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Steven Wink

FDP 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig, dass wir über dieses Thema diskutieren. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Es trägt zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung bei, wenn außerhalb von normalen Öffnungszeiten diese Leistung in Rheinland-Pfalz erbracht wird – das darf man lobend erwähnen – und Sprechstunden stattfinden. Ärztinnen und Ärzte leisten ihren Beitrag zum Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger. Poolärzte entlasten in hohem Maße die niedergelassenen Ärzte, wenn sie diese Arbeiten verrichten. Die CDU beantragt heute, die SV-Pflicht abzuschaffen, analog wie für Notärzte oder Ärzte der Impfzentren. Das ist im ersten Schritt erst einmal ein nobler Gedanke, gerade in Anbetracht des Urteils des BSG, aber das Urteil des BSG war eine Einzelfallentscheidung. Das wurde von dem Gericht dargelegt. Von diesem Zahnarzt wurde geklagt, und es wurde gesagt, es ist nicht per se automatisch von einer Selbstständigkeit auszugehen, wenn man, stundenweise bezahlt, in einer festen Struktur integriert wird und in den Abläufen Teil dieser Abläufe ist. Das ist das klassische Merkmal, das man manchmal bei dieser Scheinselbständigkeit hat. Da hängt alles mit zusammen. Hier hatten wir eine Einzelfallentscheidung, und die Auswirkungen, so hat es die KV anfänglich gesagt, waren oder sind für Rheinland-Pfalz noch nicht abschätzbar. Die meisten Ärztinnen und Ärzte dürften in ihrem Bereitschaftsdienst nicht unter die SV-Pflicht fallen, wie zum Beispiel die niedergelassenen Ärzte. Es gibt noch die andere Seite der Debatte, bei der man die SV-Pflicht fordert wie für andere Arbeitnehmer – wir haben es vorhin im Verlauf der Debatte gehört –, zumal die Finanzierung aus den Sozialversicherungen erfolgt. Die Bundesregierung selbst stellte aus ihrer Sicht klar, dass die Situation beim Kassenärztlichen Notdienst anders als bei den Notärzten im Rettungsdienst ist, weil die Tätigkeit nicht auf Freiwilligkeit beruht. Eine Ausnahmeregelung für nebenberuflich tätige Notärzte würde die Grundprinzipien der Gleichbehandlung und den gesetzlichen Auftrag der KV in Teilen verletzen. So geht es in der Debatte nicht nur um den wichtigen Punkt der medizinischen Versorgung, sondern auch um die Grundprinzipien des Sozialstaats. Es gibt zwei hohe gesellschaftliche Interessen, die sich in der Debatte gegenüberstehen. Daher sollte die Debatte aus medizinischer und gesellschaftlicher Sicht geführt werden, um Ärztinnen und Ärzten, aber auch Patientinnen und Patienten Sicherheit zu gewährleisten. Die KV ist hierbei ein wichtiger Partner. Es ist wichtig – auch wenn es eine Einzelfallentscheidung war –, dass jetzt eine klare rechtliche Definition für die Zukunft gefasst wird, wie damit umzugehen ist und wie das umgesetzt werden soll. Das ist völlig unstrittig. Die KV ist dabei ein Partner, mit dem man zusammenrücken muss, Politik und KV, um gemeinsam diese zwei Interessen der Gesellschaft miteinander zu debattieren und eventuell eine gesetzliche Grundlage für die Zukunft zu finden. Ich finde es schade – das erlaube ich mir an dieser Stelle zu sagen –, obwohl die Auswirkungen noch nicht bekannt waren – die KV sagte dies selbst – und noch nicht absehbar war, wie sich das Urteil auf Rheinland-Pfalz auswirkt, ging die KV wie aus der Pistole geschossen in die Öffentlichkeit, sagte, es trifft ein Drittel aller Mediziner in Rheinland-Pfalz und man müsste bis zu 60 % der Dienste schließen. Das ist schon ein hartes Stück. Wenn das Patientinnen und Patienten lesen, sagen die, oh Gott, ein Drittel aller Ärzte sind betroffen und 60 % der Dienste fallen weg. – Man weiß aber noch gar nicht, welche Auswirkungen das Urteil auf mich hat oder ob es überhaupt anzuwenden ist. Ich finde das persönlich sehr schade. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie gesagt, als abschließenden Punkt möchte ich sagen, wichtig ist es, eine gesetzliche Grundlage zu finden. Dazu braucht man die KV. Diese hat einen Auftrag, der soll dabei nicht verletzt werden. Es soll aber Rechtssicherheit gegeben werden. Für die Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz soll Sicherheit gegeben werden. Daher muss der Punkt dringend geregelt werden. Zum Abschluss sage ich, das muss unter Beachtung beider Interessen erfolgen, also der normalen Arbeitnehmer, die einer Sozialversicherungspflicht unterliegen – dieses gesellschaftliche Interesse – und der medizinischen Interessen. Danke schön. (Beifall bei der FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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