Torsten Welling
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns einig, dass wir die Reform und das Transparenzgesetz brauchen. Wir müssen aber zuerst die Reform und dann die Bewertung machen und nicht den zweiten vor dem ersten Schritt. (Beifall bei der CDU) Sie müssen zuerst sagen, was Sie wollen, bevor Sie irgendetwas nachher bewerten. Vorher müssen wir sicherstellen, dass es die Krankenhäuser, die wir planen, noch geben wird. Deswegen gibt es die Bundesratsinitiative, die im Übrigen auch mit der Stimme von Rheinland-Pfalz unterstützt wurde, mit der wir den Basisfallwert rückwirkend anpassen wollen und das Vorschaltgesetz fordern, damit wir eine lang genug dauernde Transformationsphase und eine höhere Planungssicherheit haben. Ganz wichtig ist, es bedarf mehr Geld vom Land. Wir können nicht immer nur sagen, dass es beim DRG-System zu wenig ist; denn wenn Sie zu Recht annehmen, dass es zu wenig Geld seitens des Bundes bzw. für die operativen Kosten gibt, dann müssen Sie anerkennen, dass der Eigenanteil bei Investitionen nicht durch dieses „zu wenig“ noch gezahlt werden kann. Das ist unabhängig davon, ob die Investitionskostenzuschüsse ausreichend sind oder nicht. Wenn sie im Idealfall nur bis zu 90 % an Zuschüssen erhalten und auf der anderen Seite – das ist Konsens – zu wenig Vergütung für die Betriebskosten erstattet bekommen, dann können sich viele Krankenhäuser Investitionen nicht mehr leisten, mit allen damit verbundenen Nachteilen, die am Ende des Tages in eine Insolvenz gehen. Ich erkenne an, dass wir im aktuellen Haushalt eine Steigerung der entsprechenden Positionen haben, aber es ist eine Steigerung, die nach Kürzungen und Nullrunden erst wieder das Niveau von 2002 erreicht hat. Ein Kunstgriff, zwei Schritte zurück, einen nach vorne, und diesen als großen Fortschritt zu feiern, das ist in Summe zu wenig. Das ist nicht das, was wir brauchen. Sie gefährden so die Zukunft unserer Krankenhäuser und damit der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz. Als Anmerkung sage ich, alle Anträge zu genehmigen, die bewilligungsreif sind, ist natürlich richtig. (Glocke des Präsidenten) Sie wissen aber, dass es gar nicht mehr Anträge gibt, weil sie erst eingereicht werden, wenn sie bewilligungsreif sind. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir im nächsten Jahr eine gute Krankenhausplanung bekommen, die die Krankenhäuser entsprechend finanziell ausstattet. Ich wünsche an dieser Stelle gesegnete Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
