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Christof Reichert

CDU 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute behandeln wir in erster Lesung das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, mit dem die Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme in unseren Kommunen geregelt wird. Bis die Landesregierung bei dieser wichtigen Finanzfrage reagierte, bedurfte es wieder eines Aufschreis der kommunalen Familie. Betrachten wir die Schlagzeilen der Pressemitteilungen der kommunalen Spitzenverbände in diesem Jahr. 13. Februar, Pressemitteilung des Landkreistags: „Flüchtlingsaufnahme: Landkreise brauchen dringend die Unterstützung des Bundes und des Landes“. Landkreise müssen finanziell vollständig entlastet werden. desregierung muss einschreiten!“ Im Mai hat auch wieder der Spitzenverband des Landkreistags reagiert: „Flüchtlingsgipfel hat Erwartungen nicht erfüllt“. Am 21. September eine gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände: „Vom Land praktizierte Kostenerstattung bei der Fluchtaufnahme ist unzureichend“. Das Gutachten der Kanzlei Dombert aus Potsdam macht deutlich, dass das Land verpflichtet ist, den Kommunen die durch Aufnahme von Flüchtlingen entstehenden Kosten vollständig zu erstatten; denn „die vom Land angesungswidrig“. Am 7. November, aktuell nach dem Gipfel auf der Bundesebene, die Spitzenverbände mit ihrer Pressemitteilung: „Finanzierung der Fluchtaufnahme Forderung nach einer Vollkostenfinanzierung sowie eine Finanzierung von Integrationsleistungen gegenüber dem Land aufrecht.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Hilferufe der kommunalen Familie gegenüber dem Land waren und sind mehr als deutlich. Die CDU-Landtagsfraktion hat diese von Anfang an unterstützt, weil wir vor Ort in den Kommunen tagtäglich erleben, welche Probleme mit der Flüchtlingsaufnahme bestehen, und das nicht nur finanziell. Insofern begrüßen wir es, dass die Landesregierung nach diesem langen Überlegungsprozess nunmehr endlich reagiert hat und somit den Forderungen der Kommunen und der CDU-Landtagsfraktion Rechnung trägt. (Heiterkeit der Staatsministerin Katharina Binz) Neben den rund 67 Millionen Euro an Bundesmitteln stellt das Land im nächsten Jahr einmalig 200 Millionen Euro Landesmittel für die Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Verfügung. Wir haben diese Mittel in der letzten Haushaltsausschusssitzung freigegeben. Das ist ein überfälliger Schritt, und die Mittel werden voraussichtlich im Januar 2024 ausbezahlt werden. In diesem Jahr, 2023 – das möchte ich betonen –, wäre aber eine Unterstützung ebenso notwendig gewesen. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Staatsministerin Katharina Binz) Liebe Kolleginnen und Kollegen, was uns an diesem Gesetz missfällt, ist die ausdrücklich vorgesehene Einmaligkeit der Landespauschale. Was passiert denn nach dem Kommunalwahljahr 2024? Uns ist doch allen bewusst, dass die Herausforderung der Aufnahme von Flüchtlingen eine Daueraufgabe ist und die Kommunen in Rheinland-Pfalz auch nach dem Jahr 2024 Unterstützung brauchen. Oder wollen Sie die Kommunen dann wieder im Regen stehen lassen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns ist klar: Die Kommunen brauchen eine dauerhafte Vollkostenerstattung, und das muss sich im neuen Doppelhaushalt 2025/26 widerspiegeln. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Stephan Wefelscheid und Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER) Irritiert haben uns die Pressemitteilungen von SPD-Landtagskolleginnen – Frau Kollegin Simon, Sie haben es in Ihrer Rede vorhin auch gesagt –, die uns die jetzt zur Verfügung gestellten Mittel als Kraftpaket verkaufen wollen, Geld, das frei verfügbar sei. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Gerne möchte ich daran erinnern, dass das Geld nach der klaren Zweckbestimmung des aktuellen Doppelhaushalts und der Gesetzesbegründung dazu dient, die Kernbereiche der Aufnahme und Unterbringung sowie die kommunale Integrationsarbeit vor Ort zu finanzieren (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Die hatten wir sowieso schon veranschlagt!) und damit keineswegs zur freien Verfügung steht. Es wird für diesen alleinigen Zweck auch benötigt. (Zuruf der Abg. Anke Simon, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Es eignet sich sicherlich nicht dazu, von der allgemeinen schlechten Finanzausstattung der Kommunen in diesem Land abzulenken. Ich verweise auf die aktuelle Pressemitteilung des Landkreistags von heute. Trotz dieser zusätzlichen Mittel rechnet der Landkreistag in seiner heutigen Pressemitteilung mit einem Fehlbedarf von 250 Millionen Euro im Jahr 2024, und das nur auf Landkreisebene. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD –

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