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Doris Ahnen

14.12.2023 Sitzungen 18/56

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich in aller Kürze drei Anmerkungen machen, erstens zur Analyse, zweitens zu den Maßnahmen, die es schon gibt, und drittens zu den von Ihnen vorgetragenen Einzelpunkten, Frau Wächter. Erstens: Es ist unbestritten, dass wir einen hohen Bedarf an Wohnungen haben. Deshalb kümmern wir uns um dieses Thema. Wir kümmern uns mit aller Leidenschaft – ich darf das für Rheinland-Pfalz sagen – mit guten Erfolgen um dieses Thema. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Auch deshalb, weil wir wissen, dass wir eine differenzierte Lage auf dem Wohnungsmarkt haben. Thomas Wansch hat darauf hingewiesen. Wir leben nicht überall in Ballungsregionen, in denen wir angespannte Wohnungsmärkte haben, sondern wir haben auch andere Situationen im Land. Deshalb reagieren wir differenziert. Wir tun das im Übrigen seit acht Jahren erfolgreich im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen. Der zweite Punkt: Wie fördern wir? – Unser zentrales Instrument ist die soziale Wohnraumförderung. Ja, sie ist einkommensabhängig, entweder in der Subjektförderung oder in der Betrachtung dessen, wenn wir Wohnungen fördern, für welche Bevölkerungsgruppen wir die fördern. Ich sage Ihnen, das ist auch richtig so. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Prioritäten müssen wir setzen. Ich bin keine Anhängerin vom Gießkannenprinzip, wie das in Ihren Beiträgen und Anträgen regelmäßig zum Ausdruck kommt. Das Förderinstrumentarium der ISB ist wirklich breit aufgestellt. Man kann sich – es sind eben schon verschiedene Broschüren erwähnt worden – aber auch auf der Internetseite informieren. Jetzt komme ich zu Ihren Einzelpunkten. Der erste Punkt ist, Sie wollen eine Beratungsprämie, also eine kostenlose Beratungsleistung für wen auch immer, der sie in Anspruch nehmen will. Wissen Sie überhaupt, dass es von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren – seit vielen Jahren – im Rahmen ihrer Initialberatung „Modernisierung“ ein solches Angebot gibt? – Zugegebenermaßen ist das nicht vollständig kostenlos. Ja, es wird ein Pauschalbetrag von 210 Euro für zwei Beratungsstunden verlangt. Wer sich aber eine Baumaßnahme von größerem Ausmaß vornimmt, der ist gut beraten, sich für 210 Euro initial beraten zu lassen. Dieses Angebot gibt es in Rheinland-Pfalz. Ich bin der Architektenkammer dankbar, dass es das Angebot gibt. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Vielleicht ist das das, auf das man primär verweisen sollte, bevor man solche Vorschläge macht. (Beifall bei der SPD) Es gibt übrigens auch die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale. Auch auf die kann man guten Gewissens verweisen. Dann gibt es für spezielle Fragestellungen auch noch die Landesberatungsstelle für barrierefreies Bauen, die sich übrigens auch mit dem Umbau von Wohnraum befasst. Ich habe also den Eindruck, was die Beratung angeht, sind wir nicht so schlecht aufgestellt. Dann zu den von Ihnen geforderten Umbauprogrammen. Auch hier haben wir viele Möglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, die zugegebenermaßen einkommensabhängig sind. In 90 % der Fälle, die wir im Bereich Wohneigentum fördern, sind das übrigens Altimmobilien. Wir fördern übrigens nicht nur den Ankauf dieser Altimmobilien, sondern wir fördern auch Maßnahmen zum Umbau und zur Modernisierung. Es geht eben gerade darum, bestehenden Wohnraum einer zeitgerechten Nutzung zuzuführen. Dann – darauf ist schon hingewiesen worden – gibt es ergänzend noch die Bundesprogramme. Das zum Umbauprogramm. Last but not least – da appelliere ich allerdings wirklich an Sie – fordern Sie pauschal, dass Umbauten und Teilungen von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht zu einer Veränderung der Gebäudeklasse führen sollen. Ich sage Ihnen, was Sie damit fordern: Das System der Gebäudeklassen stimmt die Brandschutzanforderungen auf das jeweilige Risiko ab. So werden an das Brandverhalten der Baustoffe oder an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile in der Gebäudeklasse 1 keine besonderen Anforderungen gestellt, da in diesen Gebäuden nur eine Wohnung zulässig ist. Nur leicht entflammbare Baustoffe sind ausgeschlossen. Wenn jetzt in einem solchen Gebäude – was Sie vorschlagen – zusätzliche Wohnungen entstehen sollen, ohne dass Anforderungen an die Rettungswege oder die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile gestellt werden, dann ergeben sich für die Menschen in diesen Wohnungen, wenn sie von einem Brand betroffen sind, erhebliche Gefahren. Deshalb halte ich diese pauschale Forderung für nicht angemessen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichwohl werden wir prüfen, welche Erleichterungen in den baurechtlichen Anforderungen möglich sind. Dazu gibt es auch Beschlüsse der Bauministerkonferenz. Das wird auch in die nächsten Landesbauordnungen einfließen, aber bitte immer mit Augenmaß und der Sache angemessen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

Protokoll ↗