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Johannes Zehfuß

CDU 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erhebung eines Wasserentgelts, der sogenannte Wassercent, auch für die Zwecke der Land- und Forstwirtschaft ist im eigentlichen Sinne nicht abzulehnen. Die allermeisten Anzuhörenden waren dieser Meinung. Welche Folgen diese Gesetzesergänzung haben wird, da ist sich der Entwurfsverfasser selbst nicht sicher. Verzichtet er doch auf eine Gesetzesfolgenabschätzung mit der hörenswerten Begründung, „da das Gesetzesvorhaben weder eine große Wirkungsbreite noch erhebliche Auswirkungen aufweist“. Die Frage drängt sich dann doch auf: Für was brauchen wir dann dieses Gesetz? – Von ökologischer Lenkungswirkung wird gesprochen, von möglichem Einsparpotenzial, von Anreizwirkung, schonend und sparsam und effizient mit Wasser umzugehen. Damit unterstellt die Landesregierung den Landwirten per se, dass sie in der Vergangenheit allzu sorglos und verschwenderisch mit Wasser umgegangen sind, also sind Erziehungsmaßnahmen der Landesregierung unabdingbar. Danke, liebe Landesregierung, für das große Vertrauen, das Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieben entgegenbringen. Man soll es nicht für möglich halten, aber auch ohne grünes Parteibuch versuchen die landwirtschaftlichen Betriebe möglichst wassersparend zu produzieren, (Beifall der CDU sowie der Abg. Marco Weber, FDP, und Helge Schwab, FREIE WÄHLER – Zuruf von der CDU: So ist es!) einerseits der guten fachlichen Praxis wegen, andererseits dem persönlichen Ehrgeiz geschuldet, hochwertige Nahrungsmittel mit möglichst geringem Input zu produzieren. Die Annahme, dass Wasser bislang kostenlos den Landwirten zur Verfügung steht, ist eine irrige Annahme, neudeutsch Fake News. Nein, im Gegenteil, die Beschaffung und Verteilung von Beregnungswasser ist einer der großen Kostenblöcke innerhalb der landwirtschaftlichen Produktion. Schon allein deswegen ist es aus ökonomischen Anforderungen heraus sichergestellt, dass Landwirte sparsam und überlegt mit der kostbaren Ressource umgehen. Schon heute wird dort, wo es fachlich angezeigt ist, mit Tröpfchenbewässerung bewässert. Im größten zusammenhängenden Gemüseanbaugebiet sind das rund 3.000 Hektar der Anbaufläche. Für die Nichtfachleute, nicht jede Kultur ist für die Tröpfchenberegnung geeignet. Das heißt, die relative Vorzüglichkeit eines Beregnungssystems leitet sich von den jeweiligen Ansprüchen der Kultur ab und nicht von ideologischen Überzeugungen. So viel zur Lenkungswirkung. (Beifall der CDU sowie der Abg. Helge Schwab und Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Nun zur Praxistauglichkeit. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024, also in 17 Tagen, in Kraft treten. Drängt sich die Frage auf: Ist da Gefahr im Verzug, oder welche Gründe liegen vor, dass solche Eile geboten ist? Weitere Fragen ergeben sich daraus. Ist die verfahrenstechnische Regulatorik schon erstellt? Können sich die betroffenen Wasserabnehmer darauf einrichten, oder werden sie ab dem 1. Januar 2024 in die Illegalität getrieben? Ich verweise in dem Zusammenhang auf die Ausführungen mehrerer Anzuhörender, die den geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens kritisch sehen. Das Jahr 2024 sollte für die Erarbeitung von Abrechnungsverfahren genutzt werden. Hieran würde, wie in der Anhörung gehört, der Landesverband der Beregnungsverbände Rheinland-Pfalz gerne mitarbeiten. Die erwarteten Einnahmen aus dem Wassercent der Landwirtschaft zu nahezu einem Drittel für die Schaffung neuer Stellen in der Wasserwirtschaftsverwaltung einzusetzen, ist absolut nicht vertretbar. Das wäre eigentlich ein deutlicher Hinweis, auf die Erhebung des Wassercents in der Landwirtschaft zu verzichten. Es kommt darauf an, was man daraus macht – ein altbekannter Werbeslogan der Baustoffindustrie. Ja, es kommt darauf an, was man daraus macht. Keiner der Anzuhörenden wurde in dem Gesetzentwurf berücksichtigt, Ratschläge von Fachleuten im Vorfeld des Entwurfs ebenso wenig. Das kann natürlich daran liegen, dass der Gesetzentwurf genial und damit nicht verbesserbar oder aber die Einwände und Ratschläge substanzlos gewesen sind. Beide Möglichkeiten bezweifle ich. Ich frage mich deshalb schon, weshalb man Anhörungen durchführt, um dann auf die Anzuhörenden nicht zu hören. Liegt da eine Hörschwäche vor? Bei der Gesetzesvorlage wird die große Chance vertan, das Wasserverbandswesen und das Verbandsrecht auf breitere Füße zu stellen, um mit einem wirksamen, praxistauglichen Instrument den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Was wir brauchen, ist Beregnung, Infiltration in der beregnungsfreien Zeit, Pflege und Unterhalt der Entwässerungssysteme. (Beifall bei der CDU) Leider ist das in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ansatzweise zu erkennen. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit, der fehlenden Praktikabilität, dem nicht vertretbaren Verhältnis des Beitragsaufkommens (Glocke des Präsidenten) – ich komme zum Schluss – zum Verwaltungsaufwand und der gesetzgeberischen Eigenerkenntnis zum Gesetzesvorhaben, das – ich zitiere – „weder eine große Wirkungsbreite noch erhebliche Auswirkungen aufweist“, lehnt die CDU-Fraktion diesen Entwurf ab. (Beifall der CDU und des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER)

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