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Nico Steinbach

SPD 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal eines vorweg: Natürlich ist das Thema „Wasser“ – Wasser speichern, Wasserversorgung, Wasserreinigung, Hochwasserschutz und alles, was damit zu tun hat – eines der ganz, ganz wichtigen Themen, mit dem wir uns auch sehr, sehr intensiv im Umweltausschuss – Herr Schreiner, dem Sie leider oder wie auch immer nicht angehören – beschäftigen. Dass Sie sich aber hier hinstellen und so tun, als hätten Sie gerade dieses Thema neu erfunden, (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) das geht ein bisschen an unserer Arbeitsintensität – ich schaue einmal zum Herrn Staatssekretär oder zu den Kolleginnen und Kollegen, die mit im Umweltausschuss tätig sind – vorbei. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Was am Thema auch vorbeigeht oder vielleicht auch ein bisschen überspitzt ist, ist das Thema oder Ihr Titel „Wasser ist Leben.“ – ja, richtig, aber – „Spart nicht am Leben. Speichert Wasser.“ Hier spart mit Sicherheit keiner am Leben. Ich würde Ihnen vielleicht einmal den Titel der UN-Charta zum Thema „Wasser“ vorlesen, wenn ich zitieren darf: „Ohne Wasser gibt es kein Leben. Wasser ist ein kostbares, für den Menschen unentbehrliches Gut.“ Auf diesen Titel können wir uns gerne einigen, aber hier spart niemand am Leben, und ich sage Ihnen auch gerne warum. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Schauen Sie sich einmal die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft von Ende 2021 an. Darin steht all das, was Sie hier im Entschließungsantrag an teilweise auch sinnvollen Maßnahmen – gar keine Frage – fordern, ob das der Wasserrückhalt in der Fläche, ob es das Förderprogramm zum Wasserrückhalt im Forst, Versickerung und vieles, vieles mehr ist. Sie wissen doch selbst – ich glaube, Ihre Disziplin ist Städte- und Landschaftsbau, -planung, aus diesem Bereich kommen Sie –, dass es heute keinen Bebauungsplan mehr gibt, in dem die Themen „Entwässerungskonzept“ und „Wasserrückhalt in der Fläche“ nicht intensiv diskutiert werden, in dem Grundwasserschutz und all das nicht selbstverständlich ist. Das ist keine neue Erfindung, sondern daran arbeiten wir ständig. Ich möchte weiter ausführen: der Sieben-Punkte-Plan Wasser, vor einigen Monaten vorgestellt, oder der Zukunftsplan Wasser RheinlandPfalz. All das sind Dinge, die wir seitens des Fachausschusses, aber auch der Landesregierung ganz, ganz oben auf der Agenda haben. Wenn wir darüber diskutieren, was es alles Sinnvolles zu machen gibt – da gibt es vieles Sinnvolles zu machen, und ich gebe gerne zu, da müssen wir auch noch vieles Sinnvolles machen –, dann ginge das alles nicht, wenn wir nicht so ein Instrument wie den Wassercent hätten. Darüber haben wir heute schon gesprochen. Sie waren dagegen, dass neben den öffentlichen Wasserversorgern, der Industrie und dem Gewerbe in Zukunft auch die Landwirtschaft für die Grundwasserentnahme einen kleinen Obolus zahlen muss. Ich sage aber, die 26, 27 Millionen Euro, die insgesamt in Rheinland-Pfalz jährlich eingenommen werden, werden genau für das, was Sie fordern, ausgegeben. Manchmal komme ich mir bei der CDU im Ausschuss vor, mit den Forderungen, was wir alles an Wasserrückhaltung, an Vorsorge, an resilienter Trinkwasserversorgung, an sinnvollen Dingen machen können – – – Ich nenne nur einmal als Beispiel das Verbundnetz Eifel. Viele, viele Millionen Euro investieren wir dort mit dem öffentlichen Trinkwasserversorger, um eine resiliente Trinkwasserversorgung zu haben. Wir hätten dieses Geld aber nicht, wenn wir nicht diese Einnahmeposition hätten. Deswegen kann man nicht auf der einen Seite immer blätterweise fordern, auf der anderen Seite aber, wenn es um die Mittelausstattung und die Grundlage dafür geht, sagen „Da machen wir nicht mit“. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erinnere daran, dass die CDU-Fraktion – es war vor zehn Jahren, oder mittlerweile sind es wahrscheinlich schon schon zehneinhalb oder elf – hier dieses Instrument „Wassercent“ und alles, was damit zusammenhängt – – – Es sind viele Beispiele. Ich habe sie gar nicht alle genannt. Auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die eine gewisse Gewässergüte in unseren öffentlichen Gewässern verlangt, und all die Dinge, also alles, was mit Wasser und Ver- und Entsorgung, mit dem Oberbegriff „Wasser“, zu tun hat, können wir dort in der Fläche fördern und umsetzen, bis hin zur vierten Reinigungsstufe in der Abwasserklärung. Deswegen behaupte ich, ohne überheblich zu sein, dass wir hier alle gemeinsam eine sehr, sehr anspruchsvolle Agenda abarbeiten, aber nicht erst seit heute oder gestern, sondern seit vielen, vielen Jahren. Man darf, ohne zu übertreiben, sagen, der Landesregierung und der Koalition ist das Thema „Wasser“ in all seinen Facetten extrem wichtig. Daran möchten wir gerne mit Ihnen weiter arbeiten. Dann sind wir vielleicht auf einem Nenner. Dieser Antrag geht aber am Thema insofern vorbei, als dass es die Dinge schon gibt. Die müssen wir gemeinsam abarbeiten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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