Dr. Christoph Gensch
Herr Staatssekretär Alt, wenn ich Ihren Äußerungen zuhöre, dann hat man den Eindruck, dass alle KVen und alle Bundesländer in der Bundesrepublik die völlig falschen Schlüsse aus dem Urteil des Bundessozialgerichts ziehen und auch die völlig falschen Maßnahmen einleiten. Es ist kein originäres rheinland-pfälzisches Spezifikum. Schleswig-Holstein, Saarland, BadenWürttemberg, Bremen und viele andere Länder beschäftigen sich mit dieser Problematik und leiten Kürzungen ein. Sind die alle falsch, oder liegt es vielleicht dann doch an Ihrer fälschlichen Bewertung der Sachlage? Punkt 1. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Punkt 2: Im Bundesrat im Mai wurde mehrheitlich ein Antrag beschlossen, der sich ebenfalls mit der Aufhebung der Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst beschäftigt hat. Er wurde mehrheitlich beschlossen und damit an die Bundesregierung weitergeleitet. Rheinland-Pfalz hat damals dagegen gestimmt. Ich habe in der ganzen Zwischenzeit nichts vernommen, dass Rheinland-Pfalz irgendeine Initiative gestartet hätte, um die aktuelle Entwicklung aufzuhalten oder mit einer sinnvollen Maßnahme diese Schließung zu verhindern. Belehren Sie uns eines Besseren. Ihre Lösungsvorschläge aus dem Gespräch mit der KV vom 1. Dezember, Punkt 1: Wir wollen, dass auch weiterhin danach die bestmögliche Patientenversorgung im Land gewährleistet bleibt. Deshalb haben wir uns heute darauf verständigt, dass alle, die in der Nacht medizinische Hilfe benötigen, zunächst die 116 117 anrufen. Das ist nicht neu. Die Versorgung ab Januar verbessert sich dadurch nicht. Das kann man schon jetzt tun. Punkt 2: Sie haben es eben angesprochen. Ab dem 1. Januar ist neu, dass selbst bei mobilen Patientinnen und Patienten ein Hausbesuch durch einen Arzt oder eine Ärztin möglich wird. Das ist ein Plus an ärztlicher Versorgung, auch in der Nacht, nennen Sie das. Sie schreiben weiter, dafür werden im Land rund 20 Fahrdienste bereitgestellt, und suggerieren damit, dass das neue wären. Sie haben es vorhin schon angesprochen. Es ist nicht ein einziges Auto, das zusätzlich fahren wird, nicht ein einziges Auto. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das wird die KV ändern!) Dann kommen wir zu der Frage, ob es in diesem Kontext Sinn macht, nicht nur immobile Patienten, sondern auch mobile Patienten zu besuchen. Ich finde die Äußerung Ihrer Parteikollegin, der gesundheitspolitischen Sprecherin Birte Pauls, nach zahlreichen Gesprächen mit weiblichen Ärzten ganz interessant. Die haben gesagt, wir machen alles, aber wir fahren nicht nachts alleine als junge Ärztin zu unbekannten Patienten irgendwo hin. Das machen wir aus Sicherheitsbedenken nicht. Wir haben vom Heiratsantrag bis zur Gewaltandrohung in diesen Situationen schon alles erlebt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich kann diese Haltung nachvollziehen. Man muss sich sehr gut überlegen, ob man das als eine ausgleichende Maßnahme einführt. Punkt 3: Sie schreiben, Sie haben sich darauf verständigt, dass an allen Krankenhäusern, an denen eine ärztliche Bereitschaftspraxis angesiedelt ist, angeboten wird, Patientinnen und Patienten, die dort in der Nacht medizinische Hilfe ersuchen, über die ambulante Gebührenordnung abzurechnen. Allen Patientinnen und Patienten wird aber dringend geraten, das erweiterte Angebot der 116 117 zu nutzen. Das heißt also, Sie bieten hier die Lösung an: Gehen Sie dann doch in die Notaufnahme, das kann man jetzt dort abrechnen, sagen aber im nächsten Satz schon: Um Gottes willen, nehmen Sie das nicht in Anspruch! – Das wird nicht funktionieren. Warum tun Sie das? – Weil Sie wissen, dass es nicht funktioniert. (Glocke der Präsidentin) Welches Krankenhaus, welche Notaufnahme soll das mit dieser momentanen Personalisierung leisten? – Die Krankenhäuser sind noch nicht einmal mehr in der Lage, die Notarztautos jeden Tag zu besetzen, und Sie wollen den kompletten Bereitschaftsdienst bzw die Patienten, die dort nachts noch anlaufen, in diese Notaufnahmen schicken.
