Dr. Jan Bollinger
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 2. März dieses Jahres verlautbarte der rheinland-pfälzische Minister für Wissenschaft und Gesundheit in einer Pressemitteilung – ich zitiere –: „Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sind gut aufgestellt.“ Ich denke, ich war nicht der Einzige, der das damals schon für eine ziemlich steile These hielt, angesichts der seit Jahren unzureichenden Investitionskostenfinanzierung unserer Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz durch diese und ihre Vorgängerregierungen, angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der gegen sie ergriffenen Maßnahmen, der Zahlen, Daten und Fakten des Deutschen Krankenhausinstituts und der zum damaligen Zeitpunkt bereits gestiegenen Kosten für Gas, Strom, medizinischen Bedarf, externe Dienstleistungen usw., die die Krankenhäuser aufgrund des bestehenden Finanzierungssystems nicht weitergeben konnten und können. Bestätigt wurde diese Einschätzung auch durch die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz vom 23. Februar dieses Jahres, in der die Landesregierung nicht nur einräumte, dass die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz unabhängig von ihrer Größe unter beträchtlichem wirtschaftlichem Druck stünden, sondern gleichzeitig offenbarte, dass sich ihre Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser in unserem Land mehr oder weniger auf diese reichlich allgemeine Aussage beschränkten. Bestätigt wurde sie letztendlich auch durch die Entwicklungen in diesem Jahr: die drohende Insolvenz des Westpfalz-Klinikums, die Insolvenz der DRKKrankenhäuser, die Insolvenz des St. Elisabeth Krankenhauses in Lahnstein. Diese Entwicklungen haben ihre Ursachen unter anderem selbstverständlich in den Krisen der jüngsten Zeit. Sie sind aber auch die Folge fehlerhafter Weichenstellungen der Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Da hilft es nicht, wenn die Landesregierung etwa immer wieder gebetsmühlenartig betont, die Investitionskostenforderung seitens des Landes sei in Rheinland-Pfalz bedarfsgerecht. Nicht nur, dass sie mit dieser Einschätzung ziemlich alleine dasteht, nach ihrer bereits erwähnten Antwort auf unsere Große Anfrage muss man sich auch fragen: Was weiß die Landesregierung überhaupt konkret? Abhilfe schaffen soll nun die geplante Krankenhausreform. Bei dieser ist allerdings vor dem Jahr 2026 nicht mit positiven Effekten zu rechnen, zumal umstritten ist, ob und in welchem Umfang überhaupt mit positiven Effekten gerechnet werden kann. Dabei warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft bereits vor einer Insolvenzwelle bei den Krankenhäusern im kommenden Jahr. Nach 33 Krankenhausstandorten in diesem Jahr könnten im Jahr 2024 60 bis 80 Krankenhäuser von einer Insolvenz betroffen sein. Es ist also durchaus damit zu rechnen, dass viele Krankenhäuser auch in Rheinland-Pfalz die Krankenhausreform möglicherweise gar nicht mehr erleben werden. Es droht ein kalter Strukturwandel, der letztlich die Ziele der Krankenhausreform bedroht, ganz abgesehen von den Auswirkungen auf die flächendeckende ambulante medizinische Versorgung der Menschen in unserem Land. Es besteht also beträchtlicher Handlungsbedarf. Auch das hat die Landesregierung zumindest grundsätzlich eingeräumt. Es besteht Finanzierungsbedarf. Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
