landtag-rlp.de ↗

Michael Ebling

14.12.2023 Sitzungen 18/56

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle wissen um die dringende Notwendigkeit, den Klimawandel zu bekämpfen. Wir alle wissen um die Notwendigkeit, nachhaltig Energiesicherheit zu schaffen. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ausbauziel 100 % erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 bekannt. Das bedeutet im Hinblick auf die Windenergie, dass wir die installierte Leistung bis zum Jahr 2030 verdoppeln wollen. Dieses Ziel bekommen wir auch dadurch hin, indem wir heute einen wesentlichen Baustein als Grundstein für ein Gesetzgebungsverfahren legen können, das nämlich Rahmenbedingungen durch die Landesplanung schafft. Hier und heute gilt es, die Nutzung der Windenergie mit entsprechendem Nachdruck zu versehen. Dazu dient der Entwurf des Landeswindenergiegebietegesetzes. Meine Damen und Herren Abgeordnete, schon unsere jüngste Fortschreibung des Kapitels „Erneuerbare Energien“ im Landesentwicklungsprogramm zum Januar dieses Jahres hat gute und auch ausgewogene Voraussetzungen mit planerischen Erleichterungen für den Ausbau der Windenergie geschaffen. So, wie wir in dieses Jahr 2023 hineingegangen sind, so können wir es auch beenden. Anknüpfend an den genannten wichtigen Schritt in unserem Landesentwicklungsprogramm wird mit dem vorliegenden Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes eine weitere Grundlage für eine – das ist das Ziel – verstärkte Flächenausweisung auf den Weg gebracht. Gleichzeitig setzen wir mit diesem Gesetzesvorhaben die bundesrechtlichen Vorgaben des Wind-anLand-Gesetzes rechtssicher um. Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Bund gibt dem Land vor, 1,4 % der Landesfläche bis Ende des Jahres 2027 und 2,2 % bis Ende des Jahres 2032 als Windenergiegebiete auszuweisen. Die rechtliche Umsetzung des ersten Schritts ist dem Bund bis 31. Mai 2024 nachzuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Landesziele von mindestens – ich betone, mindestens – 1,4 % und 2,2 % festgelegt und das laut Bundesgesetz bis Ende 2032 zu erreichende Ziel sehr bewusst auf das Jahr 2030 vorgezogen. (Beifall des Abg. Fabian Ehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Vielen Dank. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Das war Kollege Ehmann!) Zudem gibt es jetzt auf der ersten Stufe Flächenvorgaben für die fünf rheinlandpfälzischen Planungsregionen von pauschal 1,4 %. Für das Ziel im Jahr 2030 und die regionspezifische Verteilung der dann landesweiten 2,2 % – nur um eine Vorstellung zu vermitteln, das sind noch einmal ca. 20.000 ha, das ist ungefähr zweimal die Fläche der Landeshauptstadt Mainz – sind belastbare Grundlagen erforderlich, die ebenfalls derzeit schon erarbeitet werden. Unsere Planungsregionen – das wissen wir – sind unterschiedlich geprägt. Wir haben regionale Eigenheiten, wir haben UNESCO-Gebiete, wir haben naturund landschaftskulturelle Schätze, die wir natürlich bewahren wollen. Unter Einbeziehung valider Naturschutzdaten wird daher für die zweite Stufe mit Hochdruck ein landesweites und transparentes Flächenportal entwickelt, um daraus valide Flächenpotenziale in den einzelnen Regionen abzuleiten und zu bestimmen. Diese Analyse lässt sich indes nicht in das laufende Gesetzgebungsverfahren integrieren, das, so der Bund – ich hatte es schon erwähnt –, bis Mai 2024 abgeschlossen sein muss. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden wir schnell unter Berücksichtigung angemessener Planungshorizonte die zweite Stufe mit dem 2,2-%-Ziel angehen können und dann in Gesetzesvorhaben umsetzen. Meine Damen und Herren, ein besonderes Anliegen in diesem Jahr war es, die Kommunen in Rheinland-Pfalz weiter zu ermutigen, nicht auf regionale Entwicklungsplanungen zu warten, sondern schnell weitreichende Windenergiegebiete zu planen. Ich will an eine große Veranstaltung der Landesregierung mit viel kommunaler Beteiligung erinnern, die das ermöglicht und auch moderiert hat. Hierfür werben wir weiter. Ich möchte an dieser Stelle genauso dafür werben, auch bei Ihnen, dass Sie das vor Ort tun. Die planenden Regionen sind jetzt schon aufgefordert, den Blick vorausschauend auf das Ziel 2030 zu richten. Fakt ist nämlich auch, das Bundesgesetz sieht Sanktionen für den Fall vor, dass die vorgegebenen Ziele nicht erreicht werden. Ergebnis dieser Bundessanktionen wäre letztlich ein ungesteuerter Ausbau der Windenergie. Das wollen wir nicht. Wir wollen ihn entschieden, aber auch mit Augenmaß voranbringen. Meine Damen, meine Herren, aus der Sicht der Landesregierung ist das beschriebene Vorgehen ein guter und ebenso ein ausgewogener Weg hin zum Erreichen unserer ambitionierten Klimaziele, hin zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Energiesicherheit auf rheinland-pfälzische Art. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Protokoll ↗