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Plenarprotokoll 18/56

14.12.2023 · 292 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (40)CDU (32)GRÜNE (23)AfD (19)FREIE WÄHLER (15)FDP (14)fraktionslos (5)

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

117 Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Tagesordnungspunkt mit Besprechung erledigt 134 Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben. Antrag der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/8277 – 158 zes Gesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/8276 – Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und InteÜberweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/8276 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbrau. . cherschutz – federführend – und an den Rechtsausschuss 173 Stärkung der rheinland-pfälzischen Obstbauberatung – Herausforderungen durch nachhaltige Neuausrichtung des Versuchswesens begegnen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Einstimmige Annahme des Antrags – Drucksache 18/8263 – 182 Wasser ist Leben. Spart nicht am Leben. Speichert Wasser. Winterregen für Dürresommer speichern. Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/8278 – 199 Aktivierung von ungenutztem Wohnraum fördern Antrag der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/8279 – 215 Warnungen der Erzieherinnen und Erzieher ernst nehmen und Kita-System vor dem Kollaps retten – Auswirkungen des Kitagesetzes in 2024 untersuchen Antrag der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/8280 – 232 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsident Matthias Lammert, Vizepräsidentin Astrid Schmitt. Anwesenheit Regierungstisch: Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Janosch Littig, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Martin Brandl, CDU, Abg. Iris Nieland, AfD, Abg. Hans Jürgen Noss, SPD, Abg. Benedikt Oster, SPD, Abg. Joachim Paul, AfD, Abg. Lothar Rommelfanger, SPD, Abg. Marion Schneid, CDU, Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER; Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit; Fabian Kirsch, Staatssekretär, Dr. Fedor Ruhose, Staatssekretär. 56. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 14. Dezember Beginn der Sitzung: 9.33 Uhr

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Hendrik Hering

Ich darf Sie recht herzlich zur 56. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind Kollegin Lana Horstmann und Kollege Tobias Vogt, der die Redeliste führen wird. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Martin Brandl, Iris Nieland, Hans Jürgen Noss, Benedikt Oster, Joachim Paul, Lothar Rommelfanger, Marion Schneid und Dr. Joachim Streit. Entschuldigt sind ebenfalls die Ministerpräsidentin, Staatsministerin Katrin Eder ab TOP 11, Staatsminister Clemens Hoch, Staatsministerin Daniela Schmitt ab 14.00 Uhr sowie die Staatssekretäre Fabian Kirsch und Dr. Fedor Ruhose. Ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 5 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Fall „Heike Raab“ zur umfassenden Aufklärung eines möglichen Verstoßes der Landesregierung gegen die Pressefreiheit Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/8155 – Die AfD-Fraktion hat von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Wir beraten daher den Antrag der AfD-Fraktion. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Warum ist dieser Untersuchungsausschuss dringend erforderlich? – Weil die Sondersitzung zu einer umfassenden Aufklärung nichts beigetragen hat. Das war allerdings zu erwarten. FAZ-Medienjournalist Michael Hanfeld bezeichnete den SWR als Haussender der Mainzer Landesregierung. Diese offenbar systemischen Probleme sind nicht durch Landtagsreden aufzuklären, sondern nur durch einen Untersuchungsausschuss. Dort muss geklärt werden, inwiefern es eine informelle Abhängigkeit des SWR von der Landesregierung gibt und welche Rolle die SWR-Spitze um Intendant und SPD-Mitglied Gniffke bei der Causa Raab spielte. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Ulla Fiebig, Landessenderdirektorin des SWR in Mainz, vom SWR und der ARD, von 2018 bis 2021 Sprecherin der damaligen SPD-Bundesfamilienministerin ex-Dr. Franziska Giffey war. Dass Fiebig kein Parteibuch besitzt, spielt dabei keine Rolle. In dem Untersuchungsausschuss muss außerdem geklärt werden, inwiefern die Ministerpräsidentin in diesen Angriff auf die Pressefreiheit eingebunden war, zumal Ministerpräsidentin Dreyer bereits 2016 massiv Einfluss auf die Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genommen hatte, als sie mit Boykott der Fernsehdebatte vor der Landtagswahl drohte, falls ein Vertreter der AfD teilnehmen würde. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Das hat was mit Haltung zu tun! –

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Sven Teuber SPD

Das war super! – Weitere Zurufe von der SPD) Der damalige SWR-Chefredakteur Fritz Frey bezeichnete daraufhin die Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und Malu Dreyer als Schönwetterdemokraten. Die CDU hielt das Vorgehen Dreyers für eine skandalöse Einflussnahme der SPD und kritisierte die so erzwungene falsche Reaktion des SWR. Michael Hanfeld kommentierte am 21. Januar 2016 in der FAZ – ich zitiere–: „SPD und Grüne haben den SWR durch ihre Absage-Drohung unter Druck gesetzt, in der Gewissheit, dass der Sender bei einer Debatte zur Landtagswahl auf die sie dem Ansehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schweren Schaden zugefügt. Sie haben gezeigt, wer Koch und wer Kellner, wer Herr im Hause„ und dass es im Zweifel mit der Freiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht weit her ist. Einen Eingriff in die Pressefreiheit nennt das die CDU in Mainz, und genau das ist es.“ – Zitat Ende. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das ist bei Ihren Parteitagen regelmäßig der Fall! Sie können ja Journalisten zulassen! – Weitere Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) – Ist die Ministerpräsidentin also eine Wiederholungstäterin, Herr Teuber? (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja!) – Herr Teuber, war sie erneut maßgeblich an einem Eingriff in die Pressefreiheit beteiligt? Wir sind nicht naiv. Deshalb stellt sich für uns die mehr als berechtigte Frage, (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) ob Staatssekretärin Raab ohne Wissen der Ministerpräsidentin mit ihrem Beschwerdebrief einen Alleingang startete oder aber vorher die Rückendeckung der Ministerpräsidentin erhalten hatte. Das bedarf einer eingehenden Prüfung durch einen Untersuchungsausschuss. (Beifall der AfD –

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Martin Haller SPD

Was für eine langweilige Rede eigentlich! –

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Sven Teuber SPD

Überhaupt keine Rhetorik!) Es spricht viel dafür, dass der Brief an die SWR-Landessenderdirektorin eine organisierte Aktion war, um eine negative Berichterstattung über die Verantwortung des damaligen Innenministers Roger Lewentz im Zusammenhang mit den Opfern der Ahrflut künftig zu unterbinden. Es ist schwer vorstellbar, dass es über den Brief hinaus nicht zu weiteren versuchten Einflussnahmen zugunsten von Lewentz gekommen ist. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) – Dass die SPD immer dazwischenruft, zeigt mir, dass ich einen wunden Punkt treffe. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Der Bürger und Zwangsbeitragszahler erwartet Antworten. Pressefreiheit und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind hohe Güter, die es stets gegen undemokratische Einflussnahme zu verteidigen gilt. (Abg. Andreas Rahm, SPD: Merken Sie sich das doch mal! – Weitere Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) – Danke, Herr Präsident. Das gilt insbesondere dann, wenn Vertreter der Landesregierung Einfluss auf die Berichterstattung nehmen wollen. Angesichts der Bedeutung des Falls, des politischen Hintergrunds, der Todesopfer an der Ahr und der Stellung von Heike Raab als Medienpolitikerin ist eine umfassende Aufklärung dringend erforderlich. CDU-Fraktionschef Schnieder hat der Ministerpräsidentin in der Sondersitzung in seiner KurzinEnde. (Abg. Sven Teuber, SPD: Wenn man nur andere zitiert, sagt man selbst wenig!) Damit sollte eigentlich klar sein, dass sich die CDU-Fraktion unserer Forderung nach einem Untersuchungsausschuss anschließen müsste, wenn sie es denn ernst meinte. Aus parteitaktischen Überlegungen heraus geschieht das nicht. Wieder einmal geht es der CDU offenbar nicht um die Sache, sondern um irgendwelche Spielchen. (Zuruf der Abg. Anke Simon, SPD) So wird die CDU also wahrscheinlich, und ich hoffe, Sie belehren mich da eines Besseren, mit fadenscheinigen Argumenten unseren Antrag ablehnen, (Abg. Daniel Schäffner, SPD: Gute Sache, sie kämpfen für die Sache! – Weitere Zurufe von der SPD) um dann im Januar einen eigenen Antrag einzubringen, der den unsrigen weitgehend kopiert. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) – Herr Schnieder, das haben wir schon öfter erlebt, beispielsweise bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe an der Ahr. Auch damals waren wir die treibende Kraft gewesen und hatten als erste Fraktion einen solchen Untersuchungsausschuss gefordert. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Schnellschuss ist das! – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Vielleicht hat die zögerliche Haltung der CDU-Fraktion aber noch einen weiteren Grund. Liegt es etwa auch daran, dass in einem Untersuchungsausschuss nicht nur Verflechtungen der Landesregierung, sondern auch der CDU zutage treten könnten? (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Geradezu lächerlich ist das Argument der FREIEN WÄHLER mit einem Weihnachtsfrieden. Der Untersuchungsausschuss würde ohnehin erst im nächsten Jahr seine Arbeit aufnehmen. Aus unserer Sicht sollte er auf jeden Fall heute beschlossen werden. Bei der Aufklärung darf nicht auf Zeit gespielt werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD –

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Sven Teuber SPD

Die Rede war genauso schlecht wie der Antrag!)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Schäffner.

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Daniel Schäffner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Bollinger, das war leider absolut erwartbar. Die Chance, dass Sie Ihren Antrag erklären, vielleicht auch um etwas Zustimmung werben, haben Sie leider wieder verpasst. (Abg. Sven Teuber, SPD: Er hat auch keine Ahnung!) Erster, Erster! – So kommen Sie von der AfD mir heute wieder vor. Schon vor der Sondersitzung des rheinland-pfälzischen Landtags vor einer Woche wussten die Herren und die Dame hier ganz rechts im Hause, dass ihnen die dort gelieferten Antworten der Landesregierung nicht ausreichen und sie einen Untersuchungsausschuss fordern. (Zurufe von der AfD) Der Untersuchungsausschuss ist das schärfste Schwert der Parlamente, insbesondere der Opposition. Es ist gut, dass es dieses Instrument gibt. Mit dem Schwert ist es aber wie mit den scharfen Messern in der Küchenschublade. Nutzt man sie zu oft und wirft sie allzu sorglos in die Spülmaschine, werden sie stumpf, dann helfen sie niemandem mehr. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Beim Sonderplenum gab es eine intensive Debatte, auf die ich heute inhaltlich nicht mehr eingehen möchte. Malu Dreyer hat ganz klar gesagt, dass sie zu keiner Zeit duldet, dass durch die Staatskanzlei Druck auf Medien ausgeübt wird. Heike Raab hat in dieser Sondersitzung selbstkritisch eingeräumt, dass sie aus aktueller Sicht den Brief vom 2. Mai nicht mehr schreiben würde. Unsere Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat klar zum Ausdruck gebracht, dass das Verfassen des Briefs aus unserer Sicht ein Fehler war. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Viel zu wenig, viel zu spät!) Der AfD geht es aber beim besten Willen nicht mehr um die Sache, sondern um das große Ganze. Ihr Endziel ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen und im weiteren Verlauf die Medien und den Journalismus insgesamt zu schwächen. Um es deutlich zu machen, Ihnen wäre es doch am liebsten, wenn man sich nur noch in seinen Bubbles im Internet informieren würde und ihre Beiträge über AfD-TV als bare Münze verbreitet würden. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Freie Medien, kein SPD-Einfluss! – Weitere Zurufe von der SPD) – Fürs Protokoll: Ich muss gerade ein wenig lachen, wenn Sie freie Medien möchten. Unser Bekenntnis zu freien Medien in einer dualen Medienlandschaft ist klar und unverrückbar. Dabei weiß ich die Staatskanzlei federführend an unserer Seite. Dafür vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Antrag der AfD-Fraktion kann aber auch aus rechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden. Was zunächst auffällt, der Einsetzungsantrag besteht ausschließlich aus Fragen, 23 insgesamt. So gesehen ist es der Sache nach eigentlich eine Große Anfrage, die die AfD-Fraktion stellt, und keine geeignete Formulierung eines Untersuchungsauftrags, der Grundlage für einen Untersuchungsausschuss sein könnte. Dass der Antrag insoweit sein Ziel verfehlt und handwerklich mangelhaft ist, ist das eine. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist noch geschmeichelt, mangelhaft!) – Geschmeichelt. Hier ist vieles geschmeichelt. Das andere ist, dass er in weiten Teilen rechtlich unzulässig ist. Da wird zum Beispiel gefragt, wer wen anrief. – Frage 20. Da fragt man sich, wie soll das Grundlage für eine Beweiserhebung sein. Da fehlt es nicht nur an Konkretisierung der Personen, die gemeint sein könnten, (Zurufe der Abg. Sven Teuber, SPD, und Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) auch der Zeitraum, in dem irgendwer mit irgendwem gesprochen haben soll, ist nicht eingegrenzt. Ich will das nur exemplarisch aufgreifen, weil mit Maßgabe solcher Formulierungen keine wirksamen Beweisbeschlüsse gefasst werden könnten. Dann wird gefragt, ob es sich um ein dienstliches oder privates Gespräch gehandelt habe. – Frage 22. Zur Erinnerung, in § 1 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes heißt es: „Ein Untersuchungsverfahren ist nur zulässig im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Landtags.“ Privatgespräche gehören eher nicht dazu. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Wenn man die Fragen liest, bräuchte es eigentlich gar keines Untersuchungsausschusses mehr, weil die AfD-Fraktion die Antworten in ihren Fragen praktischerweise gleich mitliefert. So wird von einem Alleingang – Frage 1 – gesprochen. Es werden Einflussnahmen – Frage 7 – schlichtweg unterstellt. Eine systematische Kampagne – Frage 8 – wird einfach so behauptet. Ein Untersuchungsausschuss ist aber ein Aufklärungsinstrument und kein Schauplatz für politisch motivierte Mutmaßungen und Unterstellungen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Beispiele zeigen, all das, was die AfD-Fraktion in ihrem Antrag versucht hat zu formulieren, beschreibt noch nicht einmal ansatzweise einen Sachverhalt, der einer Aufklärung durch einen Untersuchungsausschuss zugänglich wäre. Wenn der Landtag heute auf dieser Grundlage einen Untersuchungsausschuss einsetzen würde, wäre er wohl offensichtlich verfassungswidrig und jede Beweiserhebung, die auf einer solchen Grundlage beschlossen würde, unzulässig. So leichtfertig sollte mit dem Instrument des Untersuchungsausschusses nicht umgegangen werden, noch nicht einmal von der AfD. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Klein.

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Marcus Klein CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Sache will ich sagen, dass für mich und für die CDU-Fraktion in diesem Haus auch noch nach der bemerkenswerten Sondersitzung letzte Woche viele Fragen offen geblieben sind. Sie, Frau Raab, haben sie offen gelassen. Sie haben nicht aufgeklärt, bestenfalls haben Sie die Fragen weiter wortreich umschifft. Das ist absolut unbefriedigend. (Beifall der CDU und der Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER) Anders formuliert und angelehnt an die Worte unseres Fraktionsvorsitzenden, Gordon Schnieder, dass eine Staatssekretärin Parlament, Presse und Öffentlichkeit offenkundig täuscht und selbst wenn sie dabei ertappt wird, es hier im Plenum weiter versucht, ist inakzeptabel. Das kann so – das will ich auch deutlich sagen – als Vorgang nicht stehen bleiben. Das bedarf weiterer Erörterung. Deshalb wird es auch parlamentarisch weiter auf der Tagesordnung und aufzuarbeiten sein. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist dazu aber nicht geeignet. Es ist eher – das hat der Kollege Schäffner richtig gesagt – eine Große Anfrage, und das auch nur wohlwollend betrachtet. Bestenfalls wäre es ein Beweisantrag, und das wäre auch sehr wohlwollend betrachtet, aber das muss man bei Ihnen machen, weil Sie sich mit Beweisanträgen schwertun. Der Antrag ist auf keinen Fall eine taugliche Grundlage für einen Untersuchungsausschuss. Das ist keine parteitaktische Aussage, wir können nichts dafür, dass dieser Antrag bei Ihnen aus der Resterampe stammt und von der formuliert wurde; (Beifall der CDU sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Das ist das typische Modul, wenn Ihr nicht weiter wisst!) denn entscheidende Dinge, wie der Untersuchungsgegenstand oder der Untersuchungszeitraum – das gehört zu einem solchen Antrag einfach dazu –, sind viel zu ungenau, wenn denn überhaupt beschrieben. Das ist aber genau der Inhalt eines Einsetzungsbeschlusses, ein genauer Auftrag an einen künftigen Untersuchungsausschuss, ein Auftrag durch das Parlament, der Rechtssicherheit gibt für alle Beteiligten im Verfahren, damit jeder weiß, um was es geht. Das ist hier schlicht nicht der Fall. Weiter enthält der Antrag Wertungen, was ebenfalls nicht zulässig ist. Auf weitere materielle Defizite könnte man hier eingehen, man braucht es aber nicht; (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) denn eine vertieftere Befassung braucht es mit dem Antrag nicht. Der Vorlage kann so nicht zugestimmt werden. Vielen Dank. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Inhaltlich ist schon alles gesagt. Was Sie formuliert haben, sind keine Fragen, sondern Thesen und Unterstellungen, die Sie in Fragen gepackt haben und mit Ja beantwortet haben wollen. Das ist nicht Grundlage eines Untersuchungsausschusses, das ist Wunschdenken einer Restfraktion, die es hier noch gibt und versucht, sich irgendwie vor dem Untergang noch einmal bemerkbar zu machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Meine Damen und Herren, im Endeffekt ist es so – es wurde schon gesagt –, Ihr Ziel ist es nicht aufzuklären, Ihr Ziel ist zu beschädigen. Das machen Sie in allen Bereichen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ihr Ziel ist in dem Fall, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beschädigen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das erklären Sie jeden Tag aufs Neue, auch wenn Sie nicht gefragt werden. (Heiterkeit der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Sie erklären, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss abgeschafft oder verändert werden, sodass er der AfD passt. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das, was Sie anderen vorwerfen – das ist in der Psychologie oft so –, ist Ihr eigenes Ziel. Sie wollen einen hörigen Rundfunk haben. Sie wollen einen Staatsfunk haben. Sie wollen Ihre Thesen verbreiten. Daran arbeiten Sie schon die ganze Zeit, aber wir lassen uns als Parlament darauf natürlich nicht ein. Ich bin froh, dass sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk so souverän gibt, wie er es macht. Danke auch an Ulla Fiebig, die klar aufgeklärt hat, dass sie sich nicht einschüchtern lässt. Ich hoffe, dass man sich auch von der AfD nirgends, nicht hier und nicht woanders, einschüchtern lässt. Das ist unser Ziel. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Unser Ziel ist auch, der Wahrheit gemäß zu berichten. Die Wahrheit ist eine schwierige Sache, weil man sie selbst erst einmal finden muss. Ihr Fragenkatalog trägt wenig dazu bei, die Wahrheit zu finden. Wie gesagt, Ihr Fragenkatalog ist voll von Vorurteilen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Sie sind voll davon!) Sie wollen diese Vorurteile bestätigt haben, um damit dann zu winken und sagen zu können, wir haben Vorurteile gehabt, die sind bestätigt worden, wir haben recht. So geht es aber nicht. So geht es nicht einmal für die AfD. So geht es vor allem nicht in einem demokratischen System. In einem solch demokratischen System befinden Sie sich immer noch, auch wenn es Ihnen nicht passt. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) In dem demokratischen System hat die Mehrheit das Sagen und nicht derjenige, der die dümmsten Anträge stellt, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Heiterkeit des Abg. Sven Teuber, SPD) Sie werden also wieder behaupten, wir hätten das alles abgelehnt, weil wir die Wahrheit verhindern wollen, aber, meine Damen und Herren, es ist keine Grundlage, die die rechtliche Grundlage in einer Demokratie oder dieses Parlaments sein könnte, auf der Sie arbeiten, das hat schon Herr Klein gesagt. Wir halten uns hier an Spielregeln. Wir halten uns an Spielregeln des Parlaments, die wir uns selbst mehrheitlich so gegeben haben. Das ist meiner Meinung nach auch richtig so. Dass Sie das heute noch einmal hochziehen und nicht gestern Abend, wo es vielleicht hingepasst hätte, als letzten Punkt auf die Tagesordnung gesetzt haben, zeigt, dass Sie damit eher Öffentlichkeit erreichen als aufklären wollen, als Aufklärungsbewusstsein haben und mit einem Aufklärungsziel in die Sache hineingehen. Wir lehnen natürlich diesen Antrag ab. Wir wissen und wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig weiter berichtet. Ich kann Ihnen sagen, nicht alles, was berichtet wird, trifft auf mein Wohlwollen, aber ich rufe nicht dauernd Frau Fiebig an und sage, das sei falsch gelaufen, sondern die Frage ist doch, wie wir in einer Demokratie – davon kann die AfD vielleicht auch noch lernen – damit zurechtkommen können, dass es eine Berichterstattung, eine Diskussion gibt, die Meinungsfreiheit zulässt und unter Meinungsfreiheit fällt, vor allem in Kommentaren bei den Medien. Dafür stehen wir alle, wie wir hier sitzen, ein. Deswegen unterscheidet uns demokratische Fraktionen eine Sache von der AfD: Wir sind für die Freiheit, wir sind für die Wahrheit in der Berichterstattung. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir sind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil er ein Garant dafür ist, dass wir wahre und qualitativ gute Berichterstattung bekommen. Deswegen können Sie noch weiter bohren. Sie werden auch weiter bohren, aber Sie werden keinen Erfolg haben, Herr Bollinger, Sie werden keinen Erfolg haben, das Parlament auseinanderzutreiben, indem Sie einzelne Fraktionen angehen, sondern Sie werden damit auch weiterhin immer wieder Abstimmungsniederlagen erleiden. Sie sollten einmal einsehen, dass vier Leute keine Mehrheit sind. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Michael Wagner, CDU – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Es sind Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums an der Heinzenwies Idar-Oberstein, Leistungskurs Sozialkunde, 12. und 13. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Es sind weiter Schülerinnen und Schüler des Albert-Einstein-Gymnasiums Frankenthal, ein Kurs aus der Oberstufe, bei uns zu Gast. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Jetzt hat Abgeordneter Fernis für die FDP-Fraktion das Wort.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute das, was die AfD-Fraktion für einen Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss hält. Zu der entsprechenden Zulässigkeit und den verfassungsrechtlichen Regularien ist das eine oder andere hier schon ausgeführt worden. Ich will aus Ihrem Antrag zitieren, Herr Bollinger. Dort heißt es, man soll folgende Fragen untersuchen. Gleich die erste lautet: „Hat Staatssekretärin Raab ohne Wissen der Ministerpräsidentin mit ihrem Beschwerdebrief einen Alleingang gestartet?“ Welchen Beschwerdebrief? An wen? Von wann, in welchem Zeitraum? Beschwerde ist eine Wertung. Das zieht sich durch. Ich könnte jetzt alle vorlesen und im Einzelnen durchdeklinieren. Das hat mit einem zulässigen Untersuchungsgegenstand nicht das Geringste zu tun. (Heiterkeit des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Das mag man vielleicht noch für eine zulässige Kleine oder eine Große Anfrage halten, wenn man sagt, aus dem Kontext der Berichterstattung und den Debatten ergibt sich ein hinreichend zu konkretisierender Zusammenhang. Sie können doch nicht ernsthaft ein Instrument, das übrigens Eingriffsbefugnisse in Grundrechte hat, weil zum Beispiel Zeugen zum Erscheinen und Aussagen verpflichtet sind, einführen, hier einsetzen wollen, ohne dass Sie in irgendeiner Form einmal konkret umrissen haben, worum es Ihnen eigentlich geht. Das ist ein Papierchen. Ich weiß nicht, ob Sie den Antrag beim Schrottwichteln der AfD-Fraktion gewonnen haben, (Heiterkeit des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) aber das ist zumindest die Qualität und Güte, die das juristisch hat, was Sie hier vorgelegt haben. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist dann schon bemerkenswert, wenn Sie sich hier hinstellen und meinen, andere über Pressefreiheit belehren zu müssen. Im Jahr 2016 haben mehrere Landesverbände der AfD versucht, Journalisten ganz generell von ihren Parteitagen auszuschließen. Gerade zuletzt erst vor wenigen Wochen musste ein Team der ARD, musste ein Team der Sendung Monitor, gerichtlich erstreiten, am AfD-Parteitag in Thüringen teilnehmen zu dürfen. Da hat man sich dann überlegt, wie man das so alles macht. Das, was Demokraten von ihren Parteitagen kennen, dass Teams durch die Reihen gehen und mal dem einen oder anderen Delegierten eine Frage stellen, auch wenn manchmal Antworten dabei herauskommen, die man gar nicht so gut findet, wenn man in der Partei Verantwortung hat, weil der eine oder andere von der Kamera überrascht auch einmal etwas sagt, zu dem man sagt, hm, so hätte ich das jetzt nicht ausgedrückt, (Heiterkeit bei der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist das Verhältnis von Demokraten zur Pressefreiheit, und das ist das, was Sie in Ihrer Partei unterbinden wollen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Da gibt es ganz andere Parteien, die das auf Parteitagen nicht zulassen!) Es ist dann von der Glaubwürdigkeit her noch unter dem, was Sie hier sonst abliefern, wenn Sie sagen, wir sind jetzt die Verteidiger der Pressefreiheit. Das kann Ihnen doch keiner abnehmen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Wir haben in Rheinland-Pfalz bei jedem Parteitag jeden zugelassen!) Bemerkenswert ist auch Ihr Verhältnis zur Pressefreiheit, das in diesem Antrag zum Ausdruck kommt. Ich habe in der letzten Debatte, als wir im Sonderplenum darüber beraten haben, etwas zum Thema „Spiegelaffäre“ und zum Austarieren des Verhältnisses zwischen Pressefreiheit und zwischen berechtigten Interessen gesagt. Es ist schon bemerkenswert, wenn Sie in Ihren Antrag schreiben, dass Sie von einem öffentlich-rechtlichen Sender die Vorlage von Unterlagen verlangen. Unterlagen von Journalisten unterliegen einem besonderen Beschlagnahmeschutz. Das tun sie aus guten Gründen. Journalistinnen und Journalisten haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Es ist eine von der Verfassung her und wegen der Pressefreiheit geschützte Sphäre, dass Journalistinnen und Journalisten Quellen und Gesprächspartner nicht offenbaren müssen und eben auch Unterlagen, die im Zusammenhang mit ihrer journalistischen Arbeit stehen, einem besonderen Beschlagnahmeschutz unterliegen. Ich weiß, dass Sie das wahrscheinlich nicht wissen, aber es ist doch offensichtlich, was für eine Absicht dahinter steht, wenn Sie das hier reinschreiben. Sie wollen nämlich genau die Rechte, um die es geht und die wir alle hier verteidigen, selbst wenn es manchmal wehtut, weil das nämlich in der Demokratie auch dazu gehört, dass es manchmal wehtut, sonst ist es keine, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) schon in Ihrem Einsetzungsantrag mit Füßen treten. Deswegen ist es absolut unglaubwürdig, wenn Sie hier behaupten, Sie wollten irgendetwas für die Pressefreiheit tun. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Was Sie möchten, ist mit braunem Dreck werfen, in der Hoffnung, dass was hängen bleibt, weil Sie hoffen, davon zu profitieren. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das macht außer Ihnen hier zum Glück in diesem Parlament keiner mit. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Wagner, CDU)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel.

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Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden unüberlegten Schnellschuss, der schon acht Tage vor der avisierten Sondersitzung des Landtags in der Causa Raab gestellt wurde, hat die AfD der Aufklärung einen Bärendienst erwiesen. Der Grund dafür ist aber klar. Ihnen, Herr Bollinger, geht es gar nicht um die echte Aufarbeitung, sondern um die vermeintliche Beweisführung, der neue starke Mann der AfD zu sein. Mit der Aktuellen Debatte gestern zur sehr, sehr bedenklichen Entwicklung der AfD wurde eigentlich schon fast alles gesagt, nur noch nicht zu diesem Antrag. (Abg. Martin Haller, SPD: Das Projekt „Starker Mann“ läuft so semi! – Heiterkeit bei der SPD) Wir haben uns letzte Woche im Rahmen des Sonderplenums bereits ausführlich zur Briefkopfaffäre von Staatssekretärin Raab ausgetauscht. So, wie es die die Sondersitzung des Landtags beantragten Parteien vereinbart hatten, sollte zunächst der Ministerpräsidentin und der Staatssekretärin die Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern und zu erklären. Unser Fraktionsvorsitzender Joachim Streit beendete seine Rede zu Recht mit der Aussage, dass der vergangene Mittwoch nicht der letzte Tag war, an dem sich das Parlament mit diesem Sachverhalt beschäftigt hat. Auch mich interessiert weiterhin, wie es zum Sinneswandel von Frau Raab zwischen der Sitzung des Medienausschusses und dem Sonderplenum hinsichtlich der Frage kam, ob sie den Brief so wieder schreiben würde. Heute ist aber weder der Zeitpunkt, diese Umstände zu vertiefen noch einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Für die FREIEN WÄHLER bleibt es dabei, was wir schon in der Sitzung letzte Woche gesagt haben: Wir respektieren den Weihnachtsfrieden. Dieser gilt auch für Frau Raab. Genau, Herr Bollinger, den Weihnachtsfrieden, nicht den Grinch. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Wir jedenfalls werden im Januar darüber beraten, inwieweit ein Untersuchungsausschuss die erforderliche Klärung bringen kann. Es gibt gute Gründe, die dafür, aber auch dagegen sprechen. Eine solche Entscheidung bricht man nicht übers Knie, sondern lässt sich die notwendige Zeit für die erforderliche Abwägung. Den vorliegenden Schnellschuss der AfD lehnen wir daher ab. Das ist nicht unser Stil und wird es auch nicht werden. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der SPD und bei der CDU)

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Hendrik Hering

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion – Drucksache 18/8155 – zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD bei einer Enthaltung abgelehnt. Ich rufe auf: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Erfolgreiche Ansiedlung des Pharmaunternehmens Eli Lilly – Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz spielt international in der ersten Liga auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/8322 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorneweg bitte ich, meine Stimmprobleme zu entschuldigen, aber man kämpft ein bisschen in diesen Zeiten. (Vereinzelt Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf aus dem Hause: Weihnachtsfeier!) Ich hatte sie schon vor der Weihnachtsfeier. Das wollte ich nur ergänzen als kleiner Hinweis. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Eli Lilly siedelt sich in Rheinland Pfalz an. Eli Lilly gehört zu den Top 15 Pharmaunternehmen der Welt und will sich in Alzey ansiedeln, dabei 2,3 Milliarden Euro investieren, ohne Subventionen zu erhalten, das Ganze in einer CO -neutralen Produktionsstätte, und will dabei 1.000 hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen. Dies ist eine extrem erfreuliche Nachricht für RheinlandPfalz und zeigt, dass der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz durchaus interessant ist für die Unternehmen, die international erste Liga spielen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Entscheidung für Rheinland-Pfalz ist dabei kein Zufall und basiert auf drei Gründen: den Fachkräften, die wir haben, den Flächen, die wir haben, und der Willkommenskultur, die wir haben. Das zeigt, dass Weltunternehmen durchaus dort investieren und sich durchaus auch dort ansiedeln, wo eine gewisse Willkommenskultur besteht und eben keine Ressentiments gegen Ausländer bestehen. Daher ist es auch wichtig, dass die rheinland-pfälzische Politik, was die Integration und die Einwanderungspolitik angeht, so weitergeht; denn Eli Lilly setzt hier ein starkes Zeichen für die Wirtschaft, für Arbeitsplätze, für den Wohlstand, aber auch für die Internationalität von Rheinland-Pfalz. Der zweite Punkt sind die Flächen. Diese sind in Rheinland-Pfalz sehr beliebt. Warum für Eli Lilly? – Sie liegen im Herzen von Europa, und sie liegen im Herzen der europäischen Infrastruktur. Wie es Sr. Vice President Warren sagte – liebe Kollegen der Opposition, hören Sie zu –: Die Infrastruktur in RheinlandPfalz ist hervorragend. – Hervorragend, sagte er. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Dies zeigt auch, dass die Investitionen der Ampel in Rheinland-Pfalz in die Verkehrsinfrastruktur kein Selbstzweck sind, sondern zu solchen Gewinnen führen wie in diesem Fall. Allerdings nimmt man vor Ort auch kritische Stimmen wahr. Ich will von diesem Pult nicht belehren oder jemanden beschimpfen, ich möchte nur einen Punkt mitgeben, nämlich was das Mindset betrifft. Viele Menschen wollen Wohlstand. Es soll ihnen besser gehen, sie wollen Arbeit. Die Arbeit ist vielleicht nah am Wohnort, und ich habe eine starke Region, eine starke Innenstadt mit viel Lust und Leben. Manchmal gibt es Kritiken, wenn sich wie jetzt in diesem Fall ein Unternehmen wie Eli Lilly ansiedelt, es könnte zu viel Verkehr entstehen etc. Ich werbe an dieser Stelle dafür, dass wir Menschen vor Ort in der Debatte, in der Diskussion mitnehmen, aber ich werbe auch für ein etwas anderes Mindset, das vor Ort in die Zukunft gerichtet ist, gerade wenn es um solche Erfolge für Rheinland-Pfalz geht. Der dritte Grund sind die Fachkräfte. Warren hat ebenfalls die starken Fachkräfte, die wir haben, gelobt. Wir brauchen aber dafür weiterhin ein Bekenntnis zur Industrie. Deshalb ist es wichtig – ich sagte das in Verknüpfung zu Punkt 2 –, dass wir die Menschen mitnehmen, ihnen aber auch mit solchen Ansiedlungen die Vorteile mitgeben. Was bedeutet es für Transformation, was bedeutet es für Weiterbildung, was bedeutet es für Ausbildung, Fachkräfte zu gewinnen oder auch, um die Stadt zu beleben? Eli Lilly macht in einem in Rheinland-Pfalz stark wachsenden Cluster einen Startschuss. Life Science, Biotechnology, all dies blüht in Rheinland-Pfalz auf und verbindet großdenkend Arbeit, Wirtschaft, aber auch Forschung, Gesundheit, Soziales und die Aus- und Weiterbildung. Diese Denke zeigt Wirkung; denn die Wahl fiel auch auf Rheinland-Pfalz, weil wir hier hervorragende Fachkräfte haben. Wo wir sie haben, haben wir eine internationale Kultur, eine Kultur, bei der wir sagen, wir wollen, dass sich internationale Fachund Arbeitskräfte bei uns ansiedeln, leben, wohnen, arbeiten und sich die Unternehmen bei uns ansiedeln. Das strahlt, das strahlt weiter. Das ist dann nicht nur die Szene von Pharma, Life Science oder Biotechnology, nein, es gibt einen Dunstkreis für Start-ups, es gibt einen Dunstkreis für Kooperationen in anderen Branchen, für neue Gründungen in diesem Bereich, die den Wirtschaftsstandort noch weiter stärken, auch international stärken und als Arbeitsstandort stark machen. Letztendlich führt die Ansiedlung auch zu einer verbesserten Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Innovationen aus Rheinland-Pfalz heraus. Eli Lilly zeigt es, und für uns bleibt wichtig, wir sollten modern bleiben, wir sollten weltoffen sein. (Glocke des Präsidenten) Wir sollten weiter in unsere Infrastruktur, in die Bildung und in die Forschung investieren. Bekennen wir uns zu unserem Industriestandort. Lassen wir der Wirtschaft Freiraum zum Wachsen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Dr. Köbberling.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! (Heiterkeit im Hause) – Ich habe heute Morgen noch nicht in ein Mikro gesprochen. Ich höre meine Stimme auch gerade zum ersten Mal. Es tut mir leid. Gut, dass wir Mikros haben. Also, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 17. November dieses Jahres, als bei einer gemeinsamen Pressekonferenz die Ansiedlung von Eli Lilly verkündet wurde, war ein Freudentag für Rheinland-Pfalz. Schon im kommenden Jahr soll mit dem Bau einer neuen Produktionsstätte in Alzey begonnen werden. (Die Rednerin erhält ein Glas mit Wasser) – Schönen Dank! Drei Jahre später soll sie in Betrieb gehen. Das Unternehmen wird dafür mehr als 2 Milliarden Euro in die Hand nehmen. Die Aufträge sollen ausdrücklich an die heimische Bauindustrie gehen. Geschätzt wird, dass für den Bau rund 2.000 Arbeitskräfte notwendig sein werden. Die Produktion soll CO -frei geschehen, und die Anlage wird komplett mit Photovoltaik bedeckt. Später, wenn sie fertig ist, werden 1.000 Fachkräfte dort arbeiten. Hergestellt werden sollen injizierbare Diabetesmedikamente und die dazugehörigen Injektionspads. Die Erfahrung zeigt, dass es bei einer solchen Ansiedlung nicht bleibt, sondern eine solche große Maßnahme Folgeinvestitionen nach sich zieht, zum Beispiel von Verpackungsunternehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ansiedlung von Lilly war kein Zufall. Sie war vielmehr das Ergebnis eines guten Zusammenspiels zwischen kommunaler, Landes- und Bundesebene. Zum einen hat hier die kommunale Erschließungsgesellschaft zusammen mit dem sozialdemokratischen Bürgermeister Steffen Jung einfach eine sehr gute Arbeit gemacht und die vorhandenen Flächen strategisch hervorragend vermarktet. Laut Aussage des Vizepräsidenten von Eli Lilly, Edgardo Hernandez, fiel die Entscheidung aber auch wegen der Nähe zu anderen Firmen der Pharmaund Biotechnologiebranche und der sehr gut ausgebildeten Fachkräfte. Die Entscheidung der Ampelkoalition in Rheinland-Pfalz, auf ein Biotechnologiecluster zu setzen, trägt hier sichtbare Früchte. Die im Juli veröffentlichte Biotechnologie-Studie der Roland Berger GmbH, die wir kürzlich im Wissenschaftsausschuss mit Minister Hoch besprochen haben, hat belegt, die Landesregierung ist auf dem richtigen Weg. Die Studie liefert eine detaillierte Standortbestimmung und gibt einen Überblick über die Potenziale im Land sowie Hinweise für eine Profilbildung und zur nationalen und internationalen Verortung. Die Biotechnologie-Studie zeigt auch, dass Rheinland-Pfalz in Lehre und Forschung sowie bei Ausbildungsmöglichkeiten sehr stark aufgestellt ist. Sie weist auf Alleinstellungsmerkmale durch die Spitzenstellung im Bereich mRNA und Stärken in angrenzenden Forschungsbereichen hin, insbesondere der Immuntherapie, der Alternsforschung sowie der Künstlichen Intelligenz. Bis Ende 2026 stellt das Land bis zu 800 Millionen Euro für die Biotechnologie und die Lebenswissenschaften in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Das hat dieser Landtag beschlossen. Die Mittel sollen in die universitäre und außeruniversitäre Forschung investiert werden. Hinzu kommen Mittel der Wirtschaftsförderung, ebenfalls für Lebenswissenschaften und Biotechnologie, aber – dritte Ebene – auch auf der Bundesebene liegen Gründe vor, die Lilly nach Deutschland gezogen haben. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat zwei wichtige Gesetzentwürfe vorgelegt, die das Ziel haben, die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland weiter zu steigern und eine zuverlässige Versorgung mit Medikamenten sicherzustellen: das Medizinforschungsgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das übrigens heute in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird. Mit beiden sollen die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und international wettbewerbsfähige Pharmaindustrie in Deutschland und Europa verbessert werden. Der Pharmagigant Lilly kennt diese Diskussionen natürlich. Also kurz gesagt, das Gelingen eines solchen Megaprojekts ist nur möglich, wenn die Partner aller Ebenen miteinander an einem Strang ziehen. Das wurde hier von der kommunalen Ebene bis zum Bund sehr gut umgesetzt. Nicht nur das Wirtschaftsministerium, sondern auch die Staatskanzlei, Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer, haben den Ansiedlungsprozess mit Gesprächen sehr eng begleitet. (Beifall bei der SPD) Die Biotechnologiestrategie in Rheinland-Pfalz scheint aufzugehen. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Vielleicht sollte ich erst einmal husten, dann bekomme ich auch ein Glas Wasser von Herrn Perne. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Entscheidung des US-Pharmaunternehmens Eli Lilly für den Standort Alzey als Sitz der geplanten Produktionsstätte sind große Hoffnungen verbunden. Schon die Investitionssumme ist mit 2,3 Milliarden Euro – so ungefähr wird sie zitiert – sehr erheblich, und die angekündigten neuen 1.000 Arbeitsplätze versprechen dauerhafte Wertschöpfung in der Region. Also ist die Ansiedlung absolut begrüßenswert und eine schöne Entwicklung, über die auch wir uns als CDU-Fraktion ausdrücklich sehr freuen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Insofern kann ich sehr vielem, was Kollege Wink und Kollegin Köbberling gesagt haben, zustimmen. Wie immer, hat aber der Erfolg viele Väter und Mütter. Wir gönnen das Hochgefühl allen, die tatsächlich oder mehr gefühlt – da sind wir gar nicht kleinlich – zu diesem Erfolg beigetragen haben. Wir sagen auch ein herzliches Dankeschön vor allen Dingen den Entscheiderinnen und Entscheidern im Unternehmen, aber auch – das hat Frau Köbberling noch einmal ausdrücklich aufgeführt – allen staatlichen Ebenen, von der Kommune bis zum Land und zum Bund, die dazu ihren Beitrag geleistet haben. Mit der Formulierung im Antrag „Erfolgreiche Ansiedlung des Pharmaunternehmens Eli Lilly – Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz spielt international in der ersten Liga“ beanspruchen natürlich die Landes-FDP, sage ich einmal, und die Landesregierung im Besonderen Anteil an diesem Erfolg. Bemerkenswert fand ich schon den Hinweis von Herrn Wink zu der hervorragenden Infrastruktur. Ich würde schon sagen, aus Sicht eines Amerikaners bezieht sich das primär immer auf den nahegelegenen Flughafen Frankfurt, der eben in Hessen ist. (Abg. Martin Haller, SPD: Frankfurt-Hahn!) – Genau, beim Hahn kennen Sie sich aus. Mit dem Hahn kennt sich die SPD in besonderer Weise aus. (Beifall der CDU sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Erzählt mir mehr. Ich bin gespannt, was da jetzt noch kommt. Nur der Vollständigkeit halber: Kein Wort dazu, dass das Abnehmmittel, das in Alzey produziert werden soll, Ergebnis der Forschung im Diabetesbereich ist. Kein Wort dazu, dass Boehringer Ingelheim und Eli Lilly schon vor mehr als zwölf Jahren eine weltweite Allianz genau in Sachen Diabetestherapie eingegangen sind. Kein Wort dazu, dass infolge dieser Allianz der Wirkstoff für das neue Präparat in Ingelheim bei Boehringer produziert wird. Dabei ist doch bei der Standortauswahl klar mit zu analysieren gewesen, dass Eli Lilly vor dem Hintergrund dann einen Standort in der Nähe von Ingelheim sucht und zumindest mitbedenkt, dass dort diese enge Kooperation besteht. Es liegt also auch, aber nicht nur an der super internationalen Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz und Alzey. Aus der Ansiedlung vor diesem Hintergrund den Schluss zu ziehen, der Wirtschaftsstandort würde international in der ersten Liga spielen, ist insofern vielleicht ein bisschen naiv, vielleicht aber sogar auch fast leichtfertig; denn eine so eitle Darstellung birgt immer das Risiko in sich, den Blick auf die wahre Situation und die tatsächliche Qualität des Wirtschaftsstandorts zu verstellen. Ich fände es schon sehr bedenklich, wenn wir freudetrunken das übersehen würden, an dem wir dringend noch arbeiten müssen; denn wenn man das so simpel schönredet, dann erklärt das vielleicht auch, warum die FDP und die Landesregierung so allergisch auf die Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zur Attraktivität des Standorts Rheinland-Pfalz reagiert haben. Im Wirtschaftsausschuss wurde das ausdrücklich diskreditiert, weil dieses unabhängige Forschungsinstitut nun einmal zu dem Ergebnis gekommen war, Rheinland-Pfalz belegt den letzten Platz unter allen Flächenländern. Ich sage nicht, dass das, ich sage einmal, das ganze Bild darstellt – verstehen Sie mich nicht falsch –, aber ich finde es nicht richtig, es auszublenden und damit zu übersehen, wo wir ansetzen müssen. Das ergibt sich doch auch aus den aktuellen Berichten. Wenn Sie hören, was die LVU aktuell äußert, dann ist es schon so, dass die wirtschaftliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz langsamer als in anderen Bundesländern verläuft und das BIP in Rheinland-Pfalz überproportional im Vergleich zu anderen Bundesländern zurückgeht, nämlich 0,3 % im Bundesdurchschnitt, aber minus 5,4 % in Rheinland-Pfalz. Deshalb sage ich: Es ist toll, es ist schön, dass wir diese Ansiedlung haben, aber das darf bitte nicht dazu führen, dass wir uns vor lauter Lobhudelei alles schönreden und den wahren Blick auf die Situation vermeiden. Wir sagen, wir begrüßen das, (Beifall der CDU) aber es gibt auch noch viel zu tun. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich freuen wir uns alle, dass sich ein internationaler Konzern in Rheinland-Pfalz ansiedelt und nicht nur verspricht, hier ein Gewerbegebiet zu besetzen, sondern auch verspricht, Arbeitsplätze zu schaffen und verspricht, eine Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz zu schaffen, verspricht – da ist Eli Lilly etwas Besonderes –, nachhaltig zu sein, verspricht – Eli Lilly ist ein Betrieb, der auch Gemeinwohlökonomie befürwortet –, sich auch für die Region zu engagieren. Das ist nicht in jedem Betrieb so, aber das ist bei Eli Lilly so. Wenn man weiß, dass der Gründer in den USA als erster, der überhaupt an Regulierung dachte, die Regulierung der Pharmaindustrie gefordert hat, dann sind wir als Grüne natürlich auch froh, dass sich hier jemand aus den USA ansiedelt, der sich für Regulierung einsetzt, der weiß, was Gesetze sind, der weiß, dass man innerhalb dieses Rahmens investieren kann, weil man Investitionssicherheit hat, und der weiß, dass man dann in einem Rahmen wie in Rheinland-Pfalz auch Gewinne erwirtschaften kann. Meine Damen und Herren, Sie hören, es kann eigentlich nicht besser laufen. Deshalb freuen wir uns natürlich, dass sich Eli Lilly ansiedeln wird und wir in Zukunft eine weitere Pharmaindustrie in Rheinland-Pfalz haben werden, die aber sehr gut mit den anderen Pharmakonzernen, die wir haben, und Standorten zusammenpasst. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Meine Damen und Herren, es können sich jetzt alle streiten – ich will gar nicht sagen, welchen riesen Anteil Robert Habeck an der Sache hat –, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit im Hause) wer es war und warum, und ob es der Flughafen ist oder nicht. (Unruhe im Hause) Meine Damen und Herren, Eli Lilly, die Firma, kommt aus Indiana. Dort gibt es nicht so eine zentrale Infrastruktur, wie man sich das vorstellt. Es ist dort im Staat der größte Konzern. Natürlich kann man sich auch andere Infrastrukturdinge vorstellen als einen Flughafen, Herr Dr. Martin. Wir haben in Rheinland-Pfalz nämlich diese Struktur geschaffen. Das hat die Landesregierung in einer Konsequenz verfolgt, die durchaus begrüßenswert ist. Wir haben es geschafft, in Mainz einen Biotechnologiestandort zu etablieren, der jetzt genau das bringt, was wir ursprünglich haben wollten, nämlich eine gegenseitige Hilfe in der Clusterfunktion. Wenn ich ein Cluster anlegen will, dann es heißt das nicht nur, dass ich eine Firma hier habe, sondern ich habe hier die Firma, die die Verpackung herstellt, zum Beispiel Glas, ich habe Schott, ich habe die Pharmaindustrie hier, ich habe eine Universität hier, ich habe eine Universitätsklinik hier. Alles zusammen ist doch der ideale Standort, um hinzuzukommen. Sie kennen das von anderen Strukturen. Dort, wo schon Leute sind, dort, wo zwei Kneipen sind, kommt eine dritte hinzu, und alle drei sind erfolgreich. So ist es auch in der Industrie, meine Damen und Herren. Dort, wo eine Ansiedlung vorhanden ist, da kommt noch jemand hinzu. Es ist ganz supertoll, dass wir das in Rheinland-Pfalz geschafft haben. Da geht es nicht um vier Straßen und acht Häuser oder ein Gewerbegebiet, sondern darum, dass man hier tatsächlich das Gefühl hat, man kann – wenn man jetzt einmal die AfD weglässt – in diesem Land frei reden, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Peinlicher Unsinn!) und man kann in diesem Land Menschen aus dem Ausland genauso wie aus dem Inland beschäftigen. Wir haben eine hohe Anerkennung in der Struktur der Ausbildung, in der Struktur der Industrie ingesamt, und wir haben, wie gesagt, die Regularien, die man braucht, um sich international ansiedeln zu können, um eine Sicherheit bei der Investition zu haben. Meine Damen und Herren, wie gesagt, besser kann es nicht laufen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Herr Dr. Martin, noch eine Anmerkung: Ich dachte nicht, dass ich das einmal sagen muss, aber Sie haben sich eben übergendert. Sie haben von dem Erfolg gesprochen, der viele Väter und Mütter hat. Wenn Sie einmal nachdenken, ist das der behauptete Erfolg. Er hat viele Väter. Mit Müttern geht das nicht. Daher kann ein Erfolg eigentlich von der Geschichte her nur viele Väter haben, aber ich freue mich, dass Sie so ins Gendern einsteigen und Sie bei diesen Dingen schon mit dem Gendern anfangen. Auch da ist ein Anfang gegeben. Wir werden weitermachen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir freuen uns sehr, dass der Pharmakonzern Lilly eine große Produktionsstätte in Alzey plant. Mit Alzey hat Lilly eine gute Standortwahl getroffen. Jetzt sind wir als Landespolitiker in der Pflicht, die Ansiedlung zu einem Gewinn für unsere Bürger in Alzey und Umgebung zu machen. Ab dem Jahr 2027 will Lilly in Alzey produzieren. Bereits jetzt muss die Landesregierung aktiv werden. Zum einen muss sie die Stadt Alzey und den Landkreis Alzey-Worms sowie die umliegenden Kreise dabei unterstützen, Infrastruktur für Lilly und Zulieferer zu schaffen. Zum anderen gilt es, dass sofort ab dem nächsten Jahr Fachkräfte für die Produktion so bald wie möglich ausgebildet werden. Es gehört zur Pflicht der Landes- und Lokalpolitik, dafür zu sorgen, dass vor allem junge Menschen aus Alzey und Umgebung einen guten Arbeitsplatz bei der großen Neuansiedlung erhalten. Ausschließlich auf den Zuzug von Arbeitskräften zu setzen, wird den Menschen vor Ort nicht gerecht. Vor Ort schließt den Umkreis ein, insbesondere Ludwigshafen. Lilly ist ein Lichtblick, aber Lilly ist leider keine Trendumkehr zur Deindustrialisierung. Neben der guten Nachricht von Lilly haben uns in diesem Jahr vor allem in letzter Zeit Horrormeldungen erreicht. In Trier schließt der Reifenhersteller Michelin sein Werk. In Ludwigshafen legt die BASF Teile ihres Verbundstandorts still. Im Handwerk gehen Hunderte kleine Betriebe in Insolvenz. Das meldete vor einer Woche das Statistische Landesamt. Viele Unternehmen verlagern ihre Investitionen ins Ausland. Diese Investitionen fehlen in Deutschland. Diese Werksschließungen, Insolvenzen und Investitionsverlagerungen sind eine direkte Folge der Ampelpolitik in Bund und Land. Die Union hat diese verheerende Politik zuvor mitgetragen. Diese Politik hat zur schleichenden Deindustralisierung unseres Landes geführt. Anderswo sind Elektrizität und Kraftstoffe deutlich günstiger. Hierzulande treibt der Staat die Energiepreise in die Höhe. Anderswo erfolgt keine CO - Bepreisung. Hierzulande steigt der CO -Preis zum 1. Januar. Anderswo erfolgt keine Gängelei mit übertriebenem Klimaschutz. Hierzulande setzt die Politik auf überteuerte, vermeintlich klimafreundliche Produktionsverfahren. Anderswo spielt die staatliche Bürokratie keine große Rolle. Hierzulande ist Bürokratie eine heilige Kuh. Anderswo sind die Steuern und Abgaben für Unternehmen und Arbeitnehmer niedriger. Hierzulande sind sie mit die höchsten in der Welt. Anderswo wandern Fachkräfte ein. Bei uns wandern vor allem Analphabeten und Unqualifizierte in die Sozialsysteme ein. Die Deindustrialisierung hat Fahrt aufgenommen. Eine einzige Neuansiedlung wie die von Lilly ist keine Trendumkehr. Wir brauchen aber dringend eine Umkehr, eine Trendumkehr bei Ihrer verheerenden Politik und bei der Deindustralisierung als Folge Ihrer Politik. (Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) Statt einsichtig zu sein, machen Sie aus einer einzigen Schwalbe einen Hochsommer. Meine Damen und Herren, wir haben keine einfache Konjunkturdelle. Wir haben keinen normalen Strukturwandel. Es handelt sich um eine schleichende Deindustralisierung, die seit vergangenem Jahr in erschreckend schneller Weise im Begriff ist, eine galoppierende zu werden. Darum appelliere ich an Sie, die Ampelpolitiker: Beenden Sie Ihre Energiepolitik in Bund und Land. Die Energiepreise müssen für bessere Wettbewerbsfähigkeit drastisch sinken. Bauen Sie Bürokratie und Klimaauflagen ab. Wenn die Industrie anderswo schädlicher produziert als hierzulande, dann nützt das dem Klima gar nichts. Die AfD steht für die nötige Trendumkehr bereit. Danke. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, natürlich ist es für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz ein erfreuliches Signal, wenn ein US-amerikanischer Konzern sich Alzey zur Ansiedlung seiner Produktionsstätte aussucht. Hier werden ohne üppige Subventionen wie bei der Ansiedlung von Chipfabriken im Osten nunmehr neue Arbeitsplätze entstehen und – wie schon heute oft genug erwähnt – auch der BioNTech-Cluster rund um Mainz gestärkt. Das ist ein erfreuliches Signal für Rheinland-Pfalz. Ob das nun auch auf die erfolgreiche Arbeit der Wirtschaftsministerin oder gar der Ministerpräsidentin zurückzuführen ist, das lasse ich an der Stelle einmal unkommentiert. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Robert Habeck, Annalena!) – Genau, darauf komme ich jetzt, eben auf besagten Robert Habeck. Kommen wir zurück zu den Milliarden-Subventionen, die der deutsche Staat üppig ausschüttet, um zum Beispiel Lieferengpässe bei Computerchips zu überwinden. Hier schließen wir FREIE WÄHLER uns der Kritik eines der führenden Ökonomen im Land, Reint Gropp, an. Der Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle kritisiert den Wettlauf zur Lösung der Chipkrise. Er sieht, dass Deutschland bei der Förderung über das Ziel hinausschießt. Gropp sieht es kritisch, dass Werke, die mit alter Technologie produzieren, gefördert werden. Etwa 1 Million Euro pro Arbeitsplatz beträgt die öffentliche Subvention für das Infineon-Werk in Dresden. Wenn die Bundesregierung schon Geschenke verteilt – jetzt sind wir bei Herrn Habeck angelangt –, hätte unsere Landesregierung an ihre Schwester-Ampel in Berlin schreiben müssen, dass wir in Rheinland-Pfalz den vergünstigten Mehrwertsteuersatz von 7 % für die Gastronomie beibehalten wollen. Leider hat die Ampel vom Rhein keine Wirkmacht an der Spree. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat denn das eigentlich damit zu tun?) Das Tollhaus ist mit sich selbst beschäftigt, und die FDP-Mitglieder tun gut daran, für den Ausstieg aus dieser Schwampel zu stimmen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wäre die Landesregierung der Forderung von uns FREIEN WÄHLERN gefolgt, die ebenso wie der DEHOGA für die Beibehaltung der 7 % über Silvester hinaus gewesen ist, blieben uns Insolvenzen und Schließungen von Gastronomiebetrieben im neuen Jahr 2024 erspart. Aus meinen Gesprächen mit der Gastronomie und Hotellerie, zuletzt mit dem IHK-Tourismusausschuss in Koblenz, kann ich berichten, dass diese Mehrwertsteuererhöhung bei der Gastroszene das Fass zum Überlaufen bringt. Ohnehin gestiegene Kosten für Lebensmittel, Energie – auch dank der verfehlten Energiepolitik der Berliner Ampel –, zudem der Fachkräftemangel und jetzt die Erhöhung der Preise wegen steigender Mehrwertsteuer, es wird düster im Tourismusland Rheinland-Pfalz, wenn landauf, landab nunmehr Gastronomiebetriebe schließen müssen. Wie heißt es so schön? – Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Umgewandelt auf die Landesregierung: Ein Eli Lilly macht noch keine gute rheinland-pfälzische Wirtschaftspolitik. Bleiben wir realistisch, es drohen uns düstere Zeiten, und die Bürger erwarten eine bessere Politik für unser Land. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Schmitt.

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Daniela Schmitt

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die erfolgreiche Ansiedlung von Eli Lilly debattieren, dann reden wir auch über erfolgreiche Zukunft für Rheinland-Pfalz. Vielleicht stellen wir einmal in Klammern, wer Vater oder Mutter oder wer auch immer Teil des Erfolgs ist, wir freuen uns, dass es ein großer Erfolg für Rheinland-Pfalz ist. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ansiedlung ist nicht nur für Alzey und für Rheinhessen eine enorme Chance, sie ist auch für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz in Gänze ein enormer Vertrauensbeweis, gerade auch in diesen herausfordernden Zeiten. Der Ansiedlungserfolg zeigt auch, wie stark unser Wirtschaftsstandort ist und welche Potenziale wir besitzen. Deswegen ist es ein starkes Signal; denn Ansiedlungen sind wie Wirtschaftswachstum und Innovation insgesamt immer Garant für sichere und zukunftsfeste Arbeitsplätze. Sie sind der Garant für Steuereinnahmen und somit die Handlungsfähigkeit vor Ort. Sie sind aber auch Garant für einen leistungsfähigen Sozialstaat. Meine Damen und Herren, die Ansiedlung ist aber auch ein starkes Zeichen für die Art und Weise, wie wir Wirtschaftspolitik betreiben. Wir schaffen Rahmenbedingungen in Sachen Infrastruktur, egal ob die klassische Infrastruktur, die digitale Infrastruktur oder die Energieinfrastruktur. Lieber Herr Martin, auch der Flughafen in Frankfurt will angebunden sein, und das ist er gut in Rheinhessen, in Rheinland-Pfalz. Wir investieren aber auch in Bildung und Ausbildung. Wir vernetzen und bilden Cluster für ganze Wertschöpfungsketten, und wir fördern die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Wir helfen aber auch unseren Kommunen bei der Bereitstellung von Gewerbeflächen und sorgen für ein gutes Innovations- und Gründungsklima. Meine Damen und Herren, ich will noch einmal ganz explizit drei Aspekte nennen, weil sie, glaube ich, ausschlaggebend waren für diese Ansiedlungsentscheidung. Vorweg, es zeigt auch, es müssen nicht Millionen von Subventionen fließen, um einen Global Player von einem Wirtschaftsstandort zu überzeugen. (Vereinzelt Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mindestens genauso sind auch harte und weiche Standortfaktoren entscheidend. Ich will einmal ganz klar sagen, es beginnt mit einer vorausschauenden Erschließung von Gewerbeflächen vor Ort, bei der wir seitens meines Ministeriums die Kommunen unterstützen und auch eng begleiten. Neben einer klugen Flächenbevorratung brauchen wir selbstverständlich – Kollege Wink hat es gesagt – auch eine gesellschaftliche Akzeptanz für produzierende Unternehmen. Wir brauchen eine Willkommenskultur. Ich will an der Stelle sagen, wir stecken Jahr für Jahr Unterstützung in Gründungen und Start-ups, aber dann, wenn Unternehmen produzieren wollen, dann brauchen wir vor Ort auch eine Akzeptanz, eine Offenheit, und dafür werbe ich an der Stelle. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wenn es dann eine professionelle Begleitung gibt, um eben genau alle Ebenen miteinander zu verknüpfen, dann ist der Weg geebnet, um auch solche Erfolgsgeschichten zu schreiben. Meine Damen und Herren, mein zweiter Punkt ist die Clusterpolitik, wie wir sie in RheinlandPfalz betreiben. Wir nehmen nämlich die ganze Wertschöpfungskette in den Blick. Das machen wir seit Jahren erfolgreich in der Nutzfahrzeugindustrie. Wir haben auch dieser Tage gemeinsam bei Daimler Wörth noch einmal aufgezeigt, was es heißt, die ganze Wertschöpfungskette in den Blick zu nehmen. Wir machen es jetzt im Bereich der Biotechnologie und Life Science und der Pharmazie, wo wir alle Unternehmen der Wertschöpfungskette in den Blick nehmen, und wir machen es auch in anderen Branchen. Ich will noch einmal an die erfolgreiche Investition in Worms erinnern, lieber Herr Kollege Guth, wo wir die BASF und TST zusammengebracht und gezeigt haben, was eine kluge Vernetzung von internationalen Konzernen mit der mittelständischen Wirtschaft ist, Großkonzerne und was man damit für Potenziale für die Region erreichen kann. Meine Damen und Herren, mein dritter Punkt: Wir wollen Rheinland-Pfalz noch innovativer machen. Wir wollen den Weg für die Zukunft ebnen. Wir haben die Innovationsagentur auf den Weg gebracht. Das betrifft natürlich unseren Mittelstand, das Handwerk, aber auch Start-ups und Gründungen vor Ort zu festigen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das alles zeigt, wir sind auf dem richtigen Weg, was den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz betrifft. Natürlich muss man immer wieder schauen, wo man feinjustieren kann, wo man die Dinge noch besser machen kann. Lassen Sie uns aber auch mit einer gewissen Zuversicht in die Zukunft schauen. Lieber Herr Wefelscheid, lassen Sie uns noch einmal überlegen, welche Impulse von 2,3 Milliarden Euro Investitionen, 1.000 neuen Arbeitsplätzen ausgehen, nicht nur für die Gastronomie, sondern für die Wirtschaft in Gänze. Wir denken an neuen Wohnraum, wir denken an Handel, wir denken an viele weitere Investitionen. Dann ist es ein guter Tag für Rheinland-Pfalz und eine wichtige Entscheidung für die Zukunftsfähigkeit in unserem Land. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Martin, Rheinland-Pfalz ist viertgrößter Pharmastandort in Deutschland. Die Ansiedlung von Eli Lilly basiert doch nicht nur auf Zufällen. Natürlich mag es Kooperationen in der Vergangenheit gegeben haben oder eine Zusammenarbeit, wie auch immer. Ich würde aber sagen, ich weiß, dass Sie so viel Wirtschaftskompetenz besitzen, dass ich eine Standortfrage trotz einer Kooperation ganz genau abwäge, ob ich an diesem Standort nun meine Produktionsstätte errichte oder nicht. Bei Unternehmen, die Aktionäre haben, basiert eine solche Entscheidung in der Regel auf Wirtschaftlichkeit, auf Gewinne, auf Rendite etc. pp. Also kann doch die Ansiedlung von einem Unternehmen, Top 15 der Welt, nicht nur auf Zufällen basieren. Ich finde es ein bisschen schade zu versuchen, das herzuleiten. Rheinland-Pfalz ist ein Pharmastandort, das passt irgendwie nicht ganz zu der Schwarzmalerei, ob es jetzt AbbVie oder Boehringer ist, ob es Novo Nordisk ist oder jetzt Eli Lilly. Dass in Rheinland-Pfalz ein gutes Klima herrscht, gerade in diesem Bereich, gerade in dieser Branche, das kann man nicht einfach schlechtreden, nicht nur schwarzmalen. Das unterscheidet uns jetzt in der Debatte. Ich denke schon weiter. Wenn an diesem Pult drei Redner sagen, dies ist schlecht und das ist schlecht, und versuchen, über 20 Ecken zu kommen, dann bestätigt mich das zunächst einmal in meiner Rede, und es bestätigt auch die Politik des MWVLW. Man versucht, irgendetwas zu finden und schlechtzureden, weil man bei dem eigentlichen Punkt nichts findet. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man aber weiterdenkt, dann verzahne ich Wirtschaft mit Forschung, Gesundheit und Arbeit und auch den Sozialbereich, der eng mit der Arbeit zusammenhängt. Ich verzahne all diese Politikfelder zukunftsschauend: Wie kann ich die Innovationskraft, die Transformationskraft stärken? Wie kann ich das in Rheinland-Pfalz stemmen mit solchen Ansiedlungen? Mir war es wichtig, das noch einmal zu sagen. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Illing.

