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Dr. Oliver Kusch

SPD 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Die Menschen wollen eine gute medizinische Versorgung sowohl ambulant als auch stationär in den Krankenhäusern. Da die Menschen mittlerweile in der digitalen Gesellschaft einfach an Informationen zu Qualität und Häufigkeit der ausgeführten medizinischen Therapien kommen, werden schon jetzt von den Patienten Ärzte und Kliniken nach diesen Kriterien ausgesucht. Auch dieser Umstand hat dazu geführt, dass viele kleine Krankenhäuser im alten System nicht mehr die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendige Belegung hatten. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) So waren viele kleine Häuser mit einer Belegung von 50 % unterbelegt und somit auch nicht wirtschaftlich betreibbar. Dieser Umstand war auch ein Grund für die geplante Krankenhausreform. Das geplante Transparenzgesetz soll es unter anderem den Patienten noch leichter machen, schnell und direkt Zugang zu diesen wichtigen Informationen zu haben, wo die Therapien qualitativ hochwertig angeboten werden. Wichtig für die Krankenhäuser wäre es aktuell, dass die dringend notwendige Krankenhausreform schnell in ein Gesetz gefasst werden kann und somit umgesetzt wird. Sobald dies der Fall ist, hat Rheinland-Pfalz geplant, schnellstmöglich eine Zuteilung der Leistungsgruppen und eine Anpassung des Krankenhausgesetzes vorzunehmen, um den Übergang vom alten in das neue System zu gestalten. Um dies zeitnah machen zu können, werden schon jetzt mit den Kliniken Gespräche geführt; denn eines ist sicher: Die Krankenhäuser brauchen Liquidität und wieder Planungssicherheit sowohl für die Verwaltung als auch für das Personal. Daher ist es wichtig, dass die Krankenhausreform so schnell wie möglich vorankommt. (Beifall des Abg. Roger Lewentz, SPD) Dazu kann auch die Opposition beitragen, damit die Hängepartie der Krankenhäuser beendet wird; denn durch den Verweis des Transparenzgesetzes in den Vermittlungsausschuss des Bundesrats geht wertvolle Zeit verloren, die die Krankenhäuser aktuell eigentlich nicht haben. Nun dauert es aber bis zum 2. Februar, bis eine Entscheidung im Bundesrat erfolgt, wie es weitergehen soll. Es wäre gerade für die kleinen Standorte, die immer wieder genannt werden, sehr wichtig zu wissen, ob der Träger sie weiter betreibt. Es ist ganz wichtig für diese Krankenhäuser, in das neue System zu kommen, da dann die Finanzierung nicht mehr für viel und billig erfolgt, sondern für das Dasein, also über die Vorhaltepauschalen bezahlt wird. So wird auch durch die Schaffung von 1i-Krankenhäusern flächendeckend eine gute medizinische Versorgung sichergestellt, da an diesen Krankenhäusern die Vorhaltepauschale zu 100 % zur Auszahlung kommt. Für eine gute Versorgung unserer Bevölkerung wird auch künftig wichtig sein, dass es tatsächlich zur sektorenübergreifenden Versorgung kommt, die dann der schon angelaufenen Ambulantisierung zugutekommt. Zum Schluss möchte ich noch anhand einiger Zahlen verdeutlichen, dass eine Reform notwendig ist. In der Bundesrepublik Deutschland wurden 2021 474 Milliarden Euro im Gesundheitssystem ausgegeben. Das sind 11 % des Bruttoinlandsprodukts. Nur die Schweiz mit 12,2 % und die USA mit 16 % geben mehr Geld für das Gesundheitssystem aus. Im Durchschnitt liegt der Anteil in den 36 zur OECD gehörenden Staaten bei 8,8 % des BIP. Man sieht also, Deutschland gibt wesentlich mehr aus als die anderen. Die Menschen in Deutschland sind aber nicht gesünder oder leben länger als in den anderen OECD-Staaten. Das zeigt ebenfalls, dass eine Reform dringend geboten ist. Es zeigt zudem, dass nicht immer mehr Geld zu einer immer besseren Versorgung der Bürgerinnen und Bürger führt. Viel sinnvoller ist es, das Geld intelligent in bestmögliche medizinische Versorgung zu investieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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