Dr. Jan Bollinger
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, die Flutkatastrophe des Juli 2021 hat fast 200 Menschen das Leben gekostet, 134 allein im rheinland-pfälzischen Bereich des Ahrtals. Tausende standen und stehen teils immer noch vor dem wirtschaftlichen Nichts. Die Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum und Infrastruktur gehen in die Milliarden. Um den Katastrophenschutz in unserem Land zu verbessern und unsere Bürger besser zu schützen, haben wir als Landtag gemeinsam beschlossen, eine Enquete-Kommission zur Katastrophenvorsorge aufzusetzen, deren Abschlussbericht wir heute vorliegen haben. Die inhaltlichen Stellungnahmen der vielen Sachverständigen in unserer Enquete-Kommission – sowohl der ständigen Mitglieder als auch der zu einzelnen Themen geladenen Anzuhörenden – waren sehr gehaltvoll und in jeder Hinsicht ein Gewinn. Ihnen gilt unser tiefempfundender Dank für die Unterstützung bei der Verbesserung der Katastrophenvorsorge und des Katastrophenschutzes in unserem Land. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch noch einmal allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Einsatzkräften und freiwilligen Helfern, die während der Ahrflut und beim Wiederaufbau des Tals mitgewirkt haben. Ich danke auch der Landtagsverwaltung und den Ansprechpartnern vor Ort für die gute Organisation und Vorbereitung unserer Sitzungen. Bei aller Würdigung der guten Arbeit und Zusammenarbeit in der EnqueteKommission muss ich aber doch einen Punkt kritisch ansprechen; denn obwohl die Enquete-Kommission nach übereinstimmender Aussage aller Mitglieder von Anfang an als überparteilich, fraktionsübergreifend und sachbezogen verstanden worden ist, bin ich zu beiden Themenkomplexen bei der Erstellung des Abschlussberichts nicht in eine gemeinsame Stellungnahme einbezogen worden. (Abg. Martin Haller, SPD: Denken Sie einmal darüber nach, warum das so ist!) Ich denke, dass das nicht im Sinne der Bürger unseres Landes ist, zumal inhaltlich nicht nur weitreichender Konsens besteht, sondern wesentliche Aspekte von unserer Fraktion eingebracht wurden. So haben wir als AfD schon Anfang des Jahres 2022 die Einrichtung eines Lagezentrums für Katastrophenschutz auf Landesebene gefordert, das rund um die Uhr mit hauptamtlichen Fachexperten für Katastrophenschutz besetzt ist, über alle größere Gefahren im Bild sein und informiert werden muss, den nachgeordneten Ebenen Anweisungen geben und im Bedarfsfall bei Großund Flächenlagen die Einsatzleitung an sich ziehen kann. Vorbild für diesen Antrag ist und war das Land Niederösterreich, über dessen Landesalarmzentrale und weitere vorbildliche Einrichtungen uns Herr Kreuzer und Herr Abgeordneter Kainz in der Enquete-Kommission auf Einladung der AfD Auskunft gegeben haben. Unser inhaltlich gleichlautender Entschließungsantrag zu den Haushaltsberatungen 2020 wurde noch abgelehnt, bevor dann zuerst die Landesregierung und dann die Enquete-Kommission diesen Vorschlag übernommen haben. Ich kann mir vorstellen, dass das Herrn Randolf Stich zu verdanken ist, den auch wir als kompetenten und kollegialen Ansprechpartner in Erinnerung haben und betrauern, der bei den Sitzungen immer anwesend war und sich fleißig Notizen gemacht hat. Es ist im Sinne der Bürger, dass das übernommen worden ist und insofern zu begrüßen. Es hinterlässt aber schon einen schalen Geschmack, wenn nun gerade die Fraktion außen vor bleibt, die diesen Gedanken in die Diskussion eingebracht hat. