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Christoph Spies

SPD 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat sich in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine grausame Katastrophe ereignet. In dieser Nacht haben allein in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ihr Leben verloren und über 750 wurden verletzt. Die Flutnacht hat Rheinland-Pfalz und besonders die Menschen im Norden unseres Landes geprägt und wird für immer in unserem kollektiven Gedächtnis haften bleiben. Sie war die schlimmste Naturkatastrophe, die Rheinland-Pfalz je heimgesucht hat. Wir als Parlament haben mit dieser Enquete-Kommission darauf reagiert. Unsere Aufgabe war es, dazu beizutragen, dass sich ein solch enormer Schaden niemals wiederholt. Mit unserem gemeinsamen Einsetzungsbeschluss Aufgabenstellungen und Schwerpunktsetzungen für die Weiterentwicklung im Hinblick auf Naturkatastrophen gegeben. Nach nunmehr etwas mehr als zwei Jahren legen wir unseren Abschlussbericht vor. Die inhaltliche Arbeit der Kommission war in zwei große Themenfelder unterteilt. Im ersten Teil haben wir uns intensiv mit dem Themengebiet „Katastrophenvorsorge“ beschäftigt. Hierzu haben wir bereits 2022 unseren Zwischenbericht veröffentlicht. Unsere Zielsetzung war es, Empfehlungen für die künftige verbesserte Vorsorge und Optimierung im Katastrophenschutz und der Extremwettervorsorge in ganz Rheinland-Pfalz zu erarbeiten. Ich möchte die wesentlichen Ergebnisse noch einmal zusammenfassen. Die Durchführung regelmäßiger Warntage unter der Beteiligung und Teilnahme aller staatlichen Ebenen ist sinnvoll. Zentrale Punkte für meine Fraktion sind verpflichtende und wiederkehrende Übungen aller Akteure im Katastrophenschutz und die Überarbeitung von Warnungen, Stichwort Warnmix. Der Sinn und Zweck einer Übung ist die Feststellung von möglichen Fehlerquellen. Abläufe, Konzepte und Maßnahmen im Brand- und Katastrophenschutz sollen mehr geübt werden. Üben, üben, üben war der wohl am häufigsten zitierte Merksatz der Kommission. Darüber hinaus ist die Führungsausund -weiterbildung insbesondere von operativ-taktischen und administrativorganisatorischen Stäben zu stärken, um diese auf ihre Rolle als Führungskräfte vor Ort im Ernstfall besser vorzubereiten. Wir sprechen uns ebenfalls dafür aus, dass mit der empfohlenen Novellierung des LBKG die kommunale Selbstverwaltung zur staatlichen Auftragsverwaltung und damit verbunden von der Rechts- in die Fachaufsicht überführt werden könnte. Ein 24/7 besetztes Lagezentrum Bevölkerungsschutz wird ebenfalls empfohlen. Im Ereignisfall soll schnellstmöglich ein Lagebild erstellt werden, um damit verlässliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen zu erhalten. Ein solches Lagezentrum soll zudem als Warnzentrale des Landes dienen und in Abstimmung mit der einsatzleitenden Behörde Warnungen der Bevölkerung veranlassen oder autorisieren können. Die Bildung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz auf Landesebene soll die Vernetzung aller relevanten Akteure, Einrichtungen und Behörden auf den zuständigen Ebenen des Landes verbessern. Es muss eine bessere und kontinuierliche Abstimmung gewährleistet sein. Wir erhoffen uns durch die Bündelung und die Zusammenlegung von existierenden Strukturen, dass Synergieeffekte bestmöglichst genutzt werden, und empfehlen dies aus diesem Grund. Wir haben uns als Kommission auch intensiv mit dem Wiederaufbau befasst. Verschiedene bereits umgesetzte Änderungen der Bauordnung wurden vor Ort gelobt. Verbesserungsbedarf wurde beim Verkauf einer Immobilie im betroffenen Flutgebiet aufgezeigt. Hier ist es aus unserer Sicht sinnvoll, ein Beratungsgespräch