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Heiner Illing SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vor genau vier Wochen die Einladung zur Pressekonferenz zur Ansiedlung eines Unternehmens im entstehenden Alzeyer Industriegebiet kam, war die Spannung groß. Bei allen Spekulationen, Eli Lilly hatte keiner auf der Liste. Das nach Börsennotierung wertvollste Pharmaunternehmen kommt zu uns, zu uns in die Provinz, mitten in Rheinhessen, und das ganz ohne Subventionen. Warum aber gerade hierher? Dass die Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz stimmen, haben wir gerade ausführlich erörtert. Da wäre aber noch die Energieversorgung. Eli Lilly hat angekündigt, CO -neutral zu produzieren. Da passt es, dass unser Landkreis bereits heute 150 % des Strombedarfs bilanziell erneuerbar produziert. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Kathrin Anklam-Trapp SPD

So ist es! Das ist gut!) Genauso wichtig sind aber die weltoffenen Menschen und der kommunale Rahmen vor Ort. In der Pressekonferenz betonte Senior Vice President Warren, dass die Willkommenskultur, dass es keine Ressentiments gegen Ausländer, gegen Menschen anderer Herkunft, Hautfarbe und Kultur gibt, mit den Ausschlag zur Ansiedlung gab. Ein großer Vorteil, wenn eine Region gegen die Agitation von rechts außen standhaft bleibt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das Zusammenspiel zwischen Land, Landkreis und Stadt funktioniert reibungslos und vorbildhaft und hat letztendlich den Grundstein gelegt. Andernorts wird bei der Ausweisung von dringend benötigten Industrie- und Gewerbegebieten jahrelang über Größe, Ausrichtung und Zeitrahmen gestritten. Hier hat man gemacht und geliefert. Statt Zögern und Zaudern wurde durch progressives Anpacken gezeigt, was möglich ist. (Abg. Ellen Demuth, CDU: Wer hat das denn gemacht?) Auch die kommunale Familie in den umliegenden Gemeinden sieht viel mehr Chancen als Risiken. Jeder neu hinzuziehende Mitarbeiter und jede neu eingestellte Mitarbeiterin sind mit ihren Familien eine weitere Bereicherung für unsere Region. Modern aufgestellte Unternehmen schauen aber nicht nur nach einem banalen Bauplatz für ihren Standort, nein, auch nach Faktoren wie Bildung, Kitas, Glasfaser oder Energieversorgung. Auch hier steht nach regelmäßig durchgeführten bundesweiten Rankings unser Landkreis immer ganz weit vorn. Als Ortsbürgermeister einer Nachbarkommune sehe ich die Herausforderungen, aber auch die Möglichkeiten, die diese Ansiedlung bietet, und freue mich bereits heute auf die unterschiedlichsten Menschen jeder Couleur, die zu uns kommen, den Hochtechnologietransfer, den die Ansiedlung mit sich zieht, die Aufträge für unsere örtliche Wirtschaft und all die weiteren Eli Lillies, die es ebenfalls nach Rheinhessen und nach Rheinland-Pfalz zieht. Ich danke Ihnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Chance der zweiten Runde bei der Aktuellen Debatte eröffnet es vielleicht auch dem Kollegen Braun, Auszüge seiner Rede noch einmal ein bisschen zu erläutern. Ich glaube, ich bin nicht der Einzige, der sie nicht so ganz nachvollziehen konnte. Es schien mir fast wie ein unabsichtlicher Beitrag zur Legalisierung von Cannabis. (Beifall und Heiterkeit bei der CDU) Das bekommen wir aber bestimmt gleich noch aufgeklärt. Dann muss ich etwas zu Kollegen Wink sagen. Gerne gebe ich erst einmal das Kompliment zurück. Auch dem Kollegen unterstelle ich Wirtschaftskompetenz, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) weiß auch, dass sie da ist. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Umso mehr zeigt mir leider diese zweite Runde, wie berechtigt meine erste Rede heute war; (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn ich glaube, hier kann niemand ernsthaft bestreiten, dass ich mich sehr bemüht und aus Überzeugung bemüht habe herauszustellen, dass das ein großer Erfolg ist. Jetzt also mit der Plattitüde, die CDU stehe für Schwarzmalerei, zu kommen, war heute definitiv fehl am Platz, zeigt aber nur, wie berechtigt meine Warnung ist, dass man sich jetzt freudetrunken über den großen Erfolg nicht mehr um die real existierenden Probleme des Wirtschaftsstandorts kümmert; denn wenn alle Kritik als Schwarzmalerei abgetan wird, dann wird der Blick verblendet. Dann wird nicht mehr genau hingeschaut, obwohl es durchaus – machen wir uns nichts vor – Verbesserungsbedarf gibt, und zwar dringend notwendige Bemühungen um eine Standortverbesserung. Dass wir – auch dazu zitiere ich gerne noch einmal die LVU – einen massiven Investitionsabfluss im letzten Jahr hatten, also nicht hier investiert wird, sondern rheinland-pfälzische Unternehmen woanders investieren – da nenne ich nur die BASF –, darf einen nicht kalt lassen und darf man nicht als Schwarzmalerei abtun. (Beifall der CDU) Bei aller Freude über die Stärke des Pharmastandorts ist mir schon wichtig, dass wir auch den Mittelstand und die Familienunternehmen im Blick haben, dass es attraktiv ist für das Handwerk und auch für die ganzen anderen industriellen Branchen, sei es BASF – die habe ich genannt –, sei es Michelin. Hier gibt es also noch viel zu tun. Das schmälert nicht die Freude. Es zeigt nur, wie groß die Aufgabe ist. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Herr Dr. Martin, ich sage es ungern, aber wenn wir eine Promilleprobe machen würden, dann würde es in der CDU heute bestimmt schlechter aussehen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Zuruf aus dem Hause: Böse Unterstellung! – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) – Ja, aber Entschuldigung. Das ist keine Art und Weise, wie man mit Reden umgeht. Ich will – – – (Unruhe bei der CDU) Ich erkläre es Ihnen nachher noch, Herr Dr. Martin. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ich habe es aber auch nicht verstanden, hat niemand verstanden! – Anhaltend Unruhe bei der CDU – Glocke des Präsidenten) Ich erkläre es Ihnen nachher noch persönlich, ist kein Problem, das dauert jetzt zu lange. Hier ist der Gemeinwohlbericht der Firma Eli Lilly. Wenn Sie den lesen, dann werden Sie bestimmt Gründe finden – es ist hier schon gesagt worden –, warum sie sich hier angesiedelt hat. Das ist eine Firma, die sehr auf Nachhaltigkeit achtet. Natürlich ist es bei einer Firma, die behauptet und auch garantiert, dass sie nur erneuerbare Energien verwendet und CO -neutral sein will, kein weicher Standortfaktor mehr, ob die erneuerbare Energie vorhanden ist oder nicht. Dafür ist die Vorarbeit wichtig, die wir im Land geleistet haben. Es ist kein Zufall, dass sich eine solche Firma hier ansiedelt. Herr Wefelscheid, ich weiß nicht, was Sie mit Ihrer Mehrwertsteuer wollten mit Blick auf Eli Lilly, (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Das merke ich, dass Sie das nicht merken!) aber vielleicht erklären Sie mir das auch irgendwann einmal. Deutschland ist der drittgrößte Wirtschaftsstandort der Welt. Wir haben Japan überholt. Das liegt daran, dass wir eine Konjunktur hatten und eine Inflation. (Abg. Damian Lohr, AfD: Nein, das liegt an der Währung!) Das ist so. Wir waren bisher viertgrößter, jetzt sind wir drittgrößter. Dann haben wir heute den Dax bei über 18.000 Punkten. (Abg. Sven Teuber, SPD: 17.000! –

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Marcus Klein CDU

17.000!) – Nein, 18.000. (Zurufe aus dem Hause: 17! –

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Dirk Herber CDU

Ist egal!) – Okay. Das kommt noch. Der Tag ist noch nicht vorbei, wir können spekulieren. Meine Damen und Herren, dann können Sie sich doch nicht hierherstellen und sagen, die deutsche Wirtschaft wäre am Ende und wir hätten eine Deindustrialisierung und alles wäre so schlimm. Die Tränen, die Sie hier vergießen und mit denen Sie das deutsche Wirtschaftswunder, das es immer noch gibt, schlechtreden wollen, ist eine Sache, die Ihnen auch nicht durchgeht. Es ist Absicht, dass Sie das machen. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Ach! – Zurufe der Abg. Ellen Demuth und Gordon Schnieder, CDU) Menschen, die sich informieren, werden merken, dass Sie hier in die falsche Richtung gehen. Auch der Energiepreis ist in Deutschland nicht höher als in manchen anderen Ländern, die in der EU sind, meine Damen und Herren. (Glocke des Präsidenten) Er ist natürlich höher als die subventionierten Preise in Frankreich beispielsweise, aber da werden die Preise auch steigen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! So sehr mich die Lilly-Ansiedlung freut, so sehr weiß ich, eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, wie vorhin erwähnt. (Zurufe von der CDU: Oh! Ah!) Umgekehrt weiß ich leider auch, ein Unglück kommt selten allein. Wenn große Industriebetriebe schließen oder massiv abbauen, dann führt dies für die Zulieferer oft zu demselben Schicksal. Die industrielle Stärke Deutschlands sind sogenannte Cluster. Wenn sich die Cluster in der Automobilindustrie, im Maschinenbau oder in der Chemie auflösen, wankt ganz Deutschland. Was passiert, wenn Clusterindustrien fallen, erlebte die Pfalz in den 1970erJahren, als die Schuhindustrie verschwand. Bis heute hat sich die Pfalz nicht von der Deindustrialisierung erholt. Bei Clustern muss die Deindustrialisierung sofort gestoppt werden, sonst verstärkt sie sich selbst. Die Vernetzung der Clusterunternehmen nimmt ab, Logistik wird teurer, aufwendiger und anfälliger, weil Lieferketten nachhaltig gestört werden. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Lösung?) Der Austausch von Experten und Forschern und der damit einhergehende Innovationswettbewerb nehmen drastisch ab. Deindustrialisierung von Clustern ist ein Teufelskreis. Den Teufelskreis müssen wir stoppen. Dazu brauchen wir eine andere Politik in Bund und Land, eine Trendumkehr. Daher erneuere ich meinen Appell. Senken Sie die Energiepreise drastisch, senken Sie die Bürokratie und Klimaauflagen. Steuern Sie die Zuwanderung: Nein zu Analphabeten und ihrer Zuwanderung in die Sozialsysteme, umgekehrt ein lautes Ja zu echten Fachkräften, die sich in unseren Arbeitsmarkt und in unsere Kultur positiv einbringen. Die AfD steht für die nötige Trendumkehr bereit. Danke. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht Abgeordneter Wefelscheid für die FREIEN WÄHLER.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Ministerin Schmitt! (Zurufe von der CDU: Oh!) – Ja, das muss ich jetzt sagen. Diese Rede hat mir sehr gut gefallen. Das jetzt nicht nur, weil Sie ein Sakko in den Farben der Freien Wähler, (Zurufe von der CDU: Oh!) in Freie-Wähler-Orange, tragen, (Beifall der FREIEN WÄHLER – Heiterkeit im Hause) die Rede hat mir auch inhaltlich sehr gut gefallen, weil sie sich letztlich mit dem gedeckt hat, was auch unsere Agenda ist. Sie sagten nämlich, keine Subventionen. Wirtschaftspolitik sollte darauf ausgerichtet sein, ohne Subventionen auszukommen. Das hatte ich vorhin in meiner Rede gesagt. Sie haben noch zwei weitere Punkte genannt, die ich ganz positiv hervorheben muss. Sie haben darauf hingeweisen, dass Industrie auch Flächen braucht und Sie das seitens des Ministeriums begleiten, und gleichfalls darauf, dass die Ansiedlung auch neuen Wohnraum benötigt. Das sind alles Punkte, die wir gebetsmühlenartig, ständig, auch in unseren Kommunalparlamenten, vortragen. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nichts zur Lösung beitragen!) Es gibt aber da drüben eine Fraktion von den Grünen. Das sind diejenigen, die eben erzählt haben – Herr Braun –, Deutschland wäre international auf Platz drei. Das stimmt nicht, Herr Braun. Im Länderranking beim Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland auf Platz vier. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gewesen! Gewesen!) Auf Platz eins sind die USA, auf Platz zwei ist China, auf Platz drei Japan, auf Platz vier Deutschland. (Weitere Zurufe des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da liegt das Problem, Frau Schmitt. Ich würde Sie herzlich darum bitten, weil wir es kommunal nicht schaffen, dafür zu sorgen, dass Wohnraum geschaffen werden kann, weil die Grünen es beim Flächennutzungsplan verhindern. Auch schaffen wir es nicht, dass letztlich Flächen für die Industrieansiedlung geschaffen werden können. Das verhindern die Grünen. (Heiterkeit der Abg. Josef Winkler und Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht können Sie für uns bei den Grünen vermitteln und den Damen und Herren drüben einmal klarmachen, dass das wichtige Punkte für die Entwicklung von Rheinland-Pfalz sind. Dafür wären wir Ihnen sehr dankbar. Danke, Frau Schmitt. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Lars Rieger und Petra Schneider, CDU)

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Hendrik Hering

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist dieses Thema beendet. Ich rufe auf: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Zukunft der Krankenhausstandorte in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/8323 – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Rund 152,8 Millionen Euro, das ist der jeweilige Ansatz der Landesregierung im Bereich der Krankenhausfinanzierung für die Jahre 2023 und 2024. Das sind immerhin jeweils 1 Million Euro mehr als für das Jahr 2021. Auf den ersten Blick sind diese Beträge beeindruckend. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Mittel für den Erhalt und den Ausbau unserer Kliniken im Land vorn und hinten nicht ausreichen. Nach Angaben der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, die auf wissenschaftlichen Berechnungen beruhen, wären rund 300 Millionen Euro erforderlich, damit das Land seine Verpflichtungen voll erfüllen kann, und zwar jährlich. Dazu kommt, dass die meisten Kliniken infolge der aktuellen Preissteigerungen in allen Bereichen nicht mehr kostendeckend arbeiten können. Wir gehen weiterhin davon aus, dass das Geschäftsjahr 2023 für 80 % der Krankenhäuser im Land mit roten Zahlen enden wird. Die millionenschweren Gesamtdefizite vieler Häuser werden sich also weiter erhöhen. Schon diese wenigen Fakten zeigen, dass wir in Rheinland-Pfalz gemeinsam eine Strategie entwickeln müssen, um zu retten, was noch zu retten ist. Es reicht nicht, auf die große Krankenhausreform zu hoffen, die von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach schon jetzt als Lösung aller Probleme verkauft wird. Wir sehen das alles sehr skeptisch, auch das sogenannte Transparenzgesetz, das für uns ein Symbol dafür ist, dass der Bund immer öfter in ureigene Zuständigkeiten der Länder hineinfunkt. Fakt ist, dass frühestens im Jahr 2026 Geld fließen wird. In den zahlreichen Informationsveranstaltungen, an denen ich in den vergangenen Wochen teilgenommen habe, war nicht nur hinter vorgehaltener Hand sogar von einem Zeitkorridor von 2027 und 2028 die Rede. Bis dahin dürfte es mindestens ein Drittel der Krankenhäuser infolge des Liquiditätsmangels nicht mehr geben. An allen Ecken und Enden fehlt Geld, aktuell ist sogar fraglich, ob das vom Bund geschnürte Hilfspaket zur Deckung der Energiekosten in Höhe von rund 6 Milliarden Euro tatsächlich in voller Höhe ausgezahlt wird. Ein Nachschlag ist ebenso wenig in Sicht wie das erhoffte Vorschaltgesetz, um die schwierige Situation einigermaßen in den Griff zu bekommen. Auch der Liquiditätspakt des Landes hilft nur bedingt, auch wenn sich die Summe von 275 Millionen Euro zunächst einmal gut anhört. Der Liquiditätspakt gewährt – das hat Minister Hoch selbst gesagt – lediglich eine Verschnaufpause. Auch fließt kein frisches Geld, es werden nur die Zahlung und die Zuteilung von Mitteln beschleunigt, die den Krankenhäusern ohnehin zustehen. Hier darf die SPD gerne ihre Werbung der ganzen Wahrheit anpassen. Nach Angaben der BARMER haben allein die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2022 insgesamt rund 88,3 Milliarden Euro für den Krankenhaussektor bereitgestellt; das war knapp ein Drittel der Gesamtleistungen. Davon flossen 5,4 Milliarden Euro nach Rheinland-Pfalz. Dem stehen tatsächliche Investitionen des Landes in Höhe von 142 Millionen Euro gegenüber. Für die Jahre 2023 und 2024 ist zu erwarten, dass die jeweiligen Gesamtaufwendungen der gesetzlichen Kassen die 300-Milliarden-Euro-Grenze deutlich übersteigen. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass sich die Kassen sehr zurückhalten werden, wenn es um die Stabilisierung der Krankenhäuser geht. Wer genau hinhört, erkennt schon jetzt den Wunsch einer Verlagerung von Leistungen auf den ambulanten Sektor. Dieser ist aber jetzt schon überlastet, wie jüngst auch die unerfreuliche Entwicklung im Bereich der Bereitschaftspraxen gezeigt hat, deren Folgen die Kliniken zusätzlich belasten werden. Wir als Freie Wähler haben grundsätzlich nichts gegen Umstrukturierungen. Die jüngsten Klinikinsolvenzen, die vor allem den Norden von RheinlandPfalz betrafen und betreffen, sind ein deutliches Zeichen dafür, dass man nicht einfach so weitermachen kann wie bisher. Wir sagen aber auch, dass Umstrukturierungen nicht ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Argumenten zulasten der Patienten erfolgen dürfen. (Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Müschenbach!) Herr Minister, ich hoffe, Sie hören gut von zu Hause aus zu. Ihre jüngsten Äußerungen haben gezeigt, dass Sie dies ähnlich sehen. Gerade deshalb verstehen wir nicht, warum Sie kreative Beteiligungslösungen des Landes grundsätzlich ablehnen und immer wieder pauschal auf die Rechtslage verweisen. Die großen Sanierungs- und Neubauprojekte für Krankenhäuser im Land, an denen Sie nach wie vor festhalten, helfen uns bei der Bewältigung der Betriebskostenkrise wenig weiter. Was wir brauchen, ist ein schlüssiges und vor allem transparentes Gesamtkonzept für Rheinland-Pfalz. Hierbei wirken wir im Rahmen der parlamentarischen Arbeit gerne mit. Oder gibt es das bereits? Wir sind gespannt auf die Ausführungen aus dem Ministerium. Weiter in der zweiten Runde. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Torsten Welling, CDU)

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Hendrik Hering

Ich will noch einen Hinweis geben, bevor der nächste Redner kommt, weil mir mitgeteilt wurde, nicht jeder hätte mitbekommen, dass wir heute Abend noch einen Empfang haben. Noch einmal der Hinweis, Sie sind alle eingeladen. Im Anschluss an das Plenum, anlässlich der Verabschiedung unserer Vizepräsidentin, werden wir einen kleinen Empfang geben. Nur dieser Hinweis. Jetzt spricht Abgeordneter Dr. Kusch für die SPD-Fraktion.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Die Menschen wollen eine gute medizinische Versorgung sowohl ambulant als auch stationär in den Krankenhäusern. Da die Menschen mittlerweile in der digitalen Gesellschaft einfach an Informationen zu Qualität und Häufigkeit der ausgeführten medizinischen Therapien kommen, werden schon jetzt von den Patienten Ärzte und Kliniken nach diesen Kriterien ausgesucht. Auch dieser Umstand hat dazu geführt, dass viele kleine Krankenhäuser im alten System nicht mehr die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendige Belegung hatten. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) So waren viele kleine Häuser mit einer Belegung von 50 % unterbelegt und somit auch nicht wirtschaftlich betreibbar. Dieser Umstand war auch ein Grund für die geplante Krankenhausreform. Das geplante Transparenzgesetz soll es unter anderem den Patienten noch leichter machen, schnell und direkt Zugang zu diesen wichtigen Informationen zu haben, wo die Therapien qualitativ hochwertig angeboten werden. Wichtig für die Krankenhäuser wäre es aktuell, dass die dringend notwendige Krankenhausreform schnell in ein Gesetz gefasst werden kann und somit umgesetzt wird. Sobald dies der Fall ist, hat Rheinland-Pfalz geplant, schnellstmöglich eine Zuteilung der Leistungsgruppen und eine Anpassung des Krankenhausgesetzes vorzunehmen, um den Übergang vom alten in das neue System zu gestalten. Um dies zeitnah machen zu können, werden schon jetzt mit den Kliniken Gespräche geführt; denn eines ist sicher: Die Krankenhäuser brauchen Liquidität und wieder Planungssicherheit sowohl für die Verwaltung als auch für das Personal. Daher ist es wichtig, dass die Krankenhausreform so schnell wie möglich vorankommt. (Beifall des Abg. Roger Lewentz, SPD) Dazu kann auch die Opposition beitragen, damit die Hängepartie der Krankenhäuser beendet wird; denn durch den Verweis des Transparenzgesetzes in den Vermittlungsausschuss des Bundesrats geht wertvolle Zeit verloren, die die Krankenhäuser aktuell eigentlich nicht haben. Nun dauert es aber bis zum 2. Februar, bis eine Entscheidung im Bundesrat erfolgt, wie es weitergehen soll. Es wäre gerade für die kleinen Standorte, die immer wieder genannt werden, sehr wichtig zu wissen, ob der Träger sie weiter betreibt. Es ist ganz wichtig für diese Krankenhäuser, in das neue System zu kommen, da dann die Finanzierung nicht mehr für viel und billig erfolgt, sondern für das Dasein, also über die Vorhaltepauschalen bezahlt wird. So wird auch durch die Schaffung von 1i-Krankenhäusern flächendeckend eine gute medizinische Versorgung sichergestellt, da an diesen Krankenhäusern die Vorhaltepauschale zu 100 % zur Auszahlung kommt. Für eine gute Versorgung unserer Bevölkerung wird auch künftig wichtig sein, dass es tatsächlich zur sektorenübergreifenden Versorgung kommt, die dann der schon angelaufenen Ambulantisierung zugutekommt. Zum Schluss möchte ich noch anhand einiger Zahlen verdeutlichen, dass eine Reform notwendig ist. In der Bundesrepublik Deutschland wurden 2021 474 Milliarden Euro im Gesundheitssystem ausgegeben. Das sind 11 % des Bruttoinlandsprodukts. Nur die Schweiz mit 12,2 % und die USA mit 16 % geben mehr Geld für das Gesundheitssystem aus. Im Durchschnitt liegt der Anteil in den 36 zur OECD gehörenden Staaten bei 8,8 % des BIP. Man sieht also, Deutschland gibt wesentlich mehr aus als die anderen. Die Menschen in Deutschland sind aber nicht gesünder oder leben länger als in den anderen OECD-Staaten. Das zeigt ebenfalls, dass eine Reform dringend geboten ist. Es zeigt zudem, dass nicht immer mehr Geld zu einer immer besseren Versorgung der Bürgerinnen und Bürger führt. Viel sinnvoller ist es, das Geld intelligent in bestmögliche medizinische Versorgung zu investieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die CDU-Fraktion ist Abgeordneter Torsten Welling. (Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Torsten Welling CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Nassauer Marienkrankenhaus, Marienhaus Klinikum St. Josef Bendorf, Loreley-Kliniken St. Goar und Oberwesel, Krankenhaus Ingelheim, Krankenhaus St. Josef in Adenau, Paracelsus-Klinik in Bad Ems, die fünf DRK-Kliniken in Altenkirchen, Alzey, Hachenburg, Kirchen und Neuwied und jüngst das St. Elisabeth Krankenhaus in Lahnstein, das sind die Insolvenzen und Schließungen von Krankenhäusern der letzten drei Jahre, und es wird so weitergehen, wenn die Landesregierung nicht auch endlich Verantwortung übernimmt. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Was nützt die schönste Krankenhausplanung, wenn Ihnen reihenweise Kliniken in die Insolvenz gehen? Es stellt sich hier vielmehr die Frage: Wie funktioniert überhaupt die Krankenhausplanung in Rheinland-Pfalz, wenn Sie nicht einmal wissen, ob es das Krankenhaus, mit dem Sie planen, im nächsten Jahr überhaupt noch geben wird? Denn nach Aussage des Ministeriums liegen diesem keine Jahresabschlüsse oder explizite Zahlen zur finanziellen Situation der Häuser vor. Das ist keine Planung, das ist das Prinzip Hoffnung, die Hoffnung, dass sich die fehlende Planung durch eine kalte Strukturreform lösen wird, die Hoffnung, dass die Kommunen ihre Krankenhäuser schon irgendwie retten werden, die Hoffnung, dass alles schon gut werden wird. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wird definitiv nicht funktionieren. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Es ist aber bald Weihnachten, und daher möchte ich auch versöhnliche Töne anschlagen. Ich begrüße es außerordentlich, dass Sie der Bundesratsinitiative unserer Unionskollegen aus NRW, Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zugestimmt haben und damit den Bund auffordern, den Basisfallwert anzupassen, die regelhafte Finanzierung der Tarifsteigerungen sicherzustellen, die Systematik zur Berechnung des Orientierungswerts und des Veränderungswerts zu reformieren, die aktuelle Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen auf fünf Tage zu verstetigen und ein Vorschaltgesetz auf den Weg zu bringen. (Beifall der CDU – Zuruf von der CDU: Sehr gut!) Was tun Sie aber, wenn der Bund seiner Verantwortung wieder einmal nicht gerecht wird; denn diese Bundesregierung ist kein Garant für verlässliche Planung und solide Finanzierung? (Abg. Marcus Klein, CDU: Im Gegenteil!) Was sagen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der insolventen Häuser? Was sagen Sie den Kommunen, die alles tun, damit die Krankenhäuser in ihren Kreisen bestehen bleiben, obwohl es wettbewerbstechnisch durchaus fragwürdig und haushalterisch nahezu unmöglich ist; denn unsere Kommunen bekommen schon für ihre Standardaufgaben nicht genug Geld? Wie sollen sie sich da noch um Krankenhäuser kümmern, die in Schieflage geraten sind? Dass das Geld für die Krankenhäuser auch aus dem KFA kommt, möchte ich dabei nur der Vollständigkeit halber erwähnen. Was also tut die Landesregierung für die Zukunft des Krankenhausstandorts in Rheinland-Pfalz? Insofern bin ich dem Kollegen Schwab dankbar für die Aktuelle Debatte und gespannt, was das Ministerium dazu sagen wird. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Abgeordneter Josef Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein gutes Krankenhaus und seine Ausstattung können manchmal über das Überleben eines Menschen entscheiden. Aktuell erleben wir, dass viele Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz selbst um ihr Überleben fürchten. (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Richtig!) Dabei muss man zwei Dinge trennen, zum einen die langfristige Zukunft eines Krankenhausstandorts und zum anderen das sehr kurzfristige Überleben dieses Krankenhauses über die nächsten Monate und Jahre. Für die langfristige Zukunft der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz haben Bund und Länder im Juli 2023 ein sehr richtiges und wichtiges Eckpunktepapier für eine bundesweite Krankenhausstrukturreform als Zukunftsplan für unsere Krankenhauslandschaft beschlossen. Diese geplante Reform ist unter anderem als Lebensversicherung für kleine, bedarfsgerechte Krankenhäuser in ländlichen Räumen gedacht. Es ist wichtig, dass diese Häuser eine Perspektive erhalten und künftig eine wichtige Rolle in der sektorenübergreifenden Versorgung vor Ort spielen können, sofern ein tatsächlicher Bedarf besteht. Wenn diese Reform umgesetzt wird, wird künftig ein großer Teil der Krankenhauseinnahmen aus der Vorhaltefinanzierung bestehen. Das hilft insbesondere kleinen Häusern im ländlichen Raum, die durch das bisherige Finanzierungssystem immer weiter zu einer Steigerung der Zahl an Patientinnen und Patienten gezwungen wurden, die insbesondere nach Corona in dieser Form aber nur noch schwer zu realisieren ist. Herr Kollege Kusch hat eben bereits darauf hingewiesen. Durch das Element der Vorhaltefinanzierung werden die Häuser deutlich von diesem ökonomischen Druck entlastet, und sie bekommen eine Zukunftsperspektive, wenn dieses Instrument denn eingeführt wird. Herr Schwab, ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz genau, warum Sie solche Zweifel hegen, dass das hilfreich wäre. Vielleicht können Sie das in der zweiten Runde einmal erläutern. Gleichzeitig sollen bestimmte planbare Leistungen nicht mehr von allen Krankenhäusern angeboten werden, sondern jedes Haus soll sich auf einige Dinge konzentrieren, die das medizinische Personal dort besonders gut kann. So wird die Qualität der Versorgung gestärkt. Das ist ein völlig richtiger Schritt. Wichtige Schlüssel sind dabei gemeinsame bundesweite Standards und Transparenz bei den Qualitätsvorgaben. Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie zur richtigen Zeit am richtigen Ort von den richtigen Leuten behandelt werden. Insgesamt sorgt die Reform für am Menschen orientierte Kliniken, in denen statt ökonomischer Zwänge die Patientinnen und Patienten sowie das Personal im Mittelpunkt stehen. Das wird am Ende allerdings durchaus dazu führen, dass die Patientinnen und Patienten für manche planbaren medizinischen Behandlungen weiter als bisher fahren müssen. Es soll aber auf der anderen Seite sicherstellen, dass Krankenhausstandorte im Land erhalten bleiben können, die im Notfall auch wohnortnah erreichbar sind und diese Notfälle behandeln können. Das Ziel muss also sein, diesen eigentlich sehr guten Reformplan möglichst schnell umzusetzen und in die Fläche zu bringen. Genau daran scheint es aber gerade zu haken. Bund und Länder haben es seit Juli 2023 nicht geschafft, das sehr gute Eckpunktepapier in einen Gesetzentwurf zu gießen, den alle mittragen können. Herr Lauterbach sollte da vermutlich etwas entgegenkommender sein. (Beifall des Abg. Torsten Welling, CDU) Eine durchaus unrühmliche Rolle spielen hier auch die Länder mit CDURegierungsbeteiligung, die offenbar eine zeitnahe Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Krankenhaustransparenzgesetz verhindert haben, sodass hier bis zum neuen Jahr überhaupt nichts passiert. Das ist aus zweierlei Gründen ärgerlich. Zum einen hängt von einer Einigung zum Transparenzgesetz auch der weitere Fortschritt beim eigentlichen Krankenhausstrukturreformgesetz ab, zum anderen beinhaltet das Transparenzgesetz in einem Anhang dringend notwendige kurzfristige Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Kliniken, wie eine schnelle Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal, die Erhöhung des Pflegeentgeltwerts von 230 auf 250 Euro und ein schnellerer Ausgleich der noch nicht gezahlten Pflegekosten. Es besteht kein Dissens, dass, noch bevor die Strukturreform wirken kann, kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung der Kliniken notwendig sind, damit am Ende überhaupt noch genug Kliniken für eine sinnvolle Reform übrig sind. Man kann auch darüber streiten, wie viel Geld von wem und wann dafür notwendig ist. Herr Kollege Schwab, es geht aber nicht, dass Sie einfach sagen, wir sollen nicht immer mit der Gesetzeslage winken. Es ist ein ganz komisches Argument, in einem gesetzgeberischen Körper zu sagen, man darf sich nicht auf das Gesetz berufen. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach dem Gesetz ist nun einmal nicht das Land in der Verpflichtung, die laufenden Betriebskosten eines Krankenhauses zu tragen, sondern die Kostenträger, also die Krankenkassen. Das ist nun einmal das geltende Recht. Wenn Sie es ändern wollen, dann müssen Sie in das Parlament kommen, in dem das geändert wird. Das wäre dann der Bundestag. Insofern kann ich nur sagen, Ihre Aktuelle Debatte wirft mehr Fragen auf, als dass sie Antworten liefert. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 2. März dieses Jahres verlautbarte der rheinland-pfälzische Minister für Wissenschaft und Gesundheit in einer Pressemitteilung – ich zitiere –: „Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sind gut aufgestellt.“ Ich denke, ich war nicht der Einzige, der das damals schon für eine ziemlich steile These hielt, angesichts der seit Jahren unzureichenden Investitionskostenfinanzierung unserer Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz durch diese und ihre Vorgängerregierungen, angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der gegen sie ergriffenen Maßnahmen, der Zahlen, Daten und Fakten des Deutschen Krankenhausinstituts und der zum damaligen Zeitpunkt bereits gestiegenen Kosten für Gas, Strom, medizinischen Bedarf, externe Dienstleistungen usw., die die Krankenhäuser aufgrund des bestehenden Finanzierungssystems nicht weitergeben konnten und können. Bestätigt wurde diese Einschätzung auch durch die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz vom 23. Februar dieses Jahres, in der die Landesregierung nicht nur einräumte, dass die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz unabhängig von ihrer Größe unter beträchtlichem wirtschaftlichem Druck stünden, sondern gleichzeitig offenbarte, dass sich ihre Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser in unserem Land mehr oder weniger auf diese reichlich allgemeine Aussage beschränkten. Bestätigt wurde sie letztendlich auch durch die Entwicklungen in diesem Jahr: die drohende Insolvenz des Westpfalz-Klinikums, die Insolvenz der DRKKrankenhäuser, die Insolvenz des St. Elisabeth Krankenhauses in Lahnstein. Diese Entwicklungen haben ihre Ursachen unter anderem selbstverständlich in den Krisen der jüngsten Zeit. Sie sind aber auch die Folge fehlerhafter Weichenstellungen der Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Da hilft es nicht, wenn die Landesregierung etwa immer wieder gebetsmühlenartig betont, die Investitionskostenforderung seitens des Landes sei in Rheinland-Pfalz bedarfsgerecht. Nicht nur, dass sie mit dieser Einschätzung ziemlich alleine dasteht, nach ihrer bereits erwähnten Antwort auf unsere Große Anfrage muss man sich auch fragen: Was weiß die Landesregierung überhaupt konkret? Abhilfe schaffen soll nun die geplante Krankenhausreform. Bei dieser ist allerdings vor dem Jahr 2026 nicht mit positiven Effekten zu rechnen, zumal umstritten ist, ob und in welchem Umfang überhaupt mit positiven Effekten gerechnet werden kann. Dabei warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft bereits vor einer Insolvenzwelle bei den Krankenhäusern im kommenden Jahr. Nach 33 Krankenhausstandorten in diesem Jahr könnten im Jahr 2024 60 bis 80 Krankenhäuser von einer Insolvenz betroffen sein. Es ist also durchaus damit zu rechnen, dass viele Krankenhäuser auch in Rheinland-Pfalz die Krankenhausreform möglicherweise gar nicht mehr erleben werden. Es droht ein kalter Strukturwandel, der letztlich die Ziele der Krankenhausreform bedroht, ganz abgesehen von den Auswirkungen auf die flächendeckende ambulante medizinische Versorgung der Menschen in unserem Land. Es besteht also beträchtlicher Handlungsbedarf. Auch das hat die Landesregierung zumindest grundsätzlich eingeräumt. Es besteht Finanzierungsbedarf. Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die Fraktion der FDP ist Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zurzeit ist in unserer Krankenhauslandschaft ein extrem hoher Umbruch zu verspüren. Ja, es ist unumgänglich, dieses Thema anzugehen, zu regeln und es im Sinne der Patientinnen und Patienten in unserem Land zu lösen. Ja, die letzten Ereignisse in Rheinland-Pfalz zeigen, dass wir ein nachhaltiges und resilientes Gesundheitssystem brauchen. Hierfür gibt es zurzeit – es wurde inhaltlich viel gesagt – zahlreiche Debatten zwischen Bund und Land auf Landesebene und Bundesebene. Ich möchte es trotzdem noch einmal sagen. Ein Punkt ist das Vergütungssystem. In der Vergangenheit haben wir hier in diesem Hause immer wieder über das DRG-System mit seinen Auswirkungen, Basisfallwerten, Gleichgewichtspunkten und Nachteilen gesprochen, gerade was die Steigerung der Vorhaltekosten oder Ist-Kosten betroffen hat. Das neu zu verhandelnde Vergütungssystem berücksichtigt dies und sagt, wir sollen weg von mehr Behandlungsfällen mit Pauschalen hin zu 60 % Vorhaltekostenvergütung. Dies ist durchaus ein positiver Schritt. Erlauben Sie mir aber zu sagen, wir brauchen auf Bundesebene noch weitere Schritte, zum Beispiel die Debatte zur Steigerung der Ist-Kosten. Es ist aber auch zu diskutieren, wie wir eine Krankenhausstrukturreform umsetzen und durchführen können. Dabei müssen wir Dinge wie Standards, Qualität, Personal, Verfügbarkeit oder auch die Struktur der Krankenhäuser berücksichtigen. Ich darf einen meiner Lieblingspunkte einwerfen. Auch die Lehrkrankenhausstruktur zum Beispiel könnte ein solcher Punkt einer Strukturdebatte sein; das Ganze dann gerade in ländlichen Räumen in Verbindung mit der Thematik „E-Health“ im Großen und Ganzen, zum Beispiel die Telemedizin und – Kollege Dr. Kusch sagte es – die sektorenübergreifende Versorgung. Wir debattieren schon seit acht Jahren in diesem Landtag über dieses Thema. Viele Länder fordern für die Übergangszeit ein Vorschaltgesetz. Dieser Punkt ist durchaus weiter zu diskutieren. Positiv ist zu sagen, dass es Anfang 2024 noch einmal 3,2 Milliarden Euro Energiehilfe gibt. Im Jahr 2023 hat diese Energiehilfe zahlreichen Krankenhäusern finanziell nämlich eine große Stütze gegeben. Weiter sollen im Jahr 2024 6 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflege fließen. Rheinland-Pfalz trägt mit dem Liquiditätspakt dazu bei, dass die Liquidität zusätzlich temporär verbessert werden kann. Für die Ausrichtung der Krankenhäuser in Zukunft und die Bedürfnisse der Menschen und der Region in der Zukunft bedarf es einer ausgewogenen Abdeckung und Verteilung von Kompetenzen, Personal, Fachkräften und von Kapazitäten oder Spezialisierungen, welche dann städtische und ländliche Regionen abdecken. Erlauben Sie mir noch einen Punkt, der mir immer wieder zugetragen wird, der jetzt in der Debatte noch nicht genannt wurde, aber unmittelbar die Liquidität eines Krankenhauses beeinflusst oder den sogenannten Cashflow. Wir müssen die Krankenhäuser in die Lage versetzen, Behandlungsfälle zeitnah zu kodieren und abzurechnen. Hier haben wir natürlich die eine Seite des Krankenhauses, also das Krankenhaus an sich, und zwar den Prozess so zu optimieren, dass die Abläufe im Krankenhaus selbst optimiert sind und die Fälle zeitnah dokumentiert und zur Abrechnung oder Kodierung gegeben werden können. Die andere Seite betrifft den MDK und dessen Träger, nämlich diese eingereichten Fälle dann zeitnah zu validieren und nicht eine zu hohe Last an offenen Fällen auflaufen zu lassen. Das ist ein wesentlicher Punkt für den Cashflow von Krankenhäusern. Letztendlich darf ich sagen, dass eine Reform zielgerichtet und zeitnah umgesetzt werden muss, um die so oft genannte Planungssicherheit der Krankenhäuser, aber auch der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter letztendlich zu gewährleisten; denn die Reform erzielt Spezialisierung, die Finanzierung der Vorhaltung und die Steigerung der medizinischen Qualität. Rheinland-Pfalz ist in den Startlöchern. Der Staatssekretär wird noch dazu sprechen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Dr. Denis Alt das Wort.

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Dr. Denis Alt

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz hat eine leistungsfähige Krankenhauslandschaft. Das zeugt angesichts der in manchen Regionen niedrigen Bevölkerungsdichte und angesichts der teilweise schwierigen Rahmenbedingungen, was die Finanzierung von Leistungen angeht, von hoher Motivation, großem Engagement und großer Kompetenz, einerseits aufseiten der Träger, andererseits aufseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deswegen, glaube ich, ist man durchaus veranlasst, sich auch nach der Corona-Pandemie heute einmal ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenhäuser zu bedanken. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei den FREIEN WÄHLERN und vereinzelt bei der CDU) Rheinland-Pfalz verfügt über eine Vielzahl von Krankenhäusern verschiedenster Ausrichtungen, von der Grundversorgung bis zu den großen Maximalversorgern mit allen Abstufungen dazwischen. Wir haben eine heterogene Versorgungsstruktur, die historisch gewachsen ist und sich aus dem Bedarf heraus ergeben hat. Dennoch ist es eine allgemein geteilte Erkenntnis, dass die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und gerade im stationären Sektor grundlegender Veränderungen bedürfen. Die Krankenhausstrukturreform, die uns seit gut einem Jahr beschäftigt, hat inzwischen deutlichere Formen angenommen. Auch wenn noch wesentliche Teile geklärt werden müssen, ist schon heute klar, die Reform wird dringend benötigt, und sie wird wirklich erwartet. Wir in Rheinland-Pfalz wissen, dass wir die guten Ausgangsbedingungen aktiv und gezielt nutzen müssen, um für die Zukunft nicht nur die wohnortnahe Gesundheits- und Grundversorgung, sondern auch eine gut erreichbare Spezialversorgung sicherzustellen. Die Strukturreform des Bundes wird für die erforderliche, aber auch für die leistbare Transformation den Rahmen bieten. Diese Transformation wird einige Zeit in Anspruch nehmen, und die Menschen werden – das müssen wir, glaube ich, sehr offen ansprechen – Veränderungen wahrnehmen, idealerweise kurzfristig durch trägerübergreifende Kooperationen. Auch wir im Land werden neue Instrumente bekommen und eine stärkere und aktivere Rolle im Bereich der Landeskrankenhausplanung spielen können, als das derzeit nach geltender Rechtslage der Fall ist. Meine Damen und Herren, wir verwenden in Deutschland im OECD-Vergleich viele Ressourcen für Gesundheit. Das ist gut. Wir erhalten dafür einen guten Systemzugang. Wir erhalten ein umfangreiches Leistungspaket und ein hohes Volumen an Gesundheitsleistungen. Demgegenüber muss man allerdings anmerken, dass die Indikatoren zur Messung der Versorgungsqualität häufig nur im Mittelfeld der OECD-Staaten liegen. Wir wollen und müssen gerade bei komplexen Krankheitsbildern in der Versorgungsqualität noch deutlich besser werden. Dazu muss auch die Strukturreform einen Beitrag leisten. Ich sehe, dass die verschiedenen Angebote teilweise für die Menschen nicht gut auseinanderzuhalten sind. Das ist wohl zu viel verlangt. Das meine ich so, wie ich es sage, dass, wenn ein Patient mit einer Krankheit oder mit einer Beschwerde ins Krankenhaus kommt, er noch einerseits zwischen der dort räumlich untergebrachten Bereitschaftspraxis und andererseits der Notaufnahme des Krankenhauses unterscheiden soll. Das sollte künftig für den Patienten und für die Patientin wirklich keine Rolle mehr spielen. Auch hier gibt es Reformbedarf. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Gerade was die wohnortnahe Grundversorgung angeht, ist es, denke ich, der richtige Weg, eine weitgehende Verschmelzung von ambulanten und stationären Leistungen durch die sogenannten sektorenübergreifenden Versorger hinzubekommen, die ursprünglich als Level-1i-Krankenhäuser bezeichnet worden waren. Das ist in einigen Regionen des Landes eine echte Perspektive für die Krankenhäuser und gleichzeitig für die regelhafte Versorgung der Menschen, die dort leben. Das alles macht deutlich, dass wir im Prozess der Krankenhausstrukturreform vorankommen müssen, aber damit im Zusammenhang – darüber wird viel weniger gesprochen – stehen wichtige finanzielle Fragen, die für die Krankenhäuser lebensnotwendig sind und dringend geklärt werden müssen. Ich glaube, Herr Schwab, da können wir uns in einigen Punkten treffen. Wenn Sie davon sprechen, dass im Krankenhaus nicht alles unter betriebswirtschaftlichen Kriterien betrachtet werden darf, haben Sie die Landesregierung an Ihrer Seite. Das ist ein Grund, warum die Vorhaltefinanzierung kommen muss. Damit sie aber kommt, muss man den Prozess weiter vorantreiben und darf ihn nicht blockieren und auch nicht im Bundesrat über Gebühr aufhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich muss Ihnen sagen, Herr Welling, ich habe auf die CDU-geführten Länder noch einen etwas anderen Blick als Sie. Natürlich ist es gut, wenn viele Forderungen Konsens sind und von allen Ländern geteilt werden, beispielsweise die Anhebung des Landesbasisfallwerts. Allerdings sind mit dem Krankenhaustransparenzgesetz wichtige finanzielle Leistungen für die Krankenhäuser verbunden. Wenn Sie Einfluss haben, bitte ich Sie, auf Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Ländern einzuwirken, dass die notwendige Einigung zwischen Bund und Ländern nicht unnötig verzögert wird, sondern wir vorankommen, auch wenn man natürlich den einen oder anderen Kritikpunkt an diesem Transparenzgesetz haben kann. Die dringend notwendige Liquidität für die Krankenhäuser wird sonst ausgebremst, und das können wir uns, meine Damen und Herren, nicht erlauben. Die Forderungen an den Bund nach einer soliden Beteiligung an der Reform, an den Transformationskosten, erhalten wir als Landesregierung selbstverständlich weiter aufrecht. Darüber hinaus stehen wir mit den Krankenhäusern und ihren Trägern in einem engen Dialog. Wir unterstützen sie auch in Liquiditätsfragen, soweit uns das landesrechtlich möglich ist, und wir unterstützen sie nicht zuletzt durch eine auskömmliche Investitionsförderung, die wir in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht haben und heute so bemessen ist, dass kein einziger Antrag, der bewilligungsreif ist, aus finanziellen Gründen abgelehnt werden müsste. Deshalb stehen wir an der Seite der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Wir kommen zur zweiten Runde. Ich erteile Abgeordnetem Helge Schwab von der Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Sie haben 2 Minuten in der zweiten Runde.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatssekretär! Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss. Ja, ich hatte es vorhin angedeutet, wir glauben nicht, dass die ehrgeizigen Sanierungs- und Neubauprojekte die gewünschten Einspareffekte bringen werden; denn der finanzielle Aufwand für das Land ist zunächst erheblich. Ein Erfolg ist schon allein angesichts der Kostenentwicklung aus unserer Sicht fraglich. Aus aktuellem Anlass erinnere ich an die neue Westerwaldklinik in Müschenbach, deren Realisierung die Steuerzahler voraussichtlich rund 200 Millionen Euro kosten wird. Ich finde es erstaunlich, dass das Projekt trotz des aktuell laufenden Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung der Trägerschaft nicht komplett auf Eis gelegt wird; ganz im Gegenteil. Sie, Herr Hering, haben in Ihrer Eigenschaft als Abgeordneter Ihres Heimatwahlkreises jüngst in der Presse sogar gefordert, die Vorbereitungen für eine Realisierung des Vorhabens zu forcieren. Dabei ist es nicht so, dass man die Standorte Altenkirchen und Hachenburg hätte vergammeln lassen. In jüngerer Vergangenheit wurden allein in den Standort Hachenburg Millionenbeträge investiert. Sehr geehrter Herr Hering, ich würde Ihr Anliegen verstehen, wenn es im Land nicht die vielen anderen Großbaustellen gäbe. Mit dem Sonderfall Universitätsmedizin in Mainz möchte ich erst gar nicht anfangen. Die Beispiele des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein, in dessen Standorte insgesamt wohl 400 Millionen Euro investiert werden müssten, und die angedachte, womöglich rund 200 Millionen Euro teure Generalsanierung des Diakoniekrankenhauses in Bad Kreuznach mögen hier als Beispiele genügen. Als Ganzes gesehen sprechen wir von mittel- und langfristigen Investitionen des Landes in milliardenschweren Dimensionen. Dann gibt es noch die Herausforderung, die regionalmedizinische Versorgung neu aufzustellen. Nicht umsonst sind im laufenden Doppelhaushalt erstmals Mittel angesetzt, und zwar rund 3,2 Millionen Euro für 2023 und 3,6 Millionen Euro für 2024. Ich bezweifle, dass dies ausreichen wird. Wer soll das alles bezahlen? Vor allem aber, wer löst das Betriebskostenproblem? (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss. Für die Kliniken schwebt uns eine Beteiligungsgesellschaft des Landes vor, die einzelne Standorte unterstützt, indem sie für einen befristeten Zeitraum einsteigt. Eine staatliche Beteiligung öffnet den Weg zu günstigeren Finanzierungen, was angesichts der Zinsentwicklung sicherer ist denn je. So viel zur Antwort für Sie, Herr Winkler. Jetzt wissen Sie, wo es langgeht. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)

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Matthias Lammert

Als nächstem Redner erteile ich für die Fraktion der SPD Abgeordnetem Dr. Oliver Kusch das Wort.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich schon alles gesagt. Ich wollte nur zwei Sachen klarstellen. Herr Dr. Bollinger, es ist einfach falsch, wenn Sie sagen, dass das WestpfalzKlinikum vor der Insolvenz steht. Machen Sie doch den Leuten nicht immer wieder Angst bezüglich der Versorgung. Das passt aber ins Bild. Sie wollen nur zerstören, die Leute in Unglauben bringen, Unmut säen, damit Sie Ihre Fantasien ausleben können, wie Sie sich vorstellen, wie die Welt sein soll. Die Welt ist aber anders, als Sie sie gerne hätten, zum Glück. Herr Schwab, Sie haben gesagt, bezüglich Müschenbach ist alles im Schwange, keiner weiß genau, was ist. Das ist aber das Gute. Der Minister hat letztens vor Ort gesagt, man kann sich vorstellen, aus drei Krankenhäusern eines zu machen. Altenkirchen als 1i und sonst noch etwas zu erhalten. Man kann über alles reden. Ich finde es nicht gut, wenn man dann sagt, das ist alles schlecht. Vielmehr ist es doch gut, wenn es viele Möglichkeiten gibt und alle Möglichkeiten erwogen werden, um die bestmögliche medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz zu erhalten und weiter auszubauen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Torsten Welling.

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Torsten Welling CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns einig, dass wir die Reform und das Transparenzgesetz brauchen. Wir müssen aber zuerst die Reform und dann die Bewertung machen und nicht den zweiten vor dem ersten Schritt. (Beifall bei der CDU) Sie müssen zuerst sagen, was Sie wollen, bevor Sie irgendetwas nachher bewerten. Vorher müssen wir sicherstellen, dass es die Krankenhäuser, die wir planen, noch geben wird. Deswegen gibt es die Bundesratsinitiative, die im Übrigen auch mit der Stimme von Rheinland-Pfalz unterstützt wurde, mit der wir den Basisfallwert rückwirkend anpassen wollen und das Vorschaltgesetz fordern, damit wir eine lang genug dauernde Transformationsphase und eine höhere Planungssicherheit haben. Ganz wichtig ist, es bedarf mehr Geld vom Land. Wir können nicht immer nur sagen, dass es beim DRG-System zu wenig ist; denn wenn Sie zu Recht annehmen, dass es zu wenig Geld seitens des Bundes bzw. für die operativen Kosten gibt, dann müssen Sie anerkennen, dass der Eigenanteil bei Investitionen nicht durch dieses „zu wenig“ noch gezahlt werden kann. Das ist unabhängig davon, ob die Investitionskostenzuschüsse ausreichend sind oder nicht. Wenn sie im Idealfall nur bis zu 90 % an Zuschüssen erhalten und auf der anderen Seite – das ist Konsens – zu wenig Vergütung für die Betriebskosten erstattet bekommen, dann können sich viele Krankenhäuser Investitionen nicht mehr leisten, mit allen damit verbundenen Nachteilen, die am Ende des Tages in eine Insolvenz gehen. Ich erkenne an, dass wir im aktuellen Haushalt eine Steigerung der entsprechenden Positionen haben, aber es ist eine Steigerung, die nach Kürzungen und Nullrunden erst wieder das Niveau von 2002 erreicht hat. Ein Kunstgriff, zwei Schritte zurück, einen nach vorne, und diesen als großen Fortschritt zu feiern, das ist in Summe zu wenig. Das ist nicht das, was wir brauchen. Sie gefährden so die Zukunft unserer Krankenhäuser und damit der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz. Als Anmerkung sage ich, alle Anträge zu genehmigen, die bewilligungsreif sind, ist natürlich richtig. (Glocke des Präsidenten) Sie wissen aber, dass es gar nicht mehr Anträge gibt, weil sie erst eingereicht werden, wenn sie bewilligungsreif sind. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir im nächsten Jahr eine gute Krankenhausplanung bekommen, die die Krankenhäuser entsprechend finanziell ausstattet. Ich wünsche an dieser Stelle gesegnete Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Matthias Lammert

Als nächstem Redner erteile ich Abgeordnetem Josef Winkler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Josef Winkler GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Schwab, ich fand es einen bemerkenswerten Vorschlag, den Sie hier vorgetragen haben, dass sich das Land vorübergehend – für wie lange und in welcher Höhe? – an Krankenhäusern beteiligen soll, die ansonsten Gefahr laufen, insolvent zu werden. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das der Vorschlag der FREIEN WÄHLER. Das Landeskrankenhausgesetz sieht das ein bisschen anders vor. Es sieht es als eine geteilte Aufgabe zwischen dem Land und den Kommunen vor, die Krankenhausversorgung sicherzustellen, und zwar das Land überwiegend über die Investitionskosten und die Landeskrankenhausplanung und auf der anderen Seite die Kommunen, soweit nicht andere Träger die medizinische Grundversorgung durch Krankenhäuser sicherstellen, also kirchliche, private oder frei-gemeinnützige. Wenn die medizinische Grundversorgung durch Schließung von Krankenhäusern vor Ort gefährdet wäre, dann ist es eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, hier tätig zu werden. Hier an das Land zu adressieren, wir sollten Beteiligungen eingehen, geht etwas fehl. Wenn überhaupt, müssten Sie sich an die Kreise oder die kreisfreien Städte wenden. Die haben auch günstige Zinskonditionen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Für die AfD-Fraktion erteile ich Fraktionsvorsitzendem Dr. Bollinger das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Kusch, ich sprach von einer drohenden Insolvenz, und die musste mehrfach durch massive Zuschüsse der ohnehin finanziell von Ihrer Landesregierung ausgehungerten Kommunen abgewendet werden. Insofern verstehe ich nicht, was der alberne Theaterdonner in einer ansonsten sachlichen Debatte sollte. Die Landesregierung räumt ein, dass hinsichtlich der Zukunft unserer Krankenhäuser Handlungsbedarf besteht, sieht sich aber nicht zuständig. Zuständig für den Bereich der laufenden Kosten seien einzig und allein die Kostenträger bzw. der Bundesgesetzgeber. Das Land jedenfalls werde nicht in die Finanzierung der Kosten einsteigen, so der Minister im Gesundheitsausschuss. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Korrekt!) Die grundsätzliche Einordnung ist angesichts der Zuständigkeiten sicherlich richtig. Natürlich wäre es wünschenswert, dass der Bundesgesetzgeber hier handelt. Ein Vorschaltgesetz, das die Finanzierung der Krankenhäuser sichert, bis die Krankenhausreform Früchte trägt, wäre ein gangbarer Weg, ein möglicher Lösungsansatz. Angesichts des aktuellen Zustands der Bundesregierung fehlt mir allerdings die Hoffnung, dass es zeitnah und rechtzeitig zu einer solchen oder vergleichbaren Lösungen des Bundesgesetzgebers kommen wird. Weitere Verzögerungen bei der Lösung dürften sicherlich für vereinzelte Krankenhäuser auch in Rheinland-Pfalz das Aus bedeuten. Deshalb muss die Landesregierung bei allen zutreffenden Hinweisen auf die Zuständigkeiten bei der Krankenhausfinanzierung bereit sein, die Krankenhäuser gegebenenfalls finanziell zu unterstützen. Hier erwarten wir ein klares Bekenntnis der Landesregierung; denn schließlich ist es diese Landesregierung, die ebenso wie ihre Vorgängerregierungen durch die jahrelang unzureichende Investitionskostenfinanzierung ihren Beitrag zur derzeit angespannten finanziellen Situation der Krankenhäuser im Land geleistet hat. Mit Maßnahmen wie dem Liquiditätspakt allein ist es nicht getan. Dadurch erhalten die Krankenhäuser keine zusätzlichen Mittel. Es muss gehandelt werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Dann wären wir am Ende dieser Debatte und des Tagesordnungspunkts 5, Aktuelle Debatte. Ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 6 Landesgesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/7485 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 18/8270 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart. Ich erteile für die SPD-Fraktion Abgeordnetem Nico Steinbach das Wort.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie angekündigt, sprechen wir über die Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes. Es geht konkret darum, dass für die Grundwasserentnahmen ein Entnahmeentgelt für die Landwirtschaft neu eingeführt wird. Grundsätzliches Ziel dieser gesetzlichen Änderung ist der ressourcenschonende und ressourceneffiziente Umgang mit Wasser. Bislang mussten nur die Wasserversorger, die Industrie und das Gewerbe den Wassercent bezahlen. Nun sollen auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ab Januar ab einer oder beim Überschreiten einer Freimenge, m3 einer Entnahmemenge von 10.000 jährlich bei Grundwasser und ab einer Entnahmemenge von 20.000 m3 bei Wasser aus Oberflächengewässern, ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Die vereinnahmten Gelder werden zweckgebunden für landwirtschaftliche Projekte, für die ressourcenschonende Bewässerung verwendet. Hier geht es insbesondere um die Umsetzung der digitalen Mengenerfassung, ressourcenschonende und witterungsgesteuerte Beregnungstechniken. Das Wasserentnahmeentgelt wird bei Entnahmen durch Wasser- und Bodenverbände 3 Cent pro Kubikmeter Wasser bei Grundwasser und 1,2 Cent pro Kubikmeter Wasser aus Oberflächengewässern betragen. Für alle anderen Entnahmen, also nicht in Verbünden organisierten Entnehmern, sind dies dann 6 bzw. 2,4 Cent. Der verringerte Entgeltsatz für Entnahmen durch Wasser- und Bodenverbände trägt dem Umstand Rechnung, dass verbandlich organisierte Entnahmen die Zahl an wasserrechtlichen Entnahmezulassungen reduziert und dadurch die Gewässerbewirtschaftung und der Verwaltungsvollzug vereinfacht werden. Damit wird ein Anreiz geschaffen, sich verbandlich zu organisieren, weil Verbundlösungen auf Wasserverbandsebene zu stärken sind. Sie führen zu effizienteren, gesteuerten und vereinfachten Einnahmeregelungen. Seit Einführung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes, Wassercent genannt, haben wir ab dem Jahr 2013 auf Landesseite jährlich Erlöse von 25 bis 27 Millionen Euro. Ich betone an dieser Stelle, es sind zweckgebundene Erlöse; denn dieses Gesetz hat erheblich dazu beigetragen, dass das Umwelt- bzw. Klimaschutzministerium die Finanzierung der Aufgaben zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung, zum Schutz der Ressource Wasser und vieler andere Dinge, die dazugehören, Stichwort Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Einhaltung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und vieles mehr, mit diesen Mitteln unterstützen konnte. Ich darf Ihnen noch mitteilen, das Anhörverfahren – wir hatten uns einvernehmlich auf ein schriftliches Anhörverfahren verständigt – hat im großen Ganzen eigentlich unisono, selbstverständlich bis auf einen Anzuhörenden, der selbst Betroffener ist, weil er Landwirt ist, die Aussage gebracht, man begrüßt diese Einführung, man bewertet das als einen richtigen und wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen und gerechteren, zukunftsfesten Nutzung der Ressource Wasser und hat darauf hingewiesen, dass es möglichst bürokratiearm, also einfach ausgestaltet werden soll. Das ist in unserem Sinne. In diesem Fall darf ich Ihnen ankündigen, wir werden dieser wichtigen und richtigen Änderung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Johannes Zehfuß das Wort.

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Johannes Zehfuß CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erhebung eines Wasserentgelts, der sogenannte Wassercent, auch für die Zwecke der Land- und Forstwirtschaft ist im eigentlichen Sinne nicht abzulehnen. Die allermeisten Anzuhörenden waren dieser Meinung. Welche Folgen diese Gesetzesergänzung haben wird, da ist sich der Entwurfsverfasser selbst nicht sicher. Verzichtet er doch auf eine Gesetzesfolgenabschätzung mit der hörenswerten Begründung, „da das Gesetzesvorhaben weder eine große Wirkungsbreite noch erhebliche Auswirkungen aufweist“. Die Frage drängt sich dann doch auf: Für was brauchen wir dann dieses Gesetz? – Von ökologischer Lenkungswirkung wird gesprochen, von möglichem Einsparpotenzial, von Anreizwirkung, schonend und sparsam und effizient mit Wasser umzugehen. Damit unterstellt die Landesregierung den Landwirten per se, dass sie in der Vergangenheit allzu sorglos und verschwenderisch mit Wasser umgegangen sind, also sind Erziehungsmaßnahmen der Landesregierung unabdingbar. Danke, liebe Landesregierung, für das große Vertrauen, das Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieben entgegenbringen. Man soll es nicht für möglich halten, aber auch ohne grünes Parteibuch versuchen die landwirtschaftlichen Betriebe möglichst wassersparend zu produzieren, (Beifall der CDU sowie der Abg. Marco Weber, FDP, und Helge Schwab, FREIE WÄHLER – Zuruf von der CDU: So ist es!) einerseits der guten fachlichen Praxis wegen, andererseits dem persönlichen Ehrgeiz geschuldet, hochwertige Nahrungsmittel mit möglichst geringem Input zu produzieren. Die Annahme, dass Wasser bislang kostenlos den Landwirten zur Verfügung steht, ist eine irrige Annahme, neudeutsch Fake News. Nein, im Gegenteil, die Beschaffung und Verteilung von Beregnungswasser ist einer der großen Kostenblöcke innerhalb der landwirtschaftlichen Produktion. Schon allein deswegen ist es aus ökonomischen Anforderungen heraus sichergestellt, dass Landwirte sparsam und überlegt mit der kostbaren Ressource umgehen. Schon heute wird dort, wo es fachlich angezeigt ist, mit Tröpfchenbewässerung bewässert. Im größten zusammenhängenden Gemüseanbaugebiet sind das rund 3.000 Hektar der Anbaufläche. Für die Nichtfachleute, nicht jede Kultur ist für die Tröpfchenberegnung geeignet. Das heißt, die relative Vorzüglichkeit eines Beregnungssystems leitet sich von den jeweiligen Ansprüchen der Kultur ab und nicht von ideologischen Überzeugungen. So viel zur Lenkungswirkung. (Beifall der CDU sowie der Abg. Helge Schwab und Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Nun zur Praxistauglichkeit. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024, also in 17 Tagen, in Kraft treten. Drängt sich die Frage auf: Ist da Gefahr im Verzug, oder welche Gründe liegen vor, dass solche Eile geboten ist? Weitere Fragen ergeben sich daraus. Ist die verfahrenstechnische Regulatorik schon erstellt? Können sich die betroffenen Wasserabnehmer darauf einrichten, oder werden sie ab dem 1. Januar 2024 in die Illegalität getrieben? Ich verweise in dem Zusammenhang auf die Ausführungen mehrerer Anzuhörender, die den geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens kritisch sehen. Das Jahr 2024 sollte für die Erarbeitung von Abrechnungsverfahren genutzt werden. Hieran würde, wie in der Anhörung gehört, der Landesverband der Beregnungsverbände Rheinland-Pfalz gerne mitarbeiten. Die erwarteten Einnahmen aus dem Wassercent der Landwirtschaft zu nahezu einem Drittel für die Schaffung neuer Stellen in der Wasserwirtschaftsverwaltung einzusetzen, ist absolut nicht vertretbar. Das wäre eigentlich ein deutlicher Hinweis, auf die Erhebung des Wassercents in der Landwirtschaft zu verzichten. Es kommt darauf an, was man daraus macht – ein altbekannter Werbeslogan der Baustoffindustrie. Ja, es kommt darauf an, was man daraus macht. Keiner der Anzuhörenden wurde in dem Gesetzentwurf berücksichtigt, Ratschläge von Fachleuten im Vorfeld des Entwurfs ebenso wenig. Das kann natürlich daran liegen, dass der Gesetzentwurf genial und damit nicht verbesserbar oder aber die Einwände und Ratschläge substanzlos gewesen sind. Beide Möglichkeiten bezweifle ich. Ich frage mich deshalb schon, weshalb man Anhörungen durchführt, um dann auf die Anzuhörenden nicht zu hören. Liegt da eine Hörschwäche vor? Bei der Gesetzesvorlage wird die große Chance vertan, das Wasserverbandswesen und das Verbandsrecht auf breitere Füße zu stellen, um mit einem wirksamen, praxistauglichen Instrument den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Was wir brauchen, ist Beregnung, Infiltration in der beregnungsfreien Zeit, Pflege und Unterhalt der Entwässerungssysteme. (Beifall bei der CDU) Leider ist das in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ansatzweise zu erkennen. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit, der fehlenden Praktikabilität, dem nicht vertretbaren Verhältnis des Beitragsaufkommens (Glocke des Präsidenten) – ich komme zum Schluss – zum Verwaltungsaufwand und der gesetzgeberischen Eigenerkenntnis zum Gesetzesvorhaben, das – ich zitiere – „weder eine große Wirkungsbreite noch erhebliche Auswirkungen aufweist“, lehnt die CDU-Fraktion diesen Entwurf ab. (Beifall der CDU und des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Abgeordnete Dr. Lea Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Solch ein Cent ist erst mal ziemlich unscheinbar. Aber der Wassercent in Rheinland Pfalz hat in den letzten Jahren Hunderte von Maßnahmen im Gewässerschutz ermöglicht. Renaturierungsprojekte in der Pfalz, Verbesserung der Wasserversorgung in der Eifel, Einrichtung öffentlicher Trinkwasserspender in Rheinhessen, kurzum, der Wassercent ist ein großer Gewinn für uns alle; denn er schützt unsere wichtigste Ressource, das Trinkwasser. Zehn Jahre Wassercent in Rheinland Pfalz sind eine Erfolgsgeschichte. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Nico Steinbach, SPD) Die Grundwasserneubildungsrate ist in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich 25 % zurückgegangen, in Teilen von Rheinland Pfalz sogar um die Hälfte. Deshalb ist es richtig, dass wir mit Blick auf die zunehmende Wasserknappheit das Wasserentnahmeentgeltgesetz fortschreiben und die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zur land- und forstwirtschaftlichen Bewässerung in die Entgeltpflicht aufnehmen. Die Landwirtschaft – auch der Winzer um die Ecke – ist vielleicht wie kein anderes Berufsfeld abhängig von guten Böden, guter Luft und gutem Wasser; denn sie ist doppelt von der Trockenheit betroffen, weil weniger Wasser zur Verfügung steht und gleichzeitig der Bewässerungsbedarf durch zunehmende Dürrephasen ansteigt. Sehr geehrter Herr Kollege Zehfuß, wir haben Vertrauen in unsere Landwirtschaft, weil wir wissen, dass deshalb immer mehr Landwirtinnen und Landwirte wassersparende Bewässerungsmethoden einsetzen. Diesen Wandel wollen wir unterstützen, indem wir die Einnahmen durch den Wassercent wieder zurück an die Landwirtschaft fließen lassen mit Förderung für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte, witterungsgesteuerte Beregnungstechnik und den Einsatz von sehr genauer digitaler Messeinrichtung für die Wasserentnahme. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Die Aufnahme der Forst- und Landwirtschaft in den Wassercent wurde in den schriftlichen Stellungnahmen überwiegend positiv bewertet. Es wurde betont, dass damit ein Anreiz zum Wassersparen gegeben und mit der Unterstützung der Landwirtschaft so der Wasserrückhalt in der Fläche unterstützt wird. Deshalb verstehe ich an der Stelle auch nicht, warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, das Verfahren verzögern wollen. Sie kritisieren den bürokratischen Aufwand und haben ihn auch im Ausschuss kritisiert. Im Startjahr aber ist lediglich ein einzelner Prognosewert anzugeben. Es gibt Musterdatenblätter, und wir haben hier zudem ein Verfahren, das seit zehn Jahren bei Wasserentnehmern anderer Art praktiziert wird. Das Verfahren hat sich bereits bewährt. Eine Verzögerung Ihrerseits würde nur dazu führen, dass wir den Wassercent vielleicht erst 2025 erheben und den Schutz unseres Trinkwassers auf die lange Bank schieben. Das kann nicht in Ihrem Interesse sein. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Der Zusammenschluss vieler Landwirte zu einer Verbandslösung ist in diesem Zusammenhang der genau richtige Weg, weil es Entlastungen für einzelne Landwirte bringt und gegenseitige Kontrolle ermöglicht. Gerade weil wir Wasserverbände stark machen wollen, ist in dieser Gesetzesänderung geregelt, dass Verbände nur die Hälfte beim Wassercent zahlen. Der Wassercent ist so gestaltet, dass er einen finanziellen Anreiz setzt und einen schonenden Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser schafft. Gleichzeitig ist er auch mit der Freimenge niedrig genug, um finanzielle Belastungen vor allem für kleinere Entnehmer und Entehmerinnen in einem verträglichen Maß zu halten. Um auch das noch einmal klarzustellen, was die digitale Messeinrichtung angeht. Diese Messeinrichtung und die Nutzung digitaler Messeinrichtungen bleibt freiwillig. Wir finden sie gut, weil damit die Wasserentnahme keine Blackbox bleibt. Zudem können Sie mit dieser Gesetzesänderung die Anschaffungskosten mit dem gezahlten Entgelt verrechnen. Damit zahlen am Ende alle nur noch ein Viertel. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, von den weltweiten Wasserreserven sind nur 3 % Süßwasser. Der Großteil unseres Süßwassers ist auch noch in Eis und Permafrostböden gebunden. Wir können es uns nicht leisten, sorglos damit umzugehen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen – wir haben zwei Wochen vor Neujahr –, lassen Sie uns den Wassercent zum Glückscent machen. Wir stimmen dem Wasserentnahmeentgeltgesetz so zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ralf Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dem Scheitern der EUPflanzenschutzverordnung durften unsere Landwirte und Winzer für einen kurzen Moment aufatmen. Dieses Aufatmen haben Sie abrupt beendet; denn heute wird es aller Voraussicht nach zu einer weiteren unnötigen Belastung der Landwirtschaft kommen. Nach der durchgeführten Expertenanhörung zeigen sich Landesregierung und Koalitionsfraktionen erneut unbelehrbar und sind nicht einmal zu Kompromissen bereit. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Schon aus der Antwort auf unsere Große Anfrage ging klar hervor, dass der Wassercent keine Lenkungswirkung auf die Entnahme von Wasser hat. Die Anhörung hat ebenfalls ergeben, ein Wassercent hat keine Lenkungswirkung in der Landwirtschaft. Im Grunde genommen könnte man jetzt die Argumentation beenden; denn damit ist alles gesagt. Das Hauptziel, nämlich der des geringeren Wasserverbrauchs, wird bei der Ausweitung des Wassercents nicht erreicht werden, womit Ihr wichtigstes Argument in sich zusammenbricht. Fast alle Experten äußerten, dass mit dieser Gesetzesänderung weitere unnötig große Bürokratie geschaffen wird. Besonders kritikwürdig ist die Tatsache, dass ein nicht unwesentlicher Teil der mehr generierten Einnahmen für neue Stellen in der Wasserwirtschaftsverwaltung eingesetzt werden soll. Der sowieso schon viel zu große rheinland-pfälzische Verwaltungsapparat wird weiter aufgebläht, während es an anderen Stellen fehlt. Darüber hinaus finden die Interessen der Landwirtschaft im Gesetzentwurf im Gesamten zu wenig Berücksichtigung. Das potenzielle Gesetz würde viele rheinland-pfälzische Landwirte nicht nur bürokratisch, sondern auch finanziell überfordern. Aus der Einschätzung eines Landwirts geht hervor, dass die Mehrbelastungen der landwirtschaftlichen Betriebe durch bloße Einsparungen nicht zu kompensieren sind. Auch deswegen schlagen einige Experten einen deutlich niedrigeren Satz als die 6 Cent pro Kubikmeter Grundwasser vor, die als weit überzogen bezeichnet wurden. Die Landesregierung stört sich daran nicht und nahm auch hier keine Änderungen vor. Meine Damen und Herren, Landwirte gehen seit jeher sparsam mit der Ressource Wasser um. Ihr Interesse liegt darin, die Bevölkerung möglichst effektiv zu ernähren und dabei die Umwelt zu schonen. Umwelt ist die Arbeitsgrundlage unserer Landwirtschaft. Die Bewässerung selbst stellt bereits heute einen enormen Produktionskostenfaktor dar, weswegen Sparsamkeit ohnehin geboten ist, wobei im Vergleich zu privaten Haushalten und der Industrie der Wasserverbrauch in der Landwirtschaft gering ist. Meine Damen und Herren, wer Ernährungssicherheit sicherstellen und den Selbstversorgungsgrad erhöhen möchte, darf diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Zu erwähnen ist auch, dass die forcierte Umrüstung der vorhandenen Messeinrichtungen in digitalisierte Versionen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen wird. Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände bezeichnete die digitale Mengenerfassung gar als weder praxisreif noch wirtschaftlich tragbar oder vernünftig. Ebenso war in der Anhörung von einer Überforderung sowohl der Landwirte, die das melden, als auch der Meldungsempfänger die Rede. Meine Damen und Herren, einem enormen Aufwand und einer hohen Belastung der Landwirte stehen wohl vernachlässigbare Mengen an eingespartem Wasser gegenüber. Ich verweise auf den Wasserkreislauf. Landwirtschaftliche Bewässerung wird zu einem Gutteil wieder dem Grundwasser zugeführt. Die Haushaltsreste zeigen es, wasserschonende Maßnahmen ließen sich auch ohne dieses Gesetz umsetzen. Der Vorschlag, das Gesetzesvorhaben für eine weitere Beratung und möglicherweise notwendige Umrüstarbeiten zumindest um ein Jahr zu verschieben, hätte die Belastungen für die Landwirtschaft zwar nicht gänzlich verhindert, aber den Landwirten zumindest eine wichtige Vorlauf- bzw Überbrückungszeit eingeräumt. Die Landesregierung aber war auch hierzu nicht bereit. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Der Wassercent wird auch in der Landwirtschaft keinerlei Lenkungswirkung entfalten. Der Wasserverbrauch in der Landwirtschaft kann bisher nicht als verschwenderisch charakterisiert werden, und die Menge an Wasser, die durch das Gesetz eingespart werden wird, wird, wenn überhaupt, marginal sein. Die Gesetzesänderung wird den ohnehin schon großen Verwaltungsapparat weiter aufblähen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der vorliegenden Änderungen des Wasserentnahmeentgeltgesetzes ist eindeutig negativ, weswegen die AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen wird. Grundsätzlich – das ist mir abschließend wichtig zu betonen – sollten wir in diesen herausfordernden Zeiten über Entlastungen und Bürokratieabbau diskutieren, statt Landwirte immer und immer weiter zu belasten. Meine Damen und Herren, das Gesetz ist unnötig, verfehlt sein Ziel und ist womöglich sogar kontraproduktiv. Ich appelliere an Sie, im Sinne der Landwirtschaft und im Sinne der Verbraucher, nicht zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Damian Lohr, AfD)