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Woran das wohl liegt?) Wir haben auch als erste Fraktion schon beim ersten Zwischenbericht zum Thema „Katastrophenschutz“ darauf hingewiesen, dass ein effektiver Hochwasserschutz an der Ahr nur möglich ist, wenn das ganze Einzugsgebiet der Ahr einschließlich des Abschnitts in Nordrhein-Westfalen einer einheitlichen wasserwirtschaftlichen Verwaltung unterstellt wird und den Zweckverband als eine geläufige verwaltungsrechtliche Form einer solchen Koordinierung vorgeschlagen. Dieses Thema wurde dann im zweiten Themenkomplex „Hochwasservorsorge“ in einer separaten Sitzung mit entsprechendem Ergebnis aufgegriffen. Herr Kollege Wefelscheid, Sie waren bei den Beratungen der Enquete-Kommission auch nicht dabei, aber ich glaube, deutlich ist, dass es nicht an sachlichen Gründen gelegen haben kann, dass wir nicht einbezogen wurden. Angesichts der klaren Empfehlungen der Experten ist es kein Wunder, dass wir in unseren Stellungnahmen auch ansonsten in vieler Hinsicht übereinstimmen: eine stärkere Rolle des Landes und die Schaffung eines Landesinstituts für Katastrophenschutz, ein wirksamer Warnmix, stärkere Risikokommunikation und Sensibilisierung der Bürger, krisenfeste Kommunikationsmittel, regelmäßige Übungen, Einbezug der freiwilligen Helfer, psychosoziale Nachversorgung, Anpassung an den Klimawandel, kritische Infrastrukturen bestimmen und schützen, Hochwasserrisikomanagement in die Raumplanung integrieren, Datengrundlagen verbessern und verständlich kommunizieren, IT-gestützte Hochwassermeldesysteme einführen, Hochwasserrisikokarten aktualisieren und anpassen, Nebenflüsse beobachten, naturnahe Hochwasservorsorge und technische Maßnahmen zur Hochwasservorsorge. Ich habe in der gemeinsamen Stellungnahme der anderen Fraktionen wenig gefunden, dem wir widersprechen würden, wohl aber einige wichtige Themen vermisst. Einmal das Thema der Vorsorge gegen Stromausfälle. Es sollten aus unserer Sicht die Pflichten zur Vorhaltung von Notstromaggregaten erweitert und verlängert werden und die Ausstattung mit Notstromaggregaten auch in öffentlichen Einrichtungen, in denen Menschen versorgt und gepflegt werden, durchgehend eingeführt und zum Betrieb dieser Notstromaggregate Dieselkraftstoff bevorratet werden. Wir sollten hin zu einer Überwindung der strengen Trennung von Zivilschutz und Katastrophenschutz hin zu einem integrierten Bevölkerungsschutz, der eine unkomplizierte Zusammenarbeit von Landes- und Bundesbehörden ermöglicht. Wie Bürgermeister und Wehrführer von der Ahr bestätigt haben, war die Unterstützung durch unsere Bundeswehr während und nach der Flutkatastrophe von unschätzbarem Wert und sollte künftig so niedrigschwellig wie möglich erfolgen können. Bundeswehr, Technisches Hilfswerk und Bundespolizei verfügen über schweres Gerät und Transporthubschrauber mit Seilwinden und Haken für Löschwasserbehälter, die im Katastrophenfall dringend benötigt werden. Wir brauchen eine bessere Ausstattung für Feuerwehren und Katastrophenschutz, um unsere Bürger künftig besser vor Starkregenereignissen, Waldbränden und anderen Katastrophen schützen zu können. Es geht hier zum Beispiel um Hubschrauber mit Seilwinden und Haken für Löschbehälter, Drohnen zur Lageerkundung und geländegängige und watfähige Fahrzeuge. Zur Bewältigung der Finanzierungen sollte das Land die Beschaffung von geländegängigen und watfähigen Fahrzeugen sowie von Drohnenmaterial signifikant bezuschussen und den