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Anke Simon

SPD 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Vielen Dank. – Liebe Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Dazu durfte ich im Frühjahr schon sprechen. Diesmal haben wir 267,2 Millionen Euro. Diese werden im Jahr 2024 an die Kommunen gezahlt, zusätzlich zu den vereinbarten Pauschalen. Auch die Zahlungen an die unbegleiteten Minderjährigen werden weiterhin spitz abgerechnet. Das ist ein Kraftpaket für die Kommunen. Ursache ist leider immer noch der andauernde Krieg Putins gegen die Ukraine. Unsere Finanzministerin Doris Ahnen hat durch eine kluge und vorausschauende Haushaltspolitik (Beifall bei der SPD) mit Rückstellung der 200 Millionen Euro für die Auswirkungen aus dem Krieg erst die Voraussetzung geschaffen, rechtssicher dieses Geld einsetzen zu können. Durch den Ukraine-Krieg kommt es zu deutlich höheren Flüchtlingszahlen, und das bedeutet somit für die Kommunen große Probleme bei der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge. Mit der Freigabe durch den Haushaltsausschuss konnten wir jetzt die Änderung des Landesaufnahmegesetzes als Fraktionsgesetz auf den Weg bringen. Wie bereits im Frühjahr dieses Jahres ist dies die Möglichkeit, das Geld schneller an die Kommunen weiterleiten und auszahlen zu können. Es schafft die Voraussetzungen, dass – auch dank der vorläufigen Berechnungen aus dem Integrationsministerium – die Kommunen das Geld bereits jetzt in ihre Haushaltsplanung mit aufnehmen können. Wir leiten die 67,2 Millionen Euro des Bundes komplett an die Kommunen weiter und setzen 200 Millionen Euro eigenes Geld ein. Der Verteilungsschlüssel ist nach zwei Kriterien errechnet worden, nach der Einwohnerzahl zu zwei Dritteln und nach der Zahl der registrierten Menschen im Ausländerzentralregister zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu einem Drittel. Berücksichtigt werden die Kommunen, in denen eine AfA angesiedelt ist, mit 3 Millionen Euro zusätzlich. Hier erkennen wir die große Belastung der Standorte an und unterstützen mit diesen Mitteln entsprechend. Sie sind zweckgebunden für die Flüchtlinge zu verwenden. Dies eröffnet allerdings die Chance, Kosten, die sowieso bei den Kommunen entstehen, damit zu decken, sodass im kommunalen Haushalt auch für andere Anliegen Mittel frei werden. Unsere Erwartung an die kommunale Familie ist auch, dass das Geld an diejenige Ebene weitergegeben wird, auf der die Kosten entstehen. Auf einen Aspekt möchte ich noch besonders eingehen. Im Frühjahr haben wir hier noch darüber debattiert, dass der Bund sich dauerhaft an den Flüchtlingskosten beteiligen soll. Ich habe darauf vertraut, dass es auch unter Einsatz unserer Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Herbst gelingen wird, das mit dem Bund zu vereinbaren. Malu Dreyer hat Wort gehalten. Über die Höhe kann man diskutieren, aber allein, dass es gelungen ist, eine dauerhafte Beteiligung in einem atmenden System festzulegen, bedeutet, dass wir nicht jedes Jahr mit dem Bund in Verhandlungen treten müssen, ob und mit wie viel er sich an den Flüchtlingskosten beteiligt. Das bedeutet einen Systemwechsel, und dafür unsere Anerkennung. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir stehen weiter an der Seite unserer Kommunen und werden gemeinsam die Herausforderungen anpacken. Wir bitten um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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