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Dr. Lea Heidbreder

GRÜNE 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Solch ein Cent ist erst mal ziemlich unscheinbar. Aber der Wassercent in Rheinland Pfalz hat in den letzten Jahren Hunderte von Maßnahmen im Gewässerschutz ermöglicht. Renaturierungsprojekte in der Pfalz, Verbesserung der Wasserversorgung in der Eifel, Einrichtung öffentlicher Trinkwasserspender in Rheinhessen, kurzum, der Wassercent ist ein großer Gewinn für uns alle; denn er schützt unsere wichtigste Ressource, das Trinkwasser. Zehn Jahre Wassercent in Rheinland Pfalz sind eine Erfolgsgeschichte. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Nico Steinbach, SPD) Die Grundwasserneubildungsrate ist in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich 25 % zurückgegangen, in Teilen von Rheinland Pfalz sogar um die Hälfte. Deshalb ist es richtig, dass wir mit Blick auf die zunehmende Wasserknappheit das Wasserentnahmeentgeltgesetz fortschreiben und die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zur land- und forstwirtschaftlichen Bewässerung in die Entgeltpflicht aufnehmen. Die Landwirtschaft – auch der Winzer um die Ecke – ist vielleicht wie kein anderes Berufsfeld abhängig von guten Böden, guter Luft und gutem Wasser; denn sie ist doppelt von der Trockenheit betroffen, weil weniger Wasser zur Verfügung steht und gleichzeitig der Bewässerungsbedarf durch zunehmende Dürrephasen ansteigt. Sehr geehrter Herr Kollege Zehfuß, wir haben Vertrauen in unsere Landwirtschaft, weil wir wissen, dass deshalb immer mehr Landwirtinnen und Landwirte wassersparende Bewässerungsmethoden einsetzen. Diesen Wandel wollen wir unterstützen, indem wir die Einnahmen durch den Wassercent wieder zurück an die Landwirtschaft fließen lassen mit Förderung für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte, witterungsgesteuerte Beregnungstechnik und den Einsatz von sehr genauer digitaler Messeinrichtung für die Wasserentnahme. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Die Aufnahme der Forst- und Landwirtschaft in den Wassercent wurde in den schriftlichen Stellungnahmen überwiegend positiv bewertet. Es wurde betont, dass damit ein Anreiz zum Wassersparen gegeben und mit der Unterstützung der Landwirtschaft so der Wasserrückhalt in der Fläche unterstützt wird. Deshalb verstehe ich an der Stelle auch nicht, warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, das Verfahren verzögern wollen. Sie kritisieren den bürokratischen Aufwand und haben ihn auch im Ausschuss kritisiert. Im Startjahr aber ist lediglich ein einzelner Prognosewert anzugeben. Es gibt Musterdatenblätter, und wir haben hier zudem ein Verfahren, das seit zehn Jahren bei Wasserentnehmern anderer Art praktiziert wird. Das Verfahren hat sich bereits bewährt. Eine Verzögerung Ihrerseits würde nur dazu führen, dass wir den Wassercent vielleicht erst 2025 erheben und den Schutz unseres Trinkwassers auf die lange Bank schieben. Das kann nicht in Ihrem Interesse sein. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Der Zusammenschluss vieler Landwirte zu einer Verbandslösung ist in diesem Zusammenhang der genau richtige Weg, weil es Entlastungen für einzelne Landwirte bringt und gegenseitige Kontrolle ermöglicht. Gerade weil wir Wasserverbände stark machen wollen, ist in dieser Gesetzesänderung geregelt, dass Verbände nur die Hälfte beim Wassercent zahlen. Der Wassercent ist so gestaltet, dass er einen finanziellen Anreiz setzt und einen schonenden Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser schafft. Gleichzeitig ist er auch mit der Freimenge niedrig genug, um finanzielle Belastungen vor allem für kleinere Entnehmer und Entehmerinnen in einem verträglichen Maß zu halten. Um auch das noch einmal klarzustellen, was die digitale Messeinrichtung angeht. Diese Messeinrichtung und die Nutzung digitaler Messeinrichtungen bleibt freiwillig. Wir finden sie gut, weil damit die Wasserentnahme keine Blackbox bleibt. Zudem können Sie mit dieser Gesetzesänderung die Anschaffungskosten mit dem gezahlten Entgelt verrechnen. Damit zahlen am Ende alle nur noch ein Viertel. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, von den weltweiten Wasserreserven sind nur 3 % Süßwasser. Der Großteil unseres Süßwassers ist auch noch in Eis und Permafrostböden gebunden. Wir können es uns nicht leisten, sorglos damit umzugehen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen – wir haben zwei Wochen vor Neujahr –, lassen Sie uns den Wassercent zum Glückscent machen. Wir stimmen dem Wasserentnahmeentgeltgesetz so zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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