Josef Winkler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, der Vorwurf an die regierungstragenden Parteien, dass wir hier in einem, sage ich einmal, ideologiegetriebenen System wären, dass wir uns zwanghaft an jeden Flüchtling ketten und den vor Abschiebung zu retten versuchen, geht ziemlich in die Irre. Allerdings eines haben wir auch nicht, dass wir den 24-monatigen Aufenthalt in einer AfA mit dem Begriff „Romantik“ verbinden. Ich will es aber gleich vorweg sagen, der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER hat einige logische Lücken. Dieser Ansatz überzeugt deshalb genauso wenig wie der der CDU. Wir werden ihn deshalb ablehnen. Ich fange mit dem grundsätzlichen Anliegen an. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, die maximale Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes von 18 auf 24 Monate zu verlängern. Gelten soll die verlängerte Frist für Menschen in laufenden Asylverfahren und für Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren Abschiebung bevorsteht. Das ist das eigentliche Ziel. Sie wollen also nicht, dass Menschen ohne Bleibeperspektive in die Kommunen verteilt werden. Sie wollen, dass die Menschen stattdessen länger in den AfAs bleiben. Das klingt einfach und gut umsetzbar. Das Enttäuschende daran ist aber, die Maßnahme, die Sie gewählt haben oder vorschlagen, ist nicht geeignet, um das gewünschte Ziel zu erreichen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Dann schauen Sie mal in den Koalitionsvertrag in Hessen!) Aktuell dauert ein Asylverfahren im BAMF, also im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, im Schnitt 7,2 Monate. Wenn anschließend gegen das Urteil geklagt wird, dauert das Gerichtsverfahren in Rheinland-Pfalz noch einmal ungefähr vier Monate, was bundesweit Rekordtempo ist. Nach knapp zwölf Monaten sind also die Asylverfahren in Rheinland-Pfalz im Schnitt abgeschlossen. Das geht alles seinen regulären Gang, und es kann heute schon ohne Weiteres innerhalb der geltenden 18-Monats-Frist abgeschoben werden. Das passiert im Übrigen auch vielfach. Im vergangenen Jahr wurde ungefähr ein Drittel aller Abschiebungen aus den AfAs heraus vorbereitet und durchgeführt. Das ist viel, vor allem wenn man bedenkt, dass nicht jede Abschiebung unmittelbar nach dem Asylverfahren durchgeführt wird. Es wird also de facto nichts bringen, die Höchstverweildauer in den AfAs zu erhöhen, weil die Verfahren binnen 18 Monaten schon abgeschlossen sind. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Jetzt werden Sie sagen – ich vermute, dass Sie das zwischenrufen –, es werden doch auch Menschen in die Kommunen verteilt, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Das ist tatsächlich manchmal der Fall. Allerdings liegt das nicht daran, dass Geflüchtete höchstens 18 Monate in AfAs untergebracht werden dürfen, sondern das liegt daran, dass aufgrund der hohen Zugangszahlen keine ausreichenden Kapazitäten in den AfAs zeitweise vorhanden sind, um eine so große Zahl an Menschen tatsächlich so lange dort unterzubringen. Das, obwohl wir alle wissen, dass das Integrationsministerium die Aufnahmekapazitäten in den AfAs im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt hat. Das Ziel ist auch weiterhin, mehr Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen und neue Standorte zu eröffnen. Wir alle wissen aber auch, dass dafür die geeigneten Immobilien und Standorte knapp sind, wenn sie nicht sogar überhaupt fehlen. Wenn Sie, Herr Kollege Wefelscheid, oder andere Kolleginnen und Kollegen im Hause Ideen haben, wo in Ihrem Wahlkreis eine neue Erstaufnahmeeinrichtung des Landes entstehen könnte, dann haben Sie hier die Gelegenheit, dem Integrationsministerium einen Hinweis zu geben. Damit komme ich zur nächsten und in Anbetracht der Zeit auch letzten Ungereimtheit im Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER. Unter der Überschrift „Kosten“ schreiben Sie, dass eine Kostenersparnis für das Land zu erwarten ist, da die Geflüchteten später an die Kommunen verteilt werden. Für mich liest sich das ein bisschen so, als wäre die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen für das Land kostenneutral oder zumindest wesentlich günstiger als die Unterbringung in den Kommunen. Es ist erstens falsch, dass sie ausgerechnet in einer Situation – gerade am heutigen Tag –, in der das Land erhebliche zusätzliche Mittel an die Kommunen ausschüttet, um dort die Haushaltsnöte zu lindern, die durch diesen Zuwanderungsdruck entstanden sind – wir reden hier über zusätzliche 200 Millionen Euro, die im nächsten Jahr an die Kommunen ausgezahlt werden –, zumindest indirekt den Eindruck erwecken, das Land würde hier bisher Einsparpotenziale zulasten der Kommunen realisieren, und zweitens finde ich das extrem kleinlich. Natürlich gibt es diese Ausnahmeklausel. Es mag auch einige Bundesländer geben, bei denen die einen gewissen Sinn oder eine Verbesserung für die Kommunen ergibt, aber bei uns wird das in der Sache keine Verbesserung herbeiführen. Insofern werden wir das auch nicht mittragen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD –