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Matthias Lammert

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen. Ich begrüße Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 11, Andernach. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie bei uns sind. (Beifall im Hause) Wir fahren in der Debatte fort, und für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landwirtschaft ist die innovativste Branche der Welt. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei den FREIEN WÄHLERN) – Nach einem Satz habe ich das noch nie geschafft, aber jetzt. Seit Jahrtausenden passt sich der Berufsstand immer wieder an geänderte Rahmenbedingungen an, um die Bevölkerung zu ernähren. Der Klimawandel stellt uns vor große Herausforderungen. Eine der drängendsten ist die Wasserknappheit. Dürren und Trockenperioden gefährden Wälder, Felder und Weinberge und damit letztendlich die Ernte. Forstwirte, Landwirte und Winzer sind besonders abhängig von der Natur und ihren Ressourcen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass wir mit unserem vorhandenen Wasservorkommen bewusst umgehen. Die Ausweitung des Wassercents auf die Land- und Forstwirtschaft soll eine lenkende Wirkung auf die Wassernutzung erzielen. Die Anhörung der Experten hat ergeben, dass die Lenkungswirkung auf die Landwirtschaft gering sein dürfte. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Hört, hört!) Deshalb ist dies auch für mich nicht der ausschlaggebende Punkt, warum ich und wir als FDP-Fraktion heute diesem Gesetz zustimmen; (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Koalitionszwang, oder?) denn allein das Fördern und Verteilen von Grundwasser kostet pro Kubikmeter etwa 60 Cent bzw. bis zu 70 Cent. Die Landwirte haben bereits jetzt einen eigenen Anreiz, Wasser zu sparen. Die Zeiten, in denen Landwirte – ob bei Wasser, ob bei Dünger – nach der Maßgabe „viel hilft viel“ agierten, sind lange vorbei. (Beifall des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Uns ist bewusst, dass die Ausweitung des Wasserentnahmeentgelts eine zusätzliche Belastung für die Landwirtschaft und den Weinbau in Rheinland Pfalz darstellt, noch dazu in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wir gehen diesen Schritt nicht leichtfertig. Ich möchte daher betonen, dass es für die Freien Demokraten enorm wichtig war, dass die eingenommenen Gelder nicht im Haushalt versickern, sondern zweckgebunden für Bewässerungsprojekte wieder in die Landwirtschaft zurückfließen und dort verwendet werden. Diese Mittel, die durch das Wasserentnahmeentgelt von den Landwirten und Winzern eingenommen werden, werden in Projekte investiert, die dem Berufsstand zugutekommen, um Wasser effizienter zu nutzen. Wir leisten damit einen Beitrag für kommende Generationen von Landwirten. Die Freien Demokraten werden darauf achten, dass die Mittel, die den Landwirten und Winzern künftig in Rechnung gestellt werden, am Ende auch wieder für diese verwandt werden, und ebenso, dass die Mehreinnahmen nicht durch höhere Personalkosten und Bürokratie am Ende mehr als aufgefressen werden. Die Ausweitung des Wassercents auf die Forst- und Landwirtschaft darf nicht reiner Selbstzweck sein. Gut ist auch, dass wir durch einen reduzierten Abgabesatz unsere Wasserund Bodenverbände stärken, die schon heute eine wichtige Rolle bei der Erhaltung unserer natürlichen Ressourcen spielen. Die Freien Demokraten gemeinsam mit unserer Ministerin Daniela Schmitt stehen an der Seite der Landwirtschaft. Wir unterstützen unsere Landwirte und Winzer und stellen ihnen die Werkzeuge zur Verfügung, die sie benötigen, um in Zeiten künftiger steigender Wasserknappheit weiterhin erfolgreich zu sein. Wir leisten unseren Beitrag, damit Landwirtschaft und Weinbau für die Folgen des Klimawandels gewappnet sind. Wir sind uns bewusst, dass die Zusatzkosten eine Herausforderung darstellen können, gerade wenn der Lebensmitteleinzelhandel um jeden Cent feilscht und unsere Landwirte viel zu oft aus ihrer Arbeit ihre Einkommen nicht sichern können. Es ist aber eine Herausforderung, die wir gemeinsam mit der Landwirtschaft und für die Landwirtschaft angehen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, schauen wir uns dieses Jahr einfach einmal an, wie die Witterungsverhältnisse waren. Wir konnten erleben, dass wir viele Jahreszeiten hatten – sowohl im Frühjahr wie jetzt auch in diesem Herbst –, in denen wir im Prinzip zu viel Wasser in der Landwirtschaft hatten. Wir hatten dazu die Herausforderung, dass wir gerade im Frühsommer zu wenig Wasser hatten. Die Herausforderung für die Landwirtschaft und für die Winzer wird deshalb nicht kleiner werden und wird es vor allem sein, das Wasser zu der Jahreszeit, in der es benötigt wird, zielgerichtet und effizient einzusetzen, um unsere Nahrungsversorgung sicherzustellen, was zwar bei vielen eine Selbstverständlichkeit darstellt, wenn sie tagtäglich einkaufen gehen, aber für uns Landwirte keine Selbstverständlichkeit und jeden Tag eine große Herausforderung ist, aber auch viel Spaß mit sich bringt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ohne Wasser kein Leben. Der Schutz vor einer übermäßigen Ausbeutung dieser Ressource ist deshalb ein wichtiges Anliegen, geht es doch um nichts Geringeres als den wichtigsten Teil der Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer Gebühr für die Wasserentnahme, die auch unsere Landwirte und Winzer bezahlen müssen, grundsätzlich eine annehmbare Idee. Dennoch haben wir die Novelle des Wasserentnahmegesetzes abgelehnt, auch deshalb, weil unsere Landwirte und Winzer gern unbegründet als Hauptverursacher von Wassernöten dargestellt und womöglich finanziell zu stark belastet werden. Wir wissen alle, dass die gängigen Vorurteile nicht zur tatsächlichen Faktenlage passen. Wir wissen aber auch, dass wichtige ressourcenschonende Bewässerungsprojekte bezahlt werden müssen. Wir können deshalb auch die von Staatssekretär Dr. Erwin Manz bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten am 4. Oktober erhobene Forderung nach der Herstellung einer Abgabengerechtigkeit verstehen. Wir können jetzt also grundsätzlich mit der Aufhebung der Entgeltfreiheit für Entnahmen von Grundwasser und Wasser aus oberirdischen Gewässern zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung leben, zumal in der Vorlage generelle Freimengen berücksichtigt werden und Ermäßigungen für Beregnungsverbände möglich sind. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahmen des von der FREIEN WÄHLER-Landtagsfraktion benannten Experten Uwe Roth. Der Geschäftsführer der Wasser-, Boden- und Landwirtschaftsverbände in Hessen hat darauf hingewiesen, dass die landwirtschaftlichen Beregnungen infolge der durch den Klimawandel verursachten längeren Trockenphasen eine zunehmende Bedeutung haben, ganz besonders auch für unsere Gemüse- und Obstbauern. Der Wasserverbrauch wird also steigen, wobei die Organisation der Entnahme in der Praxis wohl über Beregnungsverbände erfolgen wird. Vor diesem Hintergrund spricht einiges für die Einführung des Wassercents. Neben der Verbesserung der Finanzierung wichtiger Projekte ergibt sich für die direkt Betroffenen ein angenehmer Nebeneffekt. Unsere Landwirte, Winzer und forstwirtschaftlichen Betriebe können nicht mehr als Almosenempfänger betrachtet werden und können über ihre Beregnungsverbände mitreden und mitentscheiden. Dass wir den Gesetzentwurf jüngst im Ausschuss für Umwelt und Forsten sowie im Rechtsausschuss abgelehnt haben, wird vor allem durch die Tatsache begründet, dass hier ohne Not ganz offensichtlich ein Gesetz durchgepeitscht werden soll, das sodann in einigen Tagen, voraussichtlich bereits ab dem 1. Januar 2024, gültig sein wird. Der gewählte Zeitpunkt ist schon allein aus organisatorischen Gründen unrealistisch. (Beifall des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Uwe Roth hat mit Blick auf die Verbände bereits darauf hingewiesen. Sie hätten als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Änderungen bereits in diesem Jahr in ihren Haushaltsplänen für 2024 berücksichtigen müssen. Roth schlägt deshalb eine Verschiebung der Änderung auf den 1. Januar 2025 vor, zumal es auch bei der digitalen Entnahmeerfassung große technische und finanzielle Herausforderungen gibt. Wir FREIEN WÄHLER schließen uns dieser Forderung an. Die gegen jegliche Vernunft sprechende knappe Terminierung mag dem Druck geschuldet sein, den einzelne Koalitionäre ausüben. Doch führt Übereifer erfahrungsgemäß nicht zu sauberen, langfristig ausgelegten Problemlösungen. Herr Dr. Manz kann hier sicherlich mit vielen Erfahrungen beitragen. Wir als FREIE WÄHLER kritisieren vor allem, dass die Zeit so knapp bemessen war, dass es keine Möglichkeit gab, in den Ausschüssen auch mündliche Anhörungen von Betroffenen und Verbänden durchzuführen. Ich fasse zusammen. Wegen des Abstimmungsbedarfs vor dem Hintergrund der zusätzlichen finanziellen Belastungen unserer Bauern, Winzer und forstwirtschaftlichen Betriebe und der Haushaltsprobleme in den Verbänden, der aus unserer Sicht unsauberen Arbeitsweise bei der Genese der Gesetzesänderung und der fehlenden Möglichkeit, ergänzend zur Expertenbefragung Betroffene und Verbände öffentlich anzuhören, lehnen wir die Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes zum 1. Januar 2024 ab. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Katrin Eder das Wort.

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Katrin Eder

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ja, wir reden hier nicht über irgendetwas, sondern wir reden über Wasser. Es ist bereits schon ganz, ganz viel gesagt worden. Wir müssen uns auf zunehmende Wasserknappheit infolge der klimabedingten Veränderungen einstellen. Es wurde bereits ausgeführt. Es ist die schlichte Wahrheit, auch wenn man es im Moment nicht glauben mag, dass uns die Dürrejahre in den letzten Jahren vor große Herausforderungen gestellt haben. Frau Heidbreder hat es gesagt, wir haben die Situation – das kennen Sie alle, wir diskutieren das häufig genug im Ausschuss –, dass in einigen Regionen wie in Rheinhessen die Grundwasserneubildungsrate mittlerweile bis zu 50 % zurückgegangen ist, im Landesdurchschnitt um 25 %. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Nur dass es durch den Wassercent nicht mehr regnet!) – Ach, Herr Schreiner. Also, der Wassercent in Rheinland Pfalz, der dieses Jahr zehn Jahre alt geworden ist, ist ein Erfolgsmodell in Rheinland Pfalz. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir müssen heute schon große Aufwände betreiben, um unsere Trinkwasserversorgung für die Zukunft sicherzustellen. Wir machen doch nicht irgendetwas. Es wurde hier auch suggeriert, als würden die Mittel aus dem Wassercent im Schwarzen Loch versinken: auf keinen Fall. Die Mittel aus dem Wassercent werden sehr, sehr zielgerichtet für eine Lenkung von Entnahmeverhalten, für Ressourcenschonung und für Gewässerschutzmaßnahmen verwendet. Wenn ich Sicherstellung von Trinkwasserversorgung sage: Wir geben Millionen für die Sanierung von Trinkwasserbrunnen, für Verbundleitungen aus. Das alles kommt den Bürgerinnen und Bürgern zugute, für die sich nämlich, wenn das Land dies nicht tun würde, maximal die Trinkwassergebühren erhöhen würden. (Unruhe bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Herr Schreiner, hören Sie mir zu. oder führen Sie Eigendiskussionen? (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Entschuldigung, gestern war es noch so kuschelig. (Zurufe aus dem Hause: Oh!) Ja, insofern ist das Erfolgsmodell Wassercent hier auch nicht schlechtzureden. Kommen wir zur Landwirtschaft. Die Landwirtschaft ist diejenige, die nicht nur durch die Mittel, die wir aufgrund des heutigen Gesetzes einnehmen werden, profitiert, sondern die Landwirtschaft profitiert schon die ganze Zeit vom Wassercent. Ich schaue einmal, 5 Millionen Euro round about geben wir aus dem Wassercent heute schon für Programme wie die gewässerschonende Landwirtschaft. Das heißt, die Landwirtschaft profitiert heutzutage schon vom Wassercent. Wir wollen mit der anstehenden Novellierung des Gesetzes jetzt diese Grundfunktionen des Wassercents ausweiten. Es ist nur konsequent. Es gibt ein Gutachten aus Hessen – die darüber diskutieren, den Wassercent einzuführen – von den Professoren Dr. Erik Gawel und Dr. Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig, die in ihrer Ausarbeitung für Hessen ausführen, dass die Beendigung der Freistellung für die Land- und Forstwirtschaft, wie sie Rheinland Pfalz jetzt vorsieht, schlicht konsequent sei. Sie verweisen dezidiert auf die Kombination in Rheinland-Pfalz zwischen unseren aktuellen Plänen in Kombination mit unserer Förderrichtlinie. Das wollen wir. Wir wollen gleichstellen, weil die Entgeltfreiheit von Land- und Forstwirtschaft heutzutage nicht mehr gerechtfertigt ist. Die Entgelthöhe bewegt sich im Kontext der Bundesländer in einem Mittelfeld, das heißt, wir gehen hier auch nicht zu hoch. Zudem – das ist ausgeführt worden – planen wir eine Privilegierung von Verbänden, die dann den hälftigen Entgeltsatz und eine gesonderte Zweckbindung haben. Das soll dazu führen, dass die Einnahmen wieder den entgeltpflichtigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zugute kommen. So haben wir dann auch wichtigen Anliegen der Landwirtschaft Rechnung getragen. Wir halten die Regelungen in ihrer Gesamtheit für angemessen und in einem verträglichen Rahmen. Man sollte sich wirklich immer bewusst machen, dass es im Klimawandel um unser wichtigstes Lebensmittel geht, das weniger wird. Die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft müssen sich darauf einstellen. Sie profitieren aber heute schon davon. Bei dem Aufwand im Jahr 2024 geht es darum, im Jahr 2024 eine Zahl zu benennen, und zwar die Prognose für das Jahr 2024. Ich denke, das ist leistbar. Wenn gesagt wird, wir würden den angeblich überbordenden Verwaltungskörper der rheinland-pfälzischen Umweltverwaltung aufblähen, wir reden hier über zwei Stellen. Bleiben Sie insofern bei der Realität. Es geht um das Wasser. Es geht darum, die Trinkwasserversorgung und die Entnahmen gut für die Zukunft im Klimawandel zu regeln. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/7485 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Für Stimmenthaltungen kein Raum. – Der Gesetzentwurf ist in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER angenommen. Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunkts 6. Wir kommen dann zu der Tagesordnung: Punkt 7 Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/8153 – Erste Beratung Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die Landesregierung darf ich Staatsminister Michael Ebling das Wort erteilen.

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Michael Ebling

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle wissen um die dringende Notwendigkeit, den Klimawandel zu bekämpfen. Wir alle wissen um die Notwendigkeit, nachhaltig Energiesicherheit zu schaffen. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ausbauziel 100 % erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 bekannt. Das bedeutet im Hinblick auf die Windenergie, dass wir die installierte Leistung bis zum Jahr 2030 verdoppeln wollen. Dieses Ziel bekommen wir auch dadurch hin, indem wir heute einen wesentlichen Baustein als Grundstein für ein Gesetzgebungsverfahren legen können, das nämlich Rahmenbedingungen durch die Landesplanung schafft. Hier und heute gilt es, die Nutzung der Windenergie mit entsprechendem Nachdruck zu versehen. Dazu dient der Entwurf des Landeswindenergiegebietegesetzes. Meine Damen und Herren Abgeordnete, schon unsere jüngste Fortschreibung des Kapitels „Erneuerbare Energien“ im Landesentwicklungsprogramm zum Januar dieses Jahres hat gute und auch ausgewogene Voraussetzungen mit planerischen Erleichterungen für den Ausbau der Windenergie geschaffen. So, wie wir in dieses Jahr 2023 hineingegangen sind, so können wir es auch beenden. Anknüpfend an den genannten wichtigen Schritt in unserem Landesentwicklungsprogramm wird mit dem vorliegenden Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes eine weitere Grundlage für eine – das ist das Ziel – verstärkte Flächenausweisung auf den Weg gebracht. Gleichzeitig setzen wir mit diesem Gesetzesvorhaben die bundesrechtlichen Vorgaben des Wind-anLand-Gesetzes rechtssicher um. Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Bund gibt dem Land vor, 1,4 % der Landesfläche bis Ende des Jahres 2027 und 2,2 % bis Ende des Jahres 2032 als Windenergiegebiete auszuweisen. Die rechtliche Umsetzung des ersten Schritts ist dem Bund bis 31. Mai 2024 nachzuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Landesziele von mindestens – ich betone, mindestens – 1,4 % und 2,2 % festgelegt und das laut Bundesgesetz bis Ende 2032 zu erreichende Ziel sehr bewusst auf das Jahr 2030 vorgezogen. (Beifall des Abg. Fabian Ehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Vielen Dank. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Das war Kollege Ehmann!) Zudem gibt es jetzt auf der ersten Stufe Flächenvorgaben für die fünf rheinlandpfälzischen Planungsregionen von pauschal 1,4 %. Für das Ziel im Jahr 2030 und die regionspezifische Verteilung der dann landesweiten 2,2 % – nur um eine Vorstellung zu vermitteln, das sind noch einmal ca. 20.000 ha, das ist ungefähr zweimal die Fläche der Landeshauptstadt Mainz – sind belastbare Grundlagen erforderlich, die ebenfalls derzeit schon erarbeitet werden. Unsere Planungsregionen – das wissen wir – sind unterschiedlich geprägt. Wir haben regionale Eigenheiten, wir haben UNESCO-Gebiete, wir haben naturund landschaftskulturelle Schätze, die wir natürlich bewahren wollen. Unter Einbeziehung valider Naturschutzdaten wird daher für die zweite Stufe mit Hochdruck ein landesweites und transparentes Flächenportal entwickelt, um daraus valide Flächenpotenziale in den einzelnen Regionen abzuleiten und zu bestimmen. Diese Analyse lässt sich indes nicht in das laufende Gesetzgebungsverfahren integrieren, das, so der Bund – ich hatte es schon erwähnt –, bis Mai 2024 abgeschlossen sein muss. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden wir schnell unter Berücksichtigung angemessener Planungshorizonte die zweite Stufe mit dem 2,2-%-Ziel angehen können und dann in Gesetzesvorhaben umsetzen. Meine Damen und Herren, ein besonderes Anliegen in diesem Jahr war es, die Kommunen in Rheinland-Pfalz weiter zu ermutigen, nicht auf regionale Entwicklungsplanungen zu warten, sondern schnell weitreichende Windenergiegebiete zu planen. Ich will an eine große Veranstaltung der Landesregierung mit viel kommunaler Beteiligung erinnern, die das ermöglicht und auch moderiert hat. Hierfür werben wir weiter. Ich möchte an dieser Stelle genauso dafür werben, auch bei Ihnen, dass Sie das vor Ort tun. Die planenden Regionen sind jetzt schon aufgefordert, den Blick vorausschauend auf das Ziel 2030 zu richten. Fakt ist nämlich auch, das Bundesgesetz sieht Sanktionen für den Fall vor, dass die vorgegebenen Ziele nicht erreicht werden. Ergebnis dieser Bundessanktionen wäre letztlich ein ungesteuerter Ausbau der Windenergie. Das wollen wir nicht. Wir wollen ihn entschieden, aber auch mit Augenmaß voranbringen. Meine Damen, meine Herren, aus der Sicht der Landesregierung ist das beschriebene Vorgehen ein guter und ebenso ein ausgewogener Weg hin zum Erreichen unserer ambitionierten Klimaziele, hin zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Energiesicherheit auf rheinland-pfälzische Art. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Matthias Lammert

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Tamara Müller.

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Dr. Tamara Müller SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute in Vertretung von Kollegen Oster zu einem Tagesordnungspunkt sprechen, der ein sehr wichtiges und aktuelles politisches Aufgabenfeld behandelt; denn bei kaum einem anderen politischen Aufgabenfeld wurden innerhalb so kurzer Zeit zahlreiche gesetzliche Änderungen und Anpassungen auf EU-, Bundes- und Landesebene durchgeführt, wie im Bereich der erneuerbaren Energien. Der Klimawandel schreitet voran. Die Energieversorgung muss gesichert, bezahlbar und möglichst unabhängig sein. Leider fehlte – das gehört zur Wahrheit dazu – insbesondere im letzten Jahrzehnt auf Bundesebene die Weitsicht, bereits frühzeitig und zielorientiert einen Schwerpunkt auf die erneuerbaren Energien zu legen. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) – Ja, Herr Kollege Schreiner. Die von der Union angeführte Regierung hat den notwendigen Prozess aufgeschoben und blockiert, Herr Kollege Schreiner. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) – Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Wessen Minister war es denn, Herr Kollege Schreiner? (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Daher sind wir jetzt unter Zugzwang und müssen das Tempo noch einmal deutlich erhöhen. Wenn wir andauernd die rückwärtsgewandten Debatten rund um das Thema „Atom“, die wir mit Sicherheit gleich auch wieder zu hören bekommen, hier hören müssen, dann muss ich mir schon die Frage stellen, ob hier alle die Zeichen der Zeit erkannt haben. Für uns als regierungstragende Fraktion ist eines völlig klar: Wir wollen nicht zurück in die 90er. Wir wollen progressive Politik machen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns hier und heute mit dem Landeswindenergiegebietegesetz befassen. Durch dieses werden klare Leitplanken und ein einheitliches Vorgehen sowohl auf Bundes-, aber insbesondere auf Landesebene vorgegeben werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weil der Ausbau der Windenergie, deren Nutzen wir so dringend brauchen, so lange nicht forciert wurde, war es richtig, dass die jetzige Bundesregierung zum 1. Februar das Wind-an-Land-Gesetz auf den Weg gebracht hat. Bis zum Jahr 2032 müssen 2 % des Bundesgebiets für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen sein. Weiter wird gesetzlich geregelt, wie viel Landesfläche im jeweiligen Bundesland für Windkraft ausgewiesen wird. Auf Rheinland-Pfalz – wir haben es eben schon gehört – entfällt ein Anteil von 2,2 % der Landesfläche. Wir überführen also jetzt die bundesgesetzlichen Bestimmungen in Landesrecht und möchten noch früher als vorgesehen, nämlich im Jahr 2030, das Ziel von 2,2 % erreichen. Daran sieht man, dass wir ambitioniert und zielgerichtet nach vorne gehen. Zur Einordnung sollte man wissen – das wurde eben auch schon gesagt –, dass aktuell in Rheinland-Pfalz bereits 1,2 % der Landesfläche planerisch gesichert sind und hier Windenergieanlagen grundsätzlich gebaut werden können. Der Zeitraum von der Standortprüfung bis zur Errichtung einer Windkraftanlage war zweifelsohne in der Vergangenheit viel zu lang. Wir haben in dieser Legislaturperiode bereits einige Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie beseitigt, ob jetzt das Hochzonen auf die SGD’en, die Anpassung des LEP IV, um zwei zu nennen. Hiervon versprechen wir uns deutlich mehr Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Was ist jetzt geplant? – Konkret wird in zwei Schritten vorgegangen. Im ersten Schritt müssen die fünf Planungsregionen in Rheinland-Pfalz jeweils 1,4 % der Landesfläche erreichen. Hierfür haben sie bis zum Jahr 2026 Zeit. Dies bedeutet, dass von aktuell 1,2 % der Landesfläche erst einmal um 0,2 % auf 1,4 % erhöht wird. Sprich, hier kann keiner von einer Überforderung sprechen. Sollte eine der fünf Planungsregionen ihr Ziel nicht erreichen, dann kann sie mit einer anderen, die bereits heute mehr als 1,4 % an Flächen hat, ein sogenanntes Tauschgeschäft tätigen, um ihr Ziel zu erreichen; denn klar ist, dass wir in Rheinland-Pfalz gewisse Regionen haben, die es schwerer haben werden, die Ziele zu erreichen, wie zum Beispiel die Rhein-Neckar-Region als Ballungsgebiet. Die Umsetzung des finalen Ziels von 2,2 % wird dann spätestens bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Hier wiederum müssen die fünf Planungsregionen die Flächen von 1,4 % auf 2,2 % steigern, also eine Erhöhung um 0,8 %. In dem Fall besteht keine Tauschmöglichkeit, und jede Planungsregion erhält ein individuelles Ziel, damit das landesweite Ziel von mindestens 2,2 % erreicht werden kann. Abschließend ist es auch mir noch einmal wichtig zu betonen, dass die Zahlen und Ziele, die schon zweimal vorgetragen wurden, als ein Muss vorgelegt werden, aber das heißt nicht, dass man nicht weiter zubauen darf. Wir würden gerne diejenigen, die weiter im Bereich der Windenergie ausbauen möchten, hierzu herzlich ermutigen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Gerd Schreiner.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern die Feierstunde, weil die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen in Rheinland-Pfalz das Ausbauziel bei Photovoltaik im Jahr 2023 erreicht haben. Heute implizit das kleinlaute Eingeständnis, dass dieses Land krachend sein Windausbauziel verfehlt und es gesetzliche Neuerungen braucht. Nun liegt das Landeswindenergiegebietegesetz auf dem Tisch, das mit Spannung erwartet wurde. Es ist ein Ausfluss von Robert Habecks sogenanntem Osterpaket. Lassen Sie uns, weil hier so viel über Zeitläufe gesprochen wurde, ganz kurz über Zeitläufe sprechen. Das ist dieses neue sogenannte Deutschlandtempo, mit dem die Ampel in Berlin und auch in Rheinland-Pfalz Wind machen will. Relativ schnell, nur drei Monate nach dem namensgebenden Fest, ist das Musterpaket im Juli letzten Jahres, im Juli 2022, im Bundestag beschlossen worden. Nur ein Jahr danach trat es dann in Kraft. Also, wir haben gerade eben beim Wassercent gesehen, das kann auch schneller gehen. Wiederum nur ein Jahr danach liegt nun das erforderliche Landesgesetz im Entwurf auf dem Tisch. Also, Ostern wird zum zweiten Mal wiederkehren müssen, damit das vom Bund verbindlich vorgegebene Ziel in Landesgesetz umgesetzt wird. Zwei Jahre für drei DIN A4-Seiten Gesetzestext, zwei Jahre für gerade einmal zwei Absätze mit den verbindlichen Zielvorgaben, zwei Jahre, um die Aufgabe des Bundes an die kommunale Ebene weiterzudelegieren. Das ist das neue Deutschlandtempo der Ampel. (Beifall der CDU – Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Anderswo geht das besser, und anderswo geht das schneller. Also, in Hessen beispielsweise wird schon kräftig gearbeitet, weil das Personal in den Genehmigungsbehörden aufgestockt worden ist (Abg. Sven Teuber, SPD: Seitdem die SPD mit an Bord ist, oder? Kaum ist die SPD mit an Bord, geht’s ab!) und der Genehmigungsprozess über eine klare Verwaltungsvorschrift für Arten und Co. geregelt wurde. Das ist wichtig, und ich möchte das jetzt schon noch einmal ansprechen. Frau Müller, zum einen, wir hatten im Bund 2016 eine Große Koalition. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja, genau wie in Hessen!) Wenn Sie immer sagen, diese Legislaturperiode sei so sehr dafür verantwortlich, dass der Windenergieausbau in Deutschland zusammengebrochen ist, also, wenn das Ihre Meinung ist, (Abg. Sven Teuber, SPD: Peter Altmaier, sage ich nur! Peter Altmaier, Peter Altmaier!) dann müssen Sie sich natürlich auch an Ihr eigenes Näschen fassen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Peter Altmaier!) Ich möchte aber noch einen ganz anderen Aspekt dazu nennen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Peter Altmaier!) Wer ist es denn, der vor Ort den Windkraftausbau verhindert? (Abg. Sven Teuber, SPD: Peter Altmaier!) Es ist doch nicht der FDP-Ortsverband, der gegen die Windräder klagt. Das ist doch der BUND, es sind NABU und Co. Wenn die Ampel in Berlin etwas tun möchte, wirklich etwas tun möchte für den Ausbau der Windenergie, (Zurufe von der SPD) dann wird man vielleicht einmal über eine Novelle des Verbandsklagerechts nachdenken müssen. Da könnten Sie segensreich wirken; (Beifall der CDU –

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Sven Teuber SPD

Oh, oh, oh! Mitbestimmung reduzieren!) denn es wird zu oft – das ist meine persönliche Meinung – missbraucht. (Abg. Sven Teuber, SPD: Die CDU will die Mitbestimmung reduzieren!) Also, in Hessen läuft es schneller. In Nordrhein-Westfalen wird per Landesgesetz das Bundesziel bereits bis 2025 verbindlich umgesetzt, da wird keine Zeit vertändelt, und in Baden-Württemberg ist das Landesgesetz zur Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes bereits vor einem Jahr beschlossen worden. Es geht also. Der Text in Baden-Württemberg ist auch gerade einmal eine DIN A4-Seite lang. Das nenne ich einmal ein schlankes Gesetz. Also, zusammenfassend, wir als CDU-Fraktion unterstützen ausdrücklich den Ausbau der Windkraft. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Warum dauert das aber alles bis 2030? – Ja, das ist schneller, als der Bundesgesetzgeber es vorgesehen hatte, aber mit Verlaub, Herr Minister, das sind noch sieben Jahre Zeit, sieben Jahre, um Flächen festzulegen. Da ist noch kein einziges Windrad gebaut. (Abg. Sven Teuber, SPD: Man kann auch früher darangehen! Es muss nicht in, sondern bis 2030 sein!) Haben wir, haben Sie wirklich das schnellstmögliche Verfahren gewählt? Darüber werden wir noch einmal im Ausschuss reden müssen; denn unsere Befürchtung ist, dass wir in Rheinland-Pfalz auch in diesem Punkt gar kein Erkenntnisproblem haben, wir haben schlicht und ergreifend ein Umsetzungsproblem. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Astrid Schmitt

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Fabian Ehmann.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es musste doch die Ampelregierung in Berlin erst einmal kommen, um überhaupt solch ein Gesetz, ein Windenergie-an-Land-Gesetz durchzusetzen nach 16 Jahren CDU-geführter Bundesregierung und Peter Altmaier als Energie- und Klimaminister, (Zurufe von der CDU: Oh! Was für ein Unsinn! So ein Quatsch! Langsam wird es peinlich!) der den Ausbau der Windenergie ausgebremst hat. (Vereinzelt Beifall bei der SPD –

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Sven Teuber SPD

Er hat doch vollkommen recht! Peter Altmaier hat alles gebremst! – Zurufe von der CDU: Was für ein Quatsch! Das stimmt nicht! So ein Unsinn!) Das gehört zur Wahrheit dazu. Ihre CDU-angehörenden Klimaschutz- und Energieminister haben sich nie getraut, ein Gesetz überhaupt nur durchzusetzen und festzulegen, dass die Bundesländer und auch die Kommunen und die Planungsregionen verbindliche Flächenziele für die Windenergie zur Verfügung stellen müssen. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Dann schauen Sie doch nur einmal in den Wahlkreis von Frau Müller! – Weitere Zurufe aus dem Hause) – Ich habe jetzt das Wort. Viele werden kurz vor Weihnachten das Jahr 2023 noch einmal Revue passieren lassen und sich daran erinnern, was denn ihre Highlights waren. Mein Highlight ist, dass ich im Sommer im Hunsrück auf ein 140 m hohes Windrad gestiegen bin, um den Blick zu genießen über die Windparks und die Energieregion im Hunsrück, wo erneuerbare Energien Standard sind. Gestern haben wir über den Solarboom geredet. Heute reden wir über die Grundlagen für den nächsten Windboom in Rheinland-Pfalz; denn für uns ist klar, wenn wir die erneuerbaren Energien ausbauen wollen, wenn wir die Heimat sein wollen für eine Wasserstoffwirtschaft, dann müssen wir zum Land der Reben, Rüben und Rotoren werden. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Dafür brauchen wir drei Komponenten. Die erste ist die Planungsbeschleunigung. Wir haben die Genehmigung von den Kreisverwaltungen hochgezont auf die SGD-Ebene, um die Genehmigungsverfahren drastisch zu beschleunigen. Die zweite Komponente ist die Akzeptanz in der Bevölkerung. Nach der Akzeptanzstudie des Klimaschutzministeriums sprechen sich 90 % der Menschen in Rheinland-Pfalz für eine Nutzung der Windenergie aus, und dabei gibt es keine großen Unterschiede zwischen Stadt und Land. Ganz Rheinland-Pfalz steht hinter der Nutzung der Windenergie Der Fachdialog Artenschutz und Windenergie, den das Umweltministerium zwischen der Windbranche, den erneuerbaren Energien-Unternehmen und den Arten- und Naturschutzverbänden geführt hat, trägt auch zur Akzeptanz vor Ort bei; denn in diesem Fachdialog wurde klar festgelegt, wo Gebiete sind, die artenschutzrechtlich wenig oder keine Konflikte zu erwarten haben, und wo Gebiete sind, die artenschutzrechtlich mehr Konflikte und mehr Untersuchungen zu erwarten haben. Damit ist die Grundlage geschaffen worden, dass es auch Gebiete gibt, auf die man sich konzentrieren kann und von denen man weiß, dort können wir die Genehmigungsverfahren schnell voranbringen, da keine großen Konflikte zwischen Artenschutz und Windenergie zu erwarten sind. Das ist die zweite Grundlage. Die dritte Grundlage sind die Flächen. Wir haben mit dem Landesentwicklungsprogramm IV die Grundlage geschaffen, dass die Abstände von Windenergie zu Wohngebäuden deutlich niedriger sind. Sie wurden von 1.100 m auf 900 m bzw. 720 m bei Repowering-Projekten reduziert. Jetzt kommt das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das wir in RheinlandPfalz umsetzen. Wir stehen aktuell – Kollegin Tamara Müller hat es gesagt – bei 1,2 % der Landesfläche, die planungsrechtlich gesichert sind. Wir müssen bis 2027 auf 1,4 % kommen, aber bis 2030 auf 2,2 %. Das ist nahezu eine Verdopplung in sieben Jahren, und das ist eine Aufgabe, die wir in den Planungsregionen, in den Planungsgemeinschaften, aber auch vor Ort in den Kommunen gemeinsam leisten müssen. Deswegen appelliere ich auch noch einmal an alle: Wir sind alle kommunal aktiv und sind in den Kommunalparlamenten vertreten. Dort können wir uns jetzt schon für eine Fortschreibung der Flächennutzungspläne für neue Windenergie-Vorranggebiete einsetzen und damit auch die Grundlage legen, dass vor Ort regional Windstrom erzeugt wird. Das ist auch ein Faktor für unseren Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz; denn die Verfügbarkeit von günstigen und grünen erneuerbaren Energien sind die Voraussetzung, dass wir auch in Zukunft Unternehmen ansiedeln können, die auf Strom angewiesen sind. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Ich sage immer: Wer Wasserstoff ernten will, muss erneuerbare Energien säen. Deswegen müssen wir immer weiter und weiter in den Ausbau der erneuerbaren Energien investieren. Ich appelliere noch einmal an alle, sich vor Ort für einen Ausbau der Windenergie stark zu machen; denn es ist superwichtig, dass wir auch vor Ort mit den Unternehmen und mit der Wirtschaft dafür sorgen, dass die Vorranggebiete vorankommen und wir gemeinsam mit den Planungsgemeinschaften, aber auch den Verbandsgemeinden vor Ort und den Stadträten für den Ausbau sorgen. Machen wir Rheinland-Pfalz gemeinsam zum Land der Reben, Rüben und Rotoren, zum Heimatland der Windenergie, zu einem klimaneutralen Bundesland für unsere Wirtschaft. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Schönborn das Wort.

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Ralf Schönborn AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben das Problem, dass der Bundesgesetzgeber uns verpflichtet, bis Ende 2027 mindestens 1,4 % unserer Landesfläche der Windkraft preiszugeben und bis Ende 2032 sogar mindestens 2,2 % unserer Landesfläche für die Windkraft zu opfern. Das ist nichts, was wir im Landtag unterstützen oder gar bejubeln müssen. Im Gegenteil, tatsächlich bringt uns das Windgesetz des Bundes in ein Dilemma. Wie können wir einerseits rechtstreu bleiben und andererseits trotzdem so viel Fläche wie möglich vor der Windkraft retten? Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen; denn, Herr Ehmann und Herr Schreiner, es gibt weitaus effektivere Möglichkeiten, Energie umweltfreundlich, kostengünstig und CO - neutral zu produzieren, ohne dass uns die Strompreise durch eine verfehlte Energiepolitik durch die Decke gehen. Die Lösung werden wir wohl nicht im Plenum finden. Darum werden wir als AfD-Fraktion einer Ausschussüberweisung des Entwurfs zustimmen. Ich sage aber gleich, dass dieser Entwurf in der vorgelegten Version für uns als AfDFraktion nicht zustimmungsfähig ist. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU –

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Sven Teuber SPD

Das wundert auch keinen!) Das ist er schon allein deswegen nicht, weil Rheinland-Pfalz mit diesem Gesetzentwurf in Strebermanier die Bundesvorgaben übererfüllen will. Anstatt einfach das Zieldatum 2032 des Bundeswindgesetzes zu kopieren, will Rheinland-Pfalz das 2,2 %-Ziel schon 2030 erfüllen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja, super, oder?) Anstatt also zu versuchen, möglichst viel Landesfläche zu schützen und damit unsere schöne Kulturlandschaft dauerhaft zu erhalten, werden bereitwillig alle Schranken vorzeitig beiseite geräumt, (Abg. Sven Teuber, SPD: Wo bauen Sie denn Ihr nächstes AKW hin?) und dies letztendlich zum Schaden von Rheinland-Pfalz und seiner Einwohner. Doch die Preisgabe unseres Heimatlands und seiner Kulturlandschaft in diesem Zusammenhang begann schon einen Schritt vorher, nämlich als Rheinland-Pfalz im Juli letzten Jahres im Bundesrat dem Windgesetz zugestimmt hat. Es war übrigens ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Meine Damen und Herren, in der Anlage zu § 3 Abs. 1 des Bundeswindgesetzes wird das Flächen-Soll für die einzelnen Bundesländer festgelegt. Für Rheinland-Pfalz sind dies bekanntlich 2,2 %. Viele andere Länder haben aber ein niedrigeres Flächenziel. Das gilt jetzt nicht nur für die Stadtstaaten oder für dicht besiedelte Länder wie NordrheinWestfalen, sondern auch für Bayern. Bayern stellt nur 1,8 % seiner Fläche bereit, obwohl es von der Bevölkerungsdichte vergleichbar mit RheinlandPfalz ist. Selbst das windreiche Schleswig-Holstein muss weniger Flächen bereitstellen als Rheinland-Pfalz. Meine Damen und Herren, wie wird diese Ungleichbehandlung eigentlich begründet? (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Schauen Sie ins Gesetz!) Ich habe den Verdacht, dass dafür gar kein sachlicher Grund vorliegt, sondern lediglich ein politischer Kuhhandel und dass die Bayern dabei nicht nur geschickter waren als unsere Landesregierung, sondern auch die Interessen ihres Landes besser im Blick hatten als unsere Landesregierung. Meine Damen und Herren, die Bundesländer sind keine Grundrechtssubjekte. Daher können sie sich auch nicht auf Artikel 3 Grundgesetz, das Grundrecht auf Gleichbehandlung, berufen. Gleichwohl gilt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz auch für sie. Doch dieser allgemeine Gleichheitsgrundsatz scheint im Wind-an-Land-Gesetz eklatant verletzt worden zu sein. Ich frage noch einmal: Warum müssen wir mehr Flächen bereitstellen als Bayern? Wenn aber das Bundeswindgesetz gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt, dann ist es, wie so viele andere Gesetze der Bundesampel auch, verfassungswidrig. Welche Konsequenzen wir daraus ziehen, müssen wir im Ausschuss ernsthaft diskutieren. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde die Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt eigentlich ganz spannend, versuche aber vielleicht noch einmal herzuleiten, weshalb wir dieses Gesetz überhaupt heute diskutieren. Wir hatten letztes Jahr eine Situation, in der wir über Energie gesprochen haben, wie wir uns künftig breiter aufstellen in Deutschland und wie wir mit Energieformen umgehen. Auf der einen Seite hat sich das Land Rheinland-Pfalz Gedanken gemacht, und der Bund hat sich Gedanken gemacht. Wir haben vonseiten des Landes Rheinland-Pfalz Förderprogramme aufgelegt im Rahmen von 250 Millionen Euro. Auf der anderen Seite hat sich aber auch der Bund mit dem Thema beschäftigt. Herr Schreiner, ich finde es gut, wenn Sie andere Bundesländer zitieren. Ich finde aber auch, man sollte sich in solch einer Diskussion ein bisschen ehrlich machen. Sich jetzt als CDU – ich sage auch als FDP – hinzustellen und zu sagen, in der Vergangenheit waren wir die größten Befürworter bei diesem Thema, halte ich an diesem Tag für nicht ehrlich genug. Wenn wir uns einmal die Bundesländer anschauen, glaube ich, ist RheinlandPfalz bei der Windkraft schon vorne mit dabei, wohl wissend, dass andere Bundesländer in der Vergangenheit von Ministerpräsidenten der CDU geführt waren. Jetzt zu sagen, dass andere Bundesländer besser sind und gleichzeitig zu verschweigen, dass Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit schon sehr gut war, halte ich für nicht redlich. Ich halte es auch für nicht redlich, zu sagen, ein Landkreis in Rheinland-Pfalz ist das Paradebeispiel der CDU. Mir fallen da viele Landkreise ein, die über viele Jahre CDU-geführte Landräte haben. Ich würde sagen, das sind keine Beispiel-Landkreise beim Thema „Windkraft“. Aus dieser Ausgangssituation kommt die Diskussion, wie wir in Rheinland Pfalz mit der Vorgabe des Bundes (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) von 1,4 % bis hin zu 2,2 % umgehen. Wir kommen ebenfalls aus einer Situation, dass wir früher schon einmal in den regionalen Planungsgemeinschaften – damals war ich dort Mitglied – die Hoheit über die Windkraftplanung hatten. Das war zwischenzeitlich anders. Wir werden jetzt wieder an die regionalen Planungsgemeinschaften einen Arbeitsauftrag delegieren, weitere Windkraftflächen zu eruieren. Wenn wir uns Rheinland-Pfalz für künftige Potenziale anschauen, dann sehen wir, wir hätten Flächenpotenziale – das ist aus einer Pressemeldung der vergangenen Tage aus dem Klima- und Umweltministerium hervorgegangen – von über 4,5 %, auf denen in Rheinland-Pfalz Windkraft möglich ist. Jetzt ist die Frage, wie gehen wir vor, um in den nächsten Jahren diese Potenziale zu heben? Wir haben hier die Diskussion, ob wir den Schritt auf 1,4 oder 2,2 % gehen. Ich habe es aber so verstanden – ich lasse mich gerne in weiteren Debatten berichtigen –, wenn wir jetzt 1,4 % machen, wird niemand daran gehindert, weitere, größere Planungen voranzutreiben. Es wird niemand daran gehindert, in der regionalen Planungsgemeinschaft zu sagen, wir gehen über diese 1,4 % hinaus Daher versuche ich, der Diskussion mit diesem Redebeitrag auf der sachlichen Ebene zu begegnen. Wir vonseiten der FDP begleiten diesen Prozess sehr wohlwollend, weil wir die Potenziale der Windkraft in Rheinland-Pfalz im Einklang mit der Bevölkerung heben wollen, was regional auch immer eine große Herausforderung ist. Wenn wir uns an der Stelle ehrlich machen, haben wir in der Bevölkerung nicht immer die 100%ige Zustimmung bei diesem Thema. Daher ist der Prozess, wie er hier angegangen wird, vonseiten der FDPFraktion zu begrüßen und zu begleiten. Wir werden das weiterhin so unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Gesetzentwurf möchte ich aus meiner persönlichen Erfahrung berichten; denn der Gesetzentwurf war bereits am 15. November Gegenstand einer Sitzung der Regionalvertretung in der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, der ich als Koblenzer Fraktionsvorsitzender im Stadtrat angehöre. Dort haben wir die Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans beschlossen. Grund waren einerseits die Änderungen im Landesentwicklungsprogramm, die eine Anpassung der Raumordnungspläne notwendig machen, und andererseits der Blick auf die anstehende Umsetzung des Wind-an-LandGesetzes der Bundesregierung, wonach 2,2 % der Fläche von Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2032 als Windenergiegebiete ausgewiesen sein sollen und das mit dem hier zur Debatte stehenden Landeswindenergiegebietegesetz auf die Landesebene übertragen werden soll. Sie sehen, auf Ebene der Raumordnung ist diese Entwicklung schon eingepreist, jetzt geht es in die Umsetzung. Das halte ich und halten wir FREIE WÄHLER für richtig; denn so geben wir den Kommunen und den Planern vor Ort die dringend notwendige Orientierung, wie es weitergeht. Viele Kommunen warten geradezu darauf, endlich Windräder zu bekommen; denn diese bedeuten erhebliche Mehreinnahmen für die Gemeindekassen, also Kita-Renovierungen, Straßensanierungen, aufblühende Ortskerne. Gerade im Norden des Landes haben das viele Bürgermeister und Gemeinderäte bereits begriffen und sanieren so auch ihre Haushalte. Zu den eigentlichen Zielsetzungen: Bis zum Jahr 2027 sollen 1,4 % der Flächen in den jeweiligen Planungsgemeinschaften als Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Bis dahin – das halte ich für eine glückliche Lösung – können die Planungsgemeinschaften untereinander Flächen ausgleichen. Wenn also beispielsweise die Pfalz sagt, wir haben nicht genug Platz für Windräder, dann könnte etwa die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald einspringen und Flächen quasi übernehmen. Für die zweite Runde, also das Ziel von 2,2 % landesweit bis zum Jahr 2030, soll dann laut der Begründung des Gesetzes eine Potenzialanalyse durchgeführt werden. Mittels dieser wird ermittelt, welche Planungsgemeinschaft wie viel Kapazität zur Ausweisung von Windenergiegebieten hat. An andere Planungsgemeinschaften übertragene Überhangflächen werden dann wieder der ursprünglichen Region zugeschlagen. Diese Flexibilisierung in zwei Schritten und die dennoch klare Zielrichtung halte ich für den richtigen Weg, um schnellstmöglich und unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Bedingungen die Windenergie voranzubringen. Entscheidend ist jetzt, dass alle betroffenen Akteure und insbesondere die kommunalen Entscheidungsträger intensiv eingebunden und mitgenommen werden. Ohne deren aktives Mitwirken können die Planungsgemeinschaften zwar Gebiete ausweisen, aber ob dort dann tatsächlich im Sinne der regionalen Wertschöpfung und der dort ansässigen Menschen und Unternehmen zeitnah Windenergie erzeugt wird, hängt an den Verantwortlichen vor Ort. Ohne diese ist das ambitionierte Ziel der Energiewende nicht zu erreichen. Herr Schreiner, da sei mir auch der Hinweis gestattet, dass es zumindest nach meinen regionalen Erfahrungen – ich spreche jetzt über den Norden, das ist nicht Ihre Heimat, aber meine – (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Unsere gemeinsame!) eher die Vertreter der CDU sind, die dazu häufiger Bedenken äußern. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Genau!) Selbst wenn jetzt die Themen „Wind“ und „Solar“ endlich vorangebracht werden, dürfen wir die Netzinfrastruktur und Stromspeicher nicht länger vernachlässigen. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr, sehr richtig!) Ohne diese Komponenten bleiben wir abhängig von fossilen Energieträgern und behalten damit die viel zu hohen Energiepreise. Hier erwarte ich mir auch für die Planungsgemeinschaften endlich klare Leitlinien, um den Ausbau von Speichern und Infrastruktur zu flankieren, Herr Minister. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Andreas Hartenfels das Wort. – Sie haben 3 Minuten, Herr Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem Jahr 2021 haben wir vor dem Hintergrund unserer Ziele, dass wir in Rheinland-Pfalz 9 GW Windkraftleistung bis zum Jahr 2030 haben wollen, roundabout 200 MW Windkraftleistung in Rheinland-Pfalz zugebaut. Wir stehen im Moment bei 4 GW Windkraftleistung. Es wird deutlich, wie enorm der Druck im Kessel eigentlich ist, diese mehr als Verdopplung der Windkraftleistung in nur sechs Jahren hinbekommen zu wollen. Hinzu kommt der globale Druck oder ich sage jetzt einmal der bundesweite Messanker, den wir eigentlich haben. Viele von uns haben nach Dubai geschaut. Wenn wir die Pariser Klimaschutzziele einhalten wollen – das hat GermanZero ausgerechnet –, dann haben wir noch ein Restbudget über Treibhausgase in Höhe von 2,3 Gigatonnen. Wir stoßen in Deutschland nach wie vor gut 0,7 Gigatonnen Treibhausgase aus. Da wird deutlich, wir reden nur noch über wenige Jahre Restbudget, um Paris einzuhalten. Ich möchte die Ergebnisse der Pariser Klimakonferenz einhalten. Deswegen glaube ich, dieser Gesetzentwurf ist alles andere als ambitioniert. Er ist sehr zaghaft, und er wird nicht ausreichen. Was meine ich damit? – Zunächst einmal brauchen wir ein einstufiges Verfahren. Es erschließt sich für mich nicht, dass wir uns vier Jahre Zeit nehmen, um von 1,2 % auf 1,4 % zu kommen. Das ergibt doch nicht die notwendige Dynamik und nicht die notwendige Planungssicherheit für all diejenigen, die in den Startlöchern stehen, um deutlich mehr Flächenpotenzial zu haben, um Windkraft in Rheinland-Pfalz zu platzieren. Wir brauchen ein einstufiges Verfahren. Zudem müssen wir die Verbandsgemeinden ganz eng mit ins Boot holen. Da passiert aus meiner Sicht begleitend viel zu wenig. Wir wissen nämlich alle, die Flächen auszuweisen ist das eine, aber wir brauchen die Verbandsgemeinden und die Flächennutzungsplanung, um dann die Bauprojekte zu realisieren. Da braucht es nicht nur Gesprächsrunden, sondern finanzielle und personelle Unterstützung und vor allen Dingen die Verknüpfung mit dem kommunalen Klimapakt, um zu sagen, die Kommunen, die hier jetzt in die Vorleistung gehen, werden an der Stelle auch noch einmal besonders unterstützt. Wir hätten die Möglichkeit, damit ganz anders umzugehen. Wir bräuchten des Weiteren – Herr Schreiner hat Hessen angesprochen – längst Verordnungen und einen Erlass im Hinblick auf § 2 EEG, nämlich das überwiegend öffentliche Interesse. Was heißt das denn eigentlich letztlich für die Fachgesetze? Die Behörden warten schließlich darauf, dass sie für die Beschleunigung an die Hand genommen werden. Andere Bundesländer gehen da voran. Ich verstehe nicht, warum das Rheinland-Pfalz nicht schafft. Ein letzter Punkt wäre auch wichtig. Wir haben schon längst den Grundsatz, 2 % der Landesfläche für die Windkraft bereitzustellen. Das ist eigentlich ein alter Hut für Rheinland-Pfalz. Wir haben es aber in den letzten Jahren nicht hinbekommen. Deswegen geht es auch darum, vom Potenzial her zu denken. Wir bräuchten ein Flächenmonitoring und auch eine Auswertung dessen, was nicht läuft. Gebiete auszuweisen ist das eine, aber warum sind viele Gebiete nicht belegt worden? Die müssten doch auch wieder herausgenommen werden. Wir müssten in eine Prüfung kommen, was sich bewährt und was sich nicht bewährt hat. Herr Innenminister, insofern sage ich, für mich ist dieser Gesetzentwurf sehr, sehr zaghaft. Ich würde sogar fast sagen, so etwas wie ein Stück weit Arbeitsverweigerung vor dem Hintergrund, dass wir so viel Druck im Kessel (Glocke der Präsidentin) und so viele Möglichkeiten haben, um die Klimaschutzziele aus den Pariser Vereinbarungen noch einzuhalten. Ich bin gespannt auf die Ausschussberatung und hoffe, dass da noch gründlich nachgebessert wird. Vielen Dank.

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen uns nicht mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/8153 – an den Innenausschuss – federführend – sowie mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Damit darf ich der Tagesordnung aufrufen: Punkt 8 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/8245 – Erste Beratung Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart worden. Für die antragstellende Fraktion hat meine Kollegin Anke Simon das Wort.

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Anke Simon SPD

Vielen Dank. – Liebe Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Dazu durfte ich im Frühjahr schon sprechen. Diesmal haben wir 267,2 Millionen Euro. Diese werden im Jahr 2024 an die Kommunen gezahlt, zusätzlich zu den vereinbarten Pauschalen. Auch die Zahlungen an die unbegleiteten Minderjährigen werden weiterhin spitz abgerechnet. Das ist ein Kraftpaket für die Kommunen. Ursache ist leider immer noch der andauernde Krieg Putins gegen die Ukraine. Unsere Finanzministerin Doris Ahnen hat durch eine kluge und vorausschauende Haushaltspolitik (Beifall bei der SPD) mit Rückstellung der 200 Millionen Euro für die Auswirkungen aus dem Krieg erst die Voraussetzung geschaffen, rechtssicher dieses Geld einsetzen zu können. Durch den Ukraine-Krieg kommt es zu deutlich höheren Flüchtlingszahlen, und das bedeutet somit für die Kommunen große Probleme bei der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge. Mit der Freigabe durch den Haushaltsausschuss konnten wir jetzt die Änderung des Landesaufnahmegesetzes als Fraktionsgesetz auf den Weg bringen. Wie bereits im Frühjahr dieses Jahres ist dies die Möglichkeit, das Geld schneller an die Kommunen weiterleiten und auszahlen zu können. Es schafft die Voraussetzungen, dass – auch dank der vorläufigen Berechnungen aus dem Integrationsministerium – die Kommunen das Geld bereits jetzt in ihre Haushaltsplanung mit aufnehmen können. Wir leiten die 67,2 Millionen Euro des Bundes komplett an die Kommunen weiter und setzen 200 Millionen Euro eigenes Geld ein. Der Verteilungsschlüssel ist nach zwei Kriterien errechnet worden, nach der Einwohnerzahl zu zwei Dritteln und nach der Zahl der registrierten Menschen im Ausländerzentralregister zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu einem Drittel. Berücksichtigt werden die Kommunen, in denen eine AfA angesiedelt ist, mit 3 Millionen Euro zusätzlich. Hier erkennen wir die große Belastung der Standorte an und unterstützen mit diesen Mitteln entsprechend. Sie sind zweckgebunden für die Flüchtlinge zu verwenden. Dies eröffnet allerdings die Chance, Kosten, die sowieso bei den Kommunen entstehen, damit zu decken, sodass im kommunalen Haushalt auch für andere Anliegen Mittel frei werden. Unsere Erwartung an die kommunale Familie ist auch, dass das Geld an diejenige Ebene weitergegeben wird, auf der die Kosten entstehen. Auf einen Aspekt möchte ich noch besonders eingehen. Im Frühjahr haben wir hier noch darüber debattiert, dass der Bund sich dauerhaft an den Flüchtlingskosten beteiligen soll. Ich habe darauf vertraut, dass es auch unter Einsatz unserer Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Herbst gelingen wird, das mit dem Bund zu vereinbaren. Malu Dreyer hat Wort gehalten. Über die Höhe kann man diskutieren, aber allein, dass es gelungen ist, eine dauerhafte Beteiligung in einem atmenden System festzulegen, bedeutet, dass wir nicht jedes Jahr mit dem Bund in Verhandlungen treten müssen, ob und mit wie viel er sich an den Flüchtlingskosten beteiligt. Das bedeutet einen Systemwechsel, und dafür unsere Anerkennung. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir stehen weiter an der Seite unserer Kommunen und werden gemeinsam die Herausforderungen anpacken. Wir bitten um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Reichert.

