Josef Winkler
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Schwab, ich fand es einen bemerkenswerten Vorschlag, den Sie hier vorgetragen haben, dass sich das Land vorübergehend – für wie lange und in welcher Höhe? – an Krankenhäusern beteiligen soll, die ansonsten Gefahr laufen, insolvent zu werden. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das der Vorschlag der FREIEN WÄHLER. Das Landeskrankenhausgesetz sieht das ein bisschen anders vor. Es sieht es als eine geteilte Aufgabe zwischen dem Land und den Kommunen vor, die Krankenhausversorgung sicherzustellen, und zwar das Land überwiegend über die Investitionskosten und die Landeskrankenhausplanung und auf der anderen Seite die Kommunen, soweit nicht andere Träger die medizinische Grundversorgung durch Krankenhäuser sicherstellen, also kirchliche, private oder frei-gemeinnützige. Wenn die medizinische Grundversorgung durch Schließung von Krankenhäusern vor Ort gefährdet wäre, dann ist es eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, hier tätig zu werden. Hier an das Land zu adressieren, wir sollten Beteiligungen eingehen, geht etwas fehl. Wenn überhaupt, müssten Sie sich an die Kreise oder die kreisfreien Städte wenden. Die haben auch günstige Zinskonditionen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP)
