Plenarprotokoll 18/25
09.03.2023 · 331 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (35)CDU (31)SPD (31)FDP (28)AfD (28)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zur 25. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 13 Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute der Fraktionsvorsitzende der FDP, Henning Höne. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im Namen aller Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Vor Eintritt in die Tagesordnung kommen wir heute zur Verpflichtung eines neuen Mitglieds des Landtags gemäß § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung. Der Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mit Schreiben vom 24. Februar 2023 mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 4. März 2023 Herr Stefan Kämmerling, SPD, als Nachfolger für den Abgeordneten Ibrahim Yetim, SPD, Mitglied des Landtags geworden ist. Ich darf nun Herrn Kämmerling zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann. Ich bitte alle Anwesenden, sich, soweit es ihnen möglich ist, für diese Verpflichtung von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.) Sehr geehrter Herr Kämmerling, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen: „Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“ Sehr geehrter Herr Abgeordneter und Kollege Kämmerling, ich heiße Sie im Namen aller Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen. Ich wünsche Ihnen alles Gute! 09.03.2023 (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank – Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein. – Präsident André Kuper tritt an das Redepult.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am heutigen Morgen beginnen wir hier im Landtag mit einem fraktionsübergreifenden Antrag zur Erdbebenkatastrophe in Syrien und in der Türkei. Die Bilder bzw. Berichte aus dieser Region sind fürchterlich und gehen ins Mark. Die WHO schätzt, dass insgesamt rund 23 Millionen Menschen von dieser Katastrophe betroffen sind. Das Leid ist unvorstellbar groß. Auch viele Menschen in Nordrhein-Westfalen sind in besonderer Weise betroffen. Unzählige hier lebende Angehörige trauern um Verwandte und Freunde. Sie sorgen sich um verletzte und vermisste Angehörige, Freunde und Bekannte in den Katastrophengebieten. Seien Sie sich alle gewiss: Sie sind in Ihrer Trauer und mit Ihren Sorgen nicht alleine. Wir in diesem Parlament und auch viele Bürgerinnen und Bürger, die selbst nicht betroffen sind, fühlen mit Ihnen und sind in Ihrem Leid verbunden. Zu unserer heutigen Beratung begrüße ich auf der Tribüne die Generalkonsulin der Türkei aus Düsseldorf, Frau Karaarslan, (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) für die Syrisch-Orthodoxe Erzdiözese in Deutschland Erzbischof Mattias Nayis, für die Alevitische Gemeinde den Vorsitzenden Hüseyin Mat, für die Kurdische Gemeinde den Landesvorsitzenden Cahit Basar. Seien Sie uns herzlich willkommen hier im Landtag! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Überall in Nordrhein-Westfalen engagieren sich Menschen in diesen Wochen unermüdlich für die Erdbebenopfer. Sie sammeln und organisieren Spenden. Sie reichen helfende Hände und bieten Schultern zum Anlehnen. Ihnen allen danken wir gemeinsam hier im Parlament, im Landtag von Nordrhein-Westfalen. In besonderer Weise danke ich auch allen Bergungsund Rettungskräften aus Nordrhein-Westfalen, die in den Katastrophengebieten im Einsatz waren und es weiterhin sind. Hierzu begrüße ich stellvertretend auf der Tribüne die Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Hilfs- und Rettungsorganisationen, darunter action medeor, den Bundesverband Rettungshunde, die Bestatterorganisation DeathCare, International Search and Rescue, die Malteser Nothilfe, das Technische Hilfswerk und die Deutsch-Syrischen Ärzte für humanitäre Hilfe e. V. Landtag Verehrte Gäste, bitte nehmen Sie diese Botschaft unseres Dankes und unserer Anerkennung … (Anhaltender Beifall von allen Fraktionen und der Regierungsbank) Bitte nehmen Sie diese Botschaft unseres Dankes und unserer Anerkennung mit zu den vielen Hauptund Ehrenamtlichen, die sich für die Betroffenen stark machen. Sie alle sind unsere Herzensbotschafterinnen und -botschafter der Solidarität in unserem Land. (Präsident André Kuper begibt sich auf den Präsidentenplatz.) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erheben wir uns gemeinsam im Gedenken an die Opfer und Angehörigen der Erdbebenkatastrophe – soweit möglich – von unseren Plätzen. (Die Anwesenden erheben zu einer Schwei- geminute von ihren Plätzen.) Damit rufe ich auf: 1 Nordrhein-Westfalen trauert um die Opfer der Erdbeben in Syrien und der Türkei Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/3294 Für die CDU-Fraktion spricht nun ihr Fraktionsvorsitzender Schick.
Thorsten Schick CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Und ausnahmsweise sage ich auch: Meine sehr geehrten Ehrengäste auf der Tribüne! Am 6. Februar erschütterten zwei Beben der Stärke 7,8 und 7,5 den Südosten der Türkei und den Nordwesten Syriens. Es war eines der verheerendsten Erdbeben des 21. Jahrhunderts weltweit. Um sich die Dimension dieser Katastrophe einmal vorzustellen: Dieses Beben hätte fast gast Deutschland erschüttert. Wenn das Epizentrum in Braunschweig gewesen wäre, hätte eine Zone der Zerstörung von Münster bis Berlin gereicht. Dort hätte es schwerste Schäden gegeben. Selbst in Hamburg und München wären die Erdstöße noch zu spüren gewesen. Diese Dimension führt uns die Dramatik dieses Erdbebens vor Augen. Mehr als 50.000 Menschenleben hat die Naturkatastrophe bereits gefordert. Es gibt mehr als 100.000 Verletzte. Mehr als 1,5 Millionen Menschen wurden obdachlos. Im Namen meiner Fraktion, aller hier 09.03.2023 Anwesenden und auch ganz persönlich bekunde ich allen Angehörigen und Freunden unser tief empfundenes Mitgefühl. Wir stehen fest an Ihrer Seite. (Beifall von allen Fraktionen) Niemand weiß, wie viele Tote noch unter den Trümmern liegen und vielleicht auch nie gefunden werden. Allein in der Türkei wurden nach offiziellen Angaben mehr als 173.000 Gebäude zerstört. Um auch diese Zahl einmal einzuordnen: Die größte Stadt unseres Bundeslandes, also Köln, hat 170.000 Wohngebäude. Zwischen Nordrhein-Westfalen und der Türkei gibt es seit Jahrzehnten eine besondere Verbundenheit. Rund eine Million Menschen mit türkischen Wurzeln leben in Nordrhein-Westfalen. Viele von ihnen sind als sogenannte Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in den 60er-Jahren zu uns gekommen. Sie haben mit Fleiß und harter Arbeit zum Wohlstand unseres Bundeslandes wesentlich beigetragen. Sie haben in Nordrhein-Westfalen ihre zweite Heimat gefunden, Familien gegründet, Kinder großgezogen und Freundschaften geknüpft. Jeder von uns hat Freunde, Kollegen und Nachbarn, die familiäre Wurzeln in der Türkei haben. Wir alle haben mitbekommen, wie Türkinnen und Türken nach dem Erdbeben voller Angst auf Lebenszeichen von ihren Lieben in der Türkei gehofft haben, viele leider umsonst. Menschen, die so eng verbunden sind, sollten sich bei so großen Schicksalsschlägen beistehen, eng füreinander da sein. Wir in Nordrhein-Westfalen helfen gerne. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Was häufig vergessen wird: Das Erdbeben hat auch Syrien getroffen. Wir wissen nur leider etwas weniger darüber. Es ist ein Land, das seit zwölf Jahren in einem fürchterlichen Bürgerkrieg versinkt. Dieser Bürgerkrieg hat mehr als eine halbe Million Menschenleben gefordert, und mehr als 13 Millionen Syrerinnen und Syrer haben ihre Heimat verlassen. Viele haben eine sichere Zuflucht vor dem Krieg in Nordrhein-Westfalen gefunden. Auch sie haben Verwandte und Freunde, die tot oder vermisst sind. Die Bereitschaft zur Hilfe ist überwältigend. Am Flughafen Köln/Bonn wurden Spenden der Bevölkerung gesammelt und mit einem Güterzug in die Türkei transportiert. Es waren zu viele Spenden, um sie mit einem Lkw in die Türkei zu transportieren. Diese Hilfsbereitschaft hat es überall im Land gegeben. Am vergangenen Samstag habe ich eine Spendenveranstaltung der türkischen Gemeinden im Märkischen Kreis besucht. Rund 10.000 Menschen haben ihre Solidarität zum Ausdruck gebracht und ein großes Zeichen gesetzt. Durch den Verkauf von Spei-Landtag sen und Getränken wurden weit mehr als 100.000 Euro gesammelt. Das sind nur zwei von vielen Beispielen aus Nordrhein-Westfalen und Deutschland. Ich sage ganz großen Dank für dieses großartige Engagement. (Beifall von allen Fraktionen) Noch am Erdbebentag haben sich die ersten Hilfsorganisationen aus Nordrhein-Westfalen auf den Weg in die Türkei gemacht. Noch immer sind Teams vor Ort. In der vergangenen Woche hat der Ministerpräsident Hilfskräfte in die Staatskanzlei eingeladen, um sich persönlich ein Bild zu machen und ihnen für ihren Einsatz zu danken. Es waren bewegende Bilder, als sie zurück nach Deutschland kamen und am Flughafen von vielen Menschen herzlich in Empfang genommen wurden. Heute sind hier Vertreterinnen und Vertreter von ihnen auf der Tribüne zu Gast. Ich möchte Ihnen stellvertretend unseren ganz, ganz großen Dank ausrichten. Richten Sie diesen bitte auch Ihren Kolleginnen und Kollegen aus! (Beifall von allen Fraktionen) Auch die Landesregierung übernimmt dort, wo es möglich ist, Verantwortung. Ich danke dem Ministerpräsidenten ausdrücklich dafür, dass er bereits am ersten Tag der Katastrophe zu Spenden aufgerufen hat. Ich danke, dass es die Finanzverwaltung Unternehmen und Vereinen einfacher macht, Spenden zu sammeln. Ich danke, dass die Landesregierung Maßnahmen prüft, um Visaverfahren zu beschleunigen und bestehende Visa zu verlängern. Zum Abschluss möchte ich den Opfern dieser Katastrophe unsere Solidarität aussprechen. Wir stehen fest an der Seite der Betroffenen und ihrer Familien. (Beifall von allen Fraktionen)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Schick. – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Kollege Schmeltzer.
Rainer Schmeltzer SPD
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Generalkonsulin! Liebe Helferinnen und Helfer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erdbeben in Syrien und der Türkei bedeuten eine Jahrhundertkatastrophe. Die menschlichen Folgen der Beben und das Leid, das sie auslösten, sind maßlos. Die Dimensionen der Zerstörung sind kaum zu fassen. Der Präsident sprach gerade davon, dass die WHO von 23 Millionen betroffenen Menschen ausgeht. Die Vereinten Nationen gehen sogar von 29 Millionen Menschen aus, die betroffen sind. Es wurden bislang mehr als 50.000 Tote offiziell gemeldet. Wir alle 09.03.2023 wissen: Weitere werden hinzukommen. Das ist traurige und schreckliche Gewissheit. Diese Katastrophe erschüttert auch uns in Nordrhein-Westfalen. Zigtausende Menschen auch hierzulande trauern um Angehörige. Ich persönlich habe gemeinsam mit meinem Kollegen Baran vor ca. anderthalb Wochen einen Mann in meiner Heimatstadt Lünen kennengelernt, der erst kurz zuvor Angehörige in der Türkei mit seinen eigenen Händen tot aus den Trümmern bergen musste und nun bereits wieder an seinem Arbeitsplatz hier in Nordrhein-Westfalen ist. Sein Schicksal ist bei Weitem kein Einzelfall. Unterschätzen wir nicht die seelische Last, die viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in diesen Tagen tragen und ertragen. Denken wir auch über angemessene Hilfsangebote – zum Beispiel auch psychologische Betreuung – für die vielen betroffenen Menschen hierzulande nach. Als Vorsitzender der Parlamentariergruppe NRW-Türkei bin ich in der vergangenen Woche in Neuss, Düsseldorf, Essen und Gladbeck engagierten Bürgerinnen und Bürgern begegnet. Sie setzen sich seit Wochen mit ganzer Kraft und ehrenamtlich auf verschiedenste Art und Weise für die Erdbebenopfer ein. Die Hilfsbereitschaft ist überwältigend. Sie haben rund um die Uhr Transporte mit Tonnen von Hilfsgütern organisiert. Sie haben Spendensammlungen koordiniert und ihr berufliches Know-how eingesetzt. Sie haben dafür auch persönliche und finanzielle Einbußen in Kauf genommen. Sie haben geschäftliche Aufträge abgesagt, ihre Reisebüros und Arztpraxen kurzfristig geschlossen, Veranstaltungsflächen und Lagerhallen freigeräumt und kostenlos zur Verfügung gestellt und somit auch finanzielle Einbußen wie selbstverständlich in Kauf genommen. Meine Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion Baran, Yüksel, Durdu und Engin sind permanent in Gesprächen, wenn es um Hilfestellungen geht. Serdar Yüksel hat uns in eindrucksvoller Art und Weise von seinem Hilfstransport der AWO in das Erdbebengebiet berichtet. Der Fahrer eines Hilfstransports aus Düsseldorf in die türkisch-syrischen Grenzregionen sagte mir – ich zitiere: Jede Müdigkeit und jeder Hunger sind weg, wenn Sie die Dankbarkeit der hilfsbedürftigen Menschen vor Ort sehen. An dieser Stelle möchte ich meinen ausdrücklichen Dank bezüglich der unbürokratischen Unterstützung bei Transporten insbesondere an Zoll und Polizei richten, ebenso an die 24/7-Bereitschaft der vier Generalkonsulate, die mit jeglicher Art von Unterstützung jederzeit jeden Hilfstransport auf den Weg geschickt haben. Damit sind auch Anerkennung und Dank dafür verbunden, dass die Bürokratie an dieser Landtag Stelle so funktioniert hat, dass die Hilfsgüter schnellstmöglich ankamen. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Wir Abgeordnete sind allen Helferinnen und Helfern, ob hier in Nordrhein-Westfalen oder vor Ort in den Trümmerfeldern, zu großem Dank verpflichtet. Sie leisten Großartiges. Deshalb müssen wir weit über die heutige Beratung hinaus darüber sprechen, wie wir den ehrenamtlichen Kräften für ihren Einsatz – auch für ihre finanziellen Einbußen und ihre Spenden – eventuell landesseitig entgegenkommen können, zum Beispiel auch über steuerliche Möglichkeiten am Ende des Jahres. Dafür, das näher auszuführen, reicht hier und heute leider nicht die Zeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, allein in der Türkei sind von den Folgen der Katastrophe laut türkischen Regierungsangaben über 15 % der Bevölkerung und die Hälfte der dort lebenden syrischen Flüchtlinge betroffen. Aktuell gehört es zu den vordringlichen Aufgaben, Notunterkünfte zu organisieren, die medizinische Versorgung der kaum zählbaren Verletzten sicherzustellen und die weitere Ausbreitung von Seuchen in den Katastrophengebieten zu verhindern. Dazu können wir auch in und aus Nordrhein-Westfalen heraus wichtige Beiträge leisten. So gilt unter anderem ein besonderer Dank der Organisation DeathCare Embalmingteam Germany e. V. Sie hat mit vielen Bestatterinnen und Bestattern dafür Sorge getragen, dass Opfer ordnungsgemäß nach hygienischen Maßgaben geborgen und identifiziert werden konnten, damit sie anschließend pietätvoll bestattet werden konnten. Auch aus der Medizin habe ich Hinweise zu dringend benötigter Hilfe erhalten. Benötigt werden Impfungen vor Ort, aber auch medizinische und orthopädische Hilfsmittel in Anbetracht der vielen notwendigen Amputationen bei den Verletzten. Mut macht folgendes Signal: An vielen Orten unseres Landes wollen Menschen weiterhin helfen, Hilfsprojekte anstoßen und auch begleiten, zum Beispiel in der Bereitstellung von geeigneten Wohncontainern für obdachlos gewordene Menschen. Ich habe im Rahmen meines Informationstages zur Erdbebenhilfe von mehreren Initiativen dieser Art auf kommunaler Ebene erfahren dürfen. Diese werden oft über bestehende Brücken der deutsch-türkischen Städtepartnerschaften in unserem Land organisiert. Doch ich habe auch mitbekommen, dass von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde häufig wenig oder keinerlei Informationsaustausch über die einzelnen Hilfsprojekte besteht. Meine Gesprächspartner haben immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade ein solcher Informationsaustausch untereinander notwendig und auch sehr hilfreich wäre. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie eine landes-09.03.2023 seitige Koordination der Hilfen funktionieren kann. Denn wie so oft im Leben gilt auch hier: Mit vereinten Kräften lässt sich noch mehr – viel mehr – bewirken. Die Bilder der vollständig zerstörten Städte und Landstriche in Syrien und in der Türkei machen deutlich: Hilfen allein für Wochen oder Monate sind nicht ausreichend, sondern sie werden mit Blick auf den Wiederaufbau für Jahre notwendig sein. Umso mehr kommt es darauf an, die vielseitige, spürbare Hilfsbereitschaft in unserem Land auch langfristig aufrechtzuerhalten. Das ist eine weitere Herausforderung, der wir uns gemeinsam über alle politischen Unterschiede hinweg stellen müssen. In Zeiten größter Not offenbart oft größte Menschlichkeit. Das trifft auch auf diese Katastrophe zu. Hier dürfen politische Unterschiede keine Rolle spielen. Wenn Türken und Griechen Seit’ an Seit’ gemeinsam Menschenleben aus den Trümmern retten, ist dies ein deutliches Zeichen dafür. Und doch müssen wir zugleich erleben, wie das Leid der Opfer zum politischen Spielball wird. Wir bekommen mit, wie das syrische Regime die Not der Menschen instrumentalisiert, wie es dringend benötigte Hilfen erschwert oder erst gar nicht zulässt. Die humanitäre Lage dort ist weiterhin katastrophal. Millionen Kinder leiden unter Hunger und Kälte. Das ist ein unerträglicher Zustand. Vergessen wir die notleidenden Menschen in Syrien nicht. Setzen wir uns auf allen Kanälen dafür ein, dass auch sie Hilfe erfahren. Mit dem heutigen Antrag machen wir deutlich: Wir stehen fest an der Seite der Erdbebenopfer. Wir trauern mit den Angehörigen, und wir leisten Hilfe, wo immer sie notwendig ist. (Beifall von allen Fraktionen)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Frau Aymaz das Wort.
Berivan Aymaz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Gäste auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als mich an jenem 6. Februar früh am Morgen die Nachricht von den Erdbeben erreichte, konnte auch ich das Ausmaß dieser verheerenden Katastrophe noch nicht erahnen. Was dann aber sehr schnell folgte, waren die Sorge um Familienangehörige und Freunde und quälende Stunden der Ungewissheit. Die Tochter, der Schwiegersohn und die drei Enkelkinder meines Cousins lagen über 30 Stunden lang in eisiger Kälte unter den Trümmern eines fünfstöckigen Hauses. Dann folgten die Erleichterung über ihre Rettung und später die erschütternde Nachricht: Das jüngste Kind überlebte es nicht. Sie wurde nur vier Jahre alt. Vater, Mutter und die beiden anderen Landtag Kinder haben bis heute mit den schweren Folgen der Verletzungen zu kämpfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eines von unzähligen Schicksalen. Ganze Familien wurden ausgelöscht, ganze Stadtteile existieren nicht mehr. Nach offiziellen Meldungen haben über 50.000 Menschen ihr Leben verloren. Die Weltgesundheitsorganisation geht von weit, weit höheren Zahlen aus. Über 29 Millionen Menschen sind von den Auswirkungen des Erdbebens direkt betroffen, und zerstört ist ein ganzer Landstrich, vergleichbar mit der Fläche von Köln bis Sachsen-Anhalt. Für die Überlebenden, denen oft allein ihr Leben blieb und die vor Ort nur notdürftig versorgt werden können, wächst nun die Gefahr von Seuchen und Infektionen. Viele nehmen jetzt erst den Verlust ihrer Liebsten und die Zerstörung ihrer Existenz wahr. Traumata treten nun Schritt für Schritt zutage. In Nordsyrien ist die Situation ganz besonders dramatisch, weil das Erdbeben dort die bereits von dem langen Bürgerkrieg gebeutelte Bevölkerung noch einmal hart getroffen hat. Die internationale Hilfe kommt nur schleppend voran, Hilfstransporte werden zurückgehalten, und der Zugang zu den Erdbebengebieten wird aus politischen Gründen bewusst von den Machthabern, von allen Machthabern vor Ort erschwert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser schwierigen Zeit haben die überwältigende Anteilnahme und die Hilfsbereitschaft in Nordrhein-Westfalen den Betroffenen und den Angehörigen, die in Trauer sind, großen Trost gespendet. Nachbarn, Arbeitskolleginnen oder auch Menschen, die sich vorher nicht kannten, sind sich nähergekommen. Der junge Student, der plötzlich mit Blumen vor der Haustür seiner kurdischen Nachbarin steht, die seine Großmutter sein könnte, oder der Umschlag im Briefkasten mit 50 Euro und der kurzen Nachricht: „Für die Erdbebenopfer; ich denke an Sie“ sind zwei Beispiele für die berührenden Geschichten von vielen Menschen in Nordrhein-Westfalen, denen ich in den letzten Wochen begegnet bin. Die enorme Spendenbereitschaft ist beeindruckend. Beeindruckend sind auch die vielen helfenden Hände für Kleidersammlungen und das Sammeln von Nahrungsmitteln, Medikamenten, Decken oder Zelten. Auf diese Menschlichkeit und auf unsere lebendige Zivilgesellschaft können wir stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Sie haben wieder einmal gezeigt, dass sie in der Stunde der Not sofort zur Stelle sind. Ebenso haben wir erleben können, wie groß die Wirkungskraft der migrantischen und transnationalen Zivilgesellschaft ist. Mit ihrem Know-how und mit ihren Zugängen in 09.03.2023 die Community und in die Region haben sie, die alevitische Gemeinde, die kurdische Gemeinde und die türkische Gemeinde sowie die Initiativen von Menschen syrischer Herkunft, eine unfassbar wertvolle Unterstützung geleistet. Das verdient unsere vollste Wertschätzung. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Lassen Sie mich an dieser Stelle all jenen Hilfs- und Rettungskräften gegenüber meinen allergrößten Respekt ausdrücken, die aus Nordrhein-Westfalen schnell vor Ort waren und in den Trümmerfeldern ihr eigenes Wohlergehen riskierten, um Leben zu retten. Ihnen möchte ich aus vollstem Herzen Danke sagen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Ihre selbstlose Hilfe hat Menschenleben gerettet. Damit haben sie zugleich einen unermesslichen Beitrag zur Völkerverständigung geleistet. Ich bin mir ganz sicher: Ihren Einsatz in diesen schweren Zeiten werden auch die Menschen vor Ort niemals vergessen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass die Bundesregierung wichtige Visaerleichterungen umgesetzt hat, damit Angehörige aus der Erdbebenregion vorübergehend nach Deutschland geholt werden können. Es war auch gut und richtig, dass die Ministerin Paul die kommunalen Ausländerbehörden in NRW angewiesen hat, die notwendigen Unterlagen besonders zügig zu bearbeiten. Viele Menschen, die für die Opfer der Katastrophe da sein, ihnen ein warmes Zuhause und familiäre Geborgenheit bieten wollen, sind inzwischen teilweise aber verzweifelt, weil die auf der Bundesebene eingeführten Visaerleichterungen auf Familienmitglieder ersten und zweiten Grades beschränkt sind. Ich finde, eine humanitäre Hilfe darf nicht vom Verwandtschaftsgrad abhängig gemacht werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Es kann nicht sein, dass eine Tante ihren Neffen, der seine Eltern und Geschwister verloren und kein Dach mehr über dem Kopf hat, nicht schnell und unbürokratisch zu sich holen darf. Bitter bleibt gerade vor dem Hintergrund der besonderen humanitären Katastrophe in Nordsyrien, dass es Syrerinnen und Syrern weiterhin praktisch unmöglich ist, von den Visaerleichterungen Gebrauch zu machen. Es bedarf daher einer Anpassung der Visaerleichterungen durch die Bundesinnenministerin, denn der Verwandtschaftsgrad und die Frage, ob jemand von der türkischen oder syrischen Seite der Grenze kommt, dürfen die angebotene Hilfe nicht länger blockieren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Katastrophe, die uns seit Wochen in Atem hält, ist längst nicht vorbei, denn zu den zahllosen menschlichen Tragödien kommt die Zerstörung von Infrastruktur in ganzen Landstrichen. Das Erdbeben hat eine Region getroffen, die wie kaum eine andere von multikultureller Vielfalt geprägt ist. Menschen kurdischer, arabischer, armenischer und türkischer Herkunft, Juden, Christen und Aleviten hatten dort gemeinsam mit Muslimen ihre Heimat, die jetzt zum größten Teil in Trümmern liegt. Neben der humanitären Hilfe, auf die die Menschen weiterhin angewiesen sein werden, steht auch noch die gigantische Arbeit des Wiederaufbaus bevor. Es ist daher gut, dass die EU eine internationale Geberkonferenz ausrichtet. Dabei muss klar sein, dass die Hilfe alle Menschen unabhängig von ihrer ethnischen und religiösen Herkunft erreichen und nachhaltig ausgerichtet sein muss. Die Region muss wieder zur Heimat verschiedener Kulturen werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Wir dürfen die Region auch in den kommenden Monaten und Jahren nicht aus den Augen verlieren. Wir in Nordrhein-Westfalen werden weiterhin unseren Beitrag zur Unterstützung leisten. Es ist ein starkes Zeichen der vier demokratischen Fraktionen, dass wir mit dem Antrag den Trauernden gemeinsam sagen: Ihr seid nicht allein. Wir sehen euer Schicksal. Wir stehen heute, aber auch in Zukunft an eurer Seite. Als jemand, dessen Familie direkt betroffen ist, weiß ich, wie bedeutend dieses Zeichen der Anteilnahme und Solidarität ist. – Ich danke Ihnen ganz, ganz herzlich. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Für die FDP spricht nun Herr Dr. Pfeil.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die entsetzlichen Bilder, die uns am 6. Februar 2023 aus Nordsyrien und dem Südosten der Türkei erreicht haben, sind zutiefst bestürzend und zeigen einmal mehr, wie machtlos der Mensch oftmals den Naturkatastrophen gegenübersteht. Mehrere verheerende Erdbeben haben Teile beider Länder in eine humanitäre Katastrophe gestürzt. Nordrhein-Westfalen trauert, wir alle trauern um die Opfer des verheerenden Erdbebens in Syrien und der Türkei. Unser tiefstes Mitgefühl gilt daher allen Hinterbliebenen. 09.03.2023 Mehr als 50.000 Menschen haben ihr Leben verloren, noch mehr sind verletzt oder obdachlos. Ganze Städte sind dem Erdboden gleichgemacht worden. Das Leid der Überlebenden und aller Angehörigen ist unvorstellbar groß. Die sofortige Hilfsbereitschaft der internationalen Gemeinschaft sowie aus allen Teilen unseres Landes war bemerkenswert. Unser größter Dank gilt daher allen Einsatz- und Rettungskräften, allen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz einzelne Schicksale retten konnten. Unser Dank richtet sich selbstverständlich auch an all die unzähligen Menschen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Wir müssen in solchen Situationen zusammenstehen und helfen. Nationale Katastrophenhilfeteams sind zeitnah entsandt worden. Dafür danke ich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich. (Beifall von allen Fraktionen) Doch das Leid ist nach wie vor grenzenlos: Wohnungen fehlen, die Krankenversorgung ist eingeschränkt, Strom, Gas, Wasser funktionieren nicht. Kinder sind Waisen geworden. Flüchtlinge, die gerade auch in den Erdbebengebieten Zuflucht suchten, haben wiederum alles verloren. In derartigen Krisenzeiten, in Zeiten eines Krieges in Europa, in Zeiten von Inflation und eigener struktureller Probleme dürfen solche Katastrophen wie diese nicht in Vergessenheit geraten. In diesem Zusammenhang darf ich unseren Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zitieren, der sagte: „Die Menschen, denen das Erdbeben alles genommen hat, brauchen jetzt unsere Hilfe. Und sie werden unsere Solidarität und unsere Unterstützung auch dann noch brauchen, wenn die Bilder von der Katastrophe wieder von anderen Nachrichten verdrängt werden. Unsere Mitmenschlichkeit ist gefragt – und sie bleibt gefragt!“ Die betroffenen Regionen werden leider noch lange Zeit mit den Folgen der Erdbeben zu kämpfen haben. Noch immer fehlt es in den betroffenen Regionen an Nahrung und Wasser, Kleidung und Medizin, Unterkünften. Insbesondere die menschenunwürdige Situation in Nordsyrien wurde durch die schrecklichen Ereignisse weiter verschärft. Denn seit geraumer Zeit ist die humanitäre Lage in Syrien wegen des Bürgerkriegs bestürzend. Millionen von Kriegsflüchtlingen leiden seit Jahren unter dem Bürgerkrieg des Assad-Regimes. Gegenwärtig sind nur wenige Versorgungskorridore offen, vor allem von der Türkei Richtung Syrien, denn das Assad-Regime hält aus politischen Gründen Hilfsgüter und Hilfskräfte zurück. Landtag Es ist dringend notwendig, dass weitere Zugänge ins Katastrophengebiet ermöglicht werden und neue Hilfslieferungen ins Land gelassen werden. (Beifall von allen Fraktionen) Als Land Nordrhein-Westfalen gilt es zum einen, einen Beitrag zum Wiederaufbau in den Erdbebenregionen vor Ort zu leisten. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe, den betroffenen Menschen in Deutschland Unterkunft und medizinische Hilfe zu geben. Wir begrüßen daher, dass der Bund ein schnelles und unbürokratisches Visaverfahren ermöglicht. Viele Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen haben biografische Bezüge zur Türkei. Viele Betroffene berichten, wie Frau Aymaz eben ausgeführt hat, von dem schrecklichen Verlust von Familienangehörigen, Bekannten oder Freunden vor Ort. Ich will daher nochmals unterstreichen: Es ist richtig, dass Deutschland seine Visaregeln liberalisiert und vereinfacht. Betroffene sollen zügig zu ihren Verwandten nach Deutschland reisen können, um hier Obdach oder medizinische Versorgung zu erhalten. Zahlreiche Freiwillige sind in die Krisenregion gereist, um zu helfen, um Menschenleben zu retten. Große Spendenaktionen sammeln Gelder an. Viele ehrenamtliche Organisationen und karitative Stiftungen mobilisieren zahlreiche Hilfsgüter. Die Menschen vor Ort, denen das Erdbeben alles genommen hat, benötigen auch für die kommenden Monate und Jahre unsere volle Unterstützung. Dazu stehen wir bereit. – Vielen Dank. (Beifall von allen Fraktionen)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Pfeil. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Was den Menschen in den Gebieten der Türkei und Syriens, die von den verheerenden Erdbeben getroffen wurden, widerfährt, können wir uns nur ansatzweise vorstellen. Das aber reicht, um erkennen zu können, dass diese Menschen Hilfe brauchen, Hilfe von uns, die im Trockenen und Warmen sitzen, wissen, dass wir morgen satt werden, und sich um die elementaren menschlichen Bedürfnisse generell kaum Sorgen machen müssen. Diese Hilfe kommt auch von privater Seite, der Bürger in NRW, und es steht dem Land gut zu Gesicht, diese Bürger dabei zu unterstützen und selbst unsere Ressourcen darauf hin zu untersuchen, was wir leisten können. Darin stimmen wir dem Antrag voll-09.03.2023 kommen zu. Und damit ist eigentlich auch das Wesentliche gesagt. Anzumerken wäre noch, dass es sehr notwendig ist, auf die Dauer der Not und der Hilfe hinzuweisen. Das stelle ich in aller Demut fest angesichts der schwierigen Lage bei der Bewältigung der Flutfolgen in NRW und Rheinland-Pfalz. Wir sollten das Augenmerk aus NRW auf die Hilfe legen, um schnell bedarfsgerechte und ausreichende vorläufige Verhältnisse herzustellen. Traurig an diesem Tag ist, festzustellen, dass die Altparteien sich parteipolitischer Spielchen selbst in einer solchen Lage nicht entsagen können. Nun jedoch genug der Worte. Wir sind keine Freunde von langatmiger, wolkiger Prosa in Antragsbegründungen. Wir sind fürs Anpacken. Gottes Segen und alles Gute für Aufbauhelfer und Betroffene! (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerpräsident Wüst.
Hendrik Wüst
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meter tief begraben unter den Trümmern ihres Hauses im türkischen Kirikhan liegt Zeynep nach dem verheerenden Erdbeben vom 6. Februar in der Türkei und in Syrien – schwer verletzt, frierend, hilflos; neben ihr Mitglieder ihrer Familie: tot. Man kann sich nicht vorstellen, wie diese Frau sich gefühlt haben muss: Angst und Ohnmacht. Irgendwann hört sie Stimmen, jemand nimmt Kontakt zu ihr auf, und über einen langen Schlauch bekommt sie Trinkwasser. Eine mehr als 50-stündige Rettungsaktion beginnt, 50 Stunden, in denen die Helferinnen und Helfer bis an den Rand der Erschöpfung gehen und auch darüber hinaus, um Zeynep zu befreien. Das Wunder gelingt: Vier Tage nach dem Erdbeben wird Zeynep lebend aus den Trümmern ihres Hauses geborgen. Als das erste Sonnenlicht auf ihr Gesicht fällt, als sie die Stimme ihrer Schwester hört, huscht ein Lächeln über ihr Gesicht. Tamara Reiher war als Helferin bei Zeyneps Rettung dabei. Sie ist Hundeführerin der Hilfsorganisation I.S.A.R Germany. Ich habe sie und viele andere Helfer in der vergangenen Woche getroffen. Sie erzählte mir, wie sie in Schichten an der Rettung Zeyneps gearbeitet haben und keiner nach Schichtende gehen wollte; man musste sich quasi gegenseitig wegschieben: Ruh dich mal aus! Als sie irgendwann wiederkam, um in ihrer Schicht zu helfen, sei sie, die Helferin, von der verschütteten Zeynep mit der Frage begrüßt worden: Wie geht es Ihnen? – Die Verschüttete, die Hilfe braucht, begrüßt die Helferin mit der Frage: Wie geht es Ihnen? – Landtag Tamara Reiher wird diesen Moment niemals vergessen, so, wie wir das Schicksal von Zeynep nicht vergessen werden. Viele von Ihnen haben die Rettung aus der Ferne mitverfolgt, über sie ist in deutschen Medien breit berichtet worden. Wir haben mitgefiebert, wir haben gebetet, gehofft, und wir waren glücklich und erleichtert, als die Rettung tatsächlich gelungen war. Wir waren dann bestürzt und traurig, als uns die Nachricht erreichte, dass Zeynep im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen ist. Man könnte jetzt glauben: Was für ein Rückschlag, was für ein Misserfolg. – Nein, die Helferinnen und Helfer haben mir berichtet, dass es nicht so ist, denn man konnte Zeynep befreien, und sie ist in den Armen ihrer Angehörigen gestorben. Allein das ist all den Einsatz wert gewesen. Zeynep Hanım, korkmayın, ben Daniel; Frau Zeynep, habe keine Angst, ich bin Daniel. – Mit diesem Satz versuchte Dr. Daniel Lankers von I.S.A.R. Germany, der Verschütteten Mut zu machen. Es gibt ein kurzes Video, das Hunderttausende Menschen in den sozialen Medien gesehen und immer wieder geteilt haben. Dr. Daniel Lankers ist in der Türkei ein echter Held, auch bei uns. Dieser Satz ist ein Symbol für den unglaublichen Hilfseinsatz geworden, aber auch für tiefe Verbundenheit und Freundschaft zwischen der Türkei und Deutschland. Deutschland und die Türkei – das ist nicht nur eine Freundschaft der Staaten, der Offiziellen, sondern auch der Menschen, die in dieser schlimmen Situation noch einmal enger zusammengerückt sind. Auch die Menschen hier in Nordrhein-Westfalen, mit und ohne türkische oder syrische Wurzeln, sind alle noch einmal enger zusammengerückt. Mir ist es wichtig, allen Helferinnen und Helfern heute noch einmal zu danken. Da opfern Menschen ihre Freizeit. Hundeführer müssen zweimal in der Woche üben, damit der Hund die Fähigkeiten trainiert. Zweimal in der Woche nach der Arbeit, wenn andere anderen Hobbys nachgehen, trainieren diese Menschen. Sie sind in der Lage, sehr, sehr schnell zu reagieren, weil ihnen zu Hause die Familienmitglieder und die Arbeitskolleginnen und -kollegen jeweils den Rücken freihalten. Auch an sie wollen wir heute denken. Sie müssen so schnell sein, weil in solchen Situationen jede Stunde, jede Minute zählt. 36 Stunden nach dem schlimmen Erdbeben waren erste Helferinnen und Helfer aus Deutschland, aber auch aus vielen anderen Ländern da. Sie riskieren die eigene Gesundheit, das eigene Leben, um anderen Menschen zu helfen. Viele sind heute da, ich erkenne manche Gesichter wieder von action medeor, vom Arbeiter-Samariter-Bund, vom THW, vom Bundesverband Rettungs-09.03.2023 hunde, von I.S.A.R. Germany, von den Maltesern. Auch – und das finde ich sehr beeindruckend – Helferinnen und Helfer ohne Organisation und ohne ein konkretes Ziel haben sich auf den Weg gemacht, um zu helfen: eine Gynäkologin und zwei Hebammen aus dem Rheinland Klinikum Neuss, ein Ärzteteam, das zufällig aufgrund von familiärer Bekanntschaft, Verwandtschaft von REWE unterstützt wurde. Menschen, die wiederum auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sich zu Gruppen zusammentun und ganz spontan in die Hilfsgebiete fahren – das ist Ausdruck einer ganz unbeschreiblichen Welle der Hilfsbereitschaft. Es wurden Spenden gesammelt, Lager eingerichtet, Hilfstransporte organisiert. Die Hilfe, die im Erdbebengebiet und auch hier bei uns in Nordrhein-Westfalen geleistet wurde und geleistet wird, steht für das Beste in unserem Land, für Solidarität und Mitmenschlichkeit. (Beifall von allen Fraktionen) Jetzt liegt das Erdbeben mehr als einen Monat zurück. Die Bilder sind von den Titelseiten, aus den Abendnachrichten weitestgehend verschwunden, aber die Not ist weiterhin unglaublich groß: 100.000 Verletzte, anderthalb Millionen Menschen ohne Obdach, vielfach ohne Zugang zu sauberem Wasser. Der Wiederaufbau wird Jahrzehnte dauern. Nordrhein-Westfalen wird seine Freundinnen und Freunde in der Türkei und in Syrien dabei unterstützen, die Trümmer zu beseitigen und ihre Heimat wieder aufzubauen. Doch die zerstörten Häuser sind nur das eine, die Menschen und ihr Schmerz, ihre Not und ihre Ängste sind noch viel wichtiger. Die psychologischen Folgen des Erdbebens sind enorm und werden erst im Laufe der Zeit in all ihrer schlimmen Dimension sichtbar. Umso wichtiger ist es, die Region und die Menschen im Blick zu behalten und immer wieder deutlich zu machen: Sizin yanındayız, nahn maakom, wir stehen an eurer Seite, wir sind da, und wir helfen, wo immer wir können. (Beifall von allen Fraktionen)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. – Damit haben wir das Ende der Aussprache erreicht und kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen haben eine direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es jemanden, der dagegenstimmt? – Sich enthält? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3294 einstimmig angenommen worden. Ich danke Ihnen allen sehr herzlich für dieses deutliche Zeichen. Landtag Ich rufe auf: 2 Aus der Pandemie lernen: Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen im Primar- und Sekundarbereich sowie Förderschulen in Nordrhein-Westfalen zur kritischen Infrastruktur entwickeln und den nächsten Herbst vorbereiten! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/60 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung Drucksache 18/2960 Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich noch auf Folgendes hin: Aufgrund des heutigen landesweiten Warntags werden voraussichtlich um 11:00 Uhr unsere Smartphones im Plenarsaal einen Alarmton auslösen. Um die Aussprache störungsfrei durchzuführen, werden wir die Sitzung dann kurz unterbrechen und anschließend fortsetzen. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst spricht für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Fohn.
Annika Fohn CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus der Pandemie lernen und den Bildungssektor zukunftsfest machen, heißt, zurückzublicken und gleichzeitig nach vorne zu schauen. Ich glaube, sagen zu können, dass wir uns, wenn wir auf die Jahre der Pandemie zurücksehen, einig sind, dass die Pandemie und die damit einhergehenden Schließungen von Schulen einen großen Einfluss auf die Kinder und Jugendlichen, auf individuelle Lernprozesse, auf Bildungsteilhabe, auf Bildungsgerechtigkeit und auf das psychosoziale Wohlbefinden, aber auch auf das Leben der Eltern hatten. Die besondere gesellschaftliche Rolle von Schulen wie auch Kitas und außerschulischen Bildungsangeboten ist uns als Zukunftskoalition mehr als bewusst. Deshalb haben wir alles daran gesetzt, Schulschließungen zu vermeiden. Im vorliegenden Antrag geht es um die Frage nach dem gesellschaftlichen Stellenwert der schulischen Bildung, der Funktionsfähigkeit des Schulsystems in einer Krise und damit um die eigentliche Frage, nämlich der nach der zukünftigen Resilienz in Krisen. Bis hierhin sind wir uns einig: Der Stellenwert ist hoch und die Krisenresilienz zwingend erforderlich. Das bedeutet aber nicht, dass Strukturen, die krisenfest und resilient gemacht werden müssen, gleichzeitig auch KRITIS, also kritische Infrastrukturen, sind. Es besteht die Gefahr, dass der Begriff irgendwann 09.03.2023 inflationär genutzt wird. Eine solche begriffliche Ausdehnung wird im Antrag bereits angekündigt, denn weitere Bereiche des breitgefächerten Bildungssystems sollen darauf überprüft werden, ob sie auch als kritische Infrastrukturen deklariert werden können. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrer Stellungnahme vor einer solchen konturenlosen Ausweitung des Begriffs gewarnt. Im Dezember letzten Jahres hat die Bundesregierung das vom BMI vorgelegte Eckpunktepapier für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist unter anderem die klare und systematische Identifizierung von Einrichtungen kritischer Infrastruktur. Der Bildungs- und Betreuungsbereich wird dort als Voraussetzung benannt, die der Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur dient. In den Stellungnahmen der Experten in der Anhörung Ende letzten Jahres wurde eines besonders deutlich: Eine Debatte über Begriffe und Definitionen führt uns weg vom eigentlichen Schwerpunkt und bringt in der Sache keinerlei Mehrwert. Es kommt vielmehr darauf an, den Bildungs- und Betreuungsbereich immer im politischen Fokus zu haben und prioritär zu behandeln. Genau das haben wir getan, und wir werden das auch fortan tun. Daher sollte unser gemeinsames Anliegen sein, die schulische Infrastruktur weiter nachhaltig zu stärken und krisenresilienter zu machen. In ihrem Antrag fordert die SPD unter anderem eine Verbesserung der Digitalisierung; auch da sind wir uns einig. Das bedeutet aber auch, dass man diesen Weg konsequent mitgehen muss. Bei der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Distanzunterricht zum Beispiel im pandemiebedingten Fall haben Sie sich in einer der letzten Sitzungen des Ausschusses für Schule und Bildung aber enthalten. Genau das ist aber eine präventive Maßnahme, um in Krisensituationen schnell reagieren zu können. Des Weiteren fordern Sie eine Verbesserung der Ausstattung, unter anderem durch Luftfilter. Wie Sie wissen, liegt die Einrichtung von Luftfiltern in der Zuständigkeit der kommunalen bzw. privaten Schulträger. Dazu hat das Land im Juli 2022 durch einen Richtlinienerlass die Förderung weitergeführt und sichergestellt, dass weitere Bedarfe gedeckt werden können. Wir haben zum Beispiel auch das Programm „Ankommen und Aufholen“ bis zum Ende der Sommerferien 2023 verlängert und im Haushalt die nötigen Mittel dafür bereitgestellt. Auf einen Aspekt in Ihrem Antrag möchte ich gerne genauer eingehen. Auf der einen Seite wird ein großer Krisenplan für alle Kitas und Schulen gefordert, ohne dies näher zu konkretisieren. Auf der anderen Seite möchten Sie Krisenbeiräte in jeder Einrichtung Landtag etablieren. Wir haben aus der Pandemie aber eben auch gelernt, wie wichtig klare und nachvollziehbare Entscheidungsstrukturen sind. Doppelstrukturen mit unklaren Zuständigkeiten … (Alarmtöne sind zu hören. – Unruhe)
Rainer Schmeltzer
Jetzt kommen wir zu der Situation, dass der Alarm auf jeden Fall funktioniert, und das ist gut so. Gemäß § 39 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung unterbreche ich jetzt die Sitzung. Bitte bleiben Sie an Ihren Plätzen. (Heiterkeit) Stellen Sie den Alarm ab, wenn es geht. Wir werden gleich die Sitzung fortsetzen. – Vielen Dank. (Unterbrechung von 10:59 Uhr bis 11:02 Uhr) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Hohe Haus inklusive Innenministerium hat auch diese Situation gemeistert. (Heiterkeit – Beifall von der CDU, den GRÜNEN, der FDP, Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Dr. Martin Vincentz [AfD]) Wir setzen jetzt die Beratung fort. – Bitte schön.
Annika Fohn CDU
Das passt ja ganz gut zum Thema. Ich war dabei stehengeblieben, festzustellen, dass wir wichtige, klare und nachvollziehbare Entscheidungsstrukturen brauchen. Doppelstrukturen mit unklaren Zuständigkeiten sind nicht effizient, und sie bedeuten auch eine deutliche Mehrbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen. Aber gerade diese Menschen müssen wir dringend entlasten. Deshalb haben wir für die Schulen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, um Alltagshelfer und Verwaltungsassistenten einstellen zu können. Durch die Stärkung von multiprofessionellen Teams entlasten wir kurzfristig das pädagogische Personal und erhöhen die Attraktivität der jeweiligen Berufsbilder. Wir wollen das Bildungssystem von Grund auf stärken und zukunftsfest machen. Daher liegt unser größter Fokus auf der Fachkräftegewinnung und der Fachkräftesicherung. Die Leitplanken dafür hat die Ministerin für Schule und Bildung im Handlungskonzept Unterrichtsversorgung ebenfalls bereits im letzten Jahr vorgestellt. Als wichtiger Meilenstein ist hier die Erhöhung der Besoldung von Grundschullehrkräften auf A13 zu nennen. Wir machen den Quereinstieg in den Lehrerberuf attraktiver und unbürokratischer, und wir bauen die Studienplätze für das Grundschullehramt und der Sonderpädagogik massiv aus. Klar ist aber auch: Die Fachkräfteoffensive ist eine Langstrecke. 09.03.2023 Was wir aus der Pandemie gelernt haben, ist: Starke Strukturen sind die beste Krisenvorsorge, die man treffen kann. Deshalb werden wir uns weiter mit voller Kraft dafür einsetzen, den Bildungsbereich personell und auch strukturell zu stärken. Zusammenfassend lässt sich nun zum Antrag sagen. Erstens werden im Antrag zusätzliche Strukturen gefordert, und er fordert dazu auf, eine Bezeichnungsdebatte zu führen. Ich möchte aber betonen: Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie. Bei der Frage nach dem Wie gehen unsere Antworten wie aufgeführt zum Teil auseinander. Zweitens lässt sich festhalten, dass der vorliegende Antrag in seinen Forderungen größtenteils bereits durch die eingesetzten Maßnahmen überholt ist. Deshalb folgen wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt hat Dilek Engin aus der SPD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Coronapandemie hat uns eines gelehrt: Bildungseinrichtungen müssen krisenfest werden. Die Schulen hätten damals nicht geschlossen werden dürfen. Mit dem Stand von heute lässt sich dies leicht sagen. Was wäre gewesen, wenn sie offen geblieben wären? Hätte dies das Infektionsgeschehen exponentiell beschleunigt? Das ist eine hypothetische Frage, die wir heute kaum sicher beantworten können. Was wir aber beantworten können, ist, dass die Schulen wie andere Einrichtungen in unserem Land auch unvorbereitet in einer Situation gefordert waren, in der man zwangsweise improvisieren und Ad-hoc-Entscheidungen treffen musste. Es gab keine Notfallpläne, die bei einer Pandemie solchen Ausmaßes vorbereitet und eingeübt waren und ein sicheres Offenhalten der Schulen ermöglicht hätten. Politik, Medizin und Wissenschaft standen vor einem Entscheidungsdilemma: Wenn wir das eine tun oder das andere lassen, kann es falsch oder richtig sein. Mit den Erfahrungen von heute wissen wir jedoch mehr und müssen danach handeln. Dies war für uns als SPD-Fraktion begründeter Anlass, Ende August letzten Jahres einen Antrag in das Plenum einzubringen, der die Landesregierung auffordert, unsere Kitas und allgemeinbildenden Schulen als Teil der kritischen Infrastruktur einzustufen, damit in Notfalllagen ein verlässlicher sowie gere-Landtag gelter Kita- und Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann. Bislang sind lang anhaltende Krisenlagen, die derart auf das Bildungssystem einwirken, vollkommen außer Acht gelassen worden. Mit „Notlagen“ beziehe ich mich selbstverständlich nicht nur auf Pandemien, sondern auch auf Naturkatastrophen oder auf großflächige Ausfälle der Energieversorgung. Der Antrag war Ende November Gegenstand einer Anhörung, in deren Rahmen die Voraussetzungen und Handlungsnotwendigkeiten zur Steigerung der Resilienz unseres Bildungssystems erörtert und differenziert diskutiert wurden. Es wurde deutlich, dass die Vulnerabilität unseres Bildungs- und Betreuungssystems sehr hoch ist; ebenso auch die gesellschaftlichen Folgekosten bei dessen krisenbedingter Schließung. Denken wir nur an die Kettenreaktionen bei geschlossenen Bildungseinrichtungen für die Arbeitswelt: Die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland ist direkt oder indirekt von der Funktionsfähigkeit unseres Bildungssystems abhängig. Daher waren sich die Experten in der Anhörung weitgehend darin einig, dass die Aufrechterhaltung unserer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in gesellschaftlichen Krisenlagen in den Fokus der Notfallvorsorge rücken muss. Für uns als SPD ist es notwendig und folgerichtig, Kitas und Schulen zur kritischen Infrastruktur auszubauen und dies mit konkreten Maßnahmenpaketen zu hinterlegen. Die Maßnahmenpakete, die wir in unserem Antrag vorschlagen, sind auch kein Hexenwerk. Wir fordern die Verbesserung der Digitalisierung und die entsprechende Ausstattung von Bildungseinrichtungen. (Beifall von der SPD) Wir fordern ein Konzept zur Einbindung außerschulischer Lernorte und weiteren pädagogischen Personals. (Beifall von Jochen Ott [SPD]) Wir verlangen eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Eltern. Wir brauchen eine Etablierung von Krisenbeiräten an Schulen, in denen Entscheidungen gemeinsam mit Lehrkräften, Schulleitungen, Eltern und den Schülerinnen und Schülern getroffen werden. Enorm wichtig und unerlässlich ist die Entwicklung pädagogischer Konzepte, die die Krisenbewältigung als Inhalt schulischer Bildung thematisieren. Das sind nur einige der Maßnahmen, die wir fordern. Nordrhein-Westfalen wäre auch nicht das erste Bundesland, das Bildungseinrichtungen als kritische Infrastruktur einstuft. Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Brandenburg haben es schon vorgemacht. Der Antrag ist allerdings am 8. Februar im feder-09.03.2023 führenden Schulausschuss mit der Mehrheit der schwarz-grünen, regierungstragenden Fraktionen mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt worden. Vor der Sitzung hatten wir noch unsere Hand ausgestreckt. Alle demokratischen Fraktionen wurden von uns mit einem Gesprächsangebot angeschrieben, um auszuloten, wie wir das Anliegen, die Bildungseinrichtungen unseres Landes in Notfalllagen krisenfest zu machen, zu unserer gemeinsamen Sache machen können. Aber Fehlanzeige: Unsere ausgestreckte Hand wurde ausgeschlagen. In der Ausschusssitzung betonten CDU und Grüne gleichermaßen, dass natürlich die Kitas und Schulen zukünftig in ähnlichen Krisenlagen in jedem Fall offen gehalten werden müssen. Aber CDU und Grüne blieben die Antwort schuldig, wie man das denn überhaupt gewährleisten will, wenn man die Bildungseinrichtungen nicht zur kritischen Infrastruktur mit entsprechenden systematischen Vorsorgeplänen ausbaut. Noch immer leiden drei von vier Kindern an signifikanten psychosozialen Beeinträchtigungen infolge von Corona, wie jüngst wieder eine bundesweite Studie zeigte. Denn Schule ist nicht nur ein Lernraum, sondern eben auch ein soziales Gebilde, in dem grundlegende Kompetenzen des kooperativen Miteinanders erworben werden. Dies hat vielen Kindern definitiv gefehlt. Nicht zuletzt hat das Schließen der Schulen die Bildungsungerechtigkeit noch mal verschärft, weil Schule eben auch als sozialer Bezugspunkt fehlte. Einige Kinder und Jugendliche sind regelrecht aus ihrer Bildungslaufbahn geworfen worden. Ministerin Paul und die schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Frau Schlottmann haben dies erkannt. So scheint es zumindest. In einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk vom 29. Januar dieses Jahres äußerte Frau Schlottmann – ich zitiere –: „Wir haben in der Pandemie, glaube ich, sehr deutlich festgestellt, […] – anders, als man vielleicht vor der Pandemie gedacht hat – […], wie wichtig für Kinder und Jugendliche die Schule auch als sozialer Ort ist.“ Frau Paul erklärte in einer Pressemeldung am 3. Januar 2022 noch in der Rolle als Opposition, wie wichtig das Offenhalten von Schulen und Kitas ist. Ich zitiere: „Die Wünsche des Ministerpräsidenten zum Offenhalten der Schulen und Kitas sind wohlfeil, wenn die Landesregierung nicht die notwendigen Vorkehrungen dafür trifft. Die Landesregierung muss endlich handeln […]. Bildungseinrichtungen müssen endlich als kritische Infrastruktur anerkannt werden.“ Woher, Frau Paul, und liebe Grünenfraktion, kommt plötzlich der Sinneswandel? (Beifall von der SPD) Landtag Ich frage die regierungstragenden Fraktionen: Warum wollen Sie unserem Antrag nicht zustimmen, der doch genau das will, nämlich, dass Schulen auch in zugespitzten Krisenlagen geöffnet und somit für unsere Kinder und Jugendlichen als sozialer Ort zugänglich bleiben? Wir müssen leider feststellen: Wenn es darauf ankommt, haben CDU und Grüne offenbar nichts aus der Pandemie gelernt. Wenn wir einen sicheren und funktionsfähigen Schulbetrieb auch in Notsituationen aufrechterhalten wollen, müssen wir jetzt proaktiv handeln. Daher brauchen wir den Ausbau unserer Bildungseinrichtungen zur kritischen Infrastruktur. Von daher bedaure ich für unsere Kinder und Jugendlichen die ablehnende Beschlussempfehlung des Schulausschusses. Das Kindeswohl und die Aufrechterhaltung der Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen auch in schwierigen Zeiten müssen unser handlungsleitendes Interesse sein. Daher appelliere ich an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem vorliegenden Antrag entgegen der Beschlussempfehlung zuzustimmen. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Engin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Sonne.
Dennis Sonne GRÜNE
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe Besucherinnen auf der Besuchertribüne! Liebe Frau Engin! Schulen krisenfest machen – das haben wir im Zukunftsvertrag festgelegt. Wir bereiten die Bildungseinrichtungen auf die unterschiedlichsten Krisensituationen vor. Wir unterstützen die Schulen dabei, resilienter zu werden. Transparente und frühzeitige Maßnahmen stehen dabei im Fokus. Wir haben beschlossen, dass wir alle nur möglichen Mittel ergreifen, um Schulschließungen zu vermeiden. Einiges an Maßnahmen und Handlungskonzepten finden Sie bereits auf der Internetseite des Schulministeriums. So finden Sie das Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung, kurz-, mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen zum Thema des Lehrkräftemangels, welcher für viele Schulen eine erhebliche Krise darstellt, sowie Informationen zum Schulbetrieb in Zeiten einer Energieversorgungskrise und zum Umgang mit dem schrecklichen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Uns allen ist klar, dass eine Schließung von pädagogischen Einrichtungen erhebliche Auswirkungen auf den Lernerfolg und die psychosoziale Lage der Kinder und Jugendlichen hat. Die Dringlichkeit zeigt sich auch daran, dass besonders die Kinder mit geringem sozioökonomischem Status oder Kinder mit Migrationshintergrund viel stärker betroffen sind. Das widerspricht unserem Ziel der Bildungs- und Chancen-09.03.2023 gerechtigkeit. Im Ziel sind wir uns demnach einig, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Wir streiten hier lediglich über den Weg dorthin und die Mittel. Schaut man in die Fachliteratur zur Frage: „Was brauchen Schulen, um krisenfest zu werden?“, antworten die wenigsten einfach mit: „Einbindung in die kritische Infrastruktur“. Die Antwort darauf ist komplexer. Sie brauchen Planungssicherheit, Fachkräfte, ausreichende Finanzierung und schnelle transparente Maßnahmen. Sie brauchen multiprofessionelle Teams, die dazu dienen, Schulen zu stabilisieren, und Angebote auf psychosozialer Ebene. Insbesondere die psychosoziale Unterstützung muss deutlich ausgebaut werden. An diesen Punkten haben wir uns auch im Zukunftsvertrag orientiert. „Krisenfest“ heißt für uns in diesem Kontext, das digitale Lernen zu fördern, weiter an Bildungsgerechtigkeit und an Chancengerechtigkeit zu arbeiten, Unterrichtsqualität zu verbessern und mehr für Arbeitsund Fachkräfte zu sorgen. Wir wollen zusätzlich 10.000 Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in das System Schule bringen. Anders als in Ihrem Antrag vorgesehen, wollen wir nicht nur Kitas und Schulen, sondern alle Bildungseinrichtungen und soziale Einrichtungen krisenfest aufstellen. Die kommunalen Spitzenverbände haben im Zusammenhang mit dem Antrag zu Recht darauf hingewiesen, dass dessen Ziel den Bestimmungen der kritischen Infrastruktur des Bundes widerspricht. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik hat folgende Definition in § 2 Abs. 10 BSIG festgelegt. Ich zitiere: „Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die […] den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören […].“ Schulen und Kitas sind also weder in den neun Sektoren erfasst noch lassen sie sich unter den vorstehenden Kriterien einordnen. Trotzdem haben Kitasowie Schulschließungen deutliche Auswirkungen auf die kritische Infrastruktur. Wir mussten feststellen, dass Eltern, die in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, nicht oder nur teilweise arbeitsfähig waren, wenn Schulen und Kindertagesstätten geschlossen waren. Aus diesem Grunde wurden die Schulen und Kitas auch in der Pandemie für genau diese Gruppe nach Möglichkeit offen gehalten. Hier müssen und werden wir ein Auge darauf haben, indem wir Einrichtungen zum Beispiel präventiv auf Krisenfälle vorbereiten, frühzeitig planen und auch die Digitalisierung stärken. Dass wir in einer krisenreichen Zeit leben, kann und will niemand bestreiten: Klimakrise, Krieg in Europa, Landtag Pandemien. Wir wissen nicht, was morgen kommt. Festzuhalten bleibt aber, dass wir Bildungseinrichtungen krisenfest aufstellen müssen und nicht einen Antrag unterstützen, der andere Bildungsbereiche und wichtige soziale Einrichtungen vergisst, entsprechenden Rechtsverordnungen des Bundes widerspricht oder nur wenig Lösungen für das eigentliche Problem bietet. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der SPD ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Sonne. – Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich noch gut an die hitzigen Debatten, die wir hier im Hohen Haus vor zwei Jahren geführt haben. Das war eine anstrengende Debatte für uns alle, auch für uns Politikerinnen und Politiker, aber vor allem – das möchte ich betonen – für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrkräfte, für alles weitere Personal an den Schulen und für die Eltern. Wir Freie Demokraten haben für jeden einzelnen Tag und an jedem einzelnen Tag für geöffnete Schulen gekämpft. (Beifall von der FDP) Ich möchte daran erinnern, dass es SPD und Grüne waren, die uns dafür aufs Schärfste kritisiert haben. Es war unter anderem die SPD, die für Schulschließungen gekämpft hat. Ich darf zum einen an das Solinger Schulschließungsmodell erinnern, wo geregelt werden sollte, wann die Schulen schneller schließen können. Ich möchte auch noch ein Zitat des Dortmunder Oberbürgermeisters, Thomas Westphal, anführen, der im März 2021 sagte: Jeder Tag ohne Schule ist ein Gewinn. Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. Das haben wir damals schon gesagt. Wie gesagt, wir sind dafür hier kräftig gescholten worden. Es ist richtig gewesen, dass wir für offene Schulen gekämpft haben. (Beifall von der FDP) Eben hat die Kollegin Engin vom „Sinneswandel“ gesprochen. Ich möchte diesen Sinneswandel der SPD hier eindeutig begrüßen. Wir freuen uns sehr darüber, dass die SPD ihre Meinung geändert hat (Jochen Ott [SPD]: Hat sie nicht!) und einsieht, dass Schulschließungen nicht der richtige Weg sind. – Wir nehmen Ihre Entschuldigung gerne an. (Heiterkeit – Jochen Ott [SPD]: Franzi, ich ant- worte dir gleich!) 09.03.2023 – Das befürchte ich, lieber Jochen. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen waren 183 Tage ganz oder teilweise geschlossen. Wie gesagt, inzwischen wissen wir, dass es ein Fehler war, als Allererstes die Schulen zu schließen – und das ist für uns ein Lernen aus der Pandemie für künftige Krisen. Das darf in Zukunft nicht wieder passieren. Wir müssen zusammen dafür sorgen, dass Bildung in unserem Land Priorität genießt, und zwar insbesondere auch in Krisenzeiten. Wir müssen generell stärker dafür sorgen, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen, von Schülerinnen und Schülern viel stärker in unseren politischen Blick und in unsere Priorität gelangen. Schulen sind systemrelevant. Ihnen kommt eine herausragende Bedeutung für unsere Gesellschaft zu; und zwar nicht nur, weil dort Lerninhalte vermittelt werden, sondern auch als sozialer Raum, als Entwicklungsstätte und als Ort, wo alle zusammenkommen, insbesondere Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte, Eltern. Wir haben gestern zum Beispiel über die Familienbildungszentren gesprochen – ein wichtiger Ort auch für die psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern. Allerdings hat dieser Antrag zwei Schwächen. Zum einen bezieht er sich allein auf COVID. Hier hätte es dem Antrag gutgetan, den Blick zu weiten, die Entwicklungen der letzten Monate zu berücksichtigen und sich nicht nur auf ein hoch ansteckendes Atemwegsvirus zu beschränken. Die zweite Schwäche ist die alleinige Beziehung auf KRITIS. Ich habe gerade gesagt, unsere Bildungseinrichtungen müssen wir offen halten, wir müssen sie krisenfest ausrichten. Das ist aus unserer Sicht nicht unbedingt daran geknüpft, sie in KRITIS aufzunehmen. Wenn wir ernsthaft über kritische Situationen sprechen, dann müssen wir neben COVID auch andere kritische Situationen mit in den Blick nehmen. Viele Szenarien sind da denkbar. Ich möchte zum Beispiel auch auf Naturkatastrophen hinweisen. Wir haben bei dem Starkregenereignis gesehen, dass Schulen stark beschädigt wurden oder sogar komplett havariert sind. Aber wir müssen auch zum Beispiel über eine Gasmangellage nachdenken. Es ist richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, dass Sie hier auch unsere FDP-Bundesbildungsministerin, Bettina Stark-Watzinger, zitieren, die sich dafür eingesetzt hat und einsetzt, dass unsere Schulen krisenfest aufgestellt werden. Auch sie hat sich nicht allein auf COVID bezogen, sondern hat auch auf eine mögliche Gasmangellage verwiesen, die durch Putins furchtbaren Angriffskrieg auf die Ukraine und dessen Folgen entstehen könnte. Des-Landtag wegen: Den Blick weiten, sich nicht allein auf COVID beziehen, das hätte diesem Antrag gutgetan. Meine Damen und Herren, wir dürfen die Schulen nicht aus dem Blick verlieren, wenn es um Krisen geht. Wir dürfen nicht auf geöffnete Schulen verzichten. Wir dürfen diesen Fehler nicht wiederholen. Daher ist es enorm wichtig, dass wir unsere Schulen, unsere Kitas, unsere Bildungseinrichtungen krisenfest aufstellen, sie für Krisenzeiten stärken, aber auch abseits von Krisen mehr Priorität für Bildung schaffen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Dieser Antrag bewegt sich immer noch im bisherigen Maßnahmenkatalog zu der Bekämpfung von COVID-19-Erkrankungen, nämlich der Einschränkung und Minimierung sozialer Kontakte, und liegt damit sogar noch – man mag es kaum glauben – hinter der abstrusen Agenda von Karl Lauterbach. Aber das liegt wahrscheinlich an der Endlosschleife, die dieser Antrag in den Ausschüssen gedreht hat. So werden weiterhin Angstszenarien aufrechterhalten, die schon längst überholt und richtiggestellt wurden. Eigentlich sollte das auch bei Ihnen und den letzten Hinterbänklern angekommen sein. Aber, klar: Fehlanzeige. Als Folge Ihrer unendlichen Geschichte der die Menschheit dahinraffenden Seuche sollen nun auch Schulen und Kitas als kritische Infrastruktur eingestuft werden. Was hieße das konkret? Erhebliche Versorgungsengpässe und Gefährdung für die öffentliche Sicherheit müssen gegeben sein, wenn diese Infrastruktur wegbrechen würde. Das scheint mir eher nicht der Fall zu sein. Aber wer Spielplätze abriegeln lässt und Leute mit der Polizei von Parkbänken wegscheucht, der scheint ein anderes Verständnis von Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu haben. Eine weitere Konsequenz: Schulen und Kindergärten müssten auch dann offen bleiben, wenn hier die Beulenpest ausbricht oder Putin einmarschiert. In diesen Fällen – da werden Sie mir wohl zustimmen – scheint das nicht so sinnvoll zu sein und auch nicht im Sinne des Erfinders. Es tut not, hier endlich Klarheit zu schaffen. Die Schäden, die die herrschende Politik durch die Schließung von Kitas oder durch Distanzunterricht an Schulen angerichtet hat, sind doch jetzt schon verheerend und irreversibel genug. Zu solch irrsinnigen Fehlentscheidungen darf es nie wieder kommen. Ich hoffe wirklich, dass es auch der letzte Corona-09.03.2023 fanatiker unter Ihnen begriffen hat. Wir müssen den Eltern, Kindern und Schülern versichern, dass sowohl Schulen als auch Kindergärten in Zukunft geöffnet bleiben, und Sie müssen eingestehen: Die Maßnahmen waren ein Fehler. Die Eltern als Erziehungsberechtigte finden in Ihren Ausführungen nicht mal Beachtung – außer in dem Abschnitt, in dem man sie für Gewalt an Kindern während des Lockdowns an den Pranger stellen möchte. Für jeden noch so kleinen Erziehungsauftrag wollen Sie eigene schulische Stellen mit irgendwelchen pädagogischen Experten und multiprofessionellen Teams schaffen. Warum eigentlich? Halten Sie Eltern für so ungeeignet, über das Wohl ihrer eigenen Kinder zu bestimmen? Oder geht es Ihnen nur darum, Kontrolle über die Kleinsten auszuüben? Sie sprechen in Ihrem Antrag auch voller Besorgnis davon, dass ausländische Kinder bei einer Schulschließung gar keinen Kontakt mehr zu deutschsprachigen Kindern hätten. Welch ungewohnte Töne! Es ist schön, dass auch ein blindes Huhn mal ein Korn findet. Da nenne ich Ihnen aber gleich noch eine weitere Krise an unseren Schulen. In zahlreichen Großstadtvierteln in NRW haben ausländische Kinder trotz des täglichen Besuchs von Schulen keinen Kontakt zu deutschsprachigen Mitschülern – außer vielleicht, wenn sie den Almans das Pausenbrot abziehen. (Kirsten Stich [SPD]: Unverschämtheit! Da muss eine Rüge erfolgen! Unverschämt!) Doch kein politischer Fehler, aus dem nicht Kapital geschlagen werden soll! Sie wollen mehr Sozialingenieure in die Schulen schicken, um Probleme zu behandeln, die Sie erst verursacht haben. Wenn man den Bock zum Gärtner macht! Sie träumen von einem didaktischen Schlaraffenland, in dem die zahllosen zusätzlichen Lehrer, Schulpsychologen, Seelsorger, Sozialarbeiter und was weiß ich alles aus dem Nichts ins Schulgebäude hineinfliegen. Haben Sie sich einmal gefragt, wo dieses ganze pädagogische Personal überhaupt herkommen soll? Warum fehlen uns denn allein in NRW mittlerweile über 8.000 Lehrer? Warum hat sich auf 57 freie Stellen an Duisburger Grundschulen nicht eine einzige Person beworben? Wollten Sie das Problem an der Wurzel packen, würde es ja schon reichen, mal mit Lehramtsanwärtern, Studienräten, Schülern oder einfach den Eltern zu sprechen. Nur wären die Antworten, die Sie dort erhalten, mitnichten politisch korrekt, da Sie vor den wahren Problemen wie gewohnt den Kopf in den Sand stecken. In der Anhörung wurde deutlich, dass die konturlose Ausdehnung des Begriffs „kritische Infrastruktur“ einen Rattenschwanz von Problemen hinter sich herzieht. Denn die Ausweitung wäre auch eine neue und Landtag kostenintensive Aufgabe für die Kommunen; genau die Kommunen, die schon jetzt die reine Betreuung – von Bildung brauchen wir ja gar nicht erst zu sprechen – von Kindern in den Tagesstätten und Kindergärten kaum sicherstellen können. Deshalb ist aus unserer Sicht die einzig verantwortbare Handlung, zur Wahrung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen den Normalbetrieb in sämtlichen Bereichen ihres alltäglichen Lebens zu ermöglichen, und zwar grundsätzlich, dauerhaft und ohne Schnickschnack. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Es spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Feller. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einbeziehung des Bildungsbereiches und insbesondere der Schulen in die kritische Infrastruktur ist der wesentliche Kern des vorliegenden Antrags. Zudem wird die Entwicklung von Krisenplänen für Kindertagesstätten und Schulen für den Fall einer neuen pandemischen Lage gefordert. Ich denke, uns allen ist durch die Erfahrungen der Pandemie sehr deutlich geworden, dass Kindertagesstätten und Schulen jeglicher Form nicht nur wichtige Lernorte, sondern auch wichtige Begegnungs- und Sozialorte sind. Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen diese Begegnung und diesen Austausch. Sie brauchen das gemeinsame Lernen in Gruppen. Sie brauchen den geregelten Tagesablauf, die schulisch-sportliche und musische Betätigung sowie den Austausch mit den Lehrkräften und mit den Mitschülerinnen und Mitschülern. All das gehört zu einer Persönlichkeitsentwicklung dazu. Es muss daher für uns alle oberste Maxime bleiben, diese Orte auch in Krisenzeiten so lange wie möglich offen zu halten. Eine formale Einbeziehung von Schulen in die kritische Infrastruktur führt jedoch nicht automatisch zu Verbesserungen bei einer möglichen neuen pandemischen Krisensituation. Viel wichtiger ist es stattdessen, Schulen in einer Weise vorzubereiten und zu unterstützen, dass sie im Falle von eintretenden Ereignissen auch über eine Pandemie hinaus krisenfest sind und bleiben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund haben wir bereits am 28. Juli des vergangenen Jahres für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen ein Handlungskonzept vorgestellt, um den Schulen rechtzeitig Verlässlichkeit und Klarheit im Falle des Fortbestehens der pandemischen Lage zu geben. Dieses Konzept ist seitdem stetig aktualisiert worden, soweit dies insbesondere zur Umsetzung von Änderungen der Coronaschutzverord-09.03.2023 nung oder der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung notwendig gewesen ist, und kann auch für zukünftige Pandemielagen als gute Grundlage dienen. Aufgrund der enormen Bedeutung des Präsenzunterrichts haben wir bereits im Herbst des vergangenen Jahres alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um einen erneuten flächendeckenden Wechsel in den Distanzunterricht zu vermeiden – und das mit Erfolg. Unsere Schulen haben sich durchgehend im Präsenzbetrieb befunden. Ein kurzfristiger Wechsel in den Distanzunterricht für einzelne Klassen blieb die Ausnahme. Den Anhörungen der Sachverständigen haben wir entnehmen können, dass das Land durch das Handlungskonzept ein gutes Krisenmanagementkonzept zur Sicherung des Schulbetriebes aufgelegt hat, ohne dass die Schulen zur kritischen Infrastruktur zählen. Der Umstand, dass sie von den infolge der Energiepreiskrise getroffenen Temperaturvorgaben explizit ausgenommen worden sind, verdeutlicht meines Erachtens die – sicherlich aufgrund der Erfahrungen der Pandemie – hohe Sensibilität für den Schulbereich, die auch ohne einen formalen Status als kritische Infrastruktur mittlerweile besteht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die weiteren Forderungen des Antrags geben mir Gelegenheit, noch einige Hinweise zu geben. Das Land unterstützt die Schulen bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern und auch Lehrkräften mit digitalen Endgeräten. Genauso unterstützen wir beim Auf- und Ausbau der schulischen IT-Infrastruktur. Im Rahmen der Digitalstrategie Schule werden rund 1,9 Millionen Euro bis 2025 bereitgestellt, um die Schulen in die Lage zu versetzen, eine zeitgemäße Bildung gestalten zu können. Ferner stellt das Land unter anderem den Schulträgern bis zu 90,4 Millionen Euro für humile Luftfiltergeräte zur Verfügung. Auch CO -Messgeräte können zwischenzeitlich finanziert werden. Unsere Schulen können auf ein breites Unterstützungsangebot zurückgreifen, um Schülerinnen und Schüler bei psychosozialen Problemen zu unterstützen. Einen wichtigen Faktor stellt dabei die Schulsozialarbeit dar. Insgesamt unterstützen weit über 2.000 Fachkräfte für Schulsozialarbeit die Kinder und Jugendlichen an unseren Schulen und arbeiten eng mit den Lehrkräften, mit pädagogischen Fachkräften im Ganztag, der Jugendhilfe und der Schulpsychologie zusammen. Es wurden bereits sehr gute Unterstützungsangebote auf den Weg gebracht. Die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und die dynamischen Entwicklungen verdeutlichen aber auch, dass die Unterstützung von Schulen bei der Herstellung und Beibehaltung von Krisenresilienz eine Daueraufgabe bleibt. Die außerordentliche Bedeutung dieser Aufgabe ist hingegen unabhängig von einer formalen Einordnung, sondern ergibt sich nicht zuletzt aus den Landtag Erkenntnissen, die wir in den vergangenen Jahren der Pandemie gemacht haben. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Feller. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Brüntrup.
