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Katharina Binz

14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lange wurde in diesem Jahr darüber gesprochen. Herr Abgeordneter Reichert, Sie haben sich jetzt die Fleißarbeit gemacht, im Verlauf des Jahres noch einmal alle Pressemitteilungen der kommunalen Spitzenverbände durchzuschauen. Das waren richtige und wichtige Diskussions- und Debattenbeiträge in diesem Jahr, aber Sie haben sozusagen vergessen, den Rest der Geschehnisse, die in diesem Jahr passiert sind, in Ihrer Rede irgendwie abzubilden, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) nämlich, dass seit Anfang des Jahres Kommunen und Länder bundesweit über die Parteigrenzen hinweg gemeinsam an einem Strang gezogen und dafür gearbeitet haben, dass der Bund sich stärker finanziell als bislang geplant an den Kosten der Fluchtaufnahme beteiligt. Das ist die Diskussion, das ist die Debatte, das ist die Auseinandersetzung gewesen, die wir das gesamte Jahr über geführt haben. Am 6. November haben wir auf der Ministerpräsidentenkonferenz endlich diesen Durchbruch geschafft. Ein Jahr Arbeit hat sich ausgezahlt, und der Bund hat zugesagt, in Zukunft nicht nur mehr einzusetzen, sondern eben auch dieses atmende System einzusetzen, das heißt eine Pro-Kopf-Pauschale pro geflüchtetem Mensch zu bezahlen. Das gehört zur Wahrheit hinzu. Die Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November hat insgesamt, wie ich finde, einen sehr, sehr guten Beschluss zum weiteren Umgang mit der Migration und der Fluchtaufnahme gefasst, einen Beschluss, der Humanität und Ordnung ins Zentrum stellt und bei dem es jetzt darum geht, diesen kraftvoll und konsequent umzusetzen. Für uns als Landesregierung ging es im Nachgang des 6. Novembers darum, sehr schnell Klarheit bei den Kommunen, vor allen Dingen natürlich über die finanziellen Bestandteile dieses Beschlusses, zu schaffen. Das haben wir auch getan. Wir haben bereits am 16. November im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden unsere Vorstellungen als Landesregierung präsentiert und besprochen, wie wir gedenken, mit diesem Beschluss umzugehen. Bereits am 30. November hat der Haushalts- und Finanzausschuss – an dieser Stelle schon einmal ein großes Dankeschön an alle Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses – beschlossen, diesen Weg, den die Landesregierung vorgeschlagen hat, mitzugehen. Wie sieht der Weg aus? – Der Bund wird im nächsten Jahr einen Abschlag von 1,75 Milliarden Euro bezahlen. Den rheinland-pfälzischen Anteil geben wir exklusiv mit der sogenannten UMA-Pauschale an die Kommunen weiter. Allerdings – da gehe ich vielleicht auf das ein, was Herr Frisch eben zu den Kosten der UMA in der Stadt Trier gesagt hat – übernimmt das Land die UMA-Kosten spitz. Sie werden bei uns spitz abgerechnet. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Ja!) Das heißt, diese 8 Millionen Euro, die in Trier entstehen, werden sowieso vom Land übernommen. Das heißt, wir geben 67,2 Millionen Euro Bundesgelder an die Kommunen weiter. Dazu laufen natürlich die üblichen Aufwendungen nach dem Landesaufnahmegesetz weiter. Das heißt, auch diese Kosten können die Kommunen bei uns abrechnen und werden ihnen vom Land aus erstattet. Da die Herausforderung aber in diesem Jahr sehr, sehr groß war und im kommenden Jahr absehbar weiter groß ist, da wir nach wie vor 47.000 Menschen aus der Ukraine in Rheinland-Pfalz aufgenommen haben und in den Jahren 2022 und 2023 noch einmal zusätzlich 25.000 Menschen, die hier Asyl begehrt haben, aufgenommen haben, gehen wir einen sehr, sehr großen Schritt als Land weiter. Wir gehen an die 200 Millionen Euro heran, die Finanzministerin Doris Ahnen im Haushaltsentwurf für besondere Herausforderungen infolge des Ukraine-Kriegs eingeplant hat und stellen sie den Kommunen vollumfänglich zur Verfügung. Diese 200 Millionen Euro machen wir also jetzt in den Kommunen im Jahr 2024 für Unterbringung, Versorgung und – sehr, sehr wichtig – für Integrationsangebote für die Menschen aus der Ukraine und allen anderen Herkunftsstaaten nutzbar. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Damit sorgen wir nicht nur schnell und wesentlich schneller, als es viele andere Bundesländer tun, für finanzielle Klarheit. Wir sorgen für Planungssicherheit für das nächste Jahr. Die Frage des Jahres 2025 ist angesprochen worden. Das ist eine wichtige Frage, mit der wir uns beschäftigen. Sie wissen, dass wir nächstes Jahr Haushaltsberatungen haben und Sie als Haushaltsgesetzgeber im nächsten Jahr über den nächsten Doppelhaushalt beschließen werden. Wir werden uns anschauen, wie sich die Situation weiterentwickelt und wie wir mit den neuen Gegebenheiten umgehen. Ich will aber noch zwei andere Punkte ansprechen, die wir gleichzeitig mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen haben. Dazu gehört das Thema „Integration“. Wir haben gesagt, wir gehen noch einmal an das Integrationskonzept des Landes heran, wir aktualisieren es auf die neuen Gegebenheiten, und wir schauen, dass wir unsere Angebote, vom Land und von kommunaler Seite, stärker miteinander verzahnen. Wir wollen weiter daran arbeiten, die Kommunen an anderer Stelle zu entlasten, beispielsweise bei den Ausländerbehörden. Deswegen werden wir mit den Kommunen darüber sprechen, wie es uns gelingen kann, im Bereich der Rückführungen auf kommunaler Ebene zu Zentralisierungen zu kommen, sodass in den meisten Ausländerbehörden in Zukunft wieder Luft frei wird, um sich eben mit vielen anderen Aufgaben, die dort anliegen, zu beschäftigen. Das werden wir angehen. Ich glaube, insgesamt haben wir ein wirklich richtig gutes Paket geschnürt, von dem die Kommunen im nächsten Jahr profitieren können. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Protokoll ↗