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Andreas Hartenfels

fraktionslos 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem Jahr 2021 haben wir vor dem Hintergrund unserer Ziele, dass wir in Rheinland-Pfalz 9 GW Windkraftleistung bis zum Jahr 2030 haben wollen, roundabout 200 MW Windkraftleistung in Rheinland-Pfalz zugebaut. Wir stehen im Moment bei 4 GW Windkraftleistung. Es wird deutlich, wie enorm der Druck im Kessel eigentlich ist, diese mehr als Verdopplung der Windkraftleistung in nur sechs Jahren hinbekommen zu wollen. Hinzu kommt der globale Druck oder ich sage jetzt einmal der bundesweite Messanker, den wir eigentlich haben. Viele von uns haben nach Dubai geschaut. Wenn wir die Pariser Klimaschutzziele einhalten wollen – das hat GermanZero ausgerechnet –, dann haben wir noch ein Restbudget über Treibhausgase in Höhe von 2,3 Gigatonnen. Wir stoßen in Deutschland nach wie vor gut 0,7 Gigatonnen Treibhausgase aus. Da wird deutlich, wir reden nur noch über wenige Jahre Restbudget, um Paris einzuhalten. Ich möchte die Ergebnisse der Pariser Klimakonferenz einhalten. Deswegen glaube ich, dieser Gesetzentwurf ist alles andere als ambitioniert. Er ist sehr zaghaft, und er wird nicht ausreichen. Was meine ich damit? – Zunächst einmal brauchen wir ein einstufiges Verfahren. Es erschließt sich für mich nicht, dass wir uns vier Jahre Zeit nehmen, um von 1,2 % auf 1,4 % zu kommen. Das ergibt doch nicht die notwendige Dynamik und nicht die notwendige Planungssicherheit für all diejenigen, die in den Startlöchern stehen, um deutlich mehr Flächenpotenzial zu haben, um Windkraft in Rheinland-Pfalz zu platzieren. Wir brauchen ein einstufiges Verfahren. Zudem müssen wir die Verbandsgemeinden ganz eng mit ins Boot holen. Da passiert aus meiner Sicht begleitend viel zu wenig. Wir wissen nämlich alle, die Flächen auszuweisen ist das eine, aber wir brauchen die Verbandsgemeinden und die Flächennutzungsplanung, um dann die Bauprojekte zu realisieren. Da braucht es nicht nur Gesprächsrunden, sondern finanzielle und personelle Unterstützung und vor allen Dingen die Verknüpfung mit dem kommunalen Klimapakt, um zu sagen, die Kommunen, die hier jetzt in die Vorleistung gehen, werden an der Stelle auch noch einmal besonders unterstützt. Wir hätten die Möglichkeit, damit ganz anders umzugehen. Wir bräuchten des Weiteren – Herr Schreiner hat Hessen angesprochen – längst Verordnungen und einen Erlass im Hinblick auf § 2 EEG, nämlich das überwiegend öffentliche Interesse. Was heißt das denn eigentlich letztlich für die Fachgesetze? Die Behörden warten schließlich darauf, dass sie für die Beschleunigung an die Hand genommen werden. Andere Bundesländer gehen da voran. Ich verstehe nicht, warum das Rheinland-Pfalz nicht schafft. Ein letzter Punkt wäre auch wichtig. Wir haben schon längst den Grundsatz, 2 % der Landesfläche für die Windkraft bereitzustellen. Das ist eigentlich ein alter Hut für Rheinland-Pfalz. Wir haben es aber in den letzten Jahren nicht hinbekommen. Deswegen geht es auch darum, vom Potenzial her zu denken. Wir bräuchten ein Flächenmonitoring und auch eine Auswertung dessen, was nicht läuft. Gebiete auszuweisen ist das eine, aber warum sind viele Gebiete nicht belegt worden? Die müssten doch auch wieder herausgenommen werden. Wir müssten in eine Prüfung kommen, was sich bewährt und was sich nicht bewährt hat. Herr Innenminister, insofern sage ich, für mich ist dieser Gesetzentwurf sehr, sehr zaghaft. Ich würde sogar fast sagen, so etwas wie ein Stück weit Arbeitsverweigerung vor dem Hintergrund, dass wir so viel Druck im Kessel (Glocke der Präsidentin) und so viele Möglichkeiten haben, um die Klimaschutzziele aus den Pariser Vereinbarungen noch einzuhalten. Ich bin gespannt auf die Ausschussberatung und hoffe, dass da noch gründlich nachgebessert wird. Vielen Dank.

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