Tom Brüntrup CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob bei Aufstellung der Tagesordnung berücksichtigt wurde, dass heute um 11 Uhr der landesweite Warntag stattfindet. Man hätte aber keinen besseren Tag und kein besseres Beispiel finden können, um aufzuzeigen, wann man zutreffenderweise von kritischer Infrastruktur und Bevölkerungsschutz sprechen sollte. Lassen Sie mich im Vorfeld festhalten, dass es in unser aller Interesse ist, unsere Schulen und Kindertagesstätten krisensicher aufzustellen. Die Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen während der Coronapandemie haben sowohl Kindern und Eltern als auch den Bildungseinrichtungen viel abverlangt. Dennoch haben es die vielen engagierten Beteiligten geschafft, die Krise zu bewältigen und innovative Lösungen zu finden. Aus diesen Erfahrungen gilt es für uns als Politik, zu lernen und Vorkehrungen für einen erfolgreichen Schulalltag und eine reibungslose Kinderbetreuung im Ernstfall zu treffen. In der Zielsetzung sind wir uns entsprechend einig. Was uns unterscheidet, ist der Weg dorthin. Was in Zeiten von Krisen, Kriegen und Fachkräftemangel nicht hilft, ist Symbolpolitik; eine Symbolpolitik, wie sie der Antrag der SPD und insbesondere dessen Überschrift beinhaltet. So sollen Kindertagesstätten und Schulen zur kritischen Infrastruktur weiterentwickelt werden – kritische Infrastruktur: ein Begriff aus dem Bereich des Bevölkerungsschutzes, der in diesen Zeiten an Bedeutung und öffentlicher Aufmerksamkeit gewonnen hat. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich die Begriffsbezeichnung des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik. Danach sind kritische Infrastrukturen: „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“ Wenn man die Definition hört, ist sie aus gutem Grund Sektoren wie beispielsweise Energie, Gesundheit, Wasser, Ernährung und IT vorbehalten. Sie bestimmt im Rahmen des Bevölkerungsschutzes jene Bereiche, die im Krisenfall prioritär zu schützen sind, weil mit ihrem Ausfall erhebliche Bedrohungen 09.03.2023 für die öffentliche Sicherheit verbunden sind oder andere dramatische Folgen eintreten könnten. Wir sind uns einig, dass Schulen und Kitas eine zentrale gesellschaftliche Rolle spielen und diese ihren Bildungsauftrag zu jeder Zeit wahrnehmen können müssen. Eine Betreuung der Kinder ist zudem zwingend erforderlich, wenn anderenfalls die Eltern in systemrelevanten Berufen nicht zur Verfügung stehen würden. Ob jedoch die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, wenn die Einrichtungen schließen müssen und ob der Vergleich mit tatsächlichen kritischen Infrastrukturen angemessen ist, ist fraglich. So haben sich auch die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung negativ zur Ausweitung des Begriffs der kritischen Infrastruktur geäußert, unter anderem, da die Ausweisung als kritische Infrastruktur weitreichende Folgen im Krisenfall hat, um eine konturenlose Ausdehnung der Begrifflichkeit zu vermeiden und um eine nicht zu erfüllende Erwartungshaltung der Bevölkerung nicht zu wecken. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, gilt es, mit dem Begriff der kritischen Infrastruktur behutsam umzugehen. Entsprechend sollten wir die Resilienz unserer Schulen und Kindertageseinrichtungen nicht begrifflich, sondern fach- und bedarfsgerecht stärken. Dazu gehört vor allem, die Fachkräfteoffensive des Landes fortzuführen, um den Fachkraft-Kind-Schlüssel in der Kinderbetreuung weiter zu verbessern und um das vorhandene Personal in der jetzigen Zeit, aber auch gerade in Krisensituationen, zu entlasten. Ja, wir wissen, dass die Fachkräfteoffensive erst mittelfristig ihre Wirkung zeigen wird. Aber Fachkräfte zu gewinnen und auszubilden ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Daran wird auch eine technische Begriffsbezeichnung nichts ändern. Wir befinden uns entsprechend auf einem guten Weg, unsere Schulen und Kindertagesstätten zu stärken und die vorhandenen Fachkräfte zu unterstützen. Ein auch außerhalb von Krisenzeiten gut ausgestattetes System hilft uns dabei mehr als jede Begrifflichkeit und jeder Krisenplan. Denn nichts funktioniert ohne die Fachkräfte, die dies umsetzen müssten und die sich jeden Tag um unsere Kinder kümmern. Wir folgen entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung lehnen diesen Antrag ab. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Brüntrup. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Ott. Landtag
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin anderer Meinung. Warum? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19.11.2021 zur Rechtmäßigkeit von Schulschließungen während der Coronapandemie die Gewährleistungsverantwortung des Staates zur Bereitstellung von Bildung bestätigt. Ich zitiere aus einer studienbegleitenden Hausarbeit von Kathrin Stolzenburg aus dem letzten Jahr – Zitat –: Das im Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz verankerte und mit dem Bildungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz korrespondierende Recht stehe, so betont das Gericht, in seinen verschiedenen Gewährleistungsdimensionen in Einklang mit der völkerrechtlichen Gewährleistung eines Rechts auf Bildung und Unionsrecht. Damit wird die Bildungsleistung durch das oberste Gericht als eine für das menschliche Dasein notwendige Dienstleistung definiert. Dies wiederum entspricht eindeutig der Definition von KRITIS. Wir können uns ansehen, was auf Länderebene daraus geworden ist. Auf Länderebene ist die Kultusministerkonferenz der Argumentation des Verfassungsgerichts gefolgt. In dem Beschluss der Kultusministerkonferenz werden Schulen als – Zitat – „systemrelevant“ und – Zitat – „darüber hinaus eine Grundlage für die Sicherheit der Arbeitsfähigkeit anderer kritischer Infrastrukturen“ bezeichnet. Da stellt sich die Frage: Sind eigentlich Kindergärten und Schulen nur Zulieferer, damit der Rest der Welt arbeiten kann, oder haben sie auch eine eigenständige Bedeutung? Da würde ich doch mal klar sagen: Sie haben laut Bundesverfassungsgericht eine eigenständige Bedeutung. (Beifall von der SPD) Das BBK, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, wird am 11. Mai eine eigene Fachveranstaltung machen, bei der es genau um die Faktoren der Resilienz der Bildungseinrichtungen im Bevölkerungsschutz geht. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, was die Kultusministerkonferenz in ihrem Beschluss am 1. September 2022 in Ihrem Beisein, vermute ich, beschlossen hat: „Schulen als Orte des Präsenzlernens und als unverzichtbarer Raum der sozialen Interaktion müssen daher mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 wie andere Kritische Infrastrukturen […] mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen einen besonderen Schutz genießen.“ Die rechtliche Grundlage ist aus unserer Sicht klar. Jetzt möchte ich etwas zum parlamentarischen Verfahren sagen. Dieser Antrag ist am 21. Juni vor den letzten Sommerferien eingebracht worden und befin-09.03.2023 det sich bis jetzt in dem parlamentarischen Lauf. Mit der Frage, warum wir das ein weiteres Mal im Plenum behandeln mussten, will ich die regierungstragenden Fraktionen nicht langweilen. Wir waren dann der Auffassung, dass diese Debatte Sinn macht, dass wir sie mit vielen Sachverständigen breit führen wollen. Es wäre die Möglichkeit gewesen, in dieser Zeit weitere Neuerungen, die in den letzten Monaten dazugekommen sind, zu implementieren. Das haben wir angeboten. Darüber hinaus gilt das Struck’sche Gesetz natürlich auch im Landtag. Natürlich wäre es die Möglichkeit gewesen, insbesondere vor dem Hintergrund einer klaren Aussage der jetzigen Jugendministerin – aber auch die damalige Schulministerin Yvonne Gebauer hat im Interview klar gesagt, für sie seien Schulen kritische Infrastruktur –, einen gemeinsamen Aufschlag zu machen. Jetzt komme ich zu den Kollegen, die vorher gesagt haben, das wäre gar nicht nötig. Warum bin ich der Auffassung, dass der Gesetzgeber den Beamten in der Regierung, aber auch den Beamten und Angestellten in den Kommunalverwaltungen eine Vorgabe bezüglich der kritischen Infrastruktur machen muss? Wenn es keine Vorgaben gibt und ganz klar geregelt ist, dass das eine Priorität ist, dann wird es in der Krise immer andere Dinge geben, die wichtiger sind. Frau Professor Bellenberg hat am Dienstag in der Anhörung im Schulausschuss sehr deutlich gemacht, woran es in unserem Schulsystem mangelt: Wir haben so viele Verantwortliche: das Schulministerium, die Landschaftsverbände, die Bezirksregierungen, dazu unzählige Kommunen in unserem Land – alle wirken ein. Wenn da nicht der Gesetzgeber sagt: „Ihr könnt zwar alles diskutieren, aber diese Nummer, nämlich die Bildung unserer Kinder, setzen wir an die erste Stelle“, dann wird das in Zukunft nicht gelingen. (Beifall von der SPD) Ich will auf Herrn Sonne antworten. Ich danke Ihnen ausdrücklich für die Art der Debatte. Ernährung und Wärme sind Bestandteil der bisherigen Definition, die ich verändern will, und ich hatte gehofft, Sie wollen das auch. Wenn wir uns ansehen, wie viele Kinder im wahrsten Sinne des Wortes in und während dieser Pandemie Hunger hatten, dass Grundschullehrer mit Essenspaketen nach Hause gefahren sind, dann müssen wir feststellen, dass Schulen eben auch der Ort sind, wo Ernährung sichergestellt wird. (Beifall von der SPD) Wo würden wir im Falle einer Energiekrise die Menschen in den Stadtteilen sammeln und wärmen? Dreimal dürfen Sie raten: in den Schulen. Deshalb ist es doch so wichtig, dafür Konzepte zu haben. Ich möchte deshalb noch einmal darauf hin-Landtag weisen, worum es geht, wenn wir über Konzepte reden. Wir reden darüber, dass Fälle wie „Feuer“ und „Amok“ selbstverständlich eingeübt sind. Aber was ist mit „Wind“ – ich erinnere an den Herbst – „Energie“, „Erdbeben“, „Pandemie“ und andere Dinge? Warum entwickeln wir nicht Resilienz? Wir wissen auch, dass es nicht von heute auf morgen geht. Warum definieren wir als Gesetzgeber das nicht wie in Mecklenburg-Vorpommern, wo das klar ist? Dann müssen sich die kommunalen Spitzenverbände damit beschäftigen, weil wir es ihnen vorgegeben haben, weil wir es als kritische Infrastruktur benennen. Das geht am Ende nur gemeinsam. Zum Schluss möchte ich noch auf das Thema „Laschet“ eingehen, der hier gesagt hat: Mensch, ich war in der Hauptschule in Aachen. Da sind in den Brennpunkten die Kinder auch in der Pandemie betreut worden. Sie, von der SPD und von den Grünen verstehen das alles gar nicht. Ich möchte Ihnen sagen – und das geht auch in Richtung von Frau Müller-Rech von der FDP –: Wir haben die ganze Zeit gesagt, dass die Schulen offen sein sollen, aber sicher. Dazu braucht es aber unzählige Konzepte. Ich bin der ehemaligen Schulministerin so dankbar, dass sie in einem ehrlichen Interview mit dem WDR im „Rückblick“ gesagt hat: Vielleicht hätten wir der einzelnen Schule mehr Freiheit geben sollen. – Ja, genauso ist es. Leute in Solingen wie die in Waldschulen, wie in den Kultureinrichtungen, haben gesagt …
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Herr Kollege.
Jochen Ott SPD
… – ich komme zum Ende –: „Lasst uns die Schulen sicher machen und den Schulleitern die Möglichkeit geben, dafür zu sorgen, dass sie in der ständigen Interaktion mit den Kindern bleiben.“ Das wäre der richtige Weg gewesen. Diese Position habe ich die ganze Zeit für die Sozialdemokratie vertreten. Alle, die etwas anderes behaupten, sagen es an dieser Stelle schlicht nicht so, wie es ist. Deshalb sage ich Ihnen eins: Schulen zur kritischen Infrastruktur – das wäre das Gebot der Stunde des Gesetzgebers, der die Beamten in unserem Land mit einer klaren Richtlinie leiten will.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit.
Jochen Ott SPD
Ich danke Ihnen, Herr Präsident, und Ihnen auch. (Beifall von der SPD ) 09.03.2023
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Dr. Höller.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kitas und Schulen sind elementar für unsere Gesellschaft, und in der Pandemie wurde sichtbar, welchen Schaden es anrichten kann, wenn Schulen und Kitas über Wochen und Monate geschlossen bleiben. Heute – darüber haben wir viel gesprochen – ist allseits anerkannt, dass diese Schließungen in Zukunft möglichst verhindert werden sollten. Gerade – auch das wissen wir und haben darüber diskutiert – für Kinder, die in ihren Familien nicht so tatkräftig unterstützt werden können, bedeutet das, dass sie noch weiter abgehängt werden. Hinzu kommen psychosoziale Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen. Ganz unabhängig davon müssen wir Schulen und Kitas krisensicher machen. Das ist ganz oft gesagt worden, und das ist völlig unstrittig. Gewundert hat mich an der Debatte bisher, dass die FDP so tut, als habe sie während der Pandemie und in der letzten Legislatur mit Kitas und Schulen so gar nichts zu tun gehabt. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Nun gut. Es stellt sich nun die konkrete Frage, ob Ihr Vorschlag, liebe SPD, zu den Bildungseinrichtungen als kritische Infrastruktur dazu geeignet ist, diese großen und hier oft zitierten Probleme im Bildungsbereich zu lösen. Spoiler: Nein, ist er nicht. Manchmal hilft es, den Blickwinkel ein wenig zu verändern. Deshalb möchte ich einige Gedanken und Ideen aus Sicht der inneren Sicherheit des Katastrophenschutzes nennen. Es geht bei kritischen Infrastrukturen um Organisationen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, deren Ausfall – das ist das zentrale Element der Definition – Versorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit nach sich ziehen. Ja, Bildungseinrichtungen haben natürlich eine wichtige Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, vielleicht sogar die wichtigste. Aber dennoch führt ihr Ausfall in einer akuten Krisensituation nicht zu nachhaltig wirkenden Versorgungsengpässen und auch nicht zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit. Es ist klar: Wenn die Intensivpflegerin im Krankenhaus nicht arbeiten kann, weil sie ihre Kinder betreuen muss, dann kann das die medizinische Versorgungssicherheit gefährden. Damit – das ist ein ganz zentraler Punkt – ist aber nicht die Landtag Bildungseinrichtung an sich kritisch, sondern kritisch ist die Dienstleistung „Betreuung“. Aus Sicht des Katastrophenschutzes stellt sich dann die Frage: Wie schaffen wir es, die Kinder kurzfristig so zu betreuen, dass die Eltern weiter ihrer Arbeit nachkommen können, um eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit abzuwehren. (Jochen Ott [SPD]: Dann ist Bildung nur Dienstleistung!) Das ist die Perspektive der inneren Sicherheit: Versorgungssicherheit in einer aktuellen Krisensituation aufrechtzuerhalten. Dafür sorgen wir durch den besseren Schutz und eben auch durch besondere Anforderungen an kritische Infrastrukturen. Das ist das Konzept „kritische Infrastrukturen“, und dieser Mantel „kritische Infrastrukturen“ bietet keinen angemessenen Schutz für unsere Kitas und Schulen und löst nicht diese Probleme, über die wir so häufig gesprochen haben. Es ist die falsche Lösung für diese skizzierten wesentlichen Probleme. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Dr. Höller, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Kollegen Ott vor. Würden Sie die zulassen?
Dr. Julia Höller GRÜNE
Gerne.
Rainer Schmeltzer
Das dachte ich mir.
Jochen Ott SPD
Das ist sehr nett, vielen herzlichen Dank. – Würden Sie mir zustimmen, dass Ihre gerade gemachten Ausführungen zeigen, dass Kitas und Schulen in diesem Konzept nur Dienstleister und nicht die eigenständige kritische Infrastruktur sind?
Dr. Julia Höller GRÜNE
Nicht die eigenständige …?
Jochen Ott SPD
Sie sind nicht eigenständig. Das heißt, es geht nicht darum, dass Kinder in der Kita sind und Bildung genießen, sondern es geht Ihnen darum, dass deren Eltern den Job in der kritischen Infrastruktur machen können. Das haben Sie gerade gesagt.
Dr. Julia Höller GRÜNE
In Ihrem Antrag vermischten Sie ganz viele Punkte. Sie vermischen die großen Probleme in unserem Bildungssystem, die alle hier richtig benannt haben, (Zuruf von der SPD) mit den Funktionen, die der Schutz kritischer Infrastrukturen hat. 09.03.2023 Kritische Infrastrukturen sind dazu da, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen. Eine kritische Dienstleistung ist in dem Fall die Betreuung. Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir das Bildungssystem natürlich ganz anders aufstellen müssen. Dazu komme ich gleich noch; es geht um Fachkräfte, um Digitalisierung. Das hat aber nichts mit kritischen Infrastrukturen zu tun. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das immer wieder zu vermischen, macht keinen Sinn. Noch einmal: Dieser Mantel „kritische Infrastruktur“ bietet nicht den Schutz, den Sie zu Recht für Kitas und Schulen einfordern. Das ist das falsche Konzept. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Um unsere Kitas und Schulen krisenfester zu machen, braucht es ganz andere Dinge. Dafür brauchen wir Fachkräfte, dafür brauchen wir Digitalisierung. Aber Sie wissen doch, dass das alles mit dem Begriff „kritische Infrastruktur“ nicht vom Himmel fällt, meine Güte. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit Ihrem Antrag möchten Sie Schulen und Kitas ein neues Etikett geben. (Jochen Ott [SPD]: Genau!) Das Etikett ist aber falsch (Jochen Ott [SPD]: Nein!) und es hilft nicht. Das Etikett bringt keine einzige Fachkraft mehr. Wer sich einmal mit Branchensicherheitsstandards oder der BSI-Kritisverordnung beschäftigt hat – ich habe mich intensiv damit beschäftigt –, weiß auch, dass das eher schlimmer wird, wenn wir das definieren, denn im schlimmsten Fall führt dieses Etikett dazu, dass die Schulen aufgrund der BSI-Kritisverordnung jede Menge zusätzlicher Verwaltungsarbeit machen müssen, anstatt sich um unsere Kinder zu kümmern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist eben nicht so, dass man sagen kann: Wenn Schulen und Kitas kritisch sind, dann gibt es diese und jene zusätzlichen Anforderungen. – Die Anforderungen gibt es schon; die sind festgelegt. Deswegen stimmt dieses Etikett für diese Lösung nicht. Unsere Bildungseinrichtungen müssen wir krisenfester machen. Wir müssen Kinder und Familien im Krisenmanagement ganz anders als in der Pandemie berücksichtigen. Das haben wir gelernt, und das werden wir in der nächsten Krise anders machen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Gleichzeitig müssen wir die Versorgungssicherheit aufrechterhalten und kritische Infrastrukturen besser schützen, um erhebliche Störungen in der Sicherheit abzuwenden. Beide Dinge sind wichtig, und nichts davon lässt sich durch diesen Antrag erreichen. Deswegen lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Dr. Höller, wie es Ihrer Aufmerksamkeit sicherlich nicht entgangen ist, wurde angezeigt, dass eine Kurzintervention vom Kollegen Ott vorliegt. Sie kennen die parlamentarischen Bräuche, Sie können auf diese Kurzintervention auch vom Platz aus erwidern. Jetzt hat erst einmal der Kollege Ott für 90 Sekunden das Wort.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident, ich bedanke mich. – Ich möchte auf Ihre Rede noch einmal eingehen. Jetzt ist klar geworden, dass Sie in der Abwägung zwischen Innen- und Bildungspolitik den Schwerpunkt bei der Innenpolitik setzen. Das Bundesinnenministerium in Berlin hat ein Gutachten in Auftrag gegeben und hat von Professor Karutz, Universität Hamburg, untersuchen lassen, welche Optionen es gibt. In diesem Gutachten ist sehr deutlich beleuchtet, dass ein Weg, Schulen und Bildungseinrichtungen zur kritischen Infrastruktur zu machen, sehr wohl gegangen werden kann. Es sind bestimmte Dinge definiert worden. Es ist in der Anhörung – übrigens auch von dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – vorgetragen worden, dass dazu verschiedene Definitionen zu erfolgen haben, aber dass das ein richtiger Weg ist, weil Bildung etwas Eigenständiges ist. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Recht auf Bildung den genauso großen Stellenwert gibt wie der Betreuung von Kindern, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten. Deshalb bleiben wir bei der These: Wenn wir gemeinsam Kindertagesstätten und Schulen zur kritischen Infrastruktur entwickeln und diese als solche definieren wollen, und zwar mit all den Unterschieden, die diese Einrichtungen im Vergleich zu anderen kritischen Infrastrukturen haben, dann helfen wir den Kindern und Jugendlichen, dann helfen wir dem System, wenn es in Zukunft zu einer ähnlichen Lage kommt. Wenn wir das nicht tun, wird es angesichts der komplexen Organisationsstruktur auch beim nächsten Mal zunächst wieder zu Schulschließungen kommen. Das sage ich Ihnen voraus. Ich bedaure es sehr, dass Sie nicht wenigstens bereit sind, in einen solchen Prozess einzusteigen. (Beifall von der SPD) 09.03.2023
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Ott. Das waren fast genau 90 Sekunden. – Jetzt hat Frau Kollegin Dr. Höller 90 Sekunden für ihre Erwiderung.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Vielen Dank für Ihre Kurzintervention. Ich denke, es ist klar geworden, dass Sie die Punkte, die Sie in Ihrem Antrag nicht auseinandergehalten haben, auch jetzt nicht auseinanderhalten. Wir alle teilen, dass wir Bildung, dass wir Schulen und dass wir Kitas krisenfester machen müssen. Der Weg, sie als kritische Infrastrukturen zu definieren, ist aber nicht der richtige, denn er hilft niemandem. Er hilft nicht den Schülerinnen und Schülern, er hilft nicht den Familien, und er hilft auch nicht den Kindern. Das Konzept „kritische Infrastruktur“ ist nämlich nicht dafür ausgelegt, Bildung oder Schulen krisenfester zu machen. Denn diese tragen nicht zur Versorgungssicherheit bzw. Abwehr einer Störung der öffentlichen Ordnung bei. (Jochen Ott [SPD]: Ja, innen first!) Das ist allerdings das Ziel der kritischen Infrastruktur, die eine Aufrechterhaltung der kritischen Dienstleistungen gewährleisten soll. (Beifall von den GRÜNEN – Jochen Ott [SPD]: Das ist die Innensicht, genau!)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Dr. Höller. – Für die AfD-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Vincentz das Wort.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst ist lobend festzustellen, dass offenbar auch die SPD begriffen hat, dass sie in der Pandemiepolitik, insbesondere durch den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betrieben und befeuert, eindeutige Fehler gemacht hat. Die Schließungen der Schulen in dieser Pandemie waren ein Fehler. Insofern ist es gut, dass Sie das endlich eingestehen und auch zugeben. Es wäre noch besser, würde sich Karl Lauterbach offiziell bei den Schülern dafür entschuldigen und die nötigen Konsequenzen aus seinen Fehlern ziehen. Das wäre an dieser Stelle das Angemessenste. (Beifall von der AfD) Allerdings ist es geradezu aberwitzig, dass Sie diesen Antrag weiter aufrechterhalten, obwohl Sie diese Dinge zugestehen und eingestehen. So fordern Sie, dass im Herbst wieder Masken getragen werden und Tests erfolgen sollen, und das tun Sie, obwohl wir über die letzten drei Jahre so viel über diese Erkrankung gelernt haben. Sie wollen erneut darüber diskutieren, wie wir im nächsten Herbst an den Schulen Landtag verfahren. Bei allem, was dort passiert ist, wäre es das Mindeste gewesen, dass Sie diesen Antrag überarbeitet hätten. Besser wäre es, ihn direkt zurückzuziehen. Denn genauso aberwitzig ist die Grundforderung – und das ist der wesentliche Teil Ihres Antrags; das wurde hier schon mehrfach gesagt –, Schulen zur kritischen Infrastruktur erklären zu wollen. Als überschwänglicher Bildungspolitiker wollen Sie damit ausdrücken, wie wichtig die Schule ist, wie viel Augenmerk man auf das, was dort passiert, legen muss, wie viel man in Krisen investieren muss, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Aber Sie werden doch zugestehen müssen, dass es einen Unterschied zwischen Schulen auf der einen Seite und Kasernen, Polizeistationen und Krankenhäusern auf der anderen Seite gibt. Wenn es zu einem Black-Swan-Ereignis kommt und der Strom großflächig ausfällt, dann bringen Sie doch nicht die Kinder in die Schule. Dann gucken Sie, dass in der Polizeistation das Licht brennt. Dann gucken Sie, dass die Wasserversorgung steht. Dann gucken Sie, dass es weiter Strom gibt. Dann werden Sie aber nicht die Kinder in die Schule bringen. Das wäre nämlich die Folge, wenn Sie Schulen in dieser Art und Weise zur kritischen Infrastruktur erklären würden. (Kirsten Stich [SPD]: Sie wollten doch sogar Schwimmbäder zur kritischen Infrastruktur machen!) In Bezug auf die Frage, wie man in der Zukunft mit Pandemiesituationen umgeht, dann geht es doch ganz wesentlich darum, dass wir analysieren, um welchen Keim es sich handelt. Unter Umständen ist der Auslöser für die nächste Pandemie ein Keim, der besonders gefährlich für Kinder ist, der sich dort durch eine besonders hohe Sterblichkeit auszeichnet. Wollen Sie in einer Situation, in der Luftfilter oder Masken keinen Schutz bieten – Sie haben mittlerweile bewiesen, dass Sie die Pandemie darüber nicht einschränken können –, in der Kinder besonders gefährdet sind, in der vielleicht ein Drittel der Kinder an der Erkrankung stirbt, wirklich erklären, dass die Schulen weiter geöffnet bleiben, dass die Kinder weiter in die Schule gehen sollen? In einer solchen Situation wäre es doch geboten, Schulen zu schließen. Aus diesen Gründen müssen wir jetzt die richtigen Schlüsse aus der Pandemie ziehen, und dafür – und das ist das Grundlegendste, was wir machen können – ist es wichtig, dass wir zunächst einmal aufarbeiten, was in den letzten drei Jahren passiert ist. Das blockieren Sie allerdings auf verschiedensten Ebenen. Das blockieren Sie hier im Land, das blockieren Sie im Bund, weil Sie Angst haben, dass all Ihre Verfehlungen, dass all die Fehler und das Unrecht, das man 09.03.2023 den Kindern in dieser Zeit angetan hat, aufgedeckt werden. (Beifall von der AfD) Wenn Sie Schulen also tatsächlich auf die nächsten Situationen vorbereiten wollen, dann geht es darum, dass man die Pandemie und vor allen Dingen die Fehler, die auch von Ihrer Partei insbesondere im Bund gemacht worden sind, vernünftig aufarbeitet. Wenn Sie das aber weiterhin blockieren und solange Sie nicht dazu stehen, brauchen wir an dieser Stelle gar nicht darüber zu reden, wie Sie sich hier für Kinder einsetzen. Die Kinder leiden jetzt noch unter den Folgen Ihrer Pandemiepolitik, und darauf müssen wir eigentlich in den nächsten Jahren das Augenmerk legen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt in Drucksache 18/2960, den Antrag Drucksache 18/60 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/60 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU und die AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/60 bei Nichtbeteiligung des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex abgelehnt. Wir kommen zu: 3 Chaos im Schienenpersonennahverkehr verhindern – Landesregierung muss Finanzierung absichern! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3242 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Rasche das Wort.
Christof Rasche FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag geht es um den Schienenpersonennahverkehr, um den öffentlichen Personennahverkehr, also vor allem um die Pendlerinnen und Pendler, die morgens zur Arbeit und abends nach Hause den Bus oder die Bahn nehmen, um pünktlich ihren Arbeitsplatz oder ihr Zuhause zu erreichen. Damit geht es auch um die Entlastung der Straße, und dabei geht es auch um die Landtag sogenannte Verkehrswende, die uns immer wieder beschäftigt. CDU und Grüne haben sich im Koalitionsvertrag als Förderer und Partner des SPNV dargestellt. Zwei Passagen sind entscheidend. Erstens steht dort: Bis 2030 wollen wir das Angebot mindestens um 60 % erhöhen. – Ein Konzept gibt es dafür bis heute nicht – null. Der zweite Satz ist besonders wichtig. Ich zitiere: „Im gleichen Verhältnis, wie wir zusätzliche Mittel vom Bund bekommen, werden wir auch die Landesmittel […] erhöhen.“ Das ist also eins zu eins. Gleich wird uns die sogenannte Zukunftskoalition oder Herr Minister Krischer erklären, man habe dem SPNV 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt – das stimmt –, um den Fehlbetrag bei den Energiekosten auszugleichen. Des Weiteren werde es ein Ausbau- und Modernisierungspakt zwischen Bund und Ländern schon richten. Dieser Pakt wird aber erst im Jahr 2025 kommen. Das ist im Hinblick auf die aktuellen Probleme zu spät; denn die Situation stellt sich völlig anders dar, als die Kollegen von CDU und Grünen es bisher geschildert haben. Es geht um die Zukunft des SPNV, und wenn sich diese Koalition und der Minister nicht endlich bewegen, muss einem angst und bange werden. Es geht um das Jahr 2024. Die Verkehrsverbünde haben uns im Verkehrsausschuss ausdrücklich geschildert, wie groß die Finanzlücken sind, die sie haben. Ferner haben sie erklärt, dass die Verkehre im SPNV im Jahr 2024 zwischen 10 % und 15 % reduziert werden müssen, wenn kein Geld kommt. Das ist also die Verkehrswende von CDU und Grünen: weniger Verkehr bei den Bussen und den Bahnen. 2024 hört sich weit weg an, aber das ist es nicht. Die Beteiligten wissen ganz genau, dass die Verkehre für das Jahr 2024 bis Anfang April dieses Jahres bestellt bzw. abbestellt werden müssen. Das heißt: Die Zeit drängt jetzt; denn die Verkehrsverbünde müssen handeln und den Verkehr für das Jahr 2024 regeln. Ein kurzer Blick zum Bund: Der Bund hat 1,5 Milliarden Euro für das Deutschlandticket zur Verfügung gestellt. Das hat mit diesem Sachverhalt aber nichts zu tun. Des Weiteren hat er 1 Milliarde Euro, die sogenannten Regionalisierungsmittel, für die Finanzierung des regulären SPNV und ÖPNV zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2022 bedeutet das für Nordrhein-Westfalen 175 Millionen Euro, 180 Millionen Euro im Jahr 2023 und 186 Millionen Euro im Jahr 2024. Bis zum Jahr 2024 macht das in Summe 541 Millionen Euro. Ich wiederhole den Satz aus dem Koalitionsvertrag: 09.03.2023 „Im gleichen Verhältnis, wie wir zusätzliche Mittel vom Bund bekommen, werden wir auch die Landesmittel […] erhöhen.“ 541 Millionen Euro plus weitere 541 Millionen Euro ergibt, grob gerechnet, 1,1 Milliarden Euro. Das Land hat bisher 200 Millionen Euro gegeben. In einer derart prekären Situation stellen Sie 900 Millionen Euro nicht zur Verfügung. Selbst von den 541 Millionen Euro, die der Bund an das Land genau für diesen Bereich gegeben hat, haben Sie bisher nur 200 Millionen Euro weitergeleitet. Sie haben sich also 350 Millionen Euro in die Tasche gesteckt. Das grenzt gegenüber den Pendlerinnen und Pendlern an Betrug, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der FDP und der SPD) Wir wollen nicht, dass die Pendlerinnen und Pendler in überfüllten Zügen sitzen. Wir wollen auch nicht, dass sie an der Bushaltestelle oder am Bahnsteig stehen bleiben. Die Forderung in unserem Antrag ist deswegen eigentlich ganz einfach und aus unserer Sicht absolut zustimmungsfähig: Wir fordern die Koalition und die Landesregierung auf, die Finanzierung des SPNV und des ÖPNV zu sichern. Das ist im Moment Ihre Aufgabe – nur, um den Status quo zu erhalten. Das können Sie ganz einfach machen, indem Sie Ihr Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, das Sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, einhalten. Das erwarten die Pendler, die Bürger und die Opposition in diesem Haus. Ich habe die große Hoffnung, dass wir dieses Problem lösen. Denn ansonsten bedeutet das, was diese Koalition im Bereich „ÖPNV und SPNV“ tut, genau das Gegenteil der Verkehrswende, die wir eigentlich erreichen wollten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Krauß.
Oliver Krauß CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die auskömmliche Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs stellt uns weiter vor enorme Herausforderungen. Das hat auch der Redebeitrag des geschätzten Kollegen Rasche gezeigt. Wenn die Verkehrsverbünde nun deutlich Alarm schlagen und damit drohen, dass die Abbestellung von Verkehren in Aussicht gestellt werden muss, liegt das sicherlich nicht an dieser Landesregierung. Denn schon bei den Diskussionen über das 9-Euro-Landtag Ticket und das Deutschlandticket wurde deutlich, dass ein massiv gedeckelter Fahrpreis die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs grundlegend verändert und Bestandsverkehre gefährdet sind. In einer Anhörung des Bundestags äußerten die Experten – insbesondere die Verkehrsverbände und der Landkreistag – die berechtigte Sorge, dass sich die zusätzlichen 3 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln für das Deutschlandticket lediglich in Tarifvorteilen für die „Ohnehin-Fahrgäste“ erschöpfen, weil ein flächenhafter Zugewinn von ÖPNV-Nutzern nur über einen entsprechenden Angebotsausbau zu erreichen ist. Dennoch will die antragstellende FDP das deutschlandweit gültige Ticket als Befreiungsschlag abfeiern. Und zwar zum einen wegen der zweifelhaften Digitalisierung des Tickets: Von diesem Ticket jedoch sollten wir nicht diejenigen ausgrenzen, die kein digitales Ticket möchten bzw. so etwas nicht nutzen wollen. Zum anderen führen die Antragsteller aus, dass das Deutschlandticket ein Befreiungsschlag für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs auf der Schiene sei. Allein durch das Ticketangebot wird jedoch kein Takt verdichtet, keine Strecke reaktiviert und kein zusätzliches Gleis gebaut, und ohne ein ausreichendes Angebot in der Fläche nutzt den Menschen ein günstiges Ticketangebot wenig. Für eine Erschließung insbesondere des ländlichen Raums, für zusätzliche Verkehrsangebote und für den Ausbau der Infrastruktur brauchen wir eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel des Bundes. Der Antrag jedoch will eine exklusive Zuständigkeit des Landes für den SPNV und den ÖPNV konstruieren, anstatt den richtigen Adressaten zu benennen. Für die Förderung des Klimaschutzes sieht der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags eine Bundeskompetenz kraft Natur der Sache. Des Weiteren sind die Regionalisierungsmittel keine Wohltat, sondern eine im Grundgesetz verankerte Pflicht des Bundes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Natürlich drängt die Zeit. Wegen der Planungsvorläufe und der Dauer der Vergabeverfahren muss der Bund die erforderlichen Mittel noch in diesem Jahr zur Verfügung stellen, damit die Mittel zumindest ab 2025 auf der Schiene und auf den Straßen ankommen. Auch der vorliegende Antrag reflektiert: Die Zusagen bis 2031 reichen maximal für die Bestandsangebote, jedoch kaum für den Ausbau. Und ausgerechnet der Bund, der das Deutschlandticket initiiert hat, begrenzt – da müssen wir uns ehrlich machen – seine hälftige Mitfinanzierung des Tickets zunächst bis zum Jahr 2025. Damit droht analog die zeitliche Begrenzung des Deutschlandtickets auf diesen Zeit-09.03.2023 raum. Herr Kollege Rasche: Ja, da kann einem angst und bange werden. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Carsten Löcker [SPD]) Folgerichtig mahnt auch der Bundesrat die Finanzierung durch den Bund an und erwartet die angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für SPNV und ÖPNV. Lieber Herr Kollege Rasche, markige Worte wie „Chaos“ – das kennen wir so eigentlich nur aus anderen Anträgen – und „Befreiungsschlag“ und jetzt auch noch der in den Raum gestellte Verdacht eines möglichen Betruges: Jeder Strafrechtler würde schon von vornherein wissen, dass das eigentlich ein anderes Tatbestandsmerkmal ist, das hier erfüllt sein könnte. Wenn Sie denn recht hätten. (Gordan Dudas [SPD]: Welches denn?) Anstelle einer sachlichen Diskussion ins Blaue hinein zu behaupten, dass das Land keinen einzigen Cent für die Erhöhung der ÖPNV- und SPNV-Finanzierung bereitstellen möchte: Das ist falsch. Im Antrag findet sich kein Wort zum Coronarettungsschirm des Landes, und erst in Ihrer Rede würdigen Sie, dass NRW wegen der massiv gestiegenen Energiekosten in diesem Jahr weitere 200 Millionen Euro für ÖPNV und SPNV bereitstellt. (Zuruf von Carsten Löcker [SPD]) Der Landeshaushalt 2023 geht an die Limits für SPNV und ÖPNV. Der Landesanteil am Deutschlandticket in Höhe von 280 Millionen Euro ist ein Kraftakt für unsere Gemeinschaft. Und dann gibt es noch die Fehlvorstellung, dass allein durch die Bereitstellung von Geld die Infrastruktur ausgebaut wird und das dringend benötigte Fahrpersonal gefunden wird. Wir werben dringend für ein gemeinsames Verständnis zwischen Bund, Land, Kommunen und Kreisen. Der Bund – namentlich Minister Dr. Wissing, FDP – muss allerdings seine Aufgaben wahrnehmen und die Mittel ausschöpfen, die beim Bund liegen. (Vereinzelt Beifall von den Grünen)
Berivan Aymaz
Herr Kollege Krauß, es gibt eine Zwischenfrage, würden Sie die bitte zulassen?
Oliver Krauß CDU
Wenn Sie mir verraten, wer derjenige ist, der die Zwischenfrage stellen will.
Berivan Aymaz
Ja, sie kommt von dem Kollege Rasche. Landtag
Oliver Krauß CDU
Das mache ich natürlich sehr gerne, Herr Kollege Rasche.
Christof Rasche FDP
Vielen Dank, Herr Kollege Krauß. – Wir wissen genau: Wir haben für die Jahre 2022, 2023 und 2024 541 Millionen Euro mehr bekommen als ursprünglich geplant. Deshalb zitiere ich noch einmal den Satz in Ihrem Koalitionsvertrag und bitte Sie, uns diesen Satz zu erklären. Im Koalitionsvertrag steht: „Im gleichen Verhältnis, wie wir zusätzliche Mittel vom Bund bekommen, werden wir auch die Landesmittel […] erhöhen.“ Was bedeutet dieser Satz in der Praxis?
Oliver Krauß CDU
Ich bedanke mich für die Zwischenfrage, weil sie deutlich macht, dass es auf das Merkmal „zusätzliche Mittel“ ankommt. Sie wissen, wann die Koalitionsverhandlungen stattgefunden haben und wann der Koalitionsvertrag verabschiedet worden ist. Da ging es nicht um das Deutschlandticket, das Sie jetzt als Erfolg abfeiern und wofür Sie die Mittel sehen, sondern es geht um zusätzliche Mittel. Das Land ist sich natürlich weiterhin bewusst, dass es in der Verantwortung steht. Aber dann müssen wir erst einmal die Parameter kennen. Wir müssen wissen, worum es überhaupt geht. Die Verhandlungen finden erst noch statt. Die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung wird noch angepasst. Aber wir müssen erst einmal die Parameter kennen, damit wir über die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung die Bestandsverkehre im ÖPNV absichern können. Wenn die Parameter vorliegen, dann können wir uns gern darüber unterhalten, lieber Kollege Rasche. Aber Sie tun so, als sei das Land allein in der Zuständigkeit. Der Bund muss sich hier aber seiner Verantwortung stellen. Da betone ich es noch einmal, lieber Herr Kollege Rasche: Rufen Sie bitte Ihren Kollegen Wissing an – ich gehe davon aus, Sie haben seine Nummer –, und sagen Sie ihm deutlich, wo die Verantwortung des Bundes liegt. Machen Sie uns bitte die Probleme hier nicht größer, als sie sind. Sie sind schon groß, aber lassen Sie uns gemeinsam die Aufgaben angehen. Die auskömmliche Finanzierung des ÖPNV und des SPNV ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und da dürfen wir den Bund nicht aus der Verantwortung entlassen. Dann darf das Land natürlich auch weiterhin seinen Beitrag leisten. Das wird es auch weiterhin tun. Davon dürfen Sie ausgehen. Ich erwarte von unserem Minister, dass er gleich auch etwas dazu sagen wird. Das wird er auch tun. Aber es müssen bitte erst die Parameter feststehen. 09.03.2023 Was Sie hier vom Land fordern, das machen die Landesregierung und die regierungstragenden Parteien doch schon. Von daher ist Ihr Auftrag an die Landesregierung heute nicht erforderlich. Wir lehnen diesen Antrag ab. Ich gebe aber ganz deutlich den Hinweis: Wir müssen weiter im Gespräch bleiben. Natürlich sind wir in der Verantwortung, dass die Verkehre nicht abbestellt werden. Noch einmal: Jeder zusätzliche Euro ist wichtig. Wir brauchen dringend Fahrpersonal. Darauf gibt Ihr Antrag keine Antwort, sondern er prophezeit nur Chaos. Es könnte zu Chaos kommen, wenn wir kein Fahrpersonal finden. Das sind die drängenden Probleme. Die Finanzausstattung ist Sache des Bundes, gemeinsam mit den Ländern. Gemeinsam! Daran arbeiten wir, und ich bitte auch darum, dass diejenigen, die sich die Verantwortung genommen haben, bezüglich eines Deutschlandtickets für eine auskömmliche Finanzierung über 2025 hinaus sorgen.
Berivan Aymaz
Die Redezeit.
Oliver Krauß CDU
Ich komme zum Ende und bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter, bevor Sie das Mikrofon verlassen: Es gab zwischenzeitlich noch eine weitere Zwischenfrage.
Oliver Krauß CDU
Dann bekomme ich ja noch mehr Redezeit.
Berivan Aymaz
Die wird immer mitberechnet. Sie waren schon kurz über der Redezeit, bitte achten Sie jetzt darauf. Lassen Sie die Zwischenfrage zu?
Oliver Krauß CDU
Welche Kollegin, welcher Kollege?
Berivan Aymaz
Es ist der Abgeordnete Löcker.
Oliver Krauß CDU
Carsten Löcker; selbstverständlich, gerne.
Carsten Löcker SPD
Herr Kollege Krauß, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen. – Zum Ende will ich noch eine Nachfrage stellen. Sind Sie jetzt persönlich ein Befürworter des Deutschlandtickets und seiner Einführung oder nicht? Landtag Ihre Ausführungen haben diese Erkenntnis mit Blick auf Ihre Redezeit jedenfalls nicht zugelassen. Sie haben alles und jedes verteidigt und insbesondere Forderungen zusätzlicher finanzieller Art gestellt. Aber Sie haben sich zum Deutschlandticket nicht geäußert. Sie haben es allenfalls kritisiert – aufgrund fehlender Mittel. Es wäre doch gut, wenn die Menschen im Land wüssten, ob Sie Unterstützer dieses Deutschlandtickets sind.
Oliver Krauß CDU
Ganz herzlichen Dank für diese wirklich wichtige Nachfrage; denn dieser Eindruck darf natürlich nicht entstehen. Wir müssen uns doch ehrlich machen, dass wir dieses Deutschlandticket, das gemeinsam von Bund und Ländern finanziert werden muss, auch gemeinsam wollen. Dazu stehe ich. Wir müssen uns nur – und das geht an die Antragsteller – angesichts der Herausforderungen im ÖPNV für eine auskömmliche Finanzierung einsetzen. Wir können nicht einfach sagen, dass es irgendeinen Preis kostet – am besten zementieren wir den noch ein –, wenn wir dann nicht sagen, woher wir das Geld dafür bekommen. Wenn der Bund sagt, er limitiert seine Mittel bis zu einem gewissen Jahr, dann frage ich mich: Wer glaubt eigentlich stärker an die Zukunftsfähigkeit des Deutschlandtickets – wir hier im Land oder der Bund? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb muss es erlaubt sein, Herr Kollege Löcker – und auch da können Sie gerne Ihre Verkehrspolitiker in der SPD-Bundestagsfraktion anrufen –, zu sagen: Ihr seid in der Verantwortung, dass für das Deutschlandticket – ich betone ausdrücklich: das wollen wir alle – die Finanzierung gesichert ist. Da sehe ich die SPD-Bundestagsfraktion als eine der regierungstragenden Fraktionen in der Verantwortung. Ich wäre Ihnen dankbar, Herr Löcker, wenn Sie das mit schönen Grüßen in Berlin ausrichten könnten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Julia Kahle-Hausmann das Wort.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Krauß, Sie waren viel bei der Zukunft. Wir haben aber doch in der vergangenen Woche im Verkehrsausschuss, als die Vertreter von den Verkehrsverbünden in NRW und dem VDV uns Bericht erstattet haben, ganz deutlich gesehen, dass die Kostenentwicklung im SPNV jetzt schon völlig aus dem Ruder läuft und der eigentlichen Finanzierung vorauseilt. 09.03.2023 (Gordan Dudas [SPD]: Ganz genau!) Und dabei ging es noch nicht einmal um die angestrebte 60-prozentige Erhöhung der Verkehrsleistung, wie sie im schwarz-grünen Koalitionsvertrag beschrieben ist, sondern in erster Linie um die Sicherung der Bestandsverkehre für das nächste und das übernächste Jahr. Dabei wurde deutlich, dass in NRW bis 2031 jährlich durchschnittlich 600 Millionen Euro fehlen, um die jetzigen – die jetzigen! – Leistungen anbieten zu können. Der Bund hat sich in den vergangenen Monaten mächtig bewegt und die jammervoll beklagten Regionalisierungsmittel nicht nur deutlich aufgestockt, sondern auch dynamisiert und verstetigt. Andere Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg planen bereits, ihre Landesmittel für die SPNV-Finanzierung im gleichen Verhältnis zu erhöhen, wie es der Bund bei den Regionalisierungsmitteln tut. (Beifall von der SPD) Aber der Verkehrsminister und die NRW-Landesregierung haben wieder einen Igel in der Tasche und deuten mit dem ausgestreckten Zeigefinger in Richtung Berlin. Wird Ihnen dieses Schauspiel nicht langsam peinlich? (Beifall von der SPD und der FDP) Viele Kolleginnen und Kollegen erkennen hier offensichtlich noch nicht klar genug, dass wir schon lange nicht mehr über die Ausweitung des Angebots um was weiß ich wie viel Prozent reden, sondern bereits seit Wochen und Monaten über das Einstampfen von Verkehrsdienstleistungen. Verkehre werden abbestellt werden müssen. Die Verbünde sind nicht in der Lage, die Verträge weiter aufrechtzuerhalten und ein wenigstens halbwegs vernünftiges Angebot – das gerade zunehmend durch Ausfälle und Verspätungen geprägt ist – bereitzustellen. Die Landesregierung hat 200 Millionen Euro aus dem Krisenbewältigungstopf zur Verfügung gestellt. Angesichts einer Lücke von 600 Millionen Euro nur für das Jahr 2023 und der anstehenden Tarifabschlüsse ist das aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wo bleibt Ihrerseits die Übernahme der Verantwortung gegenüber Millionen Pendlern und Pendlerinnen im Land, die von A nach B kommen müssen? Linien können zukünftig nicht mehr bedient werden, die Leute steigen wieder um aufs Auto und verstopfen die Straßen und Städte noch mehr. (Zuruf von Ina Besche-Krastl [GRÜNE]) Wie können die Menschen in NRW Ihnen das Vertrauen für eine Verkehrswende schenken, wenn Sie noch nicht einmal in der Lage sind, für die Bestandsverkehre zu sorgen? Und was ist mit den in der jüngeren Vergangenheit zugesagten Projekten wie beispielsweise den zwölf Schnellbuslinien im VRR? Landtag Kippen die jetzt auch hintenüber, oder retten Sie wenigstens diese Low hanging Fruits? Letztlich konnten Sie in all den Diskussionen immer noch nicht deutlich machen, wo die gesamten Haushaltsüberschüsse des Jahres 2022 geblieben sind bzw. warum Sie nicht die zusätzlichen Regionalisierungsmittel eins zu eins an die Aufgabenträger durchleiten. So steht zu befürchten, dass der öffentliche Verkehr ganz aktuell in umweltpolitischen Absichtserklärungen von Schwarz-Grün stecken bleibt. Aber Lippenbekenntnisse sind genau das, was die Menschen in NRW gerade nicht brauchen. (Beifall von der SPD) Also packen Sie es endlich an, und sorgen Sie für eine durchgängige Finanzierung des SPNV, damit wir nicht noch mehr Verkehrschaos auf den Straßen haben. Wir stimmen dem Antrag der FDP natürlich zu. – Danke schön. (Beifall von der SPD und Christof Rasche [FDP])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Frau Besche-Krastl das Wort.
Ina Besche-Krastl GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Über den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion bin ich schon einigermaßen verwundert. Wenn man sich die Überschrift durchliest, bekommt man den Eindruck, dass das als reines Ablenkungsmanöver für das Handeln des eigenen Verkehrsministers zu verstehen ist; denn der fährt in Berlin die Verkehrswende vor die Wand. Und Sie kommen hier mit so einem Antrag um die Ecke. (Beifall von den GRÜNEN und Oliver Krauß [CDU]) Dass die finanzielle Lage im Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen angespannt ist, ist seit Langem bekannt. Ich werde an dieser Stelle nicht müde zu wiederholen, dass Ihr Minister es maßgeblich in der Hand hat, diese Situation zu entspannen. Im Regionalisierungsgesetz des Bundes ist geregelt, dass die Länder Gelder vom Bund zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs erhalten. Sie aber stellen hier einen Antrag zu einer Sache, auf die Sie selbst einen nicht unerheblichen Einfluss haben. Im Vorfeld der Einführung des Deutschlandtickets haben Verkehrsminister*innen der Länder, die Kommunen, die Zweckverbände, die Verkehrsunternehmen deutlich formuliert, welche Summen notwendig wären, um sowohl eine auskömmliche Finanzierung des laufenden Betriebs zu decken als auch das 09.03.2023 Deutschlandticket einzuführen. Da war der Mittelbedarf für den Ausbau des SPNV und des ÖPNV noch gar nicht mit eingepreist. Dieser Forderung haben der Bundesverkehrsminister und der Bundesfinanzminister nur teilweise entsprochen. Dennoch unternehmen hier alle Beteiligten ausnahmslos große Kraftanstrengungen, um das Deutschlandticket in NRW zu realisieren. Ich kann hier auch beim besten Willen kein mangelndes Engagement feststellen – im Gegenteil. Sie formulieren, dass der Verkehrsminister des Landes sich für eine auskömmliche Finanzierung einsetzen solle. Ich möchte hier hervorheben, dass ohne den beharrlichen Einsatz von Oliver Krischer heute vermutlich kein Deutschlandticket im Raum stehen würde. (Lachen und Zuruf von Gordan Dudas [SPD]: Das ist schon mutig!) Während Sie noch von der Gratismentalität erzählt haben, hat Oliver Krischer schon eine Anschlusslösung gefordert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Gordan Dudas [SPD]: Der kann auch über Wasser laufen!) Wir haben beispielsweise satte 200 Millionen Euro zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten bereitgestellt, wir stellen die Hälfte der Mittel zum Verlustausgleich bereit, und wir haben den Landesanteil erhöht. Herr Rasche, Sie beziehen sich in Ihrem Antrag – und das finde ich besonders interessant – außerdem auf ein Gutachten des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg vom Oktober 2022, das einen zusätzlichen Mittelbedarf feststellt. So weit, so gut. Dieses von Ihnen erwähnte Gutachten hat allerdings zusätzlich ganze sechs Finanzierungsinstrumente identifiziert, die eine breitere Finanzierung im ÖPNV in NRW ermöglichen würden. Das bleibt hier interessanterweise unerwähnt, weil Sie das, wenn ich mich an Ihre Äußerungen im Ausschuss richtige erinnere, Herr Kollege Rasche, gar nicht wollen. Dann haben wir das übliche Dilemma mit Ihnen: Sie wissen ziemlich genau, was Sie alles nicht wollen, nach Alternativen gefragt wird es aber recht schnell ziemlich dünn. Abschließend bleibt mir, zu sagen, dass ich mich freue, dass Ihnen Koalitionsverträge doch noch wichtig zu sein scheinen. Ich würde mich freuen, wenn sich das bis nach Berlin herumspräche. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Gordan Dudas [SPD]) – Das sagt der Richtige. Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. (Gordan Dudas [SPD]: Die Grünen scheinen in Berlin gar nicht stattzufinden! – Ina Besche- Krastl [GRÜNE]: Das sagt der Richtige!) Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Esser.
Klaus Esser AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürger! Die Verkehrsausschusssitzung, in der die Vertreter der Verkehrsverbände den etablierten Parteien mal einen krachenden Denkzettel verpasst und insbesondere der ideologiegelenkten und teils erzwungenen Verkehrswende unter den jetzigen finanziellen Voraussetzungen eine klare Absage erteilt haben, war schon denkwürdig. Wir alle erinnern uns wohl ganz gut an das Bild, welches Herr Künzel als Sprecher der Verkehrsverbünde, die sich inhaltlich vorab abgesprochen hatten, nutzte: ein Haus, auf dem nach dem Willen der schwarz-grünen Landesregierung nun die zweite Etage gebaut werden soll – gemeint ist damit das Ideologieprojekt Verkehrswende –, dessen Erdgeschoss aber marode und gar nicht tragfähig ist. Die Verkehrsverbünde haben klargemacht, dass ab dem kommenden Jahr unter den jetzigen Finanzierungsvoraussetzungen noch nicht einmal der Status quo, noch nicht einmal die heutigen Bestandsverkehre gehalten werden können. Die Zeichen stehen aktuell also nicht auf Ausbau des ÖPNV und SPNV, sondern auf Abbau. Öffentliche Verkehrsmittel müssen auskömmlich finanziert sein. Diese notwendige Finanzierung ist nur als gesamtstaatliche Aufgabe darstellbar. Ein rein durch die Nutzer finanziell getragener ÖPNV oder SPNV ist völlig unrealistisch. Der Vollständigkeit halber sei aber kurz erwähnt, dass sich Nordrhein-Westfalen seit 2005 mit der finanziellen Beteiligung an den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sehr schwergetan hat – sowohl unter Schwarz-Gelb von 2005 bis 2010 sowie von 2017 bis 2022 als auch unter Rot-Grün von 2010 bis 2017. Insbesondere sei erwähnt, dass selbst in Zeiten, in denen das Landesverfassungsgericht rot-grüne Schuldenhaushalte von Hannelore Kraft einkassiert hat, gerade die Grünen als Partei des heutigen Verkehrsministers zwar immer wieder das Blaue vom Himmel versprochen haben, ins Kleingedruckte aber immer geschrieben haben: Das alles kommt nur, wenn der Bund zahlt. Der von der FDP vorgelegte Antrag lässt den geneigten Leser bei aller Klarheit über die dramatische Situation der Verkehrsverbünde dennoch etwas zwiegespalten zurück. Warum ist das so? 09.03.2023 Die Grundforderung nach einer auskömmlichen Finanzierung von ÖPNV und SPNV ist wichtig und richtig. Ihr können wir uns vorbehaltlos anschließen. Unser Land braucht eine starke Schiene und einen belastbaren öffentlichen Nah- und Regionalverkehr. Der Dissens entsteht bei einer anderen Frage, nämlich der, wie ein starker und belastbarer SPNV und ÖPNV aussehen soll oder muss. Möchte man mehr Menschen in Busse und Bahnen bekommen, muss dringend das Gesamtangebot verbessert werden. Die Verbindungen müssen überhaupt existieren – Stichwort: ländlicher Raum. Da reicht es einfach nicht aus, auf On-Demand-Busse zu verweisen oder zu hoffen, dass sich schon irgendwo ein Verein zum Betrieb eines Bürgerbusses gründen werde. Der ländliche Raum ist in weiten Teilen abgehängt, was den öffentlichen Nahverkehr angeht. Das ist in weiten Teilen von NRW leider Fakt. Infolgedessen ist man im ländlichen Raum ohne Auto aktuell weitgehend bewegungsunfähig. Die Verbindungen müssen da, wo sie angeboten werden, auch pünktlich sein. Die Pünktlichkeit deutscher Bahnen ist im deutschen Volk mittlerweile nur noch ein zynischer Running Gag. Sauberkeit und Sicherheit spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Das gilt übrigens nicht nur für die Busse und Bahnen, sondern auch für Bahnhöfe. Über deren desolaten Zustand könnte man eine eigene Debatte führen. Ich fasse zusammen: Starke Schiene, Sicherung der Bestandsverkehre, Ausbau von Verbindungen und Haltepunkten, ein starker öffentlicher Nah- und Regionalverkehr, breite Anbindungen, Taktverdichtung, akzeptable Qualität der Beförderung – zu all diesen Punkten sage ich ein klares Ja. So gewinnt man Menschen als Kunden. Des Weiteren: Auch zu Investitionen in Personal, Nachwuchsgewinnung, technischer Instandhaltung und Netzaufbau gibt es ein klares Ja. Es steht jedoch zu befürchten, dass ein Großteil des Geldes in aus heutiger Sicht unsicheren Kanälen versickern wird. Dieser nebulöse Begriff „Verkehrswende“ ist einfach zu undefiniert und birgt zudem neue Risiken, die mit sogenannten alternativen Traktionsarten wie Batterietriebzügen und Wasserstofftriebzügen einhergehen. Niemand weiß heute, ob diese in der Praxis noch nicht oder nicht ausreichend erprobten Triebzüge über eine Laufzeit von 25 oder 30 Jahren möglicherweise einen erheblichen Reparaturbedarf aufweisen werden. Wir unterstützen eine starke Schiene und einen belastbaren öffentlichen Nahverkehr, werden uns zu diesem konkreten Antrag jedoch enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD) Landtag
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Landesregierung hat jetzt Minister Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei alledem, was an Herausforderungen vor uns liegt, ist es aus meiner Sicht wichtig, in einer solchen Debatte auch mal zu sagen, dass der öffentliche Verkehr eine Erfolgsgeschichte ist. Im Vergleich zu der Situation vor 30 Jahren haben wir heute bei gleichbleibender Finanzierungsgrundlage – insbesondere von Bundesseite – ein deutliches Mehr an Verkehrsleistungen und Fahrgästen. Das System ist also effizienter und besser geworden. Die Qualität ist gegenüber früher gestiegen. Sie ist noch lange nicht da, wo sie sein sollte, und es gibt aktuell viele Herausforderungen, aber ich finde es wichtig, denjenigen, die diese Leistung tagtäglich vollbringen und tagtäglich in den Verkehrsunternehmen und -verbünden arbeiten und all das möglich machen, auch mal zu danken und klar zu sagen, dass hervorragend ist, was da in den letzten Jahren auf die Beine gestellt worden ist. Das gilt übrigens über alle Regierungen hinweg. Wir sollten ehrlich miteinander sein, dass das eine Erfolgsgeschichte in Nordrhein-Westfalen ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Man kann allerdings überhaupt nicht darum herumreden, dass wir in den letzten Jahren bei der Finanzierung des Systems an eine Grenze gekommen sind. Das System ist unterfinanziert. Wir müssen – so schreiben wir alle es in Koalitionsverträge; egal, wer wie mit wem koaliert, und auch auf Bundesebene passiert das – neue Finanzierungen auf die Beine stellen, um es voranzubringen. Da beißt die Maus doch keinen Faden ab. Ich bin jetzt Vorsitzender der Verkehrsminister*innenkonferenz. Ich erbe da die Diskussion über einen Ausbau- und Modernisierungspakt, die schon seit vielen Jahren läuft und in der offensichtlich die Erkenntnis darüber vorhanden ist, dass das System nicht ausreichend finanziert ist. Sich dann hierhin zu stellen und zu sagen, dass die Landesregierung dieses Problem jetzt mal lösen soll, und dann endet die Geschichte, ist doch ein Witz. Das ist unterkomplex, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Dass sich SPD und FDP auf dieses Niveau herunterbegeben, ist nicht redlich. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Wir als Landesregierung sichern die Bestandsverkehre – 200 Millionen Euro aus dem Krisenbewäl-09.03.2023 tigungsfonds. Wir haben 3 % auf die Soll-Fahrgeldeinnahmen bezahlt, 90 Millionen Euro zusätzlich obendrauf, was an zusätzlichem Geld hier reinfließt. Ich will Ihnen jetzt mal sagen: Natürlich hat sich der Bund nach langen Verhandlungen und über den Druck des 49-Euro-Deutschlandtickets endlich mal bereit erklärt, Regionalisierungsmittel zu erhöhen. Das ist aber nur wegen des 49-Euro-Tickets passiert. (Beifall von den GRÜNEN) Letzte Woche beim Bundesrat haben sieben Verkehrsminister der Länder geredet, weil das, was Ihr Bundesverkehrsminister an Regionalisierungsmittel erhöht hat, holt er sich zu größten Teilen wieder zurück, indem wir erhöhte Trassenentgelte an den Bund zahlen müssen, an die Deutsche Bahn. Das ist doch absurd. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Und das macht eine Partei wie die FDP: Sie gibt auf der einen Seite mehr Geld aus dem Bundeshaushalt aus, zahlt das an den Landeshaushalt, wir geben es an die Verbünde, die geben es an die Verkehrsunternehmen, und die weisen es wieder an den Bund zurück. Das ist Ihre Politik in Berlin. Das müsste man mal kritisieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das hätte ich mal gerne in Ihrem Antrag gelesen, aber dazu kommt von der FDP kein Wort. (Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Carsten Löcker [SPD]) Und dass die Sozialdemokraten das mitmachen, ist ein absolutes Unding. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte einen weiteren Punkt erwähnen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Ich sage immer, es ist eine gesamtstaatliche Aufgabe aller Ebenen, die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs herzustellen: Bund, Länder und Kommunen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Als ich aber in den FDP-Antrag geschaut habe, ist mir der Kitt aus der Brille gefallen, denn oben auf der zweiten Seite las ich, dass der öffentliche Verkehr eine Aufgabe von Ländern und Kommunen ist. Meine Damen und Herren von der FDP, haben Sie noch nie in das Regionalisierungsgesetz hineingeguckt? (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Da steht klipp und klar, dass der Bund eine Finanzverantwortung hat. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Landtag Selbst wenn ich gutwillig wäre und das beschließen wollen würde, was im Beschlussteil Ihres Antrags steht, weil wir das schon lange machen, könnte ich dem an der Stelle überhaupt nicht zustimmen, weil Sie uns und allen anderen 15 Verkehrsministern der Länder in den Rücken fallen, die seit Jahren völlig einvernehmlich auf jeder Verkehrsministerkonferenz – egal, welcher Partei sie angehören – sagen, dass der Bund endlich seiner Finanzverantwortung für den öffentlichen Verkehr nachkommen muss. Dies lehnen Sie, die FDP, hier ab. Schon alleine aus diesem Grund ist der Antrag nicht sinnvoll. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Herr Minister Krischer, es liegt eine Zwischenfrage vor. So schnell, wie Sie in Ihrer Rede waren, konnte ich Sie nicht unterbrechen. Es ist eine Zwischenfrage von Herrn Dudas. Lassen Sie die zu? Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Ja.
