Josef Winkler
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal versucht die CDU, der Landesregierung in fast schon populistisch anmutender Manier ein Problem in die Schuhe zu schieben, für das diese überhaupt nicht verantwortlich ist. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Denn was ist passiert? – Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ein für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg tätiger PoolZahnarzt der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Einer, nicht mehr und nicht weniger. Das Gericht hat sogar in der mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich ausgeführt, dass es sich hierbei um einen speziellen Einzelfall handelt, der nicht ohne Weiteres auf die Regelfälle übertragbar sei. Warum dann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz wie auch einige andere KV in anderen Bundesländern in scheinbar vorauseilendem Gehorsam mit Wirkung zum 1. Januar nächsten Jahres 7 von 43 Standorten des Bereitschaftsdienstes ganz schließt und die anderen massiv in ihren Öffnungszeiten einschränkt, ist daher erst einmal sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Dies auch vor dem Hintergrund, dass die schriftliche Urteilsbegründung noch gar nicht vorliegt und – eben wurde es ausgeführt – keine validen Rückmeldungen bekannt waren – in der letzten Gesundheitsausschusssitzung inzwischen aber scheinbar doch –, dass man nicht zwingend davon ausgehen muss, dass sich weniger Ärztinnen und Ärzte für diesen Dienst zur Verfügung stellen würden; denn man kann eigentlich davon ausgehen, dass eine Sozialversicherungspflicht neu nur die allerwenigsten betreffen würde, da die meisten Ärztinnen und Ärzte bereits anderweitig versichert sind oder als Rentnerinnen und Rentner sowieso beitragsfrei gestellt sind. Tut mir leid, wenn ich das so sagen muss – ich bin nicht der Werbefachmann für die KV, wie Sie, Herr Dr. Gensch –, aber ich sehe das so, dass die KV diesen eigentlich gar nicht so passenden Anlass bereitwillig genutzt hat, um längst in der Schublade liegende weitgehende Einschränkungen des Bereitschaftsdienstes umzusetzen und gleichzeitig mit dem Finger auf die Politik zeigt und ihr die Schuld dafür zuweist. Das kann man so machen, ist aber nicht die feine Art. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Das nehmen Sie von der CDU völlig unkritisch auf und nutzen erneut die Gelegenheit, wieder einmal einen populistischen Angriff auf die Landesregierung zu starten. Was würde denn Ihr Vorschlag eigentlich ändern? – In erster Linie wohl nur, dass der Arbeitgeber, nämlich die KV, seinen Arbeitgeberanteil nicht zahlen muss. Das ist etwas, das aber eigentlich die Regel in unserem Sozialstaat sein sollte. Wenn es Poolärztinnen und Poolärzte gibt, die noch nicht anderweitig sozialversichert sind und sie das deshalb auch betrifft, dann ist es aber recht und gut, dass diese dann sozialversichert werden müssen. Ansonsten geht dies auf Kosten der Versichertengemeinschaft im Übrigen. Es wurde schon gesagt, das andere Personal in den Bereitschaftspraxen muss heute schon versichert werden. Der von Ihnen gezogene Vergleich mit den Notärzten geht fehl, da es sich hierbei gerade nicht um eine Pflichtaufgabe im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung handelt, sondern um eine freiwillig übernommene Zusatzaufgabe im Rahmen dieser hoheitlichen Aufgabe. Das ist also Äpfel mit Birnen verglichen, und ein solcher Vergleich ist eigentlich nicht zulässig. Ob im Übrigen eine solche mögliche Befreiung von der Sozialversicherungspflicht überhaupt an den Einschränkungen des Bereitschaftsdienstes, die jetzt nächstes Jahr vorgenommen werden, etwas ändern würde, ist überhaupt nicht gesagt, oder haben Sie in der CDU-Fraktion Insiderkenntnisse? – Auch hier käme es nämlich auf das dem folgende Handeln der KV an. Rechtlich verpflichtet dazu wäre sie, Stand heute, nämlich nicht, ihre Maßnahmen zurückzunehmen. Die Schuld daran liegt aber nicht, wie die CDU uns glaubhaft machen will, bei der Landesregierung; denn in diesem Bereich ist allein die Selbstverwaltung der Ärzteschaft in Form der KV in der Verantwortung. Wenn Sie, liebe CDU, das ändern wollen, können Sie einmal in diese Richtung einen Vorstoß machen. Ich wünsche dann aber frohe Verrichtung. Natürlich wäre es möglich, dass die Landes- oder Bundespolitik Mindestvorgaben machen kann, wie ein ärztlicher Bereitschaftsdienst auszusehen hat, der von der Selbstverwaltung vorgehalten werden muss. Man mag es beklagenswert finden – ich tue das –, dass es der ärztlichen Selbstverwaltung völlig freigestellt ist, zum Beispiel festzulegen, wie ein solcher Dienst – zeitlich, vom Umfang her usw. usf. – auszugestalten ist. Dann, wenn das geändert würde – da muss natürlich der Bundesgesetzgeber Änderungen vornehmen –, hätten wir alle einen Einfluss auf die Qualität dieses Angebots. Bisher ist das nicht der Fall, sondern es handelt sich um einen genau zugeschnittenen Fall der Selbstverwaltung. Es ist aus meiner Sicht sehr bedauerlich, dass die KV auf der einen Seite mitteilt, sie erwartet übervolle Bereitschaftsdienstpraxen zwischen den Jahren, und gleichzeitig mitteilt, weil das so ist, schließt sie jetzt die Praxen und schränkt die Öffnungszeiten ein. Das finde ich nicht in Ordnung. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
