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Ralf Schönborn

AfD 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dem Scheitern der EUPflanzenschutzverordnung durften unsere Landwirte und Winzer für einen kurzen Moment aufatmen. Dieses Aufatmen haben Sie abrupt beendet; denn heute wird es aller Voraussicht nach zu einer weiteren unnötigen Belastung der Landwirtschaft kommen. Nach der durchgeführten Expertenanhörung zeigen sich Landesregierung und Koalitionsfraktionen erneut unbelehrbar und sind nicht einmal zu Kompromissen bereit. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Schon aus der Antwort auf unsere Große Anfrage ging klar hervor, dass der Wassercent keine Lenkungswirkung auf die Entnahme von Wasser hat. Die Anhörung hat ebenfalls ergeben, ein Wassercent hat keine Lenkungswirkung in der Landwirtschaft. Im Grunde genommen könnte man jetzt die Argumentation beenden; denn damit ist alles gesagt. Das Hauptziel, nämlich der des geringeren Wasserverbrauchs, wird bei der Ausweitung des Wassercents nicht erreicht werden, womit Ihr wichtigstes Argument in sich zusammenbricht. Fast alle Experten äußerten, dass mit dieser Gesetzesänderung weitere unnötig große Bürokratie geschaffen wird. Besonders kritikwürdig ist die Tatsache, dass ein nicht unwesentlicher Teil der mehr generierten Einnahmen für neue Stellen in der Wasserwirtschaftsverwaltung eingesetzt werden soll. Der sowieso schon viel zu große rheinland-pfälzische Verwaltungsapparat wird weiter aufgebläht, während es an anderen Stellen fehlt. Darüber hinaus finden die Interessen der Landwirtschaft im Gesetzentwurf im Gesamten zu wenig Berücksichtigung. Das potenzielle Gesetz würde viele rheinland-pfälzische Landwirte nicht nur bürokratisch, sondern auch finanziell überfordern. Aus der Einschätzung eines Landwirts geht hervor, dass die Mehrbelastungen der landwirtschaftlichen Betriebe durch bloße Einsparungen nicht zu kompensieren sind. Auch deswegen schlagen einige Experten einen deutlich niedrigeren Satz als die 6 Cent pro Kubikmeter Grundwasser vor, die als weit überzogen bezeichnet wurden. Die Landesregierung stört sich daran nicht und nahm auch hier keine Änderungen vor. Meine Damen und Herren, Landwirte gehen seit jeher sparsam mit der Ressource Wasser um. Ihr Interesse liegt darin, die Bevölkerung möglichst effektiv zu ernähren und dabei die Umwelt zu schonen. Umwelt ist die Arbeitsgrundlage unserer Landwirtschaft. Die Bewässerung selbst stellt bereits heute einen enormen Produktionskostenfaktor dar, weswegen Sparsamkeit ohnehin geboten ist, wobei im Vergleich zu privaten Haushalten und der Industrie der Wasserverbrauch in der Landwirtschaft gering ist. Meine Damen und Herren, wer Ernährungssicherheit sicherstellen und den Selbstversorgungsgrad erhöhen möchte, darf diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Zu erwähnen ist auch, dass die forcierte Umrüstung der vorhandenen Messeinrichtungen in digitalisierte Versionen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen wird. Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände bezeichnete die digitale Mengenerfassung gar als weder praxisreif noch wirtschaftlich tragbar oder vernünftig. Ebenso war in der Anhörung von einer Überforderung sowohl der Landwirte, die das melden, als auch der Meldungsempfänger die Rede. Meine Damen und Herren, einem enormen Aufwand und einer hohen Belastung der Landwirte stehen wohl vernachlässigbare Mengen an eingespartem Wasser gegenüber. Ich verweise auf den Wasserkreislauf. Landwirtschaftliche Bewässerung wird zu einem Gutteil wieder dem Grundwasser zugeführt. Die Haushaltsreste zeigen es, wasserschonende Maßnahmen ließen sich auch ohne dieses Gesetz umsetzen. Der Vorschlag, das Gesetzesvorhaben für eine weitere Beratung und möglicherweise notwendige Umrüstarbeiten zumindest um ein Jahr zu verschieben, hätte die Belastungen für die Landwirtschaft zwar nicht gänzlich verhindert, aber den Landwirten zumindest eine wichtige Vorlauf- bzw Überbrückungszeit eingeräumt. Die Landesregierung aber war auch hierzu nicht bereit. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Der Wassercent wird auch in der Landwirtschaft keinerlei Lenkungswirkung entfalten. Der Wasserverbrauch in der Landwirtschaft kann bisher nicht als verschwenderisch charakterisiert werden, und die Menge an Wasser, die durch das Gesetz eingespart werden wird, wird, wenn überhaupt, marginal sein. Die Gesetzesänderung wird den ohnehin schon großen Verwaltungsapparat weiter aufblähen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der vorliegenden Änderungen des Wasserentnahmeentgeltgesetzes ist eindeutig negativ, weswegen die AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen wird. Grundsätzlich – das ist mir abschließend wichtig zu betonen – sollten wir in diesen herausfordernden Zeiten über Entlastungen und Bürokratieabbau diskutieren, statt Landwirte immer und immer weiter zu belasten. Meine Damen und Herren, das Gesetz ist unnötig, verfehlt sein Ziel und ist womöglich sogar kontraproduktiv. Ich appelliere an Sie, im Sinne der Landwirtschaft und im Sinne der Verbraucher, nicht zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Damian Lohr, AfD)

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