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Dr. Oliver Kusch

SPD 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Wir beschäftigen uns heute mit der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte. Die Planung, Durchführung und Steuerung der Bereitschaftsdienste obliegt der Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzte, die durch die KV vertreten werden. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Die Ausübung des Dienstes in den Bereitschaftsdienstzentralen stellt eine freiberufliche Tätigkeit dar und ist somit mit den Diensten als Notarzt nicht vergleichbar, da diese eine hoheitliche Aufgabe sind. Die Durchführung des Dienstes in den Bereitschaftsdienstzentralen stellt streng genommen eine Pflichtaufgabe der niedergelassenen Ärzte der KV dar. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Bei diesem neuerlichen Schaufensterantrag der CDU werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen. (Zurufe von der CDU: Oh!) Es geht wieder einmal nicht darum, Aufklärung zu betreiben, sondern darum, Unmut zu schüren und die Menschen zu verunsichern, (Abg. Torsten Welling, CDU: Wider besseren Wissens!) was letztlich niemandem etwas nutzt. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Ich möchte Ihnen nun einige echte Fakten bringen. Die Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz hat entgegen dem Vorschlag des Vorstands der KV beschlossen, die Anzahl der Bereitschaftsdienstzentralen im Land zu reduzieren, und in den weiter betriebenen Zentralen werden die Präsenzzeiten reduziert. Der aufsuchende Hausbesuchsdienst wird ausgebaut. Auch nach dieser Maßnahme ist Rheinland-Pfalz mit den Dienstzeiten in der BDZ weiter im oberen Drittel im Bundesvergleich. Viele regionale KV haben bundesweit mittlerweile beschlossen, ähnliche Anpassungen vorzunehmen, wie sie in Rheinland-Pfalz gemacht wurden. Nach Auskunft der KV von gestern werden an den Feiertagen in diesem Jahr die BDZ doppelt mit Ärzten besetzt sein. Es besteht die Möglichkeit der eAU, also der elektronischen Krankschreibung, die auch aus der Ferne erfolgen kann. Das kann auch vom Hausarzt nachgereicht werden. Weiterhin werden die Patienten von der KV aufgefordert, sich über die Feiertage ausreichend mit Dauermedikamenten zu bevorraten, damit dies nicht über die BDZ erfolgen muss. Es gibt außerdem den Appell, bei nicht dringenden Fragen die 116 117 nach 14 Uhr anzurufen, da dann erfahrungsgemäß die Erreichbarkeit eine wesentlich bessere ist als am Vormittag. Ich halte diese Aufrufe alle für sehr sinnvoll und zielführend. Kommen wir aber nun zu den in den BDZ diensttuenden Ärzten. Die KV klärt aktuell den Sozialversicherungsstatus von 800 Ärzten in Rheinland-Pfalz, die an den Diensten teilnehmen können. Eine genaue Zahl derer, die dann betroffen sind, kann erst nach dieser Erhebung festgestellt werden. Für alle diensttuenden Ärzte wird ab Januar 2024 der Stundensatz für die Arbeit in der BDZ von 50 Euro auf 65 Euro in der Stunde angehoben, damit eine eventuell anfallende Sozialversicherungspflicht abgegolten werden kann. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bislang hat sich nach Auskunft der KV Rheinland-Pfalz kein einziger der Poolärzte von den Diensten in der BDZ abgemeldet und seine Zusammenarbeit aufgekündigt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Oh, interessant! –

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