über Unterstützungsangebote anzubieten. Eine bundesgesetzliche Regelung zur Schaffung eines Vorverkaufsrechts der Gemeinde ist zu prüfen. Die Empfehlungen aus dem ersten Abschnitt der Kommission werden im Hinblick auf den Katastrophenschutz im zweiten Teil sinnvoll ergänzt. In Zusammenarbeit mit der wasserwirtschaftlichen Fachberatung müssen Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes regelmäßig zu Themen der Hochwasserund Starkregenvorsorge sowie der Gefahrenabwehr geschult werden. Dazu gehören auch Übungen zum Umgang mit wasserwirtschaftlichen Fach- und Wetterdaten. Auch soll zur Präventionsarbeit eine Fachberatung – Sie haben es erläutert, Frau Dr. Heidbreder – eingesetzt werden. Nun zum zweiten Hauptthemenschwerpunkt unserer Kommission. Wir empfehlen im Bereich des Hochwasserrisikomanagements eine kontinuierliche, zielgruppenspezifische Kommunikation für die Breite der Bevölkerung über Risiken und Handlungsoptionen in der Hochwasser- und Starkregenvorsorge, zum Beispiel Internetauftritte weiter optimieren sowie sämtliche Risikokarten öffentlich einsehbar und leicht zugänglich zu machen. Bereits im ersten Abschnitt der Enquete-Kommission haben wir Empfehlungen im Hinblick auf Kommunalvertreter und -vertreterinnen ausgesprochen. Für diese Multiplikatoren werden im Bereich des Risikomanagements Infoveranstaltungen empfohlen. Neben – – – (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) – Es kam nicht von der AfD, Herr Frisch; denn die ersten Entwürfe zum kommunalen Bereich kamen, glaube ich, von Herrn Junk. Denen haben wir alle zugestimmt. So fair muss man das schon sagen. Wenn Sie reinbrüllen, dann doch bitte richtig, dann loben Sie auch einmal Herrn Junk. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ich habe etwas ganz anderes gesagt!) Neben der Optimierung der Risikokommunikation muss das regelmäßige Üben Hand in Hand gehen, um das Risikobewusstsein und das Wissen über Verhalten in Gefahren und im Notfall aktuell zu halten. Es war der Kommission ein immerwährendes Anliegen, sich auch mit einem innovativen und digitalen Entscheidungsunterstützungstool auseinanderzusetzen. Wir haben uns intensiv mit der Datenverfügbarkeit und -nutzung befasst. Die flächendeckende Entwicklung des Modellierungstools Visdom nenne ich zum Beispiel. Im Hinblick auf Hochwasservorsorge, Hochwasserschutz und Retention bleibt eine zentrale Empfehlung, dass bei der Hochwasservorsorge den Gewässern mehr Raum zum Abfluss zur Verfügung gestellt werden muss. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen der jeweiligen Gewässerunterhaltspflichten wie Gewässerrenaturierung, Auenanbindung, Rückhaltemaßnahmen, aber auch Wasserrückhalt durch Biotopverbünde. Diese Maßnahmen sollen durch entsprechende Förderprogramme und Fachberatungen unterstützt werden. Für mich war hierbei der Vor-Ort-Termin am 18. April, insbesondere im Hinblick auf das DLR, das seine Arbeit vorgestellt hatte, sehr aufschlussreich und auch lobend zu betonen. Im Hinblick auf künftige Schadensereignisse muss die Infrastruktur in den Blick genommen werden. Dass unsere kritische Infrastruktur schützenswürdig ist, ist selbstredend. Wir haben aber auch festgestellt, dass der Ausfall der Infrastruktur ebenenbezogen in der Vorsorgeplanung berücksichtigt werden muss. Als Enquete-Kommission sind wir davon überzeugt, dass der Wiederaufbau insbesondere nicht als räumliche Eins-zu-eins-Wiederherstellung verstanden werden soll, sondern er muss auch an anderer Stelle ermöglicht werden. Dies soll dann konsequenterweise nach dem Extremereignis angepasst an die Risiken erfolgen. Bei künftigen Gesetzgebungsverfahren sollte dieser Punkt Berücksichtigung finden