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Dr. Denis Alt

14.12.2023 Sitzungen 18/56

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz ist dazu verpflichtet, gesetzlich Krankenversicherten auch außerhalb der Sprechstunden der Praxen eine ärztliche Versorgung anzubieten. Diese Aufgabe übernimmt der Bereitschaftsdienst. Hierzu kann, wie Herr Dr. Gensch ausführte, die KV ihre Mitglieder, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, sogar einteilen. Die Verpflichtung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst folgt unmittelbar aus dem Zulassungsstatus und der ärztlichen Berufsordnung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die hoheitliche Aufgabe der KV als Körperschaft des öffentlichen Rechts, und ich würde behaupten, dass ist neben dem allgemeinen Sicherstellungszuschlag ihre vordringlichste Aufgabe. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

Protokoll ↗