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Christof Reichert CDU

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute behandeln wir in erster Lesung das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, mit dem die Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme in unseren Kommunen geregelt wird. Bis die Landesregierung bei dieser wichtigen Finanzfrage reagierte, bedurfte es wieder eines Aufschreis der kommunalen Familie. Betrachten wir die Schlagzeilen der Pressemitteilungen der kommunalen Spitzenverbände in diesem Jahr. 13. Februar, Pressemitteilung des Landkreistags: „Flüchtlingsaufnahme: Landkreise brauchen dringend die Unterstützung des Bundes und des Landes“. Landkreise müssen finanziell vollständig entlastet werden. desregierung muss einschreiten!“ Im Mai hat auch wieder der Spitzenverband des Landkreistags reagiert: „Flüchtlingsgipfel hat Erwartungen nicht erfüllt“. Am 21. September eine gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände: „Vom Land praktizierte Kostenerstattung bei der Fluchtaufnahme ist unzureichend“. Das Gutachten der Kanzlei Dombert aus Potsdam macht deutlich, dass das Land verpflichtet ist, den Kommunen die durch Aufnahme von Flüchtlingen entstehenden Kosten vollständig zu erstatten; denn „die vom Land angesungswidrig“. Am 7. November, aktuell nach dem Gipfel auf der Bundesebene, die Spitzenverbände mit ihrer Pressemitteilung: „Finanzierung der Fluchtaufnahme Forderung nach einer Vollkostenfinanzierung sowie eine Finanzierung von Integrationsleistungen gegenüber dem Land aufrecht.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Hilferufe der kommunalen Familie gegenüber dem Land waren und sind mehr als deutlich. Die CDU-Landtagsfraktion hat diese von Anfang an unterstützt, weil wir vor Ort in den Kommunen tagtäglich erleben, welche Probleme mit der Flüchtlingsaufnahme bestehen, und das nicht nur finanziell. Insofern begrüßen wir es, dass die Landesregierung nach diesem langen Überlegungsprozess nunmehr endlich reagiert hat und somit den Forderungen der Kommunen und der CDU-Landtagsfraktion Rechnung trägt. (Heiterkeit der Staatsministerin Katharina Binz) Neben den rund 67 Millionen Euro an Bundesmitteln stellt das Land im nächsten Jahr einmalig 200 Millionen Euro Landesmittel für die Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Verfügung. Wir haben diese Mittel in der letzten Haushaltsausschusssitzung freigegeben. Das ist ein überfälliger Schritt, und die Mittel werden voraussichtlich im Januar 2024 ausbezahlt werden. In diesem Jahr, 2023 – das möchte ich betonen –, wäre aber eine Unterstützung ebenso notwendig gewesen. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Staatsministerin Katharina Binz) Liebe Kolleginnen und Kollegen, was uns an diesem Gesetz missfällt, ist die ausdrücklich vorgesehene Einmaligkeit der Landespauschale. Was passiert denn nach dem Kommunalwahljahr 2024? Uns ist doch allen bewusst, dass die Herausforderung der Aufnahme von Flüchtlingen eine Daueraufgabe ist und die Kommunen in Rheinland-Pfalz auch nach dem Jahr 2024 Unterstützung brauchen. Oder wollen Sie die Kommunen dann wieder im Regen stehen lassen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns ist klar: Die Kommunen brauchen eine dauerhafte Vollkostenerstattung, und das muss sich im neuen Doppelhaushalt 2025/26 widerspiegeln. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Stephan Wefelscheid und Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER) Irritiert haben uns die Pressemitteilungen von SPD-Landtagskolleginnen – Frau Kollegin Simon, Sie haben es in Ihrer Rede vorhin auch gesagt –, die uns die jetzt zur Verfügung gestellten Mittel als Kraftpaket verkaufen wollen, Geld, das frei verfügbar sei. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Gerne möchte ich daran erinnern, dass das Geld nach der klaren Zweckbestimmung des aktuellen Doppelhaushalts und der Gesetzesbegründung dazu dient, die Kernbereiche der Aufnahme und Unterbringung sowie die kommunale Integrationsarbeit vor Ort zu finanzieren (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Die hatten wir sowieso schon veranschlagt!) und damit keineswegs zur freien Verfügung steht. Es wird für diesen alleinigen Zweck auch benötigt. (Zuruf der Abg. Anke Simon, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Es eignet sich sicherlich nicht dazu, von der allgemeinen schlechten Finanzausstattung der Kommunen in diesem Land abzulenken. Ich verweise auf die aktuelle Pressemitteilung des Landkreistags von heute. Trotz dieser zusätzlichen Mittel rechnet der Landkreistag in seiner heutigen Pressemitteilung mit einem Fehlbedarf von 250 Millionen Euro im Jahr 2024, und das nur auf Landkreisebene. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD –

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Gordon Schnieder CDU

So ist das!) Werte Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Landtagsfraktion wird das vorliegende Gesetz in der weiteren Beratung positiv begleiten, mahnt jedoch eine dauerhafte Vollkostenfinanzierung der Flüchtlingskosten ausdrücklich an. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel und Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Fraktionsvorsitzende Pia Schellhammer das Wort.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! In fast jeder Plenarsitzung in diesem Jahr haben wir darüber diskutiert, wie die Aufnahme von Geflüchteten vor Ort stattfindet und vor allen Dingen über die Frage der Finanzierung. Wir haben darüber diskutiert, was macht das Land, was macht der Bund, und wie finanzieren wir die Aufnahme und Integration. Kollege Reichert, ich kann Ihrer Argumentation einfach nicht folgen, weil dann haben Sie uns in all den Debatten nicht zugehört. Was wir immer wieder betont haben, ist, dass wir eine dauerhafte Finanzierung durch den Bund haben wollen, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) dass wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass es eine dauerhafte Beteiligung, eine klare Dynamisierung der entsprechenden Mittel gibt, und wir uns selbstverständlich dann auf Grundlage dieser Lösung auch hier parlamentarisch mit einer Lösung darstellen. Das heißt, Ihre Argumentation, wir hätten erst auf Druck der Kommunen – – – Wir wissen doch, was in den Kommunen los ist. Wir wissen doch, wie herausfordernd die Situation ist. Das Integrationsministerium hat quasi eine Standleitung in die Kommunen, was auch das Verteilen der Geflüchteten in die Kommunen anbelangt. Wir wissen, dass es eine herausfordernde Situation ist, die unsere Kommunen vor Ort betrifft, und selbstverständlich muss diese auch finanziell unterlegt werden. Wir haben jetzt eine umfassende Lösung der Finanzierungsfrage. Wenige Tage später stehen wir hier im Parlament und sprechen auf Grundlage eines Gesetzes darüber, wie wir die Kommunen unterstützen können. Für jeden Menschen, den wir in Rheinland-Pfalz aufnehmen, zahlt der Bund 7.500 Euro pro Jahr. Das ist jetzt eine dauerhafte Lösung. In dem kommenden Jahr wird es dafür einen Abschlag von 67,2 Millionen Euro geben. Das gesamte Geld geben wir ohne Abzug an die Kommunen weiter. Wir haben hier Wort gehalten. Jetzt, da es eine Lösung des Bundes gibt, legen wir auch deutlich zu, was auch eigene Landesmittel anbelangt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Was Sie aber auch nicht unter den Tisch fallen lassen dürfen, ist: Wie in den vergangenen Jahren wird es auch im kommenden Jahr die regulären Zahlungen des Landes geben. Das sind einmal die 35-Millionen-Pauschale und zum Zweiten die Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 848 Euro. Mit der Änderung, die wir heute diskutieren, wollen wir aber noch mehr tun. Das wurde schon in der Debatte betont. Besonders herausfordernde Situationen – die haben wir nun einmal – brauchen auch besondere Schritte. Deshalb werden wir die Kommunen im kommenden Jahr mit zusätzlichen 200 Millionen Euro Sondermitteln unterstützen. Zusammen mit den Bundesmitteln, zusammen mit den regulären Zahlungen und mit der zusätzlichen Zahlung von 200 Millionen Euro haben wir insgesamt 317 Millionen Euro für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten in den Kommunen zur Verfügung. Das ist eine finanzielle Kraftanstrengung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Ich möchte betonen: Aufnahme und Integration, weil das ganz, ganz wichtig ist. Wir müssen hier Geld investieren, damit ein gutes Ankommen vor Ort ermöglicht ist. Integrationsministerin Katharina Binz hat hier schon angekündigt – das finde ich ganz, ganz wichtig –, dass das Landesintegrationskonzept weiterentwickelt wird, damit wir auch nennenswert bei der Integration vor Ort vorankommen. Die Integrationsarbeit in den Kommunen soll stärker gewürdigt und insgesamt besser verzahnt werden; denn eines ist klar: Jeder Euro, der in diesen Bereich fließt, jede Deutschstunde, jede Unterstützung beim Behördengang, jede Berufs- und Studienberatung ist eine Investition in die Zukunft. Dahin soll dieses Geld fließen, das wir jetzt auch hier in die Hand nehmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Wir haben häufig über den Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel diskutiert. Wir haben doch hier eine Chance. Wir haben doch hier eine Chance, dass die Integration vor Ort genau zu dem führt, dass die Menschen, die schon da sind, und die Menschen, die gerade ankommen, genau dafür auch zur Verfügung stehen. Deswegen ist es so wichtig, dass das Geld, das wir jetzt als Land in die Hand nehmen, tatsächlich in die Integration vor Ort fließt, dass die Arbeits- und Fachkräfte in der Zukunft damit vorangebracht werden. Das ist gutes Ankommen hier in Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Deshalb ist es nur folgerichtig, dass wir diese Kraftanstrengung unternehmen. Mit den zusätzlichen Mitteln für Fluchtaufnahme und Integration unterstützen wir unsere Kommunen in dieser herausfordernden Situation. Ich bin gespannt auf die weitere Beratung des Gesetzentwurfs, aber wir werden diesem Gesetz mit voller Überzeugung zustimmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ja, bei 267 Millionen Euro zusätzlichem Steuergeld für Asylmigration kann man sich als Landesregierung einmal selbst stolz auf die Schulter klopfen. Ganz toll, wofür der Bürger bezahlen muss. Von den knapp 270 Millionen Euro waren 200 Millionen Euro vorgesehen – ich zitiere aus dem Haushaltsplan des entsprechenden Titels – insbesondere für von Energiepreissteigerungen betroffene Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. Stattdessen geht das Geld in die Asylpolitik. Immerhin müssen durch die knapp 270 Millionen Euro Steuergeld für Asylmigranten die Grund- und Gewerbesteuern, anders als in diesem Jahr, vielleicht nicht ganz so stark steigen. Um weiter steigende kommunale Steuern zu verzögern, unterstützen wir finanzielle Hilfen für unsere Kommunen. Bewältigen lässt sich die Asyldauerkrise selbst mit noch so viel Steuergeld nicht. Das Grundproblem liegt aus unserer Sicht woanders. Es gäbe diese enormen Kosten gar nicht, wenn wir eine vernünftige Asylpolitik betreiben würden, also illegale Einwanderung verhindern und abgelehnte Asylbewerber abschieben. Das tun weder Bundes- noch Landesregierung. Stattdessen hat Ihr Regime der offenen Grenzen maßgeblich dazu beigetragen, dass wir aktuell die größte Haushalts-, Bildungs-, Sozial- und Sicherheitskrise seit dem Zweiten Weltkrieg erleben. Dazu drei Beispiele. Mittlerweile sind 50 % aller Bürgergeldempfänger nicht deutscher Herkunft. Bei Asylmigranten ist die Erwerbsquote besonders miserabel, selbst nach jahrelangem Aufenthalt. Die Unterbringung und Versorgung dieser Personen verschlingt jedes Jahr Hunderte Millionen Euro Steuergeld. Da sind die 267 Millionen Euro, über die wir heute entscheiden, wirklich nur die Spitze des Eisbergs. Das sind öffentliche Mittel, die an anderer Stelle für Zukunftsinvestitionen fehlen. Daher frage ich die Landesregierung: Wie soll das noch so weitergehen? Zweites Beispiel: Das Leistungsniveau unserer Schüler befindet sich im freien Fall. International werden wir immer weiter abgehängt. Die Autoren der jüngsten PISA-Studie haben hierfür einen wesentlichen Grund identifiziert: immer mehr Schüler mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Sprachkenntnisse an vollkommen überforderten Schulen. Daher frage ich die Landesregierung: Wie lange soll das noch weitergehen? Drittes Beispiel: Bei schweren Gewaltdelikten wie Vergewaltigungen und Messerangriffen sind ausländische Straftäter um ein Vielfaches überrepräsentiert. Auch hier fallen Asylmigranten aus dem Nahen Osten und Afrika statistisch besonders negativ auf. (Abg. Lisett Stuppy, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie bitte zum Thema sprechen! – Zuruf aus dem Hause: Hetzer! – Unruhe bei der AfD) Gleichzeitig hat die überwiegend muslimische Zuwanderung der letzten Jahre den Antisemitismus auf unseren Straßen mit angefeuert. Daher frage ich die Landesregierung: Wie lange soll das so weitergehen? (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ist keine Fragestunde hier!) Mit Geld allein lassen sich diese Probleme bei der Asylzuwanderung und Integration nicht lösen. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Es fehlt an Wohnraum und Schulplätzen, an Personal für die Verwaltung und Betreuung und zunehmend auch am Rückhalt der einheimischen Bevölkerung. (Zuruf der Abg. Anke Simon, SPD) Die Menschen in Rheinland-Pfalz können und wollen keine weiteren Asylzuwanderer mehr aufnehmen. Sie haben die Nase voll von Bevormundung und Kadavergehorsam. (Unruhe bei der SPD) Niemand will ein großes Asylhotel in seiner beschaulichen Gemeinde oder ein ganzes Containerdorf mit Hunderten Fremden vor der eigenen Haustür. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Stoppen Sie als Landesregierung endlich diesen Irrsinn. Machen Sie Druck auf die Ampelkoalition in Berlin, damit der Massenzuwanderung ein Riegel vorgeschoben wird. Vielerorts ist eine sozialverträgliche Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten Minderjährigen überhaupt nicht mehr möglich. Die Landesregierung hat im letzten Integrationsausschuss selbst eingeräumt, dass die Lage sehr prekär ist. Die AfD hat auch schon mehrfach die Asyl-Vollkostenerstattung gefordert. Diese wollen Sie selbst nicht einhalten. (Zuruf der Abg. Susanne Müller, SPD) Am Ende hilft das alles aber nur wenig, solange wir keine echte Asylwende in Rheinland-Pfalz bekommen. Ein anderer Migrationskurs und eine andere Asylpolitik würden die Lage verbessern. Dann könnten wir an anderer Stelle über Investitionen in die Kommunen reden. Hier wird das ganze Geld in der Asylpolitik verschwendet. Beenden Sie den Asylkosten-Tsunami, indem Sie illegale Zuwanderung bekämpfen und abgelehnte Asylbewerber abschieben. Danke schön. (Beifall der AfD –

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FDP spricht Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Lohr, ich dachte, dass Sie vielleicht zum Thema reden, aber Sie haben die Rede gehalten, die eigentlich jedes Mal ist. (Beifall und Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Es macht gar keinen Sinn, sich darüber aufzuregen. Es ärgert einen nur. Ich möchte aber in Bezug auf unseren Gesetzentwurf John F. Kennedy zitieren: (Unruhe bei der AfD – Glocke der Präsidentin) „Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt, wo die anderen erst einmal reden.“ Wir als Koalition haben schnell und beherzt angepackt. Der Bundeskanzler und die Regierungsoberhäupter der Länder hatten erst vor gut einem Monat einen Beschluss gefasst. Dieser sah unter anderem eine Pauschale von 7.500 Euro pro Person mit Asylerstantrag vor. Die Zahl haben wir schon von den Vorrednern gehört. In nicht einmal fünf Wochen haben wir diesen Beschluss in Landespolitik umgesetzt und Ihnen unverzüglich den heutigen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich sehen lassen kann. Vielen Dank Ihnen, Frau Ministerin, und Ihren Abteilungen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch das haben wir schon gehört: Wir leiten die Bundesmittel vollständig an die Kommunen durch. Das passiert nicht in allen Bundesländern. Der vorliegende Entwurf entlastet die Kommunen endlich spürbar bei ihrer vielfältigen Aufgabe in Bezug auf die Fluchtaufnahme. Jetzt kommt die Zeit, in der die Kommunen aufatmen können. (Heiterkeit des Abg. Damian Lohr, AfD – Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass im Jahr 2024 insgesamt ein Betrag von rund 317,6 Millionen Euro für die kommunale Fluchtaufnahme zur Verfügung steht. Auch die Zahl wurde schon von den Vorrednern genannt. Außerdem – hierauf will ich hinweisen – behalten andere Erstattungsregelungen, wie zum Beispiel das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe, weiterhin ihre Wirksamkeit. Meine Damen und Herren, das ist eine gute Ausstattung der Kommunen, auf die wir ruhig stolz sein dürfen. Wir als Land Rheinland-Pfalz zeigen damit, dass wir die Sorgen unserer Kommunen gehört haben und sie ernst nehmen. Wir packen es an. Auch John F. Kennedy hätte es im Jahr 2023 nicht besser machen können. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Herr Lohr, Sie brauchen gar nicht immer so blöd zu lachen. Es nervt nur. (Zuruf von der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Abgeordneter Stephan Wefelscheid das Wort.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir RheinlandPfälzer haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass wir Menschen in Not helfen wollen und dies aktiv tun. Viele Bürger haben sich engagiert. Vereine, Kirchen und Ehrenamtliche haben sich eingesetzt. Kommunen haben Raum und Kapazitäten geschaffen. Doch die lang anhaltende und insbesondere durch den russischen Angriffskrieg erneut wachsende Belastung hat ihre Spuren hinterlassen. Etliche Kommunen sind an oder sogar schon jenseits ihrer Belastungsgrenze angelangt. Die Haushalte sind in der ohnehin wirtschaftlich herausfordernden Lage zunehmend belastet. Einen Lichtblick für die Kommunen stellt der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang November dar. Endlich gab es eine substanzielle Finanzzusage, um die Kommunen zumindest ein Stück weit zu entlasten. Die grundlegende Misere, also zu wenig Wohnraum, keine verfügbaren Container zur temporären Unterbringung, zu wenig Betreuungs- und medizinisches Personal in den AfA, bleibt aber weiter unverändert bestehen. Der mit diesem Gesetz vorgelegte Verteilungsschlüssel und vor allem die Zusagen des Landes bieten den Kommunen zumindest für das Jahr 2024 eine finanzielle Perspektive, aber wie geht es im Jahr 2025 weiter? Reichen dann die 7.500 Euro vom Bund aus, um die steigenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung, Integrationsangebote und vieles mehr aufzufangen? – Dann fehlen die 200 Millionen Euro, die das Land jetzt großzügig aus der Rücklage zur Verfügung stellt. Wir FREIEN WÄHLER appellieren daher ebenfalls an die Landesregierung, in der Planung schon an das Jahr 2025 zu denken. Die Kommunen freuen sich über das Geld, und dieses wird dringend benötigt, wie ein aktueller Brandbrief aus dem Norden von Rheinland-Pfalz belegt. An dieser Stelle möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin aus einem Brief des Landrats aus Altenkirchen, Dr. Peter Enders, an Ministerpräsidentin Malu Dreyer vom 6. Dezember 2023 zitieren. Darin heißt es: „Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen bei den Verbandsgemeindeverwaltungen als letztes Glied in der Kette sind mittlerweile dauerhaft enormen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt, die wir kaum noch kompensieren können. Die zuletzt von Bund und Ländern beschlossene finanzielle Unterstützung zur Stärkung der kommunalen Haushalte war längst überfällig, jedoch ändert sie nichts an der Tatsache, dass Wohnraum nicht mehr zur Verfügung steht. Eine Entlastung für die Verantwortlichen vor Ort ist hierdurch ebenfalls nicht zu erwarten.“ Dieser Brief – ich habe ihn da, falls ihn einer lesen will, dort sind noch weitere gute Passagen – (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) ist ein neuerliches Zeugnis der schwierigen Lage unserer Kreise, die sich auch mit mehr Geld nicht einfach entspannen lässt. Neben mehr Geld für die Kommunen bedarf es nämlich weiterer gesetzlicher Rahmenbedingungen, die dafür sorgen, dass den Kommunen erst gar keine Menschen zugewiesen werden, die überhaupt keine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Einen ersten Lösungsansatz dafür bietet unsere heutige Gesetzesinitiative, die ich unter TOP 12 vorstellen werde. Zunächst aber unterstützen wir diesen Gesetzesvorschlag und fordern die Landesregierung auf, sobald das Gesetz beschlossen ist, schnellstmöglich den Kommunen die dringend benötigten Mittel zukommen zu lassen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Ich erteile dem fraktionslosen Abgeordneten Frisch das Wort. Sie haben 3 Minuten, Herr Frisch.

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Michael Frisch fraktionslos

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist noch kein halbes Jahr her, da hat die Ampelkoalition einem AfD-Antrag zur Erstattung sämtlicher Asylkosten durch das Land eine klare Absage erteilt. Das in diesem Antrag genannte Defizit von 180 Millionen Euro nannte Kollege Winkler nicht belegbar. Jetzt stellt die Landesregierung noch 20 Millionen Euro mehr zur Verfügung und spricht von einem Kraftpaket für die Kommunen. Auf einmal sind starke und zielführende Antworten des Landes auf die asylbedingten Belastungen der Kommunen geboten, Antworten, die man sich noch vor Kurzem zu geben geweigert hat. Das ist eine 180-Grad-Wende vom Feinsten, getrieben von der Realität. (Zuruf der Abg. Anke Simon, SPD) Leider bedurfte es erst eines massiven Drucks seitens der kommunalen Spitzenverbände und zahlloser Resolutionen und Eingaben betroffener Städte und Gemeinden, damit die Ampel sich endlich bewegt. Mit Sicherheit haben auch die desaströsen Umfrageergebnisse der Regierungsparteien in Bund und Land das Problembewusstsein geschärft. Natürlich ist es zu begrüßen, dass die Kommunen nun deutlich mehr Geld erhalten, um die Herausforderungen der Asylmigration zu bewältigen. Das wird vor Ort zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führen. Das ist Zeit zum Atmen, wie Kollegin Willius-Senzer gesagt hat, aber Zeit zum Atmen, nachdem die Landesregierung unseren Kommunen zuvor kaum noch Luft gelassen hat. Dennoch sind zwei Dinge kritisch anzumerken. Zum einen ist die vorgesehene Umwidmung eines hohen Millionenbetrags grundsätzlich fragwürdig. Zwar ist die Sachlage eine andere als bei der vom Bundesverfassungsgericht kassierten Verschiebung von Corona-Mitteln in den Klimaschutz, insbesondere weil es hier nicht um die Schuldenbremse geht, (Zuruf der Abg. Anke Simon, SPD) aber wenn man im Haushalt zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Kriegs eingestellte Gelder dazu verwendet, jetzt allgemeine Asylkosten abzudecken, die allenfalls teilweise mit dem Krieg im Zusammenhang stehen, dann ist das durchaus grenzwertig. Es kann jedenfalls nicht sein, dass es gängige Praxis wird, riesige Summen in mehr oder weniger unspezifischen Haushaltstiteln vorzuhalten, um sie dann am Gesetzgeber vorbei für gerade benötigte Zwecke auszugeben. (Beifall der Abg. Damian Lohr, AfD, und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Solche Hütchenspielerei wäre eine heimliche Entmachtung des Parlaments. Unabhängig davon ist auch Landesgeld Steuergeld. Die 200 Millionen Euro, die die Landesregierung jetzt zusätzlich zur Verfügung stellt, sind letzten Endes der Preis für ihre verfehlte Asylpolitik. Um nur ein Beispiel zu nennen: In meiner Heimatstadt Trier ist die Zahl der Asylzuwanderer nach Angaben der Verwaltung im Jahr 2023 um 609 % auf mehr als das Siebenfache gestiegen. Allein für 215 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gibt die Stadt fast 8 Millionen Euro jährlich aus. Das sind pro Person und Monat fast 3.700 Euro. Dafür stehen 20 geringverdienende Steuerzahler jeden Morgen auf und gehen zur Arbeit. Dann wundern Sie sich, meine Damen und Herren von der Ampel, dass Ihre Asylpolitik die Menschen zunehmend auf die Barrikaden treibt. (Glocke der Präsidentin) Wenn Sie wirklich etwas für unsere Bürger tun wollen, dann beenden Sie endlich diese unverantwortliche Politik, anstatt die dadurch geschaffenen Probleme mit immer neuem Steuergeld mehr schlecht als recht zu kompensieren. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Damian Lohr, AfD, und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Astrid Schmitt

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Binz.

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Katharina Binz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lange wurde in diesem Jahr darüber gesprochen. Herr Abgeordneter Reichert, Sie haben sich jetzt die Fleißarbeit gemacht, im Verlauf des Jahres noch einmal alle Pressemitteilungen der kommunalen Spitzenverbände durchzuschauen. Das waren richtige und wichtige Diskussions- und Debattenbeiträge in diesem Jahr, aber Sie haben sozusagen vergessen, den Rest der Geschehnisse, die in diesem Jahr passiert sind, in Ihrer Rede irgendwie abzubilden, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) nämlich, dass seit Anfang des Jahres Kommunen und Länder bundesweit über die Parteigrenzen hinweg gemeinsam an einem Strang gezogen und dafür gearbeitet haben, dass der Bund sich stärker finanziell als bislang geplant an den Kosten der Fluchtaufnahme beteiligt. Das ist die Diskussion, das ist die Debatte, das ist die Auseinandersetzung gewesen, die wir das gesamte Jahr über geführt haben. Am 6. November haben wir auf der Ministerpräsidentenkonferenz endlich diesen Durchbruch geschafft. Ein Jahr Arbeit hat sich ausgezahlt, und der Bund hat zugesagt, in Zukunft nicht nur mehr einzusetzen, sondern eben auch dieses atmende System einzusetzen, das heißt eine Pro-Kopf-Pauschale pro geflüchtetem Mensch zu bezahlen. Das gehört zur Wahrheit hinzu. Die Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November hat insgesamt, wie ich finde, einen sehr, sehr guten Beschluss zum weiteren Umgang mit der Migration und der Fluchtaufnahme gefasst, einen Beschluss, der Humanität und Ordnung ins Zentrum stellt und bei dem es jetzt darum geht, diesen kraftvoll und konsequent umzusetzen. Für uns als Landesregierung ging es im Nachgang des 6. Novembers darum, sehr schnell Klarheit bei den Kommunen, vor allen Dingen natürlich über die finanziellen Bestandteile dieses Beschlusses, zu schaffen. Das haben wir auch getan. Wir haben bereits am 16. November im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden unsere Vorstellungen als Landesregierung präsentiert und besprochen, wie wir gedenken, mit diesem Beschluss umzugehen. Bereits am 30. November hat der Haushalts- und Finanzausschuss – an dieser Stelle schon einmal ein großes Dankeschön an alle Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses – beschlossen, diesen Weg, den die Landesregierung vorgeschlagen hat, mitzugehen. Wie sieht der Weg aus? – Der Bund wird im nächsten Jahr einen Abschlag von 1,75 Milliarden Euro bezahlen. Den rheinland-pfälzischen Anteil geben wir exklusiv mit der sogenannten UMA-Pauschale an die Kommunen weiter. Allerdings – da gehe ich vielleicht auf das ein, was Herr Frisch eben zu den Kosten der UMA in der Stadt Trier gesagt hat – übernimmt das Land die UMA-Kosten spitz. Sie werden bei uns spitz abgerechnet. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Ja!) Das heißt, diese 8 Millionen Euro, die in Trier entstehen, werden sowieso vom Land übernommen. Das heißt, wir geben 67,2 Millionen Euro Bundesgelder an die Kommunen weiter. Dazu laufen natürlich die üblichen Aufwendungen nach dem Landesaufnahmegesetz weiter. Das heißt, auch diese Kosten können die Kommunen bei uns abrechnen und werden ihnen vom Land aus erstattet. Da die Herausforderung aber in diesem Jahr sehr, sehr groß war und im kommenden Jahr absehbar weiter groß ist, da wir nach wie vor 47.000 Menschen aus der Ukraine in Rheinland-Pfalz aufgenommen haben und in den Jahren 2022 und 2023 noch einmal zusätzlich 25.000 Menschen, die hier Asyl begehrt haben, aufgenommen haben, gehen wir einen sehr, sehr großen Schritt als Land weiter. Wir gehen an die 200 Millionen Euro heran, die Finanzministerin Doris Ahnen im Haushaltsentwurf für besondere Herausforderungen infolge des Ukraine-Kriegs eingeplant hat und stellen sie den Kommunen vollumfänglich zur Verfügung. Diese 200 Millionen Euro machen wir also jetzt in den Kommunen im Jahr 2024 für Unterbringung, Versorgung und – sehr, sehr wichtig – für Integrationsangebote für die Menschen aus der Ukraine und allen anderen Herkunftsstaaten nutzbar. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Damit sorgen wir nicht nur schnell und wesentlich schneller, als es viele andere Bundesländer tun, für finanzielle Klarheit. Wir sorgen für Planungssicherheit für das nächste Jahr. Die Frage des Jahres 2025 ist angesprochen worden. Das ist eine wichtige Frage, mit der wir uns beschäftigen. Sie wissen, dass wir nächstes Jahr Haushaltsberatungen haben und Sie als Haushaltsgesetzgeber im nächsten Jahr über den nächsten Doppelhaushalt beschließen werden. Wir werden uns anschauen, wie sich die Situation weiterentwickelt und wie wir mit den neuen Gegebenheiten umgehen. Ich will aber noch zwei andere Punkte ansprechen, die wir gleichzeitig mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen haben. Dazu gehört das Thema „Integration“. Wir haben gesagt, wir gehen noch einmal an das Integrationskonzept des Landes heran, wir aktualisieren es auf die neuen Gegebenheiten, und wir schauen, dass wir unsere Angebote, vom Land und von kommunaler Seite, stärker miteinander verzahnen. Wir wollen weiter daran arbeiten, die Kommunen an anderer Stelle zu entlasten, beispielsweise bei den Ausländerbehörden. Deswegen werden wir mit den Kommunen darüber sprechen, wie es uns gelingen kann, im Bereich der Rückführungen auf kommunaler Ebene zu Zentralisierungen zu kommen, sodass in den meisten Ausländerbehörden in Zukunft wieder Luft frei wird, um sich eben mit vielen anderen Aufgaben, die dort anliegen, zu beschäftigen. Das werden wir angehen. Ich glaube, insgesamt haben wir ein wirklich richtig gutes Paket geschnürt, von dem die Kommunen im nächsten Jahr profitieren können. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/8245 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 9 Abschlussbericht der Enquete-Kommission 18/1 „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ – Drucksache 18/8222 – Ich darf Sie darüber informieren, dass die sachverständigen Mitglieder der Enquete-Kommission heute bei uns zu Gast sind. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Einige sind schon auf der Besuchertribüne angekommen. Ich darf im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt alle Mitglieder in die Lobby zum Empfang, zur Würdigung dieser umfassenden, umfangreichen Arbeit einladen. Wir haben eine Grundredezeit von 10 Minuten vereinbart. Die AfD hat 11 Minuten und die FREIEN WÄHLER haben ebenfalls 11 Minuten. Wir starten – das wissen Sie schon – mit der Berichterstatterin Dr. Lea Heidbreder. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unten im Foyer steht die Ausstellung „Stille Zeitzeugen“. Sie erinnert an die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Man sieht Gegenstände, die mal Teil eines Wohnzimmers waren, weggeschwemmt. Man sieht Hände im Schlamm. Hinter jedem Bild steht eine Geschichte von Menschen, Menschen, die sich nach einer Nacht in einer anderen Welt wiederfanden, einer Welt, in der nichts mehr ist, wie es einmal war. Die Bilder erzählen aber auch eine Geschichte von beispielloser Hilfsbereitschaft und von Hoffnung, Bilder, die ausdrücken, was manchmal schwer in Worte zu fassen ist. Allein in Rheinland-Pfalz forderte die Flut vor zwei Jahren über Nacht 136 Menschenleben. Tausende verloren ihr Hab und Gut. Infrastruktur wurde zerstört. Die größte und folgenreichste Katastrophe in der Geschichte der Bundesrepublik beschäftigt uns heute noch mit der gewaltigen Aufgabe des Wiederaufbaus. Ich möchte den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Einsatzkräften, spontan Helfenden und allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre unermüdliche Arbeit und ihr Engagement in diesen schweren Zeiten und bis heute ganz herzlich danken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Wir haben im August 2021 die Enquete-Kommission „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ in dem Wissen eingerichtet, dass wir die Flutkatastrophe nicht werden rückgängig machen können, aber mit dem Anspruch, den Blick nach vorne zu richten und Zukunftsstrategien und Konzepte zur Katastrophenvorsorge zu entwickeln. Zwei Jahre, fast monatliche Sitzungen und viele Beratungen liegen hinter uns. Wir haben alle in dieser Zeit gelernt, von Alarm- und Einsatzplänen bis zu Zusammenschlüssen von Kommunen. Im Hochwasserschutz wurden viele Perspektiven und Konzepte erörtert. Über 60 Anzuhörende und unsere sechs ständigen sachverständigen Mitglieder haben den Blick über den Tellerrand hinaus ermöglicht, Erfahrungen aus den Flutgebieten im Ahrtal, in der Eifel, aber auch aus anderen Bundesländern und europäischen Nachbarländern eingebracht. Wir legen mit diesem Abschlussbericht als Enquete-Kommission konkrete Vorschläge für kurz- und langfristige Verbesserungen der Katastrophen- und Hochwasservorsorge vor. Wie wichtig diese Diskussion bleibt, zeigen uns Extremwetterereignisse weltweit. In diesem Sommer können wir auf Kanada schauen. Das war von Waldbränden mit einer Fläche halb so groß wie Deutschland betroffen. Im Herbst waren mehrere Stadtteile von New York von Sturm und Überflutungen betroffen. Wir erleben die Gegensätze von Hitze und Trockenheit und die Zerstörungen durch Hochwasser und Starkregen. Wir sehen, dass Extremwetterereignisse in ihrer Intensität, in ihrer Häufigkeit aufgrund der fortschreitenden Klimakrise zunehmen werden. Vor zwei Jahren hat es in Rheinland-Pfalz das Ahrtal und die Eifel getroffen. Wir erleben die Klimakrise nicht nur in der Zukunft. Wir erleben die Folgen der Klimakrise bereits jetzt in der Gegenwart. Das mahnt uns zum Handeln. Die Ergebnisse von 100 Seiten Abschlussbericht sind nicht leicht in wenigen Minuten zusammenzufassen, aber lassen Sie mich auf wesentliche Punkte eingehen. Sicherlich werden alle anderen Mitglieder der Enquete-Kommission noch den einen oder anderen Schwerpunkt setzen. Im ersten Teil der Kommission haben wir uns mit dem Katastrophenschutz und der Katastrophenvorsorge befasst. Ein ganz zentraler Punkt war dabei die Risikokommunikation. Wir brauchen eine stärkere Sensibilisierung für solche Ereignisse. Die Menschen müssen nicht nur frühzeitig gewarnt werden, sie müssen auch wissen, was man in einer solchen konkreten Situation tun kann. In Japan beispielsweise lernen die Kinder schon direkt in der Schule, wie man mit einem Tsunami umzugehen hat. So kann man schon von Kindesbeinen an lernen und das Risikobewusstsein auch bei uns schulen. In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung mit dem Aufbau des Landesamts für Katastrophenschutz, dem Lagezentrum mit 24/7 Rufbereitschaft und dem neuen Hochwassermeldesystem bereits einiges auf den Weg gebracht. Bundesweit sehen wir mit der Umsetzung des Cell Broadcast eine Verbesserung der flächendeckenden Warninfrastruktur. Bei einem Ereignis bekommt man direkt und regional zugeschnitten eine Nachricht auf das Handy, und die bundesweiten Warntage werden inzwischen genutzt, um Bürgerinnen und Bürger auf den Umgang mit Warnungen aufmerksam zu machen und damit Kommunen ihre technischen Anlagen testen können. In einer Sitzung wurde gesagt, was nicht vorbereitet ist, das kann in der akuten Gefahrensituation nicht aufgeholt werden. Das ist ein ganz zentraler Satz. Örtliche Alarm- und Einsatzplanung ist ein wichtiger Bestandteil einer guten Vorbereitung. Es bedeutet zu üben, üben, nicht nur, damit Abläufe eingespielt sind und im Ernstfall funktionieren, sondern auch, um in Übungssituationen Schwachstellen aufdecken und ausräumen zu können. Vorsorge bedeutet, dass Einsatzkräfte und Wasserexpertinnen und -experten verzahnt werden. Deshalb schlagen wir eine Schulung über die SGD vor. Erfolgreicher Katastrophenschutz beginnt vor und unabhängig von einem konkreten Ereignis. Genauso wichtig wie der Katastrophenschutz im Ereignisfall ist es, die Auswirkungen der Klimakrise schon im Vorfeld abzuschwächen. Zentral dafür ist, Wasser stärker in der Fläche an Ort und Stelle versickern zu lassen, um zum Beispiel Hochwasserspitzen abzufangen. Dafür brauchen wir ein Umdenken im Umgang mit unseren Flächen. Wir müssen den Flüssen mehr Raum geben. Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal haben wir gesehen, dass sich die Ahr das Flussbett von vor über 100 Jahren an einigen Stellen zurückgeholt hat. Wir empfehlen deshalb, die Gewässerentwicklungskorridore um die Flüsse herum in den kommenden Landesentwicklungsprogramm V mit zu integrieren. Nicht nur die Flächen um die Flüsse herum sind entscheidend. Der Fluss sollte von der Quelle bis zur Mündung gedacht werden. Als Enquete-Kommission empfehlen wir eine flächendeckende Aufstellung und Umsetzung der örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie die Gründung kommunaler Zusammenschlüsse, um hochwasservorsorgende Gewässerunterhaltung, Gewässerentwicklung und deren Ausbau zu unterstützen. Das Land soll hier fachlich, operativ und mit einer Anschubfinanzierung Unterstützung leisten. Wasserrückhalt vor Ort funktioniert im Außenbereich, in der Forst- und Landwirtschaft; dort wollen wir zum Beispiel eine Erosionsschutzberatung einführen. Sie kann aber auch über eine wassersensible Stadt- und Dorfentwicklung umgesetzt werden, um für mehr Kühlung im Sommer zu sorgen und Wasser vor Ort versickern zu lassen. In der zweiten Runde werde ich für die Grünen-Fraktion stärker auf das Thema „Raum- und Flächenplanung“ eingehen. Dieser Bericht wäre nicht ohne die Mithilfe von sehr vielen Personen entstanden. Ich möchte deshalb zum Abschluss meinen herzlichen Dank aussprechen. Ich bedanke mich bei allen 60 Anzuhörenden, aber besonders bei den ständigen sachverständigen Mitgliedern, die mit ihrer Expertise und ihrer Beratung die Enquete-Kommission bereichert haben. Es ist etwas ganz anderes, wenn ein Vertreter der Landwirtschaft über das Thema „Erosionsschutzberatung“ spricht oder wenn ein Katastrophenschutzinspektor über den Einsatz vor Ort erzählt. Ich danke allen an der Enquete-Kommission beteiligten Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit. Sie haben es mir nicht allzu schwer gemacht in der Zusammenarbeit. Ich möchte stellvertretend besonders meinem Stellvertreter Christoph Spies von der SPD-Fraktion danken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –

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Martin Haller SPD

Er hat uns alle überrascht!) Ich danke der Landesregierung, besonders in Gedenken dem Staatssekretär Randolf Stich aus dem Innenministerium. Ich danke Staatssekretär Dr. Erwin Manz und den beteiligten Fachreferentinnen und -referenten sowie allen Behörden für die wertvolle Begleitung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Last but not least danke ich der Landtagsverwaltung, die eine unglaublich wertvolle Unterstützung war. Stellvertretend seien hier Frau Warhaut, Frau Schneider und Frau Anders genannt für die Unterstützung in der Kommission, für die großartige Vorbereitung der ganzen Vor-Ort-Termine und insbesondere für die großartige Arbeit bei der Zusammenfassung des Berichts. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und vereinzelt bei der CDU) Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun. Wir haben die Aufgabe, die Menschen gemeinsam zu schützen, indem wir in nachhaltige Anpassungsstrategien investieren und die Resilienz gegenüber den Folgen der Klimakrise stärken. Gerne stellen wir als Enquete-Kommission dem Landesparlament und der Landesregierung dafür die Stellungnahmen und Empfehlungen als politische Handlungsgrundlage und Arbeitsauftrag zur weiteren Beratung und Umsetzung zur Verfügung. Die Enquete-Kommission ist abgeschlossen, aber die Arbeit geht weiter. Vielen herzlichen Dank! (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Astrid Schmitt

Vielen lieben Dank, Frau Dr. Heidbreder als Vorsitzende der Enquete-Kommission. Ich darf das an alle Fraktionen sagen, vielen Dank für Ihre Arbeit, auch an die Sachverständigen. Das kann man nicht genug würdigen. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Christoph Spies das Wort.

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Christoph Spies SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat sich in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine grausame Katastrophe ereignet. In dieser Nacht haben allein in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ihr Leben verloren und über 750 wurden verletzt. Die Flutnacht hat Rheinland-Pfalz und besonders die Menschen im Norden unseres Landes geprägt und wird für immer in unserem kollektiven Gedächtnis haften bleiben. Sie war die schlimmste Naturkatastrophe, die Rheinland-Pfalz je heimgesucht hat. Wir als Parlament haben mit dieser Enquete-Kommission darauf reagiert. Unsere Aufgabe war es, dazu beizutragen, dass sich ein solch enormer Schaden niemals wiederholt. Mit unserem gemeinsamen Einsetzungsbeschluss Aufgabenstellungen und Schwerpunktsetzungen für die Weiterentwicklung im Hinblick auf Naturkatastrophen gegeben. Nach nunmehr etwas mehr als zwei Jahren legen wir unseren Abschlussbericht vor. Die inhaltliche Arbeit der Kommission war in zwei große Themenfelder unterteilt. Im ersten Teil haben wir uns intensiv mit dem Themengebiet „Katastrophenvorsorge“ beschäftigt. Hierzu haben wir bereits 2022 unseren Zwischenbericht veröffentlicht. Unsere Zielsetzung war es, Empfehlungen für die künftige verbesserte Vorsorge und Optimierung im Katastrophenschutz und der Extremwettervorsorge in ganz Rheinland-Pfalz zu erarbeiten. Ich möchte die wesentlichen Ergebnisse noch einmal zusammenfassen. Die Durchführung regelmäßiger Warntage unter der Beteiligung und Teilnahme aller staatlichen Ebenen ist sinnvoll. Zentrale Punkte für meine Fraktion sind verpflichtende und wiederkehrende Übungen aller Akteure im Katastrophenschutz und die Überarbeitung von Warnungen, Stichwort Warnmix. Der Sinn und Zweck einer Übung ist die Feststellung von möglichen Fehlerquellen. Abläufe, Konzepte und Maßnahmen im Brand- und Katastrophenschutz sollen mehr geübt werden. Üben, üben, üben war der wohl am häufigsten zitierte Merksatz der Kommission. Darüber hinaus ist die Führungsausund -weiterbildung insbesondere von operativ-taktischen und administrativorganisatorischen Stäben zu stärken, um diese auf ihre Rolle als Führungskräfte vor Ort im Ernstfall besser vorzubereiten. Wir sprechen uns ebenfalls dafür aus, dass mit der empfohlenen Novellierung des LBKG die kommunale Selbstverwaltung zur staatlichen Auftragsverwaltung und damit verbunden von der Rechts- in die Fachaufsicht überführt werden könnte. Ein 24/7 besetztes Lagezentrum Bevölkerungsschutz wird ebenfalls empfohlen. Im Ereignisfall soll schnellstmöglich ein Lagebild erstellt werden, um damit verlässliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen zu erhalten. Ein solches Lagezentrum soll zudem als Warnzentrale des Landes dienen und in Abstimmung mit der einsatzleitenden Behörde Warnungen der Bevölkerung veranlassen oder autorisieren können. Die Bildung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz auf Landesebene soll die Vernetzung aller relevanten Akteure, Einrichtungen und Behörden auf den zuständigen Ebenen des Landes verbessern. Es muss eine bessere und kontinuierliche Abstimmung gewährleistet sein. Wir erhoffen uns durch die Bündelung und die Zusammenlegung von existierenden Strukturen, dass Synergieeffekte bestmöglichst genutzt werden, und empfehlen dies aus diesem Grund. Wir haben uns als Kommission auch intensiv mit dem Wiederaufbau befasst. Verschiedene bereits umgesetzte Änderungen der Bauordnung wurden vor Ort gelobt. Verbesserungsbedarf wurde beim Verkauf einer Immobilie im betroffenen Flutgebiet aufgezeigt. Hier ist es aus unserer Sicht sinnvoll, ein Beratungsgespräch über Unterstützungsangebote anzubieten. Eine bundesgesetzliche Regelung zur Schaffung eines Vorverkaufsrechts der Gemeinde ist zu prüfen. Die Empfehlungen aus dem ersten Abschnitt der Kommission werden im Hinblick auf den Katastrophenschutz im zweiten Teil sinnvoll ergänzt. In Zusammenarbeit mit der wasserwirtschaftlichen Fachberatung müssen Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes regelmäßig zu Themen der Hochwasserund Starkregenvorsorge sowie der Gefahrenabwehr geschult werden. Dazu gehören auch Übungen zum Umgang mit wasserwirtschaftlichen Fach- und Wetterdaten. Auch soll zur Präventionsarbeit eine Fachberatung – Sie haben es erläutert, Frau Dr. Heidbreder – eingesetzt werden. Nun zum zweiten Hauptthemenschwerpunkt unserer Kommission. Wir empfehlen im Bereich des Hochwasserrisikomanagements eine kontinuierliche, zielgruppenspezifische Kommunikation für die Breite der Bevölkerung über Risiken und Handlungsoptionen in der Hochwasser- und Starkregenvorsorge, zum Beispiel Internetauftritte weiter optimieren sowie sämtliche Risikokarten öffentlich einsehbar und leicht zugänglich zu machen. Bereits im ersten Abschnitt der Enquete-Kommission haben wir Empfehlungen im Hinblick auf Kommunalvertreter und -vertreterinnen ausgesprochen. Für diese Multiplikatoren werden im Bereich des Risikomanagements Infoveranstaltungen empfohlen. Neben – – – (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) – Es kam nicht von der AfD, Herr Frisch; denn die ersten Entwürfe zum kommunalen Bereich kamen, glaube ich, von Herrn Junk. Denen haben wir alle zugestimmt. So fair muss man das schon sagen. Wenn Sie reinbrüllen, dann doch bitte richtig, dann loben Sie auch einmal Herrn Junk. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ich habe etwas ganz anderes gesagt!) Neben der Optimierung der Risikokommunikation muss das regelmäßige Üben Hand in Hand gehen, um das Risikobewusstsein und das Wissen über Verhalten in Gefahren und im Notfall aktuell zu halten. Es war der Kommission ein immerwährendes Anliegen, sich auch mit einem innovativen und digitalen Entscheidungsunterstützungstool auseinanderzusetzen. Wir haben uns intensiv mit der Datenverfügbarkeit und -nutzung befasst. Die flächendeckende Entwicklung des Modellierungstools Visdom nenne ich zum Beispiel. Im Hinblick auf Hochwasservorsorge, Hochwasserschutz und Retention bleibt eine zentrale Empfehlung, dass bei der Hochwasservorsorge den Gewässern mehr Raum zum Abfluss zur Verfügung gestellt werden muss. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen der jeweiligen Gewässerunterhaltspflichten wie Gewässerrenaturierung, Auenanbindung, Rückhaltemaßnahmen, aber auch Wasserrückhalt durch Biotopverbünde. Diese Maßnahmen sollen durch entsprechende Förderprogramme und Fachberatungen unterstützt werden. Für mich war hierbei der Vor-Ort-Termin am 18. April, insbesondere im Hinblick auf das DLR, das seine Arbeit vorgestellt hatte, sehr aufschlussreich und auch lobend zu betonen. Im Hinblick auf künftige Schadensereignisse muss die Infrastruktur in den Blick genommen werden. Dass unsere kritische Infrastruktur schützenswürdig ist, ist selbstredend. Wir haben aber auch festgestellt, dass der Ausfall der Infrastruktur ebenenbezogen in der Vorsorgeplanung berücksichtigt werden muss. Als Enquete-Kommission sind wir davon überzeugt, dass der Wiederaufbau insbesondere nicht als räumliche Eins-zu-eins-Wiederherstellung verstanden werden soll, sondern er muss auch an anderer Stelle ermöglicht werden. Dies soll dann konsequenterweise nach dem Extremereignis angepasst an die Risiken erfolgen. Bei künftigen Gesetzgebungsverfahren sollte dieser Punkt Berücksichtigung finden und sollten Generalklauseln für Ausnahmen, zum Beispiel vom Baugesetzbuch und den auf seinen Grundlagen erlassenen Vorschriften, geprüft werden. Diese Ausnahmen sollen dazu dienen, im Katastrophenfall die Resilienz von Siedlungen zu erhöhen und die Auswirkungen der Katastrophe auf die Bausubstanz möglichst schnell zu bewältigen. Als positives Beispiel ist hier § 246 c Baugesetzbuch zu nennen. Die Katastrophe im Ahrtal hat uns noch einmal schmerzlich vor Augen geführt, dass künftig auch das kaum für möglich gehaltene Extremwetterereignis mitgedacht werden muss. Der Schutz und die Vorsorge vor Extremwetterereignissen sollte daher in der Raum- und Bauleitplanung konsequent berücksichtigt werden. Die Erstellung örtlicher Konzepte – das wurde auch schon genannt – für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge hat sich grundsätzlich sehr bewährt und stellt einen wichtigen Baustein des Hochwasserrisikomanagements dar. Ich erinnere mich an unseren Besuch in Oberweiler. Hier wurde das dortige Konzept von dem sehr kompetenten Bürgermeister vorgestellt. Man benötigt jedoch künftig einen übergreifenden Ansatz von der Quelle bis zur Mündung. In Rheinland-Pfalz besteht schon eine Reihe von gesetzlichen Regelungen für die kommunale Zusammenarbeit, welche es ermöglichen, unterschiedliche Organisationsformen anzuwenden. Sprich, wir haben bereits heute die rechtlichen Grundlagen. Die Akteure vor Ort können aus diesem Portfolio das passende Instrument für ihre jeweilige Aufgabenstellung aussuchen. Anreize für die Gründung der entsprechenden Zusammenschlüsse sollten geschaffen werden. Zu guter Letzt: Das ist für die klimaangepasste Flächen- und Raumplanung entscheidend. Sie muss im Rahmen des Risikomanagements alle Phasen vor, während und nach einem Ereignis einbeziehen. Zur Stärkung der Bauvorsorge soll Wissen zur Gefährdung von Gebäuden und zu Anpassungsmöglichkeiten besser zugänglich gemacht und sollten Beratungsstrukturen hierzu ausgeweitet werden. Wir haben als Kommission sehr viele konkrete Empfehlungen ausgesprochen. Ich konnte auch nur einen kleinen Aufschlag aufgrund der Zeit geben. Ich bin einmal gespannt, was die Kolleginnen und Kollegen noch vorstellen. Ich denke, wir haben sehr, sehr viele qualitativ und quantitativ hochwertige Empfehlungen herausgearbeitet. Ich freue mich, dass wir als Gremium intensiv und aus meiner Sicht konstruktiv zusammengearbeitet haben. Teils haben wir sachlich, teils aber auch kritisch und kontrovers diskutiert. Man erkannte aus meiner Sicht immer das gemeinsame Bestreben, unseren Arbeitsauftrag vollumfänglich umzusetzen. Aus diesem Grund möchte ich mich bei Ihnen allen bedanken, liebe Kolleginnen und Kollegen, ständige und auch temporäre Experten der Landesregierung, insbesondere bei Randolf Stich, der uns leider zu früh verlassen hat, und Herrn Dr. Erwin Manz. Ebenfalls möchte ich mich bei der Landtagsverwaltung bedanken und natürlich bei Ihnen, liebe Lea, Frau Dr. Heidbreder. Ich bedanke mich explizit für Ihre sehr kompetente Sitzungsleitung und auch sehr, sehr gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie vereinzelt bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN – Glocke der Präsidentin) Unser großer Dank gilt aber vor allem den Menschen, die in der Katastrophe und auch lange danach noch geholfen, die ganz konkret gerettet haben, die alles für einen schnellen Wiederaufbau gegeben haben. Diese Leistungen sind nicht hoch genug einzuschätzen. Das wurde sowohl bei den Vor-OrtBesuchen im Ahrtal als auch im Verlauf der vielen Sitzungen immer wieder deutlich. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

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Astrid Schmitt

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Frisch das Wort. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei einem Enquete-Bericht, echt! Das gibt es gar nicht!)

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Michael Frisch fraktionslos

Verehrter Herr Kollege, ich habe nicht reingebrüllt. Ich habe einen parlamentarischen Zwischenruf aus gegebenem Anlass gemacht, der aber offensichtlich inhaltlich bei Ihnen nicht korrekt angekommen ist. Deshalb möchte ich das gerne noch einmal klarstellen. Sie haben davon gesprochen, dass man auch die Bevölkerung für die Bedeutung und die Aussagekraft von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sensibilisieren möchte. Das ist eine sehr, sehr sinnvolle Maßnahme. Ich habe mir dann einen Zwischenruf erlaubt, dass man eine solche Sensibilisierung auch Richtung Regierungsmitglieder und Landesbehörden ergehen lassen sollte; denn wir wissen aus dem Untersuchungsausschuss, dass am Abend der Flutkatastrophe am 14. Juli niemand, aber auch niemand es für nötig gehalten hat, in diese Karten hineinzuschauen. Wir haben sogar von verantwortlichen Leuten aus dem Landesamt für Umwelt, aus dem Innenministerium gehört, das hätte nichts gebracht. Das haben Gutachter im Ausschuss eindeutig widerlegt. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin bis heute davon überzeugt, man hätte Menschenleben retten können, wenn jemand einmal auf die Idee gekommen wäre, in diese Karten hineinzuschauen. Insofern ist es gut, dass die Enquete jetzt hier einen Weg aufzeigt. Man muss aber eben dann auch dazu sagen, dass es nicht reicht, die Bevölkerung darauf hinzuweisen und zu informieren, sondern dass auch die zuständigen Leute in der Regierung und bei den verantwortlichen Behörden für dieses Thema gewappnet sein müssen, um es dann im Ernstfall auch korrekt einsetzen zu können. Danke schön.

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Astrid Schmitt

Das Wort zur Erwiderung hat Abgeordneter Christoph Spies.

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Christoph Spies SPD

Vielen Dank, Herr Frisch, dass Sie aufgezeigt haben, wo die Schwierigkeiten bei, ich sage einmal, Ihrer ehemaligen Fraktion liegen. (Heiterkeit der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Wir sprechen heute nach vorne, und das Einzige, was Sie können, ist, Sie probieren, Fehler zu finden. Ob diese Fehler da sind oder nicht, wird der Untersuchungsausschuss darlegen. (Zuruf des Abg. Michel Frisch, AfD) Da bin ich kein Mitglied und kann dazu auch nichts sagen. Ich freue mich aber, dass Sie zur Enquete sprechen können, obwohl Sie noch nicht einmal bei einer einzigen Sitzung dabei waren. Ich muss sagen, ein gutes Bild. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU –

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Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Schreiner das Wort.

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Gerd Schreiner CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Tagesordnung steht heute Abschlussbericht. Machen wir uns aber nichts vor, dieser Abschlussbericht ist ein erster Schritt, ein erster Schritt, nicht weniger, leider auch nicht mehr. Die Ahrflut, es ist gesagt worden, hat unzählige Menschen traumatisiert. 135 Menschen sind alleine in Rheinland-Pfalz an der Ahr gestorben. Es gab unzählige Verletzte an Leib und Seele. Das Lebenswerk von Generationen ist zerstört worden. Dabei ist das Tal der Ahr solch ein schönes Tal, ist die Ahr solch ein schöner Fluss. Bei mir klingen immer noch die Worte von Kollegin Petra Schneider nach, die in der ersten gemeinsamen Ausschusssitzung nach der Ahrflut gesagt hat, dass das Ahrtal ein Paradies ist und sie an dem Morgen nach der Flut in der Hölle auf Erden aufgewacht sind. Danach hat es nicht nur die Menschen, die dort gelebt, die diese Nacht erlebt haben, traumatisiert, sondern auch unzählige Helferinnen und Helfer, die dort über sich hinausgewachsen sind, sind an Leib und Seele verletzt worden. Als ich wenige Tage nach der Ahrflut das erste Mal dort war, war ich auch bei den Ahrbrücken in der Nähe von Altenahr. Wenn Sie von Mayschoß kommen, dann ist das Tal ganz eng und die Brücken sind weit oben, 20 bis 30 Meter hoch. Unten auf dem Boden habe ich diese Mutter gefunden. (Er zeigt eine Schraubenmutter) Es ist eine Schraubenmutter, mit der Eisenbahngleise an den Schwellen befestigt sind. Sie war 30 Meter heruntergefallen. Sie ist für mich ein ganz persönliches Denkmal, was in dieser Nacht passiert ist und welche Kraft und welche Gewalt Natur haben kann. Sie liegt seitdem auf meinem Schreibtisch, und ich habe sie oft befragt, was sie mir über diese Nacht erzählen kann. Sie mahnt mich jeden Tag zu der Verantwortung, die auch wir als Parlamentarier haben, dass so etwas nicht mehr passiert. Wir haben deshalb eine Enquete-Kommission eingesetzt, um uns die Fragen zu stellen: Was lernen wir aus dieser Flut, was können wir besser machen, was müssen wir besser machen, auch und gerade wir als Landtagsabgeordnete? – Es ist nicht nur eine Frage der Verwaltung, es ist auch eine Frage von uns als Gesetzgeber; denn Katastrophenvorsorge kostet Geld, wird auch Landesgeld kosten, und es prallen Interessen aufeinander, Rechtsgüter, die per Gesetz werden neu abgewogen werden müssen. Jetzt liegt der Bericht vor. Es sind viele, viele Seiten. Auch für mich ist es der Zeitpunkt, danke zu sagen, danke zu sagen all unseren Anzuhörenden, insbesondere unseren ständigen Experten, danke zu sagen den Mitgliedern der Landesregierung und der Verwaltungen, den Kolleginnen und Kollegen und auch Ihnen, Frau Vorsitzende Heidbreder und Ihrem Team. Ganz herzlichen Dank! (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Der Bericht soll Sie aber nicht schrecken, weil er so dick ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es sind einfach auch viele richtig gute Ideen enthalten. Wir sind aufgerufen, sie Schritt für Schritt als Parlament umzusetzen. Für den eiligen Leser kann ich natürlich insbesondere das Sondervotum der CDU empfehlen. Deshalb sei es mir gestattet – Herr Spies hat es angesprochen –, dass ich zwei Schlaglichter noch einmal besonders beleuchte, die uns als Fraktion wichtig sind. Der erste Punkt ist, wir haben im Zwischenbericht von vor einem Jahr gemeinsam festgelegt, wie wichtig es ist, dass wir uns als Katastrophenschutz neu aufstellen, dass wir besser planen, dass wir den Katastrophenschutz besser ausstatten, dass wir üben, üben, üben und üben; denn was wäre, wenn? Was wäre, wenn es heute wieder so anfinge zu regnen wie damals im Sommer 2021? Was hätte sich verbessert? Welche Empfehlungen sind umgesetzt worden? Ja, es sind Dinge passiert, aber ja, Sie gestatten mir und Sie gestatten bitte der CDU-Fraktion, dass wir ein wenig ungeduldig sind. Es geht uns viel zu langsam, und wir sind immer noch viel zu schlecht vorbereitet auf eine solche Katastrophe. Deshalb wollen wir noch einmal darauf hinweisen, was in diesem Zwischenbericht steht: Dass wir flächendeckend resiliente Strukturen brauchen, die es hauptamtlichen wie ehrenamtlichen Helfern ermöglichen, im Katastrophenfall – sei es Starkregen und Hochwasser, sei es Dürre und Flächenbrand, sei es Blackout oder eine Versorgungskrise – unabhängig und lageangepasst zu agieren. Das ist noch ein weiter Weg, und da ist auch vonseiten des Landes noch viel zu tun. Ich möchte ein zweites Schlaglicht aus dem Sondervotum der CDU-Fraktion vorstellen, und zwar, dass wir gemeinsam der Auffassung sind, dass das Planungsrecht neu anzupassen ist, aber eine Mehrheit der Enquete-Kommission darauf setzt, dass Wasser- und Bodenverbände bei den Aufgaben von Regenrückhaltung und Hochwasserschutz auf Grundlage der bestehenden Gesetze, freiwillig und vor allem in kommunaler Verantwortung in diesem Setting operieren sollen. Das halten wir als CDU-Fraktion für grundlegend falsch. Wir sind uns gemeinsam einig, dass wir solche Wasser- und Bodenverbände brauchen, aber wir sind als CDU-Fraktion davon überzeugt, dass wir sie per Landesgesetz brauchen, dass wir sie dort, wo Ländergrenzen überschritten werden, auch per Staatsvertrag brauchen, und dass in diesen Wasser- und Bodenverbänden verpflichtend Oberlieger und Unterlieger eines Gewässers an einen Tisch geholt werden müssen, um gemeinsam Regenrückhaltung am Oberlauf des Gewässers und Hochwasserschutz am Unterlauf des Gewässers zu planen, zu bauen, zu finanzieren und dann auch später zu unterhalten. (Beifall bei der CDU) Zu unterhalten und zu bauen überwiegend mit Mitteln des Landes, weil diese Aufgabe, vor der diese Ober- und Unterlieger in diesen Wasserverbänden stehen, so groß ist. Das werden sie allein nicht schultern. Dafür ist Geld da, und dafür muss auch Geld seitens des Landes da sein. Sie sagen, es funktioniert mit dem bestehenden Rechtsrahmen und wir können das doch alles schon. – Ja, wir hätten es aber schon längst tun können und es ist nicht passiert. Deshalb widerspreche ich oder widersprechen wir, dass es unterhalb einer landesgesetzlichen Regelung gehen wird, weil an der Ahr, an der Sieg und an der Alsenz werden – ich habe es angesprochen – auch massive Interessen berührt und massive Kosten aufgerufen. In dem Moment, in dem ich auf Freiwilligkeit und auf die unterste Ebene setze, die im Zweifelsfall natürlich beteiligt werden muss, weil sie die Sachkenntnis vor Ort hat, aber mich als Land zu stark zurückhalte, wird es nicht klappen. Wir müssen das Wasser am Nürburgring und in der VG Kelberg zurückhalten, damit es unten in Müsch keinen Schaden anrichtet. Dass das in der Vergangenheit auf freiwilliger Basis in einem gemeinsamen Wasserverband nicht geklappt hat, ist für uns das Zeichen, dass wir das auch in Zukunft nur gesetzlich hinbekommen müssen; denn es gilt, in einem solchen Wasserverband die Rechtsinteressen, die aufeinanderprallen, abzuwägen. Hochwasserschutz steht dann gegen Denkmalschutz. Hochwasserschutz steht dann gegen Naturschutz. Hochwasserschutz steht dann gegen Eigentumsrechte. Wir sagen, heute wird ein erster Schritt getan. Heute machen wir uns auf den Weg. Heute gedenken wir noch einmal der Menschen, die an der Ahr gestorben sind, gelitten haben und leiden, aber wir wünschen uns einfach, dass wir den Blick auch wieder weiten für dieses schöne Tal, für die schönen alpinen Täler, die wir in Rheinland Pfalz haben, die gefährlich sind, die wir aber, wenn wir es jetzt anpacken, so gestalten können, dass die Menschen und die Besucher dort sicher leben und Urlaub machen können, dass wir eine Freude haben an unserer schönen Landschaft und sich Kolleginnen und Kollegen in kommenden Legislaturperioden solche Denkmale, wie sie auf meinem Schreibtisch liegen, nicht auf ihren Schreibtisch legen müssen. Vielen, vielen Dank. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN und vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Kollegin Dr. Lea Heidbreder. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, bewegt sich in Richtung Redepult) – Sie kommen gleich dran. Zunächst für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Lea Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Kind, das heute geboren wird, wird im Vergleich zu seinen Großeltern ein Vielfaches an Überschwemmungen, an Dürren, an Hitzeperioden, an Waldbränden erleben. Deshalb war es uns in der Enquete-Kommission so wichtig, über das Jetzt hinauszudenken. Wir können uns nicht nur auf Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit verlassen. Wir müssen das unmöglich Scheinende in Zukunft immer mitdenken. Deshalb schlagen wir auch die Einführung eines regional angepassten Klimaanpassungsfaktors vor, eine Art Puffer, der auf die Überschwemmungsgebiete, auf die Schutzinfrastruktur aufgeschlagen wird, um die zunehmende Intensität von Extremwetterereignissen zu berücksichtigen. Um Menschen und Infrastruktur besser zu schützen, sollten bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten über das Wasserhaushaltsgesetz die Festsetzung beschleunigt und die Ausweisung von baubefreiten Schutzzonen auch im Innenbereich ermöglicht werden. Vorsorge bedeutet auch, kritische Infrastruktur nicht in Überschwemmungsgebieten aufzubauen. Wir haben das Thema gesehen beim überschwemmten Feuerwehrhaus oder auch, was für ein Kaskadeneffekt entstehen kann, wenn die Kläranlage betroffen ist. Der Schutz und die Vorsorge vor Extremwetterereignissen sollte künftig auch stärker in der Raum- und Bauleitplanung verankert werden. Deshalb wollen wir wie beim Naturschutz einen Fachplanungsbeitrag Wasserwirtschaft einführen. Damit bekommt bei der Abwägung von Bauprojekten das Thema „Wasser“ einen höheren Stellenwert und wird sichtbarer. Wie Sichtbarkeit für Sturzfluten und Hochwasser gelingen kann, haben wir auch letzte Woche im Umweltausschuss bei der Vorstellung von Visdom gesehen. Rheinland-Pfalz investiert 8 Millionen Euro und baut als erstes Bundesland eine digitale 3D-Simulation dafür auf; ein Teil des Sieben-PunktePlans des Klimaschutzministeriums und auch eine Empfehlung der EnqueteKommission, Szenarien zu visualisieren. Wir haben das auch im Umweltausschuss gesehen. Plötzlich haben erst einmal alle für sich die Karten aufgemacht, wie es bei ihnen vor Ort bei einem 50-jährigen, einem 100-jährigen Ereignis ausschauen würde. Wie hoch würde an dieser Stelle das Wasser stehen? – In der Simulation können verschiedene Hochwasserszenarien, Abflussgeschwindigkeiten, Wasserstände dargestellt werden, dienen damit Kommunen als Planungsgrundlage und helfen bei der Sensibilisierung und bei der Stärkung des Selbstschutzes der Bevölkerung. Wir haben es öfters gehört, Hochwasservorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir haben mit über 1.700 örtlichen Vorsorgekonzepten und 25 Hochwasserpartnerschaften, die vom Land unterstützt werden, in Rheinland-Pfalz schon einen sehr erfolgreichen Weg aufgezeigt. Kollege Spies hat schon auf unseren Vor-Ort-Termin hingewiesen. Wichtig ist, dass diese gemeinsamen Planungen auch in die Umsetzung gehen und die Ober- und Unterlieger Hand in Hand zusammenarbeiten. Anders als die CDU in ihrer abweichenden Stellungnahme sehen wir als Koalition den Weg hier allerdings nicht in einer Verpflichtung der Kommunen, Teil von Wasserverbänden zu werden. Wir haben mit dem Landesgesetz zur kommunalen Zusammenarbeit schon jetzt die gesetzliche Grundlage, dass sich Kommunen zu Zweckverbänden zusammenschließen können. Ich glaube auch, Herr Schreiner, das Bewusstsein hat sich tatsächlich an der Stelle schon verändert. Das Ahrtal beispielsweise macht sich gerade auf, in enger Zusammenarbeit im Schulterschluss mit dem Land für einen solchen Zusammenschluss. Die Freiwilligkeit hat dabei den Vorteil, dass sich die Mitglieder bewusst für eine Zusammenarbeit entscheiden können, die Motivation für ein konstruktives Miteinander hochgehalten wird und die Kommunen frei in der Ausgestaltung sind, die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es wurden genau zu diesem Punkt auch unterschiedliche Stellungnahmen abgegeben. Das heißt, es kann tatsächlich zu unterschiedlichen Wegen, zu unterschiedlichen Punkten an der Stelle kommen. Auch wenn die Wege in den Empfehlungen unterschiedlich sind, bleibt, glaube ich, das Ziel zur Stärkung der Verbindlichkeit von Zusammenschlüssen dasselbe, und das gewählte Verfahren sollte so oder so evaluiert werden. Mit dem Abschlussbericht legen wir fraktionsübergreifend Empfehlungen vor. Es liegt an uns allen, in diesen Zeiten multipler Krisen die Empfehlungen in die Umsetzung zu bringen. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns krisenfest aufstellen können, wenn wir gemeinsam entschlossen handeln. Die Hilfe der Freiwilligen und Einsatzkräfte im Ahrtal vor zwei Jahren war beispielhaft. Die Solidarität hat Hoffnung gegeben, und all das sollte uns Vorbild sein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch knapp 5 Minuten, die Kollege von Heusinger in Anspruch nimmt. Sie haben 5 Minuten und 10 Sekunden.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Hier steht noch 4 Minuten 49 Sekunden. Vielen Dank, Herr Präsident. – Zunächst darf ich mich dem Dank der Vorrednerin an alle Mitarbeitenden der Enquete-Kommission und auch an alle Anzuhörenden anschließen. Wir haben die Aufgabe, Rheinland-Pfalz für künftige Extremwetterereignisse gut aufzustellen. Frau Dr. Heidbreder hat bereits wichtige Punkte der Prävention bei Planung und Bau von Siedlungen und Gebäuden vorgestellt. Als innenpolitischer Sprecher unserer Fraktion möchte ich den Fokus nun auf die Vorbereitung, das Management und die Nachsorge von Katastrophen durch Bürgerinnen und Bürger, Einsatzkräfte, Verwaltung und spontan Helfende legen. Gute Vorbereitung ist die halbe Miete, heißt es in der Landwirtschaft, wenn die Hälfte der Ernte auf den Lagerplätzen, den sogenannten Mieten, liegt. Umgangssprachlich wird damit ausgedrückt, dass ein Problem als gelöst angesehen und der Rest als Routine betrachtet wird. Ganz so einfach ist es im Katastrophenschutz nicht; denn jede Lage hat ihre Eigenheit. Leben in der Lage ist deshalb für viele Einsatzkräfte ein oft zitierter Grundsatz, und doch haben die Erfahrungen der Flutkatastrophe gezeigt, dass fehlende Planung im Einsatzfall wertvolle Zeit kosten kann. Für die Einsatzkräfte bedeutet eine gute Vorbereitung vor allem eine gründliche Risikoanalyse in Bezug auf kritische Infrastrukturen, vulnerable Gruppen und unterstützungsbedürftige Menschen. Die Erkenntnisse dieser Analysen müssen im Rahmen der Alarm- und Einsatzplanung in konkreten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die Einsatzkräfte umgesetzt werden. Eine zentrale Forderung der Enquete-Kommission war deshalb: Vorbereitete Pläne müssen auf allen Ebenen verpflichtend regelmäßig überprüft und geübt werden. Eine grundsätzliche Sensibilisierung der Bevölkerung für mögliche Extremwetterereignisse und deren Folgen ist ein weiterer Baustein – wir haben das schon gehört – für eine gute Vorbereitung. Die Vermittlung von Basiswissen zum eigenen Schutzhandeln, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, wie es bereits im Rahmen der Brandschutzerziehung gelebte Praxis ist, soll in Zukunft stärker gefördert werden. Die Enquete-Kommission empfiehlt hier eine Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit den Schulträgern und Unfallkassen, damit Jugendliche und Kinder als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in die Gesellschaft wirken können. Eine gute Risikokommunikation durch einen Mix aus traditionellen und modernen Warnmitteln garantiert darauf aufbauend, dass Warnungen durch Handlungsanweisungen an die Bevölkerung verstanden werden können. Die Einführung von Cell Broadcast und regelmäßig stattfindende bundesweite Warntage können öffentliche Aufmerksamkeit für Warnsysteme und Warnmittel schaffen und das Risikobewusstsein stärken. Im konkreten Einsatzfall können die erlernten Routinen dann wertvolle Zeitvorteile bei der Bewältigung sichern. Ein kontinuierliches, aktualisiertes Lagebild sowie eine aktuelle Lagebewertung sind unverzichtbarer Bestandteil einer adäquaten Krisenbewältigung. Neben mobilen Einheiten vor Ort und in den integrierten Leitstellen empfiehlt deshalb die Enquete, für ein umfassendes Lagebild auf Landesebene ein 24/7 besetzes Lagezentrum Bevölkerungsschutz einzurichten. Die Vernetzung aller relevanten Akteurinnen und Akteure, Einrichtungen und Behörden im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz auf allen zuständigen Ebenen kann dabei zusätzliche Synergien schaffen. Die neue Landesbehörde für Katastrophenschutz, die demnächst – im Jahr 2025 habe ich gehört – ihren Dienst aufnimmt, ist daher der richtige Schluss. Hier ist die Landesregierung schon einen guten Schritt gegangen. Im Katastrophenfall werden die zentralen Entscheidungen vor Ort getroffen. Die Enquete empfiehlt die Führungsaus- und -weiterbildung insbesondere von operativ-taktischen und administrativ-organisatorischen Stäben sowie ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern zu stärken. Dazu gehört auch, Verwaltungsstäbe einzurichten und die Zusammenarbeit für die verschiedensten Szenarien durch regelmäßige Stabsrahmenübungen zu festigen. Schließlich braucht es eine gute Koordination und Kommunikation der ehrenamtlichen Spontanhelferinnen und Spontanhelfer. Am Ende – auch das haben die Anhörungen gezeigt – ist es wichtig, dass bereits während oder auch im Nachgang eines Ereignisses ausreichende Unterstützung durch die psychosoziale Notfallnachsorge zur Verfügung steht, um seelische und soziale Belastungen zu verarbeiten. Hierzu hat die Enquete die Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat PSNV empfohlen, um konkrete Vorschläge zu landeseinheitlichen Qualitätsstandards und Aufgaben und Strukturen der PSNV in Großschadenslagen zu erarbeiten. Die Enquete hat für alle Ebenen, für jede Phase einer Katastrophe, konkrete Vorschläge gemacht. Diese gilt es jetzt nach und nach umzusetzen. Genau so schaffen wir dann einen sicheren Katastrophenschutz für Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Jetzt erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, Dr. Bollinger, das Wort. Sie haben 11 Minuten.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, die Flutkatastrophe des Juli 2021 hat fast 200 Menschen das Leben gekostet, 134 allein im rheinland-pfälzischen Bereich des Ahrtals. Tausende standen und stehen teils immer noch vor dem wirtschaftlichen Nichts. Die Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum und Infrastruktur gehen in die Milliarden. Um den Katastrophenschutz in unserem Land zu verbessern und unsere Bürger besser zu schützen, haben wir als Landtag gemeinsam beschlossen, eine Enquete-Kommission zur Katastrophenvorsorge aufzusetzen, deren Abschlussbericht wir heute vorliegen haben. Die inhaltlichen Stellungnahmen der vielen Sachverständigen in unserer Enquete-Kommission – sowohl der ständigen Mitglieder als auch der zu einzelnen Themen geladenen Anzuhörenden – waren sehr gehaltvoll und in jeder Hinsicht ein Gewinn. Ihnen gilt unser tiefempfundender Dank für die Unterstützung bei der Verbesserung der Katastrophenvorsorge und des Katastrophenschutzes in unserem Land. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch noch einmal allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Einsatzkräften und freiwilligen Helfern, die während der Ahrflut und beim Wiederaufbau des Tals mitgewirkt haben. Ich danke auch der Landtagsverwaltung und den Ansprechpartnern vor Ort für die gute Organisation und Vorbereitung unserer Sitzungen. Bei aller Würdigung der guten Arbeit und Zusammenarbeit in der EnqueteKommission muss ich aber doch einen Punkt kritisch ansprechen; denn obwohl die Enquete-Kommission nach übereinstimmender Aussage aller Mitglieder von Anfang an als überparteilich, fraktionsübergreifend und sachbezogen verstanden worden ist, bin ich zu beiden Themenkomplexen bei der Erstellung des Abschlussberichts nicht in eine gemeinsame Stellungnahme einbezogen worden. (Abg. Martin Haller, SPD: Denken Sie einmal darüber nach, warum das so ist!) Ich denke, dass das nicht im Sinne der Bürger unseres Landes ist, zumal inhaltlich nicht nur weitreichender Konsens besteht, sondern wesentliche Aspekte von unserer Fraktion eingebracht wurden. So haben wir als AfD schon Anfang des Jahres 2022 die Einrichtung eines Lagezentrums für Katastrophenschutz auf Landesebene gefordert, das rund um die Uhr mit hauptamtlichen Fachexperten für Katastrophenschutz besetzt ist, über alle größere Gefahren im Bild sein und informiert werden muss, den nachgeordneten Ebenen Anweisungen geben und im Bedarfsfall bei Großund Flächenlagen die Einsatzleitung an sich ziehen kann. Vorbild für diesen Antrag ist und war das Land Niederösterreich, über dessen Landesalarmzentrale und weitere vorbildliche Einrichtungen uns Herr Kreuzer und Herr Abgeordneter Kainz in der Enquete-Kommission auf Einladung der AfD Auskunft gegeben haben. Unser inhaltlich gleichlautender Entschließungsantrag zu den Haushaltsberatungen 2020 wurde noch abgelehnt, bevor dann zuerst die Landesregierung und dann die Enquete-Kommission diesen Vorschlag übernommen haben. Ich kann mir vorstellen, dass das Herrn Randolf Stich zu verdanken ist, den auch wir als kompetenten und kollegialen Ansprechpartner in Erinnerung haben und betrauern, der bei den Sitzungen immer anwesend war und sich fleißig Notizen gemacht hat. Es ist im Sinne der Bürger, dass das übernommen worden ist und insofern zu begrüßen. Es hinterlässt aber schon einen schalen Geschmack, wenn nun gerade die Fraktion außen vor bleibt, die diesen Gedanken in die Diskussion eingebracht hat. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Woran das wohl liegt?) Wir haben auch als erste Fraktion schon beim ersten Zwischenbericht zum Thema „Katastrophenschutz“ darauf hingewiesen, dass ein effektiver Hochwasserschutz an der Ahr nur möglich ist, wenn das ganze Einzugsgebiet der Ahr einschließlich des Abschnitts in Nordrhein-Westfalen einer einheitlichen wasserwirtschaftlichen Verwaltung unterstellt wird und den Zweckverband als eine geläufige verwaltungsrechtliche Form einer solchen Koordinierung vorgeschlagen. Dieses Thema wurde dann im zweiten Themenkomplex „Hochwasservorsorge“ in einer separaten Sitzung mit entsprechendem Ergebnis aufgegriffen. Herr Kollege Wefelscheid, Sie waren bei den Beratungen der Enquete-Kommission auch nicht dabei, aber ich glaube, deutlich ist, dass es nicht an sachlichen Gründen gelegen haben kann, dass wir nicht einbezogen wurden. Angesichts der klaren Empfehlungen der Experten ist es kein Wunder, dass wir in unseren Stellungnahmen auch ansonsten in vieler Hinsicht übereinstimmen: eine stärkere Rolle des Landes und die Schaffung eines Landesinstituts für Katastrophenschutz, ein wirksamer Warnmix, stärkere Risikokommunikation und Sensibilisierung der Bürger, krisenfeste Kommunikationsmittel, regelmäßige Übungen, Einbezug der freiwilligen Helfer, psychosoziale Nachversorgung, Anpassung an den Klimawandel, kritische Infrastrukturen bestimmen und schützen, Hochwasserrisikomanagement in die Raumplanung integrieren, Datengrundlagen verbessern und verständlich kommunizieren, IT-gestützte Hochwassermeldesysteme einführen, Hochwasserrisikokarten aktualisieren und anpassen, Nebenflüsse beobachten, naturnahe Hochwasservorsorge und technische Maßnahmen zur Hochwasservorsorge. Ich habe in der gemeinsamen Stellungnahme der anderen Fraktionen wenig gefunden, dem wir widersprechen würden, wohl aber einige wichtige Themen vermisst. Einmal das Thema der Vorsorge gegen Stromausfälle. Es sollten aus unserer Sicht die Pflichten zur Vorhaltung von Notstromaggregaten erweitert und verlängert werden und die Ausstattung mit Notstromaggregaten auch in öffentlichen Einrichtungen, in denen Menschen versorgt und gepflegt werden, durchgehend eingeführt und zum Betrieb dieser Notstromaggregate Dieselkraftstoff bevorratet werden. Wir sollten hin zu einer Überwindung der strengen Trennung von Zivilschutz und Katastrophenschutz hin zu einem integrierten Bevölkerungsschutz, der eine unkomplizierte Zusammenarbeit von Landes- und Bundesbehörden ermöglicht. Wie Bürgermeister und Wehrführer von der Ahr bestätigt haben, war die Unterstützung durch unsere Bundeswehr während und nach der Flutkatastrophe von unschätzbarem Wert und sollte künftig so niedrigschwellig wie möglich erfolgen können. Bundeswehr, Technisches Hilfswerk und Bundespolizei verfügen über schweres Gerät und Transporthubschrauber mit Seilwinden und Haken für Löschwasserbehälter, die im Katastrophenfall dringend benötigt werden. Wir brauchen eine bessere Ausstattung für Feuerwehren und Katastrophenschutz, um unsere Bürger künftig besser vor Starkregenereignissen, Waldbränden und anderen Katastrophen schützen zu können. Es geht hier zum Beispiel um Hubschrauber mit Seilwinden und Haken für Löschbehälter, Drohnen zur Lageerkundung und geländegängige und watfähige Fahrzeuge. Zur Bewältigung der Finanzierungen sollte das Land die Beschaffung von geländegängigen und watfähigen Fahrzeugen sowie von Drohnenmaterial signifikant bezuschussen und den Kommunen mit zentralen Sammelbestellungen unter die Arme greifen, die die Feuerwehren administrativ und finanziell signifikant entlasten. Dabei ist durch die Möglichkeit der Wahl zwischen unterschiedlichen Modulen auch eine Individualisierung möglich. Der Sachverständige Larisch hat in seiner schriftlichen Stellungnahme eine Änderung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes empfohlen, um auf die neueren Erfahrungen bei Unwettereinsätzen zu reagieren. Der Katastrophenfall ist demnach zu definieren und muss Eingang in die Alarmstufen finden. Analog der Regelung, dass bei Großschadenslagen bei den Alarmstufen 4 und 5 der Landrat vom BKI die Einsatzleitung übernimmt, muss bei Schadenslagen, die mehrere Landkreise betreffen oder einen Landkreis überfordern, das Land die Einsatzleitung übernehmen. Dazu müssen entsprechend ausgebildetes Personal, Technik und Räumlichkeiten bzw. Fahrzeuge und Material vorgehalten werden. Dieser Einschätzung sollte die Kommission dahin gehend folgen, dass der Katastrophenfall gesetzlich definiert werden muss. Die für die Einsatzleitung zuständige Stelle wäre dann die oben beschriebene Landesalarmzentrale, das Lagezentrum des Landes. Für wichtig halten wir auch die landesweite Identifizierung von Risikokonstellationen. In der Sitzung am 18. April 2023 hatte Professor Dr. Schüler in seiner schriftlichen und mündlichen Stellungnahme als Antwort auf unsere Leitfrage entsprechende Risikofaktoren für besonders ausgeprägte Auswirkungen von Starkregenereignissen identifiziert und eine historische Ausdeutung empfohlen, wo in der Vergangenheit schwere Hochwasser mit entsprechenden Folgen stattgefunden haben. Für ein Beispiel brauchen wir nicht weit zu schauen. Ich habe die hundertjährigen Ahr-Hochwasser der letzten Jahrhunderte, wie etwa 1910 oder 1804, vor Augen. Insofern muss ich Kollegin Dr. Heidbreder und Herrn Spies widersprechen, die von einem nie dagewesenen Ereignis, Herr Spies, gesprochen haben, oder Frau Dr. Heidbreder ist allein auf die Auswirkungen des Klimawandels eingegangen. Gerade das Hochwasser 1804 war von den Abflussmengen sogar noch gravierender als das Ereignis von 2021, hatte aber weniger Folgen für die Bevölkerung aufgrund der geringeren Bebauungsdichte. Wir halten es jedenfalls für eine bessere Katastrophenvorsorge in RheinlandPfalz für unverzichtbar, dass landesweit anhand eines umfassenden Rasters von Kriterien untersucht wird, an welchen Flüssen entsprechende Risikokonstellationen vorliegen. Dort sollen dann entsprechende Hochwassermeldesysteme und Zweckverbände eingerichtet werden. Meine Damen und Herren, wir haben in unserer Enquete-Kommission zielführende Vorschläge zur Verbesserung des Katastrophenschutzes und der Hochwasservorsorge zusammengetragen. Unsere ständigen sachverständigen Mitglieder haben in unserer letzten Sitzung darauf hingewiesen, dass sehr viel von dem, was wir zusammengetragen haben, vorher schon in anderer Form bekannt war und von weitsichtigen Politikern auch hätte genutzt werden können, aus unserer Sicht genutzt werden müssen. Unsere Pflicht ist es jetzt, die Umsetzung dieser unserer guten Vorschläge zu den Themen „Katastrophenschutz“ und „Hochwasservorsorge“ auf den Weg zu bringen und zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, hier ist wirklich noch viel Handlungsbedarf. Wir als AfD-Fraktion sind jedenfalls bereit, das Unsrige dafür zu tun. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall des Abg. Damian Lohr, AfD –

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Landtagsfraktion Abgeordneter Marco Weber. (Abg Dr. Jan Bollinger, AfD: Es geht um Qualität, nicht um Quantität –

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Sven Teuber SPD

Verzweifeltes Klatschen des einzigen Übriggebliebenen! Das Thema scheint bei Ihnen besondere Priorität zu haben! Das ist schon ziemlich erbärmlich! –

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Martin Haller SPD

Also, wenn bei uns die Chefin spricht, sind ein paar Leute mehr da! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Marco Weber hat das Wort. (Glocke des Präsidenten) Lieber Kollege, Sie haben das Wort. 10 Minuten.

