm als Gesamtpaket verabschiedet worden. Ich hatte es vorhin schon gesagt: Selbstverständlich ist ein Hausarztgesetz allein nicht die Lösung dieser Probleme. Dazu gehören eben beispielsweise die Modellstudiengänge in Chemnitz, die wir eingerichtet haben, mit circa 50 zusätzlichen Plätzen, oder die Stipendienprogramme für Studierende, zu denen ich schon mehrfach neue Jahrgänge persönlich begrüßen durfte, die Studienplätze in Pécs – auch davon haben wir bereits die ersten zwei Jahrgänge verabschiedet –, die Förderung der Weiterbildungsverbünde und die Förderung des Ärztenetzwerkes. Nicht zuletzt will ich auch noch auf unsere Zukunftswerkstatt hinweisen, die wir vor kurzem durchgeführt haben, und bei der es um den Dreiklang zwischen Digitalisierung, Telemedizin sowie ambulanter und stationärer Versorgung geht. All das sind Maßnahmen, um die Perspektive und die Gleichwertigkeit zwischen ländlichen Räumen und städtischen Räumen abzusichern. Die Landarztquote ist eine der Maßnahmen davon. Wir werden die Situation nicht sofort verändern können, das wissen wir alle. Heute wurde bereits ausgeführt, wie lange ein solches Studium dauern kann. Aber damit zu beginnen, das halten wir schon für wichtig. Deswegen ist es eine richtige und wichtige Maßnahme. Die Landarztquote ist ein langfristiger Baustein in diesem 20-Punkte-Programm. Der vorliegende Gesetzentwurf soll diese Quote umsetzen. Inhalt des Landarztgesetzes ist, dass die Landarztquote als Vorabquote zu sehen ist. Das wird außerhalb des Numerus clausus stattfinden. Das heißt, wir verpflichten die Menschen nach ihrem Abschluss umgehend zu Weiterbildungen in der Allgemeinmedizin oder zu einer anderen benötigten ärztlichen Weiterbildung. Anschließend wird derjenige zehn Jahre lang in einem Gebiet der ärztlichen Versorgung, in dem eine Unterversorgung droht, tätig werden. Deswegen ist die Erweiterung nicht nur auf die Hausarztpraxen so wichtig. Die vorgesehene Landarztquote in Höhe von 6,5 % bedeutet rund 40 Studienplätze von der gesamten Studienkapazität im Bereich der Humanmedizin. Besonders die Eignung wird in zweistufigen Auswahlverfahren ermittelt. Dort werden solche Dinge, wie fachspezifische Kenntnisse und Erfahrungen aus nicht ärztlichen Gesundheitsberufen oder einem einschlägigen ehrenamtlichen Engagement berücksichtigt. Das halten wir für wichtig, weil Arzt sein nicht nur die berufliche, sondern auch die soziale Komponente beinhaltet. Ferner werden wir zum Beispiel eine erfolgreich absolvierte Notfallsanitäterausbildung, die wirklich eine sehr gute Ausbildung ist, oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Altenpflege berücksichtigen. Ganz ehrlich, ich habe keine Sorge, dass das dazu führt, dass Menschen vielleicht diskriminiert bzw. stigmatisiert werden. Ganz im Gegenteil, wenn sie mit ihrem Wissen, das sie in der Vorstufe ja schon erreicht haben, in ihrem Studium brillieren können, wird das schnell zu einer hohen Akzeptanz führen. Wir haben auch die zentralen Auswahlkriterien in der zweiten Stufe vorbereitet – die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit einer hohen Empathie und Sozialkompetenz. Das Ziel ist, dass sich Medizinerinnen und Mediziner, die sich in den Regionen dann wohlfühlen, über den Verpflichtungszeitraum von zehn Jahren hinaus dort niederlassen können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für uns. Die Kommunen haben einen großen Anteil, dass sich junge Menschen tatsächlich in ihrer Gemeinde, in ihrer Stadt ansiedeln wollen. Dazu gehören die sogenannten weichen Kriterien und da ist es ganz wichtig, dass alle Ebenen zusammenarbeiten: Wo kann ich wohnen? Wo kann meine Familie versorgt werden? Wo gehen meine Kinder zur Kita oder Schule, und was passiert danach? Nicht nur Allgemeinmedizin – das wollen wir auch noch einmal deutlich sagen – wollen wir fördern, sondern der Mangel droht eben auch in anderen Bereichen. Deswegen wollen wir flexibel sein in Weiterbildungsmöglichkeiten in anderen Facharztbereichen mit bestehender oder drohender Unterversorgung. Das wollen wir eröffnen. Dazu gehört übrigens auch, dass wir in Sachsen eine gute Übersicht schaffen, wie man sich als junger Arzt, der vielleicht schon einen Studienabschluss hat, informieren kann, welche Praxis tatsächlich einen Nachfolger sucht. Es ist mir bei meinen Begegnungen und Gesprächen immer wieder aufgefallen, dass es noch keine gesamtsächsische Übersicht dazu gibt, wo man sich tatsächlich nach seinem Studium direkt bewerben kann. Eine weitere Erleichterung soll sein, dass bis zu zwölf Monate nach Beginn der Weiterbildung auch der Wechsel in eine andere Facharztrichtung möglich ist. Auch dazu hat es jüngst den Sächsischen Ärztetag gegeben, wo junge Absolventen genau darüber berichten, dass sie das gerade im letzten Studienjahr noch einmal überlegt haben. Bewerberinnen und Bewerber gehen Verpflichtungen ein, nämlich zehn Jahre lang ihre ärztliche Tätigkeit mit einem vollen Versorgungsauftrag in einem unterversorgten Gebiet auszuüben. Das ist eine lange Planung, die man hierfür als Persönlichkeit auf sich nimmt, und bei Verstoß droht eine Vertragsstrafe bis zu 250 000 Euro. Das ist schon ein Punkt, bei dem man wirklich klug überlegen muss, wenn man als junger Mensch eine Verpflichtung eingeht, die man erst im späteren Lebenslauf einhalten muss, weil sie ja etwas mit der gesamten Lebensplanung zu tun hat. Außerdem bedeutet der Gesetzentwurf die Wiedereinführung der Pflicht zur Mitgliedschaft der sächsischen Studierenden in der Verfassten Studierendenschaft. Das ist gerade von mehreren Rednerinnen ausgeführt worden. Deswegen ist unser Petitum: Stimmen Sie diesem Gesetz zu! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Köpping. Wir schreiten jetzt in die Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen mit der Drucksachennummer 7/6673. Wir stimmen – wie gewohnt – auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus ab. Es liegen uns zu dem Gesetzentwurf Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen. Wir behandeln als Erstes den Änderungsantrag der Fraktion AfD mit der Drucksachennummer 7/7764 und im Nachgang die Drucksache 7/7765, auch ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Der Änderungsantrag kann jetzt eingebracht werden; Herr Dr. Weigand, bitte, für die AfD-Fraktion.

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