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Gerd Schreiner

CDU 14.12.2023 Sitzungen 18/56

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Tagesordnung steht heute Abschlussbericht. Machen wir uns aber nichts vor, dieser Abschlussbericht ist ein erster Schritt, ein erster Schritt, nicht weniger, leider auch nicht mehr. Die Ahrflut, es ist gesagt worden, hat unzählige Menschen traumatisiert. 135 Menschen sind alleine in Rheinland-Pfalz an der Ahr gestorben. Es gab unzählige Verletzte an Leib und Seele. Das Lebenswerk von Generationen ist zerstört worden. Dabei ist das Tal der Ahr solch ein schönes Tal, ist die Ahr solch ein schöner Fluss. Bei mir klingen immer noch die Worte von Kollegin Petra Schneider nach, die in der ersten gemeinsamen Ausschusssitzung nach der Ahrflut gesagt hat, dass das Ahrtal ein Paradies ist und sie an dem Morgen nach der Flut in der Hölle auf Erden aufgewacht sind. Danach hat es nicht nur die Menschen, die dort gelebt, die diese Nacht erlebt haben, traumatisiert, sondern auch unzählige Helferinnen und Helfer, die dort über sich hinausgewachsen sind, sind an Leib und Seele verletzt worden. Als ich wenige Tage nach der Ahrflut das erste Mal dort war, war ich auch bei den Ahrbrücken in der Nähe von Altenahr. Wenn Sie von Mayschoß kommen, dann ist das Tal ganz eng und die Brücken sind weit oben, 20 bis 30 Meter hoch. Unten auf dem Boden habe ich diese Mutter gefunden. (Er zeigt eine Schraubenmutter) Es ist eine Schraubenmutter, mit der Eisenbahngleise an den Schwellen befestigt sind. Sie war 30 Meter heruntergefallen. Sie ist für mich ein ganz persönliches Denkmal, was in dieser Nacht passiert ist und welche Kraft und welche Gewalt Natur haben kann. Sie liegt seitdem auf meinem Schreibtisch, und ich habe sie oft befragt, was sie mir über diese Nacht erzählen kann. Sie mahnt mich jeden Tag zu der Verantwortung, die auch wir als Parlamentarier haben, dass so etwas nicht mehr passiert. Wir haben deshalb eine Enquete-Kommission eingesetzt, um uns die Fragen zu stellen: Was lernen wir aus dieser Flut, was können wir besser machen, was müssen wir besser machen, auch und gerade wir als Landtagsabgeordnete? – Es ist nicht nur eine Frage der Verwaltung, es ist auch eine Frage von uns als Gesetzgeber; denn Katastrophenvorsorge kostet Geld, wird auch Landesgeld kosten, und es prallen Interessen aufeinander, Rechtsgüter, die per Gesetz werden neu abgewogen werden müssen. Jetzt liegt der Bericht vor. Es sind viele, viele Seiten. Auch für mich ist es der Zeitpunkt, danke zu sagen, danke zu sagen all unseren Anzuhörenden, insbesondere unseren ständigen Experten, danke zu sagen den Mitgliedern der Landesregierung und der Verwaltungen, den Kolleginnen und Kollegen und auch Ihnen, Frau Vorsitzende Heidbreder und Ihrem Team. Ganz herzlichen Dank! (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Der Bericht soll Sie aber nicht schrecken, weil er so dick ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es sind einfach auch viele richtig gute Ideen enthalten. Wir sind aufgerufen, sie Schritt für Schritt als Parlament umzusetzen. Für den eiligen Leser kann ich natürlich insbesondere das Sondervotum der CDU empfehlen. Deshalb sei es mir gestattet – Herr Spies hat es angesprochen –, dass ich zwei Schlaglichter noch einmal besonders beleuchte, die uns als Fraktion wichtig sind. Der erste Punkt ist, wir haben im Zwischenbericht von vor einem Jahr gemeinsam festgelegt, wie wichtig es ist, dass wir uns als Katastrophenschutz neu aufstellen, dass wir besser planen, dass wir den Katastrophenschutz besser ausstatten, dass wir üben, üben, üben und üben; denn was wäre, wenn? Was wäre, wenn es heute wieder so anfinge zu regnen wie damals im Sommer 2021? Was hätte sich verbessert? Welche Empfehlungen sind umgesetzt worden? Ja, es sind Dinge passiert, aber ja, Sie gestatten mir und Sie gestatten bitte der CDU-Fraktion, dass wir ein wenig ungeduldig sind. Es geht uns viel zu langsam, und wir sind immer noch viel zu schlecht vorbereitet auf