Kommunen mit zentralen Sammelbestellungen unter die Arme greifen, die die Feuerwehren administrativ und finanziell signifikant entlasten. Dabei ist durch die Möglichkeit der Wahl zwischen unterschiedlichen Modulen auch eine Individualisierung möglich. Der Sachverständige Larisch hat in seiner schriftlichen Stellungnahme eine Änderung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes empfohlen, um auf die neueren Erfahrungen bei Unwettereinsätzen zu reagieren. Der Katastrophenfall ist demnach zu definieren und muss Eingang in die Alarmstufen finden. Analog der Regelung, dass bei Großschadenslagen bei den Alarmstufen 4 und 5 der Landrat vom BKI die Einsatzleitung übernimmt, muss bei Schadenslagen, die mehrere Landkreise betreffen oder einen Landkreis überfordern, das Land die Einsatzleitung übernehmen. Dazu müssen entsprechend ausgebildetes Personal, Technik und Räumlichkeiten bzw. Fahrzeuge und Material vorgehalten werden. Dieser Einschätzung sollte die Kommission dahin gehend folgen, dass der Katastrophenfall gesetzlich definiert werden muss. Die für die Einsatzleitung zuständige Stelle wäre dann die oben beschriebene Landesalarmzentrale, das Lagezentrum des Landes. Für wichtig halten wir auch die landesweite Identifizierung von Risikokonstellationen. In der Sitzung am 18. April 2023 hatte Professor Dr. Schüler in seiner schriftlichen und mündlichen Stellungnahme als Antwort auf unsere Leitfrage entsprechende Risikofaktoren für besonders ausgeprägte Auswirkungen von Starkregenereignissen identifiziert und eine historische Ausdeutung empfohlen, wo in der Vergangenheit schwere Hochwasser mit entsprechenden Folgen stattgefunden haben. Für ein Beispiel brauchen wir nicht weit zu schauen. Ich habe die hundertjährigen Ahr-Hochwasser der letzten Jahrhunderte, wie etwa 1910 oder 1804, vor Augen. Insofern muss ich Kollegin Dr. Heidbreder und Herrn Spies widersprechen, die von einem nie dagewesenen Ereignis, Herr Spies, gesprochen haben, oder Frau Dr. Heidbreder ist allein auf die Auswirkungen des Klimawandels eingegangen. Gerade das Hochwasser 1804 war von den Abflussmengen sogar noch gravierender als das Ereignis von 2021, hatte aber weniger Folgen für die Bevölkerung aufgrund der geringeren Bebauungsdichte. Wir halten es jedenfalls für eine bessere Katastrophenvorsorge in RheinlandPfalz für unverzichtbar, dass landesweit anhand eines umfassenden Rasters von Kriterien untersucht wird, an welchen Flüssen entsprechende Risikokonstellationen vorliegen. Dort sollen dann entsprechende Hochwassermeldesysteme und Zweckverbände eingerichtet werden. Meine Damen und Herren, wir haben in unserer Enquete-Kommission zielführende Vorschläge zur Verbesserung des Katastrophenschutzes und der Hochwasservorsorge zusammengetragen. Unsere ständigen sachverständigen Mitglieder haben in unserer letzten Sitzung darauf hingewiesen, dass sehr viel von dem, was wir zusammengetragen haben, vorher schon in anderer Form bekannt war und von weitsichtigen Politikern auch hätte genutzt werden können, aus unserer Sicht genutzt werden müssen. Unsere Pflicht ist es jetzt, die Umsetzung dieser unserer guten Vorschläge zu den Themen „Katastrophenschutz“ und „Hochwasservorsorge“ auf den Weg zu bringen und zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, hier ist wirklich noch viel Handlungsbedarf. Wir als AfD-Fraktion sind jedenfalls bereit, das Unsrige dafür zu tun. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall des Abg. Damian Lohr, AfD –