Gordan Dudas SPD
Herr Minister, Sie haben mehrfach – nicht nur in der heutigen Debatte – Verantwortung von sich gewiesen. Im Umweltbereich sind Sie für alles zuständig, im Verkehrsbereich sind Sie offensichtlich gar nicht zuständig, ob es um die Schiene geht, ob es um den ÖPNV und SPNV geht, ob es um Brücken oder um Straßen geht. Sie schieben die Verantwortung immer nach Berlin, während andere Länder wie beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg ihrer Verantwortung nachkommen. Deswegen habe ich die Frage an Sie: Für was sind Sie eigentlich überhaupt noch hier zuständig? (Heiterkeit bei Marcel Hafke [FDP]) Haben Sie vergessen, dass neben FDP und SPD auch die Grünen in der Bundesregierung sitzen? Man nimmt die zwar nicht so wahr im außenpolitischen Bereich, aber ist Ihnen bewusst, dass Sie Ihren Einfluss auf den grünen Teil der Bundesregierung genauso ausüben könnten? (Ina Besche-Krastl [GRÜNE]: Sie doch auch!) Das tun Sie jedoch nicht, sondern Sie schieben die Verantwortung immer nur auf andere ab.
Berivan Aymaz
Herr Dudas …
Gordan Dudas SPD
Meine Frage ist: Für was sind Sie hier eigentlich zuständig? (Beifall von Klaus Esser [AfD]) 09.03.2023
Berivan Aymaz
Sie haben jetzt hier mehrere Fragen gestellt. Sie wissen … (Gordan Dudas [SPD]: Mir reicht die Frage, für was er zuständig ist.) Sie wissen, dass Sie in so einer Situation auch eine Kurzintervention beantragen können und dann eher die Möglichkeit haben, ein Statement abzugeben. Ich möchte Sie aber noch einmal daran erinnern, dass Sie sich bei einer Zwischenfrage auf eine Frage konzentrieren sollten. Ich habe jetzt als Frage vernommen, für was der Minister zuständig ist. (Gordon Dudas [SPD]: Mir reicht die Frage, für was er zuständig ist! Das wäre schön zu hö- ren!) Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Dudas, hier vor Ihnen steht der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, und diese Verantwortung nimmt der Minister in seinem Zuständigkeitsbereich überall wahr. (Lachen von Marcel Hafke [FDP]) Ich will Ihnen das mal an einem Beispiel deutlich zeigen. Als ich das Amt angetreten habe, hat eine SPD-Fraktion hier in diesem Raum gefordert: (Marcel Hafke [FDP]: Zeigt immer nur mit dem Finger nach Berlin!) Lassen wir uns doch aus Landesgeld ein 29-Euro-Ticket finanzieren. Das hätte bedeutet, wir würden mehrere 100 Millionen Euro Landesgeld in ein Ticket investieren. Dies würde dazu führen, dass wir das, was Sie eben bemängelt haben, nämlich dass wir bei den Bestandsverkehren eine Herausforderung haben, abbestellen müssten. Das wäre Ihre Politik gewesen. Sie wollten das allein landesseitig machen. Der Verkehrsminister dieses Landes hat gesagt: Ne, das machen wir nicht. Wir nehmen den Bund in die Verantwortung. (Lachen von Gordan Dudas [SPD] – Gordan Dudas [SPD]: Genau! Was denn sonst?) Wir reden in der Ampelkoalition darüber – der Vorsitzende einer Partei hat bei dem Ticket von Gratismentalität gesprochen –, (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) dass wir gemeinsam zu einer Lösung kommen. Heute haben wir ein Ticket, das jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern bezahlt wird und deutschlandweit gilt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wäre es nach Ihnen gegangen, gäbe es ein 29-Euro-Ticket für Nordrhein-Westfalen, wir würden die Hälfte des Verkehrs abbestellen, weil wir es anders nicht Landtag finanzieren könnten, und es gäbe kein deutschlandweites Ticket. Das ist Ihre Politik. Ich, der Verkehrsminister dieses Landes, mache hier eine andere Politik für einen nachhaltigen öffentlichen Verkehr. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden die Bestandsverkehre sichern, und wir werden auch den öffentlichen Verkehr ausbauen, unter diesen schwierigsten Rahmenbedingungen, die wir haben. (Marcel Hafke [FDP]: Na dann mal los!) Es ist bedauerlich, dass Sie sich leider sehr wenig konstruktiv daran beteiligen, (Lachen von Gordan Dudas [SPD]) sondern eher versuchen, mit solchen halbgaren Anträgen irgendwie Ihr Süppchen hier zu kochen. Ich bedaure das. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Herr Minister Krischer, es liegt auch der Wunsch nach einer Kurzintervention von dem Kollegen Rasche vor. Sie können natürlich von Ihrem Platz aus auf diese Kurzintervention eingehen. Von daher ist alles gut. Herr Kollege Rasche, Sie haben das Wort.
Christof Rasche FDP
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Der Minister hat gerade das Wort „bedauerlich“ benutzt. Ich würde das gerne aufgreifen. Ich finde es bedauerlich, dass Sie eigentlich in jeder Rede immer ein Stück weit persönlich werden und in diesem Fall Rednern von SPD und FDP Niveaulosigkeit vorgeworfen haben. (Gordan Dudas [SPD]: So ist er halt!) Sie haben das sogar auf die gesamten Fraktionen von FDP und SPD bezogen. Aber so sind Sie, und das ist halt Ihre Art. Ich finde es bedauerlich. (Beifall von der FDP und der SPD – Marcel Hafke [FDP]: Unwürdig für ein Minister!) Zum Problem. Im Bund wurde ein Koalitionsvertrag mit den Grünen geschlossen. (Ina Besche-Krastl [GRÜNE]: Daran erinnern Sie sich noch?) Dort wurde festgelegt: Die Regionalisierungsmittel werden erhöht. Das wurde im Vertrag festgehalten. Da war vom Deutschlandticket überhaupt keine Rede. Von daher passt der Zusammenhang nicht, den Sie gerade gebildet haben. Der stimmt nicht. (Carsten Löcker [SPD]: Das ist konstruiert! Das ist alles konstruiert!) 09.03.2023 Meine erste Frage an Sie lautet – Sie können sie beantworten oder auch nicht –: Werden Sie die 541 Millionen Euro, die Sie vom Bund zusätzlich erhalten haben, für den Zweck weiterleiten, oder werden Sie es nicht tun? Zweitens. Im Koalitionsvertrag steht: In dem Verhältnis, wie wir zusätzlich Geld vom Bund bekommen, werden wir unsere Landesmittel erhöhen. – Das haben Sie in dem Vertrag geschrieben und unterschrieben. (Zuruf von Carsten Löcker [SPD]) Danach gab es 1 Milliarde Euro mehr vom Bund, 541 Millionen Euro alleine für Nordrhein-Westfalen. Jetzt stellt sich die Frage: Stehen Sie zu diesem Vertrag? Denn diese Veränderung – mehr Geld – ist danach gekommen. Jetzt sind Sie doch am Zug, zu sagen: „Wir haben das Geld nicht“ oder „Wir wollen es nicht“ oder „Unser Koalitionsvertrag stimmt nicht“, oder Sie handeln nach Ihrem Vertrag und stellen endlich das Geld für die Bedürftigen zur Verfügung. Das ist Ihre Aufgabe. (Beifall von der FDP und der SPD)
Berivan Aymaz
Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Rasche, wenn Sie meine Konfrontation mit Ihren Äußerungen oder den Äußerungen Ihres Parteivorsitzenden nicht ertragen können, dann tut es mir leid. (Gordan Dudas [SPD]: Unglaublich!) Dafür kann ich nichts. Das muss man an der Stelle auch mal wiederholen dürfen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Zur Sache möchte ich sagen: Selbstverständlich verwenden wir – ich glaube, das haben auch alle vorherigen Landesregierung gemacht – die Regionalisierungsmittel für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Als Land Nordrhein-Westfalen sind wir wie jedes andere Bundesland verpflichtet, dem Bund hierüber einen Verwendungsnachweis zu übermitteln, der übrigens auch veröffentlicht wird. Insofern wird dieses Geld entsprechend dem Zweck des Regionalisierungsgesetzes verwandt. Im Übrigen habe ich Ihnen, was die Finanzierung angeht, soeben erläutert: Der Bund hat tatsächlich mehr Regionalisierungsmittel bereitgestellt, aber er holt sich einen wesentlichen Teil dieser Erhöhung über Trassenentgelte wieder zurück. Wir reden da über fast 40 %. Das fließt postwendend zurück in den Bundeshaushalt. Ich frage Sie: Können Sie das als tatsächliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel Landtag bezeichnen, wenn Sie sich einen wesentlichen Teil der Mittel einfach postwendend zurückholen? (Zuruf von Julia Kahle-Hausmann [SPD]) Ich kann Ihre Frage, was den Finanzierungsanteil des Landes angeht, dahin gehend beantworten: Unsere Antwort darauf sind 200 Millionen Euro allein in diesem Jahr zusätzlich aus Landesmitteln für den öffentlichen Verkehr, mit denen wir Bestandsverkehre sichern und den öffentlichen Verkehr weiterentwickeln. Im vergangenen Jahr haben wir wie die anderen Länder auch diese Aufgabe mit 3 % Aufschlag auf die Soll-Fahrgeldeinnahmen zur Sicherung der Bestandsverkehre und zur Weiterentwicklung erfüllt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Damit stimmen wir über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/3242 ab. Ich frage: Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3242 abgelehnt. Wir kommen zu: 4 Deutsche Sprachförderung – frühzeitig und ganzheitlich! Lese- und Sprachkompetenz im vorschulischen Bereich und in der Primarstufe langfristig sichern Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/3311 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Herrn Clemens das Wort.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das sprachliche Vermögen ist für Bildung und Sozialisation grundlegend. Die Welt ist über die Sprache erfassbar. Die Sprache ist das wichtigste Werkzeug des Menschen, um Kultur zu schaffen und diese seinen Mitmenschen zugänglich zu machen. Das sprachliche Vermögen ist daher nicht nur Ausdruck des kulturellen Niveaus eines Gemeinwesens, notwendige Bedingung allen sozialen Handelns, sondern auch Grundlage des Einzelnen für einen erfolgreichen Bildungs- und Lebensweg. Deshalb muss bei der Spracherziehung, bei der Sprachförderung 09.03.2023 früh genug angesetzt werden. Das dürfte unter allen Fraktionen unbestritten sein. Dabei dürfen Schulen, insbesondere Grundschulen, nicht allein gelassen werden. Es bedarf gerade in den sensiblen Phasen des Heranwachsens der Unterstützung durch Kindertagesstätten und Elternhäuser. Auch das dürfte unbestritten sein. Weil solche Erkenntnisse nicht neu sind, müsste man meinen, wir wären zwar noch nicht am Ziel, aber schon längst auf dem richtigen Weg. Man müsste meinen, wir hätten längst ganzheitliche, ineinandergreifende, verbindliche und überprüfbare Strukturen, nach deren Fahrplan wir die desaströsen Ergebnisse nordrhein-westfälischer Grundschüler in den Bildungsvergleichen angehen können. Doch Pustekuchen: Repräsentative Studien wie die der Dortmunder Forschergruppe des Instituts für Schulentwicklungsforschung vom Ende letzten Jahres sind nach 20 Jahren wissenschaftlicher Aufdeckung der Bildungsmisere keine Alarmrufe mehr. Sie dokumentieren nur noch den galoppierenden Niedergang der schulischen Bildung in unserem Land. Wo die Vermittlung basaler Sprachkompetenzen nicht gelingt, verfehlt der Staat eine wesentliche Funktion seines Bildungsauftrages. (Beifall von der AfD) Das kann sich Nordrhein-Westfalen nicht leisten – nicht nur, weil der Fachkräftemangel unseren Wohlstand bedroht, gerade der Fachkräftemangel bei Lehrern und Erziehern, nicht nur, weil das Elternhaus immer noch in erheblichem Ausmaß darüber entscheidet, welche Startchancen ein Kind hat, nicht nur, weil die Schülerschaft immer heterogener wird, was maßgebliche Folgen auf Erziehung und Wissensvermittlung hat. Lehrer haben es heute mit Klassen zu tun, in denen die Unterschiede zwischen den Kindern so groß sind wie noch nie. Was sich NRW deshalb nicht länger leisten kann: einen Förderdschungel im frühkindlichen wie im Grundschulbereich mit diesen gewaltigen Fragezeichen in Sachen langfristiger Finanzierung, wie aktuell der Streit um die Sprachkitas offenlegt. Wir haben zu selten langfristige Verlässlichkeit in diesem Land. Die Bundesländer Hessen und Hamburg haben vor einiger Zeit einheitliche und verbindliche Sprachförderkonzepte eingeführt, die den vorschulischen und den Primarbereich umfassen. Ausnahmslos alle Kinder werden vor ihrer Einschulung in ihrer Sprachfähigkeit einheitlich getestet. Wer Grundanforderungen an die deutsche Sprache nicht erfüllt, muss verpflichtend Vorlaufkurse bzw. Sprachfördergruppen besuchen, die in Grundschulen oder Kindertagesstätten stattfinden und zwölf Monate vor Einschulung beginnen. Im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens können so Defizite frühzeitig festgestellt und individuelle Landtag Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Grundschulen und Kindertagesstätten kooperieren hierbei eng miteinander. Eltern werden systematisch und kontinuierlich in Planung und Durchführung der Fördermaßnahmen eingebunden. Die AfD fordert zudem eine Offensive für das Lesen. Lektüre und Textarbeit fördern Ausdauer und Konzentrationsvermögen, die strukturierte Arbeit mit Ideen und Informationen. Die Studienlage ist klar: Wenn Eltern zu Hause keine Vorbilder sind, lesen Kinder kaum. Wenn sie zu viel am Smartphone oder am Tablet sitzen, wie in Zeiten Ihrer Coronaschulschließungen massiv gefördert, wirkt sich das abträglich auf den Wortschatz aus. Wir brauchen keine digitalen Endgeräte in Grundschulen und Kindergärten, dafür aber ausreichend Mittel, damit Träger sich mit qualitativer Kinderliteratur versorgen und ordentliche Schulbüchereien aufbauen können. Generell muss auch hier der Flickenteppich der unterschiedlichen Leseförderprogramme auf kommunaler, Landes- und Bundesebene evaluiert und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden, weshalb wir unter anderem auch die Initiierung einer bundesweiten Lesekonferenz vorschlagen. Was wir fordern: eine Weiterentwicklung der von engagierten Erzieherinnen und Erziehern praktizierten alltagsintegrierten Sprachförderungen, Verbindlichkeit, Überprüfbarkeit, Ganzheitlichkeit und vor allem Klarheit über die Wege, von der Sprachstandsfeststellung im vorschulischen Alter über die Sprachförderung bis zur Einschulung bis hin zur weiteren Förderung und Prüfung der Lese- und Sprachkompetenzen in der Grundschule. Dafür brauchen wir pädagogische Fachkräfte, und diese brauchen gezielte Fortund Weiterbildung. Im Rahmen der von uns geforderten strukturellen Bestandsaufnahme der Sprachförderung muss natürlich der Dialog mit dem Bund und den anderen Ländern gesucht werden, für deutsche Sprachförderung – frühzeitig und ganzheitlich! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der CDU hat jetzt Kollege Florian Braun das Wort.
Florian Braun CDU
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Lesen ist ein grenzenloses Abenteuer der Kindheit.“ Dieser Satz stammt von Astrid Lindgren. Sie ist auch Schöpferin von „Michel aus Lönneberga“. Und von ihm stammt der Ausspruch: 09.03.2023 „Unfug denkt man sich nicht aus, Unfug wird’s von ganz allein. Aber dass es Unfug war, weiß man erst hinterher.“ Auf den vorliegenden Antrag der AfD kann das selbstverständlich nicht zutreffen, da dieser sicher nicht von allein so geworden ist, wie er ist. Das Wort „Unfug“ kam mir leider dennoch des Häufigeren bei der Lektüre in den Sinn. Sprache ist die Grundlage der Verständigung und Sprachförderung zentrales Thema dieser Koalition. Die Veröffentlichung des IQB-Bildungstrends hat allerdings eindrücklich deutlich gemacht, dass die Jüngsten unsere bestmögliche Unterstützung brauchen, um die vorhandenen Defizite aufzuarbeiten. Natürlich alarmiert es uns, wenn Bildungsexperten Schwächen bei der Lese- und Sprachkompetenz unserer Kinder feststellen. Die regierungstragenden Fraktionen haben die Problemstellung bereits vor Veröffentlichung dieses IQB-Bildungstrends im Koalitionsvertrag adressiert. Die Landesregierung hat sich dem angenommen, und die Debatte im Ausschuss wurde unlängst ebenfalls aufgenommen. Der vorliegende Antrag scheint mir keinen hilfreichen Beitrag zu leisten – im Gegenteil. Er enthält gefährliche Thesen, die ich, die wir als CDU-Fraktion keinesfalls teilen. Fangen wir mit dem Positiven an. Was passiert aktuell, um die Situation an den Grundschulen zu verbessern? Die schrittweise Anpassung der Lehrerbesoldung und die Anhebung auf A13 für alle Lehrkräfte waren wichtige Signale unmittelbar in den ersten 100 Tagen der Regierung und sind ein großer Kraftakt, der diesem Parlament 900 Millionen Euro für die Lehrerinnen und Lehrer wert ist. Eine gute und gerechte Bezahlung ist gut für motivierte Lehrkräfte. Mit dem Handlungskonzept „Unterrichtsversorgung“ hat Schulministerin Dorothee Feller zudem ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt, um der Herausforderung des Fachkräftemangels mit weiteren Ideen zu begegnen. Selbstverständlich fängt Sprachbildung nicht erst in der Grundschule an, sondern schon bei den Kleinsten in der Kita. Es ist gut, dass wir in Nordrhein-Westfalen in die Finanzierungslücke für die Sprachkitas gesprungen sind, nachdem sich der Bund aus der Förderung zurückgezogen hatte. Diese Einrichtungen mit Erzieherinnen und Erziehern, die eine besondere Qualifikation erworben haben, sind ein wahrer Segen. Abenteuerlich wird es im Antrag an der Stelle, in der gefordert wird, die Nutzung von digitalen Elementen im Unterricht einzustellen, wie es auch soeben hier noch einmal vorgetragen wurde. Das ist – so deutlich muss ich das leider sagen – wirklich grober Unfug. Landtag Die Digitalisierung in unseren Schulen zurückzudrehen, das wird es mit uns nicht geben. Ich bin mir ganz sicher, dass Sie nirgends in diesem Parlament Unterstützung dafür finden werden. Denn anders herum wird ein Schuh draus: Die Möglichkeit durch Digitalisierung erleichtert zahlreichen Kindern den Zugang zum Lernen. Digitalisierung macht individuellere Lehre möglich. Sie macht Inklusive Lehre möglich. Digital und haptische Bücher sind kein Widerspruch. Unsere Schulkinder brauchen selbstverständlich Digital- und Medienkompetenzen. Von diesem Weg werden Sie uns ganz sicher nicht abbringen. Hören Sie damit auf, ins letzte Jahrhundert zurückkehren zu wollen! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In einem Punkt der Analyse steht dann sogar etwas Richtiges drin: Je mehr gelesen wird, desto besser ist das für die eigenen Lese- und Sprachkompetenzen. Das ist etwas, was neben Kita und Schule vor allem zu Hause stattfindet bzw. stattfinden sollte. Ich begrüße es sehr, dass Ministerin Feller regelmäßig öffentlich dafür wirbt, wieder mehr mit seinen Kindern zu Hause zu lesen. Das kann man gar nicht oft genug sagen. Deshalb trage ich es auch hier gerne vor. Als Eltern können wir einen einfachen und doch ganz wesentlichen Beitrag leisten. Ebenso leisten zahlreiche Kolleginnen und Kollegen regelmäßig einen Beitrag, zum Beispiel beim jährlichen Vorlesetag. Doch davon ist in diesem Antrag wiederum nichts zu finden. Mit einer weiteren Debatte des Antrags im Fachausschuss sind wir einverstanden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Kollegin Gosewinkel.
Silvia Gosewinkel SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sprachförderung sind per Definition Maßnahmen, die die Sprachentwicklung positiv beeinflussen. Für jeden, der sich darunter nichts vorstellen kann: Da geht es um Lieder, die den Rhythmus der Sprache verdeutlichen, zum Beispiel „Aramsamsam“, oder spielerische Reime bilden, oder um das Erkennen von Lauten. Ganz spannend ist auch die Manipulation von Wörtern, indem man zum Beispiel bei „Bau“ das B durch ein S ersetzt. So lernen Kinder die wichtigen Vorläuferfähigkeiten zum Lesen und Schreiben bereits im Kindergarten oder auch in der Krabbelgruppe. Doch ein wesentlicher Bestandteil der Sprachförderung ist altersintegrierend, zum Beispiel beim handlungs-09.03.2023 begleitenden Sprechen. Ich bin sehr überzeugt davon, dass die Erzieherinnen und Erzieher hier in NRW dafür täglich ihr Bestes geben. Medizinisch betrachtet, handelt es sich bei der Sprachförderung um eine klassische Prävention einer Krankheit, nämlich der Sprachentwicklungsstörung. Gesellschaftlich betrachtet, ist Sprache Zugang zur Welt, nämlich zur Teilhabe. Man könnte meinen, Sie hätten mit Ihrem Antrag ein erstrebenswertes Ziel im Sinn. Die Formulierung „frühzeitig und ganzheitlich!“ in Ihrem Titel klingt vermeintlich sinnvoll. Doch wer den Antrag aufmerksam liest, stellt fest, dass Sie Ihre Forderungen fern der Realität formulieren. (Beifall von der SPD) Ich möchte hier auf einen ganz wichtigen Aspekt eingehen. Sie nennen es „Deutsche Sprachförderung“. Ja, in unserem Bildungssystem haben wir Deutsch als Umgebungssprache. Doch horcht man in NRW genau hin, stellt man fest: Mehrsprachigkeit ist keine Ausnahme, sondern der Alltag in ganz vielen Elternhäusern hier in NRW. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wer seine Erstsprache sicher lernt, lernt auch ohne Weiteres gut eine Umgebungssprache. Der Umgang mit der Zweitsprache oder auch mit Mehrsprachen ist eine wesentliche Voraussetzung, um Sprach- und Leseerwerb zu fördern. In Ihrem Antrag wird diese alltägliche Realität in NRW nicht mit einer Silbe bedacht. Das nenne ich realitätsfern. (Beifall von der SPD) Kommen wir nun zu den Formulierungen Ihres Antrags. Ja, auch ich finde die Ergebnisse der IQB-Bildungsstudie besorgniserregend. Wir sprechen nicht ohne Grund von einer Bildungskatastrophe hier in NRW. Genau deshalb hat die SPD-Fraktion im Antrag „NRW braucht einen Masterplan zur Stärkung der Kindergesundheit!“ schon wichtige Forderungen aufgegriffen. Wir fordern nämlich eine frühere Schuleingangsuntersuchung, und zwar mit viereinhalb Jahren; denn dann ist der mündliche Spracherwerb in der Regel vollzogen, und man kann es spezifisch messen und auch spezifische Förderungen ableiten. Das ist uns wichtig. Es muss auch eine Konsequenz aus der Testung folgen. Wenn man den Entwicklungsstand weiterführend erhebt, ist es wichtig, dass die Kinder in diesem Lernprozess der Basisfähigkeiten begleitet werden. Ebenso wichtig ist es, Umgebungsfaktoren zu berücksichtigen. Gezielte Sprachförderung bedeutet, dass in Schulen oder auch Kitas, in denen ein niedri-Landtag ger Sozialindex herrscht, gezielter Einsatz von mehr Personal möglich ist. Wir fordern außerdem eine Leseoffensive in den Grundschulen; denn wer vorgelesen bekommt – das hat mein Vorredner gerade auch gesagt –, der übernimmt das Vorbild. Jede Woche eine Vorlesestunde in den Schulen – und das müssen nicht immer Lehrerinnen und Lehrer sein – verbessert den Zugang zum Lesen. Ihr Antrag liest sich so, als ob Sie einen Pauschalantrag einfach mit dem Namen „NRW“ versehen, ohne auf die Merkmale unseres Bundeslandes einzugehen. Ich könnte nun auf jede einzelne Ihrer Forderungen eingehen. Aber ich komme schon vorher zu dem Ergebnis: Wir sehen das anders. Kennen Sie das Mercator-Institut in Köln? Wissen Sie, dass es eine Bund-Länder-Initiative gibt, die wissenschaftsbasierten Transfer von Konzepten zu Sprachbildung, Lese- und Schreibförderung längst entwickelt hat? Wir müssen die Multiplikatoren nutzen, damit genau diese Förderung nicht nur an 22 Orten hier in NRW umgesetzt wird, sondern in die Fläche kommt. Wir haben auch gute Erkenntnisse zu digitalen Medien im Unterricht, und zwar für alle Altersstufen. Wo sehen wir Bedarf? Sie sagen: ganzheitliche Förderung. Wir sagen: frühzeitig ja, aber bitte nicht im Gießkannenprinzip. Es ist wichtig, hier spezifisch vorzugehen. Wir müssen Kinder gezielt fördern, die in schwächeren Umgebungsbedingungen aufwachsen. (Beifall von der SPD) Nicht umsonst fordern wir seit Jahren genau deshalb einen höheren Personalschlüssel an Brennpunktschulen. Zusammengefasst: „Mehr Schein als Sein“ trifft es hier auf den Punkt. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu und werden dann die Diskussion kritisch verfolgen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Kollegin Gönül Eğlence das Wort.
Gönül Eglence GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Wer sich die Mühe macht, nicht nur die Überschrift dieses Antrags zu lesen, sondern auch den Text, kommt sehr schnell darauf, worum es hier eigentlich geht: Populismus. (Carlo Clemens [AfD]: Ach nee!) 09.03.2023 In der Überschrift liest man etwas von „Deutsche Sprachförderung“. Im Text hingegen geht es um die Lesekompetenz von Schülerinnen und Schülern. Wie so oft haben wir es hier also mit einem Inhalt zu tun, der mit der Verpackung nur wenig bis gar nichts gemein hat. (Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Lesekompetenzen haben etwas mit Lesegewohnheit zu tun, Sprachkompetenzen hingegen mit Sprachbildung. Für Ersteres ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche eine Gewohnheit des Lesens entwickeln, und zwar egal in welcher Sprache. Für Zweiteres ist es wichtig, zu sehen, ob Kinder ein- oder mehrsprachig aufwachsen. Bei Letzteren kann die Förderung in der Zweit- oder Drittsprache nur dann erfolgreich laufen, wenn die Erstsprache entsprechend gefördert wird. Wie so häufig vermischen Sie nicht nur Ursache und Wirkung, sondern berufen sich in Ihren Schlussfolgerungen auf einen imaginären Zusammenhang. Der Antrag eignet sich daher nicht für eine inhaltliche Auseinandersetzung. Aber darum geht es Ihnen ja auch nicht. (Carlo Clemens [AfD]: Doch!) Wir lehnen ihn inhaltlich ab und stimmen der Überweisung zu. – Danke. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die FDP spricht nun Kollegin Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die basalen Fähigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen entscheiden in erheblichem Maße über die weitere Bildungsbiografie unserer Kinder. Die Herausforderungen bei diesen Kernkompetenzen haben wir Freie Demokraten schon vor Jahren erkannt und in der vorangegangenen Legislaturperiode entsprechend entschlossen gehandelt. Das damals FDP-geführte Schulministerium hat den Masterplan Grundschule auf den Weg gebracht und sich da insbesondere mit der Förderung der Kernkompetenzen beschäftigt. Insbesondere in der Schuleingangsphase stehen das Lesen, Schreiben und Rechnen in den Grundschulen nun stärker im Fokus. Drei Highlights genau zu diesem Thema aus dem Masterplan: Erstens haben wir einen verbindlichen Grundwortschatz mit 533 Wörtern für einen systematischen Rechtschreibunterricht geschaffen, und das eben zugunsten der Sprachförderung. Landtag Zweitens haben wir den Start des Englischunterrichts vom zweiten Halbjahr der ersten Klasse in die dritte Klasse verlegt. Dabei ist mir besonders wichtig zu sagen, dass wir insgesamt an den Stunden des Englischunterrichts nicht gekürzt haben. Wir haben lediglich die Aufteilung verändert, damit in der Schuleingangsphase stärker auf Lesen, Schreiben und Rechnen, insbesondere auf Lesen und Schreiben der deutschen Sprache, konzentriert werden kann. Drittens haben wir der vielgehassten Methode „Lesen durch Schreiben“, auch bekannt als „Schreiben nach Gehör“, einen Riegel vorgeschoben. Diese Methode hat nämlich bei falscher Anwendung dazu geführt, dass sich Schülerinnen und Schüler an Grundschulen die falsche Rechtschreibung eingeprägt haben. Mit diesen Verbesserungen und mit weiteren Verbesserungen aus dem Masterplan Grundschule konnten wir die Situation an den Grundschulen schon maßgeblich verbessern. Doch natürlich ist uns allen im Hause klar, dass die Grundschulen weiter strukturell und personell gestärkt werden müssen, damit diese guten Ansätze und hoffentlich noch weitere Verbesserungen auch ihre Wirkung entfalten können. Daran werden wir hier zusammen arbeiten. Eines ist mir bei diesem AfD-Antrag besonders ins Auge gefallen. Das ist das offensichtliche Trauma, was die schulische Digitalisierung bei der AfD auslöst. Ich hatte eigentlich die Hoffnung, dass sich dieses Trauma des ehemaligen Kollegen Seifen aus der letzten Legislaturperiode nicht auf Sie, Herr Clemens, vererbt. Jetzt bin ich wirklich enttäuscht, dass Sie dieses Trauma mitgenommen haben. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal in einer Grundschule waren. Ich glaube, es ist schon länger her. Ich habe mir vor Ort ein Bild gemacht. Da ist es nicht so, dass die Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag nur an den Tablets hängen. Das ist überhaupt nicht der Fall. Die Lehrkräfte setzen diese Tablets sehr gezielt ein. Es ist ein absolutes Märchen, was Sie hier leider in Tradition des Kollegen Seifen wieder aufführen, dass die Digitalisierung eine Gefährdung unserer Grundschülerinnen und Grundschüler wäre. (Zuruf von Carlo Clemens [AfD]) Das ist absoluter Quatsch. Auch Ihre geforderten Bücherschränke und Bibliotheken habe ich an jeder einzelnen Grundschule gesehen, bei der ich zu Besuch war. Das ist eine absolut obsolete Forderung, das ist ein obsoleter Antrag. Ich bin trotzdem auf die weitere Debatte im Schulausschuss gespannt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Feller das Wort. Bitte schön. 09.03.2023
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte bereits im vergangenen Dezember im Schulausschuss sehr deutlich gemacht, dass die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2021 alarmierend sind. Wir werden zeitnah wirksame Maßnahmen ergreifen und haben schon erste Schritte zur Vorbereitung des kommenden Schuljahres unternommen. Auf der einen Seite haben wir umgehend den Fokus der Schulen auf die Verbesserung der Basiskompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen gelenkt. Auf der anderen Seite müssen wir die Schulen mit ihren aktuellen Ausgangslagen und Herausforderungen ernst nehmen und unterstützen, um sie nicht zu überlasten. Bei allen Maßnahmen berücksichtigen wir deshalb auch immer den Lehrkräftemangel und die Sicherung der Unterrichtsversorgung. Uns allen ist es sehr wichtig – das weiß ich auch aus zahlreichen Gesprächen in den Schulen –, an diesen Themen und Herausforderungen gemeinsam intensiv zu arbeiten, um die Lernleistung unserer Kinder zu verbessern. Wo stehen wir im Moment? Aktuell erarbeitet eine hausinterne Arbeitsgruppe ein Handlungskonzept, welches die bereits gestarteten Fachoffensiven für die Fächer Deutsch und Mathematik als Ansatzpunkt nimmt. Die wissenschaftsbasierte Fachoffensive Deutsch greift selbstverständlich die bedeutsamen Themenfelder „Sprach- und Leseförderung“ auf, und zwar deutlich umfassender, als dies im Antrag gefordert wird. Ein einheitliches Gesamtsprachförderkonzept, wie hier gefordert, würde den unterschiedlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht gerecht werden, da die Schulen in unserem Land sehr unterschiedliche Voraussetzungen haben. Zur Forderung, umfängliche Mittel für die Anschaffung von Büchern und die Ausstattung von Schulbibliotheken bereitzustellen, stelle ich klar: Die Ausstattung von Schulbibliotheken gehört zu den schulischen Sachkosten. Diese sind nach § 93 Abs. 3 Schulgesetz bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft durch den Schulträger zu tragen. Bezogen auf die Forderung zur Einführung einer Bundeslesekonferenz gilt: Dies ist keine Angelegenheit der Länder, sondern des Bundes. Allerdings liegt die Bildungshoheit in den Ländern. Zudem wundere ich mich, dass im vorliegenden Antrag eine Begrenzung der digitalen Ausstattung von Grundschülerinnen und Grundschülern gefordert wird. Dies ist weder zeitgemäß, noch entspricht es der Lebensrealität vieler Kinder. Grundschulen brauchen die nötigen Mittel, um die Chancen der Digitalisierung und der damit einhergehenden Fähigkeiten der Kinder zu nutzen. Das bedeutet nicht, dass es in Landtag der Folge zu Einschränkungen bei der Lese- und Schreibkompetenz kommen darf. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/3311 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von AfD, FDP, CDU, SPD und Grünen. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 5 Fachkräfteoffensive für den Bereich Schule Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/3301 Ich eröffne die Aussprache. Der Kollege Dr. Heinisch von der CDU-Fraktion steht schon bereit. Bitte schön.
Dr. Jan Heinisch CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schulleitungen, aber auch die Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen, die Fachwelt, viele Verbände, wir alle eigentlich in diesem Parlament sind uns einig, wenig überraschend, dass der Lehrkräftemangel in Zukunft die größte Herausforderung ist, der wir uns im System Schule widmen. Eine Patentlösung gibt es dafür nicht; zu vielfältig sind die Einflussfaktoren auf diesen Fachkräftemangel im System Schule. Damit die Unterrichtsversorgung aber auch zukünftig gesichert ist, verspricht nicht ein einzelner Lösungsansatz am Ende die Erfolge, sondern es bedarf eines breiten Maßnahmenbündels, um dem Fachkräftemangel im Schulbereich zu begegnen. Vor allem im Schulsystem müssen Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sein, müssen gut miteinander verzahnt sein, damit am Ende auch eine Lösung für dieses Problem steht. Die Landesregierung und unsere Zukunftskoalition aus CDU und Grünen nimmt sich dieser Problematik an. Deshalb wurde aus gutem Grund in unserem Zukunftsvertrag die Verbesserung der Unterrichts-09.03.2023 versorgung zu einem der großen Schwerpunkte unserer Bildungspolitik erklärt. Ein großes Lob gebührt an dieser Stelle unserer Ministerin für Schule und Bildung, Dorothee Feller, und ihrem Team im Ministerium, denn die Landesregierung hat umgehend nach der Regierungsübernahme ein Handlungskonzept Unterrichtsversorgung erarbeitet, das einen gemeinsamen Weg für diejenigen weist, die im System arbeiten, aber auch für diejenigen, die in dieses System, wenn es nach unserem Willen geht, noch hineinfinden sollen. Hier müssen wir alle Potenziale nutzen. Dabei geht es am Ende nicht darum, mit allen Maßnahmen das Rad völlig neu zu erfinden, sondern mit dem maximal möglichen Einsatz um eine bessere Versorgung mit vielen kleinen Maßnahmen zu kämpfen, weil das System als solches durchaus in der Lage ist, zu funktionieren und dies auch über Jahrzehnte bewiesen hat. Das große Problem, was wir heute jedoch haben: Die Maßnahmen, die wir hier an den Start bringen, die die Regierung, aber auch die Zukunftskoalition auf den Weg bringen, wirken natürlich nicht mit einem Fingerschnips. Das heißt, wer Fachkräfte sucht, muss Fachkräfte heranbilden. Die Ausbildung der Fachkräfte soll qualitätsvoll sein, sie braucht Zeit, und insofern müssen wir auch an dieser Stelle dann sowohl kurzfristige, mittelfristige als auch langfristige Maßnahmen in den Blick nehmen, wenn wir wirklich etwas an der Versorgung verbessern wollen. Hier ist ein Lämpchen an.
Christof Rasche
Es liegt eine Kurzinvention, keine Zwischenfrage vor. Die kommt nach der Rede.
Dr. Jan Heinisch CDU
Einverstanden. Entsprechend wurde ein Handlungskonzept, das wir sehr begrüßen, von der Ministerin vorgestellt. Dieses Handlungskonzept bietet uns ein breites Maßnahmenbündel an. Der besondere Schwerpunkt, den wir an dieser Stelle haben, ist natürlich, dass wir sowohl im Bereich der Primarstufe als auch in den Sekundarstufen Nachholbedarfe haben. Der Nachtragshaushalt hat insofern, gerade für den Bereich der Grundschule, einen großen Schritt gemacht, indem wir endlich allen Lehrerinnen und Lehrern die entsprechende Besoldung schrittweise zugänglich machen. A13 auch an der Grundschule – ein riesiger Schritt, finanziell und auch inhaltlich hier in Nordrhein-Westfalen. Unbesetzte Stellen bedeuten natürlich aber auch eine höhere Beanspruchung der Lehrkräfte, die an der Schule tätig sind. Das heißt, es gibt viele Mechanismen, die leider auch gegeneinander wirken. Jede unbesetzte Stelle ist nicht nur Unterrichtsausfall aus Landtag Sicht der Schülerinnen und Schüler, sondern bringt auch noch mehr Druck in das bestehende System hinein, und jeder und jede, die dann unter diesem Druck leidet, muss dann auch eine mögliche Entlastung erfahren. Die Aufgaben sind also groß, und wir haben hiermit ein großes Paket vorgelegt. Es ist eine große, doppelte Herausforderung in Zeiten, in denen Fachkräfte allenthalben gesucht werden, wo das Schulsystem neue erzeugen soll, aber selber unter dem Fachkräftemangel leidet. Der Maßnahmenkatalog, den wir aufgestellt haben, ist aus unserer Sicht der richtige Weg, ein Lösungsansatz mit Weitblick, aber auch mit Rundblick für mehr Fachkräfte im System Schule. Insofern wird es uns sehr freuen, wenn er an dieser Stelle eine breite Zustimmung findet. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Herr Dr. Heinisch, es ist eine Kurzintervention der Kollegin Franziska Müller-Rech aus der FDP-Fraktion angemeldet. Sie hat jetzt das Wort.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Dr. Heinisch, das Lämpchen war ich – das als Auflösung. Ich habe konkrete Nachfragen zu Ihrem Antrag, der relativ unkonkret ist. Es sind viele schwammige Formulierungen enthalten. Dazu werde ich gleich noch einiges sagen. Ich möchte jetzt zwei Punkte herausgreifen, zu denen ich Sie näher befragen möchte. Das sind die letzten beiden Punkte in Ihrem Antrag. Sie fordern zum einen zusätzliche Ressourcen durch Veränderungen in der Lehrkräfteausbildung. Da möchte ich Sie fragen: Was stellen Sie sich denn unter dieser maximal unscharfen Forderung vor? Was sind Ihre konkreten Pläne? Der zweite Punkt ist noch schwammiger: die Reform der Fortbildungsstruktur für Lehrkräfte anzupassen. Auch da würde mich interessieren, wie da die Pläne sind. Ich denke, dass die Lehrkräfte in den Schulen, aber auch wir hier im Parlament verdient haben, etwas Genaueres über Ihre konkreten Pläne in dieser Ausnahmesituation, in der sich die Schulen befinden, zu erfahren. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Herr Dr. Heinisch.
Dr. Jan Heinisch CDU
Es ist natürlich sehr bedauerlich, weil wir beide im Schulausschuss sitzen, wo genau darüber hinlänglich gestritten und diskutiert wird. Wir werden hoffentlich bald beide über 09.03.2023 denselben Kenntnistand an dieser Stelle verfügen, was insbesondere die Reform der Fortbildungsstruktur angeht, wozu wir über verschiedenste Ausarbeitungen, über verschiedenste Debatten, die wir mit dem Ausschuss, aber auch mit den Fachverbänden führen, feststellen, dass die Fortbildungsstruktur natürlich eine große Bandbreite aufweist, aber sicherlich auch noch Effizienzgewinne erzeugen kann. Denn die Kritik, die uns allen als Schulpolitikerinnen und -politikern entgegenschwappt, ist mehr als deutlich, nämlich dass es bei der Ausdifferenzierung, bei regionalen Fragen, bei der Frage einer gewissen Gleichförmigkeit des Angebotes, also dass jeder an jeder Stelle im Land auch die gleichen Chancen hat, entsprechende Themenfelder wahrzunehmen, plus dem großen Bedarf, den wir im Bereich Digitalisierung erleben, schon erforderlich ist, das System in der Summe zu hinterfragen. Genau das werden wir an der Stelle tun und weiter diskutieren. Dieser Antrag ist nur ein Aufschlag. Ich habe darauf hingewiesen, dass er nicht den Endpunkt eines Weges markiert, sondern sich die Zukunftskoalition auf einen Weg gemacht hat. Insofern ist er ein Meilenstein, aber es wird noch weitere geben, die da folgen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Franziska Müller-Rech [FDP]: Es ist kein Stein, es ist ein Kieselstein!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Zingsheim-Zobel das Wort.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kinder und Jugendlichen, die heute in die erste Klasse gehen, werden in frühestens zehn und spätestens in 13 Jahren vor der Entscheidung stehen, welche berufliche Laufbahn sie einschlagen wollen, ob Ausbildung oder Studium. Entscheidend wird dabei auch sein, wie sich der Arbeitsmarkt weiterentwickelt hat, wie tief sich junge Menschen in Schule auch mit eigenen Perspektiven und Stärken auseinandersetzen konnten, wie wir gesamtgesellschaftlich zusammenleben, welche Kompetenzen vermittelt wurden, aber auch, ob Schule alle Kinder mitnehmen konnte und kein Mensch im Schulsystem vor der Situation stand, nicht mehr folgen zu können. Seit Jahren stagniert die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss in Nordrhein-Westfalen. Diese Schülerinnen und Schüler stehen nicht vor der Frage der beruflichen Perspektive, sondern sie stehen vor Existenzfragen. In abso-Landtag luten Zahlen bedeutet das, dass 10.125 jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen massive Armut droht. In Nordrhein-Westfalens Schulen ist dieses Engagement dagegen enorm. Es geht häufig über die individuelle Belastungsgrenze hinaus, und die Fülle der Aufgaben macht es kaum mehr möglich, allen Bedürfnissen der Schüler*innen, der Eltern und des Unterrichts gerecht zu werden. Didaktisch gut aufbereiteter Unterricht und bloße Wissensvermittlung bilden nicht allein die Alltagsrealität von Lehrkräften an unseren Schulen ab. Die Komplexität des Lebensumfelds von Schüler*innen nimmt zu und die Aufgabe im Lehrerberuf ebenso. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass wir weiter mit aller Kraft dem Lehrkräftemangel entgegenwirken. Das Handlungskonzept von Ministerin Feller geht hier erste gute Schritte. Mit der eingerichteten AG Unterrichtsversorgung im Ministerium arbeiten wir weiter an Verbesserungsmöglichkeiten. Diese Arbeit wollen wir mit diesem Antrag unterstützen und denkbare Wege in Prüfung geben. Studierende von „students@school“ beispielsweise sind in enger Begleitung in Schulen und unterstützen dort Kleingruppen in mathematischen und sprachlichen Kompetenzen. Ein Ausbau und die Erweiterung ist doch genau das, was wir auch angesichts der IQB-Studie brauchen. Für die Förderung der Grundkompetenzen brauchen wir jede Lehrerin und jeden Lehrer. Besonders die sonderpädagogischen Lehrkräfte haben in diesem Bereich im Studium weitere Methoden kennenlernen dürfen, die sie im gemeinsamen Lernen bestens einbringen können. Dafür ist zu prüfen, inwiefern sonderpädagogische Lehrkräfte auch selbstständigen Unterricht durchführen können. Denn es ist nicht die Entscheidung zwischen Unterricht oder Fördern, sondern es ist beides. Die Abordnungsregelung muss dahin gehend beleuchtet werden, dass eine gute Lehrer-Schüler-Förderrelation auch im gemeinsamen Lernen möglich ist. Wir wollen gute inklusive Bildung. Es sind aber ausdrücklich und schon lange nicht mehr nur Lehrerinnen und Lehrer, die an Schulen arbeiten. Zum Glück, denn Schule muss ganzheitlich betrachtet werden, muss ein Ort der Begegnung des Quartiers, ein Ort der Selbstverwirklichung und Kooperation sein. Inklusiv und interkulturell – unsere Reaktion darauf muss multiprofessionell sein: von Alltagshelfenden bis Lerntherapeut*innen, von Schulsozialarbeit bis zur Einsatzmöglichkeit zugewanderter Menschen durch Anerkennung von ausländischen Abschlüssen. Balu und Du, ROCK YOUR LIFE! oder das Chancenwerk sind aus der Schule nicht wegzudenken. Genau 09.03.2023 solche Mentoringprogramme ermöglichen Schüler*innen den Fokus auf eine ganzheitliche und gelingende Persönlichkeitsentwicklung. Wir wollen unserem Versprechen im Koalitionsvertrag gerecht werden und multiprofessionelle Teams stärken. Dafür braucht es transparente Qualitätskriterien und Aufgabenbeschreibungen, damit die Unterstützung der Schüler*innen auch passgenau ist und koordiniert ankommt. Wenn wir mehr Professionalität und Multiprofessionalität wollen, braucht es Austauschräume und Möglichkeiten der Kooperation aller am Schulleben beteiligten Personen. Es passiert auch heute schon häufig, nur passiert dieser Austausch meist on top. Auch hier muss geschaut werden, wie wir den Anforderungen an multiprofessionelles Arbeiten gerecht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, uns allen zusammen muss daran gelegen sein, dass wir den Fachkräftemangel im Bereich „Schule“ abwenden. Unser Antrag zeigt viele Möglichkeiten auf, wie wir mehr Menschen in das System bringen. Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass es eine Frage danach sein wird, wie wir als „Arbeitsort Schule“ attraktiv sein können und wie wir das Ganze finanzieren. Deshalb werden wir in konstruktive Gespräche eintreten müssen, um miteinander zu diskutieren, was uns Bildung wert ist und welche Hebel uns dafür zur Verfügung stellen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Frau Kollegin Zingsheim-Zobel, es liegt noch eine Kurzintervention der Kollegin Müller-Rech vor, der ich jetzt für 90 Sekunden das Wort erteile.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Zingsheim-Zobel, ich möchte Ihnen dieselbe Frage stellen, die ich eben Ihrem Kollegen Dr. Jan Heinisch gestellt habe. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wie origi- nell!) Ich möchte noch einmal bemerken, dass der Antrag sehr schwammig bleibt, dass er ein wenig unkonkret ist und dass sich die Lehrkräfte, aber auch die Schülerinnen und Schüler und Eltern wenig darunter vorstellen können, wie das konkret in ihrer Situation helfen soll. Exemplarisch die letzten beiden Punkte auch für Sie, weil mir die Antworten von Herrn Dr. Heinisch nicht ausgereicht haben; er ist sehr schwammig und unkonkret geblieben. Aber vielleicht können Sie zur Erhellung beitragen. Landtag Zum einen geht es um den Punkt, durch Veränderungen in der Lehrkräfteausbildung zusätzliche Ressourcen zu gewinnen. Wie wird das eine Fachkräfteoffensive in unseren Schulen bringen? Darauf ist Herr Dr. Heinisch leider gar nicht eingegangen. Der zweite Punkt ist, die Reform der Fortbildungsstruktur für Lehrkräfte anzupassen. Es wurde von einer Ausweitung gesprochen, aber auch da ist nicht klar geworden, inwiefern das hilft, mehr Leute in unsere Schulen zu bekommen. Was stellen Sie sich unter diesen beiden Punkten konkret vor? Was sind die konkreten Pläne von CDU und Grünen?
Christof Rasche
Bitte.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Erst einmal ist das ein Prüfauftrag mit der Bitte, diese Punkte, auf die wir uns verständigt haben, mitzudenken und mitzunehmen, damit wir mehr Fachkräfte in die Schule bekommen. Die Frage nach der Fortbildung – das hat die Ministerin auch bereits im Schulausschuss angekündigt – muss noch einmal in der Struktur angegangen werden, weil es sehr viele Anbieter*innen in Nordrhein-Westfalen gibt, die dazu beitragen, gute Lehrkräfte auszubilden und fortzubilden. Da müssen wir hingucken, und da kann auch ein Mehrwert sein, sich die Struktur anzugucken und zu fragen, wie die verbesserbar ist. Bei der Frage nach der Ausbildung ist zum Beispiel ein Punkt aus dem Koalitionsvertrag ganz konkret zu nennen, nämlich dass der Vorbereitungsdienst dahin gehend geprüft und überarbeitet werden muss, dass er mehr die Lebensrealität von tatsächlich Lehrenden später im Unterricht und bei Schulen abbildet. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt kommen wir zur SPD-Fraktion und zur Kollegin Engin. Bitte schön.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Eine der größten Herausforderungen in unserem Bildungssystem ist die Bewältigung des eklatanten Lehrkräftemangels. Diese Feststellung ist alles andere als neu oder kommt gar plötzlich und unerwartet wie ein Tsunami auf uns zu. Wir haben also kein Erkenntnisproblem, sondern ein folgenschweres politisches Handlungsdefizit. Die Konsequenzen des Lehrkräftemangels sind an unseren Schulen überall sichtbar: struktureller Unterrichtsausfall, große Klassen, enorme Mehrbelastung 09.03.2023 für die vorhandenen Lehrkräfte, desaströse Ergebnisse beim jüngsten IQB-Bildungstrend und eine hohe Schulabbrecherquote. Ende letzten Jahres musste die Landesregierung einräumen, dass der Lehrkräftemangel wesentlich höher ist als bislang angenommen, nämlich bei 8.000 unbesetzten Stelle liegt. Der vorliegende Antrag von CDU und Grünen unterstützt das Handlungskonzept der Landesregierung zur Unterrichtsversorgung, das bereits am Dienstag Gegenstand einer Anhörung im Schulausschuss war. Viele Punkte aus dem Handlungskonzept wurden stark kritisiert, und viele Fragen sind offengeblieben. Ich möchte nur einige Schlaglichter werfen. Die Reform der Lehrkräftebesoldung und damit die Einführung gleichwertiger Lehrämter ist ein richtiger und längst überfälliger Schritt – leider mit vielen Ungereimtheiten. Wie gewährleisten wir zum Beispiel das beamtenrechtliche Abstandsgebot bei Schulleitungen und anderen Funktionsämtern? Wie berücksichtigen wir die Werkstatt- und Fachlehrerinnen und Fachlehrer? Wir erkennen eine wesentliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei der beabsichtigten Einschränkung der Teilzeitoption für Lehrkräfte. Auch Abordnungen von oben herab sind kein besonderes Zeichen der Wertschätzung. Man sollte sich hüten, auf dem Rücken des aktiven Lehrpersonals Instrumente anzuwenden, die eher das Gegenteil bewirken, dass nämlich noch mehr Lehrkräfte aus dem System abwandern. Wenn man Nachwuchs gewinnen will, kann man dies nicht, indem man den Beruf noch unattraktiver macht. Gerade gestern kam die Meldung, dass sich im Vergleich zum Vorjahr 1,4 % weniger Studierende für das Lehramt eingeschrieben haben. Die angekündigte Ausweitung der Studienplatzkapazitäten für das Lehramt an den NRW-Hochschulen ist notwendig. Unklar ist bislang, wie die Landesregierung das schaffen will. Eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung muss faktenbasiert sein. Also brauchen wir auch wieder eine Unterrichtsstatistik, die unverständlicherweise immer noch ausgesetzt ist. Nicht zuletzt benötigen wir ein zentrales Monitoring zur regionalen Lehrkräfteversorgung, um klar zu erkennen, wo man mit gezielter Steuerung Personalengpässe besonders ausgleichen muss. Die Landesregierung möchte mehr sozialpädagogische Fachkräfte in den Schulen einsetzen. Hier muss nun endlich auch die Besoldung der verschiedenen Professionen nachgebessert werden. Sozialpädagogische Fachkräfte und MPTs werden einfach nicht beachtet, und natürlich muss die dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit sichergestellt werden. Wir erwarten zudem, dass diese Professionen nicht Landtag als Reparaturbetrieb für fehlende Unterrichtsversorgung eingesetzt werden. Im Weiteren ist die beabsichtigte Reduzierung der Anzahl von Klassenarbeiten zwar sinnvoll. Aber warum dann lediglich in der Klasse 10 und nicht auch in anderen Klassen? Insgesamt müssen wir unsere althergebrachten Unterrichts- und Prüfungsformate sowie Lehrpläne einer kritischen Betrachtung unterziehen. Ich würde gerne mehr Punkte aufzählen, aber die Zeit reicht leider nicht aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und den Grünen, Lippenbekenntnisse reichen nicht aus. Dann muss man auch bereit sein, mutige Wege zu gehen, um die Schule auch von innen heraus zu reformieren, um sie als Lernort für Schülerinnen und Schüler sowie als Arbeitsstätte für Lehrkräfte attraktiver und qualitätsvoller zu gestalten. Die Zaghaften verheddern und verlieren sich im Klein-Klein. Den Mutigen gehört die Welt. Das gilt auch für die Schulpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen. In diesem Sinne sind wir als SPD bereit, über alles zu reden, was unsere Schulen wirklich nach vorne bringt. Aber dieser Antrag lässt viele Fragen offen, sodass wir uns als SPD-Fraktion enthalten werden. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Kollegin Müller-Rech das Wort.
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Unterrichtsausfall und der Lehrkräftemangel sind derzeit die zwei größten Herausforderungen für unsere Schulen im Land. Das hat massive Konsequenzen für den Alltag unserer Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrkräfte und der Eltern. Deswegen haben wir in der vorangegangenen Legislaturperiode fünf Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht, die erfolgreich waren. Sie haben dafür gesorgt, dass heute 13.300 Menschen mehr im Schuldienst sind, als das noch 2017 der Fall war. Dennoch sind heute immer noch 8.000 Lehrerstellen unbesetzt, und schlimmstenfalls könnten das bis zu 17.000 werden. Deswegen ist dringend Handlungsbedarf geboten. Ich bin aber schockiert, dass in dieser desaströsen Lage so ein zusammengeschusterter und schwammiger Antrag von Schwarz-Grün kommt. Unser geschätzter ehemaliger Kollege – inzwischen Landrat im Rhein-Erft-Kreis – Frank Rock hätte zu diesem Antrag gesagt: Da muss dringend mehr Fleisch an den Fisch. 09.03.2023 (Beifall von der FDP – Jochen Ott [SPD]: Das stimmt! Da erinnere ich mich!) Ich hatte wirklich das Gefühl, hier konnte sich Schwarz-Grün nicht so richtig auf irgendwelche Maßnahmen einigen und da musste noch schnell was zum Lehrkräftemangel rausgehauen werden für dieses Plenum. Dabei kam diese Ansammlung von Stichpunkten heraus, die einfach wahllos untereinandergeschrieben wurden. Kaum eine Forderung hat tiefere Substanz und lässt echte Lösungen für die Gewinnung von Fachkräften für unsere Schulen erkennen. Exemplarisch drei Punkte, die die Unausgegorenheit darstellen: Erstens schreiben Sie, Potenziale stecken unter anderem in der Senkung der Studienabbrecherquote. Da stimmen wir ja zu; gar keine Frage. Aber müssten Sie dafür nicht erst mal die Studienabbrecherquote ermitteln? Sie haben doch gar keine Zahlen darüber, wann welche Leute aus welchen Gründen das Lehramtsstudium schmeißen. Vielleicht sollten Sie erst mal damit anfangen, bevor Sie das hier so in den Antrag schreiben. (Beifall von der FDP) Zweitens haben Sie auch die Angleichung der Lehrkräftebesoldung als Anreiz zur Attraktivitätssteigerung des Berufs genannt. Da stimmen wir zu. Das ist ein Riesenerfolg, und dafür haben wir auch gekämpft. Das ist auch ein überfälliger Schritt gewesen, den aber leider ausgerechnet die CDU in den letzten Jahren blockiert hatte. Schauen Sie dazu einmal in die Wahlprogramme hinein. Da wird es deutlich. Das jetzt aber in dieser Notlage der Schule als Anreiz zu verkaufen, das sollten die Grundschullehrkräfte draußen besser nicht hören, nachdem Sie hier so lange blockiert haben. (Beifall von der FDP) Was aber drittens fast dem Fass den Boden ausschlägt, ist Ihre Verteidigung, wenn es um die Einschränkung der Teilzeit geht. Meine Güte! Für uns Freie Demokraten steht fest: Es gibt keine unbegründete Teilzeit. Niemand in diesem Land geht aus Jux und Tollerei in Teilzeit. Dahinter steckt immer ein Grund. Aber das nehmen Sie nicht zur Kenntnis. (Beifall von der FDP und der SPD) Dieser Antrag ist eine absolute Farce. Zumal haben wir gerade gemerkt – deswegen habe ich auch diese Kurzinterventionen gemacht –, dass die CDU und die Grünen nicht einmal bei jedem Stichpunkt wissen, was konkret dahintersteckt, wohin die Reise gehen soll und was sie damit bezwecken. Das ist eine absolute Farce gegenüber unseren Lehrkräften, und das wird auch der Situation in unseren Schulen absolut nicht gerecht. Deswegen lehnen wir diesen substanzlosen Schnellschuss ab. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der FDP – Jochen Ott [SPD]: Aber deshalb ist es ja eine direkte Abstimmung! – Zuruf von der CDU: Daran erinnern wir bei Gelegenheit!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Herr Clemens das Wort.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon etwas merkwürdig, dass die Fraktionen von CDU und Grünen einen Antrag zur Fachkräfteoffensive an den Schulen vorlegen, obwohl die von Ihnen getragene Regierung in dieser Sache gerade erst ein Handlungskonzept verabschiedet hat. Es scheint so, als sei das Vertrauen der regierungstragenden Fraktionen in die Schulministerin und in das von ihr geführte Ministerium nicht besonders groß. So wirkt es zumindest, wenn man als Regierungsfaktionen glaubt, ein vom eigenen Fachministerium vorgelegtes Handlungskonzept ergänzen zu müssen. Anders als das Handlungskonzept enthält der vorliegende Antrag Forderungen, die in eine Entprofessionalisierung des Lehrerberufs münden sollen. Möglicherweise haben die Grünen in der Koalition aber auch Druck gemacht, denn Anträge in diese Richtung gab es in der letzten Legislaturperiode noch mit dem Partner der Grünen im Geiste, der SPD, zuhauf. So wird zum Beispiel gefordert, dass die Regierung den Einsatz von zusätzlichen Kräften im Unterricht aus weiteren Professionen mit einer Perspektive für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf prüfen solle. Bei multiprofessionell tätigem Personal sollen die Zielgruppen für den Einsatz möglicherweise erweitert werden. Das heißt nichts anderes, als dass die in irgendeinem Beruf ausgebildeten Personen als vollwertige Lehrkräfte tätig sein können, wenn sie eine gewisse Zeit als Lernbegleiter eingesetzt waren. Das kann keine tragfähige Lösung des Problems sein. Auch viele Bildungsverbände sehen das kritisch und warnen ebenfalls vor einer Deprofessionalisierung des Lehrerberufs beim Stopfen von Personallücken. So sehr die Arbeit von Lernbegleitern und anderen Kräften multiprofessioneller Teams zu schätzen und zu achten ist, so wenig können Sie jedoch Lehrkräfte ersetzen, die ein schulisches Fachstudium absolviert haben und dabei in einer intensiven theoretischen und praktischen Auseinandersetzung mit pädagogisch-didaktischen Theorien und Methoden darauf vorbereitet wurden, anspruchsvollen schülerorientierten Unterricht zu geben. Dieses Ansinnen ist bereits grandios gescheitert, als man von den Grundschullehrkräften und von den Lehrkräften der weiterführenden Schulen verlangte, Kinder mit einem besonderen Förderbedarf zusam-09.03.2023 men mit den Kindern ohne einen besonderen Förderbedarf zu unterrichten, ohne das intensive Studium eines Förderschullehrers absolviert zu haben. Jetzt wollen Sie ein ähnliches Experiment auf eine andere Art und Weise wiederholen. Ich kann Ihnen aber jetzt schon sagen, dass auch das nicht den Effekt haben wird, den Sie sich erhoffen. Vorsichtigerweise fordert der Antrag nur die Prüfung dieser Möglichkeiten; es bleibt schwammig. Ich kann Ihnen sagen, wie diese Prüfung ausgehen wird: Sie wird in der Breite die Untauglichkeit Ihrer Idee zum Ergebnis haben. Ich halte auch noch andere Forderungen für untauglich. So sind die Lehramtsanwärter bei dem im Augenblick selbstständig zu erteilenden Unterricht sehr gefordert, und eine Ausweitung des selbstständigen Unterrichts würde eine zusätzliche Belastung bedeuten, die etliche Referendare nicht stemmen werden. Die Gefahr, dass noch mehr angehende Lehrkräfte aussteigen, steigt damit. Hier müssen Sie deutlich umsteuern: Geben Sie das Praxissemester auf und erweitern Sie das Referendariat wieder auf 24 Monate. In dieser Zeit ist es den Referendaren zumutbar, aber auch möglich, selbstständigen Unterricht zu geben, den sie im Praxissemester in dieser Form nicht geben können. Dass Sie bereit sind, frühere Entscheidungen zu revidieren, zeigt auch Ihre Absicht, Lehrkräfte für bestimmte Schulstufen einzustellen, die in einem Schulfach den Bachelorabschluss vorweisen können. Damit revidieren Sie in entscheidender Weise eine Bestimmung des Lehrausbildungsgesetzes vom Mai 2009. Sie sollten hier aber Nägel mit Köpfen machen und die Lehrerausbildung für Grund- und Hauptschullehrer sowie für die Lehrer für die Sekundarstufe I grundsätzlich den Fachhochschulen übertragen, denn die Auflösung der pädagogischen Hochschulen ist eine Ursache für den gravierenden Lehrermangel. Ihre Maßnahmen werden bei der Anwerbung von künftigen Lehrkräften dagegen keine 180-Grad-Wende in die Wege leiten, obgleich viele der Maßnahmen zu begrüßen sind, die im Handlungskonzept angeführt werden. Der vorliegende Antrag ist jedoch ohne Substanz, und wir können ihn nur ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Feller das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Lehrkräftemangel ist sowohl bundesweit als auch im Land Nordrhein-Westfalen eine Landtag der größten Herausforderungen für die Schulen. In unserem Bundesland stellt sich der Mangel je nach Lehramt, Schulform und Region sehr unterschiedlich dar. So fehlen vor allem Lehrkräfte an Grundschulen im Bereich der Sonderpädagogik, der Sekundarstufe I sowie im MINT-Bereich der Sekundarstufe II. Darüber hinaus ist die berufliche Bildung in den gewerblich-technischen Fachrichtungen stark betroffen. Für uns im Ministerium besitzt dieses Thema eine hohe Priorität. Das sind wir nicht nur unseren Schülerinnen und Schülern schuldig, sondern in den Händen der Schülerinnen und Schüler von heute liegen auch die Problemlösungen von morgen. In unseren Schulen von heute wird die Generation gebildet, die morgen auf unsere gesellschaftlichen Herausforderungen Antworten finden muss. Die Schülerinnen und Schüler sind auch unsere künftigen Fachkräfte, die unser wirtschaftliches Wachstum in Nordrhein-Westfalen gewährleisten müssen. Um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung umzusetzen, haben wir das Handlungskonzept „Unterrichtsversorgung“ erarbeitet. Dieses Handlungskonzept haben wir Mitte Dezember des letzten Jahres im Ausschuss für Schule und Bildung und damit auch der Öffentlichkeit ausführlich vorgestellt. Das Handlungskonzept „Unterrichtsversorgung“ enthält kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen; das wurde gerade schon einmal ausdrücklich erwähnt. In diesem Handlungskonzept finden sich auch Maßnahmen, die einige Wochen später von der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission geteilt wurden, die weitere Vorschläge dazu gemacht hat. Diese Vorschläge werden wir uns noch einmal genau anschauen, und wir werden prüfen, was wir davon in Nordrhein-Westfalen umsetzen. Zudem habe ich immer gesagt, dass das Handlungskonzept „Unterrichtsversorgung“ ein erster oder ein weiterer Schritt ist. Wir haben danach nämlich nicht die Hände in den Schoß gelegt, sondern arbeiten an weiteren Maßnahmen. Und da sind wir auch ständig dran. Es bleibt ein Dauerprozess, die Unterrichtsversorgung in unserem Land zu gewährleisten. Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen, die hier genannt worden sind. Liebe Frau Abgeordnete Müller-Rech, nicht, dass Sie mich noch nach der Fortbildungsstruktur fragen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Wir haben im Ausschuss für Schule und Bildung ausführlich mithilfe einer Power-Point-Präsentation dargestellt, welche Kritik auch nach gutachtenwissenschaftlicher Begleitung an der Fortbildungsstruktur im Land Nordrhein-Westfalen besteht. Ich habe dem Ausschuss zugesagt, im Laufe des Frühjahrs auf ihn zuzukommen, wie wir uns die Fortbildungsstruktur im 09.03.2023 Land Nordrhein-Westfalen vorstellen. So wie sie derzeit ist, funktioniert sie nicht. Sie haben vorhin bei einem anderen Tagesordnungspunkt die Fachoffensive für Deutsch und Mathematik erwähnt. Wir haben uns das vor dem Hintergrund der Ergebnisse der IQB-Studie noch einmal genau angeschaut und mit Wissenschaftlern gesprochen. Was die uns sagen, ist: Die Fachoffensiven sind nicht schlecht, aber sie kommen schlichtweg nicht in Schulen an, weil sie ein schwaches Fortbildungssystem haben. Deswegen müssen wir da ran, und das werden wir auch tun. Noch ein Wort zum Thema „voraussetzungslose Teilzeit“. Wir haben gestern schon darüber gesprochen. Der Begriff „voraussetzungslose Teilzeit“ ist ein technischer Begriff, ein Rechtsbegriff, der auch so im Gesetz steht. „Voraussetzungslose Teilzeit“ heißt, ich muss keinen Grund angeben. Dass natürlich innerlich jeder einen Grund hat, warum er den Antrag stellt, ist doch klar. Aber ich muss ihn nicht angeben. Wenn er ihn angibt oder den Antrag als solchen, dann wägt die zuständige Behörde ab, ob dienstliche Gründe entgegenstehen. Deswegen sagen wir: Um es von Teilzeitanträgen aus familienpolitischen Gründen zu unterscheiden, gibt es die „voraussetzungslose Teilzeit“, und nur um diese geht es. Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Frau Ministerin Feller, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3301. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer stimmt dagegen – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Kollegen der SPD. Somit ist der Antrag Drucksache 18/3301 angenommen. Wir kommen zu: 6 Tagespflegen ausbauen, nicht einstampfen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/3304 Der Kollege Thorsten Klute steht für die SPD-Fraktion schon bereit. Bitte schön.
