Dr. Tamara Müller
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute in Vertretung von Kollegen Oster zu einem Tagesordnungspunkt sprechen, der ein sehr wichtiges und aktuelles politisches Aufgabenfeld behandelt; denn bei kaum einem anderen politischen Aufgabenfeld wurden innerhalb so kurzer Zeit zahlreiche gesetzliche Änderungen und Anpassungen auf EU-, Bundes- und Landesebene durchgeführt, wie im Bereich der erneuerbaren Energien. Der Klimawandel schreitet voran. Die Energieversorgung muss gesichert, bezahlbar und möglichst unabhängig sein. Leider fehlte – das gehört zur Wahrheit dazu – insbesondere im letzten Jahrzehnt auf Bundesebene die Weitsicht, bereits frühzeitig und zielorientiert einen Schwerpunkt auf die erneuerbaren Energien zu legen. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) – Ja, Herr Kollege Schreiner. Die von der Union angeführte Regierung hat den notwendigen Prozess aufgeschoben und blockiert, Herr Kollege Schreiner. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) – Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Wessen Minister war es denn, Herr Kollege Schreiner? (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Daher sind wir jetzt unter Zugzwang und müssen das Tempo noch einmal deutlich erhöhen. Wenn wir andauernd die rückwärtsgewandten Debatten rund um das Thema „Atom“, die wir mit Sicherheit gleich auch wieder zu hören bekommen, hier hören müssen, dann muss ich mir schon die Frage stellen, ob hier alle die Zeichen der Zeit erkannt haben. Für uns als regierungstragende Fraktion ist eines völlig klar: Wir wollen nicht zurück in die 90er. Wir wollen progressive Politik machen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns hier und heute mit dem Landeswindenergiegebietegesetz befassen. Durch dieses werden klare Leitplanken und ein einheitliches Vorgehen sowohl auf Bundes-, aber insbesondere auf Landesebene vorgegeben werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weil der Ausbau der Windenergie, deren Nutzen wir so dringend brauchen, so lange nicht forciert wurde, war es richtig, dass die jetzige Bundesregierung zum 1. Februar das Wind-an-Land-Gesetz auf den Weg gebracht hat. Bis zum Jahr 2032 müssen 2 % des Bundesgebiets für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen sein. Weiter wird gesetzlich geregelt, wie viel Landesfläche im jeweiligen Bundesland für Windkraft ausgewiesen wird. Auf Rheinland-Pfalz – wir haben es eben schon gehört – entfällt ein Anteil von 2,2 % der Landesfläche. Wir überführen also jetzt die bundesgesetzlichen Bestimmungen in Landesrecht und möchten noch früher als vorgesehen, nämlich im Jahr 2030, das Ziel von 2,2 % erreichen. Daran sieht man, dass wir ambitioniert und zielgerichtet nach vorne gehen. Zur Einordnung sollte man wissen – das wurde eben auch schon gesagt –, dass aktuell in Rheinland-Pfalz bereits 1,2 % der Landesfläche planerisch gesichert sind und hier Windenergieanlagen grundsätzlich gebaut werden können. Der Zeitraum von der Standortprüfung bis zur Errichtung einer Windkraftanlage war zweifelsohne in der Vergangenheit viel zu lang. Wir haben in dieser Legislaturperiode bereits einige Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie beseitigt, ob jetzt das Hochzonen auf die SGD’en, die Anpassung des LEP IV, um zwei zu nennen. Hiervon versprechen wir uns deutlich mehr Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Was ist jetzt geplant? – Konkret wird in zwei Schritten vorgegangen. Im ersten Schritt müssen die fünf Planungsregionen in Rheinland-Pfalz jeweils 1,4 % der Landesfläche erreichen. Hierfür haben sie bis zum Jahr 2026 Zeit. Dies bedeutet, dass von aktuell 1,2 % der Landesfläche erst einmal um 0,2 % auf 1,4 % erhöht wird. Sprich, hier kann keiner von einer Überforderung sprechen. Sollte eine der fünf Planungsregionen ihr Ziel nicht erreichen, dann kann sie mit einer anderen, die bereits heute mehr als 1,4 % an Flächen hat, ein sogenanntes Tauschgeschäft tätigen, um ihr Ziel zu erreichen; denn klar ist, dass wir in Rheinland-Pfalz gewisse Regionen haben, die es schwerer haben werden, die Ziele zu erreichen, wie zum Beispiel die Rhein-Neckar-Region als Ballungsgebiet. Die Umsetzung des finalen Ziels von 2,2 % wird dann spätestens bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Hier wiederum müssen die fünf Planungsregionen die Flächen von 1,4 % auf 2,2 % steigern, also eine Erhöhung um 0,8 %. In dem Fall besteht keine Tauschmöglichkeit, und jede Planungsregion erhält ein individuelles Ziel, damit das landesweite Ziel von mindestens 2,2 % erreicht werden kann. Abschließend ist es auch mir noch einmal wichtig zu betonen, dass die Zahlen und Ziele, die schon zweimal vorgetragen wurden, als ein Muss vorgelegt werden, aber das heißt nicht, dass man nicht weiter zubauen darf. Wir würden gerne diejenigen, die weiter im Bereich der Windenergie ausbauen möchten, hierzu herzlich ermutigen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
