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Helge Schwab

FREIE WÄHLER 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wer sich nach Aufgabe seiner eigenen Praxis oder freiwillig in Ergänzung seiner hauptberuflichen Tätigkeit als angestellter Mediziner engagiert, sich nicht freikauft, zur Daseinsvorsorge zusätzliche Bereitschaftsdienste übernimmt, braucht mehr als Anerkennung. Wer bereit ist, freiwillig Abende, Nächte und Wochenenden für den Dienst am Menschen zu opfern, statt einfach 340 Euro zu zahlen, benötigt zumindest eine verlässliche Rechts- und Planungssicherheit. Was Mediziner, die als Poolärzte in den Bereitschaftspraxen in RheinlandPfalz tätig sind, definitiv nicht brauchen, sind unangenehme Überraschungen, vor allem dann, wenn sie sich hätten vermeiden lassen. In die letztgenannte Kategorie gehören die ohne Frage aus heutiger Sicht rechtmäßigen Zahlungsaufforderungen von den Sozialkassen, Abgaben nachträglich zu leisten, das womöglich rückwirkend über Monate oder gar Jahre, ohne dass dies im Vorfeld der Bereitschaft bekannt war. Ähnliches gilt für die Kassenärztliche Vereinigung, die im Rahmen der Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzte die Bereitschaftsdienste einrichtet. Wenn Tag für Tag Nachforderungen eintrudeln, passt es irgendwann einfach nicht mehr. Die Ankündigung der KV, zum Jahresende die Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen drastisch zu reduzieren oder einige komplett zu schließen, ist nicht nur ärgerlich, sondern auch nachteilig für Patientinnen und Patienten, die sich im Notfall an die schon ohnehin überlasteten Krankenhäuser wenden werden. Ich meine, das Ganze wäre vermeidbar gewesen. Sicherlich gibt es gute Gründe, über das Urteil des Bundessozialgerichts zu lamentieren. Doch, Hand aufs Herz, infolge der Klage sahen sich die Richter gezwungen, einen Bereich zu durchleuchten, in dem es offenbar keine transparenten und vor allem einheitlichen Regelungen für die Sozialversicherungspflicht gab. Insofern müssen wir dem Bundessozialgericht fast dankbar sein, dass es diesen Anstoß gegeben hat, sich einmal genauer mit dem Problem zu befassen und klare Regelungen auf den Weg zu bringen, gerade um die Teilnehmer am Bereitschaftsdienst künftig vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren, zumindest aus finanzieller Sicht. Im Nachhinein die Spielregeln zu ändern, ist ein No-Go. Wir als Freie Wähler meinen, es kann nicht sein, dass freiwillig an den Bereitschaftsdiensten teilnehmende Ärzte für ihr Engagement für unsere Gesellschaft nachträglich bestraft werden. Wir wollen nicht, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung mit noch mehr Bürokratie und womöglich mit Nachforderungen in beträchtlicher Höhe auseinandersetzen muss. Insofern begrüßen wir die bundesweite Initiative der Union, die Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufzuheben, und damit den Antrag unserer Kollegen von der CDU-Landtagsfraktion. Die Forderung, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Abschaffung der Sozialversicherungspflicht einsetzen soll, ist auch in unserem Sinne. (Beifall des Abg. Marcus Klein, CDU) Diese Abschaffung der Sozialversicherungspflicht wäre weder eine Extrawurst für die Poolärzte noch ein Präzedenzfall. Der Hinweis auf die Regelungen für Notärzte oder die in Impfzentren tätigen Ärzte ist angebracht. Wir brauchen also eine Neuregelung, am besten sofort. Vielleicht können dann gravierende Einschnitte in die ärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz am Ende doch noch abgewendet werden. (Abg. Sven Teuber, SPD: Wer bezahlt denn das?) Wir stimmen dem Antrag der CDU-Fraktion uneingeschränkt zu. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU –

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