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Katharina Binz

14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag suggeriert, dass mit einer landesrechtlich möglichen Verlängerung der Wohnsitzverpflichtung in den AfAs eine Entlastung bei der Personenzahl, die an die Kommunen verteilt wird, erreicht würde. Das ist einfach nicht der Fall. Warum ist das nicht der Fall? – Zum einen, wir brauchen in Rheinland-Pfalz gar nicht, wie durchaus von den FREIEN WÄHLERN suggeriert, 18 bis 24 Monate, bis wir einen rechtssicheren Bescheid über die Bleibeperspektive der Menschen haben. Wir haben heute schon einmal über den Beschluss der MPK gesprochen. Dort hat man sich jetzt vereinbart, dass man im Prinzip in Zukunft sechs plus sechs Monate – also sechs Monate Bundesamt für Migration und Flüchtlinge plus sechs Monate erstes Verwaltungsgerichtsverfahren – als Zeit ansetzt. Wir sind das einzige Bundesland von allen Bundesländern, das sich überhaupt nicht strecken muss, um diesen MPK-Beschluss schon heute einzuhalten, weil wir mit Abstand die kürzesten Verwaltungsgerichtsverfahren haben (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) und diese Vorgabe schon längst erfüllen. Das heißt, 18 Monate, 24 Monate, es kommt einmal in Ausnahmefällen vor, dass ein Asylverfahren so lange dauert, aber wirklich nur in absoluten Ausnahmeverfahren. Zum anderen müssen Sie sehen, dass wir dadurch auch jetzt schon in der Lage sind, dass jede zweite Rückführung bzw. geförderte Ausreise in RheinlandPfalz aus den AfAs heraus passiert. Das heißt, wir tun das, was wir können, schon aus den AfAs heraus, wenn Rückführungen möglich sind. Wenn geförderte Rückreisen möglich sind, dann passiert das schon aus den AfAs, und die Menschen werden erst gar nicht auf die Kommunen verteilt. Zum Zweiten ist es relevant, sich auch die anderen Paragraphen des Asylgesetzes anzuschauen. Da will ich einmal hinweisen auf § 47 Abs. 1, in dem ganz klar geregelt ist, dass beispielsweise für Familien mit minderjährigen Kindern die Wohnsitzverpflichtung spätestens nach sechs Monaten aufzuheben ist. Das heißt, diese komplette Personengruppe würde von Ihrer gesetzlichen Regelung sowieso nicht umfasst werden und muss nach sechs Monaten verteilt werden. Dann gibt es noch § 49 Abs. 1, der sagt, dass die Wohnpflicht aufzuheben ist, wenn eine Abschiebung nicht in angemessener Zeit möglich ist. Das ist einer der Knackpunkte, an dem vor allen Dingen der Bund gerade arbeitet; denn warum ist die Abschiebung nicht in angemessener Zeit möglich? – Weil wir es teilweise mit Herkunftsstaaten zu tun haben, die eben unkooperativ sind, was die Rücknahme ihrer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger angeht. Deshalb arbeitet die Bundesregierung so intensiv an den Migrationsabkommen mit den Herkunftsstaaten, vor allen Dingen mit den Herkunftsstaaten, aus denen möglichst viele Menschen zu uns kommen, die keine Bleibeperspektive haben. Herr Kollege Herber, da muss ich Ihnen sagen, das ist ein Thema, was die vorherige Bundesregierung bzw. die unionsgeführte Bundesregierung 16 Jahre lang nicht angepackt hat, und zwar aus ideologischen Gründen. So einfach muss man es sagen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Die jetzige Bundesregierung tut das, und sie tut das auch mit Erfolg. (Zurufe von der CDU – Glocke der Präsidentin) Es sind schon Migrationsabkommen verabschiedet worden, und an vielen weiteren wird gerade gearbeitet, und das ist ein viel erfolgversprechenderer Weg. (Weitere Zurufe aus dem Hause)

Protokoll ↗