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Marco Weber FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um diese Uhrzeit am 14. Juli 2021 befand ich mich in der Rheingoldhalle und habe schon zwei Stunden lang WhatsApp-Nachrichten und WhatsApp-Videos aufs Handy bekommen, und ich glaube, der eine oder andere auch. Alles das, was an diesem Tag und darauffolgend passiert ist, bewegt viele Leute, auch Parlamentarier. Ich möchte sie auch namentlich erwähnen. Das sind Herr Kollege Gies, Frau Kollegin Schneider, aber es sind auch Herr Junk, Herr Streit, ich und andere, die dann in die Heimat gefahren sind und Dinge erlebt haben zu dieser Stunde, zu diesen Tagen bis zum heutigen Tag, die meiner Meinung nach das Wort „Katastrophe“ in Rheinland-Pfalz neu geschrieben haben. Wenn wir über 135 Menschenleben reden, reden wir über eine Anzahl von Menschenleben, die meiner Meinung nach – ich glaube, das ist die Meinung aller in diesem Raum – aufgrund der Ernsthaftigkeit der Lage, aufgrund dessen, was dort passiert ist, heute entsprechend gewürdigt werden müssen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch von diesem Tag die Ansprechpartner, die mich als aus der Region kommend begleitet haben, namentlich erwähnen. Ich habe das schon getan, aber ich möchte es heute wiederholen. Namentlich sind dies im Wirtschaftsministerium die Ministerin, Herr Staatssekretär Becht, im Umwelt- und Klimaministerium Frau Eder und Herr Manz und im Innenministerium Herr Minister a. D. Lewentz. Wen ich von diesem Tage an bis zu seinem Ausscheiden als ständigen Ansprechpartner für jegliche Frage, die sich über alle Themen hinweg ergeben hat, als ständigen Ansprechpartner zu jeder Tages- und Nachtzeit erleben konnte, das war Herr Staatssekretär Randolf Stich, der uns auch in der Enquete-Kommission begleitet hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen allen danken. Es sind Themen, die durch diese Enquete-Kommission bearbeitet worden sind und uns als Politik begleiten. Man kann sagen, es geht nicht schnell genug, aber es war für mich eine Ernsthaftigkeit, die Dinge, die ich und andere auch erlebt haben, mit in die Enquete-Kommission einzubringen, mit dem Erfahrungswert, der sich an diesem 14. Juli und darauffolgend ergeben hat. Ich möchte ein paar Dinge als Schwerpunkte nennen, die uns als FDP-Fraktion, aber ich glaube, für uns alle, ganz wichtig sind. Eines der zentralen Themen ist das Thema „Infrastruktur“. Eines der zentralen Themen war an diesem Tag, dass die Infrastruktur zusammengebrochen ist, die Infrastruktur über Telefon, über Handynetz bis hin zu Gas, Wasser, Abwasser. Wenn diese Infrastruktur nicht resilient ist, nützt im Prinzip die beste App und der beste gut gemeinte Versuch nichts, jemanden zu erreichen. Daher ist eine der Aufgaben, die die Enquete-Kommission mit auf den Weg gebracht hat, die Infrastruktur in den Gebieten, in denen sie gefährdet ist, so aufzubauen, dass sie in einer Notlage auch funktioniert und nicht zusammenbricht. Unter Infrastruktur sind auch Bauwerke wie Brücken und Straßen, Radwege und Eisenbahnen zu nennen, dass das, was an Schäden bis zum heutigen Tage auftritt, in die Milliarden geht, und dass dieser Wiederaufbau in den Gebieten, wo die Infrastruktur gefährdet ist, lokalisiert wird und dann mit den Beteiligten, den Institutionen und mit den handelnden Personen erfolgreich verändert wird. Ein maßgebliches Thema, welches mich auch bewegt hat, ist die Kompetenz des Einzelnen, der in der Verantwortung steht, ob es der Ortsbürgermeister ist, ob es der Verbandsbürgermeister ist oder auch Landrätinnen, aber auch Menschen, die in der Technischen Einsatzleitung die Verantwortung haben zu erkennen, dass eine Katastrophe sich anbahnt und die Technische Einsatzleitung dann dementsprechend besetzen. Ich nenne aber auch diejenigen, die die Verantwortung für Entscheidungen haben, ob es der Ortsbürgermeister ist, ob es derjenige in der Technischen Einsatzleitung ist, bis hin zum Beispiel zum Straßenbau, im LBM oder in der Forstwirtschaft. Es müssen Entscheidungen getroffen werden, und diese Kompetenz müssen wir den Leuten zutrauen und ihnen diese Beinfreiheit auch zugestehen. Daher ist die technische Ausrüstung – ob es Sirenen sind, ob es die Ausstattung für die Feuerwehr, das THW ist – auch eines der vielen Themen, aber was auch bewegend ist, ist das Thema „Übung“, üben, üben, üben. Man sagt es so leichtfertig. Ich nehme wahr, dass nach zwei Jahren auch wieder eine gewisse Selbstverständlichkeit eintritt. Eine der Aufgaben dieses Berichts ist es auch, dafür zu sensibilisieren, dass Übungen nicht vernachlässigt werden, sondern wiederholend immer wieder ausgeführt werden. Ein weiteres wichtiges Themenfeld ist das Thema „Wasserrückhaltung“. Ich könnte jetzt ganz lapidar sagen, Wasser läuft immer den Berg herunter, aber ich könnte, was ich auch schon gemacht habe, das Wort „Feldkapazität“ in die Waagschale schmeißen. Wenn wir aber über Wasserrückhaltung reden bei einer Niederschlagsmenge von über 200 Litern in 24 Stunden, 200 Liter auf den Quadratmeter, das ist so eine große blaue Tonne auf den Quadratmeter, 200 Liter, und diese Wassermassen dann den Berg herunterlaufen – – – Durch viele auswärtige Termine – ob es im Bitburger Land, in der Eifel oder auch an der Ahr war –, konnten wir erkennen, dass im Prinzip versucht wird, diese Wassermassen durch bauliche Maßnahmen zurückzuhalten, auch in der Breite der Landschaft, durch eine Veränderung, zum Beispiel durch Flurbereinigungsverfahren, die das DLR initiiert, eine Neuanlegung von Rebzeilen sowie durch eine neue oder andere Bewirtschaftung in der Landwirtschaft, auch durch eine andere Wasserführung in der Forstwirtschaft, und diese Maßnahmen weiterhin umgesetzt werden. Beispielhaft war mir eindrücklich, dass gerade auch im Wald schon viele Maßnahmen in der Umsetzung sind. Das konnten wir bei einem auswärtigen Termin erfahren und uns anschauen, dass das für die Forstwirtschaft schon eine Selbstverständlichkeit bzw. eine Aufgabe ist, die schon weit in der Umsetzung ist. Ein ganz wichtiges Thema sind die ehrenamtlichen Helfer. Auch das gehört heute zu einem Abschlussbericht der Enquete-Kommission dazu. Ich glaube, es hat viele, viele – auch mich – beeindruckt, welche Hilfsbereitschaft und welches Potenzial an ehrenamtlichen Helfern sich im Ahrtal auf den Weg gemacht hat. Daher vertraue ich und bin wirklich auch stolz auf meinen Berufsstand, aber auch auf viele andere, die diese ehrenamtliche Arbeit bis zum heutigen Tag über viele Wochen und Monate getätigt haben. Herr Gies, ich schaue Sie an als Kreisbeigeordneter. Ehrenamtliche Helfer sind diejenigen, die unter anderem auch mit Traktoren, Bagger und Radlader und selbst mit Eimer und Schaufel unterwegs waren, mit oder ohne Gummistiefel. Ehrenamtlich tätig sind aber auch diejenigen, die Entscheidungen treffen müssen in einer Situation. Das ist auch ehrenamtliche Arbeit, wenn sie im kommunalen Amt sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese ehrenamtliche Arbeit kann man meiner Meinung nach nicht genug schätzen, sowohl im Landtag als auch vor Ort. Es ist eine große Stärke unserer deutschen Gesellschaft und unserer demokratischen Herkunft, mit diesem ehrenamtlichen Potenzial wuchern zu können. Daher ist für mich in der Enquete-Kommission abschließend zutage getreten, dass wir – zwar im Windschatten des Untersuchungsausschusses, aber in dieser Enquete-Kommission – fraktionsübergreifend inhaltlich sehr viele Sitzungen machen konnten, inhaltlich mit unseren ständigen Beratern, die wir von den Fraktionen benannt hatten, im Austausch waren, aber auch mit den vielen Anzuhörenden konnten wir fraktionsübergreifend an den Themen arbeiten und auch zu einem Abschlussbericht kommen. Schlussendlich, glaube ich, ist es ein lebenslanges Lernen anhand dieses Enquete-Berichts, fortlaufend diesen weiterzuentwickeln. Das ist nicht der Status quo, das Handbuch, an dem wir uns künftig orientieren, sondern es ist die Ausgangsbasis, um uns beim Thema „Katastrophenschutz“ weiterzuentwickeln. Es ist der Beginn, uns mit dem Thema immer fortlaufend zu beschäftigen. Abschließend danke ich der Vorsitzenden, Frau Dr. Heidbreder, ihrem Stellvertreter Christoph Spies, aber auch allen anderen Kollegen in dieser EnqueteKommission. Ich muss schlussendlich sagen, (Glocke des Präsidenten) nicht nur die Enquete-Kommission hat mich geprägt, sondern dieses Thema hat mein ganzes Leben geprägt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar CDU-Mitglieder und Freunde aus Neustadt (Wied) und Linz am Rhein. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie bei uns sind. (Beifall im Hause) Wir fahren in der Debatte fort, und ich darf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Abgeordnetem Helge Schwab das Wort erteilen.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum guten Schluss darf ich Ihnen nun in Vertretung unseres erkrankten Fraktionsvorsitzenden – an dieser Stelle gute Besserung allen Erkrankten – für die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission 18/1 „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ unsere Anmerkungen vortragen. Lassen Sie mich zuvorderst noch einmal an die Opfer der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz erinnern. Unsere Gedanken sind bei ihren Familien, bei den Freunden, die auch zweieinhalb Jahre nach der Flutkatastrophe den Verlust verarbeiten müssen. Wenn ein geliebter Mensch geht, bleibt eine Lücke und im Falle der Flutkatastrophe auch die Frage nach dem Warum. In den rund zwei Jahren Arbeit der Enquete-Kommission ging es auch um das Warum, und vor allen Dingen sollten Antworten gegeben werden, was in Zukunft anders wird. Was wird anders im Katastrophenschutz, der psychosozialen Notfallversorgung, der Risikokommunikation? Was wird anders mit Blick auf öffentliche Schutzräume, Warnsysteme und Warnmittel, bei der Einsatzleitung und Einsatzkoordination, beim Ehrenamt? Lassen Sie mich als Angehöriger unserer Streitkräfte, der Bundeswehr, auf einzelne Punkte näher eingehen, um dazu auch eine Bewertung abzugeben. Gerade die Notwendigkeit von öffentlichen Schutzräumen ist in diesen Zeiten deutlicher denn je. Nicht nur durch eine Naturkatastrophe wie die Flut im Ahrtal, sondern auch durch die jüngsten Ereignisse wie den Überfall Russlands auf die Ukraine oder der feigen Hamas-Terrorattacke auf Israel wird deutlich, dass Sicherheit und Ordnung für die Bevölkerung jetzt einen höheren Stellenwert haben. Insofern sind die Erkenntnisse der Enquete-Kommission im Abschlussbericht ab Seite 62 wertvoll für alle verantwortungsvollen Politiker, ob im Land oder in den Kommunen. Wir kommen aus einer Zeit der Friedensdividende, die nunmehr aufgebraucht ist. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius spricht zu Recht davon, dass die Bundeswehr wieder kriegstüchtig werden muss. Recht hat er. Auch die Bevölkerung muss aber wieder krisenfähig werden, um nicht sogar zu sagen, ebenfalls kriegstüchtig. Was will ich damit sagen? – Wir müssen von klein auf wieder Gefahren lernen und lehren. Wie reagiere ich im Falle des Falles? Was bedeuten Alarmsignale? Die Resilienz vor Gefahren ist der Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten abhandengekommen. Wir sind sorgloser geworden, leben zum Glück seit vielen Jahrzehnten in Frieden und haben es verlernt, Gefahren zu erkennen, ganz gleich, ob es Hochwasser ist, Brandgefahr oder auch die Gefahren des internationalen Terrorismus. Der Bund und die Länder haben 2007 beschlossen, öffentliche Schutzräume aufzugeben. Heute, im Jahr 2023, zeigt sich, dass dies eine Fehleinschätzung gewesen ist. Wir FREIEN WÄHLER sind davon überzeugt, dass es wieder notwendig ist, für die Bevölkerung Schutzräume vorzuhalten, ob nun in Form von Luftschutzbunkern oder als Rettungsinseln, wie sie konzeptionell in einigen Kommunen im Land aufgebaut werden. Damit einhergehend ist es zu begrüßen, dass im ganzen Land Warnsysteme modernisiert oder neu aufgebaut werden. Zugleich gibt es Warntage, an denen die Bevölkerung sensibilisiert wird, auch über Apps auf dem Mobiltelefon. Sicherlich sind dies auch Lehren aus der verheerenden Flutkatastrophe, in denen weite Teile des Staats eklatant versagt haben, eben gerade weil wir alle es verlernt haben, Gefahren wahrzunehmen, diese zu erkennen. Dazu ist der Untersuchungsausschuss 18/1 „Flutkatastrophe“ tätig. An dieser Stelle erlaube ich mir, dem Vorsitzenden Martin Haller und den Mitgliedern des UA einen Dank auszusprechen. Ihre Arbeit ist ebenso wertvoll wie die der Mitglieder der Enquete-Kommission. Bleiben Sie bitte am Ball, gehen Sie weiterhin den Hinweisen und Fragen nach, die noch zu weiten Teilen bei den Betroffenen unbeantwortet erscheinen. Meine Damen und Herren, der Abschlussbericht mit seinen fast 360 Seiten wird auch für künftige Generationen noch ein Nachschlagewerk sein; denn mit den Erkenntnissen und Vorschlägen werden wir uns auch die kommenden Jahre und sogar Jahrzehnte befassen, wenn wir die Umsetzung wollen. Die Enquete-Kommission hat ganz sicher auch die Arbeit geleistet, die eigentlich im Ministerium des Innern und für Sport hätte geleistet werden müssen, gerade um Missstände im Katastrophenschutz abzustellen und ihn neu aufzustellen, zur Sicherheit und Ordnung in Rheinland-Pfalz. Dazu zählt auch die Einrichtung des neuen Lagezentrums für Bevölkerungsschutz in Koblenz. Es wird nunmehr wichtig sein, dass Sie mit der Einrichtung dieses Lagezentrums zugleich auch klare Regelungen treffen, sehr geehrter Herr Innenminister Ebling. Wir FREIEN WÄHLER befürchten Doppelstrukturen im Falle des Falles, im schlimmsten Fall auch Kompetenzgerangel. Wichtig wird sein, dass dieses Lagezentrum, welches 24/7 für Sicherheit und Ordnung im Land sorgen soll, einwandfrei funktioniert. Gleichwohl hoffen wir alle, dass es niemals wieder zu einer solchen Katastrophenlage kommt, wie wir sie im Juli 2021 erleben mussten; denn die Enquete-Kommission hat auch feststellen müssen, dass weder das Innenministerium noch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD gut aufgestellt gewesen sind. Die Enquete-Kommission hat unserer Meinung nach den Strukturierungsauftrag des Innenministeriums übernommen und sachdienliche Hinweise gegeben, wie Sicherheit und Ordnung im Land besser aufgestellt werden können. Im Sondervotum gibt unser Mitglied in der Enquete-Kommission Dr. Joachim Streit auch Hinweise, was die FREIEN WÄHLER anders bewertet haben, Stichwort „Hochwasserrisikomanagement“. Wir regen an, dass es in Ergänzung zur Schulung der Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes eine verpflichtende Einbeziehung der Verwaltungsstäbe in die jeweiligen Veranstaltungen der wasserwirtschaftlichen Fachberatung geben muss. Der Personalabbau bei der Betreuung des Pegelmessnetzes muss beendet werden. Zudem sollte Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen, um ein selbstlernendes System der Hochwasservorhersage zu etablieren. Schon jetzt sollte Rheinland-Pfalz auf ein System aus Baden-Württemberg zurückgreifen und nicht erst warten, bis das Projektmodell Visdom einsatzfähig ist. Stichwort „technischer Hochwasserschutz/natürliche Hochwasservorsorge“: Wir FREIEN WÄHLER sind davon überzeugt, dass die regionalen Planungsgemeinschaften gestärkt werden müssen, um entsprechende Gewässerentwicklungskorridore umzusetzen. Die Förderung in Höhe von 90 % für Hochwasserschutzmaßnahmen muss bleiben. Für den Erosionsschutz im Ahrtal braucht es eine wasserwirtschaftliche Fachberatung, die auch die Flächen auf den Höhenlagen des Ahrtals in den Blick nimmt. Stichwort „Kritische Infrastruktur“: Hier schließen sich die FREIEN WÄHLER den Empfehlungen vollinhaltlich an. Allerdings fordern wir die Landesregierung auch dazu auf, sich für eine angepasste Definition der KRITIS-Kriterien auf Bundesebene einzusetzen; denn kritische Infrastruktur in ländlich geprägten Bereichen wird sonst von der bestehenden KRITIS-Definition nicht erfasst. Stichwort „Zweckverbände und kommunale Kooperationen im Hochwasserschutz“: Wir weichen hier von der Meinung des Abschlussberichts ab. Wir FREIE WÄHLER sprechen uns für eine zukunftsorientierte Hochwasservorsorge aus und hierbei für die Errichtung von eigenständigen Wasser- und Bodenverbänden und gegen Zweckverbände; denn Zweckverbände haben sich in der Vergangenheit immer als sehr unflexibel erwiesen, und Entscheidungen mussten durch die Organe der jeweiligen Zweckverbandsmitglieder zunächst vorberaten und beschlossen werden. Die Expertenanhörung hat die Vorteile eines eigenständigen Wasser- und Bodenverbands klar herausgearbeitet. Schnelle Entscheidungen und hohe Handlungs- und Umsetzungskompetenz zeichnen solche einzugsgebietsorientierten Zusammenschlüsse aus. Wir FREIEN WÄHLER fordern abweichend auch, dass das Land eine Vollfinanzierung solcher kommunaler Zusammenschlüsse übernimmt. Eine Anschubfinanzierung reicht bei Weitem nicht aus. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder der EnqueteKommission, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landtagsfraktion FREIE WÄHLER bedankt sich bei allen, die in den letzten rund zwei Jahren engagiert an der Enquete-Kommission mitgewirkt haben. Sie haben sich vor Ort ein Bild von den katastrophalen Zuständen gemacht, sich über den Wiederaufbau im Ahrtal und in den anderen Regionen, die von der Flutkatastrophe betroffen waren, informiert und mit vielen Experten beraten, wie wir Sicherheit und Ordnung in Rheinland-Pfalz neu denken können. Jetzt gilt es, aus den Ergebnissen und Erkenntnissen Taten folgen zu lassen. Dazu sind wir alle aufgerufen, die Landesregierung, wir Abgeordnete – auch in den Fachausschüssen – und wir Kommunalpolitiker bei uns in der jeweiligen Heimat. Unsere Bürger wünschen sich mehr Sicherheit und Ordnung. Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission ist hier ein hilfreiches Werk, das wir FREIEN WÄHLER zustimmend zur Kenntnis nehmen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Katrin Eder das Wort.

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Katrin Eder

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch das Jahr 2023, wenn wir das Fernsehen angeschaltet haben, war geprägt von Naturkatastrophen. Sie haben aber recht, wenn es vor der Haustür passiert, im eigenen Land, dann erfasst es einen noch einmal anders. Es erscheint so, als sei selbst Italien weit weg. Die Bilder aus dem Jahr 2021, die Bilder der Monate danach und die Bilder, die wir auch heute noch an vielen einzelnen Stellen sehen, gehen natürlich niemandem aus dem Kopf. Deswegen ist es wichtig, sich immer wieder auch vor Ort ein Bild zu machen und nicht nachzulassen, was die Bewältigung der Flutschäden anbelangt. Hochwasser und Naturereignisse – wir haben das festgestellt – können prinzipiell jederzeit wieder und in unterschiedlicher Heftigkeit auftreten, und einen 100%igen Schutz kann es nicht geben. Der fortschreitende Klimawandel verschärft diese Problematik. Dies ist inzwischen erwiesen. Deswegen ist die Arbeit dieser Enquete-Kommission von ganz besonderer Wichtigkeit. Die Umsetzung der Ergebnisse, über die wir heute diskutieren, wird in ihrer Relevanz von Jahr zu Jahr zunehmen; denn je besser wir uns an den Klimawandel anpassen, desto besser sind unsere Chancen, seine Auswirkungen in einem beherrschbaren Rahmen zu halten. Innerhalb Deutschlands zählt Rheinland Pfalz zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen. Neben einer deutlichen Temperaturerhöhung treten in der Folge Dürre oder Starkregenereignisse häufiger auf. Wir haben bereits heute die Erwärmung der Durchschnittstemperatur von 1,7 Grad C. In einem Worst-Case-Szenario ist ein Anstieg von 3,8 bis 6 Grad C zu befürchten. Dies führt zu einer Zunahme von Naturkatastrophen und zu einer größeren Extremität derer. Die Klimaexpertinnen und -experten sagen, dass sich diese Trends weiter fortsetzen werden. Wir müssen damit rechnen, dass Hochwasserabflüsse an großen Flüssen und Wetterextreme, die an kleinen Gewässern zu extremem Hochwasser oder zu Sturzfluten führen, zunehmen. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Dass es sich hierbei um eine Daueraufgabe handelt, sehen wir in diesen Tagen, in denen uns und insbesondere die Anrainerkommunen am Rhein ein Flusshochwasser beschäftigt. Wir müssen unsere Anstrengungen für den Klimaschutz weiter intensivieren und gleichzeitig unsere Systeme an die Folgen des Klimawandels anpassen. Die Empfehlungen der Enquete-Kommission liefern hierfür eine wichtige Grundlage. Deswegen werden wir sie konsequent und konzentriert abarbeiten. Wir haben damit bereits begonnen. Auf der Umweltministerkonferenz vor zwei Wochen haben wir eine Initiative für wirksameren Hochwasserschutz im Bundesrecht und für die Förderung bei der privaten Vorsorge ergriffen, die einstimmig angenommen wurde. Hochwasserschutz ist schon lange ein Schwerpunkt. Das Land hat in den letzten 25 Jahren insgesamt 1,2 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. Die größten Investitionen wurden für technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche, Polder, Hochwasserschutzmauern und Rückhaltebecken getätigt, vieles davon am Oberrhein. Dort haben wir acht der zehn vertraglich vereinbarten Polder bereits fertiggestellt und die Deiche am Oberrhein weitgehend saniert, aber auch an vielen Zuflüssen wird seit Jahren etwas für den Hochwasserschutz getan. Erst kürzlich haben wir die Ertüchtigung eines 2.300 m langen Deichabschnitts an der Nahe fertiggestellt. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass diese technischen Bauwerke nur einen begrenzten Schutz bieten, nämlich immer nur, bis das Bemessungsziel erreicht ist. Wir müssen uns auch auf Hochwasser über dem Bemessungsziel mit großflächigen Überflutungen in Gebieten einstellen, die bisher als vermeintlich geschützt eingestuft waren. Mit diesem Risiko müssen wir leben, und es ist wichtig, dieses Risiko zu kennen und vorzusorgen. Deshalb sind die technischen Maßnahmen Teil eines umfassenderen Hochwasserrisikomanagements, das als Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen ist, an der viele Partnerinnen und Partner mitarbeiten. Meine Damen und Herren, aus der Katastrophe im Ahrtal haben wir schmerzhaft viele Erkenntnisse über die Auswirkungen extremer Abflüsse in engen Tälern gewonnen. Sie können mir glauben, dass wir gewillt sind und sehr konzentriert daran arbeiten, die Erkenntnisse aus dieser Katastrophe in unsere tägliche Arbeit mit einfließen zu lassen. Auch sind wir sehr dankbar, dass es Wissenschaftskonsortien gibt, die uns hierbei begleiten und die Erkenntnisse in die realen Umsetzungen vor Ort mit einfließen lassen. Als erstes Ergebnis der Überlegungen haben wir im Jahr 2022 den SiebenPunkte-Plan zur Weiterentwicklung des Hochwasserrisikomanagements vorgestellt. Dieser Plan ist Teil eines kontinuierlich laufenden Verbesserungsprozesses, und so haben wir zum Beispiel vor wenigen Wochen die überarbeiteten und verbesserten Sturzflutgefahrenkarten vorgestellt. Natürlich haben wir diese gemeinsam – Innenministerium und Umweltministerium in gemeinsamen Veranstaltungen – vorgestellt, inklusive des Rahmenplans für die Einsatz- und Alarmpläne, und die Karten dort entsprechend erläutert. Die Nachfrage war bombastisch. Über 170 Institutionen waren dabei oder zugeschaltet. Wir haben mit dem Deutschen Wetterdienst die Risikokommunikation verbessert. Die ersten satellitenkommunizierenden Versuchspegel sind aufgestellt. Ja, wir haben Zweckverbände im Ahrtal initiiert. Das hat länger gedauert. Es wurden auch unterschiedliche Modelle betrachtet. Natürlich ist es unser Ziel, Zweckverbände oder sonstige Organisationsformen von der Quelle bis zur Mündung zu initiieren. Wir haben aber immer gesagt, bevor wir das als Zwang ins Gesetz schreiben, möchten wir sehen, ob sich die Kommunen vor Ort zusammenschließen. Ich glaube, unsere Förderprogramme hierfür kommen gut an, und insbesondere im Ahrtal übernehmen wir mittlerweile 100 % der Kosten. Zudem haben wir Sonderförderprogramme gestartet, was das Thema der Resilienz der Wasserwirtschaft anbelangt, um auch die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Der Bericht der Enquete-Kommission ist der Abschlussbericht, aber das ist der Beginn der Bearbeitung durch mein Ressort und die anderen Ressorts der Landesverwaltung, nämlich im Rahmen der Querschnittsaufgabe der Klimafolgenanpassung. Ich möchte daran erinnern, dass nicht nur die Hochwasserproblematik drängend ist. Die andere Seite der Medaille, nämlich Niedrigwasser, und der Rest des Wasserkreislaufs, die betroffen sind, werden auch bearbeitet. Hierfür sind wir in der Erarbeitung des Zukunftsplans Wasser Rheinland-Pfalz, bei der wir uns derzeit in einem sehr regen Beteiligungsprozess befinden. Meine Damen und Herren, wir müssen es schaffen, uns bei diesen Themen – Wasser in jeglicher Ausprägung – geschlossen aufzustellen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Zum Abschluss dieser Enquete-Kommission, die eine wunderbare Grundlage für uns liefert, möchte ich mich bei allen ganz, ganz herzlich bedanken, die diesen umfassenden, konstruktiven, praxisorientierten Bericht erstellt haben. Herzlichen Dank dafür. Ich weiß, wie viel Mühe das war. Wir werden ihn sehr engagiert umsetzen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie der Abg. Gerd Schreiner und Petra Schneider, CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner, ebenfalls von der Landesregierung, ist Staatsminister Ebling.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will mich dem Dank der Kollegin Eder namens der Landesregierung genauso klar anschließen. Dieser Bericht ist sehr wertvoll, sehr gründlich und sehr umfassend, und er blickt nach vorne. Er gibt uns die Möglichkeiten, damit wir uns in Zeiten multipler Themen, Herausforderungen, auch Krisen, an dieser Stelle besser aufstellen können. Es ist richtig, den Klimawandel zu erwähnen, der keine Pause macht. Es ist richtig, die Erfahrungen zu erwähnen, die diese schreckliche, noch nie dagewesene Hochwasserkatastrophe an der Ahr mit sich brachte. Es ist aber genauso richtig, in dieser Zeit auch geopolitischer Veränderungen wieder über die Bedeutung von Bevölkerungs- und Zivilschutz insgesamt zu reden und darüber auch einzufordern, dass wir uns allesamt anders, besser vorbereitet aufstellen. Ich konnte hier vor einem guten Jahr zum Zwischenbericht sprechen. Deshalb haben wir es auch so arbeitsteilig zwischen den hauptsächlich berührten Ressorts aufgeteilt. Vielleicht gehört zu dem stärksten Lob – ich darf das einmal so formulieren – an die Enquete-Kommission, dass man sagen darf, der Bericht wirkt schon, weil er schon in der Umsetzung ist. Kollegin Katrin Eder hat auf die vielfältigen Bemühungen im Kontext der Zurückdrängung des Klimawandels und für ihr Ressort, was den Hochwasserschutz angeht, hingewiesen. Ich will noch einmal deutlich machen, wir sind inzwischen schon wieder deutlich weiter bei der Bildung einer neuen Landesoberbehörde. Es wird ein Thema für das nächste Jahr sein, Ihnen dazu auch die gesetzlichen Vorschläge präsentieren zu können, damit das 2025 an den Start geht. Wir bauen personell in zweierlei Richtungen aus: mehr in die Ausbildung, mehr in die Qualität, aber auch mehr für die bessere Schulung und Qualifizierung der vielen Tausend Ehrenamtlichen in diesem Land. Wir haben inzwischen den ersten windenfähigen Hubschrauber in diesem Jahr dauerhaft in Rheinland-Pfalz stationiert, in sechs Monaten werden die nächsten beiden dazukommen. Wir sind jetzt in der Ausbildung der Polizeihubschrauberstaffel auch schon mit dem Thema „Windentraining“ beschäftigt. Wir stimmen es ab mit einer ebenso engagierten und sehr wohl auch die Herausforderungen erkennenden kommunalen Ebene. BKI haben ihrerseits viele, viele Vorschläge gemacht. Das Tolle ist – ich sage es ein bisschen als Mengenlehrenkind der 70er-Jahre –, wenn man es übereinanderlegt, ist viel Gemeinsames dabei. Das stärkt natürlich den Weg, den wir auch mit zusätzlichen Investitionen angehen. Das stärkt den Weg, als wir vor wenigen Tagen die aktuelle Zuschussrunde vorgestellt haben, die bisher eine Rekordförderung kannte, und dass wir im zweiten Jahr in Folge ein Sonderförderprogramm für besondere Themen wie geländegängige Fahrzeuge aufgelegt haben. Insofern ist also vielleicht wirklich das Entscheidende: Es wirkt. Wir haben noch eine Menge vor der Brust, und wir haben auch noch eine Menge immer wieder neu zu definieren und zu klären. Ich will es aber ausdrücklich noch einmal als ein Dankeschön formulieren: Es geht nicht ohne die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes in diesem Land. Das ist die kommunale Ebene, und die stellt sich dieser Aufgabe genauso beherzt, wie man es im Bericht der Enquete-Kommission einfordert. Ich glaube, auch das ist eine gute, große, wichtige Gemeinsamkeit, damit wir auch in der nächsten Zeit, auch in einem überschaubaren Zeitraum, große Schritte vorankommen. Vielen Dank noch einmal. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie der Abg. Gerd Schreiner, Horst Gies und Michael Wagner, CDU)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir wären am Ende des Tagesordnungspunkts 9 und der Diskussion über den Abschlussbericht. Der Bericht hat sich mit der Aussprache heute erledigt. Ich darf auch noch einmal von meiner Seite, vom Präsidium, allen Mitgliedern, die sich intensiv in dieser Enquete-Kommission 18/1 eingebracht haben, herzlich danken. Ich darf außerdem daran erinnern, dass jetzt im Anschluss für die Mitglieder der Enquete-Kommission und die sachverständigen Mitglieder – auch Ihnen noch einmal ein herzliches Dankeschön – ein kleiner Empfang stattfindet. Wir sind Ihnen dankbar und möchten Ihre Arbeit noch einmal entsprechend würdigen und schätzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann zu der TagesPunkt 10 ordnung: Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben. Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/8277 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten, und die CDU hat zusätzlich 3 Minuten. Zunächst erfolgt die Begründung durch die antragstellende Fraktion. Ich erteile für die CDU-Fraktion Abgeordnetem Dr. Christoph Gensch das Wort.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Sehr geehrte Damen und Herren! Über Rheinland-Pfalz verteilt gibt es momentan 43 Bereitschaftsdienstzentralen (BDZ). Diese versorgen akut erkrankte Menschen außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen. Sie decken damit einen erheblichen Teil der ambulanten Akut- und Notfallversorgung ab. Sie sind ein unverzichtbarer Teil der medizinischen Grundversorgung in Rheinland-Pfalz. Meine Damen und Herren, in diesen BDZ sind zwei Gruppen von Ärzten tätig. Einmal die niedergelassenen Kollegen, die durch ihre Niederlassung verpflichtet sind, den Bereitschaftsdienst aufrechtzuerhalten und ihn auch jahrelang allein betrieben haben. Seit einigen Jahren gibt es jetzt eine zweite Gruppe von Ärzten im System, die sogenannten Poolärzte. Diese Poolärzte gibt es nur, weil die niedergelassenen Kollegen Ärzte mittlerweile zu wenige und zu alt sind, um dieses System allein aufrechtzuerhalten. Diese Helfer in der Not, die Poolärzte, sind beispielsweise angestellte Ärzte, Krankenhausärzte, Assistenzärzte, Rentner, Teilzeitkräfte. Diese Helfer in der Not gibt es nur, weil wir zu wenige Ärzte in Rheinland-Pfalz haben, meine Damen und Herren. Wir haben allein 340 offene Hausarztstellen, 340 niedergelassene Kollegen fehlen. Das sind die Ärzte, die in diesem System fehlen, und die sind der Grund dafür, dass es die Poolärzte überhaupt gibt. Das, lieber Staatssekretär Alt, ist Ihre Aufgabe, das ist Ihr Versagen. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN –

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Michael Hüttner SPD

Guter Mann, der Herr Alt! – Zuruf des Abg. Christoph Spies, SPD) Ein kluger Mann hat in diesem Hohen Hause schon vor Jahren gesagt: Wir brauchen unbedingt 200 zusätzliche Medizinstudienplätze pro Jahr. – (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Recht hat er gehabt. Nun hat das Bundessozialgericht am 24. Oktober ein weitreichendes Urteil gesprochen. Die bisherige Gleichbehandlung bei der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die Seite an Seite mit den Poolärztinnen und Poolärzten in den BDZ arbeiten, ist nicht länger rechtmäßig. Die Rechtsprechung diesbezüglich war bisher nicht einheitlich. Nun ist sie höchstinstanzlich klar. Was heißt das? – Das ist ein gravierender Einschnitt. Die Poolärzte müssen sich zusätzlich selbst versichern und müssen durch die KV, die Gemeinschaft der niedergelassenen Ärzte, versichert werden. Hierdurch werden die Dienste unattraktiver. Viele Poolärzte werden in Zukunft nicht mehr teilnehmen. Hierdurch entstehen künftig jährliche Kosten in Millionenhöhe. Hier entstehen rückwirkend Kosten in Millionenhöhe für die KV. Hierdurch entstehen erhebliche Verwaltungskosten. Das System wird in dieser Form nicht mehr tragbar sein. Dies kann man nur kompensieren, wenn man Kürzungen durchführt. Meine Damen und Herren, die Folgen des Urteils treffen uns in RheinlandPfalz aus zwei Gründen hart. Einmal aufgrund des dramatischen Ärztemangels und – das darf man nicht vergessen – weil unsere bisherige Versorgung durch die KV sehr gut und umfangreich war. Die KV Rheinland-Pfalz hat ein sehr gutes System implementiert. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Oh!) Das Bereitschaftsdienstsystem der KV Rheinland-Pfalz ist im Bundesländervergleich überdurchschnittlich, (Zurufe der Abg. Christoph Spies und Michael Hüttner, SPD) in Teilen bundesweit führend mit beispielsweise 3.122 Öffnungsstunden pro Woche. Über alle BDZ hinweg sind wir Nummer 5 im Ländervergleich. Mit durchschnittlich 73 Öffnungszeiten pro Woche pro BDZ sind wir bundesweit führend, um nur zwei der Zahlen zu nennen. Gerade vor diesem Hintergrund ist die harsche Kritik an der KV seitens des Ministeriums und des Ministers einfach nur peinlich und beschämend. (Beifall der CDU sowie der Abg. Helge Schwab und Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER) Von einer Übersprunghandlung war da die Rede, davon, dass mit den Ängsten der Menschen gespielt wird usw. Das Gegenteil ist der Fall. Herr Staatssekretär Alt, ich muss Ihnen da leider sagen, Sie machen Ihre Hausaufgaben nicht und zeigen mit dem Finger auf andere. In keinem Bundesland wird die Auseinandersetzung KV versus Minister und Ministerium bei dieser Thematik auch nur annähernd so konfrontativ geführt als in Rheinland-Pfalz. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Vielleicht, weil die anderen KV transparenter informieren!) In vielen Bundesländern agieren die KV im Schulterschluss mit der Politik. Nur in Rheinland-Pfalz ist das nicht möglich. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Ich freue mich auch, dass die von uns initiierte gemeinsame Initiative der CDU-Fraktionen aus Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, dem Saarland und Baden-Württemberg zur Aufhebung der Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst auf so viel Zustimmung trifft. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER –

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Nico Steinbach SPD

Ist nur noch zu einem Interessenverbund der Niedergelassenen verkommen!) Gerade gestern wurde im schleswig-holsteinischen Landtag einstimmig ein ähnlicher Antrag verabschiedet mit den Stimmen aller Fraktionen, sogar der oppositionellen SPD und FDP, und insbesondere den Redebeitrag des grünen gesundheitspolitischen Sprechers, Jasper Balke, lege ich Ihnen wärmstens ans Herz. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag „Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben.“ Es ist die einzige Möglichkeit, den Bereitschaftsdienst in der jetzigen Form zu erhalten, die Schließung der sieben BDZ und womöglich weiterer BDZ zu verhindern, die Reduktion der Öffnungszeiten zu verhindern und die Versorgung auf diesem hohen Niveau zu erhalten. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD – Weitere Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die SPD-Fraktion ist Abgeordneter Dr. Kusch.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Wir beschäftigen uns heute mit der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte. Die Planung, Durchführung und Steuerung der Bereitschaftsdienste obliegt der Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzte, die durch die KV vertreten werden. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Die Ausübung des Dienstes in den Bereitschaftsdienstzentralen stellt eine freiberufliche Tätigkeit dar und ist somit mit den Diensten als Notarzt nicht vergleichbar, da diese eine hoheitliche Aufgabe sind. Die Durchführung des Dienstes in den Bereitschaftsdienstzentralen stellt streng genommen eine Pflichtaufgabe der niedergelassenen Ärzte der KV dar. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Bei diesem neuerlichen Schaufensterantrag der CDU werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen. (Zurufe von der CDU: Oh!) Es geht wieder einmal nicht darum, Aufklärung zu betreiben, sondern darum, Unmut zu schüren und die Menschen zu verunsichern, (Abg. Torsten Welling, CDU: Wider besseren Wissens!) was letztlich niemandem etwas nutzt. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Ich möchte Ihnen nun einige echte Fakten bringen. Die Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz hat entgegen dem Vorschlag des Vorstands der KV beschlossen, die Anzahl der Bereitschaftsdienstzentralen im Land zu reduzieren, und in den weiter betriebenen Zentralen werden die Präsenzzeiten reduziert. Der aufsuchende Hausbesuchsdienst wird ausgebaut. Auch nach dieser Maßnahme ist Rheinland-Pfalz mit den Dienstzeiten in der BDZ weiter im oberen Drittel im Bundesvergleich. Viele regionale KV haben bundesweit mittlerweile beschlossen, ähnliche Anpassungen vorzunehmen, wie sie in Rheinland-Pfalz gemacht wurden. Nach Auskunft der KV von gestern werden an den Feiertagen in diesem Jahr die BDZ doppelt mit Ärzten besetzt sein. Es besteht die Möglichkeit der eAU, also der elektronischen Krankschreibung, die auch aus der Ferne erfolgen kann. Das kann auch vom Hausarzt nachgereicht werden. Weiterhin werden die Patienten von der KV aufgefordert, sich über die Feiertage ausreichend mit Dauermedikamenten zu bevorraten, damit dies nicht über die BDZ erfolgen muss. Es gibt außerdem den Appell, bei nicht dringenden Fragen die 116 117 nach 14 Uhr anzurufen, da dann erfahrungsgemäß die Erreichbarkeit eine wesentlich bessere ist als am Vormittag. Ich halte diese Aufrufe alle für sehr sinnvoll und zielführend. Kommen wir aber nun zu den in den BDZ diensttuenden Ärzten. Die KV klärt aktuell den Sozialversicherungsstatus von 800 Ärzten in Rheinland-Pfalz, die an den Diensten teilnehmen können. Eine genaue Zahl derer, die dann betroffen sind, kann erst nach dieser Erhebung festgestellt werden. Für alle diensttuenden Ärzte wird ab Januar 2024 der Stundensatz für die Arbeit in der BDZ von 50 Euro auf 65 Euro in der Stunde angehoben, damit eine eventuell anfallende Sozialversicherungspflicht abgegolten werden kann. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bislang hat sich nach Auskunft der KV Rheinland-Pfalz kein einziger der Poolärzte von den Diensten in der BDZ abgemeldet und seine Zusammenarbeit aufgekündigt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Oh, interessant! –

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Dr. Christoph Gensch CDU

Die Daten sind noch gar nicht da!) Die Dienste – – – (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Die Daten sind noch gar nicht da! Die Dienstplangestaltung läuft!) – Herr Gensch, Sie haben aber doch mit Sicherheit auch in Ihr Portal bekommen – also ich habe es diese Woche bekommen –, dass die Dienste von Januar bis Juni 2024 alle unter den neuen Voraussetzungen zunächst aufgekündigt worden sind und unter den neuen Kautelen neu besetzt wurden. Und? (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Nein, der Plan ist raus!) Alle Dienste konnten an freiwillig diensttuende Ärzte vergeben werden. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ah, interessant!) Es wird also kein einziger niedergelassener Arzt einen Dienst machen müssen, den er nicht freiwillig machen möchte. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sachlichkeit!) – Genau. Das heißt zum Beispiel für mich als niedergelassenen Arzt, der keine Dienste machen möchte, dass ich es auch nicht machen muss. Dafür muss ich aber bezahlen. So zahle ich jeden Monat eine Pauschale von jetzt 340 Euro, damit jemand anderes für mich die Dienste macht, die ich in Ausübung meiner Niederlassung machen muss. (Staatsminister Alexander Schweitzer: Dafür darfst Du bei uns sein!) – Genau. Da die BDZ in der Vergangenheit pro Jahr 3,5 Millionen Euro Verlust für die KV gemacht hatten und sich der Zuschuss der Krankenkassen pro Jahr auf 500.000 Euro beläuft und somit nicht ausreicht, um das Defizit zu decken, war die Erhöhung der Monatspauschale für die niedergelassenen Ärzte von 270 Euro auf 340 Euro sowieso notwendig geworden. Für mich als Arzt ist es auch aus meinem Gerechtigkeitsverständnis heraus nicht zu verstehen, warum ich, sollte ich Dienste machen, nicht sozialversicherungspflichtig sein sollte. Mein Versicherungsstatus ist geklärt. Ich leiste alle erforderlichen Abgaben über meine Praxis. Warum ich das aber im Dienst nicht machen sollte, erschließt sich mir, wie gesagt, nicht. Wieso eine MFA, die dann etwa ein Drittel der Vergütung eines Arzts in der Nacht hat, im Vergleich sozialversicherungspflichtig ist, das verstehe ich nicht. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das fände ich aus meinem Verständnis schlicht und einfach ungerecht. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Ich wünsche allen schöne Feiertage. Kommen Sie gut ins neue Jahr und dass Sie die BDZ nicht aufsuchen müssen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Für die Fraktion Bündnis BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordnetem Josef Winkler das Wort.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal versucht die CDU, der Landesregierung in fast schon populistisch anmutender Manier ein Problem in die Schuhe zu schieben, für das diese überhaupt nicht verantwortlich ist. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Denn was ist passiert? – Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ein für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg tätiger PoolZahnarzt der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Einer, nicht mehr und nicht weniger. Das Gericht hat sogar in der mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich ausgeführt, dass es sich hierbei um einen speziellen Einzelfall handelt, der nicht ohne Weiteres auf die Regelfälle übertragbar sei. Warum dann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz wie auch einige andere KV in anderen Bundesländern in scheinbar vorauseilendem Gehorsam mit Wirkung zum 1. Januar nächsten Jahres 7 von 43 Standorten des Bereitschaftsdienstes ganz schließt und die anderen massiv in ihren Öffnungszeiten einschränkt, ist daher erst einmal sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Dies auch vor dem Hintergrund, dass die schriftliche Urteilsbegründung noch gar nicht vorliegt und – eben wurde es ausgeführt – keine validen Rückmeldungen bekannt waren – in der letzten Gesundheitsausschusssitzung inzwischen aber scheinbar doch –, dass man nicht zwingend davon ausgehen muss, dass sich weniger Ärztinnen und Ärzte für diesen Dienst zur Verfügung stellen würden; denn man kann eigentlich davon ausgehen, dass eine Sozialversicherungspflicht neu nur die allerwenigsten betreffen würde, da die meisten Ärztinnen und Ärzte bereits anderweitig versichert sind oder als Rentnerinnen und Rentner sowieso beitragsfrei gestellt sind. Tut mir leid, wenn ich das so sagen muss – ich bin nicht der Werbefachmann für die KV, wie Sie, Herr Dr. Gensch –, aber ich sehe das so, dass die KV diesen eigentlich gar nicht so passenden Anlass bereitwillig genutzt hat, um längst in der Schublade liegende weitgehende Einschränkungen des Bereitschaftsdienstes umzusetzen und gleichzeitig mit dem Finger auf die Politik zeigt und ihr die Schuld dafür zuweist. Das kann man so machen, ist aber nicht die feine Art. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Das nehmen Sie von der CDU völlig unkritisch auf und nutzen erneut die Gelegenheit, wieder einmal einen populistischen Angriff auf die Landesregierung zu starten. Was würde denn Ihr Vorschlag eigentlich ändern? – In erster Linie wohl nur, dass der Arbeitgeber, nämlich die KV, seinen Arbeitgeberanteil nicht zahlen muss. Das ist etwas, das aber eigentlich die Regel in unserem Sozialstaat sein sollte. Wenn es Poolärztinnen und Poolärzte gibt, die noch nicht anderweitig sozialversichert sind und sie das deshalb auch betrifft, dann ist es aber recht und gut, dass diese dann sozialversichert werden müssen. Ansonsten geht dies auf Kosten der Versichertengemeinschaft im Übrigen. Es wurde schon gesagt, das andere Personal in den Bereitschaftspraxen muss heute schon versichert werden. Der von Ihnen gezogene Vergleich mit den Notärzten geht fehl, da es sich hierbei gerade nicht um eine Pflichtaufgabe im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung handelt, sondern um eine freiwillig übernommene Zusatzaufgabe im Rahmen dieser hoheitlichen Aufgabe. Das ist also Äpfel mit Birnen verglichen, und ein solcher Vergleich ist eigentlich nicht zulässig. Ob im Übrigen eine solche mögliche Befreiung von der Sozialversicherungspflicht überhaupt an den Einschränkungen des Bereitschaftsdienstes, die jetzt nächstes Jahr vorgenommen werden, etwas ändern würde, ist überhaupt nicht gesagt, oder haben Sie in der CDU-Fraktion Insiderkenntnisse? – Auch hier käme es nämlich auf das dem folgende Handeln der KV an. Rechtlich verpflichtet dazu wäre sie, Stand heute, nämlich nicht, ihre Maßnahmen zurückzunehmen. Die Schuld daran liegt aber nicht, wie die CDU uns glaubhaft machen will, bei der Landesregierung; denn in diesem Bereich ist allein die Selbstverwaltung der Ärzteschaft in Form der KV in der Verantwortung. Wenn Sie, liebe CDU, das ändern wollen, können Sie einmal in diese Richtung einen Vorstoß machen. Ich wünsche dann aber frohe Verrichtung. Natürlich wäre es möglich, dass die Landes- oder Bundespolitik Mindestvorgaben machen kann, wie ein ärztlicher Bereitschaftsdienst auszusehen hat, der von der Selbstverwaltung vorgehalten werden muss. Man mag es beklagenswert finden – ich tue das –, dass es der ärztlichen Selbstverwaltung völlig freigestellt ist, zum Beispiel festzulegen, wie ein solcher Dienst – zeitlich, vom Umfang her usw. usf. – auszugestalten ist. Dann, wenn das geändert würde – da muss natürlich der Bundesgesetzgeber Änderungen vornehmen –, hätten wir alle einen Einfluss auf die Qualität dieses Angebots. Bisher ist das nicht der Fall, sondern es handelt sich um einen genau zugeschnittenen Fall der Selbstverwaltung. Es ist aus meiner Sicht sehr bedauerlich, dass die KV auf der einen Seite mitteilt, sie erwartet übervolle Bereitschaftsdienstpraxen zwischen den Jahren, und gleichzeitig mitteilt, weil das so ist, schließt sie jetzt die Praxen und schränkt die Öffnungszeiten ein. Das finde ich nicht in Ordnung. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, erteile ich zunächst zu einer Kurzintervention dem Kollegen Dr. Gensch von der CDU-Fraktion das Wort. Sie haben 2 Minuten. (Abg. Sven Teuber, SPD: Die hattest Du schon beim Oli auf den Tisch gelegt, und bei ihm hast Du Dich nicht getraut!)

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Dr. Christoph Gensch CDU

– Genau, ich habe permanent Angst.

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Matthias Lammert

Kollege Dr. Gensch, Sie haben das Wort.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Herr Winkler, Punkt 1: Welche Lösung? – Sie haben nicht eine einzige Lösung für die Problematik skizziert. Darum würde ich Sie bitten. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Punkt 2: Die Rechtsprechung. Sie vermitteln hier den Eindruck, die Rechtsprechung war bisher einheitlich. Die Rechtsprechung war bisher sogar konträr zu dem Bundessozialgericht. Schauen Sie sich bitte Urteile vom Sozialgericht Mainz und von anderen Sozialgerichten an, die diesbezüglich gegensätzlich entschieden haben, weil sie gerade dieses abhängige Beschäftigungsverhältnis nicht gesehen haben. Jetzt erst haben wir Klarheit durch das Bundessozialgericht. Das ist kein Drücken oder etwas anderes. Punkt 3: Sie haben in Ihrer Ausführung gesagt, Sie können die Reaktion der KV auf dieses Urteil zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen. Ich möchte Ihnen sagen, Jasper Balke, Ihr Parteikollege, der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen in Schleswig-Holstein, hat gestern Folgendes gesagt. Er hat sich erst einmal gefreut, dass man in diesem so wichtigen Thema Einigkeit über Fraktions- und Koalitionsgrenzen erzielt hat. Zweiter Satz: Auch möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich die Entscheidung der KV nachvollziehen kann, denn wie wichtig und ernst zu nehmen die Urteile unserer obersten Gerichtsbarkeit sind, das muss man ja seit der jüngsten Vergangenheit auf Bundesebene niemandem mehr erklären. – Ich muss sagen, da kann man einmal Ihrem grünen Kollegen Beifall klatschen. Punkt 4: Gesundheitsminister Lucha, Baden-Württemberg: „Die ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechstunden gehört zu den unverzichtbaren Interessen des Allgemeinwohls“, teilt Lucha mit. Nun sei „dem ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg in seiner jetzigen und gut funktionierenden Form die rechtliche Grundlage entzogen worden“. Hier müssen wir agieren. Auch er hält diesen Weg der Aufhebung der Sozialversicherungspflicht für den richtigen und hat sogar schon wieder einen Brief an die Bundesregierung geschrieben. Erklären Sie mir, wie Sie zu dieser komplett konträren Auffassung kommen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Die Zitate haben Sie ja sehr spontan recherchiert!) Punkt 5: Bundesländervergleich. Ich habe Ihnen zwei, drei Zahlen schon genannt. Mir fehlt die Zeit, um Ihnen noch weitere Zahlen zu nennen, (Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) aber ich kann Ihnen sagen, dass wir selbst bei der Zahl der Nachtöffnungsstunden in Rheinland-Pfalz zu der Spitzengruppe gehören. Das heißt, wir haben wirklich durch unsere Kassenärztliche Vereinigung in diesem Bereich – in anderen Bereichen kann man sie mit Sicherheit sehr hart kritisieren – ein System, das, auch im Vergleich der Bundesländer, tatsächlich bemerkenswert ist. (Zurufe der Abg. Sven Teuber und Nico Steinbach, SPD) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Josef Winkler vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir sind jetzt nicht in der Fragestunde „Gensch fragt Winkler“, (Heiterkeit bei der SPD) aber ich finde das jetzt nicht völlig überraschend, dass es unter 16 gesundheitspolitischen Sprechern in den Landtagen (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Ja, ja!) und möglicherweise verschiedenen Gesundheitspolitikern im Bundestag – die sehen das möglicherweise noch einmal anders – bei allen Grünen auch einmal dunkelgrün und hellgrün gibt. In diesem Fall ist es bei mir dann wohl eher dunkelgrün. Die Sachlage ist aber so: Natürlich ist das Urteil einzuhalten, aber, ich sage einmal so, man darf auch ein Bundesgericht ernst nehmen. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Wenn der Richter bei der Verkündung in der mündlichen Urteilsbegründung sagt, dass gerade die Vorträge von der KV hier nicht einschlägig wären, sondern es um einen Einzelfall ging, der sich in seiner speziellen Ausgestaltung – ich kenne den Arbeitsvertrag nicht – von dem normalen Poolarzt unterscheidet, dann warten wir doch jetzt einmal ab – das wäre mein Vorschlag, auch an die KV, gewesen –, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, ob das zutrifft, was der Richter mündlich vorgetragen hat. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Ansonsten wäre das eventuell nachvollziehbar. Was den Stil vonseiten der Regierung angeht, den Sie bemängelt haben, und woanders sei man so kuschelig miteinander: Manchmal muss man sich einmal die Frage stellen: Warum muss man als Regierung oder als die Regierung tragenden Fraktionen und als Parlament Sachen aus der Zeitung erfahren? Das Kommunikationsverhalten der Kassenärztlichen Vereinigung in RheinlandPfalz ist seit Jahr und Tag beklagenswert. Das sagen Ihnen Bürgermeister. Das sagen Ihnen Verbandsbürgermeisterinnen und Verbandsbürgermeister. Das sagen Ihnen Landräte und Landrätinnen. Auch in diesem Fall war es wieder so, dass wir vor vollendete Tatsachen gestellt wurden und völlig überrascht zur Kenntnis nehmen mussten, dass die Vertreterversammlung einfach einen Beschluss gefasst und mit niemandem Diskurs geführt hat. Das ist die Frage, die Sie beantworten müssten; denn Sie sind Mitglied der KV, nicht ich. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Bevor wir in der Redefolge fortfahren, darf ich Gäste im Hause begrüßen, und zwar zum einen Schülerinnen und Schüler vom Schulklassenprogramm des Sebastian-Münster-Gymnasiums Ingelheim, die 12. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Ich begrüße zum anderen den Männergesangsverein „Bölinger Liederkranz“ 1868 e. V. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt erteile ich Dr. Bollinger, dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, das Wort. Sie haben 5 Minuten.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober dieses Jahres zur Sozialversicherungspflicht sogenannter Poolärzte, die nicht zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet sind, betrifft in Rheinland-Pfalz über 400 Poolärzte, die nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz circa 60 % der Bereitschaftsdienste im Land abdecken. Ich möchte es sehr vorsichtig ausdrücken. Infolge der genannten Entscheidung dürfte sich die Attraktivität zur freiwilligen Teilnahme am ÄBD für diese mehr als 400 Poolärzte nicht unbedingt erhöht haben. Die KV Rheinland-Pfalz jedenfalls geht davon aus, dass mit einem hohen Ausfall an Poolärzten zu rechnen ist und hat sich daher zu durchaus drastischen Einschnitten bei der bereitschaftsärztlichen Versorgung gezwungen gesehen. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Herr Dr. Kusch, sieben ärztliche Bereitschaftspraxen in Altenkirchen, Andernach, Emmelshausen, Frankenthal-Gerolstein, Ingelheim und Landstuhl werden geschlossen. Betroffen sind damit ärztliche Bereitschaftspraxen in durchaus bedeutenden Mittelzentren unseres Landes. Es zeigt sich damit einmal mehr, dass die Einschnitte bei der ärztlichen Versorgung der Menschen in unserem Land schon länger nicht mehr nur die Menschen in abgelegenen Regionen betreffen. Die Öffnungszeiten der übrigen ärztlichen Bereitschaftspraxen werden teilweise stark eingeschränkt. Die Auswirkungen, sowohl für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in unserem Land als auch für die übrige ärztliche Versorgung in unserem Land, sind damit unmittelbar zu verspüren. Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Ausfälle im ärztlichen Bereitschaftsdienst von den ohnehin überlasteten Notfallaufnahmen aufgefangen wird. Es besteht damit dringender Handlungsbedarf. Dabei hätte es nicht so weit kommen müssen; denn vor den Auswirkungen einer Sozialversicherungspflicht für Poolärzte im ÄBD wurde frühzeitig gewarnt, etwa seitens der KV Rheinland-Pfalz. Bereits vor gut sieben Jahren, als eine durchaus vergleichbare Situation, die zu der Sozialversicherungspflicht von Notärzten auf Honorarbasis betreffend zu der im Antrag angeführten Ausnahmeregelung führte, wäre es sicherlich weitsichtig gewesen, Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Konstellationen zu berücksichtigen und diesbezügliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Jetzt fordert die Fraktion der CDU in ihrem vorliegenden Antrag die Schaffung einer mit § 23 c Abs. 2 SGB IV vergleichbaren Regelung für im ärztlichen Bereitschaftsdienst tätige Poolärzte. Das ist in gewisser Weise überraschend, als dass der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie anlässlich der Auswertung einer Expertenanhörung zur Sicherung der Notarztversorgung in Rheinland-Pfalz infolge der damaligen Entscheidung des BSG zur Sozialversicherungspflicht von Notärzten auf Honorarbasis im Januar 2017 ausführte, es dürfe im Sozialversicherungsrecht neben den Ausnahmen für Notärzte und Blutspendeärzte keine weiteren geben. Nichtsdestotrotz halten wir eine entsprechende Ausnahmeregelung für zielführend. Wichtig ist dabei, dass diese rechtssicher formuliert und hinreichend begründet wird. Natürlich ist hier eine gewisse Dringlichkeit geboten. Insofern stimmen wir mit dem vorliegenden Antrag überein und stimmen ihm zu. Es bleibt dabei zu hoffen, dass einer angesichts vorwiegend mit sich selbst beschäftigten, zunehmend handlungsunfähigen Bundesregierung ähnlich zeitnah eine Lösung gefunden wird, wie dies vor rund sieben Jahren hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht von Notärzten auf Honorarbasis der Fall war. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dr. Oliver Kusch von der SPD-Fraktion das Wort. Sie haben 2 Minuten.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder erstaunlich, wie teilweise völlig faktenfrei argumentiert wird. (Beifall bei der SPD) Es wird einfach etwas postuliert. Das wird dauernd behauptet, aber nur durch immerwährende Wiederholung wird es nicht wahrer. Verstehen Sie? Wenn Sie bei der KV anrufen, bekommen Sie gesagt, dass sie keine Sorge haben, die Dienste zu vergeben. Es sind keine Poolärzte, die gekündigt haben. Das ist einfach postulierte Panikmache, die Sie in den Raum werfen. Wie gesagt, dafür haben Sie überhaupt keine Fakten, keine Hintergründe. Informieren Sie sich doch. Dann werden Sie gesagt bekommen, wie es tatsächlich ist. Dann können Sie über die Wahrheit erzählen und nicht einfach irgendwelche Dinge postulieren. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD – Weitere Zurufe von der SPD)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Dr. Bollinger von der AfD Fraktion das Wort. (Abg. Sven Teuber, SPD: Er kann ja nichts erwidern, weil er weiß ja nichts!)