Thorsten Klute SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation Landtag in der Pflege ist schwierig, sehr schwierig. Die Anzahl der Pflegebedürftigen steigt deutlich. Waren es in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 noch 965.000 Menschen mit Pflegegrad, so waren es nur zwei Jahre später schon 23,5 % mehr, nämlich knapp 1,2 Millionen Menschen. Diese Zahl dürfte schon heute nicht mehr aktuell sein, die Zahl der Pflegebedürftigen im Land steigt nämlich weiter. Die allermeisten Menschen mit Pflegegrad leben zuhause, dort, wo sie übrigens in aller Regel leben wollen. 86 % der Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen sind das. Nur 14 % leben in vollstationären Einrichtungen. Bereits heute haben wir viel zu wenige professionelle Pflegekräfte. Die Pflege geht selbst am Stock. Wer glaubt, wir könnten den weiter steigenden Bedarf an Pflegedienstleistungen auch nur annähernd vollstationär decken, lebt nicht in der Wirklichkeit. Es kommt in Zukunft also entscheidend darauf an, die Pflege zu Hause zu unterstützen, besser als heute. Dafür machen wir von der SPD uns in Nordrhein-Westfalen ganz stark. (Beifall von der SPD) Deshalb haben wir bereits neulich den Antrag für mehr Unterstützung für pflegende Angehörige hier in den Landtag eingebracht. Das ist eine Gruppe mit einem hohen Armuts- und einem hohen Vereinsamungsrisiko. Die ausgesprochen aufschlussreiche Anhörung von Expertinnen und Experten zu dem Antrag in der letzten Woche hat noch einmal unterstrichen, wie wichtig Einrichtungen wie die Tagespflegen sind, für pflegende Angehörige ebenso wie für die Pflegebedürftigen selbst. Gerade die Tagespflegen im Land sind derzeit in einer besonders schwierigen Lage, mehr noch vielleicht als die Pflege insgesamt ohnehin schon. Dabei brauchen gerade unsere Familien die Tagespflegeeinrichtungen in Zukunft noch viel mehr. Sehr vehement vertrete ich die Auffassung, dass wir die Pflege in Zukunft viel stärker unter familienpolitischen Aspekten betrachten müssen. (Beifall von der SPD) Die Vereinbarkeit von Pflege zu Hause und Beruf ist auch ein Thema der Familienpolitik. Apropos Familienpolitik: Wo ist bei diesem Thema eigentlich die Familienministerin? Der familienpolitische Sprecher der Opposition, Dennis Maelzer von der SPD, ist im Saal und unterstreicht mit seiner Anwesenheit sein Interesse. (Zurufe von der CDU: Oh!) Aber die Familienministerin ist nicht da. Für unsere Familien ist auch die Pflege wichtig, Frau Ministerin. (Beifall von der SPD) Aber immerhin ist der Pflegeminister da. Das ist gut. 09.03.2023 (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]: Ganz schön billig!) Genau den wollen wir mit unserem heutigen Antrag ermutigen, die Tagespflegen in Nordrhein-Westfalen zu retten. Wohlfahrtsverbände haben ihn erst vor wenigen Wochen mit einem Brief angeschrieben und auf die äußerst angespannte Lage in der Tagespflege aufmerksam gemacht. Sie erwarten Hilfe, und ich finde, sie haben recht damit. Äußere Umstände wie noch immer hohe Ausfälle von Tagesgästen, auch durch Corona, die stark gestiegenen Energiekosten und vielleicht auch eine verbreitete Unkenntnis über Tagespflegeangebote und über deren verhältnismäßig geringere Kostenbeiträge bringen weite Teile der Einrichtungslandschaft in eine existenzbedrohende Lage. Nordrhein-Westfalen kann es sich nicht leisten, dass noch in diesem Jahr ein großer Teil der Tagespflegeplätze im Land wegfallen kann. Die kommen so schnell nicht mehr wieder, die Menschen brauchen sie aber, in Zukunft wohl noch viel mehr. Herr Minister Laumann, Sie haben vor wenigen Tagen eine neue Abteilung in Ihrem Haus eingerichtet, die Abteilung für Pflege und Alter. Das begrüßen wir ausdrücklich, das ist ein richtiger Schritt. Es wäre auch ein ganz starkes Zeichen zum Auftakt dieser neuen Abteilung, wenn Sie gleich zu Beginn für eine Rettung der Tagespflege in Nordrhein-Westfalen sorgten. Verweisen Sie dabei bitte nicht schon wieder auf den Bund, Sie können das allein. Niemand, wirklich niemand verbietet Ihnen, den Rettungsschirm für die Tagespflege in Nordrhein-Westfalen aufzuspannen, und zwar sofort, weil nämlich Hilfe sofort nötig ist. (Beifall von der SPD ) Niemand verbietet Ihnen, endlich auch die zukünftige Rolle der Tagespflege im Land genauer zu definieren, im Gegenteil: Sie erhalten dafür Unterstützung von der Opposition, wenn Sie es machen. Daher unser Antrag. Sagen Sie Ja und stimmen Sie zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion hat nun Kollegin Britta Oellers das Wort.
Britta Oellers CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tagespflege ist ein sehr wichtiges Angebot für unsere älteren Menschen. Sie bringt älteren und pflegebedürftigen Menschen Abwechslung in ihr Leben und unterstützt bzw. entlastet auch die pflegenden Angehörigen. Landtag Daher ist die Tagespflege für die CDU-Fraktion ein unverzichtbares Angebot, ein wichtiger Baustein in der Pflege und natürlich auch ein Instrument gegen die Einsamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dass dies kein Lippenbekenntnis ist, konnten alle in der Pandemie erkennen. Zur Vermeidung von Betriebsinsolvenzen wurde der NRW-Rettungsschirm über die Tagespflegen gespannt und Leistungen in Höhe von 19,2 Millionen Euro für den Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 ausgezahlt. Die coronabedingten Mindereinnahmen für die weggefallenen Leistungen der Pflegeversicherung wurden ebenfalls voll kompensiert. Mich irritiert daher der SPD-Antrag mit der Überschrift „Tagespflegen ausbauen, nicht einstampfen“. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wer stampft denn hier ein? Im Gegenteil: Das Angebot wurde sogar ausgebaut. Stand März 2023 gibt es 1.257 Tagespflegeeinrichtungen bei uns in NRW. Das sind deutlich mehr als vor Beginn der Pandemie. Somit ist die Überschrift schon hier irreführend und falsch. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Sie schildern in Ihrem Antrag ohne Beleg, dass viele Einrichtungen nur noch eine Auslastung von 60 % hätten. Wie kommen Sie auf diese Zahl? (Rodion Bakum [SPD]: Bei der Anhörung zu- gehört? Scheinbar nicht!) Und was sind „viele“ Einrichtungen? Dramatisieren Sie hier, oder ist es wirklich so? Ich war auch bei der Anhörung dabei, ich habe aber nicht gehört, dass hier alle Einrichtungen nur auf 60 % fahren. (Thorsten Klute [SPD]: Ist der Brandbrief falsch?) Wenn es so ist, sollte man erst einmal nach den Veränderungen im System suchen. Die Tagespflege hat sich auch schon vor Corona gerechnet, sonst hätten wir die Anzahl der Plätze und Anbieter nicht steigern können. An der Nachfrage und dem Bedarf kann es – wie Sie selbst beschreiben – nicht liegen. Wir haben so viele ältere Menschen, die sich einen Tagespflegeplatz wünschen. Was ist da also los? Das sollte man erst einmal erörtern. Die Gründe, Herr Klute, haben Sie vorhin nicht genannt, oder ich konnte nicht heraushören, dass Sie sie erörtert haben. (Thorsten Klute [SPD]: Dann haben Sie nicht zugehört!) Das sollte man erst erörtern und dann Lösungen dafür suchen, aber Sie als SPD gehen anders vor. Ohne das Problem und vor allem die Ursachen zu 09.03.2023 kennen, fordern Sie wieder einen neuen Rettungsschirm. Das kann doch nicht im Ernst die Lösung sein. So macht man doch keine solide Politik. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie glauben mir bei dem Problem ja nie!) Der geforderte Rettungsschirm wäre viermal so groß wie der letzte Rettungsschirm für die Tagespflege. Womit begründen Sie das? Das beschreibt ganz gut, warum wir Ihren unprofessionellen und durch nichts belegten Antrag nur ablehnen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und Dennis Sonne [GRÜNE])
Christof Rasche
Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Mostofizadeh das Wort.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Tagespflege und überhaupt die Pflege sind wichtige Themen, die in Nordrhein-Westfalen zu besprechen sind. Deswegen, Herr Kollege Klute, finde ich Ihre komische Eskapade, zu sagen, dass die Familienministerin nicht da sei, der familienpolitische Sprecher der Fraktion aber schon, ein bisschen schade. Das haben Sie auch überhaupt nicht nötig, Sie sind ein ehemaliger Staatssekretär, Sie wissen, wie das Geschäft funktioniert. Und dass es Sitzprämien im Parlament gibt, wusste ich auch noch nicht. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die hole ich mir gleich bei Ihnen ab!) Würde ich Ihre Logik herumdrehen, müsste ich zur Kenntnis nehmen, dass Thomas Kutschaty kein Interesse an der Familienpolitik hat. Das ist doch albern, was Sie da machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Kommen wir zurück zu Sache, denn das ist ein durchaus ernstes und wichtiges Thema. Die Pflege ist, wenn nicht die zentrale, so doch mindestens eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft. Die Zahlen sind richtig beschrieben, Sie haben sie in Ihrem Antrag aufgezeigt. Natürlich brauchen wir dafür Konzepte, und natürlich sind wir hier – dabei sind wir uns hoffentlich einig – als Land nicht allein unterwegs. Themen wie doppelte Pflegegarantie, Pflegefreizeiten, Freistellung vom Beruf betreffen nicht nur die Pflege älterer Menschen bzw. die Seniorinnen und Senioren, sondern auch viele andere, etwa behinderte junge Menschen, die, vielleicht auch nur vorübergehend, auf Pflege angewiesen sind. Deswegen haben wir uns etliche Punkte vorgenommen: für Quartierspflege, für einen Aufbau bzw. eine Erwei-Landtag terung – das ist ja keine neue Erfindung – von Kompetenzzentren in den Städten. Das alles sind wichtige Punkte. Aber kommen wir ganz konkret auf Ihre Forderung zurück: Sie wollen im Prinzip eine Vollausfallversicherung für die Tagespflege machen. Die 80 Millionen Euro sollen – wenn ich Ihre Rechnung richtig verstehe – genau das abdecken, was an Fehltagen zustande kommt. Dann frage ich mich: Warum machen Sie das nicht bei der Physiotherapie? Warum machen Sie das nicht bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen? Warum machen Sie das nicht bei der Ergotherapie? Ich kann Ihnen sagen, dass es die Praxis mal eben zwischen 150 und 300 Euro kostet, wenn bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Stunde ausfällt. Auch dort haben wir einen großen Mangel an Plätzen, und deshalb könnte ich mich fragen, warum dieser Ausfall nicht ausgeglichen wird. Die Zahlen sprechen sogar dagegen – das hat die Kollegin Oellers ausgeführt, und der Minister wird ja wahrscheinlich auch noch etwas dazu sagen. Wir haben das Problem, dass deswegen ganze Einrichtungen schließen müssten, in dieser Schärfe nicht. Trotzdem – und das würde ich durchaus zugestehen – kann man darüber nachdenken, ob es Mechanismen gibt, die helfen könnten. Aber dann müssen es Mechanismen sein, die auch diejenigen mit in die Pflicht nehmen, die Termine absagen. Die haben ja auch ein Budget, das sie anwenden können. Möglicherweise wollen sie auch die Träger mit in die Pflicht nehmen, was ein Versicherungssystem ausmachen kann. Warum soll die öffentliche Hand der Generalsausfallbürge für Vorkommnisse in der Tagespflege sein? Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht ganz nachvollziehen, Herr Kollege. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deswegen werden wir den Antrag ablehnen. Es würde sich aber schon lohnen – darauf ist ja auch unser doch sehr ausführliches Kapitel im schwarzgrünen Koalitionsvertrag ausgelegt –, sich die Mechanismen mal im Ganzen anzuschauen. 80 Millionen Euro – ohne Deckungsvorschlag! Nach einer Debatte, wie wir sie gestern hatten, in der die SPD-Fraktion hier im Parlament sagte, alles, was getan werde, müsse aus dem laufenden Haushalt finanziert werden, machen Sie nicht einmal einen Deckungsvorschlag dazu, wie diese 80 Millionen Euro zustande kommen sollen. „Wünsch dir was“ mag ein Spiel sein, das Sie gerne spielen, ist aber keines seriösen Parlaments würdig. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Lieber Kollege und liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir sind sehr daran interessiert, die zentrale Aufgabe der Stadtentwicklungspolitik, Präventionspolitik, Gesundheitspolitik, Pflege- und Familien-09.03.2023 politik gut nach vorne zu diskutieren. Nach der Systematik, auf eine Wunde ein Pflaster zu kleben und dann zu schauen, wie es weitergeht, vorzugehen, werden wir Grünen nicht mitmachen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susanne Schneider das Wort.
Susanne Schneider FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jeder und jede kann durch eine Krankheit in die Situation geraten, den Alltag nicht mehr alleine bewältigen zu können. Werte Frau Oellers, das ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen können durchaus pflegebedürftig werden und es im tragischen Fall auch bleiben. Wir als FDP-Landtagsfraktion setzen uns für eine qualitativ hochwertige Pflege ein. Hilfsangebote müssen so verzahnt sein, dass sie der oder dem Einzelnen die Wahlfreiheit lassen, wie sie oder er leben möchte: ob mit ambulanter Pflege in häuslicher Umgebung, in Pflegewohngruppen oder in einem stationären Pflegeheim. Einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung einiger Angebotsformen lehnen wir bekanntermaßen ab. Die Tagespflege ist eine wichtige Ergänzung eines vielfältigen Pflegeangebots und hat in der letzten Zeit an Bedeutung gewonnen. Sie ermöglicht vielen Menschen, weiterhin zu Hause zu leben und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Sie entlastet auch pflegende Angehörige, die während der Zeit der Betreuung der Pflegebedürftigen in der Tagespflege ihrer Arbeit nachgehen, eigene Interessen verfolgen oder einfach mal ihre Hobbys pflegen können. Für die Pflegebedürftigen selbst bedeutet die Tagespflege Gemeinschaft und eine willkommene Abwechslung. In der Pflege ist die wirtschaftliche Situation für viele Einrichtungen derzeit alles andere als rosig. Allgemeine Preissteigerungen aufgrund der vielfältigen Krisenlagen treffen auch dort die Angebote. So ächzen zum Beispiel die ambulanten Pflegedienste momentan unter den Mobilitätskosten. Bei den Tagespflegeeinrichtungen hingegen ist die Problematik anders gelagert. Noch immer kommt es infolge der Pandemie zu kurzfristigen Absagen der Tagespflegegäste. Ich erwarte zwar, dass sich diese coronabedingten Vorbehalte in den kommenden Monaten wieder normalisieren werden. Dennoch bringen diese Ausfälle in vielen Einrichtungen die Kalkulation durcheinander. Während die Tagespflege mit einer Auslastung von 80 % rechnet, wird diese tatsächlich eher bei 60 % liegen. Wenn die vorgesehene Auslastung nicht Landtag erreicht wird, hat dies natürlich Einnahmeausfälle zur Folge. Die Kolleginnen und Kollegen beziffern die finanziellen Verluste auf 70 bis 80 Millionen Euro, wobei diese Schätzung auf mich als mit dem dicken Daumen gemacht wirkt. Bei der eigentlichen Forderung des Antrags, nämlich der nach der Schaffung eines Rettungsschirms, hat sich die SPD daher am oberen Ende der Schätzung orientiert. Aus unserer Sicht ist es nicht ganz überzeugend, wenn ein Rettungsschirm nicht ansatzweise auf tatsächlichen Ausfällen basiert, sondern nur auf einer groben Schätzung beruht. Die eigentliche Frage ist jedoch nicht die nach der Höhe eines Rettungsschirms, sondern die nach einer zielgenauen Ausrichtung von Hilfen. Bei Pflegeeinrichtungen sind die Länder und Kommunen grundsätzlich für die Investitionskosten zuständig, während die laufenden Vergütungen in der Verantwortung der Kostenträger liegen, also der Pflegeversicherung und des Bundes. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: So ist es!) Ausfälle bei den laufenden Vergütungen in der Tagespflege müssen daher in den entsprechenden Vereinbarungen berücksichtigt werden. Dies ist unserer Kenntnis nach auch Thema bei den Verhandlungen. Bei der Investitionsförderung liegt die Kalkulation für die Auslastung ebenfalls bei 80 %, während die Förderung nur für tatsächliche Belegungstage gezahlt wird. Da könnte eine gezielte Unterstützung der Einrichtungen, die aufgrund ihrer geringen Auslastung tatsächlich in Schwierigkeiten geraten, sinnvoll sein. Allerdings sollten wir mit Sondertöpfen wieder zurückhaltender werden und Landesmittel nicht dauernd mit der Gießkanne verteilen. Daher ist aus unserer Sicht mehr als fraglich, inwiefern ein gesonderter Rettungsschirm für die gesamte Tagespflege wirklich sinnvoll ist. Vielmehr sollte das Land die Pflegeeinrichtungen gezielt unterstützen, die tatsächlich in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Umgesetzt werden könnte dies als Billigungsleistung aus einem Hilfsfonds. Die FDP-Landtagsfraktion hat sich bereits während der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2022 für einen Hilfsfonds zur Sicherung sozialer Infrastrukturen ausgesprochen. Die Tagespflege ist für uns, wie bereits erwähnt, ein wichtiges Element in einer vielfältigen Pflegelandschaft. Einen wenig zielgenauen Rettungsschirm, dessen Höhe nur sehr grob geschätzt ist, können wir jedoch nur ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion hat nun Dr. Vincentz das Wort. 09.03.2023
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Menschen in unserer Gesellschaft sind aktuell durch die Inflation, durch die Preissteigerungen, durch die Energiekosten, belastet. Das gilt unter anderem für die Pflege und, ja, auch für die Tagespflege, die einen sehr wichtigen Teil der Pflegeeinrichtungen darstellt. Sie ist in zweierlei Hinsicht wichtig. Sie bietet nicht nur vielen Menschen eine professionelle Pflege, sondern ist auch wichtig, weil dort gerade Menschen Pflege finden, deren Angehörige berufstätig sind. Dass die Menschen, die pflegen, gleichzeitig einem Beruf nachgehen können, ist mit Blick auf den demografischen Wandel doppelt wichtig. Daher kommt der Tagespflege eine besondere und immense Bedeutung zu. Aber woher kommt diese Zuspitzung aktuell? Viele Bereiche in der Pflege und in der Gesellschaft leiden unter der Inflation. Sie skizzieren selbst im Antrag, dass aktuell – ich hab es auch so verstanden; Frau Oellers war in der Anhörung offensichtlich nicht ganz aufmerksam – Teile nur zu 60 % ausgelastet sind. Aber woher genau kommt das? Sie sagen es selbst: Die Tagespflege ist eigentlich eine der Einrichtungen, bei denen Personen früher händeringend nach einem Platz gesucht haben und es eine hohe Auslastung gab, weil sie einfach wichtig für die Gesellschaft ist. Nun, nach der Pandemie, sind wir in einer Situation, in der sie nur noch zu 60 % ausgelastet sind. Da muss man schon mal die Frage stellen, inwieweit gerade die SPD-Politik dazu beigetragen hat, dass nicht nur Erkrankte nicht mehr aufgenommen werden können, sondern Menschen auch Angst davor haben, in eine professionelle Pflegeeinrichtung zu gehen, um dort gepflegt zu werden. Die professionellen Personen dort können seit Jahren mit Infektionskrankheiten umgehen. Der erste Aufruf an die Menschen – und dann noch einmal auch an Ihren Gesundheitsminister im Bund – ist, eindrücklich klarzumachen, dass diese Gefahr nicht mehr besteht; insbesondere nicht in den professionellen Einrichtungen, wo Menschen mit Infektionskrankheiten professionell umgehen können. Tagespflegeplätze werden nach wie vor gebraucht, und die Menschen wissen auch – Sie haben gesagt, es liege unter Umständen ein vor –, dass Tagespflege gebraucht wird. Sie trauen sich in Teilen nur nicht in diese Einrichtungen, und da gibt es ein großes Defizit. Der Gesundheitsminister des Bundes Lauterbach muss den Menschen eindrücklich sagen – noch einmal –: Die Panikpolitik der letzten Jahre war überzogen. Es war nicht richtig, eine solche Angst zu verbreiten. Es war nicht richtig, immer noch in dieser Art Landtag und Weise nachzukarten, nur um eigene Fehler nicht eingestehen zu müssen. Er muss zu einem Punkt kommen, an dem er sagt: „Das war nicht richtig, und das, was gerade passiert, ist nicht richtig“, damit sich die Menschen wieder in die Pflegeeinrichtungen trauen. Denn dann – das ist der entscheidende Punkt – muss man nicht für die eigenen politischen Verfehlungen Steuerzahlergeld in die Hand nehmen, um vernünftige Pflegeeinrichtungen zu tragen. Die Pflegeeinrichtungen tragen sich dann selbst, weil dort gute Arbeit geleistet wird und sie in der Gesellschaft gebraucht werden. Es handelt sich durchaus um Betriebe, hinter deren Fortbestehen ein sehr marktwirtschaftliches Interesse steht. Selbst wenn Sie jetzt sagen, dass sie unter Umständen demnächst pleitegehen würden, gibt es einen extremen Bedarf in der Gesellschaft, und der wird auch weiterhin bestehen. Auch wenn sich Pflegekräfte verlagern, gibt es dieses Bedürfnis und diesen Bedarf. Daher werden diese Pflegeplätze nicht verschwinden. Es gibt jetzt gerade unter Umständen eine Zuspitzung. Diese ist aber regelbar, indem man ganz klar kommuniziert, dass die extreme Gefahr nicht mehr da ist. Solange wir aus dieser Angstspirale nicht herauskommen und wir nicht einen normalen Umgang mit dieser Infektionskrankheit finden, wird es weiterhin auch diese Probleme geben. Es ist vielleicht ein Markenkern der SPD, dass man Steuerzahlergeld für selbst geschaffene Probleme aufwendet, aber das ist etwas, was wir auf jeden Fall ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Minister Karl-Josef Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind ja darüber froh, dass in Nordrhein-Westfalen rund 86 % aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause sind. Wir wissen auch, dass die Hälfte davon sehr stark von Familienangehörigen gepflegt wird, und wir wissen, dass die Tagespflege eine sehr wichtige Institution ist, um Pflege und Berufstätigkeit, aber auch Pflege und Familie miteinander zu verbinden. Stellen Sie sich vor, Sie leben mit einem schwer demenziell erkrankten Ehepartner bzw. mit einer schwer demenziell erkrankten Ehepartnerin zusammen. Dann ist es auch für die pflegende Person gut, wenn der betreffende Mensch vielleicht für zwei, drei Tage in der Woche mehrere Stunden irgendwo sehr gut versorgt ist, damit man wieder ein bisschen Luft 09.03.2023 schnappen kann für die Aufgabe, die man tagein, tagaus bewältigen muss. Es ist nicht so, dass Nordrhein-Westfalen für die Tagespflege nichts tut, sondern die Investitionskosten werden zu 100 % als Aufwendungszuschuss für belegte Plätze aus öffentlichen Mitteln finanziert – wenn man eine Tagespflege einrichtet, verlässlich für einen Zeitraum von 25 Jahren. Die Landesregierung hat darüber hinaus in der Pandemie sehr entschieden gehandelt, um die Tagespflege in erheblichem Umfang aus Mitteln des landeseigenen Rettungsschirms zu finanzieren. Das wissen wir alle. Wir haben 2020 rund 19 Millionen Euro aus diesen Schirmen in die Tagespflege gegeben, um Ausfälle auszugleichen. Die Situation stellt sich jetzt so dar, um es mal ganz knapp und deutlich zu sagen, dass alle Zahlen darauf hindeuten, dass die Tagespflege wieder ähnliche Betreuungszahlen erreicht hat wie vor der Pandemie. Das wissen wir anhand der Zahlungen, die wir für die Investitionskosten vornehmen. Wahr ist aber auch, dass die Zahl der Tagespflegeeinrichtungen seit 2019 – also vor der Pandemie – von 957 bis heute um 300 Leistungsangebote auf 1.257 gestiegen ist. Das heißt, wir haben während und trotz der Pandemie viel mehr Tagespflegeeinrichtungen bekommen. Das Angebot hat damit einen Zuwachs von 31 % erreicht, und ich glaube, dass dieser Zuwachs auch ein bisschen auf die Belegungsquoten der einzelnen Einrichtungen drückt. Ich sage ganz klar: Es ist auch ganz gut, dass die Menschen bei der Tagespflege auch hier und da eine Wahlfreiheit haben und nicht nur ein Anbieter da ist und man nur entscheiden kann, ob man zu ihm geht oder nicht. Ich glaube, dass wir die Frage anders stellen und überlegen müssen, wie wir die Tagespflege weiterentwickeln können. Wie kann es gute Qualitätsverbesserungen geben, die sich insbesondere auch auf die Frage nach der Art, wie man die Menschen während der Tagespflege betreut, auswirken? Wenn man mal eine Tagespflege besucht, was wahrscheinlich viele von uns tun, dann erleben wir auch, dass dort viele Menschen sind, die zum Beispiel demenziell erkrankt sind. Andere sind es nicht. Sind die Betreuungskonzepte so, dass es für die eine und für die andere Gruppe passt? Deswegen hat mein Ministerium Herrn Wingenfeld von der Universität in Bielefeld gebeten, dass er uns hilft, diese Qualitätskriterien und Anregungen zur Qualitätsverbesserung in diesen Bereichen zu entwickeln. Der Bericht liegt noch nicht vor, aber Sie können davon ausgehen, dass wir daraus Konsequenzen ziehen, wenn wir ihn haben. Mit diesen Erkenntnissen werden wir einen weiteren Schub für die Tagespflege in Nordrhein-Westfalen erreichen. Landtag Meine Politik ist es nicht, um es mal einfach zu sagen, eine Prämie für nicht belegte Plätze zu bezahlen, sondern sehr entschieden dafür zu werben, dass noch mehr Familien, die zu Hause Pflegebedürftige betreuen, auch das Entlastungsangebot der Tagespflege in Anspruch nehmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben, als wir die Tagespflege seinerzeit eingeführt haben, eine sehr gute Regelung gefunden, wie ich finde. Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der Tagespflege belasten oder mindern nämlich nicht andere Ansprüche in der Pflegeversicherung, sondern sie werden draufgelegt. Das heißt, es muss niemand zu Hause beim Pflegegeld oder bei der Unterstützung durch ambulante Pflegedienste sparen, sondern die Tagespflege kommt zu diesen Leistungen on top hinzu, um die häusliche Pflege zu stabilisieren. Ich denke, wir sollten den Weg gehen, das heute vorhandene Angebot stärker auszulasten, damit noch mehr Menschen, die eine pflegebedürftige Person in der Familie haben, erkennen, dass die Tagespflege ein sehr, sehr gutes Angebot ist, um häusliche Pflege zu stabilisieren und um den Menschen, die sie leisten müssen, vielleicht etwas Entlastung zu bringt. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3304. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3304 wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir kommen zu: 7 Wo bleibt ein deutsches ChatGPT? – Nordrhein-Westfalen zur Deep-Tech-Fabrik machen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3285 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht die Kollegin Freimuth für die FDP.
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen 09.03.2023 und Herren! Das Zauberwort lautet „Deep Tech“. Es beschreibt tiefgreifende Technologien; Lösungen und bahnbrechende Innovationen für gänzlich neue, unbekannte Herausforderungen. Das Internet zum Beispiel wurde Ende der Achtziger – konkret 1989 – am CERN entwickelt, und zwar ursprünglich, um die Nachfrage nach automatischem Informationsaustausch zwischen Wissenschaftlern, Universitäten und Instituten auf der ganzen Welt zu befriedigen. Heute gehen wir alle damit selbstverständlich um und wissen: Es hat die moderne Kommunikation und den Informationsaustausch weltweit für alle und in allen Bereichen revolutioniert. Auch, als 2007 das erste iPhone vorgestellt wurde und damit ebenfalls eine vorhandene Technik für Millionen Anwender und Endverbraucher zugänglich gemacht wurde, war das sicherlich so ein Deep-Tech-Moment. Kürzlich hat das Start-up OpenAI – also: offene Künstliche Intelligenz – mit dem System ChatGPT ein Sprachmodell auf den Markt gebracht, das mittels einfacher Eingaben Gedichte schreiben kann, Geschäftsmodelle entwirft und auch Computerprogramme schreibt. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir vorher auch schon ahnten, dass Künstliche Intelligenz das Potenzial für eine weitere tiefgreifende Revolution und disruptive Kraft hat: Spätestens seitdem wissen wir, wie disruptiv diese Technologie in unser Leben eingreifen kann, und zwar in alle Bereiche. Daraus ergeben sich ganz neue Fragen: Wie werden wir lernen? Wie werden wir zukünftig arbeiten? Welche Synergien ergeben sich daraus für Wissenschaft und Forschung? Es muss mittlerweile als sicher erachtet werden, dass Künstliche Intelligenz alle Bereiche des Lebens nachhaltig prägen wird. Mich faszinieren disruptive Potenziale, aber mich stimmt natürlich nachdenklich, dass diese schon lange nicht mehr bei uns entwickelt werden, sondern meistens irgendwo anders. Da stellt sich doch die Frage, warum das eigentlich so ist. Was sind die Gründe dafür, dass Unternehmen und hochqualifizierte Fachkräfte zum Beispiel aus der IT-Branche nicht im großen Stil in unserem Land entwickeln, forschen und Erfolg haben? Warum verlagern erfolgreiche Unternehmen wie BioNTech oder Bayer ihre Forschungs- und Entwicklungsabteilungen in die USA oder das Vereinigte Königreich? Warum wandern hochqualifizierte Fachkräfte häufig nach kurzer Zeit wieder ab? Meistens sind sie noch nicht mal zwei Jahre lang bei uns. Deutschland und Nordrhein-Westfalen sind toll, aber warum sind wir für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland nicht so attraktiv? Warum sind wir für Wissenschaftlerinnen und Forscher nicht so attraktiv? Landtag Warum sind wir für Start-ups nicht so attraktiv, wie wir es sein müssten? Gerade die heute vorgestellte Studie der OECD in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung zur Attraktivität Deutschlands bei ausländischen Akademikern und Unternehmern ist ernüchternd. Bei qualifizierten Fachkräften belegt Deutschland Platz 15 von 38 – wir haben uns im Vergleich zu 2019 sogar verschlechtert – und bei Unternehmen und Start-ups Platz 13; sieben Plätze schlechter als 2019. Da werden Gründe genannt, und sie alle sind nicht neu: eine zu hohe Steuer- und Abgabenlast, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wie immer bei der FDP!) fehlende Digitalisierung, langsame Visa- und Einbürgerungsverfahren, schlechte Berufs- und Karriereaussichten. Ich füge hinzu: Manchmal wird mir persönlich auch geschildert, dass wir eben oftmals keine offene Willkommenskultur vermitteln. Das ergibt sich aber nicht aus der Studie. Wir müssen uns deswegen doch die Frage stellen: Was können wir in Bezug auf die Rahmenbedingungen zum Beispiel von Ländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Norwegen und der Schweiz lernen? Die liegen in der Studie nämlich alle deutlich vor uns. Was können wir besser machen? Vielleicht will der eine oder andere darauf verweisen, das liege an bundespolitischen Rahmenbedingungen. Aber auch innerhalb Deutschlands ist Nordrhein-Westfalen aber nicht so weit führend, wie wir es uns wünschen. Deswegen laden wir Freie Demokraten alle Demokraten aus Politik, Wissenschaft, Forschung, Bildung und Wirtschaft zu dem Dialog ein, wie wir die Rahmenbedingungen unseres Standortes so verändern und verbessern können, dass wir den Raum für Innovation und Wirtschaftskraft, für Deep Tech made in Nordrhein-Westfalen eröffnen. Eine Anhörung im Landtag wird dazu eine Gelegenheit sein. Über die konkreten Maßnahmen, die wir in unserem Antrag benennen – etwa ein landeseigener Risikokapitalfonds für Tech-Start-ups, die Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, die Ausweitung von KI-Professuren und vieles mehr – werden wir vielleicht streiten. Es ist ein Thema, das viel Raum in Anspruch nimmt. (Das Ende der Redezeit wird angezeigt.) Leider – der Präsident hat sich schon geräuspert – gibt es an dieser Stelle dafür nicht den zeitlichen Rahmen. Ich freue mich auf den Diskurs und auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD) 09.03.2023
André Kuper
Vielen Dank; das Signal ist angekommen. – Als Nächster spricht für die CDU der Abgeordnete Kollege Grunwald.
Jonathan Grunwald CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Große Teile Ihrer Schilderung, liebe Kollegen der FDP, kann ich sofort unterschreiben. ChatGPT und KI-gestützte Anwendung haben disruptive Auswirkungen auf alle Lebensbereiche, insbesondere auf unseren Bildungsbereich. In einem wesentlichen Punkt unterscheiden wir uns aber. Im Unterschied zu Ihnen bin ich optimistisch, dass wir in Nordrhein-Westfalen sehr gut für die bevorstehenden Entwicklungen aufgestellt sind. Erst vergangene Woche haben wir uns als CDU-Landtagsfraktion im größten Start-up-Inkubator des Landes mit Technologieexperten zu Chancen und Risiken der neuen Anwendung ausgetauscht. Wissen Sie, was uns dort berichtet wurde? In Nordrhein-Westfalen wurden bereits erste Start-ups gegründet, die Anwendungssoftware entwickeln, die auf der ChatGPT-Schnittstelle aufsetzt. Wir sind Innovationsland, und CDU und Grüne sind stolz auf unsere Gründerinnen und Gründer. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Zudem ist nicht ausgemacht, dass ChatGPT den Markt monopolisieren wird. Auch Alphabet, Meta und das Heidelberger Unternehmen Aleph Alpha verfügen über ähnliche KI-Modelle. Die FAZ berichtete am 20. Februar, die KI von Aleph Alpha habe im Vergleichstest annähernd gleiche Ergebnisse wie die von OpenAI erzielt. Mit dem Bürgerassistenten „Lumi“ besteht bereits ein anwendungsorientiertes Kommunikationstool, das – anders als ChatGPT – Aussagen mit kuratierten Quellen belegt. Auch das IT-Systemhaus der Bundeswehr, das BWI in Meckenheim bei uns in Nordrhein-Westfalen, arbeitet bereits mit dieser in Deutschland entwickelten Technologie. Ihre Frage, wo ein deutsches ChatGPT bleibe, erübrigt sich daher. Volkswirtschaftlich wird es viel wichtiger sein, dass unsere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen in der Lage sind, die Schnittstellen der KI-Programme für ihre Geschäftsmodelle zu nutzen, damit Geld zu verdienen, Arbeitsplätze zu schaffen und den digitalen Raum zu gestalten. Damit uns das gelingt, haben die CDU-geführten Landesregierungen seit 2017 Fakten geschaffen. Mit der Plattform KI.NRW verstärken wir den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, um Forschungsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen in unternehmerische Tätigkeiten zu überführen. So geht „KI made in NRW“. Landtag (Beifall von der CDU) Erst vor wenigen Monaten haben Ministerpräsident Hendrik Wüst und Ministerin Ina Brandes mit dem Lamarr-Institut für Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz einen neuen Hotspot der KI-Forschung in Nordrhein-Westfalen eröffnet. Allein hier investieren wir in den nächsten fünf Jahren gemeinsam mit dem Bund 126 Millionen Euro, um unser Land zum Anlaufpunkt für die klügsten Köpfe aus der gesamten Welt zu machen. So geht „KI made in NRW“. (Beifall von der CDU) Ergänzend dazu nehmen wir weitere fünf Millionen Euro in die Hand, um das Center for Advanced Internet Studies, das CAIS, in Bochum zum Institut für Digitalisierungsforschung auszubauen. Damit schaffen wir eine interdisziplinäre Spitzeneinrichtung, die alle Facetten des technologischen Wandels betrachtet und analysiert. Und auch so geht „KI made in NRW“. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, die Liste ließe sich unter anderem durch die Förderlinie „Künstliche Intelligenz/Maschinelles Lernen“, dem Förderformat „KI-Starter“, dem Graduiertenkolleg „Data-NInJa“ oder den fünf vom Land kofinanzierten Digitalhubs fortführen. Einige Grundlagen dafür hat unser letzter Digitalminister Prof. Andreas Pinkwart gelegt. Auch deshalb bin ich etwas über den besorgten Unterton in Ihrem Antrag verwundert, liebe Kollegen der FDP. Freuen Sie sich doch lieber, dass jedes fünfte Start-up in Deutschland seinen Sitz mittlerweile in Nordrhein-Westfalen hat. (Beifall von der CDU) In keinem anderen Flächenland gibt es pro Kopf mehr Start-ups als bei uns in Nordrhein-Westfalen. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen redet nicht nur von KI. Nein, wir handeln und setzen uns für einen proaktiven Umgang mit Künstlicher Intelligenz ein. Ich bin deswegen auch Bildungsministerin Dorothee Feller dankbar, die einen ausführlichen Handlungsleitfaden für Schulen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz vorgestellt hat. Das verdeutlicht, dass wir uns chancenorientiert positionieren, um unsere Zukunftsfähigkeit zu wahren. Nicht verbieten, sondern befähigen und anwenden: Das ist unsere Strategie im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Dazu gehört eine Stärkung der MINT-Bildung an unseren Schulen und auch an außerschulischen Lernorten wie dem Deutschen Museum und dem MakerSpace in Bonn. So begeistern wir für Künstliche Intelligenz. Das ist zentral; denn ein gut ausgebildetes Verständnis für mathematische und naturwissenschaftliche Zusammenhänge wird unsere Schülerinnen und Schüler befähigen, Algorithmen zu verste-09.03.2023 hen, zu bedienen und selber zu programmieren. Wir werden daher für eine dauerhafte Absicherung des Projektes „Zukunft durch Innovation“, dem europaweit größten MINT-Netzwerk, allein im Jahr 2023 10 Millionen Euro in die Hand nehmen. Nicht zuletzt unterstreichen wir unseren proaktiven Umgang mit KI durch unseren Antrag heute Nachmittag „Chancen von Künstlicher Intelligenz im Bildungswesen und Forschung nutzen und Herausforderungen souverän begegnen“, den Kollege Raphael Tigges vorstellen wird. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen: Für die schwarz-grüne Zukunftskoalition steht KI ganz oben auf der politischen Agenda. Lassen Sie uns daher gemeinsam daran arbeiten, die Chancen von KI für unsere Wirtschaft und für unsere Gesellschaft nutzbar zu machen – zur Sicherung von Wachstum und Wohlstand, aber auch zur Sicherung der Demokratie und unseres Wertesystems. – Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Grunwald. – Für die SPD spricht nun der Abgeordnete Herr Bakum.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Direkt vorab: Wir begrüßen den Antrag, gehen in die gleiche Richtung, stimmen der Überweisung in die Ausschüsse selbstverständlich zu und bedanken uns bei der FDP als profilierter Fraktion der Künstlichen Intelligenz. Selbstverständlich werden wir in einigen Punkten in der Ausschussdiskussion Verbesserungen vorschlagen – als Fraktion der natürlichen Intelligenz. (Beifall von der SPD) Technologien müssen unser aller Leben ein Stück weit leichter und auch besser machen. Deswegen habe ich einmal ChatGPT gefragt, was das Programm eigentlich von diesem FDP-Antrag hält; wir sprachen gerade von proaktivem Umgang. Mit Erlaubnis des Präsidenten würde ich dann die Antworten von ChatGPT als Zitate wiedergeben. Starten wir einmal mit der zentralen Frage der FDP: Wo bleibt ein deutsches ChatGPT? – ChatGPT sagt: ChatGPT ist ein Chatbot, der mit Künstlicher Intelligenz auf Englisch programmiert ist. Es gibt jedoch andere Chatbots, die in Deutsch programmiert sind. 1. ALICE 2. Cleverbot 3. Mitsuku 4. E-Tutor Landtag 5. Rebot.me 6. Pandorabots 7. RoboMatic 8. Googly 9. Gupshup 10. Chatfuel Liebe FDP-Fraktion, ich schätze, der Fortschritt hat Sie längst überholt. Kommen wir zur nächsten Frage: Wie erfolgreich sind eigentlich die Kompetenzplattform KI.NRW, die Initiative „Large European AI Models“ und das High-Tech.NRW-Acceleratorprogramm des Landes NRW? Als Antwort bekam ich von ChatGPT – Zitat –: Die Kompetenzplattform KI.NRW ist sehr erfolgreich und hat seit ihrer Gründung im Jahr 2019 mehr als 457 Projekte gefördert. Die Initiative „Large European AI Models“ des KI-Bundesverbandes ist ebenfalls sehr erfolgreich und hat mehr als 200 AI-Start-ups unterstützt. Das High-Tech.NRW-Acceleratorprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen hat seit seiner Gründung im Jahr 2015 mehr als 800 Unternehmen unterstützt und über 200 Millionen Euro investiert. Ich bin beeindruckt von den Bemühungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Künstlicher Intelligenz. – Zitat Ende. Das war jetzt nicht mein Satz, will ich noch einmal betonen. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) An dieser Stelle wollte ich von ChatGPT auch wissen, ob es den ehemaligen Wirtschafts- und Digitalisierungsminister des Landes NRW, Professor Andreas Pinkwart, für seine Leistung loben möchte. Aber leider war das Programm mit dieser Frage völlig überfordert; tut mir leid. Wichtig ist, dass wir all unsere Bemühungen auch mit der Strategie des Bundes abstimmen. Daher wollte ich wissen: Was leistet die Ampel-Bundesregierung zur Förderung von Künstlicher Intelligenz und Deep-Learning-Methoden? – ChatGPT führt aus: Die Ampel-Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und Deep-Learning-Methoden in Deutschland zu fördern. Dieses Paket umfasst die folgenden Punkte: 1. Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) in den Bereichen KI und Deep Learning. Dazu gehören Investitionen in Forschungsprojekte sowie in die Ausbildung von KI- und Deep-Learning-Experten. 2. Es werden Förderprogramme angeboten, um Unternehmen und Einrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung von KI- und 09.03.2023 Deep-Learning-Projekten zu unterstützen. 3. Die Ampel-Bundesregierung fördert die Entwicklung von Standards und Normen, die eine einheitliche und sichere Verwendung von KI- und Deep-Learning-Systemen ermöglichen.“ – Weiter geht es mit 4., 5., 6. usw. An dieser Stelle musste ich das Programm leider stoppen, weil es sonst immer weiter die Leistungen der Bundesregierung auflisten würde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als SPD-Fraktion stehen wir der Künstlichen Intelligenz offen und auch positiv gegenüber. Ihre Nutzung ist für uns eine Gerechtigkeitsfrage. Die digitale Dividende – dass also die Künstliche Intelligenz allen Menschen zugutekommt und alle von ihr profitieren – ist uns wichtig. Ich denke, wir haben alle gemerkt, dass ChatGPT hilfreich und auch durchaus humorvoll sein kann. Man könnte dem Programm noch ein bisschen mehr Oppositionsrhetorik beibringen; da kommen wir noch hin. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) Lassen Sie uns aber unsere natürliche Intelligenz zumindest nicht an der Garderobe abgeben. Denn andernfalls könnten wir in Zukunft auch alle unsere Avatare ins Plenum schicken – selbst wenn dies für manche sicher von Vorteil wäre. (Heiterkeit von der SPD) Sehr geehrter Herr Präsident, ich sehe, dass ich noch etwas Zeit habe. Daher möchte ich Sie wissen lassen, wie ChatGPT meine Rede fand. Ich darf das kurz als Zitat vorlesen: Diese Rede ist sehr gut. Sie gibt eine interessante Einführung in die Thematik und zeigt den Zuhörern die Vorzüge und die Bedenken in Bezug auf Künstliche Intelligenz auf. Die Rede ist informativ und gut strukturiert, während sie auch humorvoll und kurzweilig ist. – In dem Sinne: Bleiben Sie smart – und Glück auf! (Lebhafter Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Kollegin Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Wo bleibt das deutsche ChatGPT? Das fragt der vorliegende FDP-Antrag. Da stellt sich mir direkt die Frage: Muss es denn immer eine deutsche Version von etwas Bestehendem sein? Meiner Meinung nach kann das nicht der Anspruch sein, den wir in NRW an Innovation haben. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag Kurz und knapp kann man auch antworten: Wir haben bereits vergleichbare Projekte, gerade in NRW. Bestes Beispiel ist der Übersetzer DeepL, der selbst große amerikanische Unternehmen in den Schatten stellt und tagtäglich kostenlos von vielen Millionen Benutzer*innen weltweit genutzt wird. Einer der Gründer und Entwickler forscht und lehrt heute an der Universität zu Köln. Sitz von DeepL ist auch bis heute die Stadt Köln. Für eine ausführliche Antwort muss ich etwas weiter ausholen. Auch wir haben ChatGPT nach einer Bewertung der im Antrag genannten Forderungen gefragt. Einige der Bedenken, die ChatGPT geäußert hat, teilen wir auch. Zum Beispiel kann die Flexibilisierung von unternehmerischen Tätigkeiten bei Lehrenden einen Interessenkonflikt schaffen und die Qualität von Lehre und Forschung beeinträchtigen. Ankerfinanzierungen müssen mit Bedacht erfolgen, da die Auswirkungen auf den KI-Sektor und die Wirtschaftsentwicklung in NRW unklar sind. Und: Die Nutzung von geförderten Big-Data-Analysen für kommerzielle Zwecke ohne Zustimmung oder Kompensation der Dateneigentümer ist laut Chat-GPT ethisch fragwürdig. Zusätzlich müssen wir uns die Frage stellen: Wo wollen wir mit Deep Tech bzw. allgemein der technologischen Entwicklung hin? Für uns aus der Zukunftskoalition ist das klar: Digitalisierung muss dem Menschen dienen. Ihr Antrag hingegen listet viele Maßnahmen auf, wie NRW das nächste Silicon Valley werden kann, und kopiert, was die USA vermeintlich als Standort attraktiv und erfolgreich macht: höher, schneller, weiter, ohne Technologiefolgenabschätzungen vorzunehmen und die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt zu bedenken. Manchen der Punkte können auch wir zustimmen: Daten anonymisiert und pseudonymisiert zur Verfügung stellen, mehr Professuren im KI-Bereich, das Acceleratorprogramm ausbauen, relevante Verwaltungsprozesse so weit wie möglich digitalisieren und automatisieren. Diese Punkte kommen im Übrigen so auch alle im schwarz-grünen Zukunftskoalitionsvertrag vor. Die Vision hinter KI und Deep Tech ist verlockend: individuelle medizinische Therapien, Entlastung von Routineaufgaben, einfacher Zugang zum Wissen der Welt – um wenige Beispiele zu nennen. Die schockierende Kehrseite davon: Verfestigung und Reproduktion des gesellschaftlichen Status quo ohne Raum für ohne echte Innovation, weil zugrunde liegende Technologien bestehende Vorurteile und Diskriminierungen übernehmen; ein immer größerer Ressourcenverbrauch durch unreflektiertes Höher-09.03.2023 Schneller-Weiter, welches Klimakrise und Artensterben beschleunigt; Menschen, die in anderen Ländern unter unwürdigen Bedingungen für unseren Fortschritt arbeiten. Wollen wir das wirklich so befeuern? Die Antwort in unserem Koalitionsvertrag ist auch hier klar: „Bei der Gestaltung von digitalen und insbesondere KI-Systemen sind ethische Fragen, die Wahrung von Menschenrechten und Technikfolgenabschätzung wichtig.“ Das Ziel sind vertrauenswürdige KI-Systeme. Deshalb werden wir im Dialog mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft für transparente und diskriminierungsfreie Algorithmen werben und darauf achten, nur solche einzusetzen. Gerne diskutieren wir die offenen Fragen in der angemessenen Tiefe im Ausschuss und stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. (Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. – Für die AfD spricht nun Professor Dr. Zerbin.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im 19. Jahrhundert wurde vor den Auswirkungen der Eisenbahn gewarnt, weil man Angst hatte, dass es bei Geschwindigkeiten von über 30 km/h zu Schädigungen des menschlichen Lebens kommen könnte. Diese Angst vor dem Neuen wohnt den Menschen inne. Aber davon dürfen wir uns natürlich nicht leiten lassen. ChatGPT ist das neueste Produkt der digitalen Revolution. Im November 2022 wurde es für die Öffentlichkeit erstmals freigeschaltet, und es hat im Januar 2023 bereits 100 Millionen User gehabt. Damit ist ChatGPT die am schnellsten wachsende Verbraucher-App der bisherigen Geschichte. Google, Microsoft und andere Firmen investieren Milliarden in ChatGPT oder in Konkurrenzprodukte. Dass diese Firmen Weltmarktführer und in den USA sind und nicht in NRW, kann wohl kaum einer bestreiten. Microsoft plant die Integration von ChatGPT in seine Plattform Teams, eine sehr erfolgreiche Plattform. Die Programme sollen noch präziser und weniger fehleranfällig werden. Ich glaube, wir haben gerade bei den Zitaten von SPD und Grünen gesehen, dass noch Platz nach oben bei der Entwicklung dieser KI ist. Was ist ChatGPT? ChatGPT ist eine Software. Sie simuliert Konversationen mit Menschen. Das Produkt ist, eigene Texte zu erstellen. Dann wird es natürlich auch für den Wissenschaftsbetrieb relevant. Landtag Das Thema hatten wir im Januar 2023 im Wissenschaftsausschuss diskutiert. Insbesondere das Anfertigen schriftlicher Arbeiten ist Teil der akademischen Ausbildung. Hier besteht die Gefahr des Betrugs durch die Erstellung von Plagiaten. Die bisherige Software an Universitäten ist nicht geeignet, so etwas zu verhindern. Man wird Hausarbeiten, um das als Beispiel näher zu erläutern, oder Bachelor- oder Masterarbeiten neu denken müssen, weil die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten keine Lösung bieten. Ziel bleibt die Heranführung an wissenschaftliches Arbeiten usw. Problem Doktorarbeiten. Wenn KI Doktorarbeiten schreiben kann, dann können wir, glaube ich, alle nach Hause gehen. Dann kann man hier einen Laptop hinstellen. Wir hatten gerade einen Vorgeschmack durch SPD und Grüne, wie das aussehen kann. Die Nichtbeschäftigung mit ChatGPT ist allerdings keine Alternative. Von daher halten wir den FDP-Antrag für plausibel. Er fordert ein deutsches Chat-GPT und eine Deep-Tech-Fabrik in Nordrhein-Westfalen. Das sind sinnvolle Gedanken. Inhalte des Antrags sind unter anderem: Verbesserung der Standortbedingungen, die Anzahl der KI-Professoren in Nordrhein-Westfalen verdoppeln, unternehmerische Tätigkeiten von Lehrenden besser ermöglichen. – Nach dem Vorbild Sachsen-Anhalts ist auch noch ein landeseigener Risikokapitalfonds sinnvoll. Es scheitert oft daran, dass die Leute mit Start-ups kein Kapital haben. Das ist in anderen Ländern anders als in Deutschland, und das muss man ehrlich konstatieren. Nach unserer Einschätzung ist die Herangehensweise plausibel. Wir glauben, dass es eine sinnvolle Debatte sein könnte. Deswegen freuen wir uns auf die Debatte im Wissenschaftsausschuss. Der Hype um ChatGPT zeigt die Möglichkeiten und das enorme Potenzial, die diese KI eigentlich hat. Fehler aus der Vergangenheit sollten wir nicht wiederholen, indem wir die Zeit verschlafen, sondern wir sollten uns den Herausforderungen stellen und insbesondere im Bereich der Entwicklung und der Risiken forschen. Daher stimmen wir der Überweisung zu und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Professor Zerbin. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Feller in Vertretung für Ministerin Brandes.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Entwicklung und Anwendung von 09.03.2023 Künstlicher Intelligenz und Maschinellen Lernverfahren sind von zentraler Bedeutung für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Das Sprachmodell ChatGPT hat gezeigt, wozu KI bei all den Schwächen des Programms bereits in der Lage ist. Die Landesregierung ist sich des enormen Potenzials von KI sehr bewusst und fördert die Erforschung, Entwicklung und Nutzung auf verschiedenen Ebenen – immer unter einem menschenzentrierten Ansatz. In der Forschung setzen wir uns insbesondere für die Entwicklung von vertrauenswürdiger KI ein, aber auch für die Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Anwendung. Dies gilt auch für die Forschung zu Sprachmodellen wie ChatGPT, die an zahlreichen Standorten in Nordrhein-Westfalen bereits betrieben wird. Ich möchte aber betonen, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Nordrhein-Westfalen frei sind in der Wahl ihrer Forschungsthemen und -methoden. Insofern adressiert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft ganz bewusst nur übergreifende Themen. Auch die Schaffung und Besetzung neuer Professuren liegt in der Autonomie der Hochschulen selbst. Gerne möchte ich noch zwei Punkte anmerken: Erstens. Der Begriff „Künstliche Intelligenz“, abgekürzt KI, bzw. der KI-Forschungsbereich ist noch nicht abschließend definiert. Zweitens. Aus einer Abfrage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft unter den Hochschulen für das Forschungsfeld KI aus der zurückliegenden Legislaturperiode geht hervor, dass entgegen der im Antrag zitierten Bitkom-Studie ca. 575 Professuren in Nordrhein-Westfalen angesiedelt sind, die im Wesentlichen oder als Teil eines Schwerpunkts zu Themen der KI oder des Maschinellen Lernens forschen. Diese Professuren sind in nahezu allen Fakultäten vertreten. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung seit vielen Jahren Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – dabei, KI für sich zu nutzen. Die vom Land finanzierte Kompetenzplattform KI.NRW bündelt Expertise zu KI in Nordrhein-Westfalen, unterstützt den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft und die Vernetzung von KI-Start-ups, selbstverständlich begleitet von einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot, wozu Publikationen, aber auch eine KI-Landkarte für Nordrhein-Westfalen und Veranstaltungen für kleine und mittlere Unternehmen gehören. Die starke Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zeigt sich auch im Rahmen der Large-European-AI-Models-Initiative. Hier engagiert sich ein starker Verbund aus Start-ups, Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus Nordrhein-West-Landtag falen, um wettbewerbsfähige, große KI-Modelle in Europa mitzugestalten. Mit dem maßgeschneiderten Programm HIGH-TECH.NRW unterstützt die Landesregierung gezielt Technologie-Start-ups dabei, sich mit Hochschulen, Industrie, Unternehmen und Investoren zu vernetzen. Als Venture-Plattform baut HIGH-TECH.NRW Brücken für eine klimafreundliche und wettbewerbsfähige Wirtschaft. Meine Damen und Herren, die Gewinnung von Fachkräften ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, auch und gerade in Berufsfeldern, in denen Digitalexpertinnen und -experten gefragt sind. Mit der Fachkräfteoffensive NRW geht die Landesregierung dieses Ziel systematisch und ressortübergreifend an, und zwar gemeinsam mit Unternehmen, Verbänden, Sozialpartnern sowie der Arbeitsverwaltung. Das Anwerben von Fachkräften aus dem Ausland ist dabei zentraler Baustein. Hier ist nicht nur die Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wichtig, sondern auch die Förderung einer spezifischen Willkommenskultur. Meine Damen und Herren, die genannten Beispiele sind nur ein Ausschnitt dessen, was die Landesregierung bereits mit umfangreichen Maßnahmen der einzelnen Ressorts unternimmt, um KI zu erforschen, zu entwickeln und kritisch zu nutzen.
André Kuper
Frau Ministerin, ich muss Sie unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD.
Dorothee Feller
Ja.
André Kuper
Dann man tau.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie haben gerade die Bandbreite erwähnt, was die Landesregierung in diesem Themenbereich macht, auch dass verschiedene Ministerien zuständig sind. Ich bin ein bisschen irritiert. Auf Bundesebene gibt es eine klare Zuständigkeit für das Thema „Künstliche Intelligenz“ des Ministeriums von Robert Habeck. Jetzt stehen Sie hier in Vertretung der Wissenschaftsministerin. Wir haben auch eine Digitalisierungsministerin, die artverwandt an den Themen arbeitet. Ich sehe in der letzten Reihe noch Frau Neubaur, die am Montag noch bei mir in Mülheim bei der KI-Konferenz war. Wer hat eigentlich in der Landesregierung den Hut auf? Ich habe trotz längerer Recherche nicht 09.03.2023 gefunden, wer das Thema „Künstliche Intelligenz“ koordiniert.
Dorothee Feller
Vielen Dank für die Frage. Den Hut für den Bereich Wissenschaft hat das Wissenschaftsministerium auf. Natürlich greift das in andere Bereiche ein. Das Arbeitsministerium guckt, was im Bereich „Anwerben von Fachkräften aus dem Ausland“ gemacht werden kann. Wir als Schulministerium kümmern uns natürlich darum, inwieweit wir Künstliche Intelligenz, vor allem ChatGPT, im Schulbereich einsetzen können. Deswegen haben wir als Schulressort im Februar eine Handlungsleitlinie dazu herausgegeben, wie die Schulen damit umgehen. Dieses spezifische Wissen in einzelnen Bereichen ist sehr wichtig. Ich habe jetzt nur noch einen Satz, den ich gerne zu Ende bringen möchte.
André Kuper
Sehr gerne. (Rodion Bakum [SPD]: Ich habe es geahnt!)
Dorothee Feller
Der ist jetzt aus dem Zusammenhang gerissen, aber trotzdem. Wir werden den Weg der weiteren Entwicklung und Unterstützung der KI konsequent und zielgerichtet fortsetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/3285 an den Wissenschaftsausschuss – federführend – , an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand der Meinung, gegen diesen Antrag stimmen zu wollen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit haben Sie alle der Überweisungsempfehlung zugestimmt. Ich rufe auf: 8 Von Plünderungen betroffene Flutopfer umgehend und unbürokratisch entschädigen! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/3313 Landtag Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD spricht als Erstes der Abgeordnete Herr Keith.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Juli 2021 – erst versagen die Warnsysteme, dann kommt die Flut und nach ihr kommen die Plünderer. Die ersten davon sind direkt nach der Flutkatastrophe unterwegs, nehmen alles mit, was nicht niet- und nagelfest ist. Sie plündern in Drogerien, Einkaufsläden sowie in den von den Bewohnern hastig verlassenen Wohnungen und Häusern. Ja, selbst vor Krankenhäusern wie dem Marienhospital in vom Hochwasser so schwer getroffenen Erftstadt machen die Täter nicht halt. Ja, die Flut hat enorme Hilfs- und Spendenbereitschaft, Solidarität und Tatkraft ausgelöst. Sie hat aber auch die schlechten Seiten einiger Menschen zu Tage gefördert. Es macht fassungslos, dass es Menschen gibt, die in der Stunde der größten Not, wo andere ihr Hab und Gut verloren haben und ums nackte Überleben kämpfen, die Notsituation der Flutopfer schamlos ausnutzen. Die Gastwirtin Christiane S. aus Wuppertal hat das selbst erlebt. Ich zitiere aus einem Medienbericht: Du hast alles verloren, du hast die Existenz verloren, du hast dein Privates verloren, du hast die Erinnerung verloren. Dann kommen so „Kreaturen“ und klauen dir noch mal so ein Stück weg. Zitat Ende. War zunächst von Einzelfällen die Rede, steht es aufgrund unserer Großen Anfrage nun Schwarz auf Weiß: Die Anzahl an Eigentumsdelikten geht in die Hunderte, 632 um genau zu sein. 670 Privatpersonen, 237 Institutionen und 139 Unternehmen wurden Opfer von Eigentumsdelikten und sonstigen Straftaten. Insgesamt sind es 1.057 erfasste Straftaten mit einem Gesamtschaden von über 1,8 Millionen Euro. Diese Schadenssumme umfasst nicht nur Haushaltsgeräte, oft handelt es sich auch um Familienerbstücke. So oder so, Dinge, für welche die Versicherer oftmals nicht aufkommen wollen. Was soll nun passieren? Wir erinnern uns: Vielfach war im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe von Solidarität die Rede. Doch oft ließ die Politik großen Worten nicht mal kleine Taten folgen. Man wollte schnell helfen und scheiterte dann oft wieder an der eigenen Bürokratie. Viele Betroffene warteten bis zu einem Jahr, andere warten heute noch auf die Auszahlung der Fluthilfen. Dank unserer Anfrage kennen wir nun also das Ausmaß der Plünderungen und die Anzahl der Betroffenen. Jetzt ist es unsere Pflicht, diesen unverschuldet 09.03.2023 in Not geratenen Menschen unter die Arme zu greifen. An die SPD-Fraktion gerichtet, vielleicht erinnern Sie sich noch, was Ihr Fraktionsvorsitzender Kutschaty am 13. Januar 2022 gesagt hat. Ich zitiere: „Unsere Gefühle und Anteilnahme sind seit den ersten Stunden dieser Tragödie bei den Menschen, die an diesen Schreckenstagen geliebte Angehörige und Freunde, das Zuhause oder das Vertrauen in die Sicherheit der eigenen Wohnung verloren haben.“ Richtig. – Herr Kutschaty, wir bieten Ihnen und Ihrer Fraktion mit diesem Antrag die Möglichkeit, Ihren Worten Taten folgen zu lassen. Die Summe, die dazu nötig wäre, um dieses Vertrauen wieder herzustellen, ist für Landesverhältnisse sehr überschaubar, nur rund 1,8 Millionen Euro. Es ist eine schallende Ohrfeige für die Opfer, wenn man sieht, für was die Landesregierung Geld ausgibt, anstatt Menschen in größter Not zu helfen. Nehmen wir zum Beispiel die knapp 7 Millionen Coronaschutzmasken, die vom Land Nordrhein-Westfalen für 3,7 Millionen Euro gekauft worden sind, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist und die seit Herbst 2022 vernichtet werden. Oder nehmen wir die Staatskanzlei, die in der vergangenen Legislaturperiode mehr als 300.000 Euro für Fotografen und Kamerateams bezahlte, um Armin Laschet und Hendrik Wüst ins rechte Licht zu rücken; ganz zu schweigen von den 15 Millionen Euro Beraterkosten im Jahr 2020, die sich die Landesregierung und ihre Ministerien gönnten. Die Liste der Verschwendungen ließe sich im Übrigen endlos fortsetzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das geht auch anders. Wir sagen: Sprechen Sie nicht immer nur von Solidarität, von schneller und unbürokratischer Hilfe, sondern setzen Sie sie auch einmal um! Dieser Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit dazu. Zeigen Sie sich solidarisch mit den bestohlenen Flutopfern und bringen Sie endlich die finanzielle Entschädigung dieser Menschen auf den Weg! Es ist noch nicht zu spät, Politik für die Bürger zu machen. Die Mittel dafür sind da; man muss es eben nur wollen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Keith. – Für die CDU spricht der Abgeordnete Lienesch.
Sascha Lienesch CDU
Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Die Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 war fürchterlich. Allein in NRW gab es 49 Todesopfer zu beklagen; es gab Landtag immense Sachschäden an privatem Vermögen als auch an kommunalen Infrastrukturen und bei Unternehmen. Viele tausend Menschen waren direkt oder indirekt betroffen und standen teilweise vor den Trümmerhaufen dessen, was sie sich ihr Leben lang aufgebaut hatten. Die Hilfsbereitschaft der Gesellschaft war enorm. Viele Freiwillige aus dem ganzen Bundesgebiet und sogar aus dem benachbarten Ausland sind ins Krisengebiet auch in NRW, nicht nur ins Ahrtal, gereist und haben bei Aufräumarbeiten geholfen. Eine großartige Leistung unserer Gesellschaft und der Bürgerinnen und Bürger! (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der AfD) Leider gibt es in unserer Gesellschaft aber auch Menschen, die sich alles andere als solidarisch verhalten und die Notlage anderer ausnutzen. Sie plündern und stehlen den Betroffenen auch noch die letzten verbliebenen Habseligkeiten. Das ist schäbig, und das verurteilen wir auf das Schärfste. Nun zum vorliegenden Antrag der AfD. Sie beantragen, dass die Landesregierung die Opfer von Straftaten in der Flutkatastrophe entschädigt oder dass sich die Landesregierung dafür auf Bundesratsebene einsetzen solle – so weit der Antragsteil. Sie wissen genau, dass das nicht möglich ist. Ich rede nicht von rechtlichen Möglichkeiten, sondern von ordnungspolitischen. Der Staat kann nicht die Haftung für Verlust aus Eigentumsdelikten übernehmen. Das wäre auch denjenigen gegenüber ungerecht, die im alltäglichen Leben Opfer von Eigentumsdelikten oder Straftaten wie Raub etc. werden. Es kann keine Staatshaftung für Eigentumsdelikte, die Menschen begehen, geben. Das ist nicht machbar in unserem Land, und es würde diejenigen schlechter stellen, die sonst Opfer von solchen Straftaten werden. Mit welcher Begründung sollte man ihnen dann solche Hilfe versagen? Die Flutkatastrophe hat das vielleicht begünstigt, aber es ist ordnungspolitisch nicht in Ordnung. Was Sie mit diesem Antrag hier versuchen, ist reiner Populismus. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Hintergrund ist hierbei offensichtlich, dass es sich bei einer großen Anzahl der ermittelten Täter um Menschen mit Migrationshintergrund handelt. Das ist nicht schön, aber dass Sie darauf abzielen, zeigt auch der Antrag, den Sie morgen noch zu diesem Thema stellen. 09.03.2023 Auch in der Antragsbegründung zu diesem Antrag versäumen Sie es nicht, zu erwähnen, dass die Tatverdächtigen – ich zitiere – „mehrheitlich ausländisch“ sind. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Wenn Ihr Antrag redlich wäre, dann würde dieser Aspekt überhaupt keine Rolle spielen, weil es Ihnen doch angeblich um die Opfer geht. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Liebe AfD, die Betroffenen durchschauen solche Manöver. Sie machen hier einen Profilierungsversuch auf Kosten der Flutopfer, damit Sie das öffentlichkeitswirksam in Ihren YouTube-Kanälen hochladen können. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Mit ihren Hilfen hat die Landesregierung gezeigt, dass sie hilfsbereit ist und das tut, was sie kann. Wir haben in den vergangenen Jahren seit der Flutkatastrophe große Summen bereitgestellt. Die Zukunftskoalition steht weiter an der Seite der Flutopfer und hilft, wo es möglich ist. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD spricht die Abgeordnete Frau Durdu.
