Dr. Herbert Drumm
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir haben kein Erkenntnisproblem. Rheinland-Pfalz hat ein Umsetzungsproblem.“ So endet der Antrag der Kollegen von der Union. Ich möchte diese Formel mit der Feststellung ergänzen, dass unkonventionelle Lösungsansätze gerade im Kleinen oft fehlen. Dabei könnten genau diese zur Lösung von Wasserversorgungsproblemen beitragen. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen. In Koblenz hatte jüngst die Freie WählerStadtratsfraktion die Frage gestellt, was eigentlich mit dem Wasser in den Schwimmbädern geschieht, wenn es saison- oder reinigungsbedingt abgelassen werden muss, und das mit gutem Grund. Könnte es zumindest als Brauchwasser oder zur Bewässerung der benachbarten Rasenflächen genutzt werden? Könnten wir vielleicht mit einem relativ bescheidenen finanziellen und technischen Einsatz erreichen, dass unsere kostbaren Wasservorräte generell besser genutzt werden? Zugegeben, es ist nicht leicht, solche Fragen ad hoc zu beantworten. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Glauben Sie denn selbst, dass das eins zu eins ins Grundwasser fließt?) – Ja, aber man braucht kein Wasser, um die zu bewässern, zum Beispiel. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Um die Wiese zu tränken!) – Ja, natürlich. Es ist nicht leicht, solche Fragen ad hoc zu beantworten und schnellstmöglich Maßnahmen einzuleiten. Gut Ding will Weile haben. Doch zeigte das Beispiel vor allem eines, Probleme werden oft lokal erkannt und soweit möglich unter Einbeziehung der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen und in Abstimmung mit Zweckverbänden sowie Versorgungsunternehmen gelöst. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Tatsache, dass seit mehr als drei Jahren bestehende Verbundsysteme ausgebaut werden, und dies erfolgt weiter, um in Extremsituationen eine stabile Wasserversorgung aufrechtzuerhalten. Wir haben mit dem CDU-Antrag unsere Probleme, auch wenn er richtige und wichtige Punkte enthält, weil es Überschneidungen mit der von uns wegen handwerklicher Mängel abgelehnten Novelle des Wasserentnahmegesetzes gibt. Dennoch würde mit der Umsetzung ein juristisch-technokratisches Monstrum geschaffen, das uns kurz- und mittelfristig nicht weiterhilft, zumal es die lokalen und regionalen Besonderheiten womöglich nicht berücksichtigen wird. Als Beispiel nenne ich an dieser Stelle die Forderung, die Gründung von Wasserverbänden gesetzlich vorzuschreiben. Die Bildung solcher Verbände läuft, wie bereits zuvor beschrieben, schon seit vielen Jahren. Lokale Besonderheiten und Herausforderungen haben die Akteure schon längst zusammenrücken lassen. Ergänzend wird auf kommunaler Ebene bereits diskutiert, wie man die Bewässerung der landwirtschaftlichen Flächen in Trockenphasen ressourcenschonend verbessern kann. So wird an der Terrassenmosel darüber nachgedacht, punktuell große Zisternen zu errichten. Doch zeigt die Debatte, wie schwierig es ist, geeignete Standorte zu finden. Das begünstigt Umsetzungsprobleme. Ich will aber nicht nur kritisieren. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Union die Abwasserwerke im Lande anspricht; denn in den meisten Werken wird das Abwasser nur behandelt, aber beispielsweise mit Blick auf Medikamentenrückstände nicht gereinigt. Wir brauchen flächendeckend die Nachrüstung mit weiteren Klärstufen. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) – Flächendeckend. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Allerdings stehen dieser Forderung immense finanzielle Aufwendungen und tatsächliche Realitäten entgegen. So bereiten benachbarte Baugebiete und die Grenzveränderungen der Trinkwasserschutzzonen dem Ausbau von Klärwerken oft Hindernisse, die ehrgeizige Zeitpläne pulverisieren können. Nach Auffassung der CDU drängt die Zeit, dennoch, wir müssen reden und interdisziplinär zusammenarbeiten. Schnellschüsse helfen uns ebenso wenig weiter wie Weltuntergangsszenarien. Wir werden uns bei der Abstimmung über Ihren Antrag daher enthalten. Abschließend wünsche ich allen schöne Feiertage. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