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Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Herr Dr. Kusch, es ist schon bezeichnend, dass Ihnen wiederholt nichts anderes einfällt auf die begründeten Vorhaltungen der Opposition als faktenfrei, Populismus, Angstmacherei. Das ist ein Offenbarungseid, ein politischer, den Sie da leisten. (Zurufe der Abg. Sven Teuber und Kathrin Anklam-Trapp, SPD) – Da können Sie noch so reinplärren, wie Sie wollen, das macht es nicht richtiger. (Abg. Sven Teuber, SPD: Wenn Sie es bestätigen, die Wahrheit muss man vertragen! – Weitere Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) – Vielen Dank, Herr Präsident. Zu den Fakten: Ich habe eben darauf hingewiesen, dass ärztliche Bereitschaftspraxen in Altenkirchen, Andernach, Emmelshausen, Frankenthal, Gerolstein, Ingelheim und Landstuhl geschlossen werden, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtentäler, SPD: Auch durch das Wiederholen wird es nicht richtiger!) dass ansonsten die Öffnungszeiten der übrigen ärztlichen Bereitschaftspraxen teilweise stark eingeschränkt werden und wir einer Entwicklung vorbeugen müssen, vor der die KV entsprechende Befürchtungen geäußert hat. (Abg. Sven Teuber, SPD: Wann haben Sie denn mit der KV telefoniert? – Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Insofern halte ich Ihre Äußerungen für einen vollkommen deplatzierten Entlastungsangriff. Natürlich werden wir diesem sinnvollen Antrag zustimmen. Danke sehr. (Beifall der AfD – Zuruf von der SPD: AfD-TV!)

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Matthias Lammert

Wir fahren in der Debatte fort, und ich darf für die FDP-Fraktion Abgeordnetem Steven Wink das Wort erteilen. 5 Minuten.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig, dass wir über dieses Thema diskutieren. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Es trägt zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung bei, wenn außerhalb von normalen Öffnungszeiten diese Leistung in Rheinland-Pfalz erbracht wird – das darf man lobend erwähnen – und Sprechstunden stattfinden. Ärztinnen und Ärzte leisten ihren Beitrag zum Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger. Poolärzte entlasten in hohem Maße die niedergelassenen Ärzte, wenn sie diese Arbeiten verrichten. Die CDU beantragt heute, die SV-Pflicht abzuschaffen, analog wie für Notärzte oder Ärzte der Impfzentren. Das ist im ersten Schritt erst einmal ein nobler Gedanke, gerade in Anbetracht des Urteils des BSG, aber das Urteil des BSG war eine Einzelfallentscheidung. Das wurde von dem Gericht dargelegt. Von diesem Zahnarzt wurde geklagt, und es wurde gesagt, es ist nicht per se automatisch von einer Selbstständigkeit auszugehen, wenn man, stundenweise bezahlt, in einer festen Struktur integriert wird und in den Abläufen Teil dieser Abläufe ist. Das ist das klassische Merkmal, das man manchmal bei dieser Scheinselbständigkeit hat. Da hängt alles mit zusammen. Hier hatten wir eine Einzelfallentscheidung, und die Auswirkungen, so hat es die KV anfänglich gesagt, waren oder sind für Rheinland-Pfalz noch nicht abschätzbar. Die meisten Ärztinnen und Ärzte dürften in ihrem Bereitschaftsdienst nicht unter die SV-Pflicht fallen, wie zum Beispiel die niedergelassenen Ärzte. Es gibt noch die andere Seite der Debatte, bei der man die SV-Pflicht fordert wie für andere Arbeitnehmer – wir haben es vorhin im Verlauf der Debatte gehört –, zumal die Finanzierung aus den Sozialversicherungen erfolgt. Die Bundesregierung selbst stellte aus ihrer Sicht klar, dass die Situation beim Kassenärztlichen Notdienst anders als bei den Notärzten im Rettungsdienst ist, weil die Tätigkeit nicht auf Freiwilligkeit beruht. Eine Ausnahmeregelung für nebenberuflich tätige Notärzte würde die Grundprinzipien der Gleichbehandlung und den gesetzlichen Auftrag der KV in Teilen verletzen. So geht es in der Debatte nicht nur um den wichtigen Punkt der medizinischen Versorgung, sondern auch um die Grundprinzipien des Sozialstaats. Es gibt zwei hohe gesellschaftliche Interessen, die sich in der Debatte gegenüberstehen. Daher sollte die Debatte aus medizinischer und gesellschaftlicher Sicht geführt werden, um Ärztinnen und Ärzten, aber auch Patientinnen und Patienten Sicherheit zu gewährleisten. Die KV ist hierbei ein wichtiger Partner. Es ist wichtig – auch wenn es eine Einzelfallentscheidung war –, dass jetzt eine klare rechtliche Definition für die Zukunft gefasst wird, wie damit umzugehen ist und wie das umgesetzt werden soll. Das ist völlig unstrittig. Die KV ist dabei ein Partner, mit dem man zusammenrücken muss, Politik und KV, um gemeinsam diese zwei Interessen der Gesellschaft miteinander zu debattieren und eventuell eine gesetzliche Grundlage für die Zukunft zu finden. Ich finde es schade – das erlaube ich mir an dieser Stelle zu sagen –, obwohl die Auswirkungen noch nicht bekannt waren – die KV sagte dies selbst – und noch nicht absehbar war, wie sich das Urteil auf Rheinland-Pfalz auswirkt, ging die KV wie aus der Pistole geschossen in die Öffentlichkeit, sagte, es trifft ein Drittel aller Mediziner in Rheinland-Pfalz und man müsste bis zu 60 % der Dienste schließen. Das ist schon ein hartes Stück. Wenn das Patientinnen und Patienten lesen, sagen die, oh Gott, ein Drittel aller Ärzte sind betroffen und 60 % der Dienste fallen weg. – Man weiß aber noch gar nicht, welche Auswirkungen das Urteil auf mich hat oder ob es überhaupt anzuwenden ist. Ich finde das persönlich sehr schade. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie gesagt, als abschließenden Punkt möchte ich sagen, wichtig ist es, eine gesetzliche Grundlage zu finden. Dazu braucht man die KV. Diese hat einen Auftrag, der soll dabei nicht verletzt werden. Es soll aber Rechtssicherheit gegeben werden. Für die Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz soll Sicherheit gegeben werden. Daher muss der Punkt dringend geregelt werden. Zum Abschluss sage ich, das muss unter Beachtung beider Interessen erfolgen, also der normalen Arbeitnehmer, die einer Sozialversicherungspflicht unterliegen – dieses gesellschaftliche Interesse – und der medizinischen Interessen. Danke schön. (Beifall bei der FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Abgeordneter Helge Schwab das Wort.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wer sich nach Aufgabe seiner eigenen Praxis oder freiwillig in Ergänzung seiner hauptberuflichen Tätigkeit als angestellter Mediziner engagiert, sich nicht freikauft, zur Daseinsvorsorge zusätzliche Bereitschaftsdienste übernimmt, braucht mehr als Anerkennung. Wer bereit ist, freiwillig Abende, Nächte und Wochenenden für den Dienst am Menschen zu opfern, statt einfach 340 Euro zu zahlen, benötigt zumindest eine verlässliche Rechts- und Planungssicherheit. Was Mediziner, die als Poolärzte in den Bereitschaftspraxen in RheinlandPfalz tätig sind, definitiv nicht brauchen, sind unangenehme Überraschungen, vor allem dann, wenn sie sich hätten vermeiden lassen. In die letztgenannte Kategorie gehören die ohne Frage aus heutiger Sicht rechtmäßigen Zahlungsaufforderungen von den Sozialkassen, Abgaben nachträglich zu leisten, das womöglich rückwirkend über Monate oder gar Jahre, ohne dass dies im Vorfeld der Bereitschaft bekannt war. Ähnliches gilt für die Kassenärztliche Vereinigung, die im Rahmen der Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzte die Bereitschaftsdienste einrichtet. Wenn Tag für Tag Nachforderungen eintrudeln, passt es irgendwann einfach nicht mehr. Die Ankündigung der KV, zum Jahresende die Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen drastisch zu reduzieren oder einige komplett zu schließen, ist nicht nur ärgerlich, sondern auch nachteilig für Patientinnen und Patienten, die sich im Notfall an die schon ohnehin überlasteten Krankenhäuser wenden werden. Ich meine, das Ganze wäre vermeidbar gewesen. Sicherlich gibt es gute Gründe, über das Urteil des Bundessozialgerichts zu lamentieren. Doch, Hand aufs Herz, infolge der Klage sahen sich die Richter gezwungen, einen Bereich zu durchleuchten, in dem es offenbar keine transparenten und vor allem einheitlichen Regelungen für die Sozialversicherungspflicht gab. Insofern müssen wir dem Bundessozialgericht fast dankbar sein, dass es diesen Anstoß gegeben hat, sich einmal genauer mit dem Problem zu befassen und klare Regelungen auf den Weg zu bringen, gerade um die Teilnehmer am Bereitschaftsdienst künftig vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren, zumindest aus finanzieller Sicht. Im Nachhinein die Spielregeln zu ändern, ist ein No-Go. Wir als Freie Wähler meinen, es kann nicht sein, dass freiwillig an den Bereitschaftsdiensten teilnehmende Ärzte für ihr Engagement für unsere Gesellschaft nachträglich bestraft werden. Wir wollen nicht, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung mit noch mehr Bürokratie und womöglich mit Nachforderungen in beträchtlicher Höhe auseinandersetzen muss. Insofern begrüßen wir die bundesweite Initiative der Union, die Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufzuheben, und damit den Antrag unserer Kollegen von der CDU-Landtagsfraktion. Die Forderung, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Abschaffung der Sozialversicherungspflicht einsetzen soll, ist auch in unserem Sinne. (Beifall des Abg. Marcus Klein, CDU) Diese Abschaffung der Sozialversicherungspflicht wäre weder eine Extrawurst für die Poolärzte noch ein Präzedenzfall. Der Hinweis auf die Regelungen für Notärzte oder die in Impfzentren tätigen Ärzte ist angebracht. Wir brauchen also eine Neuregelung, am besten sofort. Vielleicht können dann gravierende Einschnitte in die ärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz am Ende doch noch abgewendet werden. (Abg. Sven Teuber, SPD: Wer bezahlt denn das?) Wir stimmen dem Antrag der CDU-Fraktion uneingeschränkt zu. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU –

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Sven Teuber SPD

Ihr könnt auch den Anschluss an die Union direkt beschließen!) – Herr Teuber, zunächst begrüße ich es, dass Sie heute ein orangenes Shirt tragen, weil die Zukunft ist orange. (Abg. Sven Teuber, SPD: Extra für Sie!) Herr Dr. Gensch, ich sage eines, Sie haben einen Zahlendreher. Der weise Mann sagte, 250 zusätzliche Studienplätze in Rheinland-Pfalz. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat jetzt Staatssekretär Dr. Alt das Wort.

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Dr. Denis Alt

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz ist dazu verpflichtet, gesetzlich Krankenversicherten auch außerhalb der Sprechstunden der Praxen eine ärztliche Versorgung anzubieten. Diese Aufgabe übernimmt der Bereitschaftsdienst. Hierzu kann, wie Herr Dr. Gensch ausführte, die KV ihre Mitglieder, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, sogar einteilen. Die Verpflichtung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst folgt unmittelbar aus dem Zulassungsstatus und der ärztlichen Berufsordnung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die hoheitliche Aufgabe der KV als Körperschaft des öffentlichen Rechts, und ich würde behaupten, dass ist neben dem allgemeinen Sicherstellungszuschlag ihre vordringlichste Aufgabe. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Sven Teuber SPD

So ist es!) Zuallererst dafür hat die KV ihren gesetzlichen Auftrag erhalten. Dafür halten die Bürgerinnen und Bürger sie zu Recht für in der Verantwortung. Das tue ich auch. Ich glaube, klare Verantwortlichkeiten zu beschreiben, hat überhaupt nichts Despektierliches, sondern entspricht der Rechtslage und ist der Ausgangspunkt zunächst einmal jeder Analyse. Wir haben im Gespräch zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und dem Ministerium am 1. Dezember dieses Jahres, also vor etwa zwei Wochen, miteinander vereinbart, dass weiterhin in der Nacht eine gute Patientenversorgung gewährleistet bleibt. Wir haben uns ferner darauf verständigt, dass alle, die in der Nacht medizinische Hilfe benötigen, zuerst die 116 117 anrufen sollen. Dort erfolgt dann eine medizinische Ersteinschätzung durch qualifiziertes Personal. Es kann dabei ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt hergestellt werden, zunächst telefonisch, wenn nötig im Anschluss auch persönlich zu Hause vor Ort. Neu ist ab dem 1. Januar 2024, dass auch bei mobilen Patientinnen und Patienten ein Hausbesuch durch einen Arzt oder eine Ärztin möglich sein wird. Das ist ein Plus an ärztlicher Versorgung in der Nacht. Dafür werden im Land rund 20 Fahrdienste bereitgestellt. Diese 20 Fahrdienste gab es bereits bisher, aber wir erwarten nunmehr von der KV, dass eine Vollauslastung der Fahrdienste gewährleistet wird, was bisher nicht der Fall war. Diese Entwicklung werden wir sehr genau beobachten. Vor diesem Hintergrund werde ich Ihnen jetzt gerne noch sagen, warum es aus Sicht der Landesregierung keinen Bedarf für den Beschlussantrag der CDU-Landtagsfraktion gibt. Am 24. Oktober dieses Jahres hatte das Bundessozialgericht in der Tat festgestellt, dass ein für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg tätiger Poolarzt der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Das Gericht hat betont, dass es sich bei seinem Urteil um eine auf einen Einzelfall bezogene Entscheidung handelt. Obwohl die Urteilsbegründung in schriftlicher Form noch nicht vorliegt, geht die KV Rheinland-Pfalz bereits davon aus, dass sich aus der Entscheidung auch eine Sozialversicherungspflicht für die hiesige Poolärzteschaft ableiten lasse und befürchtet, dass ein erheblicher Teil der Poolärzteschaft aufgrund des Urteils keine Dienste mehr übernehmen werde, da diese nicht bereit sei, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Wie viele Poolärzte eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ablehnen, steht laut KV noch nicht fest, da ein großer Teil der Rückmeldungen noch ausstehe. Ich fand es aber sehr aufschlussreich, dass Abgeordneter Dr. Kusch einmal aus der Praxis berichtet hat, wie es mit diesem Verhalten aussieht, und offenbar die Dienste bereits alle belegt sind, sodass man sich gar nicht mehr als Arzt einbuchen kann, wenn man das möchte, geschweige denn dazu verpflichtet ist. Dennoch hat die KV nun bekanntlich angekündigt, ab dem 1. Januar sieben ihrer 43 Bereitschaftspraxen zu schließen und bei den verbleibenden Praxen die Öffnungszeiten einzuschränken. Die Fraktion der CDU fordert in ihrem Antrag eine Beitragsfreiheit für Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst. Die Landesregierung lehnt diese Forderung ab, und zwar weil es nach unserer Überzeugung der Vertragsärzteschaft, die im Wesentlichen aus Sozialversicherungsbeiträgen vergütet wird, zuzumuten ist, auch selbst Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn die Voraussetzungen für eine Beitragspflicht vorliegen. In diesem Zusammenhang, wenn die Voraussetzungen vorliegen, sind mir einige Hinweise wichtig. Ich gehe davon aus, dass auf das Einkommen der meisten Poolärzte die Frage der Sozialversicherungspflicht im Rahmen des Bereitschaftsdienstes nur sehr begrenzte Auswirkungen haben wird. Die meisten Ärztinnen und Ärzte sind privat kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge zur PKV sind unabhängig vom Verdienst. Sie erhöhen sich durch die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Rahmen des Bereitschaftsdienstes nicht. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aufgrund der Mitgliedschaft der Ärztinnen und Ärzte in der berufsständischen Versorgung eine Befreiungsmöglichkeit. Darüber hinaus sind Ärztinnen und Ärzte, die bereits eine Altersrente beziehen, auch in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Das war auch eine vorhin extra angesprochene Berufsgruppe. Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherungspflicht zahlt bekanntlich ausschließlich der Arbeitgeber. Somit verbleibt nur noch der Arbeitnehmeranteil des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Diese Belastung wird durch die höhere Vergütung kompensiert, die die KV Rheinland-Pfalz der Poolärzteschaft ab dem Januar bieten wird. Das macht aus meiner Sicht insgesamt deutlich, dass es erstens keinen Bedarf für die beantragte Befreiung gibt und zweitens, dass auch kein Bedarf besteht aus Gründen, die in der Sozialversicherung liegen würden, eine einzige Bereitschaftsdienstzentrale in Rheinland-Pfalz zu schließen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Astrid Schmitt

Es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Gensch. Aufgrund der Redezeit der Landesregierung hätten dann alle anderen Fraktionen auch noch einmal 50 Sekunden. Dies nur zur Information.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Herr Staatssekretär Alt, wenn ich Ihren Äußerungen zuhöre, dann hat man den Eindruck, dass alle KVen und alle Bundesländer in der Bundesrepublik die völlig falschen Schlüsse aus dem Urteil des Bundessozialgerichts ziehen und auch die völlig falschen Maßnahmen einleiten. Es ist kein originäres rheinland-pfälzisches Spezifikum. Schleswig-Holstein, Saarland, BadenWürttemberg, Bremen und viele andere Länder beschäftigen sich mit dieser Problematik und leiten Kürzungen ein. Sind die alle falsch, oder liegt es vielleicht dann doch an Ihrer fälschlichen Bewertung der Sachlage? Punkt 1. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Punkt 2: Im Bundesrat im Mai wurde mehrheitlich ein Antrag beschlossen, der sich ebenfalls mit der Aufhebung der Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst beschäftigt hat. Er wurde mehrheitlich beschlossen und damit an die Bundesregierung weitergeleitet. Rheinland-Pfalz hat damals dagegen gestimmt. Ich habe in der ganzen Zwischenzeit nichts vernommen, dass Rheinland-Pfalz irgendeine Initiative gestartet hätte, um die aktuelle Entwicklung aufzuhalten oder mit einer sinnvollen Maßnahme diese Schließung zu verhindern. Belehren Sie uns eines Besseren. Ihre Lösungsvorschläge aus dem Gespräch mit der KV vom 1. Dezember, Punkt 1: Wir wollen, dass auch weiterhin danach die bestmögliche Patientenversorgung im Land gewährleistet bleibt. Deshalb haben wir uns heute darauf verständigt, dass alle, die in der Nacht medizinische Hilfe benötigen, zunächst die 116 117 anrufen. Das ist nicht neu. Die Versorgung ab Januar verbessert sich dadurch nicht. Das kann man schon jetzt tun. Punkt 2: Sie haben es eben angesprochen. Ab dem 1. Januar ist neu, dass selbst bei mobilen Patientinnen und Patienten ein Hausbesuch durch einen Arzt oder eine Ärztin möglich wird. Das ist ein Plus an ärztlicher Versorgung, auch in der Nacht, nennen Sie das. Sie schreiben weiter, dafür werden im Land rund 20 Fahrdienste bereitgestellt, und suggerieren damit, dass das neue wären. Sie haben es vorhin schon angesprochen. Es ist nicht ein einziges Auto, das zusätzlich fahren wird, nicht ein einziges Auto. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das wird die KV ändern!) Dann kommen wir zu der Frage, ob es in diesem Kontext Sinn macht, nicht nur immobile Patienten, sondern auch mobile Patienten zu besuchen. Ich finde die Äußerung Ihrer Parteikollegin, der gesundheitspolitischen Sprecherin Birte Pauls, nach zahlreichen Gesprächen mit weiblichen Ärzten ganz interessant. Die haben gesagt, wir machen alles, aber wir fahren nicht nachts alleine als junge Ärztin zu unbekannten Patienten irgendwo hin. Das machen wir aus Sicherheitsbedenken nicht. Wir haben vom Heiratsantrag bis zur Gewaltandrohung in diesen Situationen schon alles erlebt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich kann diese Haltung nachvollziehen. Man muss sich sehr gut überlegen, ob man das als eine ausgleichende Maßnahme einführt. Punkt 3: Sie schreiben, Sie haben sich darauf verständigt, dass an allen Krankenhäusern, an denen eine ärztliche Bereitschaftspraxis angesiedelt ist, angeboten wird, Patientinnen und Patienten, die dort in der Nacht medizinische Hilfe ersuchen, über die ambulante Gebührenordnung abzurechnen. Allen Patientinnen und Patienten wird aber dringend geraten, das erweiterte Angebot der 116 117 zu nutzen. Das heißt also, Sie bieten hier die Lösung an: Gehen Sie dann doch in die Notaufnahme, das kann man jetzt dort abrechnen, sagen aber im nächsten Satz schon: Um Gottes willen, nehmen Sie das nicht in Anspruch! – Das wird nicht funktionieren. Warum tun Sie das? – Weil Sie wissen, dass es nicht funktioniert. (Glocke der Präsidentin) Welches Krankenhaus, welche Notaufnahme soll das mit dieser momentanen Personalisierung leisten? – Die Krankenhäuser sind noch nicht einmal mehr in der Lage, die Notarztautos jeden Tag zu besetzen, und Sie wollen den kompletten Bereitschaftsdienst bzw die Patienten, die dort nachts noch anlaufen, in diese Notaufnahmen schicken.

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Dr. Christoph Gensch CDU

– Entschuldigung, Frau Präsidentin.

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Dr. Christoph Gensch CDU

In allen Ländern versucht man verzweifelt, die Notaufnahmen von genau diesen Patienten freizuhalten, die dort nicht hingehören.

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Astrid Schmitt

Ich entschuldige es nicht. Sie wissen, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Sie schicken sie wieder dorthin.

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Astrid Schmitt

Das geht nicht. Wir haben eine Geschäftsordnung. Ich bitte Sie, diese Geschäftsordnung einzuhalten.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Das ist keine Lösung. Das ist ein Offenbarungseid. Stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn bald Weihnachten ist, möchte ich das gerne noch einmal sagen. Wir sind relativ großzügig hier oben mit der Redezeit, aber wenn einfach weiter gesprochen wird, obwohl ich Sie dann noch einmal gebeten habe, nach 15 weiteren Sekunden Ihre Rede zu Ende zu bringen und zu beenden, dann geht das nicht. Ich sage das jetzt noch einmal in aller Klarheit. Das ist eine Unart, die sich hier eingeschlichen hat. Das finde ich nicht im Sinne der Kolleginnen und Kollegen, die sich daran halten. Entschuldigung, dass ich das jetzt noch einmal sagen musste. (Beifall bei der SPD) – Sie wissen, Beifallsbekundungen sind auch nicht in Ordnung. (Heiterkeit bei der CDU) Sorry, wenn ich die Geschäftsordnung schon bemühe, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann muss ich das auch vollständig tun. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ich werde die Astrid vermissen!) Jetzt hat Abgeordneter Dr. Kusch noch einmal das Wort. 50 Sekunden.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte nur noch einmal das Augenmerk darauf richten, dass es Poolärzte gibt. Die machen sonst nichts anderes. Die machen in der KV Rheinland-Pfalz Dienste, die machen in Hessen Dienste. So jemand verdient dann viel Geld damit. Das ist sein Geschäftsmodell. Ich verstehe nicht, wieso so jemand dann nicht sozialversicherungspflichtig sein soll. Das ist einfach seine Arbeit. Das ist eine freiberufliche Arbeit, der er nachgeht. Dann muss man sich einfach sozialversichern. Das hat Herr Wink vorhin gesagt. Das sind einfach Gesetze, die wir haben und die für alle Menschen gelten. Vielen Dank.

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Astrid Schmitt

Jetzt habe ich noch Abgeordneten Winkler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ihr wollt es aber heute wissen! Ob Ihr Euch damit beliebt macht?)

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Josef Winkler GRÜNE

– Unsere Weihnachtsfeier ist nachher. Ich mache mich vor allem bei meinen eigenen Leuten unbeliebt. Frau Präsidentin! Ich will mich nur ganz kurz noch einmal an Herrn Gensch wenden, weil Herr Staatssekretär die verschiedenen Fallkonstellationen schon vorgetragen hat, bei denen man ohnehin schon versichert ist. Sie machen hier einen Popanz auf. Das will ich Ihnen jetzt einmal sagen. (Zuruf von der CDU: Oh!) Dann brauche ich Sie nämlich nicht zu fragen. Sie haben sich nämlich nicht hier hingestellt und gesagt, um welche Fallkonstellationen es eigentlich geht. Es geht zum Beispiel um die, die Kollege Kusch gerade angesprochen hat. Da das ein freiwilliger Dienst ist, führt auch das Argument völlig in die Irre zu sagen, wir schicken alleinstehende junge Ärztinnen auf Pflichtdienste. Wenn sie nicht fahren wollen, brauchen sie sich einfach nicht zu melden. Das war jetzt wirklich überflüssig. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Astrid Schmitt

Es gibt noch eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Schwab. (Abg. Sven Teuber, SPD: Oh Gott!)

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir jetzt gerade die Mühe gemacht, einmal zu schauen, wie es bei den Notärzten aussieht, wie denn da die Besetzung ist. Ich kann Ihnen sagen, im Landkreis Kusel haben wir im Monat Dezember zwölf Dienste komplett nicht besetzt. Ich stelle mir wirklich die Frage, wenn jetzt in Landstuhl der kassenärztliche Bereitschaftsdienst weg ist, der Notarzt in Kusel nicht besetzt ist, von wo aus das alles versorgt werden soll. Das ist echt interessant. Ich glaube, wir könnten, wenn wir dem Antrag der CDU zustimmen, einfach die Möglichkeit nutzen, um eben keinen Präzedenzfall zu schaffen. Was ein Popanz ist, das weiß ich nicht, aber das können Sie bestimmt irgendwann einmal erklären, aber es ist kein Wort für hier im Parlament, glaube ich. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube aber, es wäre der richtige Weg, dass wir hier gemeinsam für unsere Ärzte etwas tun und ihnen ermöglichen, (Glocke der Präsidentin) dass sie weiterhin am Bereitschaftsdienst teilnehmen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Präsidium liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir können dann direkt über den Antrag der CDU-Fraktion – Drucksache 18/8277 – abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Ich darf dann der Tagesordnung aufrufen: Punkt 11 Gesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/8276 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die FREIEN WÄHLER haben 6 Minuten. Wer spricht? – Abgeordneter Wefelscheid für die Fraktion der FREIEN WÄHLER als antragstellende Fraktion. – Bitte schön, Herr Kollege.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht erst seit diesem Jahr beschäftigen wir uns hier im Landtag, aber auch in der rheinland-pfälzischen Bevölkerung mit der Situation der Flüchtlingsströme nach Deutschland und deren adäquater Unterbringung. Die wichtige Rolle der Kommunen und auch die Aufgaben des Landes behalten wir stetig im Blick. Hier möchte ich feststellen, die Belastung unserer Kommunen mit Flüchtlingsangelegenheiten ist nicht neu, hat sich insbesondere in den letzten Monaten jedoch zusehends verschärft, sodass unsere Kommunen überlastet und am Limit sind. Nach § 47 Abs. 1 Asylgesetz sind Ausländer, die den Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamts zu stellen haben, verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamts über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung bis zu 18 Monate in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Doch mit der 2017 geschaffenen Regelung in § 47 Abs. 1 b Asylgesetz wurde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, abweichend von den Fällen von § 47 Abs. 1 Asylgesetz Ausländer zu verpflichten, längstens für 24 Monate statt nur 18 Monate in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben hiervon bereits seit 2017 Gebrauch gemacht und in ihren Aufnahmegesetzen, Ausführungsgesetzen und entsprechenden Verordnungen entsprechende Regelungen geschaffen. Richten wir aber wieder den Blick auf unser eigenes Bundesland; denn auch im Plenum hier haben wir uns ausgehend von dem Antrag der Kollegen der CDU-Fraktion vom 24. März 2023 mit Lösungsansätzen zur Entlastung der Kommunen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik beschäftigt. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem damaligen Antrag der CDU: „Rechtliche Spielräume für restriktivere Verteilungspraxis nutzen. Für die Kommunen würde bereits eine restriktivere Praxis bei der Zuweisung von Asylbewerbern eine erhebliche Entlastung bedeuten. Das Asylgesetz (AsylG) sieht entsprechende Spielräume bei der Verteilung auf die Kommunen vor. Diese erlauben es, Asylbewerber bis zum Abschluss der Verfahren, längstens 24 Monate, zum Verbleib in zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes zu verpflichten. Diese Spielräume müssen genutzt werden. Dadurch werden nicht nur die Kommunen entlastet, sondern bei abschlägigen Bescheiden auch die Rückführungen in die Heimatländer erleichtert“, so in dem damaligen Entschließungsantrag der CDU. Die Ampelfraktionen haben dies im Frühjahr abgelehnt und auch in den darauffolgenden Monaten keine entsprechenden Änderungen in die Wege geleitet. Doch die Umsetzung der bereits rechtlich angelegten Möglichkeiten, die Kommunen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu entlasten, sehen wir FREIEN WÄHLER als geboten an und bringen daher heute einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Wie dringend hier eine zeitnahe Lösung ist, zeigt auch der Brandbrief des Landrats des Landkreises Altenkirchen, Dr. Peter Enders, vom 6. Dezember an Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit dem Titel „Flüchtlingsproblematik – Zuweisung und Verteilung auf die Kommunen“, auf den ich heute schon einmal rekurriert habe. Hier benennt er ganz klar – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Die Gesellschaft insgesamt darf nicht weiter strapaziert werden! Die Unterstützungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Altenkirchen gegenüber Menschen, die aufgrund von Angst um Leib und Leben ihre Heimat verlassen mussten, ist nach wie vor sehr hoch. Allerdings merken wir eine immer angespanntere und kritischere Stimmung innerhalb der Bevölkerung, wenn es um die Aufnahme und Unterbringung von Personen aus den Herkunftsländern geht, bei denen von vornherein feststeht, dass sie mit größter Wahrscheinlichkeit als Asylbewerber nicht anerkannt werden. Eine Einreise dieses Personenkreises ist nicht mehr akzeptabel. Es muss schnellstmöglich gehandelt werden!“ – Zitat Ende, Landrat Dr. Peter Enders. Wie die Landesregierung auf meine bereits beantwortete Kleine Anfrage – Drucksache 18/7846 – mitteilte, befinden sich auf die Kommunen in Rheinland-Pfalz verteilt 2.287 Personen, die ausreisepflichtig sind und bei denen keine Duldung vorliegt. Mit unserem Gesetzentwurf schlagen wir vor, dass Rheinland-Pfalz von der Länderöffnungsklausel des § 47 Abs. 1 b Asylgesetz Gebrauch macht. Würde Rheinland-Pfalz von besagter Länderöffnungsklausel Gebrauch machen, würde in entsprechenden Fällen die Verpflichtung zum Wohnen in den ländereigenen Erstaufnahmeeinrichtungen um sechs Monate verlängert. Durch die zusätzlichen sechs Monate Verweildauer in den Aufnahmeeinrichtungen gewinnen die Kommunen die dringend benötigte Zeit, die bereits überstellten Flüchtlinge unterzubringen. Zudem würden sie davon befreit, sich um Abschiebeverfahren für Ausländer kümmern zu müssen, bei denen bereits bei Verlassen der Aufnahmeeinrichtung der Asylantrag als offensichtlich unbegründet, als unzulässig abgelehnt wurde oder bei denen der Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung unmittelbar bevorsteht. Dies würde zudem die von der Bundesregierung geforderte Intensivierung von Abschiebungen erleichtern, da binnen 24 Monaten in der Regel auch ein vollzugsfähiger Abschiebebescheid vorliegen müsste. Das würde einen wichtigen Schritt zur Entlastung der kommunalen Unterbringungsmöglichkeiten und kommunalen Verwaltung bedeuten. Ich möchte noch einmal betonen, wir Freien Wähler wollen diese Verlängerung der Verpflichtung zum Verbleib in den Erstaufnahmeeinrichtungen für bis zu 24 Monate nur in den genannten Fällen; denn wir wollen die Kommunen entlasten und ihnen Raum geben für die Integration von Ausländern mit Bleibeperspektive in unserer Gesellschaft. Meine Damen und Herren, wir beantragen die Überweisung an den federführenden Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Lars Rieger, CDU)

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Astrid Schmitt

Ich darf der nächsten Rednerin, von der SPD-Fraktion Abgeordnete Anke Simon, das Wort erteilen.

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Anke Simon SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wefelscheid, indem Sie den Antrag der CDU wiederholen, hat sich vom Inhalt her noch nicht viel geändert. Die Ampelfraktionen haben einfach einen anderen Ansatz. Ich denke, wenn es uns nicht möglich ist, innerhalb von 18 Monaten die Entscheidungen zu treffen, dann müssen wir uns doch einmal überlegen, wie wir das beschleunigen. Das haben wir getan. Wir haben die schnellsten Verfahren. Wir haben die Aufnahmekapazität in den AfA mehr als verdoppelt. Ich glaube, das sind auch Entlastungen, die den Kommunen helfen. Wir haben verschiedene Gründe. Entweder man ist anerkannt als Asylbewerber, dann wird man auf die Kommune verteilt, man erhält eine Duldung. Man wird auf die Kommune verteilt, weil es dann nämlich Gründe für diese Duldung gibt oder es muss abgeschoben werden. Wenn es uns in den 18 Monaten nicht gelingt abzuschieben, liegen auch meistens Gründe dafür vor, die nach 24 Monaten meistens nicht wegfallen. Das heißt, wenn ich gerade an die Maghreb-Staaten denke, wenn die Länder die Personen nicht zurücknehmen, dann nutzt es uns auch nichts, wenn wir die Zeit verlängern, in der die Menschen in diesen Einrichtungen bleiben müssen. Ich glaube, wir haben einen anderen Ansatz, mit Menschen umzugehen und sagen, wir wollen die Sprache fördern. Wir wollen, dass Flüchtlinge schneller in Arbeit gehen und wir sie dann hier wirklich auch als Arbeitskräfte nutzen können, wenn sie schon nicht zurückgeführt werden können. Das ist eigentlich der Ansatz, den wir als Ampelkoalition haben. Ich glaube, die Ministerin wird Ihnen noch einmal sehr deutlich auch mit dem Paragrafen erklären – das ist nicht so ganz meins, da sind Sie als Jurist besser als ich –, wie wir damit umgehen. Der eine oder andere hat schon mitbekommen, dass es meine letzte Rede im Plenum ist. Deshalb würde ich gerne den Rest meiner Redezeit nutzen, mich bei Ihnen für die kollegiale Zusammenarbeit zu bedanken. Ich war jetzt 12,5 Jahre im Landtag und in diesem Hohen Hause. Es hat mir immer sehr viel Freude bereitet, vor allem mit den demokratischen Parteien in einer wirklich guten Zusammenarbeit auch über Parteigrenzen hinweg hier wirken zu dürfen. Meine Leidenschaft für Politik ist nicht weggegangen, sondern aus familiären Gründen ziehe ich mich auf die kommunale Ebene zurück, möchte wirklich die Gelegenheit nutzen, mich bei allen zu bedanken und wünsche Ihnen alles Gute. Ich bin mir sicher, dass Sie weiter zum Wohle von Rheinland-Pfalz hier wirken werden. Ich glaube, da sind wir gut aufgestellt, wenn ich vor allem in unsere Reihen bei der Koalition schaue, (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) weil ich weiß, wer mein Nachfolger wird. Deshalb gehe ich auch mit einem guten Gewissen nach Ludwigshafen zurück und werde mich dort auf jeden Fall weiter einsetzen. Die Kontakte bleiben noch nach Mainz. Sie werde ich weiterhin nutzen. Also vielen Dank, frohe Weihnachten und Ihnen alles Gute auch im nächsten Jahr. Danke schön. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Liebe Kollegin Anke Simon, wir wünschen Dir jetzt schon alles, alles Liebe und alles Gute für den neuen Lebensabschnitt. Ich möchte aber dem Präsidenten nicht vorgreifen. Er hat mich ausdrücklich darum gebeten. Sie wissen, dass Sie nachher alle ganz herzlich auch zu meiner Verabschiedung eingeladen sind. Ich würde mich freuen, wenn Sie mit mir anstoßen, aber dann auch mit Kollegin Anke Simon noch einmal anstoßen. Der Präsident möchte dann gerne noch ein paar Worte an Dich richten. Also, noch einmal herzliche Einladung für später. Wir müssen aber bis dahin noch ein bisschen arbeiten. Kollege Herber von der CDU-Fraktion hat jetzt das Wort.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! In unserem CDU-Antrag „Zentrale Ausländerbehörde schaffen – Kommunen entlasten“ vom 24. März dieses Jahres hatten wir bereits eine Nutzung der rechtlichen Spielräume für eine restriktivere Verteilungspraxis bei der Zuweisung von Asylbewerbern an die Kommunen gefordert. Wir haben die Landesregierung zu Beginn dieses Jahres unter anderem aufgefordert – ich 2. Zur Entlastung der Kommunen, die gegebenen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und die entsprechenden Kapazitäten zu schaffen, damit Asylbewerber nicht vor Abschluss des Asylverfahrens auf die Kommunen verteilt werden, sondern in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung, Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat aber auch für Antragsteller aus anderen Herkunftsländern bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung.“ Die FREIEN WÄHLER haben diesen Antrag gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt. Die gleiche Forderung nach Ausschöpfung der bundesrechtlichen Möglichkeiten zum Verbleib in den Aufnahmeeinrichtungen habe ich auch in der Aktuellen Debatte am 7. November dieses Jahres wiederholt. Jetzt passen Sie auf. Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich. Heute legen die FREIEN WÄHLER uns einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes vor, der nichts anderes enthält als genau unsere Forderung aus dem März dieses Jahres. Zum Ausklang dieses Jahres freut es uns auf alle Fälle sehr, dass es Ihnen im Gegensatz zu den regierungstragenden Fraktionen doch noch im Rahmen Ihrer Möglichkeiten gelingt, klüger zu werden. In all unseren Anträgen und Debatten rund um die Asylpolitik in unserem Land haben wir uns als CDU immer von unserem Leitmotiv der Humanität und der Ordnung tragen lassen. Wir wollen mit unseren durchdachten Anträgen die Kontrolle über die Migration zurückerlangen. Wir wollen einen Stopp der unkontrollierten Migration und eine Begrenzung der humanitären Migration auf ein Maß, das die Integrationsfähigkeit unseres Landes nicht überfordert, zugleich unserer humanitären Verantwortung gerecht wird. Die Belastungsgrenze unserer Kommunen und unserer Gesellschaft ist erreicht. Wir als Entscheidungsträger in diesem Haus tun gut daran, alles uns Mögliche zu versuchen, um die Lage zu entspannen. Wenn wir eine Wende hin zu einer verantwortungsvollen Migrationspolitik schaffen wollen, dann müssen auch die regierungstragenden Fraktionen endlich über ihren Schatten springen und sich nicht länger von romantischen Träumereien leiten lassen. Wenn Demokraten in diesem Haus Anträge stellen, die aus klarem Blick heraus formuliert sind und das Wohl unseres Landes im Blick haben, dann dürfen sie sich nicht länger verweigern. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt, lassen Sie uns als Demokraten den gefährlichen Endzeiterzählungen anderer ein Bild der Hoffnung, der Verlässlichkeit und des Vertrauens in staatliches Handeln entgegensetzen, aber dafür muss man eben auch handeln. Schaffen Sie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eine zentrale Ausländerbehörde und bündeln Sie dort die Zuständigkeiten für Abschiebungen mit Landeszentralen. Anstelle von 36 Zuständigkeiten in Landkreisen und kreisfreien Städten bündeln wir Fachwissen und entlasten die Kommunen. Setzen Sie Asylentscheidungen endlich konsequent um. Wer keinen Aufenthaltsstatus erlangt, muss unverzüglich in sein Heimatland zurückgeführt werden, wenn keine besonderen Hinderungsgründe vorliegen. Zu guter Letzt verpflichten Sie die Asylbewerber zum Verbleib in zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes bis zum Abschluss des Verfahrens durch die beantragten zusätzlichen sechs Monate Verweildauer. Ich bin überzeugt davon, wenn die FREIEN WÄHLER es schaffen, klüger zu werden, dann schaffen Sie das auch. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter Josef Winkler das Wort.

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Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, der Vorwurf an die regierungstragenden Parteien, dass wir hier in einem, sage ich einmal, ideologiegetriebenen System wären, dass wir uns zwanghaft an jeden Flüchtling ketten und den vor Abschiebung zu retten versuchen, geht ziemlich in die Irre. Allerdings eines haben wir auch nicht, dass wir den 24-monatigen Aufenthalt in einer AfA mit dem Begriff „Romantik“ verbinden. Ich will es aber gleich vorweg sagen, der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER hat einige logische Lücken. Dieser Ansatz überzeugt deshalb genauso wenig wie der der CDU. Wir werden ihn deshalb ablehnen. Ich fange mit dem grundsätzlichen Anliegen an. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, die maximale Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes von 18 auf 24 Monate zu verlängern. Gelten soll die verlängerte Frist für Menschen in laufenden Asylverfahren und für Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren Abschiebung bevorsteht. Das ist das eigentliche Ziel. Sie wollen also nicht, dass Menschen ohne Bleibeperspektive in die Kommunen verteilt werden. Sie wollen, dass die Menschen stattdessen länger in den AfAs bleiben. Das klingt einfach und gut umsetzbar. Das Enttäuschende daran ist aber, die Maßnahme, die Sie gewählt haben oder vorschlagen, ist nicht geeignet, um das gewünschte Ziel zu erreichen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Dann schauen Sie mal in den Koalitionsvertrag in Hessen!) Aktuell dauert ein Asylverfahren im BAMF, also im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, im Schnitt 7,2 Monate. Wenn anschließend gegen das Urteil geklagt wird, dauert das Gerichtsverfahren in Rheinland-Pfalz noch einmal ungefähr vier Monate, was bundesweit Rekordtempo ist. Nach knapp zwölf Monaten sind also die Asylverfahren in Rheinland-Pfalz im Schnitt abgeschlossen. Das geht alles seinen regulären Gang, und es kann heute schon ohne Weiteres innerhalb der geltenden 18-Monats-Frist abgeschoben werden. Das passiert im Übrigen auch vielfach. Im vergangenen Jahr wurde ungefähr ein Drittel aller Abschiebungen aus den AfAs heraus vorbereitet und durchgeführt. Das ist viel, vor allem wenn man bedenkt, dass nicht jede Abschiebung unmittelbar nach dem Asylverfahren durchgeführt wird. Es wird also de facto nichts bringen, die Höchstverweildauer in den AfAs zu erhöhen, weil die Verfahren binnen 18 Monaten schon abgeschlossen sind. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Jetzt werden Sie sagen – ich vermute, dass Sie das zwischenrufen –, es werden doch auch Menschen in die Kommunen verteilt, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Das ist tatsächlich manchmal der Fall. Allerdings liegt das nicht daran, dass Geflüchtete höchstens 18 Monate in AfAs untergebracht werden dürfen, sondern das liegt daran, dass aufgrund der hohen Zugangszahlen keine ausreichenden Kapazitäten in den AfAs zeitweise vorhanden sind, um eine so große Zahl an Menschen tatsächlich so lange dort unterzubringen. Das, obwohl wir alle wissen, dass das Integrationsministerium die Aufnahmekapazitäten in den AfAs im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt hat. Das Ziel ist auch weiterhin, mehr Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen und neue Standorte zu eröffnen. Wir alle wissen aber auch, dass dafür die geeigneten Immobilien und Standorte knapp sind, wenn sie nicht sogar überhaupt fehlen. Wenn Sie, Herr Kollege Wefelscheid, oder andere Kolleginnen und Kollegen im Hause Ideen haben, wo in Ihrem Wahlkreis eine neue Erstaufnahmeeinrichtung des Landes entstehen könnte, dann haben Sie hier die Gelegenheit, dem Integrationsministerium einen Hinweis zu geben. Damit komme ich zur nächsten und in Anbetracht der Zeit auch letzten Ungereimtheit im Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER. Unter der Überschrift „Kosten“ schreiben Sie, dass eine Kostenersparnis für das Land zu erwarten ist, da die Geflüchteten später an die Kommunen verteilt werden. Für mich liest sich das ein bisschen so, als wäre die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen für das Land kostenneutral oder zumindest wesentlich günstiger als die Unterbringung in den Kommunen. Es ist erstens falsch, dass sie ausgerechnet in einer Situation – gerade am heutigen Tag –, in der das Land erhebliche zusätzliche Mittel an die Kommunen ausschüttet, um dort die Haushaltsnöte zu lindern, die durch diesen Zuwanderungsdruck entstanden sind – wir reden hier über zusätzliche 200 Millionen Euro, die im nächsten Jahr an die Kommunen ausgezahlt werden –, zumindest indirekt den Eindruck erwecken, das Land würde hier bisher Einsparpotenziale zulasten der Kommunen realisieren, und zweitens finde ich das extrem kleinlich. Natürlich gibt es diese Ausnahmeklausel. Es mag auch einige Bundesländer geben, bei denen die einen gewissen Sinn oder eine Verbesserung für die Kommunen ergibt, aber bei uns wird das in der Sache keine Verbesserung herbeiführen. Insofern werden wir das auch nicht mittragen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD –

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Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Lohr das Wort.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Fraktion der FREIEN WÄHLER möchte mit ihrem vorliegenden Antrag das Landesaufnahmegesetz in einem Punkt ergänzen. Es geht konkret um die Verlängerung der Wohnpflicht in Landeseinrichtungen auf 24 Monate für Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht beendet ist. Das Aufenthaltsgesetz – wie bekannt – eröffnet den Ländern ausdrücklich diese Möglichkeit. Natürlich ist die Forderung nach einer verlängerten AfA-Wohnpflicht sinnvoll und wurde deshalb von meiner Fraktion bereits Anfang dieses Jahres im Plenum beantragt. Der Titel unseres Antrags lautete „Kommunale Verteilung von Asylzuwanderern ohne gesichertes Bleiberecht stoppen“. Erinnern Sie sich bei den FREIEN WÄHLERN, oder haben Sie wie Kanzler Scholz Probleme mit dem Langzeitgedächtnis? Ich helfe Ihnen gerne auf die Sprünge, indem ich Ihnen die erste Forderung unseres damaligen Antrags wortgetreu vorlese: „Der Landtag fordert die (AsylG) zu treffen, dass Ausländer abweichend von § 47 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung, längstens jedoch für 24 Monate, zu wohnen.“ Das war ein Bestandteil unseres Antrags, den Sie damals als FREIE WÄHLER abgelehnt haben. Ich finde es schon ein bisschen amüsant, wenn die CDU sagt, ja, die FREIEN WÄHLER wachen in dieser Thematik jetzt auch auf. Die CDU musste auch erst nachdrücklich durch uns daran erinnert werden. Wir erleben immer wieder dasselbe Schema: Wir fordern etwas, und dann werden Aussagen von der CDU oder von den FREIEN WÄHLERN kopiert. Sie können jetzt wieder sagen, die Brandmauer steht, aber es kritisieren auch die Kollegen auf dieser Seite, dass Sie ab und an doch einmal ganz gerne das sagen, was wir schon länger gefordert haben. Der plötzliche Asylaktionismus der FREIEN WÄHLER erstaunt uns trotzdem; denn bisher war von Ihrer Fraktion zu diesem Thema kaum etwas zu hören, weder im Plenum noch im zuständigen Integrationsausschuss. Man konnte fast den Eindruck gewinnen, dass sich Ihre Vertreter dort im regierungsnahen Dornröschenschlaf befanden, während kontrovers über die Asylsituation im Land und in den Kommunen diskutiert wurde. Deshalb sehen wir heute in Ihrem Gesetzentwurf – auch wenn wir ihm nach allen Beratungen zustimmen werden – nichts anderes als einen Profilierungsversuch. Dieser Gesetzentwurf ist aber nicht weitgehend genug. Knapp neun von zehn Asylbewerbern bleiben nämlich dauerhaft in Deutschland. Dabei ist es völlig egal, wie das Asylverfahren ausgeht. Wer nicht direkt anerkannt wird, der beschreitet den Klageweg. Wenn das nicht hilft, bleiben immer noch die Härtefallkommission und das Kirchenasyl als Notnagel. Selbst eine endgültige Ablehnung ist kein Problem, weil es im Anschluss die Duldung und den Spurwechsel gibt. Im Klartext heißt das, dass fast jeder, der es über die deutsche Grenze schafft und hier einen Asylantrag stellt, in der Landes- und später kommunalen Unterbringung landet. Allein in diesem Jahr sind das wieder über 300.000 Personen zuzüglich Familiennachzug und Sonderkontingente. Für den Wohnungsmarkt, die öffentliche Fürsorgesysteme und Haushalte sowie den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft ist das eine Katastrophe. Deshalb wiederhole ich an dieser Stelle, wie ich es auch vorher schon gesagt habe: Wenn Sie als Landesregierung diese kritische Situation vermeiden wollen, dann schieben Sie endlich konsequent ab und sorgen Sie somit dafür, dass die starke Asylwanderung begrenzt wird. Für den sozialen Frieden und für unsere Gesellschaft ist diese Masseneinwanderung schädlich. (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Deshalb muss sie beendet werden, auch wenn Sie das nicht gerne hören wollen. Die Mehrheit in diesem Land, die Bevölkerung, vertritt mittlerweile mehrheitlich die AfD-Position. (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) – Nein, das sagen Umfrageinstitute, die teilweise auch Ihnen nahestehend sind. Wir würden uns freuen, wenn sich nicht nur diese Seite des Hauses unseren Forderungen anschließt. Vielleicht noch mit ein bisschen mehr Nachdruck von der Bevölkerung auch diese Seite. Dann wäre dem Land viel Frieden getan. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, freue ich mich, dass wir weitere Gäste bei uns auf der Tribüne begrüßen dürfen, und zwar ist das der Männergesangsverein und Kirchenchor aus Mehrin. Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! Schön, dass Sie da sind. (Beifall im Hause) Wenn ich es richtig sehe, trifft gerade der CDU-Ortsverband Waldsee ein. (Zuruf von der SPD) – Der Männerchor sitzt dort oben. Hinten sitzen auch noch Gäste. Jetzt kommt, wenn ich das auf meinem Tableau richtig lese, der CDU-Ortsverband Waldsee. Ist das richtig? – Aha, das wird durch Winken bestätigt. (Beifall im Hause) Schön, dass Sie da sind. Jetzt hat Kollegin Cornelia Willius-Senzer für die FDP-Fraktion das Wort.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Heute haben wir das Thema zum zweiten Mal. Deshalb bleibe ich bei Kennedy und sage weiterhin: Wir müssen die Zeit als Werkzeug benutzen und nicht als Ruhebett. – Das hat Kennedy gesagt. Der Entwurf der FREIEN WÄHLER will hingegen ein Ruhebett, eine Hängematte schaffen. Für die Dauer von bis zu 24 Monaten sollen die Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, in Mehrstockruhebetten vor sich hin vegetieren. In dieser Zeit von 24 Monaten ist hier in Rheinland-Pfalz über die meisten Asylsuchenden, die keine Bleibeperspektive haben, längst schon entschieden. Wir sind nämlich besser als die von Ihnen, liebe FREIE WÄHLER, zitierten Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern. Wir haben die schnellsten Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei uns benötigen die Gerichte für Asylverfahren nur vier Monate. Unser Justizministerium hat die Asylverfahren am Verwaltungsgericht Trier gebündelt, an dem sie schnell, aber dennoch gründlich bearbeitet werden. Auch die Justiz in Rheinland-Pfalz nutzt daher die Zeit erfolgreich als Werkzeug. Zurück zu Ihrem Ruhebett, liebe FREIE WÄHLER. Wir als Liberale halten es ohnehin nicht für wirklich angemessen, Personen dauerhaft in Einrichtungen, ich sage einmal, zu konzentrieren. Diese Form des Aufenthalts ist in Deutschland schon länger nicht mehr konnotiert. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) In den großen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern, die mit ganz anderen Zahlen umgehen müssen, mag es im Einzelfall nicht anders zu handhaben sein. Dort muss man wohl die Aufenthaltszeiten in den Einrichtungen verlängern. Das von Ihnen zitierte Bundesland Sachsen hingegen hat seine eigenen Probleme. Sie sichern die Aufnahmeeinrichtungen, die Durchführung der Fluchtaufnahme; denn viele Kommunen tun sich bei der Aufnahme der Menschen sehr schwer. Wir in Rheinland-Pfalz sind aber anders. Wir haben immer noch Kommunen, die Raum und Unterstützung zur Verfügung stellen. Außerdem haben wir nunmehr endlich auch die Mittel, unsere Kommunen gut auszustatten. Unseren Gesetzentwurf haben wir drei Tagesordnungspunkte vorher schon erläutert. Liebe FREIE WÄHLER, schließlich hat sich der politische Wind erst kürzlich noch aus einem anderen Grund gedreht. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom November 2023 sollen Asylbewerber in Deutschland künftig schneller, nämlich einheitlich besser nach sechs Monaten arbeiten dürfen. Gerade diese Beschäftigung soll die Städte und Gemeinden bei den Sozialleistungen entlasten. Diese Menschen nun länger in den Aufnahmeeinrichtungen zu verwahren, wäre wirklich kontraproduktiv. Die FREIEN WÄHLER wollen ein Ruhebett anstatt eines Jobmotors. Wir Freien Demokraten ruhen uns nicht aus, sondern handeln. Daher lehnen wir Ihren Entwurf ab. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Philipp Fernis und Steven Wink, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für eine Kurzintervention darf ich das Wort Abgeordnetem Wefelscheid von der Fraktion der FREIEN WÄHLER erteilen.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Frau Kollegin, ich schätze Sie sehr, aber ich finde, Sie haben sich deutlich im Ton vergriffen. Ich habe keinen Anlass dazu gegeben, derartig krass zu reagieren. Ich finde, es war ein sehr sachlicher Vortrag. Ich habe die Regelungen dargelegt. Ich habe die Ermächtigungsgrundlage des Bundes genannt, auf der unsere Gesetzesinitiative basiert. Wenn Sie jetzt meinen, das despektierlich bewerten zu wollen, wir wollen etwas konzentrieren, dann schwelgt damit unterschwellig Konzentrationslager, NS, Judenvergasung und diese Sachen mit. Dagegen verwehren wir uns wirklich, weil das ist ein bisschen über die ganze Debatte drüber. Das ziemt sich nicht für unsere Kultur hier. Ich denke, eigentlich haben Sie es auch nicht nötig, so zu agieren und zu reden. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Wird das Wort zur Erwiderung gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Frau Willius-Senzer, Sie möchten nicht erwidern? – Okay. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann gibt es noch eine Wortmeldung des fraktionslosen Abgeordneten Frisch.

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Michael Frisch fraktionslos

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER drei Anmerkungen. Erstens: Die in diesem Entwurf geforderte Änderung des Landesaufnahmegesetzes hat die Fraktion der FREIEN WÄHLER ebenso wie die CDU in der Plenarsitzung am 30. März explizit abgelehnt. Die AfD-Fraktion hatte damals beantragt, Rheinland-Pfalz solle von der Öffnungsklausel in § 7 Asylgesetz Gebrauch machen, noch im Verfahren befindliche und abgelehnte Asylbewerber bis zur Ausreise, längstens jedoch für 24 Monate, in der für ihre Aufnahme zuständigen Einrichtung zu belassen und dafür das Landesaufnahmegesetz entsprechend zu ändern. Exakt das Gleiche fordern die FREIEN WÄHLER jetzt. Das ist ein schamloses Plagiat und der durchsichtige Versuch, auch ein wenig von der massiven Unzufriedenheit der Bürger in Sachen Asylzuwanderung zu profitieren. Wie so oft, lieferte Dr. Streit im März keinerlei Begründung für die Ablehnung des AfD-Antrags durch seine Fraktion. Stattdessen redete er einmal mehr am Thema vorbei und beklagte ganz allgemein die schwierige Asylsituation der Kommunen. Meine Damen und Herren von den FREIEN WÄHLERN, das zeigt vor allem eines: Sie sind keine Alternative, schon gar nicht in der Migrationspolitik. Ihnen fehlt das Rückgrat, klar Flagge zu zeigen. Genau wie die CDU hängen Sie Ihr Fähnchen in den Wind, grüßen den Gesslerhut der politischen Korrektheit und verstecken sich hinter unsinnigen Brandmauern, anstatt konsequent im Sinne unserer Bürger zu handeln. Zweitens: Inhaltlich ist Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen. Unsere Kommunen leiden massiv unter dem anhaltenden Zustrom von Asylbewerbern. Dabei geht es nicht nur um die finanziellen Belastungen, die sich daraus ergeben. Es geht auch um fehlenden Wohnraum, überfüllte Kitas und Schulen, kulturell bedingte Konflikte bis hin zu widerwärtigem Antisemitismus, steigende Kriminalität und immer weniger gelingende Integration. All das hat eine rapide abnehmende Aufnahmebereitschaft unserer Bevölkerung zur Folge, auch deshalb, weil längst jedem klar ist, dass es sich bei der Mehrheit der Zuwanderer nicht um Kriegsopfer und politisch Verfolgte, sondern um zumeist männliche Wirtschaftsflüchtlinge und Glückssucher unterschiedlichster Art handelt. Drittens: So richtig die im Gesetzentwurf erhobene Forderung ist, so wenig ist sie geeignet, die eigentlichen Probleme zu beheben. Einzige wirkliche Lösung besteht in einer radikalen Beschränkung der Asylzuwanderung. Solange es genügt, einen Fuß auf deutschen Boden zu setzen, um dauerhaft in unserem Land und seinen Sozialsystemen zu verbleiben, so lange werden alle gut gemeinten Maßnahmen im Inneren nichts nutzen. Kontrolle unserer Landesgrenzen, verbunden mit konsequenter Zurückweisung aller nicht nach Artikel 16 a Grundgesetz und Dublin-Verordnungen asylberechtigten Personen, nur so lässt sich der hunderttausendfache Asylmissbrauch abstellen. Dass das rechtlich möglich ist, hat erst kürzlich der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, bestätigt. (Glocke der Präsidentin) Man muss es nur politisch wollen. Im Antrag der FREIEN WÄHLER findet sich davon allerdings nichts. Offensichtlich fehlt Ihnen auch hierzu der Mut. Vielen Dank. (Beifall eines einzelnen Abgeordneten)

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Astrid Schmitt

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Katharina Binz.

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Katharina Binz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag suggeriert, dass mit einer landesrechtlich möglichen Verlängerung der Wohnsitzverpflichtung in den AfAs eine Entlastung bei der Personenzahl, die an die Kommunen verteilt wird, erreicht würde. Das ist einfach nicht der Fall. Warum ist das nicht der Fall? – Zum einen, wir brauchen in Rheinland-Pfalz gar nicht, wie durchaus von den FREIEN WÄHLERN suggeriert, 18 bis 24 Monate, bis wir einen rechtssicheren Bescheid über die Bleibeperspektive der Menschen haben. Wir haben heute schon einmal über den Beschluss der MPK gesprochen. Dort hat man sich jetzt vereinbart, dass man im Prinzip in Zukunft sechs plus sechs Monate – also sechs Monate Bundesamt für Migration und Flüchtlinge plus sechs Monate erstes Verwaltungsgerichtsverfahren – als Zeit ansetzt. Wir sind das einzige Bundesland von allen Bundesländern, das sich überhaupt nicht strecken muss, um diesen MPK-Beschluss schon heute einzuhalten, weil wir mit Abstand die kürzesten Verwaltungsgerichtsverfahren haben (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) und diese Vorgabe schon längst erfüllen. Das heißt, 18 Monate, 24 Monate, es kommt einmal in Ausnahmefällen vor, dass ein Asylverfahren so lange dauert, aber wirklich nur in absoluten Ausnahmeverfahren. Zum anderen müssen Sie sehen, dass wir dadurch auch jetzt schon in der Lage sind, dass jede zweite Rückführung bzw. geförderte Ausreise in RheinlandPfalz aus den AfAs heraus passiert. Das heißt, wir tun das, was wir können, schon aus den AfAs heraus, wenn Rückführungen möglich sind. Wenn geförderte Rückreisen möglich sind, dann passiert das schon aus den AfAs, und die Menschen werden erst gar nicht auf die Kommunen verteilt. Zum Zweiten ist es relevant, sich auch die anderen Paragraphen des Asylgesetzes anzuschauen. Da will ich einmal hinweisen auf § 47 Abs. 1, in dem ganz klar geregelt ist, dass beispielsweise für Familien mit minderjährigen Kindern die Wohnsitzverpflichtung spätestens nach sechs Monaten aufzuheben ist. Das heißt, diese komplette Personengruppe würde von Ihrer gesetzlichen Regelung sowieso nicht umfasst werden und muss nach sechs Monaten verteilt werden. Dann gibt es noch § 49 Abs. 1, der sagt, dass die Wohnpflicht aufzuheben ist, wenn eine Abschiebung nicht in angemessener Zeit möglich ist. Das ist einer der Knackpunkte, an dem vor allen Dingen der Bund gerade arbeitet; denn warum ist die Abschiebung nicht in angemessener Zeit möglich? – Weil wir es teilweise mit Herkunftsstaaten zu tun haben, die eben unkooperativ sind, was die Rücknahme ihrer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger angeht. Deshalb arbeitet die Bundesregierung so intensiv an den Migrationsabkommen mit den Herkunftsstaaten, vor allen Dingen mit den Herkunftsstaaten, aus denen möglichst viele Menschen zu uns kommen, die keine Bleibeperspektive haben. Herr Kollege Herber, da muss ich Ihnen sagen, das ist ein Thema, was die vorherige Bundesregierung bzw. die unionsgeführte Bundesregierung 16 Jahre lang nicht angepackt hat, und zwar aus ideologischen Gründen. So einfach muss man es sagen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Die jetzige Bundesregierung tut das, und sie tut das auch mit Erfolg. (Zurufe von der CDU – Glocke der Präsidentin) Es sind schon Migrationsabkommen verabschiedet worden, und an vielen weiteren wird gerade gearbeitet, und das ist ein viel erfolgversprechenderer Weg. (Weitere Zurufe aus dem Hause)

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Astrid Schmitt

Einen kleinen Moment mal, Frau Ministerin. Ich glaube, wir sollten diese Zwischendebatten unterlassen und jetzt einfach der Ministerin weiter zuhören. Das wäre nett. Danke schön.

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Katharina Binz

– Danke. Es ist ein viel erfolgversprechenderer Weg, diese Migrationsabkommen wirklich anzugehen, sodass wir auch eine reelle Chance haben, diese Menschen in ihre Herkunftsstaaten zurückzuführen, als einfach zu sagen, na ja, dann lassen wir sie halt noch ein paar Monate länger in der AfA. Das löst das Problem nicht, es verschiebt es einfach nur in die Zukunft. Das heißt, wenn wir Ihrem Gesetzentwurf folgen würden, würden wir die Menschen trotzdem verteilen müssen, dann halt nach 24 Monaten. In diesen 24 Monaten passiert keine Integration in den Arbeitsmarkt. Die Menschen haben nicht die Möglichkeit, sich finanziell auf die eigenen Beine zu stellen. Es passiert kaum Spracherwerb, und wir belasten zusätzlich unsere AfAs – es ist eben schon angesprochen worden – natürlich noch mehr, als sie es jetzt schon sind. Wir machen sie auch zu Orten, an denen die Anspannung, der soziale Sprengstoff noch viel, viel höher ist. Das belastet nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die restlichen Bewohnerinnen und Bewohner, die dort leben, auch diejenigen, die eine Bleibeperspektive haben. Deshalb nehmen wir von der Nutzung dieser gesetzlichen Möglichkeit Abstand. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt den Überweisungsvorschlag für diesen Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER federführend an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und mitberatend an den Rechtsausschuss. – Es gibt keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf: Stärkung der rheinland-pfälzischen Obstbauberatung – Herausforderungen durch nachhaltige Neuausrichtung des Versuchswesens begegnen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/8263 – Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart. Für die antragstellenden Fraktionen hat zunächst Kollege Weber für die FDP-Fraktion das Wort.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Landwirtschaft, Weinbau, Gemüsebau, Obstbau, Obstbauern, Rheinland-Pfalz ist eine der herausragenden landwirtschaftlichen Erzeugungsregionen in Deutschland. Den Obstbau in Klein-Altendorf mit Rheinland-Pfalz in Verbindung zu bringen – – – Klein-Altendorf liegt in Nordrhein-Westfalen. Als Laie könnte man denken, was hat Klein-Altendorf mit dem Obstbau in Rheinland-Pfalz zu tun? (Abg. Martin Haller, SPD: Nicht nur als Laie!) Klein-Altendorf ist aber ein Standort, der für den Obstbau in RheinlandPfalz sehr bedeutend ist, ich würde sagen, der bedeutende Standort auch in Deutschland, der bedeutende Standort in Rheinland-Pfalz, was Forschung und Entwicklung in der Zusammenarbeit mit den Obstbaubetrieben in Rheinland-Pfalz betrifft, was aber auch mit der Forschung in Rheinland-Pfalz zusammenhängt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich konnte seit 2016 mehrmals über den Standort Klein-Altendorf, ob in der Rechnungsprüfungskommission, ob im Landwirtschaftsausschuss, reden. Ich bin froh, heute mit verkünden zu können, dass der Standort Klein-Altendorf erhalten bleibt und dieser wegweisende Standort eine Zukunft hat. Es sind neue Rahmenbedingungen geschaffen worden, aufgrund derer neben dem Land Rheinland-Pfalz auch das Land Nordrhein-Westfalen und weitere Akteure ein neues Bündnis geschlossen haben, um diesen innovativen Standort für den Obstbau in Rheinland-Pfalz weiterzuentwickeln. Es ist Grundlage dieses Antrages heute, dass wir diese Entscheidung auch parlamentarisch auf den Weg bringen. Ich bin dem Ministerium für Landwirtschaft auch dankbar, über Jahre hinweg dieses Thema aufrechterhalten zu haben und in den letzten Wochen noch einmal Gas gegeben zu haben bis hin zur Unterzeichnung der Verträge, sodass dieser Standort für den Obstbau in Rheinland-Pfalz, aber auch für ganz Deutschland erhalten worden ist. Ich möchte gern die Gelegenheit nutzen und bitte um Ihr Verständnis, da ich letztmalig eine Präsidentin im Rücken habe, die aus der Vulkaneifel kommt, dass ich mir erlaube, Kollegin Schmitt anzusprechen, die uns auch im Kreistag als Kollegin, Herr Schnieder, seit vielen, vielen Jahren begleitet, bei mir in der Familie schon in der zweiten Generation, also selbst mein Vater hatte schon die Ehre, (Heiterkeit im Hause –

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Michael Hüttner SPD

Wer weiß, was noch kommt!) mit der Kollegin Schmitt im Kreistag zu arbeiten. Ich bitte aber noch einmal um ein bisschen Ernsthaftigkeit! Auch ich war in vielen Themen nicht immer einer Meinung mit Kollegin Schmitt, aber durch ihre beharrliche Art und durch ihre Überzeugungskraft, aber auch durch meine Überzeugungskraft, konnten wir immer einen guten Konsens finden. Ich hätte mir auch nie träumen lassen, dass ich jemals erleben würde, dass Kollegin Schmitt als Präsidium oder ich auch hier im Landtag sie im Rücken haben werde. Ich werde es vermissen. Ich werde die kollegiale Zusammenarbeit beim Thema „Bildung“, aber auch bei dem Thema „Infrastruktur“ vermissen, liebe Astrid. Daher erlaube ich mir an dieser Stelle, Dir im Namen der FDP-Fraktion zu danken, auch meinen persönlichen Dank. Wie gesagt, es war von den Augenkontakten her manchmal restriktiv mir gegenüber. (Heiterkeit im Hause) Astrid, ich hoffe, dass die Zeit, die ab dem 1. Januar für Dich ohne Landtag anbrechen wird, – – – Viele Jahre warst Du Teil dieses Landtags, Teil der Vulkaneifel im Landtag. Ich habe großen Respekt vor dieser Arbeit und sage nochmals Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Astrid Schmitt

Wir trinken nachher noch ein Gläschen Sekt zusammen. Ich möchte jetzt gar keine Stellung beziehen. Marco, ich bedanke mich einfach ganz, ganz herzlich für die Worte, die mich sehr bewegt haben. Danke schön dafür. (Beifall der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Rauschkolb, und dann darf ich auch an meinen Präsidenten übergeben. Dann habe ich nämlich fertig für heute. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz)

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Jaqueline Rauschkolb SPD

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Schmitt! Es ist wichtig. Wir haben große Herausforderungen im Obstbau. Das betrifft den Pflanzenschutz, es gibt große Diskussionen auf EU-Ebene, Wasserknappheit – wir haben noch einmal das Thema „Wasser“ und haben das Thema „Wasser“ schon gehabt –, den Klimawandel, eingewanderte Arten. Jeder von uns isst gerne Obst. Daher ist es sehr wichtig, dass die Betriebe weiterhin eine gute Beratung haben. Wir haben in Rheinland-Pfalz nur eine Beratungsstelle, und so ist im näheren Umland jetzt gesichert, dass es auch für die Zukunft eine gibt. Wichtig sind viele Innovationen und Forschung und dass es gute Beratung gibt, auch für den Nachwuchs in der Landwirtschaft. Deswegen ist es wichtig, dass wir den Antrag heute beschließen. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion wird Abgeordneter Gies sprechen.

