Stephan Wefelscheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Gesetzentwurf möchte ich aus meiner persönlichen Erfahrung berichten; denn der Gesetzentwurf war bereits am 15. November Gegenstand einer Sitzung der Regionalvertretung in der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, der ich als Koblenzer Fraktionsvorsitzender im Stadtrat angehöre. Dort haben wir die Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans beschlossen. Grund waren einerseits die Änderungen im Landesentwicklungsprogramm, die eine Anpassung der Raumordnungspläne notwendig machen, und andererseits der Blick auf die anstehende Umsetzung des Wind-an-LandGesetzes der Bundesregierung, wonach 2,2 % der Fläche von Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2032 als Windenergiegebiete ausgewiesen sein sollen und das mit dem hier zur Debatte stehenden Landeswindenergiegebietegesetz auf die Landesebene übertragen werden soll. Sie sehen, auf Ebene der Raumordnung ist diese Entwicklung schon eingepreist, jetzt geht es in die Umsetzung. Das halte ich und halten wir FREIE WÄHLER für richtig; denn so geben wir den Kommunen und den Planern vor Ort die dringend notwendige Orientierung, wie es weitergeht. Viele Kommunen warten geradezu darauf, endlich Windräder zu bekommen; denn diese bedeuten erhebliche Mehreinnahmen für die Gemeindekassen, also Kita-Renovierungen, Straßensanierungen, aufblühende Ortskerne. Gerade im Norden des Landes haben das viele Bürgermeister und Gemeinderäte bereits begriffen und sanieren so auch ihre Haushalte. Zu den eigentlichen Zielsetzungen: Bis zum Jahr 2027 sollen 1,4 % der Flächen in den jeweiligen Planungsgemeinschaften als Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Bis dahin – das halte ich für eine glückliche Lösung – können die Planungsgemeinschaften untereinander Flächen ausgleichen. Wenn also beispielsweise die Pfalz sagt, wir haben nicht genug Platz für Windräder, dann könnte etwa die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald einspringen und Flächen quasi übernehmen. Für die zweite Runde, also das Ziel von 2,2 % landesweit bis zum Jahr 2030, soll dann laut der Begründung des Gesetzes eine Potenzialanalyse durchgeführt werden. Mittels dieser wird ermittelt, welche Planungsgemeinschaft wie viel Kapazität zur Ausweisung von Windenergiegebieten hat. An andere Planungsgemeinschaften übertragene Überhangflächen werden dann wieder der ursprünglichen Region zugeschlagen. Diese Flexibilisierung in zwei Schritten und die dennoch klare Zielrichtung halte ich für den richtigen Weg, um schnellstmöglich und unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Bedingungen die Windenergie voranzubringen. Entscheidend ist jetzt, dass alle betroffenen Akteure und insbesondere die kommunalen Entscheidungsträger intensiv eingebunden und mitgenommen werden. Ohne deren aktives Mitwirken können die Planungsgemeinschaften zwar Gebiete ausweisen, aber ob dort dann tatsächlich im Sinne der regionalen Wertschöpfung und der dort ansässigen Menschen und Unternehmen zeitnah Windenergie erzeugt wird, hängt an den Verantwortlichen vor Ort. Ohne diese ist das ambitionierte Ziel der Energiewende nicht zu erreichen. Herr Schreiner, da sei mir auch der Hinweis gestattet, dass es zumindest nach meinen regionalen Erfahrungen – ich spreche jetzt über den Norden, das ist nicht Ihre Heimat, aber meine – (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Unsere gemeinsame!) eher die Vertreter der CDU sind, die dazu häufiger Bedenken äußern. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Genau!) Selbst wenn jetzt die Themen „Wind“ und „Solar“ endlich vorangebracht werden, dürfen wir die Netzinfrastruktur und Stromspeicher nicht länger vernachlässigen. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr, sehr richtig!) Ohne diese Komponenten bleiben wir abhängig von fossilen Energieträgern und behalten damit die viel zu hohen Energiepreise. Hier erwarte ich mir auch für die Planungsgemeinschaften endlich klare Leitlinien, um den Ausbau von Speichern und Infrastruktur zu flankieren, Herr Minister. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
