Dr. Christoph Gensch
Herr Winkler, Punkt 1: Welche Lösung? – Sie haben nicht eine einzige Lösung für die Problematik skizziert. Darum würde ich Sie bitten. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Punkt 2: Die Rechtsprechung. Sie vermitteln hier den Eindruck, die Rechtsprechung war bisher einheitlich. Die Rechtsprechung war bisher sogar konträr zu dem Bundessozialgericht. Schauen Sie sich bitte Urteile vom Sozialgericht Mainz und von anderen Sozialgerichten an, die diesbezüglich gegensätzlich entschieden haben, weil sie gerade dieses abhängige Beschäftigungsverhältnis nicht gesehen haben. Jetzt erst haben wir Klarheit durch das Bundessozialgericht. Das ist kein Drücken oder etwas anderes. Punkt 3: Sie haben in Ihrer Ausführung gesagt, Sie können die Reaktion der KV auf dieses Urteil zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen. Ich möchte Ihnen sagen, Jasper Balke, Ihr Parteikollege, der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen in Schleswig-Holstein, hat gestern Folgendes gesagt. Er hat sich erst einmal gefreut, dass man in diesem so wichtigen Thema Einigkeit über Fraktions- und Koalitionsgrenzen erzielt hat. Zweiter Satz: Auch möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich die Entscheidung der KV nachvollziehen kann, denn wie wichtig und ernst zu nehmen die Urteile unserer obersten Gerichtsbarkeit sind, das muss man ja seit der jüngsten Vergangenheit auf Bundesebene niemandem mehr erklären. – Ich muss sagen, da kann man einmal Ihrem grünen Kollegen Beifall klatschen. Punkt 4: Gesundheitsminister Lucha, Baden-Württemberg: „Die ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechstunden gehört zu den unverzichtbaren Interessen des Allgemeinwohls“, teilt Lucha mit. Nun sei „dem ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg in seiner jetzigen und gut funktionierenden Form die rechtliche Grundlage entzogen worden“. Hier müssen wir agieren. Auch er hält diesen Weg der Aufhebung der Sozialversicherungspflicht für den richtigen und hat sogar schon wieder einen Brief an die Bundesregierung geschrieben. Erklären Sie mir, wie Sie zu dieser komplett konträren Auffassung kommen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Die Zitate haben Sie ja sehr spontan recherchiert!) Punkt 5: Bundesländervergleich. Ich habe Ihnen zwei, drei Zahlen schon genannt. Mir fehlt die Zeit, um Ihnen noch weitere Zahlen zu nennen, (Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) aber ich kann Ihnen sagen, dass wir selbst bei der Zahl der Nachtöffnungsstunden in Rheinland-Pfalz zu der Spitzengruppe gehören. Das heißt, wir haben wirklich durch unsere Kassenärztliche Vereinigung in diesem Bereich – in anderen Bereichen kann man sie mit Sicherheit sehr hart kritisieren – ein System, das, auch im Vergleich der Bundesländer, tatsächlich bemerkenswert ist. (Zurufe der Abg. Sven Teuber und Nico Steinbach, SPD) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