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Horst Gies CDU

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Montag sind wir wie in den Jahren zuvor gemeinsam auf der Rheinisch-Nassauischen Obstbautagung in Klein-Altendorf gewesen. 20 Jahre existiert Klein-Altendorf, und so lange, wie ich hier im Parlament sein darf – seit nun über zwölf Jahren – kämpfen wir weiter um den Standort dort. Ich bin sehr froh, dass dieser Antrag, so wie wir ihn jetzt haben, vorliegt. Wir können ihn nur unterstützen. Gerade in den Zeiten, in denen vor unserer Tür die Landwirtinnen und Landwirte demonstrieren, ist das ein Zeichen in die richtige Richtung. Wir brauchen diesen Standort, und vor allen Dingen ist ein tragfähiges Fachkonzept wichtig. Ich richte auch ein Dankeschön an das Ministerium, lieber Andy Becht. Ich muss sagen, es ist wichtig, dass wir hier ein Zeichen setzen, vor allen Dingen in die Richtung einer überregionalen Arbeit. Das ist das Entscheidende dabei, nämlich dass hierbei Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz an einem leistungsfähigen und innovativen Obstbau-Versuchsstandort zusammenarbeiten. Daher können wir das nur unterstützen, zunächst einmal bis zum Jahr 2033. Eine Evaluierung im Jahr 2032 ist so in Ordnung. Ich sage Dankeschön, verbunden mit dem Wunsch, liebe Kolleginnen und Kollegen, Euch allen eine besinnliche Adventszeit, schöne Weihnachtsfeiertage und alles Gute, vor allem Gesundheit für das kommende Jahr zu wünschen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, bei der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Blatzheim-Roegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Weber hat schon ausgeführt, wie wichtig für Rheinland-Pfalz das Thema des Obstbaus ist. Tatsächlich ist Rheinland Pfalz mit rund 4.000 Hektar das drittgrößte Anbaugebiet für Obst in Deutschland. In ganz Deutschland sind es 50.000 Hektar an Baumobst, die angebaut werden. Der Standort Klein-Altendorf wird bereits seit dem Jahr 2002 von RheinlandPfalz mitgenutzt. In Klein-Altendorf werden zum Beispiel Fragen zur klimaangepassten Sortenauswahl, zu umweltschonenden Anbaumethoden und biologischem Pflanzenschutz im Hinblick auf den Obstanbau untersucht. Das ist gerade in heutigen Zeiten ganz wesentlich. Dort wird auch die Grundlage für die Sortenempfehlungsliste des Landes Rheinland-Pfalz erarbeitet. Sie sehen also, es ist nicht nur Forschung, sondern auch das Angebot praxistauglicher Lösungen und gleichzeitig einer guten Beratung von Obstbauern. Gerade in Zeiten von Klima- und Biodiversitätskrise ist ein nachhaltiges Versuchswesen in Kombination mit praxisorientierter Beratung unseres Erachtens notwendig. Wir müssen einen Blick nach Südeuropa werfen. Dort ist es so, dass in der Emilia Romagna, die eines der größten Obstanbaugebiete dort unten war, wegen Wassermangels inzwischen überhaupt gar keine Äpfel und Birnen mehr angebaut werden können. Man muss sich gerade in diesen Regionen – aber auch bei uns wird es heißer – damit auseinandersetzen, dass man sogenannte Low-Chilling-Sorten benötigt, die im Winter weniger Kälte benötigen, um eine gleichmäßige Blüte im nächsten Frühjahr zu realisieren. Die Extremwetterereignisse – das hatten wir heute schon an anderer Stelle als Thema, als es um den Bericht der Enquete ging – nehmen zu, und die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen gegenüber Hagel und Hitze im Obstbau, aber auch im Wein- und Ackerbau sind gefragt wie noch nie. Nur mit guter Beratung und innovativen Ideen können wir die Obstbauern im Land fit für die Zukunft machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir Grüne freuen uns auch besonders darüber, dass eine nachhaltige Neuausrichtung des Fachkonzepts in Klein-Altendorf hinsichtlich der Pflanzenschutzmittelreduktion und umweltverträglicher Arbeitsweisen stattgefunden hat. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch von unserer Seite dem Ministerium für die Gespräche mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz danken; denn hier wurde sich sehr für eine langfristige Kofinanzierung durch Nordrhein-Westfalen eingesetzt. An dieser Stelle also herzlichen Dank, Andy Becht, nicht nur, weil Weihnachten ist, sondern auch für Deine Arbeit. Wir wollen den Obstbau in Rheinland-Pfalz für die regionale Wertschöpfung, den Erhalt der Kulturlandschaft, die Förderung der Artenvielfalt und die Versorgung der Menschen mit Obst aus der Region zukunftsfest machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Auch von mir frohe Weihnachten und eine gute Zeit Ihnen allen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Landwirtschaftsausschuss hat über den Obstbaustandort Klein-Altendorf bereits im Juli diskutiert. Es herrschte im Ausschuss Einigkeit darüber, dass der Standort für die berufliche und akademische Weiterbildung wichtig und als Versuchsstandort für die Erkenntnisgewinnung und -verbreitung im Obstbau bedeutend ist. Gleichzeitig konnte die Landesregierung darlegen, dass am Standort eine substanzielle Kostenreduzierung erreicht worden ist und damit die grundsätzlichen Forderungen des Rechnungshofs erfüllt sind. Die nötigen Haushaltsmittel sind vorhanden. Insofern liegen alle Voraussetzungen für den Weiterbetrieb des Standorts Klein-Altendorf vor. Insbesondere die Diskussion um die EU-Pflanzenschutzverordnung hat aber gezeigt, wie abhängig der Anbau der Sonderkulturen und im Prinzip die ganze Landwirtschaft von den Launen der Brüsseler Bürokraten sind. Bei Umsetzung der Pflanzenschutzverordnung hätte laut dem hiesigen Landwirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz auf 37 % der landwirtschaftlichen Flächen kein Pflanzenschutz mehr stattfinden dürfen. Rund 2.800 Hektar Obstbau wären betroffen gewesen; das sind knapp zwei Drittel des Obstbaus im Land. Gerade im Obst- und Gemüsebau hätte diese Verordnung eine Existenzbedrohung von Betrieben dargestellt, ja, der Anbau an sich wäre infrage gestellt worden. Ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist ein erfolgreicher Anbau von Obst und Gemüse nicht möglich. (Abg. Markus Kropfreiter, SPD: Geht’s darum gerade?) Werte Kollegen, am vergangenen Montag konnte ich mich vor Ort in KleinAltendorf davon überzeugen, wie wichtig dieser Standort ist. Wir als Abgeordnete müssen für diesen Standort auch künftig hohes Engagement zeigen; denn diese Pflanzenschutzverordnung auf EU-Ebene ist zwar vorerst – ich betone, vorerst – abgewendet worden, wir sehen aber gerade jetzt, dass nicht nur der realitätsfremde sogenannte Green Deal die gesamte Landwirtschaft und somit auch den Obstbau weiter bedroht. Auch aus der Bundespolitik kommt für die Landwirte eine Hiobsbotschaft nach der anderen. Gestern haben sich SPD, Grüne und FDP im Bund darauf geeinigt, nicht nur die Steuervergütung für Agrardiesel zu streichen, sondern obendrein noch die Kfz-Steuer-Befreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. (Abg. Marco Weber, FDP: Stimmt doch gar nicht!) Die FDP knickt zum wiederholten Male vor den Grünen in Bund und Land ein. Gestern Agrardiesel, heute Wassercent. (Abg. Marco Weber, FDP: Stimmt doch gar nicht!) Sie erweisen der Landwirtschaft einen Bärendienst mit dieser falschen Politik. (Abg. Marco Weber, FDP: Stimmt doch gar nicht!) Wer weiß, was als Nächstes aus Ihren Reihen kommt. – Herr Weber, der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, hat das Kind beim Namen genannt. Er sagte: „Dieses Vorhaben ist eine Kampfansage an die deutsche Landwirtschaft und an [die] Bauernfamilien.“ (Zuruf der Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD) Meine Damen und Herren, Herr Weber, wer soll Ihnen noch glauben, dass Sie sich ernsthaft für die Interessen der Landwirtschaft und der bäuerlichen Familien einsetzen? Wenn Politik tatsächlich ein ehrliches Interesse daran hat, landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen, zu erhalten, dann dürfen solche Fehlentscheidungen nicht getroffen werden. Das ist absolut daneben. Vielen Dank. Zustimmung für den Antrag. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Wir dürfen als Gäste im Landtag den Gemeinderat aus Dreis begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Auch begrüßen wir den Gemeinderat aus Bruch. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Ebenso begrüßen wir die Junge Union aus Bernkastel-Wittlich. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Abgeordneter Schwab für die FREIEN WÄHLER.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich ins Thema einsteige, möchte ich feststellen, die Freien Wähler haben einen Frauenanteil von 50 %. Schon die Einleitung Ihres Entschließungsantrags enthält einen ganz wichtigen Satz: „Das Land Rheinland-Pfalz ist EU-rechtlich verpflichtet sicherzustellen, in Rheinland-Pfalz Beratungsdienste vorzuhalten, die in jedem landwirtschaftlichen Produktionszweig, unabhängig von der Betriebsstruktur und -größe, als neutrale Stelle den Austausch von Wissen sicherstellen.“ Dieser Grundsatz gilt natürlich auch für unsere Obstbauern, die mit einer harten Wettbewerbssituation konfrontiert sind. Innovationen sind daher auch im Obstbau wichtiger denn je. Dennoch gibt es für die Obstbauern nur eine zentrale Anlaufstelle: das DLR mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Wir brauchen aber zusätzliche starke Partner. Deswegen ist die Beteiligung an dem seit 2002 bestehenden Kompetenzzentrum Gartenbau (KoGa) in KleinAltendorf so wichtig. Leider spielt das KoGa in Ihrem Antrag nur eine Nebenrolle. Wir begrüßen dennoch ausdrücklich Ihren Vorstoß, die Kooporation mit dem KoGa aufrechtzuerhalten, wenn auch mit veränderten Parametern. Wenn man auf die jüngere Geschichte zurückblickt, muss man sich dennoch wundern. Bei der Vorbereitung meiner Rede bin ich auf einen Bericht des Bonner General-Anzeigers vom 24. November 2017 gestoßen, in dem es tatsächlich um einen Ausstieg des Landes aus dem KoGa ging. Grundlage war ein Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Landtags, den bestehenden Mietvertrag Ende 2024 auslaufen zu lassen. Würde es wirklich so kommen, wäre die Entscheidung sehr kurzsichtig. Zur Erinnerung: Das Land hat in der Nähe von Rheinbach und Meckenheim in einem der größten deutschen Obstanbaugebiete eine Fläche von rund 8 Hektar für Kernobstversuche sowie Büros und ein Wirtschaftsgebäude angemietet. Der Standort ist ideal, betreibt die landwirtschaftliche Fakultät der Universität Bonn doch hier eines ihrer drei Außenlabore, wobei die Schwerpunkte unter anderem auf den Themen „Obst- und Gartenbau“ sowie „Acker- und Pflanzenbau“ liegen. Nicht nur die besondere Lage des KoGa und die gute örtliche Infrastruktur für die tägliche Arbeit, sondern auch die Art der Kooperation sind aus meiner Sicht richtungsweisend, arbeiten hier doch das DLR Rheinpfalz, das Forschungszentrum Jülich und die Landwirtschafskammer länder- und einrichtungsübergreifend zusammen. Ergebnis: eine Mischung von Wissenschaft, Versuchswesen und Beratung für Landwirte. Ein Rückzug des Landes Rheinland-Pfalz aus rein finanziellen Motiven wäre mehr als ein Imageschaden. Er würde den Fortbestand des KoGa in Gänze gefährden. Ihre Forderung, die Miet- und Pachtverträge über das Jahr 2025 hinaus bis zum 31. Dezember 2033 zu verlängern, unterstützen wir ausdrücklich. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Forschungsansätze und -ziele immer wieder verändern und der Betrieb von Einrichtungen wie des KoGa immer wieder neu abgestimmt wird. Aus gegebenem Anlass mahnen wir jedoch an, dass Forschung unideologisch und ergebnisoffen betrieben wird. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) Vor allem müssen die Realitäten in der landwirtschaftlichen Praxis berücksichtigt werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang, dass das Europäische Parlament jüngst die Verordnung zur Nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, kurz SUR genannt, Gott sei Dank gekippt hat. Eigentlich wollte die EU-Kommission damit erreichen, die Nutzung dieser Mittel bis 2030 zu halbieren. Ein gut gemeinter Ansatz, der in der Praxis scheitert. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass wir gemeinsam Lösungen erarbeiten müssen, um die Umwelt zu entlasten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Wir brauchen deshalb Einrichtungen wie das KoGa. Ihr Entschließungsantrag stärkt die Rolle des Kooperationsprojekts. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion stimmt ihm deshalb gerne zu. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER, Johannes Zehfuß, CDU, und Marco Weber, FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Landesregierung Staatssekretär Becht.

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Andy Becht

Verehrtes Hohes Haus, Herr Präsident! Vielen Dank für die wertschätzenden Worte, für die Anerkennung. Gestatten Sie mir vielleicht trotzdem ein kleines Memento. Wir, einige von uns, kommen gerade von einer Demo von Bäuerinnen und Bauern, die uns sorgenvoll ins Gesicht geblickt und ihre Ängste vorgetragen haben. Ich freue mich, dass wir heute einen Antrag hier im Plenum haben, der zeigt, wie die agrarpolitische Familie in Rheinland-Pfalz tickt, wie wir es schaffen, Standorte in die Zukunft zu tragen. Deswegen auch diese kleine Beachtensnote einerseits, was wir heute draußen erlebt haben, aber auch im Zusammenhang mit diesem nach vorne blickenden Antrag, den wir hier heute, so wie es sich anhört, beschließen werden. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken, weil wir den Obstbau in RheinlandPfalz zukunftssicher machen wollen. Nicht nur, weil wir es aufgrund EUrechtlicher Vorgaben müssen, sondern weil wir im Rheinland, im Norden von Rheinland-Pfalz, gerade was das Kernobst anbelangt, einen Standort haben, der deutschlandweit – Abgeordneter Weber hat es gesagt – wirklich zu suchen ist und gesucht und gefragt ist. Deswegen danke ich Ihnen für Ihr Votum, für Ihre Initiative, dass wir diesen Standort erhalten wollen. Ich danke an dieser Stelle den Berufskollegen aus der Verwaltung und der Administration in Nordrhein-Westfalen, die über ihre Struktur der Landwirtschaftskammer viel Geld in die Hand nehmen, 50.000 Euro als äußeres Zeichen auch drauflegen, um dieses überregionale – Abgeordneter Gies, das ist ein guter Punkt – Projekt auch weiter in der Zukunft zu sichern. Wir haben über diesen Standort eine jahrelange Hängepartie gehabt, weil wirklich wichtige Fragen gestellt worden sind, die wir nun aber beantworten konnten. Ich danke Ihnen, dass wir es heute gemeinsam schaffen, diese Hängepartie zu beenden. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher kommen wir zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 18/8263 – der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dem Antrag zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 13 Wasser ist Leben. Spart nicht am Leben. Speichert Wasser. Winterregen für Dürresommer speichern. Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/8278 – (Unruhe im Hause) Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Schreiner. (Abg. Martin Haller, SPD: Versteht Ihr diesen poetischen Titel überhaupt? War die Kreativabteilung!) – Er stammt vom Antragsteller.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wer von Ihnen den Plenartag genutzt hat, um einmal hinaus an den Rhein zu gehen. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Haben wir keine Zeit gehabt! –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Das mache ich nie! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wir erleben seit Wochen: Es nieselt, es regnet auch einmal junge Hunde, wir haben Hochwasser. Das Wasser steht uns noch nicht bis zum Hals, aber die Füße werden uns hier an den großen Gewässern schon nass. Was macht die CDU-Fraktion? – Sie stellt einen Antrag zum Wassersparen, zum Wasserspeichern, um genau zu sein; denn das Wasser, das dort gerade im Rhein an uns, an den Brücken vorbeifließt, das ist das Wasser, das uns im Sommer fehlen wird. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir alles tun müssen, damit dieses Wasser technisch gespeichert wird, damit es uns im Sommer nicht fehlt. (Beifall der CDU) Wir haben heute im Rahmen der Enquete-Kommission beispielsweise schon ganz oft von den Klimaveränderungen gehört und wie sich die Art des Wetters und der Niederschläge in Rheinland-Pfalz verändert hat, und dass das alles wahrscheinlich noch schlimmer wird, dass wir aus Gründen des Katastrophenschutzes Regenrückhaltung betreiben müssen, dass wir aus Gründen des Katastrophenschutzes Hochwasserschutzmaßnahmen bauen müssen. Damit aber nicht genug. Wir müssen diese Dinge auf den Weg bringen, weil Wasser Teil unseres Wohlstands ist, weil Wasser Teil unserer Wirtschaftsordnung ist und wir, weil die Wetterverhältnisse so sind, dass es nicht mehr so gleichmäßig regnet wie in den Jahrzehnten zuvor, deshalb einfach das Wasser technisch speichern müssen. Der Spaten muss in den Boden, und da sehe ich noch nicht, dass das in Rheinland-Pfalz passiert. Deshalb, ja, der Antrag hat einen poetischen Titel: „Wasser ist Leben. Spart nicht am Leben. Speichert Wasser.“ Ich würde an Ihrer Stelle aber nicht darüber lachen, weil das genau der Punkt ist, dass wir nicht am Leben sparen wollen und deshalb Winterregenfälle technisch für Dürresommer speichern müssen. (Beifall bei der CDU) Ich fürchte, Sie lachen auch deshalb darüber, weil Sie natürlich ganz genau wissen, dass es da einen grundsätzlichen Dissens gibt innerhalb dieses Hauses, dass es Fraktionen in diesem Hause gibt, die sagen: Wir haben so viel falsch gemacht, wir müssen der Natur allen Raum geben, den sie braucht. (Abg. Anke Simon, SPD: Sie waren noch nie bei uns im Ausschuss!) Lasst uns der Natur allen Raum geben, den sie braucht. – Das ist genau das, was wir zum Beispiel auch bei den Gewässerbaumaßnahmen der letzten Dekade erlebt haben, dass wir alle Gewässerbaumaßnahmen, wo immer es möglich war – Euteneuen, das Wehr, für das Michael Wäschenbach kämpft –, immer geschleift haben, weil wir dem freien Fluss des Gewässers Raum geben wollten. Das ist ein Irrweg. Wir müssen im Gegenteil mehr technische Wasserspeichermaßnahmen auf den Weg bringen. Ich habe mir deshalb einmal erlaubt, Sie einfach mit vier Zahlen zu konfrontieren, und es sind wohlgemerkt nicht unsere Zahlen, die können Sie also ruhig glauben, die kommen vom Statistischen Landesamt. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Von den rund 2.000 Millionen m3 Wasser, die wir in Rheinland-Pfalz alle m3 miteinander verbrauchen, werden gerade einmal 30 Millionen Wasser in der Landwirtschaft zur Erzeugung von Nahrungsmitteln eingesetzt. Ich sage, wir sagen, dieser Bedarf wird in Zukunft durch die Hitze steigen. Warum ist mir diese Zahl so wichtig, das sind nur 1,5 % des Bedarfs? – Weil wir vorhin eine Diskussion hatten, bei der im Kern immer im Raum schwebte, wir wollten den Landwirten das Wasser, die Kubikmeter abzählen. Das ist der falsche Weg. Landwirte verplempern kein Wasser, Landwirte benutzen das Wasser, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! Mein Gott!) um Lebensmittel zu produzieren, Lebensmittel, die wir brauchen, (Beifall der CDU) und sie verbrauchen im Gesamtbudget noch das Allerwenigste. Die Landwirte sind nicht Teil des Problems, die Landwirte sind Teil der Lösung des Problems. Dazu komme ich gleich. (Beifall der CDU) Der nächste größere Brocken, wo Wasser verbraucht wird, das sind wir alle. m3 Kleingewerbe, aber vor allen Dingen die privaten Haushalte. 190 Millionen Wasser. Das ist dann schon ein bisschen mehr, etwa ein Zehntel. 190 Millionen m3 Wasser verbrauchen wir zum Trinken, zum Kochen, zum Waschen, und wir brauchen es im Garten. Ich behaupte, im Zeichen des Klimawandels wird dieser Bedarf sogar steigen. Es wird heißer werden. Wir können natürlich alle zusehen, dass, wenn wir zum Beispiel Kinder haben und ein kleines Planschbecken auf dem Balkon aufbauen wollen, es dann heißt: Ne, das können wir uns jetzt nicht mehr leisten. – Das ist aber der falsche Weg. Wenn Wasser Leben bedeutet und wenn Wasser Wohlstand bedeutet, dann möchte ich in einem Land leben, in dem man ohne schlechtes Gewissen seinen Kindern auf dem Balkon ein Planschbecken vollmachen kann, damit klar ist, dass sie sich auch an einem heißen Sommertag dort erholen können. (Beifall bei der CDU) Ich sage einmal, genauso wenig wie es eine Option ist, Lebensmittel aus noch trockeneren und noch heißeren Ländern zu importieren – Hauptsache bei mir ist alles schön, und ich sehe nicht, was anderswo passiert, Hauptsache die Tomate ist möglichst billig im Regal, aber der Rest interessiert mich nicht –, genauso ist es auch falsch, dass wir uns dann zur Erholung in andere, trockenere Länder begeben, wo dann die Pools mit irgendwelchem anderen Wasser gefüllt werden. Es ist doch wichtig, dass wir hier in Deutschland die Probleme lösen für uns und, was die Nahrungsmittelproduktion angeht, gerne auch für andere. Der dritte Punkt, der größte Brocken, 1.640 Millionen m3 Wasser, ist Kühlungsund Prozesswasser für Gewerbe und Industrie. Wir wollen keine Deindustrialisierung. Ich sehe jetzt ganz viele Unternehmen, die sich bemühen, möglichst sparsam mit Wasser umzugehen. Ich sehe aber nicht, dass wir, ohne dass Produktion ins Ausland abwandert, jetzt im großen Stil auf Kühlwasser verzichten können, dass wir im großen Stil auf Prozesswasser verzichten können. Das heißt, wir müssen das Wasser, was gerade da draußen im Rhein nutzlos an uns vorbeiläuft, speichern. Wir müssen für die Dürresommer die Winterregenfälle technisch speichern. (Beifall der CDU) Eine Möglichkeit, wie man das verfahrenstechnisch umsetzen kann, haben wir schon bei der Enquete-Kommission diskutiert, das Thema „Wasserverbände“, die wir per Gesetz brauchen. Dort kann man nicht nur Hochwasserschutzmaßnahmen und Regenrückhaltungsmaßnahmen planen. Man kann dort das gesamte Thema „Wasserversorgung“ in einem Gewässereinzugsgebiet planen und sich vornehmen. Da kann man sich vor allen Dingen – ein kleines Beispiel aus den Punkten, die Sie dort finden – auf den Weg machen, das Wasser, das jetzt im großen Stil zur Verfügung steht, über Schluckbrunnen auch wieder zu versickern, damit wir einfach den größten Speicher – – – Ich will zwar Wehre erhalten, und ich bin ein großer Freund davon, dass im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ein Pumpspeicherkraftwerk steht, alles gut, aber der größte Wasserspeicher, den wir haben und über den wir ganz viel reden, ist das Grundwasser. Deshalb ist es so wichtig, dass wir bei diesen Schluckbrunnen aus dem Projektstadium herauskommen, in dem man sagt, da ist mal ein Vorzeigeschluckbrunnen und dort ist mal einer, sondern dass wir flächendeckend das Wasser, das uns jetzt reichlich zur Verfügung steht, technisch versickern lassen, weil es nicht reicht, einfach nur zuzusehen und die Hände in den Schoss zu legen. Dann sind wir auch das, was wir wirklich über Jahrhunderte waren, ein Land, das durch Wasser Wohlstand hat, das durch Wasser groß geworden ist und das die Probleme für Produktion, landwirtschaftliche Lebensmittel, aber auch durchaus für Familien und Haushalte löst, damit wir dieses Wasser zur Verfügung haben, um unseren Wohlstand zu sichern. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Steinbach.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal eines vorweg: Natürlich ist das Thema „Wasser“ – Wasser speichern, Wasserversorgung, Wasserreinigung, Hochwasserschutz und alles, was damit zu tun hat – eines der ganz, ganz wichtigen Themen, mit dem wir uns auch sehr, sehr intensiv im Umweltausschuss – Herr Schreiner, dem Sie leider oder wie auch immer nicht angehören – beschäftigen. Dass Sie sich aber hier hinstellen und so tun, als hätten Sie gerade dieses Thema neu erfunden, (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) das geht ein bisschen an unserer Arbeitsintensität – ich schaue einmal zum Herrn Staatssekretär oder zu den Kolleginnen und Kollegen, die mit im Umweltausschuss tätig sind – vorbei. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Was am Thema auch vorbeigeht oder vielleicht auch ein bisschen überspitzt ist, ist das Thema oder Ihr Titel „Wasser ist Leben.“ – ja, richtig, aber – „Spart nicht am Leben. Speichert Wasser.“ Hier spart mit Sicherheit keiner am Leben. Ich würde Ihnen vielleicht einmal den Titel der UN-Charta zum Thema „Wasser“ vorlesen, wenn ich zitieren darf: „Ohne Wasser gibt es kein Leben. Wasser ist ein kostbares, für den Menschen unentbehrliches Gut.“ Auf diesen Titel können wir uns gerne einigen, aber hier spart niemand am Leben, und ich sage Ihnen auch gerne warum. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Schauen Sie sich einmal die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft von Ende 2021 an. Darin steht all das, was Sie hier im Entschließungsantrag an teilweise auch sinnvollen Maßnahmen – gar keine Frage – fordern, ob das der Wasserrückhalt in der Fläche, ob es das Förderprogramm zum Wasserrückhalt im Forst, Versickerung und vieles, vieles mehr ist. Sie wissen doch selbst – ich glaube, Ihre Disziplin ist Städte- und Landschaftsbau, -planung, aus diesem Bereich kommen Sie –, dass es heute keinen Bebauungsplan mehr gibt, in dem die Themen „Entwässerungskonzept“ und „Wasserrückhalt in der Fläche“ nicht intensiv diskutiert werden, in dem Grundwasserschutz und all das nicht selbstverständlich ist. Das ist keine neue Erfindung, sondern daran arbeiten wir ständig. Ich möchte weiter ausführen: der Sieben-Punkte-Plan Wasser, vor einigen Monaten vorgestellt, oder der Zukunftsplan Wasser RheinlandPfalz. All das sind Dinge, die wir seitens des Fachausschusses, aber auch der Landesregierung ganz, ganz oben auf der Agenda haben. Wenn wir darüber diskutieren, was es alles Sinnvolles zu machen gibt – da gibt es vieles Sinnvolles zu machen, und ich gebe gerne zu, da müssen wir auch noch vieles Sinnvolles machen –, dann ginge das alles nicht, wenn wir nicht so ein Instrument wie den Wassercent hätten. Darüber haben wir heute schon gesprochen. Sie waren dagegen, dass neben den öffentlichen Wasserversorgern, der Industrie und dem Gewerbe in Zukunft auch die Landwirtschaft für die Grundwasserentnahme einen kleinen Obolus zahlen muss. Ich sage aber, die 26, 27 Millionen Euro, die insgesamt in Rheinland-Pfalz jährlich eingenommen werden, werden genau für das, was Sie fordern, ausgegeben. Manchmal komme ich mir bei der CDU im Ausschuss vor, mit den Forderungen, was wir alles an Wasserrückhaltung, an Vorsorge, an resilienter Trinkwasserversorgung, an sinnvollen Dingen machen können – – – Ich nenne nur einmal als Beispiel das Verbundnetz Eifel. Viele, viele Millionen Euro investieren wir dort mit dem öffentlichen Trinkwasserversorger, um eine resiliente Trinkwasserversorgung zu haben. Wir hätten dieses Geld aber nicht, wenn wir nicht diese Einnahmeposition hätten. Deswegen kann man nicht auf der einen Seite immer blätterweise fordern, auf der anderen Seite aber, wenn es um die Mittelausstattung und die Grundlage dafür geht, sagen „Da machen wir nicht mit“. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erinnere daran, dass die CDU-Fraktion – es war vor zehn Jahren, oder mittlerweile sind es wahrscheinlich schon schon zehneinhalb oder elf – hier dieses Instrument „Wassercent“ und alles, was damit zusammenhängt – – – Es sind viele Beispiele. Ich habe sie gar nicht alle genannt. Auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die eine gewisse Gewässergüte in unseren öffentlichen Gewässern verlangt, und all die Dinge, also alles, was mit Wasser und Ver- und Entsorgung, mit dem Oberbegriff „Wasser“, zu tun hat, können wir dort in der Fläche fördern und umsetzen, bis hin zur vierten Reinigungsstufe in der Abwasserklärung. Deswegen behaupte ich, ohne überheblich zu sein, dass wir hier alle gemeinsam eine sehr, sehr anspruchsvolle Agenda abarbeiten, aber nicht erst seit heute oder gestern, sondern seit vielen, vielen Jahren. Man darf, ohne zu übertreiben, sagen, der Landesregierung und der Koalition ist das Thema „Wasser“ in all seinen Facetten extrem wichtig. Daran möchten wir gerne mit Ihnen weiter arbeiten. Dann sind wir vielleicht auf einem Nenner. Dieser Antrag geht aber am Thema insofern vorbei, als dass es die Dinge schon gibt. Die müssen wir gemeinsam abarbeiten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich sehr herzlich bei der CDU-Fraktion bedanken, weil sie mir noch einmal die Möglichkeit gibt, über die zahlreichen Aktivitäten und Maßnahmen zu berichten, die von unserer Landesregierung und vor allem von unserem Klimaschutzministerium zum Schutz unserer Ressource Wasser verfolgt und unlängst umgesetzt werden. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anders als in Ihrem Antrag dargestellt, haben wir nämlich, glaube ich, gar kein Umsetzungsproblem, sondern ich glaube, wir haben auf Ihrer Seite, liebe CDU-Fraktion, ein Erkenntnisproblem. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Allen, die die Augen nicht vor der Realität verschließen, ist in den letzten Jahren klar geworden, dass die Klimakrise mit massiven Veränderungen des Wasserhaushalts einhergeht. Gerade Rheinland-Pfalz ist besonders stark betroffen. Wir haben das heute an vielen Stellen schon thematisiert. Ich möchte nur drei von unzähligen Beispielen nennen. Erstens: unsere Flüsse. Der Rhein ist genannt worden. Er trocknet während der Sommerphase bis auf ein Rinnsal aus, ein Problem für die Wirtschaft und die Ökologie. Zweitens: Unsere Wälder sind zu trocken, um sich selbst gegen Schädlinge zu verteidigen. Der Anteil der deutlich geschädigten Bäume erreichte mit ca 46 % den höchsten Wert seit 39 Jahren. Drittens: Nicht zu vergessen ist unser Kulturgut, der Wein. Der muss mittlerweile in manchen Gebieten bewässert werden, um noch rentable Erträge erzielen zu können. Wir müssen uns deshalb an das veränderte Klima anpassen, ohne den Klimaschutz zu vernachlässigen. Wir müssen mit der fortschreitenden Klimakrise Schritt halten, um unsere Lebensgrundlage zu sichern. Genau dafür gehen wir in Rheinland-Pfalz mit konkreten Schritten voran. Die Klimaanpassung in der Fläche und der effiziente Umgang mit unseren Trinkwasserreserven sind der Schlüssel zum Erfolg. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir heute die Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes – der Kollege hat es schon angesprochen – beschlossen und damit eine Gleichberechtigung zwischen allen Verbraucherinnen und Verbrauchern hergestellt haben. Wasser wird nun in der Land- und Forstwirtschaft ein monetärer Wert beigemessen. Wer viel nimmt, zahlt auch viel. Das ist nur fair und entfaltet über die Zweckgebundenheit der Mittel in wassersparende Technik eine Lenkungswirkung, weil eben genau die Landwirtschaft Teil der Lösung ist und nicht das Problem. Herr Kollege Schreiner, das ist ein Schritt, den Sie heute nicht mitgegangen sind. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Mit dem Zukunftsplan Wasser bringt das Klimaschutzministerium alle wichtigen Akteure an einen Tisch. Diese im September vorgestellte Strategie enthält 124 Maßnahmen, die bereits laufen oder in Planung sind. 41 weitere Maßnahmen befinden sich mit den über 100 Akteurinnen und Akteuren und Versorgerinnen und Versorgern in der Endabstimmung. Wir befinden uns also unlängst in der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, vom Schutz und der Bewirtschaftung von oberirdischen Gewässern über kommunale und industrielle Abwasserbehandlung und Siedlungsentwässerung bis hin zu Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Die Kommunen haben sich im Pakt zur kommunalen Wasserversorgung zusammengeschlossen, und das Land unterstützt mit KIPKI und der neuen Richtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung genau diese Schritte. Leider verfehlt aber der CDU-Antrag den ganzheitlichen Blick auf das Thema „Wasser“. Es werden millionenschwere, wartungsintensive Großprojekte vorgeschlagen, ohne deren Kosten, Bauzeit und Folgewirkungen im Blick zu haben. Es werden Wasserspeicher in den Raum gestellt, ohne sich bewusst zu machen, dass solche Speicher unlängst als natürliche Grundwasserleiter existieren. Sie streuen den Menschen hier Sand in die Augen, wenn Sie denken, allein mit technischen Lösungen der sinkenden Grundwasserneubildung und dem Austrocknen der Landschaft vorbeugen zu können, so wie es auch schon in der Enquete-Kommission Thema war. Es braucht nicht nur technische Lösungen, es braucht auch die Stärkung des Wasserrückhalts auf unseren Feldern, in unseren Wäldern sowie die Entwicklung von wassersensiblen Städten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Naturnahe Anpassungsmaßnahmen wie eine ganzjährige Begrünung von Äckern und das Begrünen innerörtlicher Versickerungsflächen bieten hier viele Synergieeffekte. Wer Plätze entsiegelt, Bäume und Hecken und den Boden vor dem Austrocknen schützt, beugt Überflutungsschäden vor, erzeugt Schatten, sichert die Grundwasserneubildung und schafft neue Lebensräume für Mensch und Natur. Am Ende sorgen wir auch dafür, dass Kinder wieder im Planschbecken auf dem Balkon spielen können. Sie lassen eine ganzheitliche Betrachtung vermissen. Ihre Vorschläge behandeln lediglich die Symptome, statt die Ursachen zu bekämpfen. Bei Ihren Schluckbrunnen bekomme ich Schluckauf. Wir lehnen ab. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP – Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Jetzt hat sich Herr Schreiner zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte.

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Gerd Schreiner CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Heidbreder, wir sind uns aber doch einig, dass die Situation heute schon so ist, dass es nicht nur Nutzungskonflikte gibt, sondern dass sehr rigide Nutzungsverbote nicht nur drohen, sondern auch ausgesprochen werden. Jetzt gibt es Möglichkeit 1: zu sagen, das ist der Klimawandel, da müssen wir halt noch mehr sparen, oder es gibt Möglichkeit 2: zu sagen, wir speichern das. Selbst wenn die Landwirtschaft die Hälfte des Wassers einsparen könnte, das sie im Moment verbraucht – wir haben vorhin gelernt, dass sie das gar nicht kann, weil nämlich für die Kulturen unterschiedliche Bewässerungsverfahren erforderlich sind –, dann hätten wir immer noch 2.000 Millionen Kubikmeter Wasser, die wir ausgeben. Selbst wenn wir der BASF verbieten würden zu produzieren, würden wir zwar richtig sparen, dann wären aber am Oberrheingraben alle Menschen arbeitslos. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Punkt ist der, Frau Heidbreder, wir brauchen Wasser, und draußen ist es gerade. Wir müssen effizient sein. Ich will nicht, dass Politik in Kommunen und bei Wasserversorgern Nutzungsverbote für Wasser aussprechen muss. (Abg. Daniel Schäffner, SPD: Das will doch niemand!) Damit das nicht passiert, müssen wir jetzt im Vorfeld bauen. Wir müssen Speicher bauen und gerne auch Grundwasserspeicher nutzen. Da bin ich sofort bei Ihnen. Wenn ich im Sommer aber viel Wasser aus dem Grundwasser herauspumpen will, dann muss ich im Winter mehr hineintun, als im Moment hineinkommt, weil wir wissen, dass die Grundwasserspiegel sinken. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Das ist technisch möglich. Man muss es bloß machen und nicht nur bei einzelnen Vorzeigeprojekten – hier einmal ein schönes Projekt, zu dem man hingeführt wird, und da einmal eine Rigole im Wald, die wir uns anschauen –, sondern flächendeckend in allen Gewässern. Wir brauchen die Priorität auf dem Thema „Wasserspeicherung“. Das ist der Hintergedanke unseres Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung spricht Kollegin Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Kollege! Stille Wasser sind tief. Das kann man von Ihnen nicht gerade behaupten. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um aber noch einmal auf den Punkt zurückzukommen: In Südeuropa haben wir gerade genau das Problem, dass das Wasser dort schon an Stellen abgestellt wird, weil wir durch die Hitze und durch die Klimakrise das Problem haben, dass Wasser nicht mehr ausreichend zur Verfügung steht. (Zuruf des Abg. Thomas Barth, CDU) Deshalb müssen wir das Thema „Wasser“, wie wir auch in der EnqueteKommission gesagt haben, ganzheitlich betrachten. Wir brauchen die technischen Lösungen, aber wir brauchen auch den natürlichen Hochwasserschutz, der genau die Synergieeffekte bildet, dass wir gegen Trockenheit, Hitze, aber auch gegen Hochwasser und Starkregenereignisse vorgehen. Dazu reichen die technischen Lösungen alleine nicht aus. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht Abgeordneter Schönborn für die AfD-Fraktion.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Wasser ist Leben. Spart nicht am Leben. Speichert Wasser.“ – Kollege Nico Steinbach hat es eben angesprochen –, liebe CDU-Kollegen, ich frage mich, wer bei Ihnen denkt sich solche Titel aus? (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Der Autor beweist ein Gespür für dramaturgische Elemente, die eher ins Theater als ins rheinland-pfälzische Parlament gehören, das den Anspruch hat, seriös zu sein. Da sind wir auch schon bei der Grundproblematik Ihres Entschließungsantrags. Ihm fehlt der Kontext. Es sind zwar einige vernünftige Ansätze drin, aber die Ausgangsgrundlage und die Schlussfolgerung sind einseitig, unvollständig und unnötig alarmistisch, Herr Schreiner. Liebe Abgeordnete der CDU, Sie schaffen es, Woche für Woche die Grünen in ihrem Klimawahn zu übertrumpfen. „Die Zeit drängt“ schreiben Sie in Ihrem Antrag. Fehlt nur noch, dass wir in Ihrer Ausdrucksweise künftig das Wort „Klimakrise“ finden. Die Notlage, die hier zu konstruieren versucht wird, existiert weder im aktuellen Jahr noch im aktuellen Trend so nicht. Schauen wir uns das Jahr 2023 an. Von einem Dürresommer konnte überhaupt keine Rede sein. Wir hatten im Juli dieses Jahres durchschnittlich 90 l pro Quadratmeter und im August mit 103 l pro Quadratmeter sogar vielfach höhere Werte als im Mittel der Vergleichsperiode. Auch das für die Grundwasserneubildung wichtige Winterhalbjahr 2022/23 verlief in Deutschland im Hinblick auf die Niederschlagsmenge ordentlich. Sogar das grüne Umweltministerium musste zugeben, dass sich die Grundwasserstände im vergangenen Winterhalbjahr zum Teil erholt haben. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das eine ist Wetter, das andere Klima!) – Ja, jetzt werden Sie sagen, das ist alles Wetter und kein Klima. Ich habe es geahnt. Das stimmt. Deswegen habe ich mir den langfristigen Trend in Deutschland und Rheinland-Pfalz angeschaut. Beim Blick auf die Niederschlagswerte in Deutschland in den vergangenen 140 Jahren wird schnell klar, dass es keine Entwicklung zu weniger Niederschlägen gibt. Die Niederschlagsausbeute ist seit über 100 Jahren oftmals von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. Es gibt immer Trockenzeiten, und es gibt immer Nasszeiten. Die Jahre 1911 und 1959 waren beispielsweise extrem trocken. In Rheinland-Pfalz waren es insbesondere die Jahre 1921 und 1953, während zu den fünf nassesten Jahren seit Beginn der Aufzeichnungen das Jahr 2000 gehörte. Somit ist eine Prognose des künftigen Niederschlags, anders als hier suggeriert wird, nur sehr schwer möglich. Meine Damen und Herren, die Vergangenheit hat gezeigt, Industrie und Landwirtschaft können mit Klimaschwankungen umgehen. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei sollten wir unterstützen, aber nicht in Alarmismus verfallen. Die Notwendigkeit des CDU-Antrags sehe ich somit ganz und gar nicht. Wasser ist selbstverständlich unsere Lebensgrundlage und als Gemeingut außerordentlich schützenswert. Vor Kurzem haben wir im Plenum den Zukunftsplan Wasser angesprochen, der aus Sicht der AfD-Fraktion sinnvolle Punkte enthält, wie zum Beispiel den natürlichen Wasserrückhalt, das Vermeiden von Versiegelungen, das Umsetzen von Begrünungsmaßnahmen oder die Stärkung der Grundwasserneubildung. Auch Zisternen sind eine sehr nützliche Investition, der wir positiv begegnen. Die CDU fordert über die zahlreichen genannten Punkte hinaus, die im Zukunftsplan Wasser ohnehin schon beabsichtigt werden, unter anderem Wehre, Stauseen und Talsperren zu sichern und zu bauen. Auch das finden wir zur Wasserspeicherung richtig. Natürlich wollen wir uns auch einer Modernisierung von Kläranlagen nicht entgegenstellen. Das sind alles dienliche Maßnahmen. Die AfD-Fraktion unterstützt die Forderung, Wasser in niederschlagsreichen Monaten zu speichern, um es in niederschlagsarmen Monaten zu nutzen. Das ist vernünftig und nachhaltig. Die Gewährleistung der Ernährungssicherheit hat auch für uns in der gegenwärtigen Situation oberste Priorität. Die Bewässerung in der Landwirtschaft wird im CDU-Antrag angesprochen. Hier hat die Landesregierung mit der dortigen Einführung des Wassercents einen Fehler gemacht, wenn es darum geht, den Selbstversorgungsgrad nicht weiter absinken zu lassen. In der Debatte sollte meiner Ansicht nach angesprochen werden, dass der Wasserverbrauch pro Kopf gegenüber dem Jahr 1990 deutschlandweit deutlich abnimmt. Einigen Forderungen des Entschließungsantrags können wir, wie aufgezeigt, etwas Positives abgewinnen. Allerdings schlägt die Gesamtanalyse fehl, sodass wir ihm nicht zustimmen können. Meine Damen und Herren, Anpassungen an Wetterbedingungen und Klimaschwankungen in Wirtschaft und Landwirtschaft hat es schon immer gegeben, genauso wie die Phänomene selbst. Da braucht es keinen CDU-Alarmismus. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf für die Fraktion zu diesem Thema reden, nicht nur, weil ich vom Sternzeichen Wassermann bin, (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern auch, weil es ein Umweltthema ist. Ich habe wirklich versucht, Kollegen Schreiner intensiv zu folgen, nachdem ich mir mehrmals den Antrag durchgelesen habe. Ich will nicht wiederholen, dass viele Maßnahmen schon in der Umsetzung sind. Ich versuche, erst einmal technische Fragestellungen aufzuwerfen, die sich mir stellen. Ich gehe technisch heran. Herr Kollege Schreiner hat auf den Rhein gezeigt. Meiner Kenntnis nach gibt es gewisse Zuständigkeiten bei Oberflächengewässern. Es gibt das Gewässer erster Ordnung, das Gewässer zweiter Ordnung und das Gewässer dritter Ordnung. Diese Zuständigkeiten beinhalten, dass gewisse Institutionen, kommunale Ebenen bis zur Landesebene, Zuständigkeiten in der einzelnen Ordnung haben. Sehr geehrter Herr Kollege Schreiner, ich kann Ihre Intention verstehen. Ich komme aus der Vulkaneifel. Die Vulkaneifel ist unter anderem bekannt für – ich sage jetzt den Satz – den Stern des guten Geschmacks. Es ist ein Produkt von mehreren, die von unterhalb des Grundwasserspiegels aus der Tiefe in Flaschen auf den Weg in die Welt gehen, und zwar weltweit. Eines der großen Themen ist richtigerweise, dass wir in der Vergangenheit in den letzten Jahren beobachten konnten, das Grundwasser wird weniger. Gerade dieses Jahr können wir feststellen, dass der Grundwasservorrat wieder steigt, weil es die Niederschläge erlauben. Eine große Frage stellt sich mir bei Ihrem Antrag, der wirklich viele Punkte enthält. Einprägsam ist für mich der Punkt 4, „Abwasser nicht nur klären, sondern reinigen“, also nicht nur sauber, sondern rein. Das sind finanzielle Mittel, die zum Beispiel bei diesem Punkt 4, bei den Kläranlagen, eine Auswirkung für Rheinland-Pfalz haben, die einen meiner Meinung nach dreistelligen Millionenbetrag mit sich bringen. Der sukzessive Ausbau der Klärstufe 4 ist in der Umsetzung. Daher kann ich vieles aus Ihrem Antrag mitnehmen und sage Ihnen aus der Perspektive eines Land- und Forstwirts, es gibt Hauptflächennutzer. Es gibt diejenigen, die das Wort Feldkapazität verinnerlichen. Sie haben in der Enquete-Kommission gelernt, was das Wort „Feldkapazität“ mit sich bringt, der Boden, wenn er richtig bewirtschaftet wird, kann eine enorme Feldkapazität – Schwammwirkung – mit sich bringen und dann das Wasser zurückhalten. Das ist die größte Maßnahme, die man als Landwirt machen kann, um den Boden so zu bewirtschaften, dass das Wasser zurückgehalten wird und ins Grundwasser durchsickern kann. Bei Ihren ganzen Maßnahmen, die Sie über zwei Seiten bis zu Punkt 7 als eine Art Rundumschlag veranstalten, finde ich persönlich die Überschrift poetisch tipptopp, aber mir fehlt irgendwo der Faden. Wo wollen Sie als CDU, hinterlegt mit Haushaltsmitteln, ansetzen? Was wollen Sie konkret mit diesen sieben Punkten? Dabei sind viele, die wir auf den Weg bringen. Wir als FDP unterstützen mehrere Maßnahmen, beispielsweise die Bewirtschaftung des Walds. Sie hätten sagen können, die Fichte ist ein Flachwurzler, wir brauchen tiefer wurzelnde Baumarten, um die Durchlässigkeit im Waldboden hinzubekommen. Wir brauchen beim Flächennutzungsplan Bebauungspläne – das wird schon gemacht – und Rückhaltemöglichkeiten, um das Wasser, das auf den versiegelten Flächen abläuft, zurückzuhalten. Das sind Dinge, die auf dem Weg sind und vom Land begleitet werden, aber es ist ein Rundumschlag. Die Grundintentionen können wir mittragen, aber uns fehlt die Zielrichtung. Was wollen Sie eigentlich? – Die Frage erschließt sich uns nicht. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Drumm.

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Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir haben kein Erkenntnisproblem. Rheinland-Pfalz hat ein Umsetzungsproblem.“ So endet der Antrag der Kollegen von der Union. Ich möchte diese Formel mit der Feststellung ergänzen, dass unkonventionelle Lösungsansätze gerade im Kleinen oft fehlen. Dabei könnten genau diese zur Lösung von Wasserversorgungsproblemen beitragen. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen. In Koblenz hatte jüngst die Freie WählerStadtratsfraktion die Frage gestellt, was eigentlich mit dem Wasser in den Schwimmbädern geschieht, wenn es saison- oder reinigungsbedingt abgelassen werden muss, und das mit gutem Grund. Könnte es zumindest als Brauchwasser oder zur Bewässerung der benachbarten Rasenflächen genutzt werden? Könnten wir vielleicht mit einem relativ bescheidenen finanziellen und technischen Einsatz erreichen, dass unsere kostbaren Wasservorräte generell besser genutzt werden? Zugegeben, es ist nicht leicht, solche Fragen ad hoc zu beantworten. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Glauben Sie denn selbst, dass das eins zu eins ins Grundwasser fließt?) – Ja, aber man braucht kein Wasser, um die zu bewässern, zum Beispiel. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Um die Wiese zu tränken!) – Ja, natürlich. Es ist nicht leicht, solche Fragen ad hoc zu beantworten und schnellstmöglich Maßnahmen einzuleiten. Gut Ding will Weile haben. Doch zeigte das Beispiel vor allem eines, Probleme werden oft lokal erkannt und soweit möglich unter Einbeziehung der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen und in Abstimmung mit Zweckverbänden sowie Versorgungsunternehmen gelöst. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Tatsache, dass seit mehr als drei Jahren bestehende Verbundsysteme ausgebaut werden, und dies erfolgt weiter, um in Extremsituationen eine stabile Wasserversorgung aufrechtzuerhalten. Wir haben mit dem CDU-Antrag unsere Probleme, auch wenn er richtige und wichtige Punkte enthält, weil es Überschneidungen mit der von uns wegen handwerklicher Mängel abgelehnten Novelle des Wasserentnahmegesetzes gibt. Dennoch würde mit der Umsetzung ein juristisch-technokratisches Monstrum geschaffen, das uns kurz- und mittelfristig nicht weiterhilft, zumal es die lokalen und regionalen Besonderheiten womöglich nicht berücksichtigen wird. Als Beispiel nenne ich an dieser Stelle die Forderung, die Gründung von Wasserverbänden gesetzlich vorzuschreiben. Die Bildung solcher Verbände läuft, wie bereits zuvor beschrieben, schon seit vielen Jahren. Lokale Besonderheiten und Herausforderungen haben die Akteure schon längst zusammenrücken lassen. Ergänzend wird auf kommunaler Ebene bereits diskutiert, wie man die Bewässerung der landwirtschaftlichen Flächen in Trockenphasen ressourcenschonend verbessern kann. So wird an der Terrassenmosel darüber nachgedacht, punktuell große Zisternen zu errichten. Doch zeigt die Debatte, wie schwierig es ist, geeignete Standorte zu finden. Das begünstigt Umsetzungsprobleme. Ich will aber nicht nur kritisieren. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Union die Abwasserwerke im Lande anspricht; denn in den meisten Werken wird das Abwasser nur behandelt, aber beispielsweise mit Blick auf Medikamentenrückstände nicht gereinigt. Wir brauchen flächendeckend die Nachrüstung mit weiteren Klärstufen. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) – Flächendeckend. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Allerdings stehen dieser Forderung immense finanzielle Aufwendungen und tatsächliche Realitäten entgegen. So bereiten benachbarte Baugebiete und die Grenzveränderungen der Trinkwasserschutzzonen dem Ausbau von Klärwerken oft Hindernisse, die ehrgeizige Zeitpläne pulverisieren können. Nach Auffassung der CDU drängt die Zeit, dennoch, wir müssen reden und interdisziplinär zusammenarbeiten. Schnellschüsse helfen uns ebenso wenig weiter wie Weltuntergangsszenarien. Wir werden uns bei der Abstimmung über Ihren Antrag daher enthalten. Abschließend wünsche ich allen schöne Feiertage. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen, zunächst Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Römerkastell aus Bad Kreuznach, die 13. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir dürfen begrüßen den VdK aus Mainz-Hechtsheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Dr. Manz.

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Dr. Erwin Manz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dürre und Trockenheit werden häufiger und heftiger auftreten. Das Niedrigwassermanagement müssen wir bei verschärfenden Nutzungskonflikten fair und rechtssicher regeln. Wir sind uns doch alle einig, keiner will das Befüllen von Kinderplanschbecken verbieten. Mit dem Zukunftsplan Wasser bereiten wir weitere notwendige Schritte für eine klimaangepasste Bewirtschaftung der Wasserressourcen vor. Am 22. September startete in Ingelheim auf Grundlage eines Entwurfs des Klimaschutzministeriums der Beteiligungsprozess mit mehr als 170 Teilnehmenden, alles Experten. Inzwischen sind mehr als 60 Stellungnahmen eingegangen und in der Auswertung. Ich möchte auf unsere Aktivitäten für die Wasserrückhaltung und -speicherung nachfolgend im Einzelnen eingehen, aber ich möchte darauf hinweisen, das können wir nur tun, weil wir die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt haben. Wasserrückhaltemaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft dienen sowohl der Starkregenvorsorge als auch der Grundwasserneubildung. Sie müssen künftig noch stärker Eingang in die Landnutzung finden. Zentrale Herausforderung ist, die Aufnahmefähigkeit der Böden zu erhöhen. Abgeordneter Weber hat heute schon zweimal auf die Feldkapazität hingewiesen. Das ist der Schlüssel, um viel Wasser zu speichern. Das Land unterstützt die Landwirtschaft durch Beratungsleistungen zur Erosionsvorsorge. Im Rahmen des Maßnahmenprogramms zum Wasserrückhalt im Wald wird im Staatswald der Verschluss von Grabensystemen aktiv vorgenommen. Im Kommunalwald wird das finanziell unterstützt. Die wassersensible Stadt- und Dorfentwicklung ist ein wichtiger Bestandteil der Klimaanpassung und als Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten anzusehen. Bei der Neuerschließung von Bauflächen wird der naturnahe Umgang mit Niederschlagswasser bereits seit Mitte der 1990er-Jahre erfolgreich umgesetzt und muss noch konsequenter auf bestehende Siedlungsräume ausgedehnt werden. Hier kann das KIPKI-Förderprogramm genutzt werden. Die Infrastruktur der Wasserversorgung muss klimaresilient angepasst werden, auch durch Speicherung von Winterabflüssen aus Fließgewässern. Die Landesregierung wird in diesem Zusammenhang prüfen, welche Gebiete für eine gezielte Infiltration von Oberflächenwasser in Grundwasserleiter geeignet sind. Das kann man nicht im ganzen Land tun. Es sind nur wenige Standorte, an denen dies überhaupt gehen wird. Als Grundlage für die gezielte Umsetzung regionaler Bewässerungsmaßnahmen erarbeiten Klimaschutzministerium und Landwirtschaftsministerium einen Wasserversorgungsplan Landwirtschaft. Die beiden in Rheinland-Pfalz existierenden Talsperren leisten mit circa 3 % der Gesamtmenge nur einen sehr geringen Beitrag für die Trinkwassergewinnung. Dem stehen hohe zeitliche und finanzielle Aufwände für den Neubau sowie ein erhöhter Aufbereitungsbedarf des Rohwassers gegenüber. Dennoch werden wir das Erfordernis zusätzlicher Talsperrenstandorte ebenfalls überprüfen. Bei Stauanlagen in Fließgewässern ist allerdings zu beachten, dass aufgrund des europäischen Rechts die lineare Durchgängigkeit und das ökologische Verschlechterungsverbot beachtet werden müssen. Die Gründung von kommunalen Zusammenschlüssen für Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung und -erhaltung unterstützen wir ausdrücklich. Dadurch können Kommunen in eine deutlich bessere Position in Bezug auf die Planung und Umsetzung von überörtlich wirkenden Maßnahmen im Bereich Hochwasser und Starkregenvorsorge – das ist auch Wasserrückhaltung und dienlich in Niedrigwasserphasen sowie in der Gewässerunterhaltung – versetzt werden. Das Klimaschutzministerium unterstützt die Kommunen mit einer Anschubfinanzierung bei der Gründung. An der Ahr gehen die Kommunen bereits sehr deutliche Schritte in Richtung der Gründung eines Gewässerzweckverbands für das gesamte Einzugsgebiet. Die dort erarbeiteten Grundlagen zur Finanzierung und Ausgestaltung können anderen kommunalen Zusammenschlüssen wichtige Anregungen geben. Unser Haus und die Struktur- und Genehmigungsdirektion begleiten den Prozess daher sehr eng, und wir haben da große Hoffnung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und des Abg. Steven Wink, FDP)

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Hendrik Hering

Wir stimmen jetzt über den CDU-Antrag – Drucksache 18/8278 – ab. Den literarischen Titel kennen Sie alle. Wer ist für diesen Antrag? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Jetzt kommen wir zu 14: Tagesordnungspunkt Aktivierung von ungenutztem Wohnraum fördern Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/8279 – Für die antragstellende Fraktion spricht Kollegin Wächter.

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Karina Wächter CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum auch hier bei uns in RheinlandPfalz. Die Wohnungsnot ist bekannt. Daher müssen wir dringend geeignete Maßnahmen ergreifen, die zur Verbesserung führen. Wir machen daher heute einen einfachen und kostengünstigen Vorschlag, der Möglichkeiten zu mehr Wohnraum eröffnet. Aus eins mach zwei oder vielleicht auch mehr, aber dazu gleich. Ich möchte Ihnen ein Gespräch schildern, ein Gespräch mit Gerda. Gerda lebte mit ihrem Mann Paul und ihren drei Kindern in einem geräumigen Einfamilienhaus im Hunsrück, typische 180 m², ein großer Garten. Nachdem die Kinder ausgezogen waren, war das Haus für Gerda und Paul eigentlich zu groß. Mit zunehmendem Alter stellten die große Wohnfläche und auch der große Garten die beiden vor große Herausforderungen, zum einen finanziell, aber auch tatsächlich. Es war aber ihr Zuhause, ihr Haus in gewohnter Nachbarschaft. Hier fühlten sie sich wohl, also sind sie diesem Zuhause treu geblieben. So geht es vielen Menschen in unserem Land. Gerda könnte genauso im Westerwald, in der Eifel, in Rheinhessen, an der Ahr, an der Mosel oder in der Pfalz leben. (Beifall der CDU) Gerdas Situation hat zur Folge, dass Wohnraum nicht genutzt wird, nachdem die Kinder ausgezogen sind. Wohnfläche steht leer. Gleichzeitig wird das Haus regelmäßig zur zunehmenden Belastung. Gerda ist häufig einsam, vor allem, weil die Kinder eben nicht regelmäßig vor Ort sind und unterstützen können. Genau hierzu bieten wir Menschen wie Gerda eine Möglichkeit. Wir bieten Menschen wie Gerda die Option, sich freiwillig und im vertrauten Rahmen beraten zu lassen. Einen alten Baum verpflanzt man nicht, so sagt man bei mir zu Hause. (Beifall bei der CDU) Genau diesem Ansatz möchten wir treu bleiben und Rechnung tragen. Durch die Schaffung von Wohnraum im Bestand und der damit zusammenhängenden Vermietung ist es möglich, dass sich ein Miteinander von Jung und Alt etabliert. Dies fördert gegenseitige Unterstützung, und Seniorinnen und Senioren können durch diese kleinen Hilfsmaßnahmen im Haus, im Garten länger im vertrauten Wohnumfeld bleiben. (Beifall bei der CDU) Das Ganze trägt ein Stück weit zum gesellschaftlichen Miteinander bei. Deswegen möchten wir Folgendes: Erstens: ein gezieltes, gefördertes Beratungsangebot, das den Menschen die Möglichkeit gibt, mögliche Umgestaltungsoptionen kennenzulernen. Wir möchten zweitens ein Förderprogramm, das bei der Umsetzung unterstützt und damit einhergehende energetische Maßnahmen zusätzlich begünstigt und drittens – das ist wahrscheinlich der tatsächlich wichtigste Punkt an der ganzen Sache – dann auch eine Anpassung der Landesbauordnung, um mögliche negative Konsequenzen aufgrund veränderter Klassifizierungen zu verhindern. Damit können wir vielen Menschen in unserem Land Optionen eröffnen und ungenutzten Wohnraum aktivieren. Wir schaffen also ein Beratungsangebot, ein Konzept für die gezielte Architektur und Bauberatung zum Ausbau oder zum Umbau. Mit geringem finanziellen Aufwand und ohne umfassende Veränderung des Hauses den inzwischen nicht mehr genutzten Wohnraum umnutzen, also ungenutzten Wohnraum aktivieren, das ist das Ziel. (Beifall bei der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Wohnsituation ist teils mehr als angespannt. Bundesweit fehlen rund 700.000 Wohnungen. Es gibt in den letzten knapp 18 Jahren 3 Millionen Einwohner mehr. Es gibt immer mehr Singlehaushalte. Der Wohnbedarf stieg stark an, und die Menschen nutzen immer größere Flächen, kurzum, es bedarf immer mehr Wohnraum. Mit unserem pragmatischen Vorschlag können wir hier einen kleinen Beitrag leisten, um etwas mehr Wohnraum zu schaffen. Wir schaffen ein Angebot, das sicherlich nicht von jedem genutzt wird, wovon wir aber mit wenig Aufwand nur positive Aspekte erhalten, eine kleine Maßnahme mit großer Wirkung. (Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine kleine Maßnahme, die neue Möglichkeiten eröffnet, im Wohnungsbau, aber auch gesellschaftspolitisch. Mit unserem Vorschlag können wir einen kleinen Beitrag zur Verbesserung leisten. Lassen Sie uns diese gemeinsame Chance daher nutzen. Weiteres später. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Wansch.

