landtag-rlp.de ↗

Nico Steinbach

SPD 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie angekündigt, sprechen wir über die Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes. Es geht konkret darum, dass für die Grundwasserentnahmen ein Entnahmeentgelt für die Landwirtschaft neu eingeführt wird. Grundsätzliches Ziel dieser gesetzlichen Änderung ist der ressourcenschonende und ressourceneffiziente Umgang mit Wasser. Bislang mussten nur die Wasserversorger, die Industrie und das Gewerbe den Wassercent bezahlen. Nun sollen auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ab Januar ab einer oder beim Überschreiten einer Freimenge, m3 einer Entnahmemenge von 10.000 jährlich bei Grundwasser und ab einer Entnahmemenge von 20.000 m3 bei Wasser aus Oberflächengewässern, ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Die vereinnahmten Gelder werden zweckgebunden für landwirtschaftliche Projekte, für die ressourcenschonende Bewässerung verwendet. Hier geht es insbesondere um die Umsetzung der digitalen Mengenerfassung, ressourcenschonende und witterungsgesteuerte Beregnungstechniken. Das Wasserentnahmeentgelt wird bei Entnahmen durch Wasser- und Bodenverbände 3 Cent pro Kubikmeter Wasser bei Grundwasser und 1,2 Cent pro Kubikmeter Wasser aus Oberflächengewässern betragen. Für alle anderen Entnahmen, also nicht in Verbünden organisierten Entnehmern, sind dies dann 6 bzw. 2,4 Cent. Der verringerte Entgeltsatz für Entnahmen durch Wasser- und Bodenverbände trägt dem Umstand Rechnung, dass verbandlich organisierte Entnahmen die Zahl an wasserrechtlichen Entnahmezulassungen reduziert und dadurch die Gewässerbewirtschaftung und der Verwaltungsvollzug vereinfacht werden. Damit wird ein Anreiz geschaffen, sich verbandlich zu organisieren, weil Verbundlösungen auf Wasserverbandsebene zu stärken sind. Sie führen zu effizienteren, gesteuerten und vereinfachten Einnahmeregelungen. Seit Einführung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes, Wassercent genannt, haben wir ab dem Jahr 2013 auf Landesseite jährlich Erlöse von 25 bis 27 Millionen Euro. Ich betone an dieser Stelle, es sind zweckgebundene Erlöse; denn dieses Gesetz hat erheblich dazu beigetragen, dass das Umwelt- bzw. Klimaschutzministerium die Finanzierung der Aufgaben zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung, zum Schutz der Ressource Wasser und vieler andere Dinge, die dazugehören, Stichwort Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Einhaltung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und vieles mehr, mit diesen Mitteln unterstützen konnte. Ich darf Ihnen noch mitteilen, das Anhörverfahren – wir hatten uns einvernehmlich auf ein schriftliches Anhörverfahren verständigt – hat im großen Ganzen eigentlich unisono, selbstverständlich bis auf einen Anzuhörenden, der selbst Betroffener ist, weil er Landwirt ist, die Aussage gebracht, man begrüßt diese Einführung, man bewertet das als einen richtigen und wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen und gerechteren, zukunftsfesten Nutzung der Ressource Wasser und hat darauf hingewiesen, dass es möglichst bürokratiearm, also einfach ausgestaltet werden soll. Das ist in unserem Sinne. In diesem Fall darf ich Ihnen ankündigen, wir werden dieser wichtigen und richtigen Änderung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Alle Reden von Nico Steinbach Protokoll ↗