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Philipp Fernis

FDP 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute das, was die AfD-Fraktion für einen Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss hält. Zu der entsprechenden Zulässigkeit und den verfassungsrechtlichen Regularien ist das eine oder andere hier schon ausgeführt worden. Ich will aus Ihrem Antrag zitieren, Herr Bollinger. Dort heißt es, man soll folgende Fragen untersuchen. Gleich die erste lautet: „Hat Staatssekretärin Raab ohne Wissen der Ministerpräsidentin mit ihrem Beschwerdebrief einen Alleingang gestartet?“ Welchen Beschwerdebrief? An wen? Von wann, in welchem Zeitraum? Beschwerde ist eine Wertung. Das zieht sich durch. Ich könnte jetzt alle vorlesen und im Einzelnen durchdeklinieren. Das hat mit einem zulässigen Untersuchungsgegenstand nicht das Geringste zu tun. (Heiterkeit des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Das mag man vielleicht noch für eine zulässige Kleine oder eine Große Anfrage halten, wenn man sagt, aus dem Kontext der Berichterstattung und den Debatten ergibt sich ein hinreichend zu konkretisierender Zusammenhang. Sie können doch nicht ernsthaft ein Instrument, das übrigens Eingriffsbefugnisse in Grundrechte hat, weil zum Beispiel Zeugen zum Erscheinen und Aussagen verpflichtet sind, einführen, hier einsetzen wollen, ohne dass Sie in irgendeiner Form einmal konkret umrissen haben, worum es Ihnen eigentlich geht. Das ist ein Papierchen. Ich weiß nicht, ob Sie den Antrag beim Schrottwichteln der AfD-Fraktion gewonnen haben, (Heiterkeit des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) aber das ist zumindest die Qualität und Güte, die das juristisch hat, was Sie hier vorgelegt haben. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist dann schon bemerkenswert, wenn Sie sich hier hinstellen und meinen, andere über Pressefreiheit belehren zu müssen. Im Jahr 2016 haben mehrere Landesverbände der AfD versucht, Journalisten ganz generell von ihren Parteitagen auszuschließen. Gerade zuletzt erst vor wenigen Wochen musste ein Team der ARD, musste ein Team der Sendung Monitor, gerichtlich erstreiten, am AfD-Parteitag in Thüringen teilnehmen zu dürfen. Da hat man sich dann überlegt, wie man das so alles macht. Das, was Demokraten von ihren Parteitagen kennen, dass Teams durch die Reihen gehen und mal dem einen oder anderen Delegierten eine Frage stellen, auch wenn manchmal Antworten dabei herauskommen, die man gar nicht so gut findet, wenn man in der Partei Verantwortung hat, weil der eine oder andere von der Kamera überrascht auch einmal etwas sagt, zu dem man sagt, hm, so hätte ich das jetzt nicht ausgedrückt, (Heiterkeit bei der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist das Verhältnis von Demokraten zur Pressefreiheit, und das ist das, was Sie in Ihrer Partei unterbinden wollen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Da gibt es ganz andere Parteien, die das auf Parteitagen nicht zulassen!) Es ist dann von der Glaubwürdigkeit her noch unter dem, was Sie hier sonst abliefern, wenn Sie sagen, wir sind jetzt die Verteidiger der Pressefreiheit. Das kann Ihnen doch keiner abnehmen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN –

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