Tülay Durdu SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren von den demokratischen Fraktionen! Im Juli 2021 ereignete sich in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die schlimmste Naturkatastrophe in unserer Geschichte. Wassermassen ungekannten Ausmaßes zerstörten Straßen, Häuser und ganze Ortskerne. Viele verloren über Nacht ihr gesamtes Hab und Gut und standen buchstäblich vor dem Aus. Seitdem sind anderthalb Jahre vergangen. Einiges ist seitdem getan worden. Zwar gibt es noch etliches zu tun, doch der Wiederaufbau schreitet voran. Wo vorher nur Ruinen standen, stehen jetzt wieder Häuser und Schulen, spielen jetzt wieder die Kinder und gehen die Menschen wieder zur Arbeit. Ein Stück lang vermisster Normalität kehrt ein. Allein bis hierhin war es schon ein langer Weg, der ohne den unermüdlichen Einsatz der Menschen vor Ort nicht möglich gewesen wäre. Wir alle haben die Bilder der Zerstörung nach dem Abfließen des Wassers vor Augen: Schlamm und Trümmer, weggespülte Straßen und vollgelaufene Kellerräume. In dieser Situation haben die Menschen nicht den Mut verloren, sondern zusammengehalten und mit Landtag angepackt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dieser Leistung ziehe ich meinen Hut. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Doch zur Wahrheit gehört auch: Am Ziel sind wir noch lange nicht. Die Schäden und die Zerstörung durch die Hochwasserkatastrophe sind bis heute sichtbar. Noch heute gibt es Häuser, die kaum anders aussehen als wenige Tage nach der Katastrophe. Noch mancher Sportplatz wartet auf seine Instandsetzung. Nicht jede Schule ist bereits wieder hergerichtet, so zum Beispiel die Kita „Kobolde“ in Odenthal im Rheinisch-Bergisch Kreis, die schon wieder umziehen muss. Und noch immer leben viele Menschen in Unsicherheit: Zahlt die Versicherung? Was ist mit meinem Antrag auf Wiederaufbauhilfe? Wie soll ich das alles schaffen? – Diese Fragen begleiten noch zu viele Menschen Tag für Tag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schrecken der Flut wirkt bis heute nach, und viele Wunden sind noch lange nicht geheilt. Besonders bitter ist aber, dass einige schwarze Schafe mitten in der Katastrophe das Leid und die Notlage der Flutbetroffenen schamlos ausnutzten. Wenn die Menschen in Schleiden, in Eschweiler, in Wuppertal, in Hagen oder in Swisttal in einer Zeit der ganz besonderen Verletzlichkeit bestohlen werden, dann ist das nicht nur eine Straftat. Vielmehr ist es für jeden Betroffenen ein Schlag ins Gesicht. Das ist für mich an Unmenschlichkeit kaum zu überbieten! (Beifall von der SPD und der FDP) Und jetzt kommt dieser Antrag der AfD. Einen Tag, nachdem das Verwaltungsgericht Ihrem Kollegen, dem Abgeordneten Zacharias Schalley, aus guten Gründen den Besitz von Waffen untersagt, kommen Sie mit diesem offenbar schnell geschriebenen, aber schlecht durchdachten Antrag. (Beifall von der SPD) Sie haben sich ja noch nicht einmal die Mühe gemacht, eine Lösung vorzuschlagen. Mit Blick auf Ihren Antrag, den wir am morgigen Freitag hier im Plenum behandeln, ahne ich auch, warum. Um die Betroffenen selbst geht es Ihnen doch gar nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen in Flutgebieten brauchen keine halbgaren Anträge einer Fraktion, deren Partei und Jugendorganisation teilweise vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Betroffenen brauchen endlich wieder Normalität und eine Perspektive. Was sie brauchen, ist ein zügiger Wiederaufbau. Deswegen lehnen wir diesen Antrag selbstverständlich ab. – Ich bedanke mich fürs Zuhören. Danke sehr. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) 09.03.2023
André Kuper
Danke, Frau Kollegin Durdu. – Aus den Reihen der AfD hat Herr Abgeordneter Keith eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön, Herr Keith.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Durdu, Sie haben genau dasselbe getan wie Herr Lienesch eben auch. Sie haben einen Antrag, der klar formuliert ist, dazu benutzt, Ihren Hass und Ihre Hetze gegen die AfD hier wieder anzubringen. (Lachen von der SPD – Kirsten Stich [SPD]: Ach, wir hetzen? – Frank Müller [SPD]: Sie sind doch die Spezialisten für Hetze!) Ich möchte kurz zitieren, was der geschätzte Kollege Golland zu diesem Thema hier gesagt hat. (Frank Müller [SPD]: Da wird man im Vorbei- gehen beleidigt! – Weitere Zurufe von der SPD) – Das ist doch dieselbe Masche, die Sie immer anwenden. Sie suggerieren den Bürgern, dass Sie Recht und Ordnung vertreten. Dann sagt das mal jemand von Ihnen – und ich zitiere jetzt das, was Sie uns unterstellen –, und dann kommt von Ihnen eine komische Bemerkung. Hören wir doch mal, was Sie gesagt haben: „Solche Menschen, die aus der Not anderer Profit schlagen, haben bei uns nichts zu suchen.“ Das ist Ihre Aussage, Herr Golland. Das ist ein Zitat. (Gregor Golland [CDU]: Ja, so ist es! Genau!) Aber es geht noch weiter: „Man kann nur Probleme lösen, wenn man sie offen anspricht. Viele ausländische Täter sehen Deutschland schon seit Jahren als Beuteland.“ (Sven Werner Tritschler [AfD]: Eijeijei!) „Das kann man nicht mit einem Kuschelkurs lösen, hier muss der Staat härter durchgreifen.“ Wo ist denn Ihre Empörung da drüben? Ich höre gar nichts! Uns unterstellen Sie Dinge, die in diesem Antrag gar nicht vorkommen, und über Herrn Golland regen Sie sich nicht auf. (Heiterkeit von der SPD – Gregor Golland [CDU]: Ach, jetzt stellen Sie sich auch noch als Opfer dar?) – Ganz lustig, ganz lustig. Ich glaube, die Bürger haben Sie und Ihre Scheinheiligkeit schon längst durchschaut.
André Kuper
Herr Keith, die Redezeit. Landtag
Andreas Keith AfD
Da können Sie sich noch so sehr hierhin stellen und lachen. Ich bin froh, dass ein paar Leute hier sind und dass sie es mitbekommen. (Kirsten Stich [SPD]: Richtig! Gut, dass Men- schen das mitkriegen!) Sie belügen die Menschen mit Ihren scheinheiligen Reden (Frank Müller [SPD]: Wann sind denn die 90 Sekunden um?) und diskreditieren hier eine demokratisch legitimierte Partei. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Sehr geehrter Herr Keith, zum Schluss haben Sie eine unparlamentarische Redewendung (Kirsten Stich [SPD]: Eine? – Frank Müller [SPD]: Mindestens!) verwendet. Daher muss ich diese rügen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Zur Entgegnung hat Frau Kollegin Durdu jetzt das Wort.
Tülay Durdu SPD
Also, so sinnfrei wie Ihr Antrag (Andreas Keith [AfD]: 1,8 Millionen Euro Scha- den!) ist auch Ihre Frage, einmal in die Richtung, einmal in meine Richtung, einmal in alle Richtungen. (Andreas Keith [AfD]: Gut, dass wir das mal deutlich hören! 1,8 Millionen Euro! – Frank Müller [SPD]: Ruhig, Brauner!) Insofern ist, glaube ich, alles gesagt worden. – Danke schön. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – An- dreas Keith [AfD]: Hier Mitleid heucheln und dann die Zustimmung verweigern!)
André Kuper
Als nächste Rednerin darf ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Höller ans Mikrofon bitten.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Christian Loose [AfD]: Jawohl!) – Wissen Sie was? Jetzt bin ich dran, nicht Sie. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 09.03.2023 Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 war für alle Betroffenen und für uns alle ein schreckliches und einschneidendes Ereignis. In NRW verloren mindestens 47 Menschen infolge des Unwetters ihr Leben; unzählige verloren ihr Hab und Gut, ihr Zuhause. Menschen in einer solch verletzlichen Situation zu bestehlen, ist kriminell und schäbig. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Noch schäbiger ist es allerdings, das Leid dieser Menschen für politische Stimmungsmache auszunutzen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Sven Werner Tritschler [AfD]: Das machen die Grünen ja nicht, ne?) Genau das macht die AfD mit diesem Antrag und mit der damit verbundenen Großen Anfrage. Denn scheinbar geht es Ihnen um die Entschädigung durch Plünderung betroffener Flutopfer. Dabei schüren Sie in Wahrheit einfach nur rassistische Ressentiments auf dem Rücken der Opfer. (Beifall von den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Das hat Herr Golland gemacht!) Das Abfragen von Vor- und Nachnamen und der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen ist Ihre Lösung? (Andreas Keith [AfD]: Und der CDU!) Das ist wenig hilfreich, aber auch wenig überraschend. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – An- dreas Keith [AfD]: Wenden Sie sich an Ihren Koalitionspartner! – Sven Werner Tritschler [AfD]: Für den ist das in Ordnung! – Weitere Zurufe von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Dr. Höller. (Unruhe – Glocke) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre schön, wenn Sie sich wieder ein Stück weit auf den jeweiligen Redebeitrag konzentrieren würden. Für die FDP spricht nun Herr Dr. Pfeil.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Bilder des Hochwassers in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen im Sommer 2021 gingen um die Welt. Durch die Flutkatastrophe verloren mehr als 180 Menschen ihr Leben, etliche Gemeinden wurden verwüstet, Tausende Häuser beschädigt oder zerstört und ganze Brücken weggerissen. Landtag Mich beschämt zutiefst, dass es Menschen gibt, die solch ein furchtbares Ereignis und das dadurch entstehende Chaos ausnutzen und Straftaten begehen, dass es Menschen gibt, die das erhebliche Leid der Opfer noch vergrößern, nur an sich denken und sich bereichern. Insgesamt registrierten die Justiz und die Polizei in den betroffenen Regionen 1.057 Fälle, die mit der Flut zusammenhingen. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Knapp die Hälfte der Fälle konnte bisher aufgeklärt werden. Dabei ist eine Sache für uns alle klar: Die Täter müssen mit der Härte des Rechtsstaats verfolgt und bestraft werden; (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) denn sie sind für die Schäden verantwortlich und müssen dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn man den Antrag der AfD mit der dem Antrag zugrunde liegenden Anfrage der AfD zu diesem Thema und damit in der Gesamtschau betrachtet, wird eine Sache sehr schnell klar: Der AfD geht es nicht um das Leid der Opfer, sondern wieder einmal nur um ihre eigene Agenda. Es wird suggeriert, dass ausländische Mitbürger nach der Flut marodierend durch die von der Flut betroffenen Regionen gezogen sind. Nicht ohne Grund wurde mal wieder nach den Vornamen der Tatverdächtigen gefragt. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Verschwiegen wird aber die große Hilfsbereitschaft genau der Menschen, die am Wiederaufbau beteiligt waren und das immer noch sind. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zurufe von Sven Werner Tritschler [AfD] und Andreas Keith [AfD]) Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Ich komme aus Stolberg, und Stolberg war sehr stark von der Flut betroffen. Wir haben in Stolberg einen sehr großen Anteil an ausländischen Mitbürgern, die alle geholfen haben. Es war niemand dabei, der geplündert hat oder aus Geschäften Sachen gestohlen hat. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Den Antrag, den Sie hier stellen, haben die Menschen der betroffenen Region nicht verdient. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Das Leid der Opfer darf nicht politisch instrumentalisiert werden und von der AfD für eigene Zwecke ausgenutzt werden. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Die AfD folgt in diesem Antrag jedoch einer üblichen Vorgehensweise von rechtsradikalen Gruppen. Es 09.03.2023 ist kein neues Phänomen, dass extrem rechte Gruppierungen versuchen, aus Ausnahmesituationen Profit zu schlagen. Schon bei zahlreichen anderen Flutkatastrophen boten Neonazis „Hilfe von Deutschen für Deutsche“ an. Das war beim Elbehochwasser 2002 so, und es setzte sich in der Folge fort, vermeintlich unpolitische Hilfe als Gegenleistung für die eigene Ideologie zu verbreiten. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) In der rechtsextremen Szene hat das eine lange Tradition. Bei der Flutwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz gaben sich auch Nazis und Querdenker hilfsbereit. Besonders hatte es ihnen das von Hochwasser und Zerstörung betroffene Gebiet um Bad Neuenahr in der Eifel angetan. Mehr geschieht auch hier nicht. Mit dem Antrag fördert die AfD nur ihre eigene Hetze gegen ausländische Mitbürger. Dem stimmen wir nicht zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Ihre Aufmerksamkeit wird es nicht entgangen sein, dass der Abgeordnete Loose eine Kurzintervention angemeldet hat. Bitte schön.
Christian Loose AfD
Danke, Herr Präsident. – Herr Dr. Pfeil, es sind zwei Dinge aufgefallen. Erstens. Sie haben sich überhaupt nicht um die Opfer und deren Entschädigung gekümmert. Zweitens. Es gibt unglaublich viele ausländische Mitbürger, die integriert sind. Unglaublich viele ausländische Mitbürger sind auch Mitglied der Alternative für Deutschland. Allen diesen Menschen, die integriert sind, ist eines gemein. Diese Ausländer, die sich hier integriert haben, möchten nicht mit den Ausländern in einen Topf geworfen werden, die hier plündern, ausrauben und andere Dinge in Deutschland tun. Diese ausländischen Mitbürger wollen, dass diese Leute das Land verlassen. Das verwechseln Sie immer. Sie halten jeden Ausländer für gut, und das ist das Problem. (Zuruf von der CDU) – Nein, Sie haben doch dieses Thema aufgemacht, nicht wir! Herr Dr. Pfeil hat das Thema gerade aufgemacht und vermischt das hier. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Zurufe von der SPD) – Nein, Sie haben die Rede von Herrn Dr. Pfeil anscheinend gar nicht gehört! Herr Dr. Pfeil vermischt das. – Die integrierten Ausländer möchten auch Landtag nicht, dass die kriminellen Ausländer in Deutschland bleiben, sondern möchten, dass sie abgeschoben werden. Das vernachlässigen Sie jedes Mal, Herr Dr. Pfeil. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Herr Dr. Pfeil, Sie haben jetzt 90 Sekunden für eine Erwiderung. Bitte schön.
Dr. Werner Pfeil FDP
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Loose, im Gegensatz zu Ihrer Äußerung habe ich mich sehr wohl mit der Entschädigung befasst. Ich habe mich auch dazu geäußert, dass die Strafverfahren zur Hälfte zu einem Erfolg geführt haben. Was die Ausländer – in Anführungsstrichen – anbelangt, geht es um ausländische Mitbürger, die bei uns wohnen. Diesbezüglich hat Ihr Antrag die Intention, dass alle straffällig geworden sind. Das ist aber nicht der Fall. Mehr muss ich dazu nicht sagen. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank für die Erwiderung. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Neubaur in Vertretung für Herrn Minister Dr. Limbach. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Eine Sache ist hier gerade wieder passiert: Die antragstellende Fraktion hat sich nicht nur im Antrag, sondern vor allem auch mit den letzten Kurzinterventionen selbst entlarvt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte gerne zur Sache sprechen. Die Verantwortung für den Ausgleich von Schäden, die durch Vermögens- oder Eigentumsdelikte angerichtet werden, tragen diejenigen Personen, die diese Straftaten begangen haben. Die staatliche Unterstützung für die Opfer dieser Form von Kriminalität muss sich in erster Linie darauf richten, die Opfer bei der Verfolgung ihrer Ansprüche auf Rückgabe oder Schadenersatz und bei der Geltendmachung etwaiger Versicherungsleistungen zu unterstützen. Die Polizei Nordrhein-Westfalen richtet ihre Maßnahmen und Ermittlungshandlungen immer auch daran aus, die Tatbeute wiederzubeschaffen oder im Rahmen von Finanzermittlungen Vermögenswerte zu sichern, auf die zur Opferentschädigung zurückgegriffen werden kann. Die Polizei und die Staatsanwaltschaften informieren Geschädigte im Rahmen der §§ 111n Abs. 2, 406i und 406j der Strafprozessordnung über ihre Befug-09.03.2023 nisse und die Möglichkeiten, die aus einer Straftat erwachsenen Ansprüche innerhalb und außerhalb des Strafverfahrens geltend zu machen. Gelingt es, Vermögenswerte zu sichern und zu verwerten, wird der Erlös im Vollstreckungsverfahren ausgekehrt. Eine darüber hinausgehende finanzielle Entschädigung von Opfern von Eigentumskriminalität erfolgt staatlicherseits nicht, und zwar, weil es einen wesentlichen Unterschied zwischen Gewalttaten und Vermögens- bzw. Eigentumsdelikten gibt. Man mag ja an Sachen auch ein Affektionsinteresse haben – ja, aber das Erleiden eines körperlichen oder psychischen Gewaltaktes ist doch eine existenzielle Erfahrung, und diese Erfahrung hinterlässt dauerhafte Spuren. Das ist der tiefere Grund für die Gewährung einer staatlichen Opferentschädigung für Opfer von Gewalttaten. Die staatliche Gemeinschaft steht solidarisch an der Seite der Verletzten und tritt für die besonderen Folgen ein, die eine Gewalttat nach sich zieht. Das soziale Entschädigungsrecht gleicht die Folgen, bestimmte Gesundheitsstörungen, nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen aus. Im vergangenen Jahr hat der Landtag mit der Gründung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“ die Möglichkeit geschaffen, Opfern von Gewalttaten in Härtefällen Unterstützungsleistungen aus Stiftungsmitteln zuzuwenden. Aus dieser Begründung – weil es einen Unterschied macht: Eigentumsdelikt oder Erfahrung von Gewalt – und weil es eine Verständigung der staatlichen Gemeinschaft gibt, diesen Opfern auch mit staatlichen Mitteln solidarisch zur Seite zu stehen, lehnt die Landesregierung die Änderung des bundesgesetzlichen Opferentschädigungsgesetzes weiterhin ab und beabsichtigt dazu auch keine Initiative. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir befinden uns somit am Schluss der Aussprache. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3313. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3313 bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex abgelehnt. Wir kommen zu: Landtag 9 Junge Volljuristinnen und Volljuristen für die Justiz begeistern: Neues Rahmenkonzept für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Probedienst Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/3296 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU der Kollegin Erwin das Wort.
Angela Erwin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachwuchsgewinnung ist eine der größten Herausforderungen, auch in der Justiz. Wir kämpfen auf dem Arbeitsmarkt um die besten und klügsten Juristen und konkurrieren dabei mit Großkanzleien und Unternehmen. Daher bedarf es einer Weiterführung der Attraktivitätsoffensive in der Justiz. Ende Januar haben wir uns bereits gemeinsam für eine effiziente und produktivere Justiz eingesetzt – eine Justiz, die den Anforderungen moderner, digitaler und flexibler Arbeitswelt schon heute, aber noch viel mehr in der Zukunft gewachsen ist. Wir, CDU, Grüne und FDP, haben den Weg freigemacht, um die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten in der Justiz unbürokratisch und unkompliziert zu schaffen und weiter zu fördern. Heute geht es nun darum, dem Gerüst der attraktiven und wettbewerbsfähigen Justiz einen weiteren wichtigen Baustein hinzuzufügen. Liebe Herr Kollege Dr. Pfeil, Sie sagten im Januar-Plenum bereits, dass Sie voller Vorfreude auf die weiteren angekündigten Bausteine für eine Fortsetzung der Attraktivität in der Justiz blicken. Ich glaube, Sie werden mit dem heutigen Antrag – zumindest in meinen Augen – nicht enttäuscht. In unserem zweiten Antrag geht es nämlich um die Nachwuchsförderung. Wir wollen ein neues Rahmenkonzept für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Probedienst schaffen, und dies unter Einbindung – und das ist ganz wichtig – der Praxis und auch der Betroffenen. So soll der richterliche und staatsanwaltliche Beruf für junge Volljuristinnen und Volljuristen noch attraktiver gestaltet werden. Junge Juristinnen und Juristen durchleben ihre Probezeit sehr unterschiedlich. Proberichter können im Gegensatz zu den bereits ernannten Richtern mehr oder weniger nach Bedarf eingesetzt werden. Die Folge: Sie können manchmal leider auch kurzfristig an andere Gerichte abgeordnet oder an Gerichten sowie Kammern gleichzeitig eingesetzt werden. Das erfordert allerdings oftmals ein hohes Maß an Flexibilität in örtlicher wie auch in fachlicher Hinsicht. 09.03.2023 Oberstes Ziel – ich glaube, da sind wir uns hier alle einig – ist es, unser juristisches System zu stärken und weiterzuentwickeln. Aber dafür brauchen wir auch die besten und die klügsten Köpfe. Gerade deshalb muss sichergestellt sein, dass der Probedienst junge Leute anspricht und auch begeistert. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen wir den Probedienst noch attraktiver gestalten. Jungen Juristinnen und Juristen wollen wir eine noch bessere Ausbildung und eine breitere Unterstützung ermöglichen und so ihr großes Potenzial ausschöpfen. Als konkrete Maßnahmen fordern wir daher unter anderem ein verbessertes Onboarding – Stichwort: Informationsangebote –, die Ausweitung von Mentorenprogrammen, zeitnahe und umfassende Fortbildung, regelmäßige Feedbackgespräche sowie weniger Rotationen und eine möglichst wohnsitznahe Verwendung, und das alles selbstverständlich unter Berücksichtigung einer funktionierenden Rechtspflege. Das Ziel des neuen Rahmenkonzeptes ist ganz klar: Wir wollen junge Menschen für den Beruf des Richters oder Staatsanwalts begeistern. Sie sollen sich für eine Karriere in der Justiz entscheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam den Herausforderungen des demografischen Wandels auch in der Justiz begegnen. Lassen sie uns gemeinsam für einen noch attraktiveren Probedienst für Juristinnen und Juristen werben. Lassen Sie uns gemeinsam den Berufseinstieg in der Justiz weiter verbessern. Und lassen Sie uns gemeinsam die Ausgestaltung des Probedienstes fortentwickeln. Nur so ist die Attraktivierung der Justiz kein Thema der Zukunft, sondern der Gegenwart. Ich werbe daher um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Erwin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Hanses.
Dagmar Hanses GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Justiz ist eine großartige Arbeitgeberin. Mit diesem Antrag möchten wir dazu beitragen, dass das bei jungen Juristinnen und Juristen auch ankommt und dass die Justiz für diese Gruppe noch attraktiver wird, denn die Justiz braucht gute Juristinnen und Juristen für den staatsanwaltlichen und den richterlichen Dienst. Damit der Einstieg erleichtert wird, ist ein gelingender Probedienst in diesen beiden Bereichen besonders bedeutend. Qualifizierte, motivierte Beschäftigte sollen noch besser unterstützt werden. Sowohl die Gerichtsleitungen, die unabhängigen Gerichtspräsidien, die Leitungen von Staatsanwaltschaften wie auch die Landtag jungen Juristinnen und Juristen im richterlichen und staatsanwaltlichen Probedienst selbst müssen gut miteinander kommunizieren. Sie müssen die unterschiedlichen Stationen durchlaufen, die möglichst wohnortnah liegen, damit die staatsanwaltliche Arbeit und die Rechtspflege gut gelingen können. Bereits bestehende Mentoren- und Mentorinnenprogramme möchten wir ausweiten. Sie sind nämlich ein Gewinn für beide Seiten. Der Austausch, der Erfahrungs- und Wissenstransfer stellen einen Mehrwert für alle dar. Wir sind zuversichtlich, dass durch die Ausweitung von Informations- und Unterstützungsangeboten mehr Menschen motiviert werden, bei der großartigen Arbeitgeberin Justiz NRW tätig zu werden. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Bongers.
Sonja Bongers SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Gewinnung von gut ausgebildeten Fachkräften in der Justiz beschäftigt uns hier seit geraumer Zeit. Ich möchte betonen, dass das, was ich gestern gesagt habe, nämlich, dass uns der gesamte Bereich der Digitalisierung und der KI besonders wichtig ist, auch hier wieder mit hineinspielt. Insofern werbe ich dafür, dass die regierungstragenden Fraktionen auch mal zuhören, wenn wir gute Anträge stellen, über ihren Schatten springen und dem dann auch zustimmen. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich nehme jetzt schon einmal vorweg, was gleich passiert: Wir können das, wir können über unseren Schatten springen. Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil er inhaltlich nichts Falsches sagt. (Beifall von den GRÜNEN und der FDP – Hei- terkeit von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Die vorgestellten Ideen sind gut, es sind zwar etwas wenige, aber sie sind trotzdem gut. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Ich möchte noch zwei, drei Worte zum eigentlichen Inhalt sagen. Wir alle wissen, dass die Fachkräftegewinnung sehr schwierig ist. Wir alle wissen, dass die renommierten Anwaltskanzleien Spitzenabsolventen mit hohen Einstiegsgehältern und Aufstiegschancen locken können. Das kann der öffentliche Dienst, das kann die Justiz nicht und wird es in diesem finanziellen Ausmaß auch nie können. Genau aus diesem Grund braucht es andere Faktoren. Ein Faktor wurde genannt: ein gut durchdachtes Mentoren- und Mentorinnenprogramm; außerdem regelmäßige Feedbackund Perspektivgespräche, die neben beförderungs-09.03.2023 relevanten Beurteilungsgesprächen stattfinden, sodass sich die jungen Volljuristinnen und Volljuristen weiterentwickeln können. Außerdem gehört dazu, dass ein entsprechendes Umfeld geschaffen wird, und dieses Umfeld ist eben nicht nur von den finanziellen Faktoren abhängig. Sie alle wissen, dass man im vorgelagerten Bereich über rechtzeitige Förderprogramme, über Studienförderprogramme nachdenken muss. Ich kürze das jetzt mal ein bisschen ab: Ich habe gerade gesagt, dass wir zustimmen können, wenn da etwas Gutes drin ist. Das machen wir auch, aber ich weise noch einmal darauf hin, dass wir Ihnen heute die Hand reichen, aber auch etwas erwarten. Ich glaube, wir und die FDP als Oppositionsparteien dürfen auch ein wenig Entgegenkommen erwarten, wenn wir gute Anträge, gute Ideen haben. Demokratie zeichnet sich nämlich dadurch aus, dass man für die Menschen arbeitet und nicht immer von vornherein sagt: Das ist von euch, das ist schlecht; das ist von uns, das ist gut. – Das als Grundsatz. (Beifall von der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir stimmen zu. – Recht herzlichen Dank.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Bongers. – Für die Fraktion der FDP erteile ich Herrn Kollegen Dr. Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Eigentlich ist alles gesagt, und besser als Frau Bongers hätte ich es nicht zusammenfassen können. (Heiterkeit von Angela Erwin [CDU]) Die Vorteile dieses Antrags haben Frau Erwin und Frau Hanses eben genannt. Dem stimmen wir zu. Frau Bongers hat sehr schön darauf hingewiesen, dass es im Justizbereich die wenigsten Meinungsverschiedenheiten darüber gibt, wie man dem drohenden Personalmangel begegnen muss. Wir wissen, dass der Personalmangel erheblich ist. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach halten 75 % der Bundesbürger die Justiz insgesamt für überlastet. Das ist kein Wunder. Man muss sich nur anschauen, wie es auf den Geschäftsstellen in Nordrhein-Westfalen landauf, landab aussieht: Krankheitsfälle, Personalnot lassen hier viele Stellen unbesetzt sein. Zivilverfahren dauern Jahre. Wenn man ein Bauverfahren mit Sachverständigengutachten hat und es kommen noch Ergänzungsgutachten hinzu, sind es über zwei Jahre Dauer. Das ist nicht wenig, und mancher Bauherr verzweifelt darüber. Bei Verwaltungsgerichten sind 24 Monate von der Klageeinreichung Landtag bis zum ersten Termin die Regel, zumindest keine Seltenheit. Das Besorgniserregende dabei ist, dass die Situation aufgrund des demografischen Wandels nicht besser wird. Aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage 463 vom 19. September 2022 wissen wir, dass in den nächsten zehn Jahren 1.120 Richterinnen und Richter planmäßig den Justizdienst verlassen werden; und da sind diejenigen, die aus anderen Gründen ausscheiden, nicht dabei. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, Sie müssen etwas tun. Das, was Sie jetzt tun, ist richtig. Deswegen verschließen wir uns dem auch nicht, aber die Vorschläge, die wir machen, sind auch gut. (Heiterkeit von Angela Erwin [CDU] und Elisa- beth Müller-Witt [SPD]) Zuzuhören und den einen oder anderen Vorschlag anzunehmen, wäre vielleicht auch mal ganz gut und richtig. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich gebe die Hoffnung ja nie auf: Es gibt heute noch den Tagesordnungspunkt 14, der sich mit KI beschäftigt. Gestern hatten wir das Thema auch schon. Vielleicht gibt es ja eine Überraschung für uns alle. Wir stimmen diesem Antrag zu. – Vielen Dank und auf Wiedersehen. (Beifall von der FDP und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Dr. Pfeil. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Frau Kollegin Bongers und Herr Kollege Dr. Pfeil, es wäre nicht nur richtig, wenn man gute Ideen aus der Opposition aufgreifen würde, sondern auch demokratisch. Daher überrascht es gerade uns nicht, dass das hier eher wenig zu erwarten ist. Die CDU muss sich nach diesem Antrag den Vorwurf gefallen lassen, dass sie die Regierungsverantwortung in der letzten Legislaturperiode nicht mit dem erforderlichen Weitblick genutzt hat. Der demografische Wandel ist keine überraschende Entwicklung in der Justiz. Es ist schon ein Kunststück, wie die Antragsteller in der Ausgangslage eine der größten zukünftigen Herausforderungen in der Justiz beschreiben und gleichzeitig den Eindruck vermitteln, alles sei in Ordnung, jedenfalls in der Vergangenheit alles gut gelaufen, und verantwortlich für diesen Weckruf sei im Grunde genommen nur der demografische Wandel. 09.03.2023 Für Sie ist die Herausforderung also so groß, dass nur ein neues Handlungskonzept helfen kann. Dem alten Konzept, sofern Sie eins hatten, bescheinigen Sie gleichwohl, es habe hervorragend gewirkt. Die klügsten Köpfe des Landes seien gewonnen worden, der Berufseinstieg sei in der Vergangenheit attraktiv gewesen, nun müsse er noch attraktiver werden. In den vergangenen Jahren sei in verschiedenen Geschäftsbereichen der Justiz schon viel geschehen, um den Berufseinstieg zu erleichtern und den Interessen der Proberichter gerecht zu werden. Viele Berufseinsteiger mit entsprechenden Noten – das ist ein ganz entscheidender Aspekt – entscheiden sich nach dem zweiten Staatsexamen eher für eine Karriere in der Großkanzlei als für die Richterrobe. Das ist ein vielschichtiges Problem, auf das Sie aber eher nicht eingehen. Sie gehen ausschließlich auf justizinterne Abläufe ein. Sie wollen gute Kommunikation zwischen den Beteiligten pflegen, Einführungsfortbildungen hinterfragen, ein Mehr an Mentorenprogrammen oder Informationsangeboten bei der Einarbeitung. Das alles ist gut gemeint und nicht von vornherein abwegig. Entscheidend ist für viele dieser High Potentials aber eben das Gehalt – 100.000 Euro aufwärts für Einsteiger – und ein ansprechendes Büro mit neuester technischer Ausstattung. Wie wir bereits gehört haben, kommen da außerdem wieder die Themen „Digitalisierung“ und „KI“ ins Spiel. Frisches Obst, Getränke, moderne Aufenthaltsräume – da kann die Amtsstube nun mal nicht mithalten. Es ist aber auch noch mehr, nämlich auch die Arbeitsbelastung. Erst im vergangenen Herbst hat der Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW den Ministerpräsidenten auf die dringend gebotene Anpassung der Besoldung und darauf, dass einfach zu wenige Richter da sind, aufmerksam gemacht. Der Deutsche Richterbund beklagt, die Justiz sei in vielen Bereichen zu dünn besetzt, um alle Aufgaben in angemessener Zeit erledigen zu können. Am gravierendsten sei das in der Strafjustiz, sagt Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. In NRW fehlen knapp 200 Staatsanwälte. Solange die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen den dringend erforderlichen Personalaufwuchs bei den Staatsanwaltschaften und die Besoldungserhöhung nicht als Teil der Lösung ansehen, bleibt der Vorwurf im Raum stehen, dass Sie das Ausmaß des Fachkräftemangels in der Justiz nicht ernst nehmen. Der vorliegende Antrag benennt eigentlich lediglich das Problem und legt den fehlenden Mut zur Wahrheit offen. Um mit gutem Willen die Zustände zu verbessern, stimmen wir dem Antrag aber in Gottes Namen zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD) Landtag
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung spricht jetzt in Vertretung für Minister Dr. Limbach Ministerin Neubaur. Bitte schön. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, lässt mein Kollege, Herr Justizminister Limbach, eigentlich keine Gelegenheit aus, um Werbung dafür zu machen, dass sich Nachwuchs für eine berufliche Perspektive in der Justiz Nordrhein-Westfalens interessiert, darauf aufmerksam wird und sich dafür entscheidet. An der Stelle darf ich auch sagen: Alle meine Ressortkolleginnen werben an allen Stellen für den öffentlichen Dienst als attraktive Arbeitgeberin, und wir sind uns mindestens in der Sache wie in so vielen anderen einig, dass wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalens da eine Verantwortung haben, den öffentlichen Dienst und hier im Besonderen die Justiz als attraktive Arbeitgeberin für die Zukunft aufzustellen. In den kommenden Jahren wird eine wahre Pensionierungswelle vor allem auf die Justiz zurollen, welche noch mehr Anstrengungen, als bisher schon erbracht, verlangen wird, um die benötigten hochqualifizierten und engagierten Nachwuchskräfte zu gewinnen. Elementarer Bestandteil einer effektiven Nachwuchsgewinnung ist ein gelungener Berufseinstieg, also eine möglichst optimale Gestaltung der regelmäßig dreijährigen Probezeit. Hierzu kann das im Antrag der Regierungsfraktionen angeregte justizweite Rahmenkonzept einen zentralen Baustein darstellen. Das bedeutet nicht, dass bisher nichts gelaufen ist, sondern, dass noch einmal neue, gute Impulse dazukommen. Alle Personalverantwortlichen arbeiten nämlich seit vielen Jahren stetig und engagiert daran, die Rahmenbedingungen für die Einsätze der jungen Richterinnen und Richter, der jungen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Probezeit weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu gestalten. Dabei schlagen sie auch neue Wege ein, um unter Berücksichtigung der Anforderungen der heute ins Berufsleben tretenden Generation weitere Optimierungen zu erreichen. Auf diese Weise ist in den vergangenen Jahren schon einiges erreicht worden. Beispielhaft seien einige Instrumente genannt, die bereits erfolgreich Anwendung finden: die Einführungsschulungen bereits vor Aufnahme des Dienstes und unmittelbar vor Dienstbeginn, spezielle Pflichtfortbildungen für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in den ersten Dienstmonaten, reduzierte Arbeitspensen in den ersten Dienstmonaten, Ersteinsatz in speziellen Ausbil-09.03.2023 dungskammern mit besonders geeigneten Vorsitzenden, Mentorinnenprogramme und eine örtlich verlässliche Einsatzplanung. Vielleicht darf ich zu dem Beispiel noch näher ausführen. Die meisten Proberichterinnen und Proberichter werden naturgemäß in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beschäftigt. Hier wiederum bildet das Oberlandesgericht Hamm den weitaus größten Bezirk, der ganz Westfalen und Lippe umfasst und sich von Siegen bis Detmold, von Essen bis Paderborn – also über insgesamt zehn Landgerichtsbezirke – erstreckt. Bis vor einigen Jahren mussten sich alle Hammer Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger darauf einstellen, während der dreijährigen Probezeit im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk verwendet zu werden. Inzwischen können sich die jungen Richterinnen und Richter darauf verlassen, nur in einem einzigen der zehn Landgerichtsbezirke verwendet zu werden, und bei der Auswahl dieses Bezirks werden die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt. Sie können sich vorstellen, dass all dies nicht unerhebliche Anstrengungen für die personalverantwortlichen Stellen bedeutet. Aber nicht zuletzt aufgrund dieser Anstrengungen gelingt es der Justiz bis heute, im harten Wettkampf vor allem mit der freien Wirtschaft zu bestehen und eine Vielzahl der klugen Köpfe für die Justiz zu überzeugen. In den vergangenen Jahren konnten zumeist mehr als die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen mit einer Prädikatsnote im zweiten Staatsexamen für die Justiz in Nordrhein-Westfalen gewonnen werden. Nichtsdestotrotz gilt aber natürlich: Jede weitere Verbesserung macht die Justiz zu einer noch attraktiveren Arbeitgeberin. Ich betone dies: Für die Einstellung und Verwendung der Proberichterinnen und Proberichter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gibt es aus guten Gründen nicht die Einstellungspraxis durch das Justizministerium, sondern durch die jeweiligen Obergerichtspräsidentinnen und -präsidenten sowie Generalsstaatsanwälte in der Zuständigkeit. Dieses jetzt beabsichtigte Rahmenkonzept greift und richtet sich gleichermaßen an alle, und deshalb wird es dabei helfen, gemeinsam die schon heute sehr hohen Standards und effektiven Maßnahmen zu einem gelungenen Berufsstart noch weiter zu optimieren. Was ich wahrnehme, ist eine große Einigkeit für gut ausgebildete, gut gelaunte und hochmotivierte Absolventen der juristischen Fakultäten in der ganzen Republik und ein großes Hallo für die Justiz in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit befinden wir uns am Schluss der Aussprache. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3296. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3296 mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Wir kommen zu: 10 Unterstützung jetzt! Die Energiekrise darf nicht zur Krise der Kultur werden. Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/971 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 18/2788 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion der Abgeordneten Wermer das Wort.
Heike Wermer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im September letzten Jahres hat die SPD vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten aufgrund des Krieges in der Ukraine eine ganze Reihe Unterstützung-jetzt-Anträge für das Plenum eingereicht, zu dem auch dieser zählt. Damals hatte die FDP einen ähnlichen Antrag formuliert, zu dem ich hier im Hohen Hause gesprochen habe und den wir mehrheitlich im Plenum abgelehnt haben. Der SPD-Antrag hingegen wurde im umgekehrten Verfahren beraten. Im Kulturausschuss haben wir ihn in den letzten Monaten ausführlich behandelt, eine Anhörung durchgeführt, diskutiert und kommen letztlich zu einem ähnlichen Schluss wie damals bei der FDP. Fazit: Unsere Landesregierung – im Speziellen unsere Kulturministerin Ina Brandes – handelt schon. Wir werden regelmäßig über die laufenden Entwicklungen im Kulturausschuss informiert; zuletzt in der vergangenen Woche. (Beifall von der CDU) Wir alle wissen, dass der Krieg in der Ukraine mit den darauffolgenden Energiepreissteigerungen den 09.03.2023 Kunst- und Kulturbetrieben und -einrichtungen in NRW zu schaffen macht. Die Kulturministerin und wir Abgeordnete schauen genau hin, ob und wie wir die Kulturschaffenden entlasten können. Dazu gab es auch in der sehr ausführlichen Anhörung im Ausschuss zahlreiche Anmerkungen und positives Feedback der Sachverständigen. Ihnen möchte ich an dieser Stelle für den Input und den konstruktiven Austausch danken. Welche Maßnahmen ergreift also bereits das Land? Erstens. Mit Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft haben federführend die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe die Website www.kultur-klima.de aufgebaut. Dort stehen gebündelte Informationen rund um das Thema „Energie“; seien es Energiespartipps, Best Practices, Verordnungen oder Fördermöglichkeiten. Dies ist eine Website, die ich nachdrücklich allen empfehlen kann und die auch nachhaltig angelegt ist, weil sie sich ausführlich um das Thema kümmert. Das erste Webinar war innerhalb kürzester Zeit ausgebucht und dermaßen gefragt, dass es wiederholt durchgeführt wurde. Das zeigt klar den Bedarf, den die Einrichtungen haben. Zweitens. Nach vielen Gesprächen und Verhandlungen hat der Bund endlich nach langer Ankündigung den Kulturfonds Energie auf den Weg gebracht und stellt dafür 1 Milliarde Euro bereit. (Beifall von Andreas Bialas [SPD]) Das Land ergänzt für NRW wie angekündigt zu 100 % mit Mitteln aus dem Sondervermögen. Für die Antragstellung streben Land und Bund ein möglichst einfaches Verfahren ohne unnötige Doppelstrukturen an. So ist für Bundes- und Landesförderung nur ein Antrag notwendig. Im Anschluss wird die Förderung in einer Summe ausgezahlt. So sieht unbürokratische Hilfe in und für NRW aus. Drittens. Leider wurde der Fonds anders als ursprünglich verabredet so ausgestaltet, dass der Förderzeitraum rückwirkend nur noch vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 gilt. Ursprünglich war auch das letzte Quartal 2022 vorgesehen. Es ist traurig, wie wenig verbindlich die Gespräche mit der Ampelregierung im Bund sind. Auf Finanzminister Lindner und Bundeskanzler Scholz ist im Kultursektor kein Verlass. Die Bundesländer dürfen wieder einmal ausbessern, was der Bund verpatzt und wo der Bund die Menschen im Stich lässt. Ministerin Brandes hat dem Ausschuss schon mitgeteilt, dass sie nun schaut, wie wir Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bereits deutlich früher, nämlich rückwirkend zum 1. Oktober 2022, entlasten können. Die Mittel dazu sind vom Kabinett schon gebilligt worden. Eine unkomplizierte Umsetzung wird aktuell geprüft. Landtag Ich komme zum Schluss meiner Rede. Wir alle sind uns darüber einig, wie wichtig eine lebendige Kunstund Kulturszene in NRW ist. Der Krieg in der Ukraine und die steigenden Energiekosten machen auch vor ihr nicht halt. Wir sind uns darin einig, dass wir den Kulturbereich unterstützen wollen und dies tun. Wie ich ausgeführt habe, bleibt unsere Landesregierung nicht untätig und lässt die Kultureinrichtungen und Betriebe mit den steigenden Energiekosten nicht allein. Wir kümmern uns. Deshalb ist der Antrag der SPD überholt und wird von uns abgelehnt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Dr. Julia Höller [GRÜNE])
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Wermer. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Bialas.
Andreas Bialas SPD
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist gut. Stimmen Sie ihm frohen Herzens zu, Sie machen damit definitiv keinen Fehler. Denn der Antrag ist kurzfristig auf die sofortige Hilfe in der nächsten schwierigen Krise für Kunst und Kultur in NRW nach Corona, aber auch auf einen langfristigen und notwendigen Wandlungsprozess ausgerichtet. Es braucht dringend kurzfristige Schutzmechanismen für die kulturelle Infrastruktur und die Kulturschaffenden, aber auch eine langfristige konzeptionelle Entwicklung dazu, wie die wesentlichen sozialen Bindungskräfte und die Sicherung eines tragfähigen sozialen Gefüges besonders in schwierigen Zeiten, die wir nun leider des Öfteren durchlebt haben, gerade durchleben und wohl zukünftig auch durchleben müssen, auch mittels Kunst und Kultur erhalten und gestärkt werden können. Es braucht nicht nur eine finanzielle Reaktion auf die enorm gestiegenen Energie- und Inflationskosten. Hier können wir gerade auch dem Bund für seine umfangreichen Hilfen sehr dankbar sein. (Beifall von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Es braucht auch nicht nur eine Reaktion auf die derzeit vorhandenen, insbesondere baulichen und strukturellen Angebote, wo in NRW noch ganz viel Luft nach oben ist. Ich darf auch anmerken: Kunst und Kultur sind eine Länderangelegenheit bzw. eine von Land und Kommune. Daher herzlichen Dank, dass der Bund da reingeht. (Beifall von der SPD) Es bedarf aber eben auch eines grundsätzlichen Nachdenkens über Ziele und Relevanzen in der Kulturförderung. Um es klar zu sagen: Die Kunst ist frei, die Kulturförderung eben nicht. Sie unterliegt den Überlegungen einen Haushaltsgesetzgebers, also zuletzt dem politischen Willen. Sie sollte daher einen 09.03.2023 klaren Zielbezug im Hinblick auf die Gesellschaft, den Einzelnen und die Vorstellung eines Miteinanders aufweisen. Sie sollte auf das Ermöglichen ausgerichtet sein, und auf die Bemühung von Narrativen, die die verbindenden und tragenden Elemente unserer Gemeinschaft bei Wertschätzung des mündigen Einzelnen innerhalb unserer Verfassung und Wertvorstellungen berücksichtigen. Das ist die gesellschaftliche Komponente innerhalb der Kulturförderung, mit der wir neben der Schaffung weiterer Rahmenbedingungen im Wesentlichen befasst sind. Um es konkreter zu machen: Wir brauchen Geld, um in der Krise zu bestehen. Zahlreiche Vorschläge dazu hat es in der Tat gerade auch seitens des Kulturrats NRW gegeben. Wir brauchen die Sicherung der kommunalen finanziellen Handlungsfreiheit als Grundvoraussetzung einer auskömmlichen Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen, (Beifall von der SPD) Beratung und Begleitung bei sofortigen Einsparmaßnahmen, aber auch bei langfristigen Änderungen hin zu einem nachhaltigen und ökologisch verbesserten Betrieb. Dabei ist eine grundsätzliche Haltung dazu erforderlich, ob man einige Hochglanz- und Vorzeigeprojekte durchführt oder tatsächlich Veränderungen, zum Beispiel die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks auf breiter Basis, anstrebt. Wir brauchen ein umfangreiches landesweites Bauprogramm zur energetischen Sanierung gerade auch der kleineren und sogenannten freien Einrichtungen, begleitende Forschung zum Transformationsprozess und die konzeptionelle Durchdringung der Thematik, endlich die faire Honorarordnung zur Sicherung angemessener Bezahlung für die Künstler und nicht zuletzt eine Änderung der Förderpraxis, die sich eigentlich bereits ergäbe, wenn das Kulturgesetz umfänglich ernstgenommen würde. (Beifall von der SPD) Geschätzte Kollegin Wermer, Sie sehen, Sie haben einige der Punkte angerissen, beileibe aber nicht alle umfasst und ihnen schon gar nicht die notwendige Tragweite beigemessen. Es ist eben noch nicht alles gemacht, auf den Weg gebracht und in besten Händen. Ich danke dem Ministerium nichtsdestotrotz für die geleistete Arbeit der vergangenen, bestimmt nicht einfachen Monate. Ich danke auch für die Beiträge in der Anhörung. Unser Antrag ist bereits gut, die Anhörung war sogar sehr gut. Es ist mir allerdings erinnerlich, dass es Lob für den Antrag und nicht für die Handlungsweise des Ministeriums gab. Das können wir durchaus unterschiedlich aufgefasst haben. Lassen Sie mich noch zwei Punkte sagen: Transformation hört sich mitunter sehr sperrig an, bedeutet aber auch nicht nur Frohsinn. Was ist sie unter Landtag anderem auch? Sie ist Wandel, und zwar solcher, den wir gar nicht selbst vorantreiben, sondern der mit uns gemacht wird, der uns geschieht. Wir können darauf zunächst höchstens reagieren. Die Energiekrise, die Inflationskrise und die Coronakrise sind alle keine aus dem Kulturbereich heraus initiierten Wandlungsprozesse. In die ist der Kultursektor hineingeworfen worden. Transformation ist damit eine nicht von ihm selbst angestoßene Entwicklung, sondern Erleben, Erdulden und notwendige Reaktion. Wir müssen uns daher darum bemühen, selbst wieder Handlungshoheit zu erlangen. Deshalb ist es wichtig, eine aktive Rolle einzunehmen und konzeptionell in die Zukunft zu planen.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Andreas Bialas SPD
Dabei – das sei mein letzter Punkt mit einem Satz, der mir genehmigt werden dürfte – (Heiterkeit von der SPD und den GRÜNEN) sollten wir uns deutlich mehr um Kinder und Jugendliche kümmern. Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem wir einen klaren und breiten Weg für Kinder und Jugendliche bei der Kulturförderung einschlagen können. Nutzen wir diese Möglichkeit. – Vielen Dank, Herr Präsident. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Osei.
Christina Osei GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren. Wir sprechen heute über den Antrag der SPD „Unterstützung jetzt! Die Energiekrise darf nicht zur Krise der Kultur werden.“ Zunächst einmal möchte ich mich bei der SPD für diesen Antrag bedanken, denn es ist immer gut, wenn wir hier im Landtag über Kunst und Kultur debattieren. Danke. (Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Heike Wermer [CDU]) Sie haben in Ihrem Antrag natürlich auch recht. Die Energiekrise darf nicht zur Krise der Kultur werden, genauso wenig übrigens wie die Coronakrise, der Fachkräftemangel, die Klimakrise, der Mangel an gesellschaftlicher Repräsentation oder die häufig prekäre Finanzsituation in den Kommunen. Aber zurück zur Energiekrise, die durch den verbrecherischen Überfall Russlands auf die Ukraine verursacht und durch eine blauäugige und naive Russland- und Energiepolitik der letzten Bundesregierung 09.03.2023 erst möglich wurde; und nun zu diesem speziellen Antrag. Dieser wurde bereits im Herbst 2022 gestellt. Er wurde in den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen und dort ausgiebig diskutiert. In der Anhörung vom 1. Dezember 2022 haben sich verschiedene Institutionen, Vereine und Verbände, aber auch Praktiker*innen aus dem Kulturbereich zur Energiesituation in der Kultur NRW geäußert. Dazu gehörten unter anderem der Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen e. V., der Arbeitskreis Kinder- und Jugendtheater NRW, der Fonds Soziokultur e. V. oder auch das Kulturforum Witten. Sie kennen die Stellungnahmen zu dieser Anhörung, und Sie wissen, dass wir sehr differenziert mit den Sachverständigen diskutiert haben. Im Anschluss an die klare Beschlussempfehlung des Ausschusses hat die schwarz-grüne Koalition zahlreiche Maßnahmen ergriffen und die Kunst und Kultur in NRW weiter unterstützt. Unsere Kollegin Heike Wermer hat die verschiedenen Maßnahmen gerade geschildert, weshalb ich dies jetzt nicht wiederholen werde. Einen Punkt möchte ich jedoch kurz hervorheben: die Kofinanzierung der Energiehilfen durch den Bund und das Land. Dies war eine erfolgreiche Kooperation von BKM und MKW und den Finanzministerien, auch wenn wir uns vonseiten des Bundes eine klarere Haltung durchaus gewünscht hätten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Gleichwohl sehe ich, dass wir gut durch diese Energiekrise gekommen sind und weiterhin kommen. Uns erschließt sich der Zeitpunkt dieses erneuten Antrags nicht, weshalb wir ihn ablehnen werden. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Osei. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Gebauer.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kultur ist nicht alles, aber ohne Kultur ist alles nichts. Das wusste schon der unvergessene Karl Valentin. Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage wurde uns vermutlich noch nie so deutlich vor Augen geführt wie während der Coronapandemie, als das kulturelle Leben zeitweise vollständig zum Erliegen kam. Viele Kulturschaffende – nicht nur bei uns im Land, sondern generell – blickten damals in eine ungewisse Zukunft und mussten nicht selten auch um ihre Existenz bangen. Wie gut, dass diese schwierige Zeit hinter uns liegt und der Kulturbetrieb in Nordrhein-Westfalen sich wieder Stück für Stück erholt. Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und dem damit einhergehenden Anstieg der Energiepreise wurden die hiesigen Kultureinrichtungen jedoch erneut hart getroffen. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Politik mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge trägt, dass unsere Kultureinrichtungen durch diese turbulenten Entwicklungen keinen Schaden nehmen. Ich bin dankbar, dass sich in dieser Hinsicht die Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker dieses Hauses fraktionsübergreifend einig sind. In der konkreten Umsetzung der erforderlichen Hilfsmaßnahmen unterscheiden wir uns dann aber doch. Wir haben es hier, vielleicht ein wenig salopp formuliert, mit einem SPD-Antrag zu tun, zu dem ich Folgendes sagen kann: in der Sache berechtigt, im Ton verbindlich, aber in der Ausgestaltung ein Stück weit auch verbesserungsbedürftig. Inhaltlich ähnelt er unserem Antrag aus dem vergangenen Jahr, der sich für einen runden Tisch zur Abstimmung von einheitlichen und schnell umsetzbaren Maßnahmen für Nordrhein-Westfalen ausgesprochen hat. Dass Sie das übernehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, ist mehr als legitim. Konsequenterweise haben Sie unserem Antrag damals auch zugestimmt. (Andreas Bialas [SPD]: Wurde am gleichen Tag gestellt!) Wenn wir aber über ein Handlungskonzept der Landesregierung sprechen, dann hätte ich mir gewünscht und auch ein Stück weit erwartet, dass sich ein solches nicht fast ausschließlich auf den öffentlichen Bereich fokussiert, sondern auch die privaten Kultureinrichtungen bei uns Land berücksichtigt. Ein verengter Blick wird der vielfältigen Kulturszene, die wir – Gott sei Dank! – bei uns in Nordrhein-Westfalen haben, nicht gerecht. (Beifall von der FDP) Ungeachtet dessen ist die Warnung vor einer Krise der Kultur aber berechtigt, zumal die Landesregierung trotz wohlmeinender Äußerungen vor allem auf den Bund verweist – auch heute wieder geschehen –, anstatt eigenständige Maßnahmen auch einmal auf den Weg zu bringen. Wenn man sich an das Künstlerstipendium „Auf geht’s!“ erinnert, das während der Pandemie dreimal neu aufgelegt wurde und bundesweite Beachtung fand, dann fragt man sich schon, warum ähnliche Impulse als Reaktion auf die jetzige Energiekrise bislang ausgeblieben sind. Mit kultur-klima steht den Kulturschaffenden zumindest eine digitale Informations- und Netzwerkplattform zur Verfügung, die für eine schnelle Vermittlung der Förderprogramme ins Land sorgen soll. Aber ich sage auch: Das allein reicht nicht. 09.03.2023 Wie aus der Anhörung hervorgegangen ist, bedarf es einer Reform der Förderprogramme. Diese müssen den Kulturschaffenden einerseits Planungssicherheit ermöglichen, was bei den bekannten Projektfinanzierungen aber nicht möglich ist, und andererseits müssen Förderprogramme so ausgestaltet werden, dass künstlerische Einrichtungen auch eine strukturelle Absicherung erfahren. Energiesparende Maßnahmen sind richtig und wichtig, sie lassen sich aber in den Kultureinrichtungen nur dann umsetzen, wenn die dafür erforderliche Fachkompetenz vor Ort auch vorhanden ist. Das ist in Zeiten des Fachkräftemangels sicherlich alles andere als ein leichtes Unterfangen. Wir müssen – da stimmen wir mit dem Antrag überein – unbedingt verhindern, dass die doppelte Unsicherheit aus Energiekrise und den ehemaligen und jetzigen Folgen der Pandemie die Zukunfts- und Berufsperspektiven von unseren Künstlerinnen und Künstlern dauerhaft zerschlägt. Gerade in Krisenzeiten braucht es, wie es im Antrag auch korrekt formuliert ist, nicht weniger, sondern eher mehr Kultur. (Beifall von der FDP) Nachdem der Bund seine Zusage erteilt hat, liegt es nun auch an der Landesregierung, die Kulturschaffenden bei uns in Nordrhein-Westfalen mit eigenen Maßnahmen zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Obwohl die Pflege und Förderung von Kunst und Kultur in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung verankert ist, lehnen wir eine Privilegierung und oftmals nahezu Sakralisierung des Kulturbereiches ab. In vielen anderen Bereichen – ich nenne hier nur einmal das Bäckerhandwerk – kämpft man angesichts hoher Energiekosten um das wirtschaftliche Überleben. Auch für Kulturschaffende gibt es keinen geschützten Bereich. Auch sie unterliegen dem Wettbewerb und müssen Kunden für den Kauf ihrer Arbeiten und Angebote interessieren. Der Kunstmarkt hat ja auch ständig Bedarf. Wovon sollte er sonst leben? Der Kulturfonds Energie des Bundes von 1 Milliarde Euro für Kultureinrichtungen ist am 15. Februar dieses Jahres mit einer ersten Tranche von 375 Millionen Euro online gestartet. 800 Anträge aus NRW liegen dafür vor. Das Hilfspaket der Landesregierung sieht 2,7 Millionen Euro für Musikschulen und etwa 90 Millionen Euro für die Kofinanzierung des Kulturfonds Energie des Bundes vor. Aus einem Härte-Landtag fallfonds können Energiemehrkosten beglichen werden. Auch die Kunststiftung NRW hat Teile ihrer Einkünfte zur Verfügung gestellt. Das ist schon viel, und mehr grenzt an die erwähnte Privilegierung. Die SPD hat in NRW mit Ausnahme der gern genutzten Phrase der vier demokratischen Parteien auf absehbare Zeit kaum Einfluss auf Regierungsentscheidungen. Aber Sie regieren jetzt wieder als führende Regierungspartei im Bund. Dort könnten Sie als NRW-SPD Ihren Einfluss geltend machen. Sie könnten dem Wahn entgegentreten, das Weltklima hänge vom Verhalten von Deutschland mit seinem 2-%-Anteil am CO -Ausstoß ab, wo doch China gerade jede Menge neue Kohlekraftwerke baut. Sie könnten dem Kanzler der Windräder und Herrn Mützenich nahebringen, dass unsichere Energieversorgung zu Deindustrialisierung und Abwanderung führt, wie sie bereits im Gange sind. Auch der Betrieb von Kultureinrichtungen kann mit Flatterstrom nicht aufrechterhalten werden. McKinsey hat soeben ermittelt, dass durch das Abschalten verlässlicher Kernkraftwerke eine Stromlücke entsteht, bei der Deutschland seine Spitzenlasten selbst durch Stromimporte nicht allein wird decken können. Sie könnten eine Verlängerung der Laufzeit der drei verbliebenen AKWs durchsetzen, die anderen wieder ans Netz bringen und damit im Übergang für stabile Grundlast sorgen. Sie könnten auch die Planungen des Bundeswirtschaftsministers und der Bauministerin stoppen, im Eiltempo Öl- und Gasheizungen zu verbieten, Wärmepumpen einzubauen und Dämmmaßnahmen zu befehlen, die auch für die Einrichtungen des Kulturbereichs unbezahlbar sind. An die zur Miete wohnenden Kulturschaffenden werden die Vermieter diese Kosten weiterreichen. Viele werden das nicht mehr aufbringen können. Viele Künstler-Eigentümer werden gezwungen sein, zu verkaufen, und verzweifelt auf dem durch mangelndes Bauen und Masseneinwanderung leer gefegten Wohnungsmarkt die aussichtslose Suche nach einer Ersatzwohnung beginnen. Wenn Sie nichts zur Behebung der Energiekrise unternehmen wollen, ist Ihr Antrag nichts anderes als der Versuch, die Folgen Ihrer Politik, an der Sie grundsätzlich nichts ändern wollen, durch zusätzliche Mittel zu übertünchen. (Beifall von der AfD) Sie wollen die Löcher stopfen, die Sie im grünen Transformationswahn selber mit aufgerissen haben. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall von der AfD) 09.03.2023
Rainer Schmeltzer
Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Feller in Vertretung für Ministerin Brandes.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag gibt die Gelegenheit, die Maßnahmen der Landesregierung und des Bundes zur Unterstützung der Kultureinrichtungen angesichts steigender Energiepreise darzustellen. Wie Sie wissen, hat der Bund mittlerweile den Kulturfonds Energie auf den Weg gebracht. Der Förderzeitraum läuft rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Die Landesregierung wird die Bundesmittel aus dem Kulturfonds Energie, wie angekündigt, jeweils auf 100 % aufstocken. Antragsberechtigt zum Kulturfonds Energie sind sowohl öffentliche wie auch private Kultureinrichtungen, die kulturelle Zwecke und Aktivitäten verfolgen, zum Beispiel Museen, Bibliotheken, Archive, Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser, Kunst- und Kulturzentren oder Einrichtungen für Live-Aufführungen. Hier stockt das Land um 50 % auf, wenn es sich um öffentliche Kultureinrichtungen handelt, und um 20 % bei privaten Einrichtungen. Das gilt auch für Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Soziokulturellen Zentren. Antragsberechtigt sind außerdem Kulturveranstalter, die ticketbasierte Veranstaltungen im Bereich „Kunst und Kultur“ in geschlossenen Räumen durchführen. Kulturveranstalter erhalten eine Förderpauschale, die sich an der Raumgröße orientiert. Es ist uns gelungen, den Verwaltungsaufwand bei der Antragstellung noch einmal erheblich zu reduzieren. Es muss nur ein einziger Antrag für die Bundesund Landesförderung gestellt werden, da die Aufstockung durch die einzelnen Bundesländer automatisch berechnet wird. Außerdem wird der Förderbeitrag in einer Summe ausgeschüttet. Das ist eine sehr große Erleichterung. Bund und Länder arbeiten zudem an einem Modell, das es beispielsweise Kommunen oder Landschaftsverbänden ermöglichen soll, Sammelanträge für ihre Kultureinrichtungen zu stellen, um diese zu entlasten und Synergien zu nutzen. Insgesamt stellt das Land für die Aufstockung der Bundeshilfen 92,7 Millionen Euro in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung. Je genauer wir die Bedeutung der einzelnen Energieträger in der Versorgung der Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen kennen, desto zielgerichteter können wir unterstützen. Deshalb hat die Plattform kultur-klima des Landes und der Landschaftsverbände eine sehr interessante Umfrage gestartet. Das Ergebnis ist: Von 753 Kultureinrichtungen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, decken 70 % ihren Energiebedarf mit Gas, 40 % mit Strom, 22 % mit Fernwärme und 9 % mit Öl. Landtag Bislang werden im Kulturfonds Energie nur leitungsgebundene Energieträger berücksichtigt, also Gas, Strom und Fernwärme, während andere Energieträger wie Öl und Holzpellets außen vor bleiben. Nordrhein-Westfalen setzt sich entschieden dafür ein, diese mit einzubeziehen, da natürlich auch hier teils massive Preisanstiege zu verzeichnen sind. Leider hat der Bundesfinanzminister sich hierzu bislang nicht durchringen können – zum Nachteil der Kultur in Nordrhein-Westfalen. An dieser Stelle noch ein paar Rahmendaten zum Kulturfonds Energie: Am 25. Januar hat der Haushaltsausschuss des Bundestages eine erste Tranche in Höhe von 375 Millionen Euro freigegeben. Die Antragsplattform, die von Hamburg zur Verfügung gestellt und betreut wird, ist seit dem 15. Februar freigeschaltet. Anträge können derzeit zunächst als Entwurf eingereicht und bearbeitet werden. Voraussichtlich Mitte März können die Anträge dann gestellt werden. Darüber hinaus gab es erste bundesweite Informationsveranstaltungen, um auf die Plattform aufmerksam zu machen. Sie sehen: Das Land unterstützt gemeinsam mit dem Bund tatkräftig und entschlossen die Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen dabei, die Energiekostensteigerung abzufedern. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit befinden wir uns am Schluss der Aussprache. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/2788, den Antrag Drucksache 18/971 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/971 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktion der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/971 mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex abgelehnt. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Wir kommen zu: 11 Erzielte Fortschritte, bestehende Handlungsfelder und zukünftige Perspektiven bei der Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung Große Anfrage 1 der Fraktion der FDP Drucksache 18/153 09.03.2023 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/1411 Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Witzel von der FDP-Fraktion das Wort.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die erste Große Anfrage aller Fraktionen in dieser 18. Wahlperiode stammt von der FDP-Landtagsfraktion. (Simon Rock [GRÜNE]: Glückwunsch!) Sie enthält 133 Fragen zur Modernisierung und Digitalisierung der Finanzverwaltung. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Die Aktualität bei diesem Thema, Herr Kollege, ist groß; denn das digitale Steuerportal ELSTER feiert sein 25-jähriges Jubiläum, und man hatte sich angesichts dieses Umstandes vorgenommen, alle wesentlichen Maßnahmen zur Modernisierung des Steuerverfahrens bis Ende des letzten Jahres zwischen den Bundesländern im Wesentlichen abgeschlossen zu haben. Außerdem hat uns das Onlinezugangsgesetz, OZG, verpflichtet, auf Länderebene alle wesentlichen Verwaltungsleistungen bis Jahresende 2022 über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Deshalb ist jetzt ein guter Zeitpunkt, zum Transformationsfortschritt Bilanz zu ziehen und zugleich mehr von der Landesregierung über die Ziele zu erfahren, die man sich für die 18. Wahlperiode neu gesetzt hat. Ganz aktuell zeigen die andauernden Proteste gegen die Grundsteuererhebung: Die digitalen Prozesse sind noch nicht so einfach und verständlich, wie es die Politik gerne verspricht und die Bürger gerne hätten. Die politische Haltung der FDP-Landtagsfraktion ist deshalb klar. Wir können sie in folgenden Leitgedanken zusammenfassen. Erstens. Eine sinnvoll ausgestaltete Digitalisierung bietet Serviceverbesserungen für Bürger, Betriebe und Vereine. Alle Steuerpflichtigen, die elektronische Medien und Kommunikationswege bevorzugen und als Erleichterung empfinden, sollen vollständig davon profitieren. Zweitens sind natürlich auch individuelle Bedürfnisse derer zu berücksichtigen, die andere Präferenzen haben. Es gibt in unserer Bevölkerung immer noch Menschen, für die Digitalisierung nicht in jeder Hinsicht eine Erleichterung, sondern manchmal auch eine Herausforderung ist. Sie sind den Gebrauch von Papierformularen gewohnt. Auch diese Möglichkeit muss Steuerpflichtigen zukünftig offenstehen. Auch Landtag das ist ein wesentlicher Punkt der Kritik bei der Grundsteuererhebung gewesen. Drittens. Wir sollten Qualitätsverbesserungen anstreben, um eine größere freiwillige Teilnahme an digitalen Angeboten zu ermöglichen. Beratungsangebote sollten ausgebaut und Formulare möglichst einfach gestaltet werden sowie aufgrund der besonderen Sensibilität bei Fragen des Steuergeheimnisses mit maximaler IT-Sicherheit ausgestaltet sein. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Viertens. Es gilt natürlich auch, die Effizienzrendite zu heben, also Arbeitserleichterungen für Bedienstete zu schaffen. Wir wissen: Trotz aller Bemühungen haben wir uns in der Vergangenheit bei etwa anderthalbtausend unbesetzten Stellen in der Finanzverwaltung eingependelt. Deshalb kann hier funktionierende Automation und Digitalisierung eine Arbeitserleichterung für Bedienstete schaffen. Ich komme nun zu den Ergebnissen des Finanzministers und dem, was er antwortet. Er sieht die Finanzverwaltung als Vorreiter der Digitalisierung und sagt, dort könne auch viel aus dem Homeoffice heraus gearbeitet werden. Dieser Vergleich mag innerhalb der Landesverwaltung gelten, er gilt aber nicht zwingend im Vergleich mit der Wirtschaft und auch mit anderen Bundesländern. Da werden nämlich noch nicht alle Potenziale ausgeschöpft. Bayern hat sich viel intensiver der Plattformökonomie gewidmet und mit einem digitalen Identitätsmanagement die Transaktionen auf Onlinemarktplätzen besser nachvollziehbar gemacht. Bayern arbeitet sehr intensiv mit anderen Marktteilnehmern am E-Commerce-Projekt NESSI zur Self-Sovereign Identity. Bayern entwickelt so gemeinsam mit Steuerberatern, Wissenschaft und Sparkassen wichtige Erkenntnisse, von denen auch andere Bundesländer profitieren. Hessen bietet mit dem Projekt HessenDrive Unternehmen längst eine Datenüberstellung via Portal im Praxisbetrieb einer Betriebsprüfung an. Dort werden nicht, wie in NRW, noch CDs oder Sticks übergeben. Das geschieht in unserem Land noch, und zwar nicht nur in Fällen von Datendiebstahl. Insofern gibt es Herausforderungen, denen wir uns in Nordrhein-Westfalen noch stellen dürfen. Beispielsweise sind auch die Finanzgerichte bei der Digitalisierung allgemein sehr viel weiter vorangeschritten als die Finanzverwaltung. Das führt dazu, dass Prozesse nicht volldigital laufen können, weil die Finanzverwaltung die E-Akte erst Mitte dieses Jahrzehnts einführen will; die Justiz hat sie bereits. All das sind Hausaufgaben, denen wir uns widmen müssen. Eine allerletzte Bemerkung lautet deshalb an dieser Stelle: Das Steuerrecht ist bei dem heutigen Stand der Digitalisierung oft noch so komplex, dass Steuerpflichtige FinTechs beauftragen und sich 09.03.2023 selber Apps herunterladen, um durch die Formulare zu kommen.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Ralf Witzel FDP
Das ist ein großes datenschutzrechtliches Problem, weil man damit Dritten den Einblick in höchstpersönliche Angelegenheiten überlässt. Unser Anspruch muss es sein, dass die Steuerverwaltung mit ihren öffentlichen Angeboten so gut ist, dass dies zukünftig in dem Umfang nicht mehr nötig ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Berger.
