Josef Winkler
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein gutes Krankenhaus und seine Ausstattung können manchmal über das Überleben eines Menschen entscheiden. Aktuell erleben wir, dass viele Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz selbst um ihr Überleben fürchten. (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Richtig!) Dabei muss man zwei Dinge trennen, zum einen die langfristige Zukunft eines Krankenhausstandorts und zum anderen das sehr kurzfristige Überleben dieses Krankenhauses über die nächsten Monate und Jahre. Für die langfristige Zukunft der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz haben Bund und Länder im Juli 2023 ein sehr richtiges und wichtiges Eckpunktepapier für eine bundesweite Krankenhausstrukturreform als Zukunftsplan für unsere Krankenhauslandschaft beschlossen. Diese geplante Reform ist unter anderem als Lebensversicherung für kleine, bedarfsgerechte Krankenhäuser in ländlichen Räumen gedacht. Es ist wichtig, dass diese Häuser eine Perspektive erhalten und künftig eine wichtige Rolle in der sektorenübergreifenden Versorgung vor Ort spielen können, sofern ein tatsächlicher Bedarf besteht. Wenn diese Reform umgesetzt wird, wird künftig ein großer Teil der Krankenhauseinnahmen aus der Vorhaltefinanzierung bestehen. Das hilft insbesondere kleinen Häusern im ländlichen Raum, die durch das bisherige Finanzierungssystem immer weiter zu einer Steigerung der Zahl an Patientinnen und Patienten gezwungen wurden, die insbesondere nach Corona in dieser Form aber nur noch schwer zu realisieren ist. Herr Kollege Kusch hat eben bereits darauf hingewiesen. Durch das Element der Vorhaltefinanzierung werden die Häuser deutlich von diesem ökonomischen Druck entlastet, und sie bekommen eine Zukunftsperspektive, wenn dieses Instrument denn eingeführt wird. Herr Schwab, ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz genau, warum Sie solche Zweifel hegen, dass das hilfreich wäre. Vielleicht können Sie das in der zweiten Runde einmal erläutern. Gleichzeitig sollen bestimmte planbare Leistungen nicht mehr von allen Krankenhäusern angeboten werden, sondern jedes Haus soll sich auf einige Dinge konzentrieren, die das medizinische Personal dort besonders gut kann. So wird die Qualität der Versorgung gestärkt. Das ist ein völlig richtiger Schritt. Wichtige Schlüssel sind dabei gemeinsame bundesweite Standards und Transparenz bei den Qualitätsvorgaben. Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie zur richtigen Zeit am richtigen Ort von den richtigen Leuten behandelt werden. Insgesamt sorgt die Reform für am Menschen orientierte Kliniken, in denen statt ökonomischer Zwänge die Patientinnen und Patienten sowie das Personal im Mittelpunkt stehen. Das wird am Ende allerdings durchaus dazu führen, dass die Patientinnen und Patienten für manche planbaren medizinischen Behandlungen weiter als bisher fahren müssen. Es soll aber auf der anderen Seite sicherstellen, dass Krankenhausstandorte im Land erhalten bleiben können, die im Notfall auch wohnortnah erreichbar sind und diese Notfälle behandeln können. Das Ziel muss also sein, diesen eigentlich sehr guten Reformplan möglichst schnell umzusetzen und in die Fläche zu bringen. Genau daran scheint es aber gerade zu haken. Bund und Länder haben es seit Juli 2023 nicht geschafft, das sehr gute Eckpunktepapier in einen Gesetzentwurf zu gießen, den alle mittragen können. Herr Lauterbach sollte da vermutlich etwas entgegenkommender sein. (Beifall des Abg. Torsten Welling, CDU) Eine durchaus unrühmliche Rolle spielen hier auch die Länder mit CDURegierungsbeteiligung, die offenbar eine zeitnahe Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Krankenhaustransparenzgesetz verhindert haben, sodass hier bis zum neuen Jahr überhaupt nichts passiert. Das ist aus zweierlei Gründen ärgerlich. Zum einen hängt von einer Einigung zum Transparenzgesetz auch der weitere Fortschritt beim eigentlichen Krankenhausstrukturreformgesetz ab, zum anderen beinhaltet das Transparenzgesetz in einem Anhang dringend notwendige kurzfristige Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Kliniken, wie eine schnelle Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal, die Erhöhung des Pflegeentgeltwerts von 230 auf 250 Euro und ein schnellerer Ausgleich der noch nicht gezahlten Pflegekosten. Es besteht kein Dissens, dass, noch bevor die Strukturreform wirken kann, kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung der Kliniken notwendig sind, damit am Ende überhaupt noch genug Kliniken für eine sinnvolle Reform übrig sind. Man kann auch darüber streiten, wie viel Geld von wem und wann dafür notwendig ist. Herr Kollege Schwab, es geht aber nicht, dass Sie einfach sagen, wir sollen nicht immer mit der Gesetzeslage winken. Es ist ein ganz komisches Argument, in einem gesetzgeberischen Körper zu sagen, man darf sich nicht auf das Gesetz berufen. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach dem Gesetz ist nun einmal nicht das Land in der Verpflichtung, die laufenden Betriebskosten eines Krankenhauses zu tragen, sondern die Kostenträger, also die Krankenkassen. Das ist nun einmal das geltende Recht. Wenn Sie es ändern wollen, dann müssen Sie in das Parlament kommen, in dem das geändert wird. Das wäre dann der Bundestag. Insofern kann ich nur sagen, Ihre Aktuelle Debatte wirft mehr Fragen auf, als dass sie Antworten liefert. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
