Dr. Jan Bollinger
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Kusch, ich sprach von einer drohenden Insolvenz, und die musste mehrfach durch massive Zuschüsse der ohnehin finanziell von Ihrer Landesregierung ausgehungerten Kommunen abgewendet werden. Insofern verstehe ich nicht, was der alberne Theaterdonner in einer ansonsten sachlichen Debatte sollte. Die Landesregierung räumt ein, dass hinsichtlich der Zukunft unserer Krankenhäuser Handlungsbedarf besteht, sieht sich aber nicht zuständig. Zuständig für den Bereich der laufenden Kosten seien einzig und allein die Kostenträger bzw. der Bundesgesetzgeber. Das Land jedenfalls werde nicht in die Finanzierung der Kosten einsteigen, so der Minister im Gesundheitsausschuss. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Korrekt!) Die grundsätzliche Einordnung ist angesichts der Zuständigkeiten sicherlich richtig. Natürlich wäre es wünschenswert, dass der Bundesgesetzgeber hier handelt. Ein Vorschaltgesetz, das die Finanzierung der Krankenhäuser sichert, bis die Krankenhausreform Früchte trägt, wäre ein gangbarer Weg, ein möglicher Lösungsansatz. Angesichts des aktuellen Zustands der Bundesregierung fehlt mir allerdings die Hoffnung, dass es zeitnah und rechtzeitig zu einer solchen oder vergleichbaren Lösungen des Bundesgesetzgebers kommen wird. Weitere Verzögerungen bei der Lösung dürften sicherlich für vereinzelte Krankenhäuser auch in Rheinland-Pfalz das Aus bedeuten. Deshalb muss die Landesregierung bei allen zutreffenden Hinweisen auf die Zuständigkeiten bei der Krankenhausfinanzierung bereit sein, die Krankenhäuser gegebenenfalls finanziell zu unterstützen. Hier erwarten wir ein klares Bekenntnis der Landesregierung; denn schließlich ist es diese Landesregierung, die ebenso wie ihre Vorgängerregierungen durch die jahrelang unzureichende Investitionskostenfinanzierung ihren Beitrag zur derzeit angespannten finanziellen Situation der Krankenhäuser im Land geleistet hat. Mit Maßnahmen wie dem Liquiditätspakt allein ist es nicht getan. Dadurch erhalten die Krankenhäuser keine zusätzlichen Mittel. Es muss gehandelt werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