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Thomas Wansch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Wächter, grundsätzlich könnte man der Problemdiagnose wachsende Nachfrage, schwierige Rahmenbedingungen und vieles mehr, was Sie genannt haben, einfach zustimmen. (Abg. Karina Wächter, CDU: Einfach machen! –

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Gerd Schreiner CDU

Gar nicht reden, einfach machen!) Die Lage hat sich in baukonjunktureller Hinsicht allerdings ein bisschen verbessert, Gott sei Dank. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zum Beispiel berichtet, dass die Materialknappheit nachgelassen hat und die Preise sich entspannen. Da tut sich ein bisschen was. Wenn man das Ganze aber insgesamt sieht, hat man den Eindruck, in diesem Lande Rheinland-Pfalz tut sich eigentlich gar nichts, was Förderung und Unterstützung betrifft. (Zurufe von der SPD) An diesem Punkt sind Sie komplett falsch unterwegs. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich werde jetzt gleich ein bisschen den Überblick herstellen, und zwar beginnend mit dem Bund. Der entsprechende Gipfel, der im Kanzleramt zum Thema „Wohnungsbau“ stattfand, hat zum Beispiel ein Förderprogramm geboren. Mit Unterstützung der KfW soll Gewerbe zu Wohnen umgewandelt werden. Sie sprechen von Leerflächen, die damit klimafreundlich umgestaltet werden können. Es wird damit ein Potenzial von 235.000 neuen Wohneinheiten gesehen. Das zeigt, auch der Bund denkt darüber nach, wie vieles erleichtert werden kann. (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) Das Land Rheinland-Pfalz, um das einmal in Zahlen auszudrücken: 519 Millionen Euro im Jahr 2023, 600 Millionen Euro im Jahr 2024. Das ist die Förderungssumme unter Einbeziehung des Kreditvolumens, der Zinsverbilligungsprogramme, die im Landeshaushalt veranschlagt ist. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Wir haben hier richtig viel Geld, das die Bauministerin Doris Ahnen mit ihrer Mannschaft, Frauschaft in die Hand nimmt, mit Unterstützung der ISB, um die Menschen in Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Wir müssen natürlich unterscheiden: Wo haben wir unter Umständen ein Problem mit der Wohnraumversorgung? – Sie sprachen von einem Beispiel in der Eifel. Wir wollen das auch auf andere Bereiche, ob Hunsrück, Pfälzerwald oder Westpfalz übertragen. Wir sind in Rheinland-Pfalz differenziert unterwegs. Wir haben Ballungszentren, wir haben Mainz, wir haben Trier, wir haben Koblenz. In Schwarmstädten ist es problematisch. Wir haben andere Beispiele, wie Landau mit der Universität, wo es auch schwierig ist. Wir haben aber genauso Bereiche, in denen man eine Leerstandsproblematik hat, ob das in der Eifel ist oder in der Westpfalz, in der es Regionen gibt, in denen man versucht, Wohnraum zu nutzen, der leer steht. Welche Möglichkeiten bestehen? – Ich sage, das ist nicht nur eine Aufgabe, die dann die Bauministerin aufgenommen hat, auch unser Sozialminister Alexander Schweitzer hat mit seinem Haus zum Beispiel eine Anschubförderung für neue Wohnformen ins Leben gerufen. Man erhält 10.000 Euro und hat die Möglichkeit, mit diesen neuen Wohnformen etwas zu tun. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig gibt es auch Beratungsstellen. Sie sprechen den Beratungsbedarf an. Diese Beratungsstellen gibt es, ob beim Landesamt für Jugend und Soziales oder beispielsweise bei der Verbraucherzentrale, auch das gefördert vom Land Rheinland-Pfalz. Es gibt bereits Beratung. Wenn man das Ganze dann noch auf die ursprüngliche Bauministerin zurückbringt, die mit ihren Teilen – ich hatte das angesprochen – Wohnungsbaupolitik betreibt, dann sprechen wir von Programmen, wie beispielsweise Modernisierung mit Rabatt: Wie kann ich Wohnraum modernisieren und umgestalten? Wie habe ich Möglichkeiten, zum Beispiel mit Wohnungsbau, mit Neubau hier voranzutreiben? – In allen Bereichen gibt es günstige Konditionen und Tilgungszuschüsse, die das Land Rheinland-Pfalz umfänglich bereitstellt. Ich kann festhalten, hier in Rheinland-Pfalz wird sehr viel getan. Hunderte Millionen von Euro werden zur Verfügung gestellt. Davon zu sprechen, dass hier Handlungsbedarf, dringender Handlungsbedarf besteht, das weise ich absolut von uns. Ich kann zusammenfassend sagen, Ihren Antrag können wir nur noch eines: ablehnen. Danke. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Wohnungsknappheit gerade in vielen Städten und Ballungsräumen ist es absolut richtig, insbesondere den Gebäudebestand verstärkt in den Blick zu nehmen. Wir können durch Umbau, Aufstockung, Ausbau von Dachgeschossen, durch bessere Nutzung von Leerständen ressourcenschonend und unter Vermeidung von Flächenversiegelungen sicherlich einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Wohnraumkrise leisten und noch viel mehr tun. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen kommt bundesweit auf die beachtliche Zahl von einem Potenzial von über 4 Millionen Wohnungen, die dadurch in Deutschland geschaffen werden könnten. (Zuruf des Abg. Christof Reichert, CDU) Das Problem ist nämlich nicht, dass zu wenig Fläche zur Verfügung steht, sondern das Problem resultiert daraus, dass wir im Vergleich zum Vergleichsjahr 1990, damals noch 35 m² pro Kopf Wohnfläche, heute, Stand 2022, bei 47 m² Wohnfläche pro Kopf sind. Auch mit Blick auf die ökologische Herausforderung, die wir haben, ist die Nutzung jedes einzelnen Gebäudebestands ein ganz, ganz wesentlicher Beitrag. Meine Damen und Herren, wir haben uns als grüne Fraktion das Thema auf die Fahne geschrieben, wie wir Wohnraum zu sozial und ökologisch guten Bedingungen schaffen. Wir haben unter anderem kürzlich die Leerstandsinitiative in Landau besucht. Das ist eine ganz bemerkenswerte Arbeit, die dort zivilgesellschaftlich ehrenamtlich gemacht wird, bei der ein Verein in der Stadt Leerstände sucht, Vermieterinnen und Vermieter, Besitzerinnen und Besitzer anspricht und vermittelt zu denjenigen, die Wohnraum brauchen durch Zwischenwohnen, Wohnen für Hilfe – ganz spannende Konzepte, wenn junge Menschen, die vielleicht gerade mit dem Studieren angefangen haben, einen Teil der Miete dadurch quasi erwirtschaften, dass sie älteren Vermieterinnen und Vermietern zum Beispiel bei den Einkäufen helfen – und auch Untermiete, Konzepte und andere Dinge. Ich glaube, ein solches kommunal organisiertes Wohnraummanagement und die Unterstützung solcher zivilgesellschaftlicher Initiativen werden ganz wesentliche Bausteine, auch um vor Ort entsprechende bessere Ausnutzung des vorhandenen Wohnraums zu organisieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Frau Kollegin Wächter, insofern sage ich, Sie haben ein wesentliches Problem erkannt und benannt, soweit d’accord. Die Frage ist, ob die Instrumente, die Sie uns vorschlagen, zielführend sind. Im Kern fordern Sie eine Beratungsprämie, wie sie Baden-Württemberg jetzt gemacht hat. In Baden-Württemberg kommt die Beratungsprämie nicht Gerda aus dem Hunsrück zugute – klar, sie wohnt nicht in Baden-Württemberg –, aber auch nicht Gerda im Schwarzwald, sondern 400 Euro gehen an die Kommunen, wenn sie ein solches Beratungsangebot machen. Dieses Projekt ist auch bis Ende diesen Jahres befristet, und es gibt noch keinen Evaluationsbericht. Meine Damen und Herren, ich bin da skeptisch – das gilt für Gerda im Hunsrück genauso wie für Inga in der Mainzer Oberstadt –, ob sie in ihrem Einfamilienhaus oder ihrer Doppelhaushälfte, wenn die Kommune eine Beratung anbietet, wirklich den Umbau anpacken und dort Wohnungen einziehen würden, und zwar aus zwei Gründen. Den einen haben Sie selbst genannt. Ältere Menschen wollen aus guten Gründen zu Hause leben bleiben. Sie wollen auch, dass weitgehend die Dinge so bleiben, wie sie sie gewohnt sind. Sie haben aber auch einfach vielleicht nicht mehr die Motivation, mit 70 noch einmal eine Sanierung im Bestand, während sie dort wohnen, im eigenen Haus anzugehen. Das ist eine große Hürde, die man so nicht unterschätzen sollte. Wenn sie es dann doch tun, nehmen sie einen Betrag in die Hand – in einer Stadt wie Mainz ist der schnell sechsstellig –, gehen zu ihrer Bank und sie sagen dort, mit Anfang 70 bekommen sie aber keinen Baufinanzierungskredit mehr, und zwar europaweit nicht mehr, weil das nämlich die Vorschriften sind. Ich finde, da müssen wir anpacken, und es muss bundesweit, europaweit gelöst werden, dass es hierfür Lösungen gibt, damit solche Kredite und die Finanzierung überhaupt möglich sind. Sie wollen die Landesbauordnung ändern, sagen aber nicht wo. Es gibt drei Möglichkeiten: beim Schallschutz, beim Brandschutz und der dritte Punkt ist bei der Stellplatzablöse. Meine Damen und Herren, wenn die CDU ernsthaft vorschlägt, beim Ausbau von bestehenden Wohnimmobilien mit mehreren Wohnungen auf die Stellplätze zu verzichten, dann haben Sie die Grünen an Ihrer Seite. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Stellplätze sind nämlich in den Städten das größte Problem beim Wohnraumschaffen im Bestand. Meine Damen und Herren, der Baugipfel hat Vorschläge gemacht. Der Bund erarbeitet gerade eine entsprechende Musterbauordnung. Ich glaube, wir sind klug beraten, hier keinen Einzelschritt in Rheinland-Pfalz zu machen, (Glocke des Präsidenten) sondern diese Vorschläge, was die Musterbauordnung angeht, auch in Rheinland-Pfalz umzusetzen, um weitere Schritte zur Schaffung von günstigem Wohnraum in Rheinland-Pfalz zu realisieren. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die AfD-Fraktion ist Abgeordneter Lohr. 5 Minuten.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss sagen, aus Sicht der AfD-Fraktion ist dieser Antrag doch ziemlich herzlos, weil sich das so ein bisschen anhört, als wäre das eine solche Raus-aus-dem-HausBeratung. Da kommen dann zwei Personen und sagen, wie viele Personen wohnen hier? Eine Person, zwei? Mhm, hätten Sie jetzt noch vielleicht Platz für andere oder wollen Sie ganz ausziehen? Die AfD-Fraktion hat in diesem Frühjahr in mehreren Großen Anfragen das Thema „Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz“ durchleuchtet. Leider hatte die Landesregierung nicht immer aktuelle Zahlen, aber die Dimension wird deutlich. Von 2015 bis 2019 kamen allein durch die Asylpolitik mehr als 60.000 Haushalte nach Rheinland-Pfalz. In demselben Zeitraum wurden nur 46.000 Wohnungen in Rheinland-Pfalz fertiggestellt. Somit ist klar, wer da weichen soll. Sie können die Realität einfach weiterhin verweigern, aber das sind faktische Zahlen, die nun einmal so existieren. Wenn mehr Haushalte benötigt werden, aber weniger gebaut wird, dann ist es einfach ein Defizit. Das können Sie akzeptieren oder Sie sehen weiter, wie sich die Umfragewerte entwickeln. Sie nennen in Ihrem Antrag die steigende Belastung der Eigentümer für anfallende Kosten wie Grundsteuer, Beiträge, Energiekosten. Diese Kosten sind allesamt staatlich in die Höhe getrieben. Höhere Steuern, Beiträge und Energiekosten können abgewählt werden. Die Grundsteuern stiegen zuletzt vor allem auch wegen der Energiepreise, des ÖPNV und der Asylzuwanderung. Darauf haben die kommunalen Spitzenverbände und auch wir hingewiesen. Beiträge wie die Straßenausbaubeiträge könnten getrost abgeschafft werden. Sie sind so bürokratisch, dass ein Viertel bis ein Drittel des Beitragsaufkommens von der Bürokratie aufgefressen wird. Die Energiekosten stiegen unter anderem, als die letzten Kernkraftwerke abgeschaltet wurden. Sie steigen weiter wegen der höheren CO -Abgaben und höherer Netzentgelte. Durch einen nimmersatten Staat steigen die Nebenkosten fürs Wohnen. Wenn unsere Bürger ihre Häuser verlassen oder umbauen müssen, um Steuern, Abgaben und die Energiepreise bezahlen zu können, dann ist nicht das Haus falsch, sondern die staatliche Preistreiberei. Wir brauchen also niedrigere Steuern und Abgaben, zum Beispiel auf Strom und Kraftstoffe. Eine kostenlose Beratungsprämie, damit alte Menschen ihre Häuser räumen oder umbauen, brauchen wir nicht. Ich bin im Übrigen überzeugt davon, dass die Bürger in unserem Land selbst am besten wissen, wie sie ihr Haus und ihren Hof nutzen. Einfach darin wohnen bleiben, verkaufen, vermieten, umbauen, das kann jeder für sich selbst entscheiden. Dazu braucht es keinerlei staatliche Bevormundung. Dieser Antrag doktert an den Symptomen herum und betrachtet weniger die Ursachen. Schauen wir uns die Baugenehmigungen an. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 354.000 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt. Das sind 26.300 Wohnungen weniger im Vergleich zum Jahr 2021. Schauen wir uns die Zahlen, die bis jetzt vorliegen, im Jahr 2023 an: 2023 wurden bis September 195.000 Baugenehmigungen erteilt. Das ist ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von 28 %. Die Bundesregierung selbst hat sich – – – (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten – Zuruf aus dem Hause: Die Zeit ist um!) – Nein, die Zeit ist nicht um. Sie sind zu laut.

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Matthias Lammert

Genau, ein bisschen leiser noch einmal die letzten Minuten. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Damian Lohr AfD

Danke. – In diesem Jahr wurden 195.000 Baugenehmigungen erteilt. Das heißt, das ist die Hälfte von dem, was die Bundesregierung sich als Ziel gesetzt hat. Es gibt natürlich noch einige weitere Katalysatoren. Steigende Energiepreise bedeuten, dass auch teurer gebaut wird. Die Menschen bauen weniger. Die Zinsbelastung ist momentan auf einem höheren Level, und dementsprechend wird zu wenig Wohnraum geschaffen. Sie werden das aber nicht ändern, indem sie an den Symptomen herumdoktern, ältere Menschen diskriminieren und sagen, so, hier räumt einmal eure Wohnung, wir brauchen Platz für andere. – So wird es nicht gehen. Man sollte die Ursachen bekämpfen, und die liegen offensichtlich auf dem Tisch. Wir haben sie heute mehrmals erwähnt. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die FDP-Fraktion ist deren Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU hat den Kopierer angeworfen und ein Konzept aus Baden-Württemberg in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht. Das kann man machen, das mag sogar gelegentlich effizient sein. Nur das Instrument ergibt aus unserer Sicht an dieser Stelle nicht wirklich Sinn. Die Problembeschreibung kann niemand negieren, weil es eine Tatsache ist, dass wir im Wohnungsbau ein Problem haben, weil wir es nicht bedarfsgerecht schaffen, dass entsprechend neuer Wohnraum geschaffen wird. Dass wir mehr Wohnraum brauchen, hat eine Reihe von Ursachen. Eine der maßgeblichen Ursachen sind auch Wanderungsbewegungen der Bevölkerung. Es gibt nach wie vor einen Trend in die Ballungsräume, in die größeren Städte. Es gibt Zuwanderung, übrigens Zuwanderung, die wir durchaus auch dringend brauchen mit Blick auf unsere Demografie und wenn es darum geht, unsere Sozialsysteme stabil zu halten. Deswegen brauchen wir Erwerbszuwanderung. Kollegen von der AfD, insofern weiß ich gar nicht, warum Sie hier immer so tun, als gäbe es ein sinnvolles, im Sinne von wirtschaftlich tragfähiges Konzept, bei dem der Bedarf an Wohnraum runtergeht. Das ist doch nicht der Fall. Wir müssen aber gemeinsam miteinander darüber sprechen und diskutieren, was denn Instrumente sind. Bei den Instrumenten will ich daran erinnern, wir hatten außerordentlich niedrige Bauzinsen in durchaus Zeiten, als die Union im Bund noch Verantwortung hatte. Gleichzeitig ist der Neubau trotzdem zurückgegangen, unter anderem deswegen, weil trotz niedriger Zinsen die Baukosten auf der anderen Seite so stark angestiegen sind, dass es einfach wirtschaftlich zunehmend schwierig geworden ist, insbesondere natürlich für jüngere Familien. Auch Investoren haben sich aber schon die Frage gestellt: Ist das sinnvoll refinanzierbar? Man muss ernsthaft überlegen, was sind Ursachen? – Eine der Ursachen ist ganz klar. Wir haben in Deutschland über einen hohlen Daumen ungefähr 20.000 Gesetze und Vorschriften, die das Bauen regeln. Wir haben die mit Abstand in vielerlei Hinsicht höchsten Standards, durchaus auch in Europa, im Vergleich mit unseren europäischen Nachbarländern, also auch mit westlich industrialisierter Welt. Wenn Sie sich anschauen, dass wir zum Beispiel im Wohnungsbaubereich die stärksten Betondecken haben, dann ist das, was das kostet, Energie. Das ist nicht sehr effizient, das kostet Geld, und da muss man einfach ein Fragezeichen dran machen. Dann muss man ein Fragezeichen dran machen, ob man immer mehr Standards überall draufpackt. Die Ampel-Bundesregierung hat nicht nur dieses Fragezeichen gemacht, sondern sie hat sich auf den Weg gemacht, das Baurecht zu entschlacken. Sie hat einen Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf den Weg gebracht, um dafür zu sorgen, dass in Zukunft Möglichkeiten zum Bau schneller geschaffen werden können. Das gilt insbesondere für die Umwandlung von Flächen. Wenn Sie sich gerade auch in den städtischen Räumen umschauen, dann sehen Sie da immer noch relativ viel Bebauung, bei der die Grundstücksfläche nicht sinnvoll ausgenutzt wird. Es gibt eine Reihe von guten Konzepten, bei denen man nach oben, bei denen man durch Nachverdichtung gegebenenfalls Fläche schaffen kann. Das ist ein zentraler Baustein. Der zweite Baustein, der auch durchaus wichtig ist, ist die Digitalisierung der Bauverwaltung. Das ist das nächste Thema, damit das, was an Bürokratie da ist, weil wir in Deutschland immer weiterhin einen hohen Standard haben wollen, einfach effizienter abgewickelt werden kann. Es gibt eine ganze Reihe von Förderinstrumenten, die sich mit dem Thema „Energieeffizientes Bauen“ in Rheinland-Pfalz und in der Verantwortung des Landes mit dem Thema „Sozialer Wohnungsbau“ beschäftigen. Man kann natürlich sagen, wir packen noch einmal einen solchen kleinen Baustein drauf. Ich sage nur ganz ehrlich, auch mit Verantwortung für öffentliche Kassen und als Liberaler: Menschen, um die es hier geht und denen ein Einfamilienhaus gehört, sind Menschen, die keine staatlichen Subventionsempfänger sein sollten und sei die Subvention eine Beratungsleistung. Wenn sie auf die Idee kommen zu sagen, ich möchte mein Haus nutzen, ich möchte Wohnraum schaffen und mein Haus auch wirtschaftlicher nutzen, dann ist das eine Frage von Selbstbestimmtheit. Selbstbestimmtheit heißt dann – das sage ich an der Stelle klar –, dass man aber auch selbst bezahlt, was man mit dem eigenen Haus macht. Das ist an der Stelle einfach der richtige Weg. Dass es für die Ausgabe, die Sie hier planen, wie immer am Gegenfinanzierungsvorschlag fehlt, ist bei der CDU schon etwas, was man ganz automatisch am besten hier vorne ans Pult schreibt, wenn Sie einen Vorschlag machen, damit es immer wieder in Erinnerung ist. Das macht es aber auch nicht besser. Es ist wirklich an dieser Stelle kein sinnvolles Instrument. Deswegen können wir als Freie Demokraten – bei allem Anerkennen des Problems – dem Antrag leider nicht nähertreten. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin für die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist Abgeordnete LisaMarie Jeckel.

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Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Baubranche befindet sich bundesweit in einer Krise. Derzeit fehlen in Deutschland nach aktuellen Schätzungen allein 700.000 Wohnungen. Das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, wird auch in diesem Jahr nicht erreicht werden. Der Präsident des Bundesverbands der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Axel Gedaschko, geht davon aus, dass im Jahr 2023 lediglich 280.000 Wohnungen fertiggestellt werden. Zu den Gründen für diesen Sachverhalt zählen unter anderem gestiegene Materialkosten, hohe Zinsen und der Fachkräftemangel. Im Vorfeld des Baugipfels, der am 25. September 2023 mit Vertretern der Branche im Berliner Kanzleramt stattfand, haben Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz einen 14-Punkte-Plan vorgestellt, der den Markt wiederbeleben soll. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Darunter fallen unter anderem die Aussetzung des EH 40-Standards für diese Legislaturperiode, die Beschleunigung des Baus von bezahlbarem Wohnraum durch die Schaffung einer bis Ende des Jahres 2026 geltenden Sonderregelung in Anlehnung an die Generalklausel des § 246 Abs. 14 Baugesetzbuch und der Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten. Das Echo auf den Baugipfel seitens der Branchenvertreter fiel geteilt aus. So urteilte Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses, dass sich die Gespräche der letzten Woche zwar gelohnt hätten, es jedoch dringend weiterreichende Maßnahmen bräuchte. Ähnlich fiel auch das Fazit von Wolfgang Schubert-Raab, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe aus. So gingen die geplanten Vorschläge für zusätzliche Investitionen zwar in die richtige Richtung, aber es müsse jetzt der Turbo gezündet werden. Der von den Kollegen der CDU dargebrachte Antrag trägt dem Rechnung und ist für uns FREIE WÄHLER schlüssig und pragmatisch. Die Aktivierung von überschüssigem Wohnraum wird das Problem von Angebot und Nachfrage im Immobilienbereich nicht grundlegend verändern, aber die Marktsituation dennoch entspannen können. Wir unterstützen den Antrag vor allen Dingen deshalb, weil er unserer Maxime folgt, Anreize zu schaffen, anstatt Pflichten aufzuerlegen; denn nicht die Immobilienbesitzer sind schuld an der misslichen Lage auf dem Wohnmarkt, sondern die blinde Wohnraumpolitik der Mainzer und Berliner Ampeln. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU – Heiterkeit und Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD: Wer glaubt denn das?) Eine weitere Möglichkeit, der Baubranche und damit natürlich auch der Mieter- bzw. Eigentümerseite zu helfen, haben wir FREIE WÄHLER bereits mehrfach im Rahmen der Haushaltsberatungen in den parlamentarischen Betrieb eingebracht. Über die Grunderwerbsteuer haben die Länder einen eigenen Hebel, um den Markt spürbar anzukurbeln. Hier kann man sich über verschiedene Varianten unterhalten. Vorstellbar wäre eine vorübergehende Aussetzung der Grunderwerbsteuer für zwölf Monate. Das geht allerdings erst nach entsprechenden Schritten, die auf Bundesebene zu vollziehen sind. Denkbar wäre auch eine dauerhafte Reduzierung der Steuer auf 3,5 %, aber am sinnvollsten und fairsten erscheint mir genau das, was wir FREIE WÄHLER bereits mehrfach gefordert haben. Auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Erstimmobilie bis zu einem Preis von 500.000 Euro sollte landesseitig verzichtet werden. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD – Unruhe bei der SPD) Das hilft vor allem jungen Familien – ich erkläre es jetzt –, sich den Traum vom Eigenheim ermöglichen zu können. Für den Moment sehen wir im Antrag der Kollegen der CDU jedoch einen plausiblen Weg, mit überschaubarem Aufwand einer Reihe von Problemen zu begegnen. Deshalb stimmen wir ihrem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Doris Ahnen.

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Doris Ahnen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich in aller Kürze drei Anmerkungen machen, erstens zur Analyse, zweitens zu den Maßnahmen, die es schon gibt, und drittens zu den von Ihnen vorgetragenen Einzelpunkten, Frau Wächter. Erstens: Es ist unbestritten, dass wir einen hohen Bedarf an Wohnungen haben. Deshalb kümmern wir uns um dieses Thema. Wir kümmern uns mit aller Leidenschaft – ich darf das für Rheinland-Pfalz sagen – mit guten Erfolgen um dieses Thema. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Auch deshalb, weil wir wissen, dass wir eine differenzierte Lage auf dem Wohnungsmarkt haben. Thomas Wansch hat darauf hingewiesen. Wir leben nicht überall in Ballungsregionen, in denen wir angespannte Wohnungsmärkte haben, sondern wir haben auch andere Situationen im Land. Deshalb reagieren wir differenziert. Wir tun das im Übrigen seit acht Jahren erfolgreich im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen. Der zweite Punkt: Wie fördern wir? – Unser zentrales Instrument ist die soziale Wohnraumförderung. Ja, sie ist einkommensabhängig, entweder in der Subjektförderung oder in der Betrachtung dessen, wenn wir Wohnungen fördern, für welche Bevölkerungsgruppen wir die fördern. Ich sage Ihnen, das ist auch richtig so. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Prioritäten müssen wir setzen. Ich bin keine Anhängerin vom Gießkannenprinzip, wie das in Ihren Beiträgen und Anträgen regelmäßig zum Ausdruck kommt. Das Förderinstrumentarium der ISB ist wirklich breit aufgestellt. Man kann sich – es sind eben schon verschiedene Broschüren erwähnt worden – aber auch auf der Internetseite informieren. Jetzt komme ich zu Ihren Einzelpunkten. Der erste Punkt ist, Sie wollen eine Beratungsprämie, also eine kostenlose Beratungsleistung für wen auch immer, der sie in Anspruch nehmen will. Wissen Sie überhaupt, dass es von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren – seit vielen Jahren – im Rahmen ihrer Initialberatung „Modernisierung“ ein solches Angebot gibt? – Zugegebenermaßen ist das nicht vollständig kostenlos. Ja, es wird ein Pauschalbetrag von 210 Euro für zwei Beratungsstunden verlangt. Wer sich aber eine Baumaßnahme von größerem Ausmaß vornimmt, der ist gut beraten, sich für 210 Euro initial beraten zu lassen. Dieses Angebot gibt es in Rheinland-Pfalz. Ich bin der Architektenkammer dankbar, dass es das Angebot gibt. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Vielleicht ist das das, auf das man primär verweisen sollte, bevor man solche Vorschläge macht. (Beifall bei der SPD) Es gibt übrigens auch die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale. Auch auf die kann man guten Gewissens verweisen. Dann gibt es für spezielle Fragestellungen auch noch die Landesberatungsstelle für barrierefreies Bauen, die sich übrigens auch mit dem Umbau von Wohnraum befasst. Ich habe also den Eindruck, was die Beratung angeht, sind wir nicht so schlecht aufgestellt. Dann zu den von Ihnen geforderten Umbauprogrammen. Auch hier haben wir viele Möglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, die zugegebenermaßen einkommensabhängig sind. In 90 % der Fälle, die wir im Bereich Wohneigentum fördern, sind das übrigens Altimmobilien. Wir fördern übrigens nicht nur den Ankauf dieser Altimmobilien, sondern wir fördern auch Maßnahmen zum Umbau und zur Modernisierung. Es geht eben gerade darum, bestehenden Wohnraum einer zeitgerechten Nutzung zuzuführen. Dann – darauf ist schon hingewiesen worden – gibt es ergänzend noch die Bundesprogramme. Das zum Umbauprogramm. Last but not least – da appelliere ich allerdings wirklich an Sie – fordern Sie pauschal, dass Umbauten und Teilungen von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht zu einer Veränderung der Gebäudeklasse führen sollen. Ich sage Ihnen, was Sie damit fordern: Das System der Gebäudeklassen stimmt die Brandschutzanforderungen auf das jeweilige Risiko ab. So werden an das Brandverhalten der Baustoffe oder an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile in der Gebäudeklasse 1 keine besonderen Anforderungen gestellt, da in diesen Gebäuden nur eine Wohnung zulässig ist. Nur leicht entflammbare Baustoffe sind ausgeschlossen. Wenn jetzt in einem solchen Gebäude – was Sie vorschlagen – zusätzliche Wohnungen entstehen sollen, ohne dass Anforderungen an die Rettungswege oder die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile gestellt werden, dann ergeben sich für die Menschen in diesen Wohnungen, wenn sie von einem Brand betroffen sind, erhebliche Gefahren. Deshalb halte ich diese pauschale Forderung für nicht angemessen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichwohl werden wir prüfen, welche Erleichterungen in den baurechtlichen Anforderungen möglich sind. Dazu gibt es auch Beschlüsse der Bauministerkonferenz. Das wird auch in die nächsten Landesbauordnungen einfließen, aber bitte immer mit Augenmaß und der Sache angemessen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

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Matthias Lammert

Es liegt noch eine Wortmeldung der Abgeordneten Karina Wächter von der CDU-Fraktion vor. Sie haben noch 3 Minuten. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ziehen Sie jetzt den Antrag zurück!)

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Karina Wächter CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst zu Ihnen, Herr Lohr. Mit Ihrem Wortbeitrag haben Sie sich im Grunde genommen schon disqualifiziert. Ich weiß nicht, woran es scheitert, ob es am Zuhören scheitert oder an der geistigen Kapazitätsgrenze, wir reden über eine Option, also über eine Möglichkeit, keinen Zwang. Man hat die Möglichkeit, etwas zu tun. Dass Sie das verzerren, die Tatsachen verdrehen, das sei Chichi, das verbitte ich mir an der Stelle. Deshalb werde ich darauf gar nicht weiter eingehen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Aber einen schlechten Antrag stellen!) Dann zu Herrn Fernis. Kollege Fernis musste uns leider schon verlassen. Natürlich kommt das Argument der Gegenfinanzierung. Das ist nicht sehr überraschend; denn im Zweifel, wenn man kein Argument hat, kommt das Argument der Gegenfinanzierung. (Abg. Sven Teuber, SPD: Na ja, wenn man ein Haus bauen will, muss man das auch bezahlen!) Wir reden hier über eine kleine Maßnahme, über eine wirklich kleine Maßnahme. Wenn wir in den Haushalt schauen – der eine oder andere Kollege war an der Diskussion beteiligt –, dann sollten wir uns ehrlich machen und auch einmal darüber nachdenken, dass Rheinland-Pfalz faktisch kein echtes Finanzierungsproblem hat, sondern Rheinland-Pfalz hat ein Umsetzungsproblem. (Abg. Sven Teuber, SPD: Kein Finanzierungsproblem?) Wir haben Haushaltsausgabereste von 2,8 Milliarden Euro. (Abg. Thomas Wansch, SPD: Haushaltsausgabereste heißt Zweckbindung! Zweckbindung!) Das heißt, einmal haben wir ein Problem mit der Umsetzung, und zweitens haben wir ein Problem bei der Priorisierung. Wenn es wirklich wichtig ist, dass wir mehr Wohnraum schaffen, dann sollten wir da etwas tun und darauf eine Priorität legen. Überrascht hat mich heute der Wortbeitrag von Dir, lieber Thomas Wansch. Ich dachte, dass wir uns über die Tatsache, dass wir auch im ländlichen Raum Wohnungsnot haben, einig sind. Der Grund, weshalb wir Leerstand haben, liegt oft an der Gebäudesubstanz, weil man es sich nicht leisten kann, es zu sanieren oder neu zu bauen. Es wird dringend mehr Wohnungsraum benötigt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ihr Antrag ergibt das nicht!) Ein weiterer Punkt an der Stelle. Ich habe von Ihnen wahrgenommen, dass sich die Lage entspannt hat. Wie erklären Sie sich, dass im ersten Halbjahr 2023 bereits 330 Unternehmen der Baubranche Insolvenz angemeldet haben? – Die Lage in diesem Bereich hat sich nicht entspannt. Der Preisanstieg lässt etwas nach, aber nein, der Bauboom ist längst gestoppt, und wir haben einen riesigen Bedarf an weiteren Wohnungen. (Beifall der CDU –

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Sven Teuber SPD

Daran ändert Ihr Antrag auch nichts, an den Baupreisen! Daran ändert Ihr Antrag gar nichts! Sagen Sie mal was zum Brandschutz! Sagen Sie lieber mal was zum Brandschutz!) Herr Köbler, wir waren uns einig, dass das in der Sache ein guter Punkt ist. Sie sagen, keine Evaluierung. In Baden-Württemberg ist das genau der Punkt. In Baden-Württemberg sieht man bei einem Blick vor Ort, dass das eine wirksame Maßnahme ist, dass sie zieht, dass sie für die Menschen die Möglichkeit schafft, dass Jung und Alt zusammenleben und diese Gemeinsamkeiten zu etablieren und dadurch anzukommen. Man hat es zuerst kommunal erprobt, danach landesweit umgesetzt. Vielerorts sieht man, dass es wirkt. Es ist umsetzbar und zielt darauf ab, positive Effekte zu erzielen, (Abg. Sven Teuber, SPD: Wo wollen Sie denn hin?) indem ungenützter Wohnraum aktiviert wird. (Glocke des Präsidenten) Das ist eine kleine Maßnahme mit einer großen Wirkung. Wenn Ihnen die Schaffung von Wohnraum wirklich am Herzen liegt, dann stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER –

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Sven Teuber SPD

Ja, aber Du hast nichts zum Brandschutz gesagt!)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/8279 –. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen jetzt zu der Tagesordnung, dem letzten TagesordnungsPunkt 16 punkt für heute: Warnungen der Erzieherinnen und Erzieher ernst nehmen und Kita-System vor dem Kollaps retten – Auswirkungen des Kitagesetzes in 2024 untersuchen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/8280 – Für die antragstellende Fraktion erteile ich Abgeordnetem Thomas Barth von der CDU-Fraktion das Wort. 5 Minuten. (Abg. Sven Teuber, SPD: Die musst Du aber nicht ausreizen!)

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Thomas Barth CDU

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die meisten Dinge scheitern daran, dass sie nicht zu Ende gedacht werden. – Dieser Satz stammt vom ehemaligen Chef der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen. Er könnte auf das Kita-Gesetz nicht besser passen. Seit Inkrafttreten desselben am 1. Juli 2021 reißt die Kritik an dieser von der Landesregierung als großer Wurf gepriesenen Novelle nicht ab. An mahnenden Stimmen hat es nicht gefehlt. Schon im Vorfeld haben Erzieherinnen und Erzieher, Verbände, Träger und Kommunen Bedenken geäußert. Wir haben vom vernichtenden Urteil des Kitafachkräfteverbands und der Gewerkschaft GEW gehört. Von Bildungsnotstand war da die Rede, von unzumutbaren Situationen und von Beratungsresistenz an höchster ministerieller Stelle. Auch meine Fraktion hat immer wieder den Finger in die Wunde gelegt. Im Januar 2022 etwa habe ich an dieser Stelle mit unserem Antrag „Kitas am Limit: Keine gute Zukunft für die Kitas durch das Kita-Zukunftsgesetz“ die Mängel dieses Gesetzes aufgezeigt. (Unruhe im Hause) Ich erinnere noch einmal ausdrücklich an die Kritik der pädagogischen Fachkräfte, die ihren Unmut und ihre Empörung über die derzeitige Situation in den Kitas mehrfach zum Ausdruck gebracht haben und es immer noch tun, die frustriert sind und erbost darüber, wie geringschätzig mit ihnen umgegangen wird, die den katastrophalen Zustand vor Ort durch das vermeintlich gute Gesetz vehement beklagen. (Beifall der CDU) Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus einem Brief einer Kitaleitung: Wir haben weniger Personal als früher und durch die erweiterten Betreuungszeiten über Mittag einen höheren Aufwand. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind am Ende ihrer Kräfte. Ausfälle durch Krankheit häufen sich. Personalausfälle sind häufig nur durch Kürzung der Betreuungszeiten bzw. Schließung von Gruppen zu lösen. Die Bildungsarbeit fällt immer mehr der Aufbewahrung und Beaufsichtigung von Kindern zum Opfer. – Die Kritik dauert bis heute an. Der aktuelle Ländermonitor „Frühkindliche Bildung“ der Bertelsmann Stiftung offenbart, dass in rheinland-pfälzischen Kitas drei Viertel der Gruppen mit nicht kindgerechtem Personalschlüssel betreut werden. Bände spricht zuletzt auch die kürzlich veröffentlichte Umfrage des Kitafachkräfteverbands zum Gesetz. Anstatt einer Verbesserung sehen die Befragten eine negative Entwicklung bei Arbeitsbelastung und -bedingungen, im Hinblick auf die ausreichende Zeit für pädagogische Arbeit und auf die Bewältigung der Arbeitsaufgaben insgesamt. Als ob das nicht schon genug wäre, werden auch Zahlen genannt, Zahlen, die einem Angst machen. 93 % der Befragten geben an, dass sie die vom KitaGesetz bedingten fachlichen Qualitätsstandards nicht mehr einhalten können. 93 % geben an, eine individuelle Stärkung der Kinder nicht für möglich zu halten, weil einfach Ressourcen in den Bereichen Personal, Räumlichkeit, Zeit und Ausstattung fehlen, meine Damen und Herren. Diese Ergebnisse müssen uns umtreiben. (Beifall der CDU) Weniger Qualität, weniger Kindeswohl, was genannt wurde, weniger Zeit für das einzelne Kind, das ist die ernüchternde Bilanz des Kita-Gesetzes aus Sicht der Fachkräfte. Daher – ich sage es noch einmal an der Stelle – möchte ich denjenigen für das, was sie tun, nämlich jeden Tag das Beste zum Wohle unserer Kinder zu geben, von ganzem Herzen danken. (Beifall der CDU und des Abg. Sven Teuber, SPD –

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Sven Teuber SPD

Ja, auf jeden Fall! Das tun wir! Daran gibt es auch keinen Zweifel!) Meine Damen und Herren, unter solchen Bedingungen – ich glaube, darin sind wir uns einig – kann eine hochwertige, qualitative frühkindliche Bildung nicht funktionieren. Wie aber sind immer die Reaktionen in diesem Hause? – Gebetsmühlenartig wird Zweckoptimismus verbreitet und sträfliche Realitätsverweigerung geübt. (Abg. Martin Haller, SPD: Sie sind der erste Redner in der Debatte! Das haben Sie gemerkt, oder?) Dabei sprechen die Zustände vor Ort eine eindeutige Sprache. Fakt ist – das bestätigt eben auch diese Umfrage –, unsere Kinder werden weitab pädagogischer Mindeststandards betreut, weil das Kita-Gesetz am Arbeitsalltag des Fachpersonals und den Bedürfnissen der Kinder vorbeigeht. Oder anders ausgedrückt: Die Rahmenbedingungen, die dieses Gesetz für Einrichtungen vorgibt, passen eben nicht zum Kitaalltag, und da liegt der Hund tatsächlich begraben. Deshalb muss es schnellstmöglich geprüft werden. Nur so können wir weiteren Schaden vermeiden. Weil wir eben das Thema „Brandschutz“ hatten – ich bin auch Feuerwehrmann –, könnte man auch sagen, wenn wir das Feuer jetzt nicht löschen, weil die Hütte jetzt brennt, werden wir in fünf Jahren zum Zeitpunkt der im Gesetz festgeschriebenen Evaluation nicht mehr viel zu löschen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Deswegen fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag auf, im Jahr 2024 eine Untersuchung durchzuführen im Hinblick auf die Belastung der Erzieherinnen und Erzieher, auf die Auswirkungen auf ihre Arbeit am Kind, die Belastung für Kommunen und Träger. (Unruhe im Hause) Die Erkenntnisse sollen als Grundlage für bessere Rahmenbedingungen und dann auch als Grundlage für die Evaluation 2028 dienen. Was eigentlich selbstverständlich ist: Treten Sie in dauerhaften Kontakt, in einen dauerhaften Dialog mit Erziehern, mit Trägern, mit Kommunen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das machen wir! – Glocke des Präsidenten) Derzeit findet flächendeckend in Rheinland-Pfalz keine hochwertige frühkindliche Bildung statt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Oh, das ist aber eine Frechheit gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern! – Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD –

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Martin Haller SPD

Das kann man so sagen, ja!) Das haben die Kinder nicht verdient. Wir müssen die Rahmenbedingungen ändern. Deswegen fordern wir eine Untersuchung im Jahr 2024, und bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU – Zurufe des Abg. Sven Teuber, SPD)

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Matthias Lammert

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Florian Maier.

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Florian Maier SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist die letzte Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag im Jahr 2023. Jetzt kommt langsam die Zeit, in der viele Menschen gute Vorsätze fassen und sich für die kommenden Jahre einiges vornehmen. Ich habe einen Vorschlag für einen guten Vorsatz. Er geht an die CDU-Landtagsfraktion. Machen Sie im Kitabereich endlich einmal eine Oppositionspolitik, die diesen Namen ernsthaft verdient. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der SPD: Ja, Bravo! –

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Gordon Schnieder CDU

Machen Sie eine ordentliche Arbeit!) Reichen Sie einmal einen eigenen Gesetzentwurf oder, wie von Herrn Barth zuletzt im Mai angekündigt wurde, wenigstens weitreichende Änderungsanträge ein. Sagen Sie uns einmal ganz konkret, was Sie denn anders machen würden, wie die Kitalandschaft denn nach Ihren Vorstellungen aussehen sollte. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Machen Sie es doch ordentlich! – Weitere Zurufe von der SPD) Gebührenfreiheit, ja oder nein? Sieben Stunden Betreuung am Stück, ja oder nein? Es reicht doch nicht, dass man einfach Anträge schreibt, in denen dann von einem angeblichen Kollaps des Kitasystems die Rede ist. Damit wollen Sie einfach nur Aufmerksamkeit erregen, den Leuten Angst machen. Es ist der Versuch, darüber hinwegzutäuschen, dass Sie keinen Plan haben, wie Sie es selbst besser machen könnten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Herr Barth, natürlich ist es wichtig, dass wir Rückmeldungen aus der Praxis bekommen und wir sie auch ernst nehmen. Das Kindeswohl und die frühkindliche Förderung in unseren Kitas müssen an erster Stelle stehen. Der Fragebogen, auf den Sie sich heute berufen, hatte 187 Fragen. Von den 40.000 Beschäftigten in den Kitas in Rheinland-Pfalz haben 693 Personen die Fragen vollständig und 328 Personen die Fragen teilweise beantwortet. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das sind nicht einmal 10 %!) Sieht man sich die Umfrageergebnisse und daraus resultierenden Forderungen genauer an, dann zeigt sich, dass es an vielen Stellen gar keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem KiTa-Zukunftsgesetz und den Umfrageergebnissen gibt. Viele Forderungen und Problembeschreibungen sind gar kein Bestandteil des KiTa-Zukunftsgesetzes. Die unbestritten großen Herausforderungen in den Kitas sind allgemeine Folgen von gesellschaftlichen Entwicklungen. Sie schreiben es in Ihren Antrag sogar selbst hinein, dass sich Kindheit und Sozialisation in den letzten 20 Jahren stark verändert haben. Sie folgern dann daraus selbst, dass wir mehr Personal, mehr Zeit und mehr Räumlichkeiten benötigen würden, und genau in diesem Transformationsprozess befinden wir uns doch gerade. Sie kritisieren die Regierung, dass zu wenig passieren würde; Sie sagen aber nicht, wie Sie selbst für mehr Zeit, mehr Personal und mehr Räumlichkeiten sorgen würden. Jetzt wollen Sie die Auswirkungen des Gesetzes aus Sicht der Erzieherinnen und Erzieher, Kommunen und Träger evaluieren lassen. Ich will an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass ein wichtiges Kernelement der Reform der Rechtsanspruch auf eine siebenstündige Betreuung am Stück ist. Das wurde gemacht, weil der Bedarf bei den Eltern vorhanden ist. Wir wollen es Eltern, ganz besonders Frauen, ermöglichen, früher wieder in ihren Beruf und den Arbeitsalltag einzusteigen. Das ist ganz besonders vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels in vielen Branchen zentral. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dass Sie die Gruppe der Eltern dann bei der Evaluation in Ihrem Begründungstext nicht einmal erwähnen, das lässt mich dann auch wirklich komplett ratlos zurück. Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen sind dauerhaft mit allen Akteuren im Gespräch. Es gibt unterschiedliche Programme und Maßnahmen, mit denen die Landesregierung das Gesetz dauerhaft evaluiert, immer wieder bewertet und bei Bedarf reagiert. Dieser Antrag von Ihnen ist an der Stelle überhaupt nicht nötig und abzulehnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Abgeordneter Daniel Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Erzieherinnen und Erzieher in unseren Kitas machen eine ganz wichtige und wertvolle Arbeit für unsere Kinder und für die Gesellschaft insgesamt. Ja, wir wissen, die Situation ist an vielen Kitas nicht einfach, und sie ist mit Sicherheit nicht einfacher geworden durch den Fachkräftemangel, die Situation rund um Corona und natürlich auch sich verändernde gesellschaftliche Umstände. Das ist überhaupt nicht der Punkt und gar nicht die Frage. Die Frage ist nur, was sind die Ursachen, und welche Wirkungen kommen zustande? Meine Damen und Herren, das Kita-Gesetz hat nachweislich dazu geführt, dass wir in Rheinland-Pfalz weit über 600 zusätzliche Stellen im Kitabereich geschaffen haben. Das sagen einem auch alle Träger. Das Problem ist oft nur, dass diese Stellen nicht besetzt werden können, weil wir nicht die entsprechenden Fachkräfte haben. Wir haben zuletzt im Ausschuss gehört, dass wir jetzt Rekord-Ausbildungszahlen bei Erzieherinnen und Erziehern in Rheinland-Pfalz haben. Damit werden wir das Problem nicht kurz-, aber vielleicht mittelfristig etwas besser in den Griff bekommen. Man darf also nicht sozusagen ein Problem analysieren und dann sagen, und das ist jetzt der Grund, und das war schuld, ohne zu sagen, was denn genau das Problem ist. Sieben Stunden Betreuungszeit über Mittag halte ich für gesellschaftlich absolut richtig und geboten, und ich will Sie sehen, Herr Barth, wie Sie den Eltern erzählen, dass sie wieder dahin zurückkommen sollen, wenn beide Vollzeit arbeiten, dass sie nach drei Stunden das Kind für eine Stunde mittags mit nach Hause nehmen sollen, um es dann wieder in die Kita zu bringen. Ich glaube, diese gesellschaftliche Debatte haben Sie doch schon längst verloren. Die meisten Kitas in Rheinland-Pfalz hatten übrigens die sieben Stunden vorher schon, und da hat es eben auch funktioniert. Es ist eine organisatorische Umstellung, ja, das ist richtig. Deswegen gibt es auch Übergangszeiten im Kita-Gesetz, aber ich bin der festen Überzeugung, es ist für die gesellschaftlichen Realitäten, auch aus dem Blick der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, absolut richtig und notwendig, den Rechtsanspruch entsprechend zu präzisieren; denn machen wir uns nichts vor: Wenn Sie vier Stunden vormittags Betreuung haben, das Kind für eine Stunde abholen müssen und dann wieder drei Stunden hinbringen können, dann hat das mit Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Realität nichts zu tun. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wenn Sie sich den Ländermonitor von Bertelsmann anschauen – ich bin jetzt schon ein bisschen länger in der Diskussion –, ja, dann sind da noch weitere Bedarfe, die wir angehen wollen, müssen und auch werden, was die Kitalandschaften Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit angeht. Die gleiche Diskussion führen sie in Niedersachsen und in Bayern auch, dort wurde aber überhaupt kein Kita-Gesetz novelliert. Da sehen Sie aber auch, wir sind mittlerweile mit dem Personalschlüssel laut Bertelsmann bei den Größeren bei 7,6. Bertelsmann empfiehlt 7,5 – ich erinnere mich an Zeiten, da waren wir noch viel weiter weg, wir nähern uns da ganz schön an –, und bei den Kleinen ist es 3,5, Bertelsmann schreibt 3,0 vor. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Das ist doch nur Theorie!) Auch da ist der Pfad in Richtung Verbesserung. Ich finde, das muss man doch sehen. Es haben sich in den letzten Jahren objektiv der Personalschlüssel und die Personalisierung in den Kitas – das sagt auch Bertelsmann – verbessert. Das ist die Realität. Das heißt nicht, dass wir nicht in einzelnen Kitas große Probleme haben, dass wir Probleme haben, Stellen zu besetzen mit entsprechenden Fachkräften, dass Kommunen vor Ort nicht immer optimal in der Lage sind, das Ganze auch zu managen und zu handeln. Das heißt eben auch, dass wir die Erzieherinnen und Erzieher weiter dabei unterstützen müssen und den Erzieherberuf noch attraktiver machen durch Kampagnen, aber natürlich auch durch entsprechende Tarifabschlüsse und Perspektiven. Wir brauchen sie alle. Machen Sie Werbung für den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher, und reden Sie nicht unsere Kitas weiterhin schlecht. Den Antrag lehnen wir ab. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Wir haben zunächst eine Kurzintervention des Abgeordneten Thomas Barth von der CDU-Fraktion vorliegen. Sie haben maximal 2 Minuten Redezeit.

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Thomas Barth CDU

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich wollte eigentlich nicht mehr ans Pult treten, weil ich glaube, es gibt noch Weihnachtsfeiern, aber jetzt habe ich es zum zweiten Mal gehört, und ich bitte einfach um eine Antwort auf meine Frage. Herr Köbler, Sie haben die Frage gestellt. Wo haben Sie in unserem Antrag etwas davon gelesen, dass wir die sieben Stunden Betreuungszeit infrage stellen? Ich bitte um Antwort. (Unruhe im Hause – Zurufe von der SPD: Aber Sie bekennen sich auch nicht dazu! Er sagt nicht, was er will! Das wissen Sie gar nicht!)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung, Herr Köbler, wollen Sie antworten? – Ich erteile Abgeordnetem Köbler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. (Weitere Zurufe aus dem Hause)

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Daniel Köbler GRÜNE

Lieber Kollege, Herr Barth, das haben Sie nicht im Antrag geschrieben. Das habe ich auch nicht gesagt. Sie haben nur mündlich ausgeführt bei der Kritik am Kita-Gesetz. Es waren nicht viele Punkte, aber ein Punkt war die sieben Stunden durchgängige Betreuung. (Abg. Thomas Barth, CDU: Nein, das habe ich nicht gesagt!) Dazu habe ich gesagt, daran werden wir festhalten. Das halten wir für richtig im Sinne der Eltern und im Sinne der Gesellschaft. Die CDU muss ihre Position dann klären. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD –

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Thomas Barth CDU

Nein, das habe ich nicht gesagt!)

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Matthias Lammert

Wir fahren in der Rednerfolge fort. Ich erteile für die AfD-Fraktion Abgeordnetem Lohr das Wort.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Gestern haben wir noch über die PISA-Studie gesprochen. Man merkt, in der Bildungspolitik zieht sich ein roter Faden durch das Land, und das ist der rote Faden der Ignoranz. Sämtliche Verbesserungsvorschläge der Oppositionsparteien werden immer belächelt, ignoriert, alles ist wunderbar, und am Ende kommt wieder die Quittung. Nicht nur bei PISA, beim IQB, sondern jetzt auch bei den Kitas stellt sich die Situation so dar. Personal- und Platzmangel, eingeschränkte Öffnungszeiten und Schließungen, Leitungen und Mitarbeiter, die längst am Limit arbeiten und weit darüber hinaus. (Abg. Martin Haller, SPD: Und die ganzen Ausländer nicht zu vergessen!) In einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des Kitafachkräfteverbands RheinlandPfalz – die Zahlen wurden schon genannt – gaben 93 % der befragten Erzieherinnen an, (Abg. Sven Teuber, SPD: Noch nicht einmal 10 % der Beschäftigten!) dass es ihnen nicht möglich sei, allen Kindern eine gute Betreuung und frühkindliche Bildung zu bieten. (Abg. Sven Teuber, SPD: Noch nicht einmal 10 % der Beschäftigten!) 81 % könnten nicht einmal die Fürsorge und Aufsichtspflicht durchgehend gewährleisten, und 79 % fühlen sich in ihrer Arbeitssituation überfordert. Es mögen nicht einmal 10 % der Belegschaft sein, aber dennoch ist diese Zahl an sich doch alarmierend. Wenn man das dann als Regierungsvertreter oder als regierungstragende Partei ins Lächerliche zieht und sagt, es hätten zu wenige teilgenommen, dann sagt das sehr viel über Ihre Haltung gegenüber den Erzieherinnen aus. (Beifall der AfD –

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Sven Teuber SPD

Das hat keiner gesagt!) Es sind sehr erschütternde Befunde. Wir können hier mit Fug und Recht von einer landesweiten Kitakrise sprechen, die dem PISA-Schock an unseren Schulen in nichts nachsteht. Wenn selbst die Vorsitzende des Kitafachkräfteverbands, Frau Theobald, in der Rhein-Zeitung am 21. November feststellen musste – ich zitiere – „Das Kindeswohl ist permanent gefährdet. Kinder, Eltern und Fachkräfte erleben schlechte Rahmenbedingungen“, dann ist das keine Warnung mehr, nein, dann ist das Kind schon fast – sprichwörtlich – in den Brunnen gefallen. Frau Staatsministerin Hubig, es sind ausgerechnet die Kitafachkräfte und -praktiker, die Ihnen damit ein verheerendes Zeugnis geschrieben haben. Wollen Sie vor diesem Hintergrund ernsthaft bei der Behauptung bleiben, dass mit Ihrem sogenannten KiTa-Zukunftsgesetz alles besser geworden wäre? Mehr Geld, mehr Stellen, mehr Betreuung? Dass die Redner der Ampelfraktionen diese Narrative heute wieder bedient haben, überrascht mich nicht. Von der Landesregierung erwarten wir hier als AfD-Fraktion aber schon einen eher respektvollen Umgang mit unseren Kitakräften. Zum Antrag der CDU: Aus unserer Sicht ist er unterstützenswert und sinnvoll. (Abg. Sven Teuber, SPD: Bringt zwar nichts, aber – – –! Bringt zwar nichts, aber – – –!) Die rechtlich vorgesehene Evaluation des Kita-Gesetzes im Jahr 2028 ist angesichts der dramatischen Betreuungs- und Bildungskrise in RheinlandPfalz viel zu spät. Fehler müssen jetzt erkannt und abgestellt werden, bevor sich die Probleme völlig verselbstständigen und zum dauerhaften Schaden führen; denn die Missstände in den Kitas kommen über kurz oder lang auch in unseren Schulen an. Insofern halten wir eine umfassende Bestandsaufnahme der Auswirkungen des Kita-Gesetzes auf Kommunen, Träger und Fachkräfte für sinnvoll und dringend geboten, so zeitnah wie möglich. Natürlich müssen wir die gewonnenen Erkenntnisse danach in vernünftiges Regierungshandeln umsetzen. Die Zeit für politische Sonntagsreden und Schönfärberei ist endgültig vorbei. Alles muss auf den Prüfstand, unerfüllbare Rechtsansprüche, utopische Beratungszeiten, unzureichende Personalschlüssel, unsichere Finanzierungsgrundlagen und überbordende Aufgaben und Bürokratie. Weil uns das Wohlergehen der Kinder am Herzen liegt und der Antrag inhaltlich richtig ist, stimmen wir dem Antrag der CDU zu. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Marco Weber das Wort.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Erzieherinnen und Erzieher verdienen unsere Anerkennung und Unterstützung. Daran gibt es aus Sicht der Freien Demokraten gar keinen Zweifel. Über 35.000 Fachkräfte legen jeden Tag den Grundstein für die Zukunft unserer Kinder. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft. Die aktuelle Situation in den Kindertagesstätten ist aber von diversen Herausforderungen geprägt. Das nehmen wir als Ampelkoalition äußerst ernst. Für uns Freie Demokraten bedeutet das, wir müssen mehr ausbilden, wir müssen stärker entlasten, und wir müssen mehr Transparenz schaffen. Erstens müssen wir den bundesweiten Fachkräftemangel an Erzieherinnen und Erziehern in den Blick nehmen. Laut Fachkräfteradar fehlen in RheinlandPfalz rund 5.300 Fachkräfte, um den Platzbedarf der Eltern und die Kitaöffnungszeiten von mindestens sieben Stunden zu gewährleisten. Mit der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten hat die ampelgeführte Landesregierung bereits frühzeitig auf den Mangel an Fachkräften reagiert. Mit Erfolg, die Ausbildungszahlen sind um 30 % gestiegen. Dennoch müssen wir die Attraktivität der Erzieherausbildung weiter stärken. Ich habe es bereits in der Plenardebatte im November gesagt, wir brauchen endlich einen einheitlichen bundesweiten Rahmen für die Ausbildung. 60 unterschiedliche Ausbildungswege und langwierige Anerkennungsverfahren müssen endlich geschafft werden. Zweitens haben Leiterinnen und Leiter einen entscheidenden Einfluss auf den pädagogischen Alltag von Kindertagesstätten. Sie tragen eine hohe Verantwortung und haben viele Aufgaben. Mit der Einführung der Leitungsfreistellung haben wir im KiTa-Zukunftsgesetz darauf reagiert. Dennoch wächst der Aufwand für Dokumentation, Abrechnung und Planungen weiter an. Lassen wir die Erzieherinnen und Erzieher wieder ihren Job machen und entlasten wir sie von dem bürokratischen Aufwand und Aufgaben. Gerade die Digitalisierung kann in diesen Fällen einen echten Mehrwert bieten. Nutzen wir das. Drittens müssen wir die Transparenz in der frühkindlichen Bildung erhöhen. Laut der Umfrage des Kitafachkräfteverbands weiß etwa die Mehrheit nicht, wie das Sozialraumbudget verteilt wird. Bei einem Drittel der Befragten ist die Personalisierung durch das Sozialraumbudget noch unklar. Hier müssen wir weiterhin mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe daran arbeiten, dass alle Stellen das Know-how erhalten und die Gelder entsprechend verteilen. Die Evaluationen durch das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit geben bereits jetzt wichtige Hinweise, um das Sozialraumbudget noch stärker in die Kindertagesstätte zu bringen. Das ist auch deswegen wichtig, weil die Mehrheit der Befragten die Einführung des Sozialraumbudgets als positiv empfindet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Herausforderungen der Kindertagesstätten bleiben weiterhin groß. Wir müssen mehr ausbilden, stärker entlasten und mehr Transparenz über die Strukturen der frühkindlichen Bildung schaffen. Mit bereits abgeschlossenen und geplanten Evaluationen zum KiTa-Zukunftsgesetz begleiten wir die Erzieherinnen und Erzieher bereits seit der Gesetzesverkündung. Die Ergebnisse sind öffentlich einsehbar. Daher betrachten wir den CDU-Antrag als obsolet und lehnen diesen ab. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Jahreswechsel und freue mich auf das Wiedersehen im nächsten Jahr. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Abgeordneter Helge Schwab.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit besten Absichten und einem groß gewählten Namen startete am 1. Juli 2021 das KiTa-Zukunftsgesetz. Es ist ein Gesetz mit ambitionierten Zielen: Rechtsanspruch auf eine durchgängige siebenstündige Betreuung, verbesserter Personalschlüssel, höhere Qualität in der frühkindlichen Bildung, Mittagessen und Schlafmöglichkeiten für alle. Das klingt alles gut, doch die aktuelle Bilanz in unseren Einrichtungen sieht eher schlecht aus. Das sagen wir Ihnen, liebe Frau Ministerin Dr. Hubig, liebe Frau Staatssekretärin Brück, nicht zum erste Mal in diesem Hohen Hause. Unsere Kitas sind am Limit, da wiederhole ich mich gerne. Doch auch wenn die Worte der Opposition nur allzu oft verklingen, sollten die jüngst veröffentlichten Umfrageergebnisse des Kitafachkräfteverbands nicht überhört werden. Sie zeichnen ein trauriges Bild zum Erfolg des KiTaZukunftsgesetzes. 1.021 Fachkräfte wurden befragt, und sie kommen zu einem vernichtenden Ergebnis: Das KiTa-Zukunftsgesetz bringt nicht nur Frust, sondern vor allem schlechte Bedingungen für unsere Jüngsten. Das Gesetz habe in keinem einzigen Bereich Verbesserungen gebracht, sondern vielmehr zu einer Verschlechterung der Situation in den Kitas geführt: Betreuungsgarantie nicht erfüllbar, Personalressourcen zu knapp, Personalschlüssel unzureichend, gute pädagogische Arbeit kaum erfüllbar, bauliche und räumliche Bedingungen mangelhaft, Verpflegungssituation nicht ausreichend. In Zahlen sagen 93 % der Befragten, dass sie den Zwei- bis Sechsjährigen keine gute Betreuung und nicht die gewünschte frühkindliche Bildung bieten können. 79 % geben an, dass sie sich mit ihrer Arbeitssituation überfordert fühlen. Das sind erschreckende Zahlen. Nach diesen Ergebnissen noch weiter an der Behauptung festzuhalten, dass die Umsetzung des KiTa-Zukunftsgesetzes in irgendeiner Weise gut oder wie geplant verlaufe, ist nicht mehr angebracht. Damit verschließt man lediglich die Augen vor der Realität, wie ein Kind, das beim Versteckspiel selbst die Augen verschließt. (Heiterkeit des Abg. Damian Lohr, AfD) Also schauen wir bitte gemeinsam hin. Das ist eine Einladung, und so verstehe ich auch den Antrag der CDU. Es ist eine Einladung, mit einer Zwischenevaluation im Jahr 2024 die Situation in unseren Kitas genau zu betrachten und die Auswirkungen des Kita-Gesetzes auf Fachkräfte, Kinder und Träger zu analysieren. Diesem konstruktiven Vorschlag der CDU werden wir, die FREIE WÄHLERLandtagsfraktion, zustimmen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Wir wollen uns aufrichtig und fundiert mit den Bedingungen in unseren Kitas auseinandersetzen. (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das erste Mal!) Wir wollen hinschauen und Verbesserungen anstoßen, so schnell wie möglich und nicht erst sieben Jahre nach Einführung des Gesetzes; denn eine Evaluation, die erst im Jahr 2028 stattfinden soll, ist definitiv zu spät. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ist ja auch nicht richtig!) Viel zu viel Zeit würde verstreichen. Aus der Perspektive der Kinder gesprochen: Zwei Kindergartengenerationen liegen bis zum Jahr 2028 dazwischen, ohne dass zwingend erforderliche Verbesserungen bzw. Nachbesserungen erfolgen. Eine Evaluation im Jahr 2024 gäbe uns als Landtag schnellstmöglich die Chance, eventuelle Fehler und Missstände auszuräumen, notwendige Korrekturen einzuleiten. Sie würde Offenheit für Kritik und Verbesserungen zeigen. Herr Maier, eine ehrlich gemeinte Evaluation ist eine Chance. Haben Sie den Mut. Liebe Frau Dr. Hubig, im Volksfreund vom 20. November 2023 werden Sie mit den Worten zitiert – mit Erlaubnis des Präsidenten lese ich vor –: „Natürlich nehmen wir die Ergebnisse der Umfrage ernst, denn uns allen ist daran gelegen, dass wir eine gut funktionierende Kita-Landschaft haben.“ Zeigen Sie, wie ernst gemeint diese Worte sind und sagen Sie Ja: Ja, wir müssen hinschauen und eine Zwischenevaluation zulassen. Dazu ist heute die Gelegenheit, Ihre Gelegenheit. Wie auch immer Sie sich entscheiden, ich wünsche Ihnen allen frohe Weihnachten, gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Frisch. Sie haben 3 Minuten.

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die nicht zuletzt durch das sogenannte KiTa-Zukunftsgesetz verursachten Probleme in unseren Kindertagesstätten sind immens. Berichte von Erzieherinnen und Verbänden sprechen eine mehr als deutliche Sprache. Wenn der Kitafachkräfteverband von einer permanenten Gefährdung des Kindeswohls spricht, dann ist das nicht nur ein unüberhörbares Alarmsignal, sondern verweist auf einen schlichtweg skandalösen Zustand. Wie kann es sein, dass das Wohl unserer Kinder, über das zu wachen Aufgabe des Staats ist, in staatlich kontrollierten Einrichtungen gefährdet wird? Wie passt es zusammen, dass es Politiker, die die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz fordern, noch nicht einmal schaffen, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich für die Wahrung dieser Rechte zu sorgen? Trotz der dramatischen Situation in unseren Kitas übt sich die Landesregierung immer noch im Schönreden und verweist auf die geplante Evaluation im Jahr 2028. (Abg. Sven Teuber, SPD: Hat gar keiner gemacht bisher!) Das ist völlig inakzeptabel. Unsere Kinder sind keine Versuchskaninchen für dilettantische Ampelgesetze, meine Damen und Herren. (Zurufe von der SPD: Oh!) Deshalb kann man die Forderungen der CDU-Fraktion nach einer schnellstmöglichen und schonungslosen Analyse der Lage nur unterstützen. Jede Woche, die ins Land geht, ohne dass man sich der Realität stellt und die notwendigen Konsequenzen aus den bestehenden Problemen zieht, schadet nicht nur den betroffenen Kindern. Sie schadet auch unseren Familien, und sie untergräbt die Motivation und die Leistungsfähigkeit der vielen engagierten Erzieherinnen und Erzieher. (Abg. Sven Teuber, SPD: Kein Applaus!) Meine Damen und Herren, die CDU betont in ihrem Antrag zu Recht, dass eine stärkere Bindung zwischen Kind und Erziehern nur durch mehr Zeit erfolgreich wachsen kann. Sie erwähnt aber leider nicht, dass die eigentlichen Bindungsund Bezugspersonen für Kinder immer noch die Eltern sind. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Oh Gott!) – „Oh Gott“ höre ich aus der SPD-Fraktion. Das ist allerdings bemerkenswert. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das ist selbstverständlich! – Weitere Zurufe von der SPD) Ohne Eltern kann ein erfolgreicher Start ins Leben nicht gelingen. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: So gehen auch drei Minuten rum!) Leider hat die Familienpolitik der letzten Jahrzehnte diese Binsenweisheit vergessen. (Zuruf des Abg. Gregory Scholz, SPD) Dafür ist auch die CDU mitverantwortlich. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Genauso wenig wie die Schule in der Lage ist, alle Sozialisationsaufgaben zu übernehmen, so wenig kann eine Kita die Erziehung im Elternhaus ersetzen. Dafür fehlen nicht nur Geld und Personal, sondern es fehlt vor allem die einzigartige Bindung von Vater und Mutter zu ihrem Kind. Wir sollten daher wieder mehr auf die Bildungs- und Erziehungskompetenz unserer Familien setzen und ihre Verantwortung stärken. (Abg. Florian Maier, SPD: Das ist wenigstens ein Konzept!) Dazu muss der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, anstatt mit Milliardenbeträgen einseitig außerfamiliäre Erziehung zu fördern. Ich bin davon überzeugt, immer weniger Familie und immer mehr Staat sind der falsche Weg. (Glocke des Präsidenten) Er schadet unseren Kindern und letzten Endes auch unserer Gesellschaft insgesamt. Vielen Dank. (Abg. Sven Teuber, SPD: Gute Heimfahrt! – Zuruf von der SPD: Tosender Applaus!) – Ich finde Ihre Bemerkungen hier sehr interessant. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Die Redezeit ist vorbei! – Weitere Zurufe von der SPD)

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Matthias Lammert

Wir sind jetzt am Ende der Debatte, und nun spricht für die Landesregierung Staatsministerin Dr. Hubig. Bitte schön.

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Dr. Stefanie Hubig

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist kurz vor Weihnachten, da ist die Stimmung milder. Deshalb, lieber Herr Abgeordneter Barth, ich stimme Ihnen in drei Punkten zu. Erstens: Ein uneingeschränktes Ja dazu, dass sich Erzieherinnen und Erzieher täglich engagieren und sich für eine gute Erziehung, Bildung und Betreuung einsetzen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Das tun übrigens alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team, auch die qualifizierten Fachkräfte, die anders qualifiziert sind, die Wirtschaftskräfte, die profilergänzenden Kräfte und natürlich auch die Vertretungskräfte. Zweitens: Auch ein uneingeschränktes Ja dazu, dass sich Kindheit und Sozialisation in den letzten 20 Jahren verändert haben. Die Gesellschaft, die Lebenswelt vieler Menschen in Deutschland hat sich enorm gewandelt. Wir leben halt nicht mehr in den 30er-, 40er- oder 50er-Jahren, (Abg. Marcus Klein, CDU: Die meisten von uns nicht!) und es ist natürlich klar, dass das auch vor den Kindern nicht Halt macht. Dritter Punkt, der ist jetzt neu: Die meisten Dinge scheitern daran, dass sie nicht zu Ende gedacht werden, haben Sie gesagt, genauso wie Ihr Antrag. (Beifall bei der SPD) Sie fordern eine repräsentative Untersuchung, um vermeintliche Auswirkungen des Kita-Gesetzes in den Blick zu nehmen. Ich erinnere Sie daran, es ist hier schon mehrfach gesagt worden: Wir evaluieren das Gesetz, und wir evaluieren es übrigens nicht erst 2028, sondern wir tun es dauerhaft. Deshalb – das wissen Sie auch – haben wir die Regelung zu den Wirtschaftskräften geändert. Deshalb haben wir die Regelung zu den zwei Fachkräften, die anwesend sein müssen, gerade bei kleinen Kitas geändert, und deshalb haben wir auch die Regelung zu den Vertretungskräften geändert. Das tun wir. Wir schauen nämlich die ganze Zeit darauf. Wir warten nicht bis 2024, 2026 oder 2028, sondern wir machen es jetzt, weil wir es als fortlaufenden Prozess ansehen. Lassen Sie mich noch ein paar Beispiele nennen, die wir in Ihrem Antrag, wie vieles andere auch, überhaupt nicht verstehen. Sie sagen, das Kita-Gesetz solle auf seine Auswirkungen auf die Investitionskosten hin überprüft werden. Das Kita-Gesetz macht überhaupt keine Vorgaben zu den Investitionskosten. Die Verantwortung, ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen, hat es schon lange vor dem Inkrafttreten des Kita-Gesetzes gegeben. Was jetzt passiert, ist, dass die Eltern sagen, ich habe diesen Bedarf, und dass die Jugendämter bedarfsgerecht planen müssen und das umgesetzt werden muss. (Abg. Florian Maier, SPD: Genau!) Die Vorsitzende des Landeselternausschusses, Frau Graeff, hat immer dieses Bild gebracht mit der Taschenlampe, mit der man auf den verstaubten Dachboden leuchtet und auf einmal sieht, dass in den Ecken viel Zeug herumsteht. Ich glaube, auf die Taschenlampe zu schimpfen ist nicht der richtige Weg. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sagen zweitens: erhöhte Finanzierungskosten durch die Träger. Was Sie damit meinen, können wir nur vermuten. Auch hier gibt es aber eine ganz klare Regelung. Verantwortlich für die Kindertagesbetreuung, und dies auch in finanzieller Hinsicht, sind die örtlichen Träger und die öffentliche Jugendhilfe. Das Land finanziert in ziemlich großem Maße mit, mit einer Milliarde pro Jahr, aber die Verantwortung ist völlig klar. Dann sagen Sie, Sie würden gerne tatsächliche Fördermöglichkeiten von Kitakindern analysieren. Sie geben mir auch immer den Rat, ich möge doch auch einmal in eine Kita gehen, damit ich einmal sehe, wie es in einer Kita aussieht, was ich regelmäßig tue. Ich kann Ihnen sagen, bei der ganzen Diskussion heute, ich habe hier immer gesagt, natürlich ist nicht alles perfekt, wir sind in einem Umstellungsprozess, das ist ein großer Transformationsprozess, den wir angehen, und der braucht – deshalb haben wir sie auch im Kita-Gesetz gegeben – Zeit. Bei dem Bild, das Sie hier von Kitas malen, kann ich Ihnen nur empfehlen, gehen Sie einmal in eine Konsultationskita, und da sehen Sie, dass es funktioniert. Wir sind hier auch immer im Dialog. Ich kann mich auch erinnern, als Abgeordneter Barth von seiner Kita vor Ort erzählt (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja, da kann ich mich auch noch gut dran erinnern!) und gesagt hat, da ist es umgesetzt, und da läuft es auch gut. So ist es in ganz vielen Kitas. Es gibt auch andere, ja, die müssen sich auf den Weg machen, da muss es sich verändern. Es gibt aber viele großartige Kitas hier in RheinlandPfalz, die sehr gut funktionieren. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Wenn Sie sagen, wir sollen auch die Belastung der Erzieherinnen und Erzieher und die Verantwortung wahrnehmen, das tun wir, natürlich tun wir das. Die Aspekte der Personalführung, der Personalgewinnung, der Räumlichkeiten sind Themen für uns. Deshalb haben wir auch gesagt, da, wo es klemmt, müssen wir uns gemeinsam mit allen an einen Tisch setzen. Wir haben das Aktionsforum zur Fachkräftesicherung und -gewinnung gegründet. Es hat seine Arbeit aufgenommen. Es hat im September ein Kompendium erstellt, das gemeinsam erarbeitet worden ist, wie man die Situation vor Ort ändern kann. Diesen runden Tisch, den Sie mit allen Beteiligten fordern, den gibt es schon. (Abg. Sven Teuber, SPD: Gibt es längst!) Der Fachkräfteverband hat in seiner Pressekonferenz auf Nachfrage die Umsetzung des Aktionsforums für zielführend gehalten und sogar darauf hingewiesen, dass alles das, was in diesem Kompendium steht, durch das KitaGesetz schon möglich ist, es aber vielfach nicht umgesetzt ist. Ich kann Ihnen eines sagen: Wir haben einen dauerhaften und konstruktiven Dialog mit vielen. Wir haben seit 2007 den Kitatag der Spitzen. Da sitzen alle am Tisch, die an Kita beteiligt sind. Wir treffen uns viermal pro Jahr. Wir sind auch darüber hinaus im ständigen Dialog. Der Fachkräfteverband hat bei uns einen Jour fixe. Deshalb kann ich nur eines sagen: Der konstruktive Diskurs ist bei uns Markenzeichen für unsere Kitapolitik. Den setzen wir fort, und den halten wir für richtig, wie Sie offenbar auch. Er findet aber auch schon statt. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Damit sind wir am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/8280 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Damit sind wir am Ende der Debatte und am Ende der Tagesordnung und Plenarsitzung. Ich darf Sie zur nächsten Plenarsitzung am 24. Januar 2024 einladen. Ich darf Sie jetzt auch zu einem kurzen Empfang im Anschluss in der Lobby zur Verabschiedung von Vizepräsidentin Astrid Schmitt einladen. Ich wünsche Ihnen ein frohes, schönes und friedvolles Weihnachtsfest und für das Jahr 2024 vor allem Gesundheit. Alles Gute! Ich freue mich, wenn wir uns hier in gewohnter Runde wiedersehen werden. Alles Gute, einen schönen Abend! Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 19.10 Uhr

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