eine solche Katastrophe. Deshalb wollen wir noch einmal darauf hinweisen, was in diesem Zwischenbericht steht: Dass wir flächendeckend resiliente Strukturen brauchen, die es hauptamtlichen wie ehrenamtlichen Helfern ermöglichen, im Katastrophenfall – sei es Starkregen und Hochwasser, sei es Dürre und Flächenbrand, sei es Blackout oder eine Versorgungskrise – unabhängig und lageangepasst zu agieren. Das ist noch ein weiter Weg, und da ist auch vonseiten des Landes noch viel zu tun. Ich möchte ein zweites Schlaglicht aus dem Sondervotum der CDU-Fraktion vorstellen, und zwar, dass wir gemeinsam der Auffassung sind, dass das Planungsrecht neu anzupassen ist, aber eine Mehrheit der Enquete-Kommission darauf setzt, dass Wasser- und Bodenverbände bei den Aufgaben von Regenrückhaltung und Hochwasserschutz auf Grundlage der bestehenden Gesetze, freiwillig und vor allem in kommunaler Verantwortung in diesem Setting operieren sollen. Das halten wir als CDU-Fraktion für grundlegend falsch. Wir sind uns gemeinsam einig, dass wir solche Wasser- und Bodenverbände brauchen, aber wir sind als CDU-Fraktion davon überzeugt, dass wir sie per Landesgesetz brauchen, dass wir sie dort, wo Ländergrenzen überschritten werden, auch per Staatsvertrag brauchen, und dass in diesen Wasser- und Bodenverbänden verpflichtend Oberlieger und Unterlieger eines Gewässers an einen Tisch geholt werden müssen, um gemeinsam Regenrückhaltung am Oberlauf des Gewässers und Hochwasserschutz am Unterlauf des Gewässers zu planen, zu bauen, zu finanzieren und dann auch später zu unterhalten. (Beifall bei der CDU) Zu unterhalten und zu bauen überwiegend mit Mitteln des Landes, weil diese Aufgabe, vor der diese Ober- und Unterlieger in diesen Wasserverbänden stehen, so groß ist. Das werden sie allein nicht schultern. Dafür ist Geld da, und dafür muss auch Geld seitens des Landes da sein. Sie sagen, es funktioniert mit dem bestehenden Rechtsrahmen und wir können das doch alles schon. – Ja, wir hätten es aber schon längst tun können und es ist nicht passiert. Deshalb widerspreche ich oder widersprechen wir, dass es unterhalb einer landesgesetzlichen Regelung gehen wird, weil an der Ahr, an der Sieg und an der Alsenz werden – ich habe es angesprochen – auch massive Interessen berührt und massive Kosten aufgerufen. In dem Moment, in dem ich auf Freiwilligkeit und auf die unterste Ebene setze, die im Zweifelsfall natürlich beteiligt werden muss, weil sie die Sachkenntnis vor Ort hat, aber mich als Land zu stark zurückhalte, wird es nicht klappen. Wir müssen das Wasser am Nürburgring und in der VG Kelberg zurückhalten, damit es unten in Müsch keinen Schaden anrichtet. Dass das in der Vergangenheit auf freiwilliger Basis in einem gemeinsamen Wasserverband nicht geklappt hat, ist für uns das Zeichen, dass wir das auch in Zukunft nur gesetzlich hinbekommen müssen; denn es gilt, in einem solchen Wasserverband die Rechtsinteressen, die aufeinanderprallen, abzuwägen. Hochwasserschutz steht dann gegen Denkmalschutz. Hochwasserschutz steht dann gegen Naturschutz. Hochwasserschutz steht dann gegen Eigentumsrechte. Wir sagen, heute wird ein erster Schritt getan. Heute machen wir uns auf den Weg. Heute gedenken wir noch einmal der Menschen, die an der Ahr gestorben sind, gelitten haben und leiden, aber wir wünschen uns einfach, dass wir den Blick auch wieder weiten für dieses schöne Tal, für die schönen alpinen Täler, die wir in Rheinland Pfalz haben, die gefährlich sind, die wir aber, wenn wir es jetzt anpacken, so gestalten können, dass die Menschen und die Besucher dort sicher leben und Urlaub machen können, dass wir eine Freude haben an unserer schönen Landschaft und sich Kolleginnen und Kollegen in kommenden Legislaturperioden solche Denkmale, wie sie auf meinem Schreibtisch liegen, nicht auf ihren Schreibtisch legen müssen. Vielen, vielen Dank. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN und vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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