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Daniel Schäffner

SPD 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Bollinger, das war leider absolut erwartbar. Die Chance, dass Sie Ihren Antrag erklären, vielleicht auch um etwas Zustimmung werben, haben Sie leider wieder verpasst. (Abg. Sven Teuber, SPD: Er hat auch keine Ahnung!) Erster, Erster! – So kommen Sie von der AfD mir heute wieder vor. Schon vor der Sondersitzung des rheinland-pfälzischen Landtags vor einer Woche wussten die Herren und die Dame hier ganz rechts im Hause, dass ihnen die dort gelieferten Antworten der Landesregierung nicht ausreichen und sie einen Untersuchungsausschuss fordern. (Zurufe von der AfD) Der Untersuchungsausschuss ist das schärfste Schwert der Parlamente, insbesondere der Opposition. Es ist gut, dass es dieses Instrument gibt. Mit dem Schwert ist es aber wie mit den scharfen Messern in der Küchenschublade. Nutzt man sie zu oft und wirft sie allzu sorglos in die Spülmaschine, werden sie stumpf, dann helfen sie niemandem mehr. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Beim Sonderplenum gab es eine intensive Debatte, auf die ich heute inhaltlich nicht mehr eingehen möchte. Malu Dreyer hat ganz klar gesagt, dass sie zu keiner Zeit duldet, dass durch die Staatskanzlei Druck auf Medien ausgeübt wird. Heike Raab hat in dieser Sondersitzung selbstkritisch eingeräumt, dass sie aus aktueller Sicht den Brief vom 2. Mai nicht mehr schreiben würde. Unsere Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat klar zum Ausdruck gebracht, dass das Verfassen des Briefs aus unserer Sicht ein Fehler war. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Viel zu wenig, viel zu spät!) Der AfD geht es aber beim besten Willen nicht mehr um die Sache, sondern um das große Ganze. Ihr Endziel ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen und im weiteren Verlauf die Medien und den Journalismus insgesamt zu schwächen. Um es deutlich zu machen, Ihnen wäre es doch am liebsten, wenn man sich nur noch in seinen Bubbles im Internet informieren würde und ihre Beiträge über AfD-TV als bare Münze verbreitet würden. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Freie Medien, kein SPD-Einfluss! – Weitere Zurufe von der SPD) – Fürs Protokoll: Ich muss gerade ein wenig lachen, wenn Sie freie Medien möchten. Unser Bekenntnis zu freien Medien in einer dualen Medienlandschaft ist klar und unverrückbar. Dabei weiß ich die Staatskanzlei federführend an unserer Seite. Dafür vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Antrag der AfD-Fraktion kann aber auch aus rechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden. Was zunächst auffällt, der Einsetzungsantrag besteht ausschließlich aus Fragen, 23 insgesamt. So gesehen ist es der Sache nach eigentlich eine Große Anfrage, die die AfD-Fraktion stellt, und keine geeignete Formulierung eines Untersuchungsauftrags, der Grundlage für einen Untersuchungsausschuss sein könnte. Dass der Antrag insoweit sein Ziel verfehlt und handwerklich mangelhaft ist, ist das eine. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist noch geschmeichelt, mangelhaft!) – Geschmeichelt. Hier ist vieles geschmeichelt. Das andere ist, dass er in weiten Teilen rechtlich unzulässig ist. Da wird zum Beispiel gefragt, wer wen anrief. – Frage 20. Da fragt man sich, wie soll das Grundlage für eine Beweiserhebung sein. Da fehlt es nicht nur an Konkretisierung der Personen, die gemeint sein könnten, (Zurufe der Abg. Sven Teuber, SPD, und Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) auch der Zeitraum, in dem irgendwer mit irgendwem gesprochen haben soll, ist nicht eingegrenzt. Ich will das nur exemplarisch aufgreifen, weil mit Maßgabe solcher Formulierungen keine wirksamen Beweisbeschlüsse gefasst werden könnten. Dann wird gefragt, ob es sich um ein dienstliches oder privates Gespräch gehandelt habe. – Frage 22. Zur Erinnerung, in § 1 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes heißt es: „Ein Untersuchungsverfahren ist nur zulässig im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Landtags.“ Privatgespräche gehören eher nicht dazu. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Wenn man die Fragen liest, bräuchte es eigentlich gar keines Untersuchungsausschusses mehr, weil die AfD-Fraktion die Antworten in ihren Fragen praktischerweise gleich mitliefert. So wird von einem Alleingang – Frage 1 – gesprochen. Es werden Einflussnahmen – Frage 7 – schlichtweg unterstellt. Eine systematische Kampagne – Frage 8 – wird einfach so behauptet. Ein Untersuchungsausschuss ist aber ein Aufklärungsinstrument und kein Schauplatz für politisch motivierte Mutmaßungen und Unterstellungen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Beispiele zeigen, all das, was die AfD-Fraktion in ihrem Antrag versucht hat zu formulieren, beschreibt noch nicht einmal ansatzweise einen Sachverhalt, der einer Aufklärung durch einen Untersuchungsausschuss zugänglich wäre. Wenn der Landtag heute auf dieser Grundlage einen Untersuchungsausschuss einsetzen würde, wäre er wohl offensichtlich verfassungswidrig und jede Beweiserhebung, die auf einer solchen Grundlage beschlossen würde, unzulässig. So leichtfertig sollte mit dem Instrument des Untersuchungsausschusses nicht umgegangen werden, noch nicht einmal von der AfD. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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