Christian Berger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Anfrage befasst sich mit den Fortschritten und Perspektiven der Digitalisierung in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen. Zugegeben: Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ist das eher ein trockenes Thema. Eine Große Anfrage der FDP mit insgesamt 133 Fragen, aufgeteilt in 16 Kapitel, macht die Sache sicherlich auch nicht spannender. Ich bin der FDP aber für die Chance dankbar, hier in diesem Hause über die wichtigen Projekte und – das ist noch viel wichtiger – über die wichtigen Fortschritte zu sprechen. Ich möchte dem Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums sowie der gesamten NRW-Finanzverwaltung Danke sagen. Ich danke nicht nur für die ausführliche und fachlich korrekte Beantwortung dieser Großen Anfrage; das ist ja auch Ihr Job. Ich danke vor allem für die besondere Wichtigkeit der Digitalisierung der Finanzverwaltung. Die Ergebnisse zeigen: Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen ist nicht nur ein Lippenbekenntnis. Sie ist wichtig für den besten Service für unsere Bürgerinnen und Bürger, für bessere Effizienz innerhalb der Verwaltung und für mehr Sicherheit. Auch wenn Herr Witzel mir jetzt vielleicht widersprechen wird: Es würde den Rahmen sprengen, über alle genannten Themen zu sprechen. (Ralf Witzel [FDP]: Da sind wir uns völlig ei- nig!) Einige wenige möchte ich jedoch erwähnen. Ich starte mit einer Aussage unseres Finanzministers Dr. Optendrenk, der in einer Pressemitteilung vom 7. März zum digitalen Einkommensteuerbescheid sagte – mit Ihrer Landtag Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich –: „Die Finanzverwaltung ist für die Menschen in Nordrhein-Westfalen da.“ Das ist eine wichtige Aussage und unterstreicht die bisherigen Erfolge. Die Landesregierung hat bedeutende Fortschritte bei der Digitalisierung erzielt. Dies gilt zum Beispiel für die medienbruchfreie Steuerfestsetzung. Es ist nun ein rein digitaler Datenaustausch und läuft nicht nach dem Schema „Computer-Papier-Computer, und einer tippt das Ganze noch mal ab“. Das klingt sehr technisch, stellt aber den hohen Digitalisierungsgrad dar, den das Onlinezugangsgesetz auch einfordert. Mit den Programmen und Funktionen rund um ELSTER haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Erklärungen zu den häufigsten Steuerarten weitgehend und bei der Einkommensteuer sogar vollständig online durchzuführen – inklusive digitalem Einkommensteuerbescheid und der Möglichkeit, über die App zu „Mein-ELSTER“ alles per Smartphone zu bedienen bzw. sogar Komfortfunktionen wie das Scannen von Belegen mit automatischer Datenerkennung und Datenübernahme zu nutzen. Dabei wird mit dem Kompetenzzentrum Barrierefreie IT – kurz: „KomBIT“ – auch an das wichtige Ziel einer digitalen Barrierefreiheit gedacht. Doch die Digitalisierung der Finanzverwaltung richtet sich nicht nur an die Bürgerinnen und Bürger. Auch innerhalb der Verwaltung wird mit der Beteiligung am bundesweiten Projekt KONSENS an der vollständigen und bruchfreien Digitalisierung der verwaltungsinternen Prozesse gearbeitet. Auch die technische Ausstattung mit modernen IT-Geräten – sprich: Computer und dazu passende Peripherie-Hardware – wurde in den letzten Jahren erreicht. Sehen wir uns zu guter Letzt die abschließende Frage der FDP an; die Frage 133. In großer Effizienz spart sich die FDP hier die Frage, ob es überhaupt noch offene bzw. zu bearbeitende Handlungsfelder im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes gibt, sondern sie fragt, welche es denn sind. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das Ministerium hat sehr umfassend und ausführlich mit „keine“ geantwortet. Damit ist alles gesagt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Berger. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Göddertz.
Thomas Göddertz SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Große Anfrage der FDP greift ein aktuelles Thema auf. Das zeigt die Einleitung deutlich. In Sachen „digitale Transformation“ liegt die Bundesrepublik europaweit nur auf dem 09.03.2023 21. Platz. Das ist sicher nicht die Position, die wir uns für Deutschland und NRW vorstellen. Immerhin gibt es auch Positives zu berichten. Erst vorgestern informierte uns die Finanzverwaltung NRW, dass Einkommensteuerbescheide nun per ELSTER voll digital zur Verfügung stehen. Schritt für Schritt geht es in die richtige Richtung, die Frage ist nur, ob Trippelschritte ausreichen, während die digitale Entwicklung rennt. Liebe Landesregierung, zum Thema „Fachkräftemangel“ antworten Sie, derzeit keinen Anpassungsbedarf im Besoldungssystem zur Gewinnung von Nachwuchskräften zu sehen. Sie erwähnen, Fachkräften bereits jetzt schon mehr zahlen zu können. Aber wird dieses Instrument schon genutzt? Ist da nicht angesichts der Herausforderungen der Zukunft wesentlich mehr notwendig? Die Anzahl unbesetzter Stellen zeigt es auf: Allein in den 104 Finanzämtern NRWs fehlen 1.139 Mitarbeiter – und das betrifft nur die Beamten. Selbst im Rechenzentrum sind über 15 % der Stellen nicht besetzt. Hier soll es keinen Änderungsbedarf geben? Ja, Digitalisierung bedeutet auch Automatisierung, aber der digitale Wandel automatisiert sich nicht von allein. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, leider erscheinen einige Ihrer Fragen zahnlos. So fragen Sie, ob die Apps der Landesfinanzverwaltung von allen gängigen Betriebssystemen unterstützt werden. Es gibt genau zwei Betriebssysteme für mobile Endgeräte: das von Google und das von Apple. Das Googeln der Antwort ist selbst mir in wenigen Sekunden möglich gewesen. Liebe Landesregierung, Ihre Antworten werden in Teilen der Ernsthaftigkeit des Themas leider nicht gerecht. So antworten Sie auf die Frage, welche Arbeitsbereiche nicht homeofficetauglich gestaltet werden können, lediglich: Arbeitsbereiche mit Präsenzpflicht. – Wer hätte das gedacht? Diese Antwort hat mit Ernsthaftigkeit wirklich nichts zu tun. Abschließend noch ein Wort zum Inhalt: Was wir in der Anfrage nicht finden, ist das Thema „Künstliche Intelligenz“. Aber zur Ehrenrettung der Antragsteller muss man festhalten: Dieses Thema hatte zu dem Zeitpunkt, als die Große Anfrage gestellt wurde, noch nicht die jetzige Brisanz. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) In Zukunft aber sollte eine Debatte über digitale Transformation auch immer KI einbeziehen. – Vielen lieben Dank und Glückauf! (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Göddertz. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rock. Landtag
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenige Monate nach dem Gang in die Opposition hat die FDP diese Große Anfrage gestellt. Im Detail ist es erstaunlich, was Sie, Herr Witzel, von der Landesregierung wissen wollen. Sie fragen etwa nach dem Stellenwert der Digitalisierung der Finanzverwaltung in den vergangenen Jahren. Ich finde es einigermaßen bemerkenswert, dass Sie diese Frage nach fünf Jahren Regierungsbeteiligung nicht selbst beantworten können. Dennoch möchte mich bei Ihnen und Ihrer Fraktion für die Anfrage bedanken. Sie gibt dem Parlament die Möglichkeit, über dieses wichtige Thema zu debattieren. Insbesondere möchte ich mich jedoch bei der Landesregierung und dem Finanzministerium für die umfangreiche Antwort bedanken, die neben dem intensiven Tagesgeschäft der vergangenen Monate erstellt wurde. Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt ganz eindeutig auf: Die Digitalisierung der Finanzverwaltung hat in Nordrhein-Westfalen einen großen Stellenwert. Unsere Finanzverwaltung ist bereits Vorreiterin bei der Digitalisierung, und wir werden hier als schwarz-grüne Koalition weiter voranschreiten. Die Digitalisierung ist dabei für uns kein Selbstzweck. Sie dient vielmehr einer leistungsfähigen und bürgerfreundlichen Finanzverwaltung und dem effizienten Einsatz von Ressourcen. Selbstverständlich ist es keine Aufgabe, die nur NRW betrifft. Daher ist es gut und richtig, dass die Softwareentwicklung seit dem Jahr 2005 über die Bundesländergrenzen hinweg im bundesweiten Vorhaben KONSENS erfolgt. Aus diesem Vorhaben KONSENS heraus wurde bereits eine Vielzahl der Fachverfahren der Finanzverwaltung digitalisiert. So werden die Beschäftigten bereits heute bei fast allen Bearbeitungsprozessen digital unterstützt. Von dieser Kooperation profitiert Nordrhein-Westfalen enorm und leistet auch selbst einen ganz wichtigen Beitrag für digitalisierte Finanzverwaltungen in ganz Deutschland. Das wohl bekannteste KONSENS-Verfahren ist ELSTER. Über dieses ist es den steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern schon seit Jahren möglich, bezüglich zahlreicher Steuerarten online mit ihrem Finanzamt zu kommunizieren, Steuererklärungen komplett digital abzugeben und seit Kurzem auch Steuerbescheide digital zu empfangen – wenn sie es denn möchten. Ich glaube, man kann sagen, man würde sich diesen Digitalisierungsgrad auch bei anderen Behördengängen wünschen. Insofern leistet ELSTER einen relevanten Beitrag zur Umsetzung des OZG. 09.03.2023 Dass ELSTER bei den Bürgerinnen und Bürgern in NRW gut ankommt, zeigt nicht nur die stetig wachsende Anzahl an Steuererklärungen, die über diesen Weg eingereicht werden – wir haben es in der Antwort gelesen –, sondern es wird auch durch die Ergebnisse externer Befragungen deutlich. Diese stellen der digitalisierten Finanzverwaltung sehr gute Zeugnisse aus. Zuletzt wurde im Jahr 2022 auch die elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung über ELSTER realisiert. Selbstverständlich zeigt das Beispiel „Grundsteuer“ auch deutlich die noch nicht genutzten Digitalisierungspotenziale auf. Doch ohne ELSTER wäre die Grundsteuerreform kaum zu stemmen gewesen. Gestatten Sie mir dazu eine Bemerkung: Auch bei den Grundsteuermodellen in anderen Bundesländern sind die Probleme nicht wesentlich kleiner. Neben Prozessen, die im Auftrag der Finanzverwaltung von IT.NRW betrieben werden, steht der Finanzverwaltung auch ein eigenes Rechenzentrum zur Verfügung, das in den vergangenen Jahren modernisiert wurde. Auch hier ist die hohe Priorität der Digitalisierung in der Finanzverwaltung zu erkennen. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und Grüne vorgenommen – ich zitiere –, die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung durch digitale Kooperation, sichere und gemeinsame Datensysteme, Nutzung der elektronischen Steuerakte und verstärkten Einsatz von KI weiter zu stärken. Hierzu ist ein höherer Automatisierungsgrad in der gesamten Finanzverwaltung und bei der Bearbeitung von Steuerfällen zu erreichen. Davon werden nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern insbesondere auch die gesamte Finanzverwaltung selbst profitieren. Es reicht aber nicht, Automatisierung als Ziel vorzugeben. Die Finanzverwaltung muss auch ihre Beschäftigten mitnehmen und das Angebot an spezifischen Fortbildungen konsequent ausbauen. Nicht zuletzt steht und fällt das Bemühen um eine verstärkte Digitalisierung mit der IT-Ausstattung der Verwaltung. Hier gilt es, weiter zu investieren – auch in Software im Bereich der Steuerfahndung. Denn gerade hier gilt: Jeder Euro, den wir investieren, kann dazu beitragen, die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen, die Steuergerechtigkeit zu festigen und nebenbei zusätzliche Einnahmen für das Land zu generieren. Wir können festhalten: Die NRW-Finanzverwaltung ist Vorreiterin in Sachen „Digitalisierung“. (Ralf Witzel [FDP]: Im Vergleich zu wem?) Damit das auch so bleibt, ist in den nächsten Jahren noch eine Menge zu tun. (Ralf Witzel [FDP]: Vorreiterin im Vergleich zu wem?) Landtag – Vorreiter im Vergleich zu anderen Behörden; das hatte ich eben ausgeführt. Ich glaube, da stimmen Sie mir auch zu. Ich habe auch wahrgenommen, dass sich die FDP innerhalb der letzten Landesregierung die Digitalisierung insgesamt und die Digitalisierung der Behörden abseits der Finanzverwaltung auf die Fahnen geschrieben hatte. Die Finanzverwaltung muss sich wirklich nicht verstecken, und damit das auch so bleibt, werden wir Grüne die Bemühungen selbstverständlich weiterhin intensiv begleiten und unterstützen.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit.
Simon Rock GRÜNE
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Zunächst einmal möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern des Finanzministeriums und der gesamten Finanzverwaltung dafür bedanken, dass Sie diese Daten zusammengetragen haben. Nicht nur bei dieser Arbeit ist meine Erfahrung, dass der Bürger darauf zählen kann, dass seine Interessen dort bestmöglich bedient und seine Anliegen immer sehr freundlich und zuvorkommend behandelt werden. Ich komme zu der Ausarbeitung: Wir begrüßen eine unkomplizierte, effiziente und rechtsstaatlich arbeitende Finanzverwaltung. Das sind wir unseren Bürgern schuldig. Die Steuerbehörden dürfen nicht als staatliche Wegelagerer wahrgenommen werden. Dazu gehört für uns, dass der Staat sich bescheiden gibt und dass das Steuerrecht möglichst einfach ist und durch eine niedrige Belastung glänzt. Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie mögen zwar hier in NRW in der Opposition sein, aber in Berlin stellen Sie den Finanzminister. Wir warten auf dessen Taten. Eine nachhaltige Entlastung für Bürger und Unternehmen ist das Gebot der Stunde. Die Digitalisierung und Automatisierung der Finanzverwaltung begrüßen wir – allein, weil sich auf diese Weise sogar in Zeiten des demografischen Wandels und des Arbeitskräftemangels Produktivitätsfortschritte erzielen lassen. Ich komme nun zur Detailbetrachtung der Antwort auf diese Große Anfrage. 09.03.2023 Auch unser Eindruck ist, dass die Finanzverwaltung digital sein will. Allerdings muss alles noch schneller gehen und immer aus der Perspektive des Endnutzers gedacht werden. Das ist zum Beispiel bei der Grundsteuerreform sicher nicht so gut gelaufen. Die Steuerpolitik muss sich auf wenige Steuerarten konzentrieren und damit Bürokratie einsparen. Wir hätten uns bei den Antworten mehr Details gewünscht, zum Beispiel bei der Antwort auf Frage 3 dazu, wie genau frei werdende Personalressourcen infolge von Automatisierung für wichtigere Aufgaben eingesetzt werden. Das hätte man mit mehr Zahlen ausschmücken können: Wie viele Personen werden denn nun frei? Mit Blick auf die Nutzung der Blockchain-Technologie hätten wir uns gewünscht, zu erfahren, wie und was da genauer geprüft wird. Des Weiteren hätten wir gerne gewusst, wie genau Sie Hinweise des Landesrechnungshofs bei der Ausgestaltung der Finanzverwaltung umgesetzt haben. Und warum erklären Sie nicht, welches externe Personal für das Vereinheitlichungsprojekt „KONSENS“ eingesetzt wird? Muss man Ihnen denn alles aus der Nase ziehen? Wir begrüßen es auch, dass die Ausbildung von IT-Fachkräften innerhalb der Finanzverwaltung forciert wird. Dann komme ich zur Antwort auf Frage 55, die ebenfalls ein Beispiel für nicht detailgenaues Antworten ist. Wer sind denn die einzelnen Bundesländer, die an einer zentralen Schulungsumgebung arbeiten? Es gibt nur 16. Insofern kann das Aufschreiben der Beteiligten nicht so schwer sein. Unserer Ansicht nach ist insbesondere der Übergang zwischen den einzelnen Ländern zu verbessern. Das heißt, es darf eigentlich keine Papierakte mehr herumgeschickt werden. Das muss schnell anders werden. Auch hier sage ich an die FDP gerichtet: Herr Lindner ist Ihr Finanzminister. Alles in allem ist die Antwort eine sehr interessante und detailreiche Sachstandsdarstellung, die zeigt, dass einiges erreicht wurde, das Steuerrecht an sich aber immer noch bürgerfreundlicher und die Steuerlast in erster Linie noch mehr gesenkt werden muss. Letzteres ist im Übrigen eine der Kernforderungen der quasi einzigen Partei für die Steuerzahler: der Alternative für Deutschland. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dr. Optendrenk. Landtag
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie sieht der Arbeitsplatz in der Finanzverwaltung der Zukunft aus? Darüber machen wir uns in dem Projekt „Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen“ aktuell sehr intensiv Gedanken. Denn wir wollen, dass wir eine attraktive Verwaltung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Wir wollen, dass die Steuererklärung für Bürgerinnen und Bürger möglichst einfach ist und auch der Austausch mit dem Finanzamt vollständig elektronisch erfolgen kann. Wir wollen, dass die Steuerverwaltung in engem Austausch mit den Unternehmen auf digitaler Basis und durch den Einsatz von KI die Unternehmensbesteuerung vornehmen kann. Wir wollen, dass man Kriminelle durch den Einsatz von KI und bestem Know-how auch bei Steuerkriminalität besser aufspüren und verfolgen kann. Das ist unser Leitbild. Wir sind hier bei vielen Projekten schon auf einem guten Weg. Wir sind schon kräftig dabei. Bundesweites Herzstück der IT in der Steuerverwaltung ist das bereits angesprochene Projekt „KONSENS“ – eine „Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“ für ganz Deutschland. KONSENS verfolgt das Ziel, die früher sehr unterschiedliche IT-Struktur der Länder im Besteuerungsverfahren durch eine bundeseinheitliche IT zu ersetzen. Das heißt auch, dass da, wo es länderübergreifend entsprechende Notwendigkeiten gibt, bruchfreie Kommunikation möglich wird. Mit den anderen Bundesländern haben wir vereinbart, den Bund aufzufordern, hier auch noch selbst stärker ins Geschirr zu gehen, damit wir gemeinsam noch mehr investieren und damit eine einheitliche IT-Struktur schnell Wirklichkeit wird. Unser Ziel in der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen ist es, den Alltag der Bürgerinnen und Bürger durch digitale Angebote und Prozesse zu erleichtern. Dabei ist das digitale Finanzamt keine Vision, sondern bereits Realität. Denn auf Wunsch kann zum Beispiel der Steuerbescheid schon komplett elektronisch zugestellt werden. Das Projekt „Easy Tax“ werden wir weiter vorantreiben – eine komplett vorausgefüllte digitale Steuererklärung, die nur noch bestätigt werden muss bzw. auf eigenen Wunsch geändert oder ergänzt werden kann. Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfolgen wir konsequent. Auch hier trägt die Digitalisierung dazu bei, eine automatisierte, einheitliche Rechtsanwendung und eine technologieunterstützte, leichtere Identifikation von organisiertem Steuerbetrug vorzunehmen. Mithilfe der Digitalisierung entlasten wir bereits heute unsere rund 33.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 09.03.2023 in der Finanzverwaltung bei ihrer täglichen Arbeit. Hier sind wir auch in der Zeit der Coronapandemie ein großes Stück vorangekommen – weiter, als es sich mancher vor der Pandemie hat vorstellen können. So schafft die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten mit einer guten IT-Ausstattung beste Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein weiteres Beispiel für die digitale Verwaltung: Die Beantragung von Beihilfeleistungen ist seit 2018 für alle beihilfeberechtigten Landesbeschäftigten digital mit der Beihilfe-App über ein Smartphone möglich. Die demografische Entwicklung stellt uns ganz sicher auch in der Finanzverwaltung vor große Herausforderungen. In einigen Jahren werden wir nicht den Umfang des Personals haben, den wir heute haben. Die Qualität unserer Arbeit wollen wir aber trotzdem weiter erhöhen. Das geht nur durch konsequente Digitalisierung von Arbeitsprozessen und intensive Kommunikation mit den Steuerpflichtigen. Die Digitalisierung der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen werden wir in den nächsten Jahren deutlich beschleunigen. Dazu dient auch der Neubau des Rechenzentrums der Finanzverwaltung, der im Sommer starten wird. Damit werden wir noch bessere Voraussetzungen für Programmierung und Betrieb einer noch deutlich leistungsstärkeren IT der Finanzverwaltung haben. Wir sind für die Rückendeckung des Landtags als Haushaltsgesetzgeber ganz besonders dankbar. Ich bitte um Ihre Unterstützung beim weiteren Prozess, der vor uns liegt, und ich bin mir sicher, dass wir da auf einem guten gemeinsamen Weg sind. – Herzlichen Dank.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister Optendrenk, es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention angemeldet ist. Sie können selbst entscheiden, ob Sie von hier oder von Ihrem Platz aus darauf antworten möchten. Die Kurzintervention ist für den Abgeordneten Witzel angemeldet, dem ich jetzt das Wort erteile.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Finanzminister. Ich denke, es gibt kontroversere Themen als das, was Sie zuletzt angesprochen haben. In der Vergangenheit habe ich in diesem Haus erlebt, dass auch bis hin zur Opposition eine Verwaltungsmodernisierung fraktionsübergreifend vorangebracht und begrüßt wird. Insofern gibt mir diese Kurzintervention auch die Gelegenheit, eine Falschaussage des Kollegen Göddertz zu korrigieren. Sie finden selbstverständlich von uns Fragen zur Künstlichen Intelligenz, nämlich zum Beispiel bei Frage 95. Die Künstliche Intelligenz spielt aber auch an anderen Stellen der Großen Anfrage eine Rolle. Landtag Herr Finanzminister, Sie haben gesagt, vieles würde bereits heute schon funktionieren, und nannten als Beispiel die vorausgefüllte Steuererklärung. Warum haben Sie dieses Instrument nicht für das Verfahren der 6,7 Millionen Steuererklärungen zur Grundsteuer angeboten, das in der Masse jetzt ganz, ganz viele Menschen betrifft? Sie haben auch die Frage des Personals angesprochen. Mir sagen viele Leute aus den Fachgewerkschaften, dass für detaillierte Datenanalysen und für Systementwicklungen künftig Data Scientists benötigt würden, die man nicht auf der Basis von A10 rekrutieren könne. Warum sehen Sie aus Ihrer Sicht bei der Personalrekrutierung keinen Veränderungsbedarf? Vielleicht könnten Sie als einen letzten Aspekt etwas zur Effizienzrendite sagen. In Ihrer Großen Anfrage schreiben Sie, dass es eine solche noch nicht gebe. Sie müssen aber doch eine Zielvorstellung haben, wie man bei fortlaufender Digitalisierung und Automation und bei mehr Risikomanagement zu einer Entlastung beitragen kann. Wann soll das geschehen?
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Witzel. – Herr Minister, Sie haben jetzt 90 Sekunden oder, wie auch der Herr Abgeordnete Witzel, sogar etwas mehr Zeit zur Erwiderung.
Dr. Marcus Optendrenk
Kollege Witzel, ich bin sehr daran interessiert, mit Ihnen im Austausch zu sein. Das wissen Sie. Sie machen aus der Kurzintervention jetzt eine kleine Fragestunde. Auch das gestatte ich gerne. Die Effizienzrendite werden wir dann erwirtschaften, wenn wir wissen, wie die Projekte im Ablauf konkret sind. Im Moment haben wir der Antwort auf die Große Anfrage noch nichts hinzuzufügen. Wir befinden uns in Prozessen, aber Effizienzrenditen müssen Sie auch messen können. Wir sind dabei, die geeigneten Wege zur Zukunft der Finanzverwaltung miteinander so zu definieren, dass wir konkret messbare Ergebnisse haben. Noch haben wir solche Ergebnisse nicht. Deshalb ist das Ergebnis der Debatte im Moment das Gleiche wie das, was Sie schriftlich vorliegen haben. Bei Easy Tax haben Sie mich leider falsch verstanden oder falsch verstehen wollen. Ich habe gesagt, dass wir dieses Projekt weiter vorantreiben werden; wir haben es noch nicht fertig. Insofern bitte ich Sie, genau zuzuhören, weil uns das sehr viele Zeitungsmeldungen und den Abgleich richtiger und teilrichtiger Meldungen erspart. Ich habe nicht gesagt, dass wir das schon haben, sondern ich habe gesagt, dass wir daran arbeiten, und das tun wir gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund. 09.03.2023 Vor diesem Hintergrund bitte ich auch darum, dass wir uns an der Stelle ehrlich machen. Wir werden nicht alle Projekte, die gerade laufen, zeitgleich fertig haben. Wir werden auch nicht alle Probleme, die es gibt, mit der Demografie zeitgleich lösen können. Es dürfte Ihnen aber nicht entgangen sein, dass wir zum Beispiel eine IT-Spezialisierung in Nordkirchen haben. Das heißt, wir bilden heute schon über die normale Steuerausbildung hinaus IT-Spezialisten aus. Das werden wir weiter ausbauen, und das wird sicherlich dazu dienen, dass wir uns ein gutes Reservoir von Kräften für das Rechenzentrum erhalten. Dieses wichtige Fundament werden wir in Zukunft weiter ausbauen.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe nicht damit gerechnet, dass Sie mich so beim Wort nehmen und genauso überziehen wie der Kollege Witzel. Herzlichen Dank, Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Überraschung, Überraschung!
Rainer Schmeltzer
Stimmt: Überraschung, Überraschung. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass damit die Beratung über die Große Anfrage 1 der Fraktion der FDP abgeschlossen ist. Ich rufe auf: 12 Zügigere Entfernung und Verwertung rechtswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge mittels Beseitigungsanordnungen sowie Vollstreckung im Wege des Sofortvollzugs Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/3309 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragsstellende Fraktion der Abgeordneten Seli-Zacharias das Wort.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns mit einem auf den ersten Blick vermeintlich langweiligen und politisch uninteressanten Thema. Es geht um die zügigere Entfernung und Verwertung rechtswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge. Insbesondere jene Abgeordnete unter Ihnen, die aus dem ländlichen Gebiet kommen, oder jene Abgeordnete, die soziale Brennpunkte nur aus dem Fern-Landtag sehen kennen, werden jetzt überhaupt nicht nachvollziehen können, warum wir dieses Thema heute behandelt wissen wollen. Doch gerade mir als Abgeordnete aus Gelsenkirchen ist es deshalb umso wichtiger, dass wir heute über die Lebensrealität von Menschen aus sozialen Brennpunkten sprechen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, was die realen Sorgen und Nöte vor Ort sind. Manches wirkt in diesem Parlament etwas banal, weil wir sehr gerne über große geopolitische Themen sprechen. Aber was ist mit Oma Hilde, die aus ihrem Küchenfenster seit Wochen ein verrottetes Auto und ab und zu ein paar dubiose Typen beobachten kann, die um dieses Auto herumschleichen? Oma Hilde, rechts und links eingekesselt von Schrottimmobilien, macht sich längst keine Hoffnungen mehr, ihr gepflegtes Mehrfamilienhaus für einen angemessenen Preis verkaufen zu können. Es ist das einzig verbliebene Haus in der Straße, bei dem die Türen und Haustüren nicht Tag und Nacht offenstehen. Oma Hilde hat sich längst damit abgefunden, dass das Haus, das sie ein Leben lang abfinanziert hat und an dem sich eigentlich eines Tages die eigenen Kinder hätten erfreuen sollen, heute keinen Wert mehr hat. Das war schmerzlich ob der eigene Lebensleistung, aber sie hat sich damit abgefunden. Ihr einzig verbliebener Wunsch ist nur noch, dass sie in ihrem letzten Lebensabschnitt friedlich und ungestört in ihrem Haus leben und ab und zu das Küchenfenster öffnen kann, ohne ein mulmiges Gefühl im Bauch zu haben. Einige mögen sagen: Banal. Bei diesen illegal abgestellten Fahrzeugen handelt es sich schlichtweg um eine Ordnungswidrigkeit, um die sich der kommunale Ordnungsdienst schon kümmern wird. So weit, so schön. Aber was ist, wenn der Staat respektive die Kommune als zuständige Stelle die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht mehr aufrechterhalten kann? Was, wenn die Zahlen ein Maß erreichen, welches schlichtweg nicht mehr zu bewerkstelligen ist? Eine Anfrage meines geschätzten Kollegen Klaus Esser und von mir zu diesem Thema offenbart das entsetzliche Bild. Insgesamt wurden in meiner Kommune Gelsenkirchen 2.847 Beseitigungen von illegal abgestellten Fahrzeugen angeordnet und vollzogen. Das ist mit Abstand die einzige Stadt in NRW mit einer so hohen dokumentierten Fallzahl. Auf Platz 2 liegt dann die Stadt Köln mit 250 Fahrzeugen. Zur Klarstellung: Köln, das viermal so große Köln. Seit dem Zuzug aus Südosteuropa müssen Kommunen aus dem Ruhrgebiet und insbesondere meine Heimatkommune Gelsenkirchen Unglaubliches leisten. Das alles – auch wenn Sie das als vermeintlich banales Thema wahrnehmen möchten – ist die direkte Konsequenz der Armutszuwanderung. Ich muss Ihnen auch sagen: Ich bin es leid, dass wir auf 09.03.2023 kommunaler Ebene immer wieder versuchen, das zu verschleiern, selbst da, wo es mehr als deutlich sein sollte, weil einige sich nicht trauen, das offen anzusprechen. Hier geht es am Ende des Tages auch darum, dass wichtige Ressourcen der Ordnungskräfte eingebunden werden – durch diese illegal abgestellten Fahrzeuge –, obwohl diese Maßnahmen und Ressourcen weiß Gott woanders gebraucht werden. Deshalb interessiere ich mich als Landespolitikerin nachrangig darum, sondern in erster Linie als Kommunalpolitikerin dafür, welchen Mehrwert dieses neu eingeführte Zurückhaltungsrecht für gebeutelte Kommunen bietet. An der Stelle muss man auch sagen, dass die Statistik ganz klar belegt, dass diese neuen rechtlichen Möglichkeiten anscheinend nicht oder nicht ausreichend genutzt werden. In der WAZ Gelsenkirchen heißt es hierzu: „Im Kampf gegen jene Autohändler bietet die Gesetzesnovelle keine neue Hilfe.“ – Das meint ein Stadtsprecher. „Das Gesetz hat für uns keine praktische Relevanz“, führt er fort. – Wirklich helfen würde nach Ansicht des Stadtsprechers, wenn man die Monatsfrist verkürzen würde und illegal abgestellte Autos schon nach kurzer Zeit abschleppen dürfte. Gleichzeitig aber behauptet die Landesregierung auf unsere Anfrage, dass die Rechtsgrundlage des § 22 Straßen- und Wegegesetzes NRW zur Beseitigung verbotswidrig im öffentlichen Straßenraum abgestellter Fahrzeuge seit Inkrafttreten der Neuregelung am 28. Dezember 2021 schon vielfach genutzt worden sei. Nun, hier gibt es offensichtlich ein Problem. Und deshalb geht es uns in unserem Antrag ganz klar darum, dass ein intensiver Austausch mit den Kommunen, vor allem mit diesen gebeutelten Kommunen vor Ort stattfinden muss und eine bedarfsgerechte und bessere Information und Unterstützung vor Ort stattfinden kann. Dann können auch Phänomenbereiche wie der Umgang mit Autohändlern, die den öffentlichen Raum als Zwischenlager nutzen, einen neuen Diskussionsraum finden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind in der Pflicht, uns dieses Problems anzunehmen. Tun wir es, um zu gewährleisten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden, tun wir es, damit die Kommunen in ihrer Funktionsfähigkeit unterstützt werden, und tun wir es zuletzt für Oma Hilde, die es verdient hat, sorgenfrei das Küchenfenster öffnen zu können. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Herr Lehne das Wort. Landtag
Olaf Lehne CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal zeigt uns die AfD, dass sie die Beantwortung ihrer eigenen Anfragen entweder nicht liest oder diese schlichtweg nicht interessiert. Die Oberflächlichkeit der Bearbeitung auch dieses Antrags der AfD ist umwerfend. Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung im Zuge ihrer Kleinen Anfrage eine Befragung der Kommunen durchgeführt, die unter anderem ergeben hat, dass die nordrheinwestfälischen Städte und Gemeinden bereits vielfach Gebrauch von der Ergänzung des § 22 Straßen- und Wegegesetz gemacht haben. Sie nutzen damit ihre Befugnisse, rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge zu beseitigen, aus. Dies alles wäre Ihnen durchaus bewusst gewesen, wenn die AfD-Fraktion die Antwort auf ihre Kleine Anfrage gründlich gelesen und zur Kenntnis genommen hätte. Merkwürdigerweise haben Sie damit sogar eben argumentiert. Ihr Antrag ist hier wirklich überflüssig. Die Kommunen wissen, welche Regelungsmöglichkeiten es gibt und wie sie diese nutzen können. Die Überwachung der kommunalen Straßen obliegt den Städten, Gemeinden und den Kreisen als Träger der Straßenbaulast. Das scheint ihnen offensichtlich nicht hinreichend bewusst zu sein. Deshalb der folgende Hinweis: Die Landesregierung ist nicht befugt, auf Entscheidungen, die sich im Rahmen ihrer kommunalen Straßenaufsicht und somit auch der kommunalen Rechtsaufsicht befinden, Einfluss zu nehmen. Die Städte selbst sind verantwortlich. Für öffentliche Flächen und Plätze gilt dies ebenfalls. Das ist praktizierte kommunale Selbstverwaltung, wie wir sie kennen und lieben. Mit Ihrem Antrag versuchen Sie, den Kommunen ihre Handlungsfähigkeit abzusprechen. Wir trauen den Kommunen zu, dass sie das Verfahren der hier angeführten Gesetzgebung verstehen und anwenden können und andernfalls, sollten dennoch Unklarheiten auftauchen, die notwendige Expertise erfragen werden. Dies sollten Sie ebenfalls tun. Der Oma hilft die Kommune vor Ort und niemand anderes. Aus den vorgenannten Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD)
Berivan Aymaz
Herr Kollege Lehne, es liegt der Wunsch einer Kurzintervention vor von der Abgeordneten Seli-Zacharias. Sie können frei entscheiden, ob Sie hier am Rednerpult oder gerne auch von Ihrem Sitzplatz aus darauf eingehen möchten. – Sie haben das Wort. 09.03.2023
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen und möchte dazu noch einmal eine Sache ganz kurz und präzise erwähnen. Ich hatte gerade auch ganz explizit aus der WAZ Gelsenkirchen zitiert. Ich habe diesen Stadtsprecher der Kommune zitiert. Sein prägendster Satz an der Stelle war: „Das Gesetz hat für uns keine praktische Relevanz.“ Sie wissen sicherlich auch, dass viele Kommunen – das steht übrigens auch in der Anfrage – von sich aus bekannt gegeben haben, die rechtliche Relevanz sei für sie so etwas von marginal, dass man tatsächlich bei dem alten Prinzip des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleibe und weiterhin danach verfahre. Man sieht, es gibt tatsächlich Abstimmungsprobleme, und ich habe versucht, das hier explizit zu sagen. Diese Abstimmungsprobleme gehen auch aus dieser Anfrage hervor, und das ist ganz deutlich. Gelsenkirchen ist nicht die einzige Kommune, die sagt, diese rechtlichen Neuregelungen sind für uns nicht so maßgeblich, dass wir wirklich davon profitieren und auch in der Realität die Probleme schnell beseitigen können. Darum geht es heute in diesem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Olaf Lehne CDU
Wir haben eine kommunale Selbstverwaltung. Die Kommunen sind erst einmal selbst in der Pflicht, und das sollen sie auch sein. (Zuruf von der SPD: Genau!) Fragen Sie bei den Kommunen nach, warum die einen das anwenden und die anderen nicht. Da stellt sich eher die Frage. Vielleicht wird die eine etwas schlechter regiert als die andere, aber deswegen werden wir ihnen doch nicht die Selbstverwaltung wegnehmen. Das können wir nicht, und das werden wir auch nicht tun. Vernünftig wäre es natürlich, wenn sie sich gut beraten lassen und richtigen juristischen Rat einholen würden. Das mag bei einigen Kommunen nicht klappen, aber wir haben auch Kommunen, bei denen das Problem weit geringer ist; nicht etwa, weil da weniger abgestellt würde, sondern weil das Problem eher gelöst wird. (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Christin-Marie Stamm das Wort. Landtag
Christin-Marie Stamm SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In einigen Kommunen stellt das verbotswidrige Abstellen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum ein Problem dar. Obwohl mit der Änderung des § 22 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen eine Verbesserung beabsichtigt war, muss festgestellt werden, dass die aktuelle Rechtslage immer noch nicht zur ausreichenden Klarheit und Rechtssicherheit vor Ort geführt hat. Sowohl die in der Praxis gern angewandte Norm des § 20 in Verbindung mit § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz als auch der § 22 Straßen- und Wegegesetz sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Es ist deshalb ein Irrglaube, dass mit einer allgemeinen Anmahnung der Kommunen, verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge zügig zu entfernen, eine Lösung der Problematik erfolgen würde. Fakt ist, dass in jedem Einzelfall entschieden werden muss, mit welcher Begründung entsprechende Beseitigungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Jede Kommune wird einen für sie selbst rechtssicheren Weg suchen, um dem Problem in jedem Einzelfall Herr zu werden. Hier gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Deswegen lehnen wir diesen Antrag inhaltlich ab. Er ist ein Schnellschuss, mehr aber auch nicht. Es kommt sehr viel mehr darauf an, dass die Landesregierung für alle Kommunen im Land ein rechtssicheres Verfahren zur Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum schafft. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Außerdem muss ein entsprechender Leitfaden für die Kommunen vorgelegt werden. Wir brauchen in NRW flächendeckend eine verlässliche Rechtsgrundlage zur Bekämpfung dieser um sich greifenden Verantwortungslosigkeit von Kfz-Haltern, damit in allen Städten und Gemeinden unseres Landes wirksam, zügig und rechtssicher gehandelt werden kann. Der Überweisung des Antrags in den Fachausschuss stimmen wir zu. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Martin Metz.
Martin Metz GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Abgemeldete Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen sind ein Ärgernis und in manchen Teilen und Kommunen des Landes 09.03.2023 sicherlich eine Belastung und etwas, gegen das man vorgehen muss. Die Gründe dafür sind allerdings deutlich vielfältiger, als sie hier eben teilweise dargestellt wurden. Es gibt sehr verschiedene Gründe, und das spiegelt sich eben auch in den verschiedenen Rechtsgrundlagen wider, die man jeweils anwenden muss. Die Dimension dieses Ärgernisses bzw. dieser Belastung ist in den Kommunen sehr unterschiedlich. Verantwortlich – und das hat Kollege Lehne schon ausgeführt – sind die Städte und Gemeinden, die die örtliche Situation am besten kennen, die die Fälle beurteilen können und die wissen, wie sie dann vorzugehen haben. Mit einer Gesetzesänderung 2021 wurde das Instrumentarium über das Straßen- und Wegegesetz ergänzt. Damit haben die Kommunen eine bessere Handhabe. Das wird auch bereits durch die Kommunen genutzt, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage ausführlich dargelegt wurde. Natürlich wird man diese Regelung auch evaluieren müssen, um zu gucken, ob man da noch etwas besser machen kann. Aber wenn das Ende 2021 eingeführt wurde, muss man erst einmal schauen, wie es mit dem Gesetz weitergeht. Da ist man sicherlich auch im Kontakt mit den Kommunen. Insgesamt müssen wir sagen, dass die im Antrag formulierten Forderungen an die Landesregierung aus unserer Sicht schlicht überflüssig sind. Wir stimmen der Überweisung in den Fachausschuss zu und werden dort das Weitere besprechen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun der Kollege Christoph Rasche.
Christof Rasche FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgemeldete Autos im öffentlichen Raum – in der Tat kommt das des Öfteren vor, vor allem in Großstädten, manchmal auch in sozialen Brennpunkten. Im ländlichen Raum und in Düsseldorf in der Nähe des Landtags ist das vielleicht weniger der Fall. Deswegen stimme ich zu, dass man die Problematik differenziert betrachten muss. Wir wissen, dass die Kommunen verschiedene Rechtsgrundlagen haben, um auf diese Problematik – wenn es sie denn gibt – zu reagieren und auch, um zu agieren. Wir als FDP-Fraktion halten das Problem nicht für so groß, dass wir einen Handlungsbedarf für den Landtag Nordrhein-Westfalen sehen würden. Landtag Wir vertrauen grundsätzlich der kommunalen Selbstverwaltung, der kommunalen Arbeit und damit auch den Kommunen. Ich will nicht abstreiten, dass es hier oder da große Probleme gibt. Damit müssen die Kommunen umgehen. Im Zweifel können sie sich auch melden, damit man ihnen hilft. Aber grundsätzlich sehen wir hier keinen Handlungsbedarf. Mit der Beratung im Ausschuss sind wir einverstanden, das ist klar, aber grundsätzlich würden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Grunde genommen ist in dieser Debatte eigentlich alles schon gesagt worden. Natürlich ist das Problem an der einen oder anderen Stelle und in unterschiedlichem Ausmaß ein Ärgernis. Es ist wichtig und richtig, dass Kommunen eine Handlungsgrundlage dafür haben, dagegen vorzugehen. Diese Handlungsgrundlage gibt es, die hat die Landesregierung bereits in der Vergangenheit geschaffen. Mit § 22 Straßen- und Wegegesetz besteht eine ausreichende Rechtsgrundlage für ordnungsbehördliches Einschreiten gegen das Abstellen von Schrottautos im öffentlichen Straßenraum. Der Antrag der AfD – auch das haben die Kolleginnen und Kollegen schon ausgeführt – verkennt, dass die Städte und Gemeinden die Straßenbaulast und die Ausübung straßenrechtlicher Befugnisse als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit ausüben. Die Landesregierung kann keinen unmittelbaren Einfluss darauf ausüben, ob überhaupt und in welcher Weise die Kommunen anhand der Rechtsgrundlagen gegen Schrottautos im öffentlichen Straßenraum vorgehen. Das ist, wie eben umfassend erläutert worden ist, Sache der Kommunen. Wir haben auch aufgrund der uns vorliegenden Zahlen und Informationen den Eindruck, dass die Kommunen sehr wohl in der Lage sind, mit diesem Problem umzugehen. Sie können das auf unterschiedliche Art und Weise tun und tun das auch. Unserer Einschätzung nach ist das Verfahren nach § 22 Straßen- und Wegegesetz NRW auch nicht so kompliziert, dass weitere Arbeitshilfen geschaffen werden müssten; auch das zeigt die Praxisanwendung in den Kommunen. Selbstverständlich kann man im Ausschuss aber weiter darüber diskutieren, ob entsprechender Weiterentwicklungsbedarf besteht. Hinweise sind immer hilfreich und richtig. Kein Gesetz ist für alle Zeit per-09.03.2023 fekt. Im Moment sehen wir da aber keinen Handlungsbedarf. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Es gibt eine Kurzintervention von der Abgeordneten Seli-Zacharias. Frau Kollegin Abgeordnete, ich habe Ihr Mikrofon freigeschaltet.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank dafür, dass wir diese sachliche Debatte führen. Ich erlaube mir keine Wiederholung, aber einen expliziten Hinweis. Wir haben genau dieses Thema auch bei uns im kommunalen Ordnungsausschuss diskutiert. Sie haben bzw. ihr Ministerium hat vielleicht am Rande mitbekommen, dass unsere Anfrage auch vor Ort gewisse Wellen geschlagen hat, weil das Land behauptete, alle anderen Kommunen kämen damit hervorragend zurecht, während wiederum andere Kommunen aus dem Ruhrgebiet über die Presse deutlich kommuniziert haben, das Gesetz sei für sie nicht gut gemacht und biete ihnen keinen Mehrwert zu den vorherigen Instrumenten, weshalb es keinen großen Profit darstelle. Deswegen möchte ich eine Bitte loswerden. Sie sagten, Hinweise seien immer gut und es sei immer gut, miteinander zu sprechen. Ich bin mir ganz sicher, dass beispielsweise die Ordnungsbehörde in Gelsenkirchen für Tipps immer gut zu gebrauchen ist. Ich werde das Protokoll der heutigen Sitzung gerne übermitteln, weil es einen Mehrwert für die Kommune darstellt. Weil die Zahlen in einigen Kommunen aber dermaßen hoch sind, lautet meine Bitte, dass man vielleicht ein bilaterales Gespräch mit den Kommunen führt. Es gibt eine Schuldzuweisung, und wir müssen das Thema irgendwie mal auflösen. Wir werden in den jeweiligen Fachausschüssen weiter darüber diskutieren und im Parlament final darüber abstimmen. Die genannte Bitte möchte ich an Sie richten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Herr Minister, ich schalte Ihr Mikrofon frei. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Landtag Selbstverständlich steht die Landesregierung und insbesondere das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr jederzeit für Kommunen zur Verfügung, falls Probleme bei der Umsetzung auftreten. Das ist doch völlig selbstredend.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Ich sehe, dass es noch eine weitere Wortmeldung gibt, und zwar spricht nun für die AfD der Abgeordnete Herr Esser.
Klaus Esser AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürger! Mit Blick auf die verbliebene Redezeit möchte ich in aller Kürze an den maßvollen Antrag meiner lieben Kollegin Seli-Zacharias anknüpfen und am Beispiel Duisburg-Rheinhausen auf eine weitere Facette der angesprochenen Problematik hinweisen. Im Bereich des Logport Duisburg, entlang des Naturschutzgebiets der Friemersheimer Rheinauen, stehen nicht nur abgemeldete Pkw, sondern insbesondere auch zeitweise oder ganz abgemeldete Lkw aus allen Ländern Europas, die dort teils für einen kurzen Zwischenstopp auf ihrer Transitstrecke haltmachen oder auch für mehrere Tage oder gar Wochen eine Warteposition beziehen. Dort herrscht geschäftiges Treiben. Auf dem Seitenstreifen werden unter anderem Ölwechsel, Reifenwechsel und weitere Reparaturen durchgeführt. Das Öl, so berichteten Anwohner noch im Februar im Deutschlandfunk, wird häufig in die Rheinaue gekippt. Ich zitiere aus dem Bericht des Deutschlandfunks – Zitat –: Da vor Ort Toiletten fehlen – der Seitenstreifen oder kleinere Parkmöglichkeiten sind gar nicht für die dort parkenden Lkw ausgelegt –, nutzen viele Fahrer in ihrer Not ersatzweise die Gebüsche im Naturschutzgebiet als Toilette. Papier und Müll liegen zwischen den Sträuchern rum. Die Anwohner und Spaziergänger empfinden diese Zustände als unzumutbar. – Zitat Ende. Das soll nur ein kleines Schlagsicht sein, es zeigt aber eindrücklich, dass die angesprochene Problematik nicht nur abgemeldete Pkw in Ballungsräumen, sondern potenziell auch Lkw betrifft. Das ist ein weiteres Problem, über das wir im Parlament sicher noch mal separat sprechen sollten. Das Problem gibt es an den Bundesautobahnen – da liegt die Zuständigkeit natürlich klar beim Bund – sowie im Hinterland auf Autohöfen oder im Bereich unserer Binnenhäfen. Wir haben deutlich zu wenige Lkw-Parkplätze. Aus unserer Sicht müssen wir da dringend im Sinne der betroffenen Anwohner, aber auch im Sinne der Lkw-Fahrer nachbessern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD) 09.03.2023
Berivan Aymaz
Jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/3309 an den Verkehrsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich frage, wer der Überweisungsempfehlung zustimmt. – (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wenn es sein muss!) Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 13 Chancen von Künstlicher Intelligenz im Bildungswesen und Forschung nutzen und Herausforderungen souverän begegnen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/3299 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der CDU spricht nun der Abgeordnete Herr Tigges.
Raphael Tigges CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Künstliche Intelligenz beeinflusst heute schon einen Großteil unseres alltäglichen Lebens, unserer Gesellschaft und auch der Wirtschaft: Ob bei Smart Homes, personalisierter Werbung oder bei automatisierten Produktionsabläufen in der Industrie – sie ist allgegenwärtig. Auch bei uns in der politischen Debatte, in der öffentlichen Debatte ist das Thema seit geraumer Zeit natürlich angekommen. Erst gestern debattierten wir hier an gleicher Stelle über KI-Anwendungen im Justizbereich. Heute debattierten wir unter TOP 7 zu ChatGPT und daher auch die Frage der SPD: Wer ist eigentlich zuständig? Wir sehen an diesen Punkten, dass wir – um die Antwort vorwegzunehmen – eine allumfassende Zuständigkeit haben in ganz vielen Bereichen, und dass es nicht die eine Zuständigkeit gibt. Mit diesem Antrag kümmern wir uns nun um die Chancen von KI im Bildungswesen und in der Forschung, denn auch im Bildungsbereich nehmen der Einfluss und die Möglichkeiten von KI immer weiter zu. Und da stellen wir uns die Fragen: Wie gehen wir mit diesen humanen Fähigkeiten von KI zukünftig Landtag um? Wie gehen wir mit der Lern- und Problemlösekompetenz von KI richtig und effektiv um? Unsere Hochschulen arbeiten bereits vielfach an den Themen der KI. Wissenschaftler tun das auch, aber auch Experten der Wirtschaft sprechen hierbei von der nächsten Stufe der technischen Evolution; ähnlich dem Aufkommen des Internets oder – wie Kollegen Freimuth es heute sagte – dem sogenannten iPhone-Faktor, der in unserer Gesellschaft auch vieles bewegt hat. Die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz im Bildungswesen sollten wir zunächst einmal als Chance zur Verbesserung, Ergänzung und Optimierung im Kontext des Lehrens und Lernens begreifen und nicht per se als Bedrohung oder als etwas, das verboten gehört. Es geht uns darum, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen und sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Studierende für den Umgang mit KI und ähnlichen Anwendungen zu sensibilisieren und vorzubereiten. Mögliche Risiken, die dabei entstehen, sind realistisch und vernünftig zu analysieren und einzuordnen. Eine große Herausforderung besteht dabei sicherlich darin, zu klären, wie künftig die selbstständige Leistungserbringung nachgehalten werden kann und wie sich Prüfungsanforderungen bzw. die Anforderungsbereiche des Wissenstransfers und der Reflektion des Gelernten verändern müssen. Wie schaffen wir es künftig, KI sinnvoll in Lernprozesse der Bildungskette zu integrieren, ohne dabei didaktische oder pädagogische Voraussetzungen zu vergessen? Ein zentraler Punkt ist für uns auch allgemein die Stärkung der Medienkompetenz im Umgang mit KI für Schülerinnen und Schüler aber auch für die Lehrenden in unseren Bildungseinrichtungen. Weiterbildung und Qualifizierung unserer Lehrkräfte steht für uns dahin gehend auch mit auf der Tagesordnung und ganz oben auf der Agenda. Viel lässt sich vielleicht noch gar nicht dazu absehen, wozu KI im Bildungsbereich zukünftig fähig sein wird, und vor allem auch, wie und an welchen Stellen sie für Lehrende und Schülerinnen nützlich sein kann. In Gesprächen, die wir führen, sagen uns Lehrkräfte und Experten, dass sie sich von solchen intelligenten und analytischen Anwendungen erhoffen, die Lehre allgemein und die individuelle Förderung von Studierenden im Besonderen verbessern zu können. Daher wollen wir mit unserem Antrag die Forschung in diesem Bereich voranbringen und unterstützen. Es gilt, die herausragende Expertise der KI-Forschung in Nordrhein-Westfalen, die es bereits gibt – das haben wir heute Mittag an dieser Stelle auch schon einmal gehört –, mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen weiter zu stärken und dadurch auch den 09.03.2023 Dialog mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft weiter untermauern zu können. Ein erster und richtiger Schritt ist, dass die Ruhr-Universität Bochum zum Beispiel aktuell ein Gutachten im Rahmen des Projektes „KI:edu.nrw“ erarbeitet, um die Auswirkung etwa von generierten Texten auf das Studium an Hochschulen beurteilen zu können. Laut der landesweiten Kompetenzplattform KI.NRW gibt es mittlerweile mehr als 200 Akteure und Einrichtungen, die sich mit ganz unterschiedlichen Projekten rund um das Thema „KI“ befassen und hier für uns sehr wertvoll sind. In vielen anderen Ländern – das wissen wir auch – ist man im Umgang mit KI schon viel weiter. In den USA beispielsweise oder im asiatischen Raum wird der Ansatz noch viel stärker verfolgt, jungen Menschen beizubringen, mit KI umzugehen, wie KI funktioniert und welchen Nutzen sie hat. Das wird heute schon in viele Prozesse eingebunden. Es reicht nicht, besorgt zu sein, denn eines ist sicher: Die Technik wird nicht mehr weggehen. Wir müssen uns wie bei vielen anderen Entwicklungen einen Umgang damit überlegen, ihn finden und dafür sorgen, dass KI im Bildungswesen sinnvoll angewendet wird. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit und Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Kollegin Julia Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Wir befinden uns in einem Aushandlungsprozess der Frage: Wie gehen wir als Gesellschaft mit technologischem Fortschritt um? Es geht dabei um nichts weniger als die Fragen: Wie stellen wir uns das Zusammenleben in der Zukunft vor? Welche Rolle sollen Technologien wie Künstliche Intelligenz in der Erziehung und Ausbildung spielen? Sind Fürsorge, Trost, ein Gespräch – egal ob in der Pflege oder der Schule – mehr oder weniger wert, wenn eine Maschine sie durchführt? Was macht es mit uns, wenn für die Person nicht zu entscheiden ist, ob Maschine oder Mensch ein Kunstwerk erschaffen, ein Lied komponiert, einen Roman geschrieben oder eine Hausarbeit verfasst hat? Diese Fragen dringen langsam in die Mitte unserer Gesellschaft vor, schüren Ängste um Jobs, aber auch im Zusammenleben, und lassen uns gleichzeitig hoffen, dass wir Probleme wie den Fachkräftemangel überwinden können und Zeit haben für das, was wirklich zählt. Landtag Bei vielen dieser Fragen haben wir noch ein wenig Zeit für die Beantwortung. Eine unaufschiebbare Frage ist aber, wie wir in diesem Wandel Menschen mitnehmen, Ängste ernstnehmen und eine positive Zukunftsvision schaffen. Da setzt unser Antrag an. Das beginnt bei Schüler*innen aller Altersstufen, wenn wir fragen: Welche Medienkompetenzen brauchen Schüler*innen und Studierende heute, um auch in Zukunft bestehen zu können? Das wird mit Sicherheit beinhalten, wie man die Aussagen von Künstlicher Intelligenz bewertet und auf Fakten prüft, aber auch, wie wir diese Technologien produktiv für unsere Arbeit nutzen und uns konstruktiv von ihnen unterstützen lassen können. Der Antrag setzt als Ziel, einen kompetenten und reflektierten Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu eröffnen. Das endet beim Menschen im Beruf oder in der Rente, die wir nicht abhängen dürfen, denn Zugang zu technologischen Fortschritten müssen alle Menschen gleichberechtigt haben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Es geht auch um die Frage, welche Position NRW in diesem technologischen Rennen einnimmt. Wir sind – das dürfte die FDP freuen – für Technologieoffenheit, aber mit klaren Leitplanken. Eine davon sind die Menschenrechte. Das US-Militär will jetzt beispielsweise Deep Fakes für militärische Propaganda und Desinformation nutzen. Ist das wirklich eine Entwicklung, die wir in NRW unbedingt fördern wollen? Ich denke, nicht. (Beifall von den GRÜNEN) Eine weitere Leitplanke ist die Transparenz; denn da, wo KI Entscheidungen von, für oder über Menschen trifft, muss für Menschen plausibel nachvollziehbar sein, warum die Entscheidungen getroffen wurden. Im Übrigen ist das ein Forschungszweig, der in Europa, Deutschland und auch in NRW prominent vertreten ist. Wir wollen deshalb die herausragende Expertise der KI-Forschung in Nordrhein-Westfalen weiter stärken und unterstützen, sodass neben der technologischen Entwicklung auch die ethischen, rechtswissenschaftlichen, ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Auswirkungen von KI betrachtet werden. Mit diesem Antrag machen wir klar: Technischer Fortschritt? Sehr gerne, aber zu unseren Spielregeln: Menschenrechte, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit, Datenschutz, faire Teilhabe aller. Deshalb wollen wir die Landesregierung auch beauftragen, zu prüfen, wie KI sinnvoll und datenschutzkonform in alle Lehr- und Lernprozesse der Bildungskette integriert werden kann, und zwar fortlaufend; denn der Fortschritt wird weitergehen. Jetzt gilt es, den laufenden gesellschaftlichen Aushandlungsprozess gut zu begleiten, im fortlaufenden Austausch mit den Beteiligten Potenziale von technischen Entwicklungen, 09.03.2023 pädagogische Perspektiven, sowie mögliche Risiken und Konsequenzen im Bildungswesen zu identifizieren und Schulungsangebote zu machen, den Wissenstransfer von der Forschung in die praktische Anwendung, in die Bildungseinrichtungen zu fördern. Ich freue mich auf die Diskussion zu diesen Fragen mit Ihnen im Ausschuss. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Hartmann.
Dr. Bastian Hartmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Herr Tigges, ich stelle zumindest fest: Die Allzuständigkeit der Regierung schlägt sich noch nicht in ihrer Anwesenheit nieder. Vielleicht wird das noch besser. (Beifall von der SPD) Für den vorliegenden Antrag bin ich der Koalition aber durchaus dankbar, weil es uns die Gelegenheit gibt, hier über ein sehr wichtiges Thema zu sprechen. Innerhalb weniger Wochen hat es KI von einem Nischenthema für Nerds mitten in den gesellschaftlichen Mainstream geschafft. Verantwortlich dafür ist nicht zuletzt die Anwendung ChatGPT. Wir haben heute schon darüber gesprochen. Wir haben heute auch schon mit ihr sprechen können. Seit der Veröffentlichung kann jetzt jeder einmal ausprobieren oder ein Gefühl dafür kriegen, wie sehr KI wohl unseren Umgang mit Bildung und Wissen verändert. Man kann ja mal nach der Bedeutung von Schillers „Die Räuber“ für die Aufklärung fragen, mit ChatGPT eine andere Software entwickeln oder sich einfach Ideen für den nächsten Sommerurlaub ausgeben lassen. Wenn Sie das tun, dann wird Ihnen schnell klar: Ein ganz erheblicher Teil der schriftlichen Arbeiten, die wir im Bildungssystem aufgeben, egal ob es Hausaufgaben, Hausarbeiten, Essays, Textzusammenfassungen oder Argumentationen sind, werden der Vergangenheit angehören. Inwiefern das gut oder schlecht ist, ist noch gar nicht klar. Klar ist aber, dass es für diesen Wandel in der Forschungs- und der Bildungspolitik politischer Leitplanken bedarf. Von Schwarz-Grün kam da leider lange nichts. Im Koalitionsvertrag findet KI zwar ein paar Mal Erwähnung bei der Verkehrssteuerung, der Verwaltungsdigitalisierung oder der Telemedizin. In Bildung und Forschung hingegen: völlige Fehlanzeige. Noch im Wissenschaftsausschuss war zu erkennen, dass Schwarz-Grün die Bedeutung von KI ehrlicherweise nicht auf dem Schirm hatte. Ich habe die Diskussion, die wir geführt haben, noch im Ohr: Alles halb so wild, KI sei schließlich keine neue Sache, meinten die Koalitionäre. Ohnehin seien die mit KI Landtag geschriebenen Texte ganz schnell als solche zu erkennen, nicht zuletzt, weil manchmal Unsinn darin stünde, meinte die Ministerin. Besonders wichtig war es der Ministerin augenscheinlich, auf Sanktionen hinzuweisen. Mit bis zu 50.000 Euro könne der Einsatz von KI bestraft werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist in der Debatte der völlig falsche Zungenschlag. Wir können das nicht wegsanktionieren. Es ist keine hochschulrechtliche Angelegenheit. Es ist ganz klar: Wer die Antwort in hochschulrechtlichen Sanktionen sieht, hat die wissenschaftspolitische Frage nicht verstanden. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP]) Wir können die Technologien von morgen nicht mit dem Instrumentenkasten von gestern kontrollieren. Es darf uns einfach nicht darum gehen, den Einsatz von KI zu verbieten. Im Gegenteil: Wir müssen den besten Einsatz von KI in der Lehre und in der Forschung belohnen. Mit Berichtsanforderungen und mehrfachem Nachhaken konnten wir aus der Opposition heraus doch ein bisschen Bewegung in die Sache bringen. Ich habe schon mal gesagt: Sie haben mit uns in der Opposition Kollegen, um die wir Sie beneiden. Und siehe da, nun tut sich etwas. Den Auftakt hat das Schulministerium vor zwei Wochen mit einer eigenen Handreichung gemacht. Von der Wissenschaftsministerin hätte ich mir ehrlicherweise einen ähnlichen Eifer in der Sache erhofft. Schade, dass sie es heute nicht einrichten konnte, an der Debatte teilzunehmen. Wenn sich nämlich die Arbeitswelt für Tausende Lehrende fundamental verändert, hätten diese ein bisschen mehr Guidance und ein bisschen mehr Rückendeckung von ihrer Ministerin verdient. (Beifall von der SPD) Daher bin ich nicht nur dankbar für den Antrag, sondern auch für den Erkenntnisgewinn, der diesem augenscheinlich zugrunde liegt. Denn anscheinend haben auch die Koalitionäre bemerkt, dass die eigene Ministerin ins Hintertreffen geraten ist, und diesen Antrag eingereicht. Darin ist auf einmal doch die Rede davon, dass Prüfungsanforderungen neu definiert und Aufgabenkulturen weiterentwickelt werden müssten – endlich mal ein Ansatzpunkt. Vielen Dank für diesen konstruktiven Aufschlag. Wie gesagt: Es tut sich was. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Handlungsbedarf ist offenkundig. Ich freue mich, wenn wir in den Ausschüssen darüber beraten, wie wir damit umgehen. Wir stimmen der Überweisung zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD) 09.03.2023
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Hartmann. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Frau Kollegin Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute zum zweiten Mal über Deep-Tech-Anwendungen der KI, insbesondere ChatGPT. Das ist natürlich so weit gut. Deswegen stimme ich auch mit den Feststellungen der Antragsteller überein, zum Beispiel damit, dass KI alle gesellschaftlichen Bereiche beeinflussen werde. Ich will hinzufügen, sie wird sie in Teilen auch verändern. Natürlich werden wir uns damit auch in allen Bereichen der Politik befassen. Wir werden sicherlich auch zu einem anderen Zeitpunkt die Gelegenheit haben, mit der Breite der Landesregierung darüber in den Austausch zu kommen. In der Debatte zu TOP 7 haben Kollege Grunwald bzw. Kollege Bakum – zum Teil auch ChatGPT – zutreffend darauf hingewiesen, was in Nordrhein-Westfalen mit Digitalforschungs-Start-up-Kultur, HIGH-TECH.NRW, Accellerator-Programm, Kompetenzplattform KI.NRW usw. usf. bereits an Grundlagen vorhanden ist. Den Dank an die Mehrheiten des Landtags der 17. Legislatur und die von ihr getragene Landesregierung, insbesondere an Digital- und Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart, werde ich natürlich gerne ausrichten. Ich erlaube mir auch den Hinweis, dass durch Ministern Gebauer mit Unterstützung des Landtags der 17. Legislaturperiode mit dem „Digital-Pakt Schule“ – mit immerhin einer finanziellen Unterlegung von 1 Milliarde Euro und vielen Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz, Stärkung der MINT-Bildung und durch Einführung von Informatik als Pflichtangebot, schulformübergreifend – wichtige Voraussetzungen geschaffen wurden, damit wir hier nicht bei Null anfangen. Gott sei Dank wurden die Chancen der Digitalisierung und der sogenannten Künstlichen Intelligenz gesehen und wichtige Weichen gestellt. Aber, wie ich vorhin schon sagte, darauf dürfen wir uns natürlich nicht ausruhen. Ich habe bereits vorhin erwähnt, dass die Verarbeitung riesiger Datenbestände und die Qualität der Daten und der Datenschutz ganz wichtige Voraussetzungen, ganz wichtige Leitplanken sind. Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zur Bereicherung der Lehre und der individuellen Bildung und Förderung, aber auch zum Umgang mit schriftlichen Prüfungsleistungen, Unterstützung von generierten, vortrainierten sprachlichen Umsetzungen, zum Beispiel ChatGPT: Ja, das stellt die Schulen und die Hochschulen natürlich vor Herausforderungen. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass es gelingen wird, dass diese Herausforderungen tatsächlich sehr gut gelöst werden können. Landtag In dem Antrag werden – nicht immer falsch – viele Teilbereiche angeschnitten, viele Fragen aufgeworfen, viele Prüfungs- und Evaluierungsaufträge formuliert. Die vorherrschenden Vokabeln sind: Auswirkungen, Herausforderungen, Risiken. Das Wort „Chance“ kommt in Ihrer eineinhalb Seiten langen Beschlussfassung hingegen nur zweimal vor. Kollegin Eisentraut hat gerade gesagt, dass Sie technologieoffen und neugierig diese Technologien anwenden wollen. Sie wissen, dass ich Sie persönlich sehr schätze. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass auch schon in der letzten Legislaturperiode bei den Bildungspolitikern der Grünen diese Offenheit auf neue Sachen, auf Digitalisierung, Digitalkompetenz und Informatik vorhanden gewesen wäre. (Beifall von der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns darauf verständigt, uns in einer Anhörung und in hoffentlich sehr intensiven detaillierten Ausschussberatungen mit den Chancen der sogenannten Künstlichen Intelligenz und den sich daraus ergebenden Herausforderungen – ich unterstreiche ausdrücklich auch „Chancen“ – noch einmal gemeinsam zu befassen. Vielleicht gelingt es uns dann auch, gemeinsam die Rahmenbedingungen für Chancen zu gestalten. Darauf freue ich mich. Ich will noch eine letzte Bemerkung machen, und zwar auch an die Kollegin Eisentraut. Natürlich werden viele Fragen auch ethischer Abwägung aufgeworfen, zu Recht. Natürlich müssen wir auch feststellen: Für uns sind Menschenrechte überhaupt nie zur Diskussion gestellt. (Zuruf von der SPD: Aber?) Ich will mir aber als Transatlantikerin eine Bemerkung erlauben; vielleicht überlegen Sie, ob das in Zukunft wieder so sein muss. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion über die Wichtigkeit der Menschenrechte …
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin, Ihre Redezeit.