und sollten Generalklauseln für Ausnahmen, zum Beispiel vom Baugesetzbuch und den auf seinen Grundlagen erlassenen Vorschriften, geprüft werden. Diese Ausnahmen sollen dazu dienen, im Katastrophenfall die Resilienz von Siedlungen zu erhöhen und die Auswirkungen der Katastrophe auf die Bausubstanz möglichst schnell zu bewältigen. Als positives Beispiel ist hier § 246 c Baugesetzbuch zu nennen. Die Katastrophe im Ahrtal hat uns noch einmal schmerzlich vor Augen geführt, dass künftig auch das kaum für möglich gehaltene Extremwetterereignis mitgedacht werden muss. Der Schutz und die Vorsorge vor Extremwetterereignissen sollte daher in der Raum- und Bauleitplanung konsequent berücksichtigt werden. Die Erstellung örtlicher Konzepte – das wurde auch schon genannt – für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge hat sich grundsätzlich sehr bewährt und stellt einen wichtigen Baustein des Hochwasserrisikomanagements dar. Ich erinnere mich an unseren Besuch in Oberweiler. Hier wurde das dortige Konzept von dem sehr kompetenten Bürgermeister vorgestellt. Man benötigt jedoch künftig einen übergreifenden Ansatz von der Quelle bis zur Mündung. In Rheinland-Pfalz besteht schon eine Reihe von gesetzlichen Regelungen für die kommunale Zusammenarbeit, welche es ermöglichen, unterschiedliche Organisationsformen anzuwenden. Sprich, wir haben bereits heute die rechtlichen Grundlagen. Die Akteure vor Ort können aus diesem Portfolio das passende Instrument für ihre jeweilige Aufgabenstellung aussuchen. Anreize für die Gründung der entsprechenden Zusammenschlüsse sollten geschaffen werden. Zu guter Letzt: Das ist für die klimaangepasste Flächen- und Raumplanung entscheidend. Sie muss im Rahmen des Risikomanagements alle Phasen vor, während und nach einem Ereignis einbeziehen. Zur Stärkung der Bauvorsorge soll Wissen zur Gefährdung von Gebäuden und zu Anpassungsmöglichkeiten besser zugänglich gemacht und sollten Beratungsstrukturen hierzu ausgeweitet werden. Wir haben als Kommission sehr viele konkrete Empfehlungen ausgesprochen. Ich konnte auch nur einen kleinen Aufschlag aufgrund der Zeit geben. Ich bin einmal gespannt, was die Kolleginnen und Kollegen noch vorstellen. Ich denke, wir haben sehr, sehr viele qualitativ und quantitativ hochwertige Empfehlungen herausgearbeitet. Ich freue mich, dass wir als Gremium intensiv und aus meiner Sicht konstruktiv zusammengearbeitet haben. Teils haben wir sachlich, teils aber auch kritisch und kontrovers diskutiert. Man erkannte aus meiner Sicht immer das gemeinsame Bestreben, unseren Arbeitsauftrag vollumfänglich umzusetzen. Aus diesem Grund möchte ich mich bei Ihnen allen bedanken, liebe Kolleginnen und Kollegen, ständige und auch temporäre Experten der Landesregierung, insbesondere bei Randolf Stich, der uns leider zu früh verlassen hat, und Herrn Dr. Erwin Manz. Ebenfalls möchte ich mich bei der Landtagsverwaltung bedanken und natürlich bei Ihnen, liebe Lea, Frau Dr. Heidbreder. Ich bedanke mich explizit für Ihre sehr kompetente Sitzungsleitung und auch sehr, sehr gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie vereinzelt bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN – Glocke der Präsidentin) Unser großer Dank gilt aber vor allem den Menschen, die in der Katastrophe und auch lange danach noch geholfen, die ganz konkret gerettet haben, die alles für einen schnellen Wiederaufbau gegeben haben. Diese Leistungen sind nicht hoch genug einzuschätzen. Das wurde sowohl bei den Vor-OrtBesuchen im Ahrtal als auch im Verlauf der vielen Sitzungen immer wieder deutlich. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

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