Angela Freimuth FDP
Damit komme ich auch zum Schluss, Herr Präsident. … lediglich die Cyberstrategie der Vereinigten Staaten von Amerika anzuführen, ohne andere zu nennen, die möglicherweise in gleicher Weise oder sogar noch schlimmer zu nennen wären, das fand ich persönlich nicht so glücklich. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Prof. Dr. Zerbin. 09.03.2023
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag von CDU und Grünen spricht ein wichtiges Thema an. Wir hatten heute Nachmittag ein ähnliches Thema mit ChatGPT, einen Antrag von der FDP. Das unterstreicht den Bedarf, sich dieser Thematik zu widmen. Was beinhaltet der Antrag? Unter anderem: KI-Forschung muss in NRW ausgebaut werden. Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft soll gestärkt werden, Handlungs- und Medienkompetenz soll entwickelt werden, und der Kontext des Lehrens und Lernens in Bezug auf KI soll miteinander verbunden werden. Das hört sich alles vernünftig an und geht schon in die Richtung, wie wir es beim FDP-Antrag hatten. Deswegen hat es mich verwundert, warum der Antrag in Teilen gerade so zerrissen worden ist. Lassen Sie mich noch einmal kurz darauf eingehen, warum KI ein wichtiges Thema ist. Es ist kein neues Thema, es ist seit Jahren bekannt. Es ist wichtig, dementsprechend darin Forschung zu betreiben. Die Entwicklung wurde durch die bisherige Politik aber verschlafen. Global Player, wie ich vorhin schon gesagt habe, sitzen in den USA oder in anderen Ländern und nicht in Deutschland und nicht in Nordrhein-Westfalen. Da werden Milliarden verdient, denn Daten sind das neue Gold. Unsere Volkswirtschaft war jahrzehntelang Weltmarktführer im Bereich Verbrennungsmotoren. Die sollen aber jetzt abgeschafft werden. Da stellt sich die Frage: Wo werden wir in Zukunft unseren Wohlstand erwerben? Die 2018 verabschiedete KI-Strategie, noch unter der Merkel-Regierung, beinhaltete 262-mal das Wort „Chance“, 290-mal das Wort „Risiko“. Zusätzlich sollten 100 Professoren-Stellen geschaffen werden, und die Stellen sind 2022 erst ausreichend besetzt worden. Weiterhin gab es 5 Milliarden Euro als Förderung. Davon sind erst 2,7 Milliarden Euro verplant und ausgegeben. Das ist für Deutschland erst einmal nicht schlecht. Es entspricht der deutschen Bürokratie. Insbesondere das Einstellen von Professoren dauert natürlich lange. Aber es ist am Bedarf vorbeigeplant. Lassen Sie sich das einmal erklären. Wir haben es nämlich mit einer Entwicklung zu tun, die nicht linear ist, sondern exponentiell. Sie kennen vielleicht die Geschichte mit dem Schachbrett und den Reiskörnern. Wenn Sie auf ein Schachbrettfeld ein Reiskorn legen, auf das zweite Feld zwei Reiskörner, auf das dritte vier, auf das vierte 16 usw., kommen nachher 18,5 Trillionen Reiskörner heraus, also eine unwahrscheinlich große Menge an Reiskörnern. So ist die Entwicklung. Unser Leben wird sich durch KI fundamental verändern. Das sollte jedem hier auch bewusst sein. Landtag Die AfD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen hat sich dieses Themas angenommen. Wir waren im letzten November bei der OECD Global Parliamentary Network Group. Bei diesem Treffen, bei dem wir die einzigen parlamentarischen Vertreter aus Deutschland waren, haben wir uns diesem Thema gewidmet. KI im Sinne der Industrie 4.0 ist nicht wegzudenken. Verbesserte Arbeitsproduktivität ist in einer Industrienation ganz wichtig. Für Deutschland wird das eine Steigerung von 29 % für 2035 bedeuten. Der Bereich „Forschung KI“ muss in NRW weiter nach vorne gebracht werden. Wir müssen sicherlich Innovationsmotor werden. KI hat Chancen, aber auch Risiken. Personen wie Elon Musk oder Stephen Hawking haben gewarnt. Es gibt die Gefahr, dass Algorithmen auch politisch instrumentalisiert werden. Der Super-GAU wäre sicherlich, dass eine KI irgendwann einmal einen eigenen Egoismus entwickelt. Lassen Sie mich die Gefahren und Risiken an einem Beispiel erklären. 2017 hatten wir bei dem G20-Gipfel in Hamburg Szenarien, die an Bürgerkrieg erinnert haben. Daraufhin ist bei der Hamburger Polizei die Soko „Schwarzer Block“ eingerichtet worden, die sich dann tage-, wochen- und monatelang diese Filme angeguckt und ausgewertet hat. Es wäre natürlich ein entscheidender Schritt nach vorne, wenn man dafür KI einsetzen könnte. Teilweise kann man das auch schon. Beispielsweise bei Kinderpornografie ist es möglich, zu detektieren. Dadurch werden auch die Kollegen emotional entlastet. Das Negativbeispiel ist allerdings China, wo es den gläsernen Menschen gibt. Wenn Sie dort über eine rote Ampel laufen, bekommen Sie Abzüge bei den Sozialpunkten. Das wollen wir natürlich nicht. Wir sehen eine Gefahr bei diesen ideologisch programmierten Algorithmen. Im Antrag wird von „transparent“ und „diskriminierungsfrei“ gesprochen. Bei „transparent“ gehen wir voll mit. Aber „diskriminierungsfrei“ kann auch ein Chiffre für „KI mit Linksdrall“ sein. Der Meinungskorridor in Deutschland wird immer enger, insbesondere bei den sozialen Medien, und wir wollen alle nicht ein Leben wie im Roman „1984“. Ein anderes Beispiel ist Predictive Policing, das als Projekt SKALA hier in Nordrhein-Westfalen angewendet wird. Liebe CDU, wenn Sie da woke Algorithmen einprogrammieren lassen, können Sie diese KI nachher wegschmeißen. Ich komme zum Schluss.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Ja, ich komme zum Schluss. – KI ist eine wichtige Sache. Das werden wir 09.03.2023 unterstützen. Wir stehen dem Antrag positiv gegenüber, stimmen der Überweisung zu und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Abgeordneter Professor Zerbin. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Gorißen in Vertretung für Ministerin Brandes. (Rodion Bakum [SPD]: Die nächste zustän- dige Ministerin?) Silke Gorißen*), Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Man muss sich doch manchmal wundern, sehr geehrter Abgeordneter Dr. Hartmann; denn man braucht nicht einmal Künstliche Intelligenz, um auf die Idee zu kommen, dass eine Ministerin, die zuständig ist, vielleicht eine Terminkollision hat und deswegen heute nicht hier spricht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Frau Ministerin Brandes befindet sich im Zug auf dem Weg zur Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Termin. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Seit einer Woche angekündigt im Übrigen!) Damit ist alles gesagt. Ich wäre mit solchen Unterstellungen vorsichtig. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Eine Ver- einbarung der PGs gibt es im Übrigen dazu!) Ich finde, so geht man nicht miteinander um. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, Künstliche Intelligenz ist (Unruhe – Glocke) eine der Schlüsseltechnologien der Gegenwart. Als solche betrifft sie alle Bereiche unserer Gesellschaft, selbstverständlich auch das Bildungswesen. Entsprechend prominent ist das Thema im schwarz-grünen Zukunftsvertrag verankert. Entsprechend groß sind auch die Bemühungen der Landesregierung, den kritischen Einsatz Künstlicher Intelligenz an den Schulen, in Studium und Lehre zu fördern sowie die Forschung in diesem Feld zu stärken. Beispielsweise im Center for Advanced Internet Studies oder im KI-Kompetenzzentrum Lamarr-Institut unterstützen wir Forschungsvorhaben zu technologischen, ethischen, rechtswissenschaftlichen, ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit KI. Diesen Weg wollen wir zielgerichtet fortsetzen. Landtag Im Hochschul- und Schulbereich setzen wir uns damit auseinander, wie wir die Auswirkungen von KI auf Prüfungsformen sowie auf Lehr- und Lernprozesse gestalten können und wollen. Dazu hat das Ministerium für Schule und Bildung am 23. Februar 2023 einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen veröffentlicht. In dem Leitfaden werden die Implikationen von Textgeneratoren, die auf Künstlicher Intelligenz basieren, für den schulischen Bereich betrachtet. Im Rahmen ihrer Hochschulautonomie müssen die Hochschulen klären, inwieweit neue Instrumente der KI eine Weiterentwicklung der jeweiligen Prüfungsanforderungen erforderlich machen. Hierzu steht das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit den Hochschulen in regelmäßigem Austausch. Das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz kennt aber schon heute passende Instrumente, um mit unzulässigen Täuschungsversuchen umzugehen. Darüber hinaus wird das Thema „Künstliche Intelligenz“ innerhalb des Verbunds der Digitalen Hochschule NRW als Zusammenschluss von 42 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft bearbeitet – mit dem Ziel, übergreifende Lösungen zu finden, die nicht nur einzelnen, sondern möglichst vielen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zugleich zugutekommen. KI-basierte Learning Analytics bieten die Möglichkeit für eine individualisierte Lehre, die auf dem Vorwissen und den Kompetenzen der Lernenden aufbaut. Um die damit verbundenen Chancen zu nutzen, beteiligt sich Nordrhein-Westfalen beispielsweise an den länderübergreifenden Vorhaben Intelligent Tutorial System und Adaptive Learning Cloud im Digital-Pakt Schule. Einsatzmöglichkeiten für KI gibt es insbesondere auch in den Studieneingangsphasen, um gezielt Wissenslücken zu schließen und Vorwissen aufzufrischen. Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive und aus Mitteln des Hochschulpakts fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft unterschiedliche Projekte zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Learning Analytics. Dazu gehören das Grundlagenprojekt KI:EDU.NRW oder das Projekt „Adaptives Lernen in der Studieneingangsphase“. Die kritische Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Bildungswesen setzt voraus, dass Schülerinnen, Schüler und Studierende über die nötige Medienkompetenz verfügen. Seit 2019 wird in allen Kernlehrplänen der allgemeinbildenden Schulformen der Medienkompetenzrahmen vollständig umgesetzt. Diese Umsetzung, die sich sukzessive über alle Schulformen und Fächer erstrecken wird, bildet eine gute Grundlage, um auch für neue Herausforderungen durch KI gewappnet zu sein. 09.03.2023 Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft fördert zudem verschiedene Projekte, mit denen die Medienkompetenz von Studierenden gestärkt werden soll, wie etwa digi-komp.nrw 2.0. Die digitalen Lehrund Lernmaterialien aus diesem und anderen Projekten werden allen Studierenden auf dem Landesportal ORCA.nrw zur Verfügung gestellt werden. Das Potenzial von KI im Bildungswesen ist enorm, und wir arbeiten auf allen Ebenen daran, es voll auszuschöpfen. Zugleich gilt es, den Einsatz von KI kritisch zu begleiten. Auch das tun wir schon heute mit zahlreichen Bildungs- und Forschungsprogrammen. Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Gorißen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich noch einmal der Kollegin Eisentraut das Wort.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Lassen Sie mich kurz kommentieren, was wir gehört haben. An die SPD gewandt: Der Ministerpräsident selbst saß die längste Zeit der Debatte hier im Plenum und hat der Debatte gelauscht. (Beifall von Raphael Tigges [CDU]) Ich würde Ihnen ganz klar empfehlen, noch mal die Zeilen 3397 bis 3419 unseres Koalitionsvertrags zu lesen. Da taucht der Begriff „KI“ so oft auf wie kein anderer Begriff. Aber vermutlich haben Sie nicht verstanden, dass „KI“ die Abkürzung für „Künstliche Intelligenz“ ist. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Sonst wäre Ihnen aufgefallen, dass wir ganz klar mehr Professuren im Bereich „KI“ fordern, dass wir akademische und berufliche Weiterbildung in diesem Bericht sehen. Da sind auch ganz klar die Leitplanken zitiert, die ich in meiner Rede eben erwähnt habe, nämlich Menschenrechte, Technologiefolgenabschätzung, Datenschutz und natürlich auch die Frage nach transparenten und diskriminierungsfreien Algorithmen. Gerichtet an die FDP: Wenn Sie uns fragen: „Warum haben wir das in der letzten Legislaturperiode nicht gemacht?“, frage ich Sie: Warum hat Ihr Schulministerium KI und digitale Bildung in der Schule nicht ausreichend vorangetrieben? (Beifall von den GRÜNEN) Ganz zum Schluss: Sätze, die mit: „Menschenrechte sind wichtig, aber“ anfangen, sollte man am besten nicht zu Ende führen. Landtag (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das Beispiel USA ist bewusst gewählt.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit.
Julia Eisentraut GRÜNE
Denn wir sehen immer das Silicon Valley als Zielvorstellung an. Doch wir in NRW brauchen eine davon emanzipierte Vorstellung, was Künstliche Intelligenz eigentlich heißt. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Schluss der Aussprache. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/3299 an den Wissenschaftsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex so angenommen. Wir kommen zu: 14 Mit Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz gegen die Verschärfung des Personalmangels in der Justiz Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3290 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Dr. Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Bereits im Rahmen unseres gestrigen Antrags zur Fortsetzung des Digitalkongresses habe ich die Bedeutung der neuen Technologien für die Justiz hervorgehoben und das auch heute Vormittag bei TOP 10 getan. In dem vorliegenden Antrag geht es nun darum, diese Technologien zur Lösung eines der drängendsten Probleme im Justizbereich heranzuziehen, nämlich dem Personalmangel. Wie heute bereits unter TOP 10 angesprochen, sind Personalmangel und 09.03.2023 Arbeitsüberlastung die zentralen Themen in fast allen Beschäftigungsbereichen der Justiz. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich dieses Problem in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen. Hier gilt es, Digitalisierung und KI als Chance zu nutzen. Gerade bei sich wiederholenden standardisierten Aufgaben ohne Abwägungserfordernis bietet sich der Einsatz der Künstlichen Intelligenz an. Auch dieser Antrag knüpft an die Anhörung des Rechtsausschusses vom 18. Januar 2023 an, in der Sachverständige Fragen zu den Einsatzmöglichkeiten und Grenzen für Künstliche Intelligenz in der nordrhein-westfälischen Justiz beantwortet haben. In dem Grundlagenpapier zum Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz, das zur 74. Jahrestagung der Justizministerinnen in Rostock im letzten Jahr präsentiert wurde, sind diverse Einzelprojekte enthalten, die nach Ansicht der Sachverständigen in der Anhörung direkt einsatzbereit sind. Damit sind wir doch schon einen guten Schritt weiter. Hierbei handelt es sich nämlich unter anderem um Programme, die Akten und Gerichtsentscheidungen anonymisieren, Metadaten zusammenfassen und Texte maschinell übersetzen. Interessant ist auch ein Programm zur Zeitstrahlanalyse, das in der Lage ist, die Chronologie eines Sachverhalts zu extrahieren, was für die richterliche Tätigkeit eine erhebliche Zeitersparnis darstellen würde. Aber alle Programme nützen nichts, wenn die Justiz die entsprechende Ausstattung nicht anschafft und diese somit fehlt. Wir fordern daher, die erforderliche Ausstattung und Software anzuschaffen, die eine zeitnahe Anwendung bereits einsatzfähiger Programme in der Justiz möglich machen. Diese einsatzfähigen Programme kennen wir sowohl aus dem Grundlagenpapier – letztes Jahr Rostock – als auch aus der Anhörung. Die Mehrheitsfraktionen von CDU und Grünen werden darauf jetzt vermutlich wieder antworten, sie täten schon alles und der Antrag sei überflüssig. Aber genau diese Antwort ist falsch; denn öffentlich ist die KI-Strategie der Justiz in NRW, wenn es sie denn gibt, bis heute nicht, und mir ist sie auch nicht bekannt. Insbesondere enthält der Bericht des Ministers vom 24. Oktober letzten Jahres unter der Überschrift „Einsatzmöglichkeiten und Grenzen für Künstliche Intelligenz in der Justiz“ keine solche Strategie. Vielmehr werden abstrakte Optionen als Kann-Möglichkeiten vorgestellt. Drei Beispiele. Zu der KI-gestützten Metadatenerkennung heißt es: „In Betracht kommt der Einsatz“. Unter der Überschrift zu der Anonymisierung von Entscheidungen heißt es: „Ein Einsatz von KI kommt […] in Betracht.“ Zu dem Einsatz von Automatisierungssoftware heißt es, ein Zitat: „Eine weitere Einsatzmöglichkeit für KI im weiteren Sinne liegt in …“. Landtag Diese Liste ließe sich weiter fortführen. Überall bleibt es bei Kann-Aussagen. Kann-Aussagen sind aber keine Entscheidungen, und nach den Aussagen der geschätzten Kollegin Frau Erwin gestern im Plenum sind alle im Justizministerium im Gespräch, und das jeden Tag. Praktisch rund um die Uhr wird an dem Thema „Digitalisierung“ in der NRW-Justiz gearbeitet, und die Abstimmung von Wirtschaft, Justiz, Programmierern und Juristen ist in vollem Gange – dies, so Ministerin Neubaur, auch wegen der Vorarbeiten des EDV-Gerichtstages und des E-Justice-Rats. Wunderbar! Wenn das so ist, dann können Sie unserem Antrag ja zustimmen; denn wir fordern nur die Anschaffung all der Programme, die von den Sachverständigen sowieso schon als gut bewertet wurden. Der Justizminister hat bisher keine Strategie bekanntgegeben oder vorgelegt, wie er dem Fachkräftemangel durch den Einsatz von KI und Digitalisierung aufgrund der bisherigen erfolgten Vorarbeiten, die Frau Erwin gestern so hervorgehoben hat, begegnen will. Noch so schöne Kann-Überlegungen helfen nicht, wenn sie nicht in der Praxis umgesetzt werden. Konkrete Beispiele werden vermutlich auch in den nächsten beiden Reden, die hier folgen, nicht aufgezeigt. Wir wollen die Offenlegung der Digitalisierungs- und KI-Strategie des Justizministeriums, und wir wollen, dass das Ministerium die Ausstattung und Software anschafft, um sicherzustellen, dass die in das betreffende System einzubauenden Strukturen und in dem Antrag aufgeführten KI-Projekte zügig und mit Erfolg in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden können. Dem kann man zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD])
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Erwin.
Angela Erwin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! KI ist allgegenwärtig. Wie breit dieses Thema nicht nur im Bereich der Justiz diskutiert wird, zeigt ein umfangreicher Bericht im aktuellen Spiegel über die Chancen und Risiken. Dort findet sich auch ein Absatz zur KI in der Justiz. Mit Ihrem Einverständnis zitiere ich: „Wissenschaftler in Shanghai haben einen ‚Staatsanwalt mit Künstlicher Intelligenz‘ gebaut, der selbständig Straftaten erkennen und Anklage gegen mutmaßliche Täter erheben soll. Datenschutz, Privatsphäre? In China geht die Unterdrückung vor“. Dies verdeutlicht, dass beim Einsatz von KI insbesondere ethische und datenschutzrechtliche Frage-09.03.2023 stellungen von elementarer Bedeutung sind. In NRW gelten zum Glück andere Standards als in Shanghai. Aber nicht nur im Spiegel wird dieses Thema behandelt. Es ist vielmehr omnipräsent in der Landesregierung. Auch wir haben uns gestern im Plenum und auch heute sowie in der letzten Rechtsausschusssitzung und in der Anhörung intensiv damit befasst. Umso mehr wundere ich mich über Ihren Antrag. Sie fordern die Landesregierung auf, ihre KI- und Digitalisierungsstrategie vorzustellen. Da frage ich mich schon, ob Sie in den letzten Wochen nicht richtig zugehört haben. Ich möchte die Erinnerung ein wenig auffrischen. Im Rahmen der letzten Rechtsausschusssitzung führte der Minister aus, dass für die Fortentwicklung des Einsatzes von KI in der Justiz ein klarer und zielführender Plan besteht. Ein Blick in den Bericht würde helfen. Die Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz in Nordrhein-Westfalen wurden aufgezeigt, sieben konkrete Einsatzfelder wurden identifiziert, gleichzeitig wurden die Grenzen beschrieben. Bereits in der vergangenen Periode haben wir das Verfahren zur Elektronischen Akte angestoßen. Die Umsetzung läuft, große Fortschritte wurden gemacht, der Rollout ist weit vorangeschritten. Es wurde zudem ein Thinktank KI am OLG Köln gegründet. Dieser startete am 1. März mit seiner Arbeit und wird zukünftig unter anderem auch den Austausch der unterschiedlichen Professionen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Fachwelt weiter vorantreiben und intensivieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns wohl alle einig, dass KI dazu beitragen kann, Personal zu entlasten. Wir sind uns auch einig, dass KI auch in der Justiz noch stärker zur Anwendung kommen und sinnvoll genutzt werden muss. Dazu gehört auch die notwendige Ausstattung und die Software. Das Ziel des Antrags mag daher im Kern auf den ersten Blick honorig sein, in der Umsetzung sollten wir aber seriös und ehrlich bleiben. Eine Strategie der Landesregierung gibt es nämlich bereits, und die wurde uns auch im Ausschuss vorgestellt. Lieber Herr Kollege Pfeil, Sie haben vollkommen recht: In unseren Augen ist dieser Antrag überflüssig. Auch wenn Sie mich so nett dazu eingeladen haben, Ihrem Antrag heute zuzustimmen, werden wir ihn ablehnen. Ich freue mich schon auf die nächsten Anträge. Vielleicht findet sich da dann mal ein guter Vorschlag, der uns veranlasst, über unser Abstimmungsverhalten nachzudenken. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Erwin. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Ganzke. Landtag
Hartmut Ganzke SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade mit Dagmar Hanses gesprochen. Wahrscheinlich dachte sie, sie sei an der Reihe, und deshalb hat sie sich schon auf die Regierungsbank gesetzt. Ich will dir, lieber Kollege Werner Pfeil, sagen: So ein bisschen enttäuscht bin ich von dir ja doch, denn du hast gerade gesagt, dass du nicht davon ausgehst, dass von den nächsten zwei Redebeiträgen etwas Produktives ausgeht. Da bin ich sehr enttäuscht, dass du mir das nicht zutraust. (Beifall von der SPD – Lachen von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen, gerade auch denen von der CDU und der grünen Fraktion, sagen, dass wir heute um 15:32 Uhr – einige von Ihnen waren da auch im Saal – erlebt haben, wie Landespolitik und Politik auch stattfinden kann. Um 15:32 Uhr haben alle Fraktionen hier in diesem Parlament einem Antrag zugestimmt, den Sie als regierungstragende Fraktionen unter TOP 9 vorgelegt haben, das war nämlich der Antrag „Junge Volljuristinnen und Volljuristen für die Justiz begeistern.“ Ich habe noch die Worte, die der Frau Ministerin Neubaur wohl aufgeschrieben wurden, im Ohr. Sie sagte, sie finde das gut, dass hier eine gemeinsame Strategie für die Justiz sei. Ich kann Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der CDU-Fraktion: Sie hätten jetzt um ungefähr 18 Uhr die Chance, dasselbe zu tun, wie wir es um 15:32 Uhr getan haben. (Beifall von der SPD, Dr. Hartmut Beucker [AfD] und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Warum sage ich Ihnen das? Angela Erwin, wahrscheinlich bin ich immer gerade bei den Rechtsausschusssitzungen nicht da oder ich höre mal wieder nicht zu, in denen du sehr intensiv zuhörst. Ich kann dir sagen: Diese Strategie, die du angesprochen hast, die dieser Minister uns angeblich gegeben hat, habe ich so nicht gehört. Das was ich in der Rechtsausschutzsitzung vom 14. September 2022 gehört habe, ist, dass Minister Dr. Benjamin Limbach zu den rechtspolitischen Zielen der Landesregierung für die 18. Legislaturperiode Folgendes gesagt hat: „Die Justiz muss als Arbeitgeberin attraktiv sein […]. Dazu gehört eine moderne Arbeitswelt. Die Digitalisierung ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. […] Die Digitalisierung muss den Zugang zu Justiz erleichtern und die Justiz bürgerfreundlicher ausrichten.“ Als Justiz müssen wir auf der Höhe der Zeit sein. Liebe Kollegin Angela Erwin, wir haben dann zwischenzeitlich auf unseren Antrag einen Bericht darüber erhalten, inwieweit die KI im Justizbereich etabliert ist. Aber eine Vorstellung einer Digitalisierungs-09.03.2023 und KI-Strategie seitens dieses Ministers hat zu keinem Zeitpunkt im Rechtsausschuss stattgefunden. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Deshalb wundere ich mich etwas, dass dieser Antrag der FDP … Da ist der Werner Pfeil geschickt. Er stellt gestern den ersten Antrag und heute noch mal einen zur direkten Abstimmung. Wenn er hier fordert, dass mit der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz gegen die Verschärfung des Personalmangels in der Justiz vorzugehen ist, dann weiß ich nicht, welche Kapriolen gleich Dagmar Hanses treiben muss, um zu sagen, dass sie diesen Antrag ablehnt. Sie ist jetzt gerade nicht mehr da. Ich bin schon etwas länger im Plenarsaal. Die Kollegin der Grünen, die zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt geredet hat, hat uns mit Begeisterung erzählt, was KI ist und was man damit alles machen kann. Sie hat uns auch gesagt, dass wir doch am besten mal auf Ziffer 12.349 in einem Zukunftsvertrag schauen. Ich habe zur Vorbereitung dieser Rede in den Zukunftsvertrag für NRW, den die CDU und die Grünen geschrieben haben, hineingeschaut. Ich zitiere im Bereich „Justiz“: „Die Möglichkeiten und Chancen von KI werden wir bei der Entwicklung der Justiz und ihrer IT unter Wahrung von Datenschutz und Datensicherheit mitdenken und uns mit den ethischen und juristischen Grenzen und Risiken von KI in der Justiz befassen.“ Jetzt hat Ihnen die FDP so eine Vorlage hier hingelegt, dass Sie es machen könnten, und Sie machen es trotzdem nicht. Da muss ich Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen: Sie verpassen etwas. Da ich den Kollegen Krischer als einzigen Vertreter der Landesregierung sehe, gehe ich davon aus, dass Ihnen der Sprechzettel aus dem Büro des Kollegen Dr. Limbach gegeben wurde. Ich bin gespannt, ob Sie möglicherweise diese Diskussion dazu nutzen, sich Ihre Meinung zu bilden. Vielleicht haben wir um 18:00 Uhr auch ein anderes Ergebnis als das, was ich erwarte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und Dr. Hartmut Beucker [AfD] – Vereinzelt Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Hanses.
Dagmar Hanses GRÜNE
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Diese Debatte ist doch spannen-Landtag der als erwartet. Wir haben uns gestern und heute schon an mehreren Punkten mit KI beschäftigt. Zu dem FDP-Antrag: Selbstverständlich sollte die Justiz in NRW die Chancen der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz nutzen. Die Justiz in NRW nutzt sie schon und wird sie auch künftig nutzen. Die sieben Anwendungsbereiche, die Sie in Ihrem Antrag beschrieben haben, standen auch im Bericht der Landesregierung im Rechtsausschuss. Ich habe sie gestern auch schon einmal benannt. Es ist unbenommen, dass das echte Aufgaben sind, auf die wir alle gespannt sind und die wir sicherlich alle gemeinsam miteinander gestalten wollen. Die Justiz in NRW ist aber auch gar nicht so schlecht. Sie ist da insofern auf den Weg, dass ich staune, wenn ich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern spreche, wie weit dort beispielsweise der Rollout in der E-Akte ist. Ich würde mir hier im Landtag auch manchmal wünschen, dass ich nicht gescannte PDF-Bilder kriege, auf denen auf Seite 4 eine Unterschrift ist und die deshalb digital nicht zu nutzen sind. Im Rechtsausschuss kann man bei 26 Tagesordnungspunkten die Dokumente so schnell gar nicht öffnen, wie Sie die Tagesordnungspunkte aufrufen. Deshalb würde ich mir auch da mal andere Möglichkeiten wünschen, damit wir hier im Landtag weiterkommen. Die Kollegin Eisentraut wird von mir sehr geschätzt, denn sie kennt sich in dem Bereich aus. Uns Grünen ist es wichtig, dass Software transparente Algorithmen hat, diskriminierungsfrei ist und der Datenschutz gewahrt wird. Jetzt noch etwas zu der ausgestreckten Hand – sowohl Frau Bongers als auch der Kollege Pfeil als auch Herr Ganzke haben es angesprochen –: Diese ausgestreckte Hand ist angekommen. Vielen Dank dafür. So, wie wir über das Thema „KI“ im Rechtsausschuss diskutiert haben, sowohl in der Auswertung der Anhörung als auch sonst, können wir gerne miteinander weitermachen. Aber – Herr Kollege Ganzke, haben Sie hellseherische Kräfte? – an dieser Stelle können wir es leider nicht. Sie kennen natürlich die parlamentarischen Spielregeln, dass man, wenn man einen Antrag gemeinsam einbringt – das klappt an vielen wichtigen Stellen in diesem Parlament auch immer wieder –, vorher einmal miteinander spricht. Dann ist das selbstverständlich möglich. Ich verstehe aber auch, dass die FDP diesen Antrag fürs Poesiealbum braucht. Das ist auch okay. (Angela Freimuth [FDP]: Unverschämt! Das ist Ihr Verständnis von Demokratie? – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wenn Sie mit uns vorher gesprochen hätten … – Herr Hafke, in dem anderen Ausschuss ist das 09.03.2023 anders. In dem Ausschuss, in dem wir miteinander sitzen, ist eine andere Stimmung. Kommen Sie einmal in den Rechtsausschuss. Das ist da sehr konstruktiv, wenn der Kollege Pfeil eine Sitzung leitet. (Marcel Hafke [FDP]: Das war nicht konstruk- tiv!) Wir finden an dem Antrag problematisch, Herr Pfeil, dass Sie betonen, dass Digitalisierung und künstliche Intelligenz dem Problem des Fachkräftemangels und der Arbeitsbelastung entgegenwirken würden. Wir glauben, dass es in einem ersten Schritt kurzund mittelfristig eher mehr Menschen braucht, die die KI füttern. Es braucht echte Menschen, die Prozesse erarbeiten und die Software bedienen. Dann erst kann es in einem nächsten Schritt zu einer Entlastung kommen.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Hanses, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche, aber Ihr Wortbeitrag regt mehrere Kollegen zu Zwischenfragen an.
Dagmar Hanses GRÜNE
Das tut mir leid. (Heiterkeit)
Rainer Schmeltzer
Das muss Ihnen nicht leid tun. Mir tut es ja auch nicht leid. Als Erstes hat sich der Kollege Ganzke gemeldet. Lassen Sie die Zwischenfrage zu?
Dagmar Hanses GRÜNE
Selbstverständlich.
Rainer Schmeltzer
Selbstverständlich. – Herr Ganzke.
Hartmut Ganzke SPD
Erst mal bedankt sich der Herr Ganzke beim Präsidenten für die Worterteilung und bei der geschätzten Kollegin Hanses dafür, dass sie die Zwischenfrage zulässt. Vielen Dank dafür. Da du, Dagmar Hanses, gerade davon gesprochen hast, dass man vor dem Stellen von Anträgen erst mal mit den Menschen telefonieren sollte, will ich erst mal sagen: Bei Tagesordnungspunk 9 ist es auch nicht so gewesen, dass ihr uns vorher angerufen habt, ob wir den Antrag toll finden. Wir haben trotzdem zugestimmt. Und jetzt kommt meine Frage. Wenn ich auf die Idee käme, für das nächste Plenum 15 Zeilen aus dem Zukunftsvertrag abzuschreiben, um diese in die direkte Abstimmung zu geben, würde das bei deiner Fraktion einen Unterschied machen, ob ich vorher mit dir darüber telefoniert habe, dass ich diese 15 Zeilen zur direkten Abstimmung stelle, oder ob ich Landtag vorher nicht mit dir darüber telefoniert habe, die 15 Zeilen zur direkten Abstimmung zu stellen? (Heiterkeit von Dagmar Hanses [GRÜNE])
Dagmar Hanses GRÜNE
Lieber Herr Kollege Ganzke, vielen Dank für die Frage. Ich weiß das nicht. Wir müssten es auf einen Versuch ankommen lassen. (Heiterkeit) Es gibt ja verschiedene Wege der Kommunikation, nicht nur das Telefon, sondern auch die E-Mail und Messenger-Dienste. Wir sind auch alle persönlich ansprechbar. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, und diese sollten wir auch intensiv nutzen. Ich würde es in meiner Fraktion einfach mal probieren. Das wäre doch einen Versuch wert. Ich fände es spannend. So, was war noch, Herr Präsident? (Heiterkeit)
Rainer Schmeltzer
Ja, ich passe auf. Es gibt weiterhin den Wunsch einer Zwischenfrage des – das können Sie sich fast denken – Herrn Kollegen Dr. Pfeil. Lassen Sie die auch zu?
Dagmar Hanses GRÜNE
Selbstverständlich.
Rainer Schmeltzer
Selbstverständlich. – Bitte schön.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Kollegin Hanses, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben zum Abschluss Ihrer Rede gesagt, wir bräuchten in Zukunft, um KI zu implementieren, mehr Personal.
Dagmar Hanses GRÜNE
Ja.
Dr. Werner Pfeil FDP
Gerade befinden wir uns in der Situation, dass wir noch ausreichend Personal haben. Wenn wir aber noch ein paar Jahre warten, dann gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente und wir werden weniger Personal haben. Wäre nicht jetzt die richtige Zeit, und ist nicht gerade deswegen der Antrag wichtig, und sollte diesem nicht gerade deswegen zugestimmt werden? – Vielen Dank.
Dagmar Hanses GRÜNE
Vielen Dank für die Frage. In der Justiz sollten wir differenziert darauf schauen. Wir haben im eben zitierten Koalitionsvertrag gerade für den Justizbereich vereinbart, dass in diesem der Deckungsgrad PEBB§Y 100 das Ziel ist. Die Belastung ist in den verschiedenen Bereichen 09.03.2023 unterschiedlich groß, und deshalb muss man schauen, wo etwas besser gelingt. Ich meine auch, dass wir als Haushaltsgesetzgeber gemeinsam für eine starke Justiz kämpfen müssen. Deshalb müssen wir schauen, wie das gelingen kann. Das vielleicht erst mal dazu. – Vielen Dank. Okay?
Rainer Schmeltzer
Ich hätte noch Redezeit für Sie, …
Dagmar Hanses GRÜNE
Nein.
Rainer Schmeltzer
… aber wie Sie wollen. Okay.
Dagmar Hanses GRÜNE
Ich hatte meiner Fraktion versprochen, dass der TOP schneller geht. (Heiterkeit von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So ist das!)
Rainer Schmeltzer
Das hätten Sie vielleicht mit den Kollegen Ganzke und Dr. Pfeil absprechen sollen. Das wäre sinnvoller gewesen. Herzlichen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Dr. Beucker. (Sven Wolf [SPD]: Erfrischend! Wirklich erfri- schend!)
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich begrüße Sie zu dieser wichtigen Diskussion über die Rolle der Künstlichen Intelligenz in der Justiz. Es ist unbestreitbar, dass KI enorme Potenziale hat, um unsere Justiz zu verbessern und effizienter zu gestalten. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass KI auch Herausforderungen und Risiken birgt, die wir sorgfältig abwägen müssen. KI-Systeme können dazu beitragen, die Justiz schneller und effizienter zu machen, indem sie Prozesse automatisieren und beschleunigen. Dies kann dazu beitragen, die Überlastung von Gerichten zu reduzieren und sicherzustellen, dass Fälle schneller bearbeitet werden können. Ein weiterer Vorteil von KI ist, dass sie bei der Entscheidungsfindung helfen kann, indem sie große Mengen an Daten analysiert und relevante Informationen extrahiert. Landtag KI kann auch dazu beitragen, menschliche Fehler und Voreingenommenheit zu reduzieren, da sie unvoreingenommen und objektiv arbeitet. Darüber hinaus kann KI dazu beitragen, Recht und Gesetz zu harmonisieren und konsistente Entscheidungen zu treffen. Dies ist besonders wichtig, da die Auslegung von Gesetzen oft von menschlichen Faktoren wie persönlichen Überzeugungen und Vorurteilen beeinflusst wird. An dieser Stelle einmal: Halt! Das ist eine Rede, die ich der Software ChatGPT aufgetragen habe. Das kommt dabei heraus, wenn man Bits machen lässt. Beeindruckend genug, aber nicht gut genug, um eigenständig Texte für die Justiz zu verfassen, im Stil ärmlich und etwa auf dem Stand einer gymnasialen Mittelstufenrecherche ist die Software blind für die wirklichen eigenen Unzulänglichkeiten. Automatisierung und Digitalisierung sind vonnöten und bereit, umgesetzt zu werden, etwa in der E-Akte. Aber das ist keine KI. Die Software selbst unterscheidet nicht trennscharf genug. Das ist kein Wunder. Denn sie kann nicht mehr als die Texte, mit denen sie trainiert wird, und diese machen eben den beschriebenen Fehler, wie wir im Parlament eben oft genug auch. Die Unvoreingenommenheit der KI geht auch nur so weit wie die der Texte, mit denen sie arbeitet. Nun aber zu etwas wirklich Gefährlichem: Urteile und Recht sollen vereinheitlicht werden. Aus der Differenzierung und dem Widerstreit der Meinungen kommt man aber in der Juristerei erst zu guten Ergebnissen. Ich selbst habe Anfang der Neunziger eine 30 Jahre stehende Rechtsprechung vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt. Es ging um die jährlich wiederkehrende Diskriminierung von Millionen Menschen wegen ihres Geschlechts. Solche Veränderungen will die Software gerade nach eigenem Bekunden verhindern. Eine beteiligte Richterin hat einem Freund einmal gesagt, sie sei sofort beim ersten Lesen überzeugt gewesen, dem Antrag sei zuzustimmen. Es hat sich nur 30 Jahre lang keiner die Mühe gemacht, das mal so richtig aufzudröseln. Ich konnte das Gericht damals nicht zwingen, in meine Richtung zu entscheiden. Aber ich konnte es zwingen, sich mit einer unzureichenden Argumentation lächerlich zu machen. Das Problem in unserem Fall heute: KI schämt sich nicht, genauso wenig wie Sie, wenn Sie der AfD grundlegende parlamentarische Rechte vorenthalten. Und dass parlamentarische Demokratie so ist, dass man einem Antrag nur zustimmt, wenn man oben auf dem Briefkopf steht, ist mir eigentlich auch neu, und in dem Grundkurs „Staatsrecht I/Institutionen“ habe das im Studium auch ganz, ganz anders gelernt. Wenn sich dann solche Fraktionen demokratisch nennen, ist das eigentlich mehr als bezeichnend. (Beifall von der AfD) 09.03.2023 Wenn das endet – und es wird enden, weil es Unsinn ist –, werden Sie von mir wie im damaligen Verfahren kein Triumphgeheul hören, mein maliziöses Lächeln aber wird niemand übersehen. Zum Antrag: Wir sind uneingeschränkt für Automatisierung und Digitalisierung, aber wir wollen bei der KI einen Gang zurückschalten. Dem Antrag der FDP stimmen wir dennoch gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer in Vertretung für Minister Dr. Limbach. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung der Justiz sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung des Justizpersonals sind in der Tat Themen, die derzeit in aller Munde sind. Das hat auch die Debatte gezeigt. Diese Themen werden zu Recht diskutiert, denn es geht darum, die Funktionsfähigkeit der Justiz angesichts eines sich verändernden Umfelds zu sichern. Immer zahlreicher drängen Legal-Tech-Anbieter auf den Markt, Rechtsanwält*innen setzen im Rahmen ihrer Arbeit trainierte Software ein und kriminelle Machenschaften verlagern sich von der analogen in die digitale Welt. In dieser Situation muss die Justiz handeln. Sie darf nicht nur bloß Zuschauerin eines sich verändernden Umfelds sein, sondern sie muss die Vorteile der Digitalisierung aktiv für sich selbst nutzen. (Beifall von der FDP) Gleichzeitig müssen wir uns der Gefahren bewusst sein, die der Einsatz von Automatisierungssoftware birgt. Systeme Künstlicher Intelligenz können diskriminieren, indem sie Daten nutzen, die Gegenstand verzerrter menschlicher Wahrnehmung waren. Weitere Gefahren drohen durch den Automation Bias – also durch die Neigung, sich zu sehr auf entscheidungsunterstützende automatische Systeme zu verlassen – sowie durch den Blackbox-Effekt. Damit ist der Effekt gemeint, dass Ergebnisse des Systems nicht transparent und nachvollziehbar sind. Diesen Gefahren muss bei der Entwicklung der Software und ihrem späteren Einsatz entgegengewirkt werden. Unter Berücksichtigung der genannten Gefahren hat sich die Justiz unseres Landes bereits erfolgreich in Digitalisierungsprojekten engagiert und wird dies weiterhin tun. Unser Land hat ein elektronisches Aktensystem entwickelt, das Funktionen wie einen Textvergleich, eine Normenverweisanalyse und eine Landtag inhaltliche Durchdringung der elektronischen Akte enthält. Dieses System der elektronischen Akte wird zwischenzeitlich nicht nur von unserer Justiz, sondern auch von der Justiz in Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen und im Saarland verwendet. Wenn das kein Kompliment ist! Wir in Nordrhein-Westfalen sind im bundesweiten Vergleich mit dem Roll-out der elektronischen Akte mit am weitesten. Darüber hinaus ist unser Land Kooperationspartner der Projekte „Digitale Rechtsantragstelle“ und „Einführung eines zivilgerichtlichen Onlineverfahrens“. Das Ziel beider Projekte ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen niedrigschwelligen digitalen Zugang zur Justiz zu ermöglichen und die Justiz gleichzeitig personell zu entlasten. Es ist wichtig, dass wir diesen Bereich weiterhin aktiv mitgestalten. Dabei dürfen wir jedoch nicht in einen blinden Aktionismus verfallen. Die Anschaffung etwaiger Automatisierungssoftware und die Aufnahme neuer Projekte bedürfen immer noch einer sorgfältigen Prüfung sämtlicher Umstände. Aus diesem Grund ist der Antrag im Ergebnis abzulehnen; denn er fordert pauschal die Anschaffung von Software, die entweder noch nicht ausgereift ist oder sich noch nicht ohne Weiteres in das bestehende E-Akten-System integrieren lässt. Die sieben Projekte, auf die der Antrag abzielt, befinden sich teilweise noch in der Entwicklung. So hat die Pilotierung im Rahmen des Projekts „Digitale Rechtsantragstelle“, an dem wir im Übrigen als Kooperationspartner beteiligt sind, noch nicht einmal begonnen. Die entsprechende Software kann daher gar nicht eingekauft werden. Des Weiteren wurde die erwähnte Anwendung Codefy aus Bayern für die Anbindung des dortigen E-Akten-Systems entwickelt. Sie lässt sich nach den Ausführungen der Sachverständigen gerade nicht ohne Weiteres in das nordrhein-westfälische E-Akten-System integrieren. Meine Damen und Herren, der Antrag zeigt, dass die Projektlandschaft in den Bereichen KI und Legal Tech unübersichtlich ist und die Anschaffung von Software sowie die Aufnahme neuer Projekte aufmerksam geprüft werden muss. Denn eine Verschwendung von Steuergeldern sowie parallele Entwicklungen müssen verhindert werden. Aus meiner Sicht ist daher die Grundvoraussetzung für jegliches Engagement die kurzfristige Erstellung einer schriftlichen Übersicht über die zahlreichen aktuellen Einzelprojekte der Bundesländer und des Bundes, auf die die Justizverwaltungen jederzeit Zugriff haben sollten. Die derzeit bestehende Übersicht in dem im Antrag erwähnten Grundlagenpapier muss aktualisiert werden und eine größere Detailtiefe erhalten. Nur so werden seriöse Bewertungen und ein 09.03.2023 Vergleich der Projekte auch für die Zukunft ermöglicht. Daran arbeiten wir bereits. Zum Schluss: Der Bedarf, die Gefahren sowie der Einsatz von Steuergeldern – das kann gar nicht oft genug betont werden – müssen für die Justiz im Mittelpunkt stehen; denn „Justiz“ bedeutet nicht „Maschine“, sondern „Mensch“. Der Antrag ist aus diesen Gründen abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe daher die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3290. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die SPD, die FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3290 wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir kommen zu: 15 NRW ist keine Räterepublik: „Bürgerräte“ und andere demokratisch nicht legitimierte Beteiligungsgremien auf Eis legen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/3310 Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Liebe Kollegen von der demokratischen Fraktion! Das Grundgesetz und unsere Verfassung sind ja manchmal von dankenswerter Klarheit – gerade da, wo es wichtig wird. Deshalb will ich meiner Rede die zwei entscheidenden Passagen voranstellen. In Art. 20 des Grundgesetzes heißt es: „(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt. Und Artikel 2 unserer Landesverfassung lautet: „Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.“ Landtag Was fällt auf? Es ist weder von Räten noch von Lotterien und schon gar nicht von irgendwelchen demografischen Merkmalen die Rede. Nun kann man an der konkreten Ausgestaltung unserer Demokratie sicher vieles kritisieren, und keine Partei macht das vermutlich so konsequent, wie wir das tun. Warum sind Volksentscheide im Bund gar nicht und in NRW kaum möglich? Müssen Parlamente so groß sein, wie sie es aktuell sind? Ist der Einfluss von politischen Parteien und/oder Lobbyverbänden nicht viel zu groß? Und, und, und. Lange Jahre haben alle politischen Parteien mit Ausnahme der CDU für den Ausbau der direkten Demokratie geworben, um bei solchen Missständen für Abhilfe zu schaffen. Dies gilt insbesondere für die linke Seite des politischen Spektrums. Aber davon hört man irgendwie gar nichts mehr. Warum ist das so? Nun, Sie haben wahrscheinlich feststellen müssen, dass das Volk nicht unbedingt für jedes linke und grüne Mätzchen stimmt, wenn es mal befragt wird. Deshalb haben Sie Ihr Eintreten für Volksabstimmungen still und heimlich beerdigt und Entscheidungen doch lieber unter sich im Parlament getroffen. Aber da sind Sie seit einigen Jahren auch nicht mehr unter sich. Deutschland hat eine Oppositionspartei, die den Namen verdient, und all das, was Sie am liebsten ohne Diskussionen im großen Konsens durchwinken würden, wird auf einmal Gegenstand der Debatte. So werden diejenigen, die immer von sich behaupten – hier besonders – den Begriff „Demokratie“ exklusiv für sich beanspruchen zu können, zusehends zu Antidemokraten. Weil das Volk partout nicht so abstimmt, wie man es gerne hätte, bleiben Volksentscheide in Deutschland ein ferner Traum. Und weil das Volk, dem Sie offenbar doch ziemlich misstrauen, partout nicht die Parlamente wählt, die Sie sich wünschen, sollen diese jetzt scheibchenweise entmachtet werden. Ihre Antwort auf das „Was tun?“: Räte! Die Russen nennen das „Sowjets“. Sie sollen nicht gewählt, sondern ausgelost werden, und zwar nicht zufällig, sondern nach von Ihnen vorbestimmten Kriterien: Geschlecht, Ethnie, Einkommen oder was auch immer. Das ist im Detail noch offen. Die EU macht das jetzt schon mit ihrer sogenannten Zukunftskonferenz. Die wurde nicht gewählt, sondern vom Marktforschungsunternehmen Kantar in einem undurchsichtigen Verfahren zusammengestellt. Jetzt – oh Wunder! – plädiert sie für eine größere Zentralisierung der EU, also für mehr Macht in Brüssel. Das ist etwas, was die Völker in Europa, wenn man sie denn gefragt hat – zum Beispiel in Irland, in Frankreich, in den Niederlanden oder auch in Großbritannien –, immer abgelehnt haben. 09.03.2023 Von ähnlicher Theaterdemokratie träumen auch die Klimabewegten, die sich derzeit landauf, landab auf die Straßen kleben. Weil das Volk sie nicht so wirklich mag – das zeigen zumindest die Umfragen – und auch die Parlamente ihrer Weltuntergangsphilosophie nur bedingt folgen, sollen sogenannte Klimabürgerräte es richten. Auch hier ist klar, wohin die Reise gehen soll: Ein aus Laien zusammengesetztes Gremium soll das absegnen, was sich vermeintliche Experten, tatsächlich aber überwiegend Lobbyisten so wünschen. Verantwortung trägt dafür am Ende niemand; denn man ist nicht gewählt und kann folglich auch nicht abgewählt werden. Sie werden gleich sagen, dass diese Gremien nur beraten sollen und am Ende immer noch das Parlament entscheide. Dann aber braucht es die Gremien nicht. Wir können uns als Parlamentarier alle Beratung der Welt holen, und das tun wir ja auch in Anhörungen und anderen Formaten reichlich. In Wahrheit ist es auch gar nicht das Ziel, das Sie hier verfolgen und das sogar im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen festgehalten wird. Sie misstrauen Ihrem Volk. Ihnen geht es darum, Dingen eine Scheinlegitimation zu geben, die Sie bei Wahlen und Volksabstimmungen niemals durchbekämen. Und am Ende müssen Sie nicht mal Verantwortung dafür übernehmen. Das ist antidemokratisch. Das ist buchstäblich gegen unsere Verfassung und unser Grundgesetz. Und dagegen stehen wir als AfD. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Tritschler. – Für die CDU spricht der Abgeordnete Lienesch.
Sascha Lienesch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen in einer gefestigten parlamentarischen Demokratie leben. Welch ein Geschenk der vorherigen Generationen, die das eingerichtet haben! In vielen Ländern dieser Welt ist das nicht so, und wir werden in vielen Ländern dieser Welt darum beneidet. Das Grundgesetz und die Landesverfassung bilden die Grundlagen dafür. Das ist ein wirkliches Erfolgsmodell. Können wir uns jetzt zurücklehnen? Nein, natürlich nicht! Dass Demokratie immer wieder verteidigt werden muss, müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, und wir müssen als Parlamentarier dagegen arbeiten, dass die Demokratie erodiert. Wir müssen als Vorbilder demokratischer Kultur fungieren – egal, welcher Partei wir angehören. Nicht zuletzt die Reichsbürger- und Querdenkerszene zeigt die Ablehnung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung immer wieder. (Sven Wolf [SPD]: Ganz genau!) Landtag Die CDU steht zur repräsentativen Demokratie durch gewählte Abgeordnete in den Parlamenten. Das Modell hat sich seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland absolut bewährt und stellt die höchste Legitimation der Volksvertretungen dar, die die wichtigen Entscheidungen in Form von Gesetzen oder Initiativen treffen. Ja, Demokratie ist manchmal herausfordernd, aber der Diskurs zu den verschiedenen Fragen unserer Zeit ist doch das Wesen der Demokratie. Ich meine, es lohnt sich. Als relativ neugewählter Abtgeordneter sage ich auch: Es macht auch Spaß, sich an der Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Bedingungen zu beteiligen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Demokratie ist aber auch ein lebendiges Gebilde, das sich mit den gesellschaftlichen Entwicklungen verändert und vielleicht auch veränderten muss, damit wir niemanden zurücklassen. Die Notwendigkeit der Weiterentwicklung betrifft aus meiner Sicht nicht die Grundstrukturen, aber sehr wohl ihre Ausgestaltung. So haben wir schon vor einigen Jahren Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene eingeführt. Stichworte sind hier das Bürgerbegehren und der oft darauf folgende Bürgerentscheid sowie der Ratsbürgerentscheid, bei dem ein Gemeinde- oder Stadtrat den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bewusst eine Sachentscheidung übertragen kann. Die Partner aus CDU und Grünen haben sich im Zukunftsvertrag darauf verständigt, im Laufe dieser Legislaturperiode zwei Bürgerräte einzurichten. Liebe AfD, warten Sie doch erst einmal ab, wie das ausgestaltet wird, wie diese Bürgerräte zusammengesetzt werden und welche Themen dort behandelt werden. Das steht doch noch gar nicht fest; das werden wir in der nächsten Zeit noch beraten. Bürgerräte können dazu beitragen, dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiver an politischen Entscheidungen beteiligen. Das gibt ihnen mehr Einfluss auf Entscheidungen, die sie betreffen. Bürgerräte können dazu beitragen, dass eine breitere Palette von Meinungen und Erfahrungen in politische Entscheidungsprozesse einbezogen wird. Indem die Teilnehmenden zufällig ausgewählt werden, spiegeln die Bürgerräte – wenn man es richtig macht, und das haben wir vor – eine große Vielfalt von Hintergründen wider. Bürgerräte können dazu beitragen, die Legitimität von politischen Entscheidungen zu steigern, da sie von einer repräsentativen Gruppe von Bürgern getroffen werden, die aufgrund eines zufälligen Auswahlprozesses ausgewählt wurden. Das kann das Vertrauen der Öffentlichkeit in politische Entscheidungen stärken. 09.03.2023 Bei der Einsetzung von Bürgerräten müssen aus meiner Sicht zwei Grundvoraussetzungen erfüllt werden: Bürgerräte müssen die Gesellschaft möglichst pluralistisch abbilden – so haben wir es auch in unserem Zukunftsvertrag festgehalten –, und es müssen die richtigen Fragen gestellt werden. Es soll um konkrete und kontroverse Themen gehen, die die Menschen in ihrem Alltag betreffen; denn dann können sie kompetent mitreden. Klar ist aber auch: Am Ende trifft das Parlament die Entscheidungen und übernimmt die Verantwortung für das politische Handeln. Die Arbeit der von uns eingesetzten Bürgerräte sollte natürlich auch evaluiert werden. Es gilt, fundiert herauszufinden, welche Stärken dieser Beteiligungsprozess hat, und vielleicht auch, welche Hürden wir noch beseitigen müssen. Ich kann heute noch nicht sagen, ob das ein Erfolgsmodell wird. Wir sind aber offen für neue Formen der Beteiligung in unserem Land und glauben daran, dass das funktioniert. Zum Thema der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern haben Sie in unserem Koalitionsvertrag vielleicht noch mehr gelesen. Wir haben ja auch noch mehr vor. Zum Beispiel wollen wir das Wahlalter für Landtagswahlen auf 16 Jahre absenken, um so mehr junge Menschen an unserer Demokratie zu beteiligen. (Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Wir wollen auch die direkte Demokratie erleichtern. Dazu soll eine Fachkommission eingerichtet werden, die Vorschläge für die Absenkung von Hürden bei Volksbegehren auf Landesebene entwickelt. Der Mix aus repräsentativer Demokratie, direkter Demokratie und Bürgerräten trägt dazu bei, unsere Demokratie einerseits zu stärken und andererseits zu modernisieren. Von einer Räterepublik zu sprechen, entbehrt jeder Grundlage. Niemand – wirklich niemand –, der sich ernsthaft damit beschäftigt, will die Parlamente durch Bürgerräte ersetzen. Kommen wir zum Schluss noch einmal auf Ihren Antrag zu sprechen: In der Ausgangslage fabulieren Sie – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Wenn eine AfD-geführte Regierung …“ Ich höre hier schon auf. Ich bin froh, dass die übergroße Mehrheit der Wählerinnen und Wähler es nicht dazu kommen lässt, dass eine Regierung durch Ihre Partei geführt wird. Der Überweisung an den Hauptausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Herr Wolf. Landtag
Sven Wolf SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Krisen sind – da gebe ich dem Kollegen Lienesch von der CDU absolut recht – immer eine ganz große Herausforderung für Gesellschaften. Insbesondere unsere Demokratie wird bedroht von Feinden von außen, aber leider auch von Feinden von innen. Ich könnte jetzt mit der antragstellenden Fraktion intensiv über Themen wie „Partizipation“, „partizipative Demokratie“ oder „Selbstwirksamkeit“ – wie stärkt man Demokratie, indem Bürger wahrnehmen, was sie bewirken können – diskutieren, aber das tue ich nicht. Ich glaube nämlich, dass Sie das gar nicht wollen. Ich wundere mich auch nicht, dass Sie nicht verstehen, was Bürgerräte sind. Sie wollen es nämlich nicht verstehen. All die Instrumente, die Demokratie stärken und Demokratie unterstützen können, wollen Sie nicht. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Sven Werner Tritschler [AfD]: Machen Sie doch eine Volksabstimmung!) Viele Menschen, die die antragstellende Fraktion hier immer wieder erleben, sagen: Das sind die Feinde unserer Demokratie. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor 90 Jahren haben wir diese Demokratie schon einmal aus den Händen gegeben. Das darf nie wieder passieren, und das wird nie wieder passieren. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Grothus.
Antje Grothus GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Mitbürger*innen und liebe Gäste! Wir sind Mandatsträgerinnen des Landtags von Nordrhein-Westfalen, weil wir demokratisch gewählt und vom Volk legitimiert sind. So will es unsere Verfassung, und so ist es auch gut und richtig. „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“, so steht es in Art. 21 Grundgesetz. Für gemeinschaftlich getragene Entscheidungen braucht es also auch die Bereicherung politischer Meinungs- und Willensbildung durch die Stimme des Gemeinschaftlichen. Innovative Beteiligungsverfahren wie Bürger*innenräte eröffnen die Möglichkeit, Politik offener und responsiver zu gestalten, ohne die verfassungsmäßige parlamentarische Entscheidungsmacht zu schmälern. 09.03.2023 Unsere Demokratie ist nichts Abstraktes, sondern sie entsteht immer wieder, indem sie gelebt und gemacht wird. Sie ist kein Selbstläufer, sie ist nicht selbstverständlich. Deshalb muss es alle Demokratinnen und Demokraten mit großer Sorge erfüllen, dass sich viele, viel zu viele Menschen vom politischen Prozess entfremdet haben und sich nicht gehört fühlen. Bei der Wahl zum diesem Landtag im letzten Jahr gaben gerade einmal 55,5 % der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Im ganzen Land gibt es Wahlkreise, in denen nicht einmal die Hälfte der wahlberechtigten Mitbürger*innen gewählt hat. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Um mehr Menschen die politische Teilhabe zu ermöglichen, werden wir in Nordrhein-Westfalen zwei Bürgerräte erproben. Es gibt viele Mut machende Beispiele dafür, wie Bürgerräte die parlamentarische Meinungsbildung bereichern – nicht nur aus vielen anderen Ländern, sondern auch aus Kommunen und von der Bundesebene. Bürgerräte müssen mit einem klaren Mandat und ausreichend Mitteln ausgestattet werden. Ihre Ergebnisse und Zwischenergebnisse müssen transparent in die gesellschaftliche und parlamentarische Debatte einfließen. Auf diese Weise schaffen Bürgerräte es, lokale Expertise einzubinden und zur Mitgestaltung an Wandelprozessen zu motivieren. Sie werden so zu Innovationstreibern und Transformationsbeschleunigern. Auf diese Weise steuern sie auch der Politikverdrossenheit entgegen und helfen durch Dialoge und Diskussionen, parlamentarische Entscheidungen zu verbessern. Und auf diese Weise bieten sie einen geschützten Raum für Austausch, Debatte und Verständigung. (Beifall von den GRÜNEN und Charlotte Quik [CDU]) Sie helfen dabei, Lagerbildung zu überwinden und festgefahrene Diskurse zu lösen und in konsensuale Bahnen zu lenken – ganz abseits von Hass und Hetze in der Internetöffentlichkeit; abseits von Freund und Feind oder Regierungs-Oppositions-Schemata. Schauen Sie nach Irland. Dort, in einem katholisch geprägten Land, war die Frage von Schwangerschaftsabbrüchen lange nicht denkbar. Der Bürger*innenrat brachte die Wende und einen wichtigen Impuls. Die Bevölkerung des Landes akzeptierte die Empfehlung der Versammlung in einer direktdemokratischen Abstimmung. Diese Frage friedlich und gemeinsam gelöst zu haben, ist ein großer Erfolg für das Land. Als Sprecherin für Beteiligung meiner grünen Fraktion freue ich mich sehr, dass auch wir diese span-Landtag nende Möglichkeit, den gesellschaftlichen Willen in politische Entscheidungen zu integrieren, ausprobieren werden. Zu oft wird der Wille zur Mitgestaltung mit dem Verweis auf die Entscheidungsmacht der gewählten Repräsentant*innen abgelehnt; dabei ist die große Transformation eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In der Regel werden die Empfehlungen von Regierung, Politik, Verwaltungen oder Unternehmen ausgesprochen und danach Planungen veröffentlicht. Erst danach werden Bürger*innen beteiligt. Bürgerräte kehren das um. Bürger*innen erarbeiten Empfehlungen, mit denen wir uns dann befassen und auseinandersetzen müssen. Ich bin mir sicher, dass dies uns hier im Landtag neue Perspektiven eröffnen wird. Ein zentrales Element von Bürgerräten ist, dass diese die Gesellschaft repräsentativ in all ihrer Vielfalt abbilden. So beziehen sie auch und insbesondere strukturell ausgeschlossene Gruppen und Menschen in den verschiedensten Lebenslagen mit ein. Wir wollen unserer pluralen Gesellschaft neue Möglichkeiten der Mitsprache geben; denn so geht echte Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN und Charlotte Quik [CDU]) Aus diesem Grund stimmen wir der Überweisung an den Hauptausschuss zu. Meine sehr verehrten Damen und Herrren, ich möchte noch ergänzen: Die Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss jeden Tag kultiviert, gefördert, mancherorts erkämpft und überall gelebt werden – von uns allen, für uns alle. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Grothus. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Wedel.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Blick auf die aktuellen Krisen ist es wichtiger denn je, die Demokratie auch in Deutschland immer wieder neu zu stärken. Insbesondere müssen das Verständnis für die Demokratie und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung gefördert werden; schließlich sind die Bürgerinnen und Bürger das Fundament einer funktionierenden Demokratie. (Beifall von der FDP) Wir Freie Demokraten bekennen uns zur repräsentativen Demokratie. Die zentralen Orte der Diskussionen und Entscheidungen sind unsere Parlamente. Auch die repräsentative Demokratie gewinnt aller-09.03.2023 dings durch neue Instrumente der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Wahlen. Wichtig dabei ist, dass entscheidender Adressat und Auftraggeber für mehr Bürgerbeteiligung – etwa durch per Zufallsauswahl besetzte Bürgerräte – die Parlamente sind. Stets muss dabei unmissverständlich klargestellt sein, dass nur das Parlament legitimierte Entscheidungen trifft, der Beratungsauftrag klar eingegrenzt und die Erwartungen klar definiert sind. Bürgerräte, die innerhalb eines begrenzten Zeitraums zu bestimmten politischen Problemstellungen diskutieren und anschließend Empfehlungen abgeben, sind ein modernes und bereits weitverbreitetes Instrument zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung und des Entscheidungsprozesses der Parlamente. So hat die Europäische Union vor einiger Zeit damit begonnen, das Instrument Bürgerräte zu nutzen. Länder wie Irland und Frankreich haben ebenfalls Bürgerräte zu gesellschaftlich kontroversen Themen wie „Abtreibungsrecht“, „gleichgeschlechtliche Ehe“ oder „Klimaschutz“ eingesetzt. Auch wir Politikerinnen und Politiker in Deutschland können von Bürgerräten profitieren. Bürgerräte sind eine Form der Unterstützung der Parlamentsarbeit, vergleichbar mit der Anhörung von Experten und Interessengruppen. Die Bürgerräte fungieren dabei als unabhängiges und vielfältiges Gremium, das uns Politikerinnen und Politikern die Sichtweise unterschiedlichster Milieus näherbringt. Bevölkerungsgruppen, die politisch oft unterrepräsentiert sind, erhalten so die Chance, von den politischen Akteuren gehört zu werden. Wir Liberale sehen in Bürgerräten deshalb einen Mehrwert für unsere Demokratie. Entscheidend ist, dass die Bürgerräte nur unverbindliche Empfehlungen abgeben. Bürgerräte dürfen nicht als Parallelparlament missverstanden werden. Sie können aber dazu beitragen, Unzufriedenheit mit der parlamentarischen Repräsentation abzubauen. Selbstverständlich birgt die Einführung neuer politischer Institutionen im fein austarierten Entscheidungssystem unter dem Grundgesetz auch Risiken. Wird die Rolle von Bürgerräten im politischen System nicht klar definiert und kommuniziert, könnten sie in eine vermeintliche Legitimationskonkurrenz zum Parlament treten. Bürgerräte sind deshalb von vornherein als beratendes Gremium zu verorten, das den gewählten Mandatsträgern des Parlaments zuarbeitet, die die Gesamtverantwortung tragen und am Ende die Entscheidungen treffen. Bürgerräte sind keine Institution, die die Parlamente ersetzen könnten. Nach Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz geht die Staatsgewalt vom Volke aus, und zwar in Form von „Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehen-Landtag den Gewalt und der Rechtsprechung“. Diese bedürfen hierfür einer Legitimation, die sich auf die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger als Staatsvolk zurückführen lässt. Diese Legitimationsanforderungen werden durch Bürgerräte nicht erfüllt. Von einer Abstimmung im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz kann nicht gesprochen werden, weil nicht das gesamte stimmberechtigte Staatsvolk zur Entscheidung aufgerufen ist. Beschlüsse des Bürgerrats können auch nicht über eine Wahl im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz legitimiert werden, weil die am Bürgerrat Teilnehmenden nicht vom Staatsvolk, sondern zufällig ausgewählt werden. Da ihre Beschlüsse rechtlich unverbindlich sind, üben Bürgerräte auch keine Staatsgewalt im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz aus. Genau deshalb haben wir keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Einbeziehung von beratenden Bürgerräten, wie sie bei uns in Deutschland eingesetzt werden. Die FDP-Fraktion hält es für wichtig, die Bürgerinnen und Bürger bewusst in die politische Meinungsbildung einzubinden, auch mithilfe von Bürgerräten. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht der Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski in Vertretung von Ministerin Brandes. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vor zwei Jahren, in 2021 – ich glaube, es war im Oktober –, haben wir 75 Jahre Landtag Nordrhein-Westfalen gefeiert und damit, wie ich finde, eine Erfolgsgeschichte unserer Demokratie, denn nach der NS-Diktatur hat sich eine stabile, von den Bürgerinnen und Bürgern getragene Demokratie hier an Rhein und Ruhr entwickelt. Darauf können wir zu Recht stolz sein. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, der FDP und Sven Wolf [SPD]) Wenn sich nun ausgerechnet die AfD um unsere repräsentative Demokratie sorgt, dann wirkt das wie ein ironischer Witz. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) 09.03.2023 Demokratie lebt vom Engagement, von der steten Rückkopplung mit den Menschen in unserem Land. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Es ist daher unser Ziel als Landesregierung, die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen laufend auf den Prüfstand zu stellen und weiterzuentwickeln. In diesem Geiste haben wir uns als Landesregierung viel vorgenommen wie etwa – dies wurde bereits genannt – die Senkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre, die Erleichterung der Anwendung direktdemokratischer Instrumente und auch die Gründung eines Beratungs- und Austauschnetzwerks für kommunale Bürgerbeteiligung. Ein weiterer innovativer Baustein ist die Einsetzung von zwei Bürgerräten. Sie sollen sich mit ausgewählten politischen Themen auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen befassen. Anders als im vorliegenden Antrag suggeriert, geht es dabei nicht um das Verdrängen, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Aha!) sondern um ein Ergänzen unser vertrauten demokratischen Verfahren. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Irgendwie funk- tioniert es aber nicht!) Ich bin in diesem Sinne dem Kollegen Dirk Wedel sehr dankbar für seine differenzierte Auseinandersetzung mit diesem Instrument in seiner Rede gerade eben. Bürgerräte sind ein zusätzliches Instrument politischer Beteiligung, das die bestehenden Verfahren nicht ersetzt. Natürlich findet die demokratische Willensbildung unverändert hier in diesem Hohen Hause statt. Die demokratische Repräsentation des Wahlvolkes verbleibt bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Bürgerräte bieten vielmehr die Verstärkung und Erweiterung der Beteiligung, der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an der Willensbildung. Durch die Zufallsauswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und andere werden wir neue Perspektiven auf die politische Entscheidungsfindung bekommen. Durch intensive Diskussionen und Handlungsempfehlungen wird die politische Debatte – so ist unsere Hoffnung – auf eine breitere Grundlage gestellt. Es ist klar, dass am Ende die politische Entscheidung und Verantwortung hier im Landtag liegt und verbleibt. Im Ausland und in Deutschland ist der Bürgerrat bereits heute ein viel genutztes Beteiligungsinstrument. Als Landesregierung befürworten wir die Erprobung der Bürgerräte auf Landesebene daher ausdrücklich. Wir werden auch geeignete Maßnahmen treffen, um Landtag Qualität und Seriosität dieses weiteren Bürgerbeteiligungsverfahrens zu gewährleisten. Das Instrument der Bürgerräte kann die politische Diskussion bereichern. Wir entwickeln damit die demokratischen Verfahren in unserem Land weiter. Es geht dabei um mehr Partizipation, während die Repräsentation hier im Landtag sichergestellt ist. Sie sehen: kein Grund zur Sorge, kein Grund zur Angst, sondern eine Chance. Nutzen wir sie. – Danke schön. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? Möchte sich jemand enthalten? – Das ist beide Male nicht der Fall. Damit haben wir der Überweisungsempfehlung einstimmig zugestimmt und diese angenommen. Ich rufe auf: 16 Den Pensionsfonds des Landes mit einer nachhaltigen Anlagestrategie weiter stärken Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/2895 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3453 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erstes ihr Abgeordneter Blöming.
Jörg Blöming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Finanzierung eines Teils seiner Versorgungsausgaben errichtete das Land im Jahr 1999 die Versorgungsrücklage und im Jahr 2006 den Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen. Die beiden Sondervermögen wurden zum 1. Januar 2017 zum Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengeführt. Der Fonds stellt sicher, dass die Versorgungsleistungen für unsere Beamtinnen und Beamten im Alter finanziert sind. Im Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen haben CDU und Grüne im Jahr 2022 festgeschrieben, dass beim Pensionsfonds die Voraus-09.03.2023 setzungen einer Weiterentwicklung der Anlagerichtlinien zu schaffen sind. Es soll ausschließlich in Aktien investiert werden, die fossile und atomare Energieträger ausschließen. Dieser Grundsatz soll auch bei Unternehmensanleihen berücksichtigt werden. Somit sollen Risiken konsequent abgebaut und zukünftig vermieden werden, die mit auf fossilen Energien aufgebauten Geschäftsmodellen einhergehen. (Beifall von den GRÜNEN) Es gilt festzustellen, dass durch den Ausschluss fossiler und atomarer Energieträger Anlagerisiken minimiert und die Finanzierung der Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten des Landes gesichert werden. Durch den Ausschluss der Finanzierung von Kohleverstromung wird der vorgezogene Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2030 unterstrichen. Wertpapiere von ethisch bzw. ökologisch problematischen Emittenten werden grundsätzlich nicht erworben. Generell sind alle Anlageentscheidungen im Rahmen einer langfristigen Strategie an den Zielen Sicherheit, Rentabilität und Liquidität auszurichten. Darüber hinaus müssen bei der Anlage der zufließenden Mittel eine angemessene Mischung und Streuung gewährleistet sein. Nach Maßgabe der Allgemeinen Anlagerichtlinien verpflichtet sich das Ministerium der Finanzen, bei der Kapitalanlage Nachhaltigkeitsziele einzubeziehen. Wie bereits gesagt, sieht die Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen für die Wahlperiode 2022 bis 2027 vor, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, einige Anlageklassen auszuklammern. Dies wird beim Pensionsfonds über eine Weiterentwicklung der Anlagerichtlinien erfolgen. Der weitgehende Ausschluss atomarer Energieträger wird vom Pensionsfonds dabei bereits seit 2019 praktiziert. Hier möchten wir mit unserem Antrag einen Anstoß dazu geben, zu überprüfen, ob wir die Ausschlusskriterien noch etwas enger fassen können. Neu zu berücksichtigen ist der Ausschluss von Unternehmen, die ein auf die Gewinnung oder Verwertung fossiler Brennstoffe ausgerichtetes Geschäftsmodell haben. Zur Umsetzung im Aktienbereich wurden die besonderen Anlagerichtlinien für die Verwaltung des Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Deutsche Bundesbank zum 1. Dezember 2022 geändert. Die erforderlichen Umschichtungen wurden bereits im Dezember 2022 vorgenommen. Wir begrüßen diesen Schritt der Landesregierung und des federführenden Ministeriums der Finanzen aus-Landtag drücklich, die Vorgaben des Zukunftsvertrags in Nordrhein-Westfalen so zeitnah umzusetzen. Mit dem heute zu beratenden Antrag möchten wir die Landesregierung ermuntern, die bereits angestoßene Umsetzung auf ein noch breiteres Fundament zu stellen, indem sie die Ausschlusskriterien auch in die Allgemeinen Anlagerichtlinien aufnimmt. Wir werden heute zustimmen, den Weg zur nachhaltigen Anlagestrategie des Pensionsfonds konsequent fortzusetzen und auch in Zukunft auf Kapitalanlagen im Bereich fossiler und atomarer Energieträger zu verzichten. Den vorliegenden Entschließungsantrag der FDP-Fraktion lehnen wir ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Ralf Witzel [FDP])
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der Grünen spricht der Abgeordnete Herr Rock.
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitunter werden die wichtigsten Themen zu unscheinbaren Zeiten debattiert. Es ist unser erklärtes Ziel, den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen voranzubringen. Das ist auch eine Frage der Finanzpolitik des Landes. Denn der Kapitalmarkt spielt bei der Erreichung der Klimaschutzziele eine wichtige und häufig auch unterschätzte Rolle. Studien zufolge sind für den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft NRWs Investitionen in hoher zweistelliger Milliardenhöhe pro Jahr notwendig. Das wird der Staat nicht ansatzweise alleine stemmen können. Dafür brauchen wir auch Investitionen vor allem aus der Privatwirtschaft. Je mehr Investitionen auf nachhaltige Geldanlagen setzen, desto mehr klimafreundliche Geschäftsmodelle setzen sich durch. Die EU hat mit der Klimaschutztaxonomie schon wichtige Leitplanken festgelegt. Auch dem Land kommt eine Vorbildfunktion zu. Denn mit dem Pensionsfonds verwalten wir ein Anlagevermögen von immerhin 13 Milliarden Euro. Umso wichtiger, dass wir auch bei der Anlagestrategie konsequent auf Klimaschutz setzen. Erste Schritte hierfür wurden in der Vergangenheit bereits umgesetzt. Seit 2017 ist die Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen ein explizites Kriterium für Anlageentscheidungen. Als schwarz-grüne Koalition gehen wir diesen Weg nun konsequent weiter. Darauf haben sich CDU und Grüne im Koalitionsvertrag verständigt, und diesen setzen wir unverzüglich um. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 09.03.2023 Denn ab sofort wird der Pensionsfonds auf Aktien und Anleihen von Unternehmen verzichten, die auf fossile Energieträger setzen. Damit finanziert NRW ab sofort keine Kohlekraftwerke und Mineralölkonzerne mehr. (Beifall von den GRÜNEN) Das ist zum einen ein wichtiger Baustein, um NRW zu einem klimaneutralen Industrieland zu machen, und zum anderen unterstreichen wir damit den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2030. (Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE] und Michael Röls [GRÜNE]) Schließlich profitieren wir auch langfristig finanziell von dieser Anlagestrategie, denn wir bauen systematisch finanzielle Risiken ab, die mit den auf fossilen Energien aufgebauten Geschäftsmodellen einhergehen. So sichern wir auch die Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten des Landes zusätzlich ab. Damit leisten wir sowohl einen Beitrag zum Klimaschutz als auch zur Sicherstellung der Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten unseres Landes. Das ist in mehrfacher Hinsicht Nachhaltigkeit und vorausschauende Finanzpolitik. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Herr Zimkeit.
Stefan Zimkeit SPD
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir teilen ausdrücklich den Weg, der ja schon zu rot-grünen Regierungszeiten begonnen worden ist, nämlich den Pensionsfonds nur noch für nachhaltige Investitionen zu nutzen. Wir sind aber trotzdem der Auffassung, dass die Landesregierung den vorliegenden Antrag nicht verdient hat. Die Aufforderung an das Finanzministerium, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen, grenzt fast schon an eine Misstrauenserklärung dem Finanzminister gegenüber, die wir in diesem Fall ausdrücklich nicht teilen können. Das Finanzministerium hat dargestellt, dass es diese Frage der nachhaltigen Investitionen und des Ausschlusses fossiler und atomarer Investitionen bereits erledigt hat und das zum Ende des letzten Jahres entsprechend umgesetzt worden ist. Insofern scheint mir dieser Antrag irgendwo zu lange liegen geblieben zu sein. Heute, in den letzten Tagen und in vielen Plenarsitzungen zuvor hat die Mehrheit in diesem Haus Anträge mit der Begründung abgelehnt, das sei schon erledigt oder die Landesregierung arbeite bereits daran. Deswegen sei das nicht notwendig. Aus dieser Logik heraus werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen, weil das ein reiner Showantrag ist, der Landtag etwas fordert, was schon längst auf den Weg gebracht ist und was wir auch gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Die ersten Schritte sind, wie gesagt, von Rot-Grün eingeführt worden. Das ist von der letzten Landesregierung fortgesetzt worden. Deswegen verstehen wir auch den Entschließungsantrag der FDP nicht, die zumindest in der letzten Legislaturperiode diesen richtigen Weg mitgegangen ist. Dieser ist jetzt fortgeführt und zum Abschluss gebracht worden. Deswegen braucht es aus unserer Sicht diesen Antrag nicht. Wenn man sich mit dem Pensionsfonds und dessen Absicherung noch einmal auseinandersetzen will, sollte man sich gerade als CDU und auch als Finanzminister daran erinnern, dass man einmal die 200 Millionen, die jetzt an jährlicher Einzahlung vorgesehen sind, für zu gering erachtet und gesagt hat, es müssten mindestens 700 Millionen sein. Jetzt zahlen Sie nicht mal mehr die 200 Millionen ein, sondern machen wegen Vorleistungen gar nichts mehr in dem Bereich. Dass Sie einmal die 700 Millionen fordern und jetzt noch nicht mal mehr 200 Millionen einzahlen, das ist das Hauptproblem des Pensionsfonds und nicht Showanträge zur Umsetzung von Dingen, die längst auf den Weg gebracht sind. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Zimkeit. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Witzel.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei Finanzanlagen und Finanzprodukten sind gerade für öffentliche Institutionen verschiedene Kriterien zu beachten. Es geht insbesondere um Rentabilität, die Seriosität von Geschäftspartnern, die Vermeidung von Geldwäsche und unter anderem natürlich auch um Nachhaltigkeitsziele. Wie der Antrag zu Recht sagt, kommen wir nicht aus einer Welt ohne Nachhaltigkeitsziele. Diese spielen im öffentlichen Bereich eine wichtige Rolle. So haben wir beispielsweise in der früheren Regierungskonstellation von CDU und FDP das Anliegen der NRW.BANK als Förderbank unseres Landes beherzigt, die uns dringend um die Privatisierung ihrer Beteiligung an den Staatscasinos gebeten hat, da WestSpiel mit skandalgeprägtem Glücksspielengagement ein Reputationsnachteil bei Investoren dargestellt hat. Bei diesem Antrag der Grünen grüßt allerdings das tägliche Murmeltier auf das Allerheftigste. Mehrfach in der letzten Wahlperiode haben Sie diese Thematik grüner Nachhaltigkeitsvorstellungen für den Pen-09.03.2023 sionsfonds des Landes thematisiert. Nun kommt der nächste Aufguss des Gleichen, wenn diese für weitere öffentliche Institutionen prägend sein sollen. Insofern ist das Einzige, was neu ist: Wir haben eine andere politische Realität angesichts der energiepolitischen Herausforderungen. Es gibt eine andere Koalition in diesem Land. Aber materiell haben wir diese Debatte hier schon verschiedentlich so weit geführt. Deshalb will ich ausdrücklich sagen: Wenn man sich die aktuellen Realitäten Ihrer Energiepolitik anschaut, dass Sie darauf setzen, dass Energieversorgungssicherheit im Land Nordrhein-Westfalen jedenfalls im Wesentlichen über Braunkohle abgebildet wird, dass wir jetzt Kohlemeiler, die bislang nur in der Reserve waren, sehr viel stärker brauchen werden, weil Gas als Brückentechnologie nicht in dem Umfang zur Verfügung steht, wie das ursprünglich eingeplant gewesen ist, dann stellt man fest: Das alles ist für Sie kein Anlass, hier neu nachzudenken. Darin liegt auch die gewisse Doppelmoral dieses Antrags, auf der einen Seite zu sagen, wir wissen ganz genau, wir brauchen fossile Energieträger, sonst werden wir den Zielen des Industrielandes in Nordrhein-Westfalen nicht gerecht werden, aber zugleich zu sagen, diejenigen, die wir – Sie sagen es auch – in jedem Fall bis 2030 noch benötigen werden, sind böse. Die dürfen uns zwar den Strom liefern, aber dass da irgendetwas an Finanzbeziehungen mit dem Geld des Steuerzahlers sein könnte, das geht auf gar keinen Fall. Da haben Sie eine sehr einseitige Moralvorstellung. (Beifall von der FDP) Das passt im Übrigen auch nicht ganz zusammen mit der Taxonomie der Europäischen Union. Sie haben gerade, Herr Kollege Rock, hier eingefordert, das Land müsse doch moralisch vorbildlich sein und voranschreiten, das Klima unbedingt im Blick haben. Dann dürfen Sie aber hier Investitionen in Kernenergie nicht ausschließen. Da haben Sie von den konventionellen Energieträgern denjenigen, der am CO -freiesten arbeitet. Wenn Sie das Klima im Blick haben, dann müssen Sie auch hier technologieoffen denken, nicht mit ideologischen Scheuklappen, erst recht nicht dann, wenn es um finanzielle Anlageentscheidungen des Landes und des Pensionsfonds geht. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Deshalb fordern wir Sie auf, die Realitäten anders in den Blick zu nehmen, als Sie das in Ihrem Antrag tun, dass Sie sehen, dass es für das Ziel der Versorgungssicherheit, für die Sie in der Regierung in diesem Land Verantwortung tragen, kontraproduktiv ist, wenn Sie politisch zu sehr steuernd eingreifen wollen in Fragen, die Märkte entscheiden müssen, die Unternehmen entscheiden müssen. Landtag Ich habe ganz persönlich Vorstellungen, wie sich zur Modernisierung bestimmter Strukturen in diesem Land einiges entwickeln sollte. Das ist gar nicht die Frage. Aber gerade dann, wenn man Innovationen will, wenn man Veränderungen will, muss man doch den Unternehmen, die vor großen Transformationen stehen, die Gelegenheit geben, diese Transformationsprozesse zu finanzieren, indem man ihnen nicht den Zugang zum Kapital verschließt. (Beifall von der FDP) Die allerletzte Bemerkung: Ich hatte mich eigentlich auf eine Debatte mit dem Kollegen Olaf Lehne gefreut. Dann hätte ich nämlich gesagt: Mensch, wir haben doch in der letzten Legislaturperiode Anträge dieses Inhalts der Grünen immer gemeinsam abgelehnt. – Jetzt konnte ich das dem sehr geschätzten Kollegen Blöming nicht vorhalten, weil wir beide zu diesem Thema nicht im Ring waren. Interessant ist schon für die Kollegen der CDU, wie hier der Applaus bei welchen Aussagen verteilt war. Wir haben gemeinsam diese Fragen politischer Steuerung in den letzten Jahren abgelehnt. Jetzt haben Sie sich anders verabredet. Wir nehmen das zur Kenntnis. Das ändert aber nichts an unserer Haltung. Wir lehnen diesen Antrag der Grünen weiterhin ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die AfD spricht Herr Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Oh weh, oh weh: Um die Grünen und die CDU muss es schlecht bestellt sein, wenn sie solche Anträge stellen. Hat da jemand noch nicht ausreichend Arbeitsnachweise geliefert? Sieht es so aus, als ob die regierungstragenden Fraktionen faul wären? Offensichtlich, denn sonst gäbe es solche Anträge nicht. Sie haben 2022 die Anlagestrategie für den Pensionsfonds geändert. Er soll nur noch so angelegt werden, dass fossile und atomare Energieträger ausgeschlossen sind. Das hatten wir mitbekommen. Aber Sie belämmern uns nicht nur mit dem Beschluss, sondern meinen auch noch im Jahr danach, Jubelarien beschließen lassen zu müssen. Eine Regierung lässt ihre Politik im Parlament beschließen – normal. Die Regierungsfraktionen sind zufrieden damit – auch normal. Aber das hier, das degradiert doch die Abgeordneten zu Jubelpersern. Die Grünen verabschieden sich von ihrem unsinnigen Pazifismus und räumen Lützerath. Da muss jetzt wenigstens die technikfeindliche grüne Besser-Menschen-Seele gestreichelt werden. (Zuruf von den GRÜNEN: Oh je!) 09.03.2023 Warum ist uns das denn nicht gleichgültig? Nun, § 6 Abs. 3 des Errichtungsgesetzes bestimmt: „Die dem Sondervermögen zufließenden Mittel einschließlich deren Erträge sind so anzulegen, dass größtmögliche Sicherheit und Rentabilität gewährleistet sind.“ Größtmögliche Rentabilität, heißt es da. Aber Sie stellen danach weitere Vorschriften auf. Wenn diesen zu folgen größtmögliche Rentabilität bedeuten würde, müsste man diese Vorschriften ja gar nicht erlassen. Ihren zusätzlichen Vorschriften zu folgen, heißt also, die Rentabilität zu schmälern. Das ist automatisch und sachlogisch. Dieses Vorgehen bzw. dieser Antrag schadet bei der Absicherung der Pensionen für unsere Beamten. Die AfD befürwortet die Kohle und die Kernkraft als Teil eines breit gefächerten Energiemixes in Zeiten des Übergangs. Wir lehnen diesen Antrag schon allein deswegen ab. Die CDU sollte sich schämen, so etwas ökonomisch Unsinniges mitzutragen. Sie haben im Bund immer wieder den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke gefordert. Grüne Energiepolitik ist in dieser Art rückständig und wird unser Land in die Armut treiben. Der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie stellt in Europa einen gefährlichen Sonderweg dar. In Skandinavien befürworten mittlerweile selbst Grüne die Kernkraft. Elf Mitgliedsstaaten der EU haben jüngst eine verstärkte Kooperation in diesem Bereich geschlossen, darunter unsere beiden größten Nachbarn, Frankreich und Polen. Viele Staaten verlängern die Laufzeiten ihrer Kernkraftwerke oder bauen sogar neue. Selbst die Biden-Administration setzt in den USA voll auf die Kernkraft. Warum sollte man bei einem so großen Markt dem Pensionsfonds die Möglichkeit nehmen, in diesem Zukunftsbereich zu investieren, von den klugen Entscheidungen anderer Länder zu profitieren und gute Erträge zu erwirtschaften? Der Pensionsfonds wird mit diesem Antrag zu einem Subventionstopf für Unternehmen der grünen Energiekomplexe. Diese steigen in ihrem Aktienwert wegen der Anlagen. Es gibt aber wenig Rechtfertigung dafür, weil die Voraussetzung der Ertragsstärke gar nicht mehr gegeben ist. Da liegt es nahe, bei dieser Investition an eine EU-rechtlich verbotene Beihilfe zu denken. Bei den großen Investitionssummen, um die es geht, hilft auch nicht die De-minimis-Klausel wegen zu vernachlässigenden Investitionsumfangs. Sie schaden also unseren Pensionären und begründen zudem die Gefahr, dass das Land Zahlungen wegen einer verbotenen Beihilfe leisten muss. Wir warten jetzt natürlich darauf, dass wir einen solchen Antrag auch anlässlich weiterer Jubiläen der Anlageentscheidung aufgetischt bekommen. Alle Landtag 200 Tage böte sich an – oder etwa jährlich. Damit haben Sie ja bereits begonnen. Trotzdem werden wir diese Anträge alle ablehnen. Dem Antrag der FDP werden wir allerdings zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Dr. Optendrenk. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verfolgen eine nachhaltige Anlagestrategie. Eine nachhaltige Anlagestrategie ist eine solche, die dauerhaft Renditen erwirtschaftet – im Interesse derjenigen, für die wir da sind, der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler des Landes Nordrhein-Westfalen, zur Wahrung und zur Mehrung dieses Vermögens. Die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen können sicher sein, dass nicht nur unsere Bemühungen im Alltag zum Klimaschutz beitragen, sondern wir auch langfristig für die Altersversorgung im Pensionsfonds nachhaltig investieren. Aktuell befinden sich rund 13 Milliarden Euro im Bestand des Pensionsfonds. Mit einer solch hohen Summe, über gut 20 Jahre angesammelt, werden wir der Verantwortung, nachhaltig zu wirtschaften, auch dann gerecht, wenn wir gerade darauf achten, dass wir Pensionslasten, die in den letzten Jahren entstanden sind, absichern und damit auch entsprechend verantwortlich mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgehen. Anfang 2017 wurde aus zwei verschiedenen Instrumenten der Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner heutigen Form errichtet. Noch im selben Jahr beschloss der Landtag einen Katalog nachhaltiger und fairer Anlageregeln für das Sondervermögen. Seit 2019 praktiziert der Pensionsfonds diese nachhaltige Anlagestrategie. Hier knüpfen wir an, um in diesem Jahr diese Anlagerichtlinien weiterzuentwickeln und die nachhaltige Anlagestrategie neu auszurichten. Den Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung dieser nachhaltigen Anlagestrategie des Pensionsfonds begrüßt die Landesregierung ausdrücklich. Die maßgeblichen Schritte zur Umsetzung dieser Vorgaben haben wir bereits eingeleitet. Für Aktien und Unternehmensanleihen – das ist gerade schon Thema gewesen – werden wir künftig die strengsten europäischen Standards für klimaneutrale Finanzanlagen, die sogenannte Paris-Aligned Benchmark, als Anforderung an Nachhaltigkeit anwenden. Damit 09.03.2023 wird der Weg der Dekarbonisierung des Portfolios konsequent weiterverfolgt. Wir minimieren damit aber nicht nur Klimabelastungen, die wir finanzieren, sondern auch Anlagerisiken und sichern die Altersversorgung der Landesbeschäftigten. Wir berücksichtigen, dass der Kapitalmarkt heute schon entsprechende Impulse verlangt. Die Kapitalmarktakteure scheinen übrigens deutlich weiter zu sein als mancher hier im Haus; denn die Nachhaltigkeitsstrategie, die Kapitalanleger verfolgen, zielt über viele Jahre hinaus und sieht bereits vor, dass man an den Stellen besonders gute Renditen erzielen kann, an denen man besonders nachhaltig unterwegs ist. Bei unserem Pensionsfonds achten Experten in unabhängigen Anlageausschüssen darauf, dass das, was wir anlegen, tatsächlich auch rentabel ist und nicht nur klimaschützend. Zugleich ist die nachhaltige Anlagestrategie ein weiterer Baustein auf dem Weg Nordrhein-Westfalens zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas. 2021 wurde hierfür das Klimaschutzgesetz des Landes novelliert. Bis 2030 sollen die Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 % zurückgehen. Bis 2040 sollen sie um 88 % sinken. 2045 soll das Land treibhausgasneutral wirtschaften. Dies alles zeigt: Nordrhein-Westfalen setzt auf vielen Feldern seinen Weg zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas konsequent fort. Dazu gehört auch die Ausrichtung des Pensionsfonds. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen, erstens über den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2895. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/2895 wie festgestellt angenommen. Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3453 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/3453 wie gerade festgestellt abgelehnt. Landtag Ich rufe auf: 17 e-Tarif „eezy.NRW“ stärken und Tarifdschungel im Nahverkehr in NRW lichten Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/2548 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erstes ihr Abgeordneter Scheen-Pauls.
Daniel Scheen-Pauls CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine schöne Sache, den Durchblick zu haben. Die Tarifkomplexität im ÖPNV war undurchsichtig, streckenweise verwirrend und manchmal ungerecht. Eine Vereinfachung ist dringend erforderlich. Das darf nicht überhastet stattfinden, sondern muss vor allen Dingen gut überlegt sein. Mit der Einführung des Deutschlandtickets für die Vielfahrerinnen und Vielfahrer sind wir bereits einen ersten wesentlichen Schritt gegangen. Aber auch die Tarife für Gelegenheitskunden müssen dringend vereinfacht werden. Nicht nur die Vielfalt der Abonnements für die jeweiligen Zielgruppen sind das Problem. Es ist vor allen Dingen die große Anzahl an Tarifzonen, -waben, Tarifgebieten, Übergangstarifen, Kurzstreckenzonen etc., die das System für den Kunden so komplex machen. eezy.nrw löst dieses Problem und nimmt damit eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Einführung ist ein großer Erfolg und ein notwendiger Schritt in die zukunftsweisende Richtung. Der Tarif bietet dazu die geeignete Ausgangslage. Bereits Ende 2021 wurde der eTarif eingeführt und bietet eine einfache und nachvollziehbare digitale Tarifierung; denn berechnet wird nur die Luftlinie zwischen Start und Ziel. Jede Form von Tarifkomplexität für die Gelegenheitskunden wird damit mittelfristig entfallen. Einchecken, losfahren, auschecken und nur die Strecke bezahlen, die man wirklich gefahren ist. Das ist einfach und verständlich. Vor allen Dingen ist es eines: Es ist gerecht. Unser Ziel ist ein möglichst einfaches und niederschwelliges Angebot für Gelegenheitskunden, um den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr leichter, zugänglicher und attraktiver zu machen. Aktuell gibt es das Ticket nur als App auf dem Smartphone. Wir müssen aber prüfen, wie Gelegenheitskunden diesen luftlinienbasierten Tarif zukünftig nicht nur digital, sondern auch über konventionelle Vertriebsstellen erwerben können: für Jung und Alt, für Digitalaffine oder für Menschen, die einfach gerne noch 09.03.2023 ein Ticket in der Hand halten – natürlich mit aufgedrucktem Barcode zur elektronischen Kontrolle. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Zukunftskoalition haben uns als Ziel gesetzt, die Mobilität in NRW konsequent zu digitalisieren und zu vernetzen. eezy.nrw ist auf dem Weg zu diesem Ziel ein wesentlicher Schritt, und eezy.nrw kann als Vorbild für eine deutschlandweite Umsetzung gelten. Es ist keine Konkurrenz zum Deutschlandticket, sondern bietet neben diesem ein weiteres, flexibles und ergänzendes Angebot. Dieses Gesamtpaket ist in Deutschland bisher einzigartig. Dem Kunden wird damit grenzenloses Reisen ermöglicht – nicht nur über Tarifgrenzen hinweg, sondern auch über Ländergrenzen. Das wollen wir weiter fördern; denn wer heute mit dem ÖPNV über die Landesgrenze fahren will, muss beispielsweise ein extra Ticket kaufen oder im schlechtesten Fall an der Landesgrenze einmal aus dem Bus aussteigen, über die Landesgrenze gehen, am Ticketautomaten des Nachbarlandes ein Ticket ziehen und dann erst weiterfahren. Das wollen wir natürlich zukünftig ändern. Dabei hilft das Projekt easyConnect aus Aachen, was heute schon auf dem eezy.nrw-Ansatz basiert. Es sorgt für einen einfachen und vor allen Dingen nahtlosen Personenverkehr über Staatsgrenzen hinweg. Bei all dem, was eezy.nrw heute bietet, gibt es zugleich noch Weiterentwicklungspotenziale. Bislang rufen etwa die Verkehrsverbünde im Land noch unterschiedlich hohe Basis- und Arbeitspreise auf. Eine Angleichung der unterschiedlichen eezy-Tarife in NRW würde zur Einfachheit und Einheitlichkeit führen. Wenn ein breites und attraktives Leistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen wird, wird die Akzeptanz im ÖPNV steigen und ein weiterer Schritt hin zur Mobilitätswende erreicht. Ein preiswerter ÖPNV für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen bleibt das erklärte Ziel. Doch eezy.nrw ist nicht nur einfach und niederschwellig zu nutzen, sondern auch nachhaltig und trägt damit wesentlich zu Mobilität und Teilhabe bei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Tarif eezy.nrw ist bundesweit als Angebot der Mobilität 4.0 führend und ein Meilenstein im Zuge der Digitalisierung der Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Dieses zukunftsweisende Potenzial gilt es zügig weiterzuentwickeln und auszuschöpfen. Lassen Sie uns dies gemeinsam angehen, damit wir auch zukünftig nicht nur hier den besten Durchblick behalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Scheen-Pauls. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Postma. Landtag
Laura Postma GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bus- und Bahnfahren in NRW endlich einfach und nachvollziehbar gestalten, das wird ab dem 1. Mai mit dem Deutschlandticket insbesondere für Vielfahrerinnen und Vielfahrer endlich Realität. Ganz unkompliziert von A nach B kommen, ohne sich Gedanken über Tarifzonen, Verbundgrenzen, Sondertickets, Preisstufen usw. zu machen, genau das ist unser Ziel für alle Menschen, die in NRW den ÖPNV nutzen. Mit dem luftlinienbasierten digitalen Tarif eezy.nrw haben wir bei uns seit der Einführung Ende 2021 auch ein entsprechendes Angebot für die Menschen, die den ÖPNV nur gelegentlich nutzen wollen. Einsteigen, einchecken und losfahren. So einfach ist Bus- und Bahnfahren mit eezy.nrw. Berechnet wird dabei nur die Luftlinienstrecke, die man von Start bis Ziel zurücklegt. Dabei zahlen Kundinnen und Kunden einen Grundpreis bei Einstieg und anschließend nur zurückgelegte Luftlinienkilometer, eben den sogenannten Arbeitspreis. Das macht den Fahrpreis gerechter und vor allem transparent. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit diesem eTarif sind wir in NRW außerdem in Fragen der Digitalisierung unserer Mobilität federführend. Gleichzeitig gibt es natürlich auch bei eezy.nrw Potenziale zur Weiterentwicklung, die wir mit diesem Antrag ausschöpfen wollen. Dazu gehört beispielsweise, gemeinsam mit den Verkehrsverbünden eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen eezy-Tarife in NRW anzustreben. Damit würden wir die Tarifkomplexität ein weiteres Stück lichten können und eezy.nrw noch einfacher und nachvollziehbarer gestalten. Denn warum ich je nach Standort unterschiedliche Grund- und Arbeitspreise zahle, muss mit der Einführung eines bundeseinheitlichen Deutschlandtickets noch einmal überprüft werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Darüber hinaus bietet dieser digitale Tarif die Möglichkeit, den grenzüberschreitenden Verkehr zu stärken und die Nutzung von Bus und Bahn ebenfalls deutlich zu vereinfachen. Das Projekt easyConnect aus der Region Aachen erprobt dabei aktuell einen einfachen und nahtlosen Personenverkehr, sogar über Staatsgrenzen hinweg. Aufgewachsen im Dreiländereck zwischen Deutschland, Belgien und den Niederlanden weiß ich dabei aus eigener Erfahrung, was es bedeutet, am Bahnsteig von einem Ticketautomaten zum nächsten zu gehen, um das richtige Ticket für das richtige Land herauszusuchen und dabei zu hoffen, dass man die Bahn nicht verpasst, weil die Tarifvielfalt erst einmal durchdrungen werden will. Dieses Projekt, den digitalen Tarif weiter zu stärken, wird gerade in unseren 09.03.2023 Grenzregionen für eine deutliche Vereinfachung in der Nutzung des ÖPNV sorgen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Gemeinsam mit dem Deutschlandticket bildet eezy.nrw ein starkes Angebot, um den Tarifdschungel zu lichten und den ÖPNV sowohl für Vielfahrerinnen und Vierfahrer als auch für Gelegenheitskundinnen und -kunden attraktiver zu machen. Als schwarz-grüne Koalition stärken wir damit unser gemeinsames Ziel, einen preiswerten ÖPNV für alle Menschen in NRW anzubieten, der einfach und niederschwellig zu nutzen ist und damit wesentlich zur Mobilität und Teilhabe beiträgt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Postma. – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Löcker.
Carsten Löcker SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorschlag eines vereinfachten und modernisierten eTarifs für den Nahverkehr ist sicherlich die richtige Richtung, um die Nutzung des ÖPNV insbesondere für die Regionen zu erleichtern und zu fördern. Allerdings sollten wir uns bewusst sein, dass eine solche Initiative alleine nicht ausreicht, um den Tarifdschungel im Nahverkehr in NRW zu beseitigen. Zunächst einmal muss betont werden, dass die Komplexität des aktuellen Tarifsystems im Nahverkehr NRW nicht nur auf die Anzahl der verschiedenen Tarifzonen und Optionen zurückzuführen ist, sondern auch auf die unterschiedlichen Anbieter und Verkehrsverbünde, die in den Regionen tätig sind. Eine Vereinfachung des Systems sollte daher nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss Teil einer umfassenden Reform im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen sein. Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass die Einführung eines neuen eTarifs nicht nur zu einer übermäßigen Erhöhung der Ticketpreise führt, insbesondere für Gelegenheitsfahrerinnen und -fahrer. Hier erinnere ich an die Diskussion von heute Morgen mit Blick auf die Einführung des Deutschlandtickets. Wenn es ein finanzielles Delta gibt, dann ist völlig klar, dass eine Ticketvariante diese Fahrpreisprobleme lösen muss. Ich ahne mit Blick auf Einstieg und Ausstieg, dass das möglicherweise in diese Richtung gehen könnte. Das wäre bedauerlich mit Blick auf unsere Debatte. Unabhängig davon muss es natürlich auch digitale Kompetenz für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben. Ich will mich dazu nicht ausbreiten, aber es ist natürlich klar, dass das für den einen oder anderen schon ein entsprechender Sprung sein wird. Landtag Also, in der Summe ist klar: Es ist ein wichtiger Schritt. Abschließend halte ich jedoch fest: Wenn sich die Dynamik eines Sachthemas alleine an der Anzahl der Anträge zur Sache, die es bereits gegeben hat, festmachen würde, dann wäre das Thema schon lange beseitigt, denn wir haben schon eine Reihe von Anträgen zur Sache hier eingebracht; die entsprechenden Argumente haben Sie hier vorgetragen. Sie interessieren sich aber überhaupt nicht für den tatsächlichen Umsetzungsstand in den Unternehmen. Daran habe ich in der letzten Verkehrsausschusssitzung ausdrücklich erinnert. Es wäre löblich gewesen, wenn Sie in Ihrem Antrag die entsprechenden Informationen aufgeführt hätten, wie die tatsächlichen Umsetzungsschritte in den einzelnen Unternehmen sind. Das sieht nicht wirklich ordentlich aus, deshalb ist das hier allenfalls ein Ladenhüter und eine Wiederholung der letzten drei Anträge, die wir gehört haben, mit appellativer Struktur und Meinung. Am Ende des Tages geht es eher darum, ein Thema zu befördern. Das kann man machen. Wir warten lieber auf die Antwort im nächsten Verkehrsausschuss und schauen, wo die tatsächlichen Umsetzungsprobleme sind. Dann diskutieren wir gerne über einen weiteren Schritt. Aber Anträge dieser Art, tut mir leid, lehnen wir ab. – In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Löcker. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Rasche.
Christof Rasche FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! eezy.nrw wurde, das wissen wir, seinerzeit von CDU und FDP eingeführt und ist eine Erfolgsgeschichte. Die Digitalisierung wurde nach vorne gebracht, damals übrigens auch mit Digitalminister Andreas Pinkwart. Das Check-out- und Check-in-System wurde auf den Weg gebracht und schafft plötzlich Transparenz: Wie viele Leute sitzen in einem Bus, oder wie viele Leute sitzen vor allem in einer Straßenbahn oder in einem Zug? Diese Transparenz hatten wir vorher nicht. Dadurch sind wir viel klüger und können politisch besser agieren. Davon, dass es einmal einen Bundesverkehrsminister geben würde, der ein deutschlandweites Ticket auf den Weg bringt, hat damals von uns niemand geträumt. Niemand. Jetzt haben wir mit Volker Wissing einen Bundesverkehrsminister, der mit Unterstützung der Ampelkoalition in Berlin dieses Ticket deutschlandweit – eine Revolution im positiven Sinne – auf den Weg bringt. Zum Antrag: Die Weiterentwicklung des Tickets ist richtig auch mit Blick auf das Deutschlandticket. 09.03.2023 Vielleicht hat die Struktur dieses eezy.nrw sogar die richtige Struktur für das Deutschlandticket im gesamten System. Die weitere Tarifzusammenführung ist natürlich wünschenswert, da brauchen wir noch viel mehr Lichtung in diesem Dschungel. Langfristig wünschen wir uns als FDP eine App, mit der man zum Beispiel buchen könnte: morgens den E-Roller auf dem Weg zum Bahnhof, dann in einem Zug den Zug, den ich brauche, und wenn ich dann am Zielbahnhof ankomme, das Car-Sharing, um meinen Zielort zu erreichen. Das wäre eine App, die verkehrsträgerübergreifend wäre und Mobilität wirklich organisieren würde. Das ist aber ein weiterer Schritt, den wir heute noch nicht erfüllen können. Ich freue mich, dass die jetzige Koalition diese Erfolgsgeschichte von CDU und FDP fortsetzt. Wir kommen heute ja nicht zu einer Überweisung in den Ausschuss, sondern zu einer direkten Abstimmung. Deshalb wird die FDP diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Esser.
Klaus Esser AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürger! Wir als AfD begrüßen ausdrücklich die Digitalisierung und insbesondere auch die Reduzierung des Tarif- und Ticketdschungels in NRW. Einfach und übersichtlich sollte die Nutzung des ÖPNV bzw. SPNV für alle Bürger im Land sein. Da ist die AfD ganz bei Ihnen und auch bei diesem Antrag. Der hier vorliegende Antrag ist dennoch, so ehrlich müssen wir sein, etwas zu euphorisch. Er liest sich geradezu wie eine Dauerwerbesendung für eezy.nrw. Man bekommt glatt den Eindruck, die Eigentümer dahinter seien Parteifreunde von Ihnen. eezy.nrw ist eine gute und digitale Ergänzung für Gelegenheitsfahrer – gar keine Frage. Aber das System hat erkennbare Schwächen: Kein Internet – soll in Deutschland vorkommen, habe ich mir sagen lassen –, kein eezy.nrw. Kein Akku mehr, Handy aus, eezy aus. Fahrt aus NRW hinaus, Ende auch für eezy. Hinzu kommen die vom Kollegen Löcker angesprochenen Tarifunterschiede zwischen den Verkehrsverbünden. Da ist bei allen guten Ansätzen noch viel Luft nach oben. Was machen wir eigentlich mit den nicht so digitalaffinen Menschen? – Die werden auch weiterhin eine Hilfe oder ein Ticket notfalls in Papierform benötigen. Aus diesen Gründen können wir in die Glückseligkeit dieses Antrags nicht so einfach mit einstimmen. Landtag Im Frühsommer soll endlich bundesweit das vielfach angekündigte Deutschlandticket kommen – bundesweit und subventioniert mit Milliarden Euro von Bund und Ländern. Hier wird auch NRW seinen finanziellen Beitrag leisten, auch wenn viele das Angebot nicht nutzen werden. So weit, dennoch so gut. eezy.nrw könnte, wenn es zum Beispiel bundesweit parallel zum Deutschlandticket ausgerollt würde, für Gelegenheitsfahrer tatsächlich eine sinnvolle Ergänzung zum Aboticket für 49 Euro werden. Zudem müsste eine effektivere Kontrollmöglichkeit gefunden werden, da zu befürchten steht, dass ein schnell mit dem Handy und dem Bewegungstracking funktionierender Bedarfstarif doch viele findige Geister anlocken wird, die sich manche Fahrt noch etwas günstiger gestalten möchten. Es sei an dieser Stelle nochmals erwähnt: Auch eezy.nrw oder das Deutschlandticket werden keine Heerscharen an zusätzlichen Nutzern in den öffentlichen Nahverkehr locken, solange dieser zum Beispiel unpünktlich und unsicher ist, eine schlechte Taktung bietet oder im ländlichen Raum kaum vorhanden ist. Alles in allem ist der hier vorliegende Antrag aus unserer Sicht ein Schrittchen in die richtige Richtung, aber in dieser Form keineswegs ein belastbarer Weg für die Zukunft. Die Digitalisierung und Weiterentwicklung unterstützen wir gerne, diesen vorliegenden Antrag aufgrund der vielen offenen Fragen nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Esser. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich sehr über diesen Antrag der Koalitionsfraktionen gefreut, und es freut mich noch mehr, dass er über die Koalition hinaus breite Unterstützung und durchaus Lob bekommt. Ich kann nur sagen, eezy.nrw ist eine Erfolgsgeschichte in Nordrhein-Westfalen, und wenn das Lob von mir kommt, dann ist es unverdächtig, weil der jetzige Verkehrsminister eezy.nrw nicht erfunden hat, sondern das ist eine Entwicklung aus der letzten Wahlperiode – aber eine gute, eine sehr brauchbare Entwicklung, weil sie die Digitalisierung, über die wir eben in anderen Themenfeldern ausführlich diskutiert haben, im Bereich des öffentlichen Verkehrs vorangebracht hat. Man kann endlich mit einfachem Check-in/Check-out ohne jede Tarifkenntnis, ohne das berühmte Tarif-09.03.2023 diplom am Fahrkartenautomaten gemacht haben zu müssen, einsteigen, aussteigen, fahren. Das ist genau das, was Menschen wollen. Das ist Einfachheit, das ist Transparenz, und das ist deshalb eine supergute Sache. Es ist nicht nur gut für die Fahrgäste, für die Menschen, die den öffentlichen Verkehr nutzen, es ist auch gut für die Branche, die darüber Daten bekommt, wie der öffentliche Verkehr tatsächlich genutzt wird. Wir sind am Ende hier auch vorbildhaft, was die geplante Datenerhebung auf Bundesebene angeht. Nordrhein-Westfalen ist hier mit dem eezy-Tarif Vorreiter. Wir werden das für unser Landesverkehrsmodell nutzen. Das ist auch Teil der Erfolgsgeschichte. Der eine oder andere Verkehrsministerkollege hat mir im Gespräch gesagt: Da habt Ihr in NRW was richtig Gutes geschafft. Dass man das in den dezentralen und manchmal auch etwas disparaten Strukturen des öffentlichen Verkehrs hinbekommt, ist wirklich eine gute Sache. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Ticket ist auch ein Erfolg, weil im vergangenen Jahr über 1 Million Fahrten gemacht wurden. Es ging mit bescheidenen 23.000 Fahrten los, aber im Dezember waren es schon 190.000 Fahrten – 19 % Steigerung jeden Monat; die Kurve geht exponentiell nach oben. Aber trotzdem kann noch einiges passieren in Sachen Markthochlauf. Insgesamt ist für die Nutzung noch einiges zu tun. Die Landesregierung wird alles Weitere unternehmen, um eezy.nrw auch bekannter zu machen, um weiteren Kundinnen- und Kundenkreisen die Nutzung zu ermöglichen. Ich weiß nicht, ob Sie das schon einmal erlebt haben: Wenn man mit Bekannten über eezy.nrw spricht, gibt es durchaus noch die eine oder den anderen, der den öffentlichen Verkehr nutzt, aber eezy.nrw nicht kennt. Da haben wir in der Tat noch eine Aufgabe. Deshalb ist es gut, dass die Koalition diesen Antrag hier eingebracht hat, damit wir dieses Produkt insgesamt noch weiterentwickeln können. Das betrifft beispielsweise Fragen des Vertriebs, etwa ob wir einen nicht digitalen, einen klassischen Vertrieb nutzen. Damit werden wir uns auseinandersetzen. Vor allen Dingen aber werden wir uns damit auseinandersetzen, wie wir beispielsweise Zubringerverkehre – auch das adressiert der Antrag – mit einbringen können, beispielsweise über Scooter. Das ist eine Frage, die sich oft stellt. Ganz wichtig und ein zentrales Element ist, dass wir die Dynamik, die das Deutschlandticket jetzt auslöst, auch für eezy.nrw nutzen wollen. Deshalb ist ein Preisdeckel, ein attraktives Angebot im Zuge der Landtag Einführung des Deutschlandtickets wirklich eine interessante Perspektive. Es geht da ganz bewusst nicht darum, Konkurrenz herzustellen, sondern es geht darum, den Menschen, die Gelegenheitsfahrer*innen sind, die den öffentlichen Verkehr nicht so regelmäßig nutzen, ein Angebot zu machen, und das sind tatsächlich nicht wenige. Wir wollen schließlich, dass aus diesen Gelegenheitsnutzern Dauernutzer werden. Dafür kann eezy.nrw eine gute Perspektive sein. Eine gute Perspektive ist auch, dass es beispielsweise in den Niederlanden ein ähnliches System gibt und dass wir dieses grenzüberschreitend nutzen können; darauf wurde eben schon hingewiesen. Auch das werden wir entsprechend weiterentwickeln. Also, eezy.nrw bietet eine hervorragende Perspektive. Der Antrag ist eine Unterstützung unserer Arbeit bei der Weiterentwicklung von eezy.nrw, und mit der Einführung des Deutschlandtickets werden wir die positive Dynamik im Ticketbereich des öffentlichen Verkehrs nutzen, um das weiter voranzubringen. Denn das ist ein gutes Signal. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister Krischer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/2548. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/2548 mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Wir kommen zu: 18 Gesetz zur Zustimmung zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des WDR-Gesetzes (20. Rundfunkänderungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3063 erste Lesung 09.03.2023 Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Liminski das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht im Fokus wie selten zuvor, und in Zeiten der Coronapandemie und massiver russischer Desinformationskampagnen im Zuge des Ukraine-Konfliktes hat sich doch gezeigt: Es ist wichtig, einen robusten, einen unabhängigen, einen vielfältigen, einen breit aufgestellten und gesellschaftlich verankerten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu haben. Es muss daher unser aller gesellschaftliches und auch demokratisches Anliegen sein, einen solchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sicherzustellen. Dazu gehört an erster Stelle – und das will betonen –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst jeden Tag daran arbeitet, das zu erfüllen, was ihm nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht ins Pflichtenheft geschrieben hat. Er soll – ich zitiere – ein Vielfalt sicherndes Gegengewicht sein. Durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen soll er die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Gesellschaft informieren. – Zitat Ende. Das, meine Damen und Herren, ist ein sehr hoher publizistischer Anspruch an die Redaktionen und Journalistinnen und Journalisten. Und umso schwerwiegender ist auch der Vertrauensverlust im Zuge der Vorfälle und Vorgänge vor allem beim rbb, die wir hier schon mehrfach diskutiert haben. Ich habe bereits bei diesen Diskussionen deutlich gemacht, dass diese Vorgänge nicht zu akzeptieren sind. Sie haben der Glaubwürdigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks massiv geschadet. Es ist daher notwendig und richtig, dass die Rundfunkanstalten an der Verbesserung ihrer Compliance-Systeme, ihrer Transparenz und ihrer Gremienaufsicht arbeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist das Mindeste – und ich will es so deutlich sagen –, aber es wird nicht reichen. Deshalb wird die Rundfunkkommission der Länder weitere begleitende regulatorische Maßnahmen auf den Weg bringen. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, auf den sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bereits im letzten Jahr verständigt haben, wird ein erster wichtiger Schritt mit Blick auf das programmliche Angebot und die Stärkung der Kontrolle gegangen. Die wichtigsten Reformelemente dieses Medienänderungsstaatsvertrags sind erstens eine Profil-Landtag schärfung, zweitens eine Flexibilisierung in der Angebotsgestaltung und drittens die Einführung neuer Instrumente für die Gremien für die Qualitätssicherung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Mit dem heute vorgelegten 20. Rundfunkänderungsgesetz bitten wir als Landesregierung um Zustimmung zu diesen Reformmaßnahmen. Mit den zugleich vorgelegten Änderungen am WDR-Gesetz werden die Anpassungen entsprechend nachvollzogen. Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um noch etwas zu den weiteren Schritten, die jetzt zu gehen sind, sagen, die mindestens genauso wichtig wie dieser Medienänderungsstaatsvertrag sind. Der Rundfunk selbst muss, auch im Sinne des Beitrags, an seinen Angeboten, an seinen Strukturen arbeiten. Er muss die Reformen, die er bereits begonnen hat, konsequent und zügig fortführen. Wir brauchen ein plurales Angebot mit hohen Qualitätsanforderungen, und wir brauchen ein ausgeprägtes Kostenbewusstsein. Die Zusammenarbeit der Anstalten darf nicht die Ausnahme, sondern sie muss der Regelfall sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Landesregierung wird neben diesem Beitrag der Anstalten selbst im Länderkreis für eine weitere Fortentwicklung des gesetzliches Rahmens werben und sich dafür einsetzen. In dem Zuge möchte ich etwas zum Zukunftsrat sagen, den wir gestern in der Rundfunkkommission der Länder beschlossen und heute kommuniziert haben. Das ist ein unabhängiges Expertengremium, das Impulse dafür liefern soll, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Zukunft aussehen wird, der einerseits publizistisch stark, andererseits gesellschaftlich akzeptiert sein soll. Der Zukunftsrat ist in dieser Zusammensetzung und mit diesem Auftrag ein geeignetes Instrument, um binnen Jahresfrist Vorschläge zu erarbeiten, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Jahre nach 2030 entwickelt werden kann. Ich verspreche mir von diesem Zukunftsrat, so wie wir ihn nun zusammengesetzt haben, parteiübergreifend mit Rückendeckung ausgestattet, innovative Impulse für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit breiter Akzeptanz in der Bevölkerung. All das zeigt, dass wir noch viel vor uns haben. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist dabei ein wichtiger Schritt; er kann aber nur ein Schritt sein. Gehen Sie diesen Weg bitte mit, indem Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Minister Liminski, für die Einbringung des Gesetzentwurfs. – Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat die Kollegen Stullich das Wort. 09.03.2023
Andrea Stullich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlichrechtliche Rundfunk muss sich mit der Gesellschaft weiterentwickeln, um relevant zu bleiben. Dafür bilden die Reformen im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag weitere Bausteine. Betont wird unter anderem die Rolle der Gremien in Programmfragen. Die Gremien sollen inhaltliche und formale Qualitätsstandards festlegen und zum Beispiel in Bezug auf Relevanz, thematische Vielfalt, die Intensität der regionalen Berichterstattung und die Professionalität überprüfen. Ein weiterer Ansatz ist, dass die Wege zum Publikum flexibler werden sollen. Die Anstalten können künftig selbst entscheiden, ob bestimmte Kanäle weitergeführt, ausgetauscht, eingestellt oder ins Netz überführt werden. Außerdem wird ein intensiver Dialog mit dem Publikum festgeschrieben. Die Sender und die Anstalten sollen kontinuierlich nachfragen: Was erwartet ihr von uns? Machen wir euch dafür ein passendes Angebot? In § 26 wird betont – Zitat –: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. Bei der Angebotsgestaltung sollen sie dabei die Möglichkeiten nutzen, die ihnen aus der Beitragsfinanzierung erwachsen, […]“. Das ist ein wichtiger Auftrag, denn der Rundfunkbeitrag ist ein Solidarbeitrag. Wir alle bezahlen für die Programme, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss deshalb die gesamte Breite der Bevölkerung erreichen. Er muss Angebote machen, die der private Rundfunk nicht machen kann. Des Weiteren muss er die unterschiedlichen Lebenswelten der Menschen in Stadt und Land abbilden. Außerdem muss er die unterschiedlichen Sichtweisen seines Publikums journalistisch linear und digital darstellen. Auch bei unterhaltenden Formaten soll das öffentlich-rechtliche Profil zum Ausdruck kommen. Mit dieser Fokussierung im Staatsvertrag bleibt die Unterhaltung weiterhin ein Teil des Grundversorgungsauftrags. Das finde ich richtig, zumal dem Film- und Fernsehstandort Nordrhein-Westfalen Schaden zugefügt würde, wenn das WDR-Fernsehen keine Unterhaltungssendungen mehr produzieren dürfte. Das wollen wir nicht zulassen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU-Fraktion wollen keinen losen Senderverbund mit Nischenangeboten ohne Akzeptanz. Wir wollen eine moderne und effiziente ARD. Wir wollen eine moderne und effiziente ARD – eine sparsame Arbeitsgemeinschaft – aus selbstständigen Anstalten, die sich gut ergänzen, mit vielfältigen Angeboten sowie publizistischer Relevanz und Inhalten, denen die Menschen vertrauen. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Notwendige Reformen dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Es darf keine Denkverbote und kein: „Das klappt doch eh nicht“, oder: „Das haben wir schon immer so gemacht“, geben. Ich habe den Eindruck, dass die Anstalten das erkannt haben. Denn es geht um Erneuerung und vor allem darum, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu gibt es bereits gute Vorschläge aus den Anstalten selbst wie Mantelprogramme, Kompetenzzentren und den Netzwerkausbau. Tom Buhrow hat im November sinngemäß gesagt, die ARD müsse einen ehrlichen Neuanfang wagen, sonst werde es irgendwann keinen Neuanfang mehr geben. Ich glaube, dass sich das in den Häusern herumgesprochen hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag, den wir heute beraten, war schon auf dem Weg, bevor die skandalösen Vorgänge beim Rundfunk Berlin-Brandenburg bekannt wurden. Die Regierungschefs der Länder haben die neuen Regelungen für den Programmauftrag und für die Stärkung der Kontrollgremien im Juni letzten Jahres angenommen. Bereits Anfang Dezember 2022 hat die Rundfunkkommission dann den Diskussionsentwurf für den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Darin werden Regelungen zur Compliance, zur Transparenz und zur Gremienkontrolle im öffentlich- rechtlichen Rundfunk vorgeschlagen. Im Januar hat die Rundfunkkommission weitere Reformvorschläge gemacht und unter anderem formuliert, dass eine anstaltsübergreifende Zusammenarbeit der Regelfall werden muss; Minister Liminski hat darauf gerade hingewiesen. Der Minister hat auch früh einen Zukunftsrat angeregt, der Ideen entwickelt, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Zukunft aufgestellt sein soll. Die Einsetzung dieses Thinktanks wurde – wir haben es gerade gehört – gestern beschlossen. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im Reformprozess ist also vieles im Fluss. Der heute vorliegende Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger Zwischenschritt, der an vielen Stellen bereits laufende und notwendige Reformen konkretisiert und das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachschärft. Deshalb werden wir ihm zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Stullich. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Blumenthal. 09.03.2023
Ina Blumenthal SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Liminski! Liebe Medienschaffende und Medienkonsumierende! Die Einigung der Länder zum Dritten Medienstaatsvertrag und in Nordrhein-Westfalen damit verbunden das 20. Rundfunkänderungsgesetz, darf ich mit den Worten meiner geschätzten Kollegin, Frau Staatssekretärin Heike Raab aus Rheinland-Pfalz, kommentieren. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird durch die Reform geschärft. Unterhaltung bleibt ein wichtiger Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Sender, muss aber dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen. Die Flexibilisierung soll ermöglichen, dass sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf geänderte Mediennutzung und digitale Transformation besser einstellen kann.“ Die Einigung auf den Inhalt des Dritten Medienstaatsvertrags wurde vor der Kenntnisnahme der Vorfälle im rbb bekannt, und die anschließende Debatte über die Nachbesserung im Bereich der Compliance-Regeln ist bisher noch nicht Teil des Gesetzes. Hier und heute ist das aber auch erst die Einbringung. Ich möchte aber der geneigten Zuhörerin, dem geneigten Zuhörer auch mit auf den Weg geben, dass es in der SDP, der CDU und sicherlich auch bei der FDP doch erhebliche Unterschiede in der Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt. So darf ich wiederum mit Erlaubnis des Präsidenten die Pressemitteilung vom 06.09.2022 von Herrn Minister Liminski zitieren. Der sagt: „Der Dritte Medienänderungsstaatvertrag macht dem ÖRR klare Profilvorgaben, schärft insbesondere seine Kernaufgaben in den Bereichen Kultur, Bildung und Information und formuliert Anforderungen für unparteiliche und vielfältige Berichterstattung.“ Sie hören, meine sehr geehrten Damen und Herren, von Unterhaltung ist da längst keine Spur mehr, und was „unparteilich“ für die Form des Kommentars bedeuten soll, wird der Minister bestimmt in der nächsten Ausschusssitzung erklären. Zudem hat sich die neue Regierung noch nicht vom Papier der Mittelstands- und Wirtschaftsunion distanziert, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk rigoros zusammenstreichen möchte. Aber natürlich werben wir von der SPD bundesweit für eine zügige Ratifizierung und Zustimmung des Landtags für den Gesetzentwurf und damit für die Zustimmung NRWs zum bundesweiten Konsens der Staatskanzleien zu diesem Thema. Aber wir werden auch weiterhin kritisch die Äußerungen der Landesregierung zum Thema Landtag „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ beobachten und auch kommentieren. Ein Ausverkauf des gut laufenden Programms des WDR zur Gewinnmaximierung einiger weniger Medienmogule in Deutschland wird es mit uns nicht geben. Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) und wir brauchen einen guten und zuverlässigen und in der Fläche verfügbaren privat organisierten Journalismus. Gerade zur Stärkung des Letzteren geht hier auch noch einmal ein Appell an die Bundesregierung, diesen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – stärker zu unterstützen. Herr Minister Liminski, ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, denn wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Blumenthal. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete von Marenholtz.
Anja von Marenholtz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Während wir hier sprechen und diskutieren, arbeiten viele Hundert Kilometer entfernt in russischen Desinformationsfabriken von Putin beauftragte Trolle daran, Fake-News in unser System einzuspeisen, Einfluss auf Politik und Gesellschaft zu nehmen, allgemein Angst zu schüren und Fakten zu verschleiern. In unmittelbarer Gleichzeitigkeit dieser Angriffe sieht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland mit der harschen und an vielen Stellen ungerechtfertigten Kritik von weniger demokratischen, aber auch von demokratischen Parteien konfrontiert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist ein Privileg, das Menschen in Ländern wie Russland, Polen oder Ungarn nicht oder nicht mehr zur Verfügung haben, eine Säule der Aufklärung und der verlässlich recherchierten und unabhängigen Berichterstattung. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Wir als grüne Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen stehen geschlossen und entschieden hinter dem öffentlichrechtlichen Rundfunk. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Auch wenn die AfD das nicht gut findet: Er ist Träger des demokratischen Diskurses und ist Zulieferer verlässlicher Informationen für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. 09.03.2023 (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Eine langfristige Verlässlichkeit und das Vertrauen der Gesellschaft kann aber nur gewährleistet sein, wenn sich das Instrument ÖRR stetig und auch selbst kontrolliert und auch stets eigeninitiiert modernisiert. Wir begrüßen die im novellierten Medienstaatsvertrag vorgesehene Stärkung der Rundfunkräte. Um ein durchgängiges Vertrauen aller zu erhalten, braucht es starke Aufsichtsgremien in den Anstalten. (Beifall von den GRÜNEN – Sven Werner Tritschler [AfD]: Die müssen Sie erst mal bil- den!) Bei dieser Aufsichtsfunktion soll allgemein eine stärkere gesellschaftliche Beteiligung vorherrschen. Der in Brüssel aktuell diskutierte European Media Freedom Act ist zwar in seiner grundsätzlichen Idee richtig, in der aktuellen Form aber weniger. Die föderalen und verlässlichen Medienaufsichten in Deutschland müssen weiter ihre Funktion wahrnehmen können; denn dass ein gutes und staatsfernes System wichtig ist, liegt, glaube ich, bei fast jeder Fraktion hier auf dem Tisch und befindet sich im Bewusstsein. Wir setzen großes Vertrauen in die Reformbereitschaft, die seitens des WDR geäußert worden ist, und freuen uns auf eine zeitnahe und effektive Umsetzung. Außerdem begrüßen wir, dass sich die Anstalten zu Compliance-Fragen hohe Selbstverpflichtungen auferlegt haben. Bei jeglichem Reformbedarf sprechen wir uns dennoch gegen eine „diktierte Programmreduzierung“ der Rundfunkanstalten aus. Ein breites Programmangebot bedeutet auch immer, einen breiten Teil der Bevölkerung erreichen zu können. Dazu zählt ausdrücklich auch das Unterhaltungsangebot des WDR, das einen wichtigen Teil dazu beiträgt, wiederum Aufmerksamkeit für das gesamte Angebot, im Besonderen das Informationsangebot, zu schaffen. Die hier vorgelegte dritte Novellierung des Medienstaatsvertrages sieht eine größere Freiheit der Sender bei der Einstellung oder Überführung von Sparten bzw. Kanälen ins Onlineangebot in Abstimmung mit den Kontrollgremien vor. Verloren gehen diese aber hoffentlich nicht. Weiter appellieren wir an die Anstalten, die Effizienz ihrer Produktionen und Abläufe stetig zu erhöhen und selbstständig Einsparmaßnahmen anzustrengen, und zwar, wie bereits gesagt, ausdrücklich nicht zu Lasten der Programmgestaltung, sondern bei Organisations- und Verwaltungsaufgaben. Unsere Ziele sind ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der weiterhin durch seine unabhängige und stark recherchierte Berichterstattung überzeugt und die Bürgerinnen durch alle Gesellschafts- und Altersschichten hindurch erreicht. Es braucht eine pluralistische Landtag Besetzung der Stellen, um eine inklusive Berichterstattung gewährleisten zu können. Die Novellierung, welche einige Bundesländer schon unterschrieben haben, geht den richtigen Schritt. Sie bietet bereits jetzt richtige und wichtige Neuerungen für Aufsichtsgremien, die Möglichkeit der flexibleren Angebotsgestaltung und damit auch der Qualitätsverbesserung. Wir sehen jedoch klar, dass es voran geht. Aber wir sehen auch: Nach der Novelle ist vor der Novelle. Wir stimmen der Überweisung zu. – Ich bedanke mich. (Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete von Marenholtz. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Witzel.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat große Erwartungen gegeben nach den großen Ankündigungen zur Modernisierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks durch den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Für uns sind diese mit dem, was jetzt zur Beratung vorliegt, leider nicht erfüllt worden. Notwendige Reformen unterbleiben. Ich fange mit dem ersten Punkt an: der versprochenen ernsthaften Schärfung des Auftrags. Die Äußerungen, die Medienminister Liminski dazu im vergangenen Jahr getätigt hat, sind gerade zitiert worden. Ich frage Sie ganz ernsthaft, Herr Minister: Was wird sich in der Praxis konkret ändern, wenn dieser Dritte Medienänderungsstaatsvertrag so beschlossen wird? Nötig wäre doch etwas ganz anderes: eine klare Fokussierung auf das, was den öffentlich-rechtlichen Rundfunk rechtfertigt, nämlich die Grundversorgung. Man muss deutlich machen: Uns ist bewusst, dass es viele wichtige Inhalte gibt, bei denen wir eine politische Verantwortung dafür sehen, dass sie angeboten werden, was aber im reinen Marktgeschehen nicht passiert. Es gibt keinen möglicherweise funktionierenden Markt, der dafür sorgt, dass Kulturangebote, Bildungsangebote, Informationen aus aller Welt in der journalistischen Breite und Tiefe bereitgestellt werden, wie das unsere Zielsetzung für eine gebildete, informierte Gesellschaft ist. Das ist doch die Rechtfertigung für den öffentlichrechtlichen Rundfunk: die Grundversorgung, die Inhalte, die andere nicht anbieten würden. Es ist eben nicht die ausufernde Unterhaltung. Deshalb brauchen wir in öffentlich-rechtlichen Programmen nicht die fünfte Quizshow, nicht den siebten Krimi und nicht das nächste FIFA-XXL-Sportrechtepaket, sondern eine Fokussierung auf die Bereiche, die im Marktgeschehen nicht angeboten werden. (Beifall von der FDP) 09.03.2023 Des Weiteren sorgt dieser Dritte Medienänderungsstaatsvertrag dafür, dass die Betätigungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eher breiter als schmaler werden. Der Wechsel zwischen nonlinearen und linearen Programmen wird zukünftig einfacher möglich. Geld kann problemlos – man könnte auch sagen: fast beliebig – zwischen den Programmbereichen hin und her geschoben werden. Das halten wir nicht für einen guten Beitrag zu einem fairen Wettbewerb. Frau Kollegin Blumenthal, bei dem, was Sie gerade ausgeführt haben, ging es darum, sicherzustellen, dass wir keine zu große Gewinnmaximierung für Medienunternehmen haben – ich meine, so hatten Sie es formuliert. Das ist heutzutage wirklich nicht die Herausforderung unserer Gesellschaft. Wir beobachten landauf, landab, dass Medienhäuser schließen müssen, dass Lokalredaktionen schließen, dass dort, wo es früher drei Tageszeitungen im Wettbewerb gab, vielleicht alle fusionieren und es nur noch eine einzige Redaktion gibt. Der Eindruck, dass sich hier ein paar Medienmogule die Taschen vollmachen würden und dass das eigentliche Reformproblem im Medienbereich sei, vermittelt sich mir nicht. Ich habe eine andere Vorstellung von Wettbewerb. Ich sehe, dass es hier den weltweit teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, der durch die politischen Entscheidungen jedes Jahr 8,5 Milliarden Euro bekommt. Das ist ein Wettbewerbsproblem. Wir sehen, dass jetzt bei Gruner+Jahr, bei Springer und anderen in den Redaktionen größere Veränderungsprozesse bevorstehen. Bei vielen Verlagshäusern, lokalen Zeitungen werden im Bereich verschiedener Printangebote sehr starke Reduktionen vorgenommen. In diesem Medienänderungsstaatsvertrag wird die Presseähnlichkeit nicht hart genug angegangen. Warum laden Sender ellenlange Texte ohne expliziten Sendungsbezug hoch und gefährden damit die Lokalpresse? Das ist durch Rundfunkbeiträge finanzierter unfairer Wettbewerb zulasten des Pressevertriebs. Herr Minister Liminski, Sie haben in den vergangenen Tagen, festgemacht an der Frage der Distribution von Medienerzeugnissen, völlig zu Recht gesagt, dass wir politisch das Anliegen haben müssen, Vielfalt auch in der lokalen Berichterstattung erhalten zu wollen und dass wir auf Verlagshäuser wegen unserer gemeinsamen Vorstellung von pluraler Medienlandschaft auch künftig nicht verzichten können. Hier machen Sie genau das Gegenteil. Die Konsequenz dieses Dritten Medienänderungsstaatsvertrags wird sein, dass die KEF gar nicht anders kann, als zu sagen: Es ist umfänglich beauftragt worden. Wir müssen das bei den Anmeldungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dann auch auf der finanziellen Seite nachvollziehen. – Die nächste Beitragssteigerung steht als Risiko ins Haus. Was Landtag Reformen und Akzeptanz angeht, habe ich Tom Buhrow in seinen jüngsten Ankündigungen anders verstanden. Deshalb gibt es noch großen Nachbesserungsbedarf an dieser Stelle. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag ist ein neues Exemplar aus der langen Reihe verpasster Chancen in der Medienpolitik. Dass Sie, Herr Liminski, gestern einen Stuhlkreis gebildet haben, der irgendwie Reformwillen symbolisieren soll, ändert daran nichts. Statt grundlegender Reformen wird das größte und teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem der Welt kaum verändert fortgesetzt, und seiner weiteren Aufblähung wird Vorschub geleistet. Meine Damen und Herren von CDU, SPD und Grünen, Sie werden diesen Staatsvertrag durchwinken, wie Sie das immer tun. Die FDP – das habe ich gerade nicht genau heraushören können – wird es diesmal vielleicht nicht tun, zumindest nicht in Nordrhein-Westfalen, aber ich glaube, da wo sie regiert, wird sie wie immer alles mittragen. Sie stellen sich damit gegen eine Mehrheit der Bürger. Nicht erst seit den Skandalen beim rbb ist eine deutliche Majorität der Bürger mindestens für durchgreifende Reformen unserer staatlichen Rundfunkanstalten, rund ein Drittel möchte sogar ganz auf sie verzichten. Im Übrigen halten im besonderen Maße junge Bürger – also diejenigen, für die Sie, wenn man Sie so hört, angeblich immer Politik machen – unseren Gebührenfunk für verzichtbar. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich die Gründe zu überlegen. Was man bei ARD, ZDF und Co. unter Journalismus versteht, ist eben nicht selten linkes und grünes Erziehungsfernsehen bzw. -radio. Deswegen haben mich die Elogen aus dieser Richtung gerade nicht überrascht. Da erklären als Journalisten getarnte Grünenfunktionäre – sie werden nicht gekennzeichnet – in den Abendnachrichten, dass wir uns gefälligst über die hohen Energiepreise zu freuen haben und dass das gut ist. Auch ein Blick auf die Gästelisten gebührenfinanzierter Talkshows spricht nicht unbedingt für die Ausgewogenheit des Programms, die in den Staatsverträgen und im WDR-Gesetz immer wieder postuliert wird. Unliebsame Meinungen finden dort einfach nicht statt, während Luisa Neubauer, Ricarda Lang und zeitweise Karl Lauterbach gefühlt allabendlich 09.03.2023 irgendwo vertreten waren, werden Vertreter meiner Partei zum Beispiel konsequent nicht eingeladen. Meine Damen und Herren, Sie mögen sich darüber freuen, aber freuen Sie sich nicht zu früh. Wer eine Partei, die in 15 Landtagen, im Bundestag und im Europaparlament vertreten ist, systematisch benachteiligt, braucht seine Zwangsgebühr nicht als Demokratieabgabe zu bezeichnen. Im Gegenteil: So jemand ist ein Feind der Demokratie. (Beifall von der AfD) Die wahrscheinlich wichtigste Änderung im vorliegenden Staatsvertrag liegt aber nicht im Informationsbereich, der ja immer wieder als Existenzberechtigung für die Öffentlich-Rechtlichen herhalten muss, sondern ausgerechnet bei der Unterhaltung. Neben Bildungsprogrammen, Kultur und Informationen werden Unterhaltungsformate jetzt zum gleichberechtigten Programmbestandteil erhoben, und man fragt sich: warum eigentlich? Unterhaltungsprogramme sind doch schon heute diejenigen, die überreichlich von privaten Anbietern abgedeckt werden. Schon heute ist auch das öffentlich-rechtliche Angebot da mehr als reichlich. „Traumschiff“, „Tatort“, 25.000 Quizshows und Florian Silbereisen – alles Dinge, für die es keinen milliardenschweren Zwangsapparat bräuchte. Liest man dann, dass diese Unterhaltung sich streng am öffentlich-rechtlichen Profil messen lassen soll, weiß man auch, woher der Wind weht. Auch da geht es wahrscheinlich wieder eher um Volkserziehung. Der „Tatort“ ist ja schon seit Jahren als unappetitlicher Ort des politisch korrekten Spießertums bekannt. In der „Sendung mit der Maus“ erfuhren Kinder früher, wie man Raketen baut oder Nudeln macht, heute erfahren sie, wie man schnell und einfach sein Geschlecht wechselt. Selbst die Schlagersendungen sind nicht vor linksgrünen Volkspädagogen sicher. Da werden sogar alte Klassiker noch mal umgedichtet. Bei Klaus Lage, „1.000 und 1 Nacht“, spielt man nicht mehr Indianer, sondern nur noch zusammen, weil das netter klingt. Udo Jürgens, „Aber bitte mit Sahne“, darf nicht mehr vom – Zitat – Negerkuss, sondern nur noch vom – Zitat – Schokokuss singen. Das ist der neudeutsche Spießbürgerfunk. Das letzte Mal, dass man im deutschen Fernsehen irgendwelche Lieder nicht mehr sang, weil sie politisch inopportun geworden waren, war übrigens in der DDR. Aber gut, auch die hatte ja einen besonders sendungsbewussten Staatsfunk. Übrigens war es auch da so, dass sich die Menschen zunehmend nach Alternativen umgesehen haben. Genau das machen die Bürger auch bei uns. Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk zuschauermäßig vergreist, spielt die Musik längst woanders: im Internet. Da sind die Leute natürlich auch für Desinformationen anfällig. Landtag
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit.
Sven Werner Tritschler AfD
Vielen Dank. Ich komme zum Schluss. Wer den WDR und die anderen Anstalten zukunftsfest machen will, der muss sie dringend reformieren. Inzwischen sieht das sogar der WDR-Intendant mit seinen 400.000 Euro Jahresgehalt ein. Wer dagegen beharrlich am Status quo festhält, …
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Herr Kollege.
Sven Werner Tritschler AfD
… wie es dieser Vertrag tut, der wird den öffentlichen Rundfunk irgendwann beerdigen, und das ist auch gut so. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/3063 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Hauptausschluss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Überweisungsempfehlung mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend und schließe die Sitzung. Schluss: 19:56 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 09.03.2023
