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Ralf Witzel

FDP 09.03.2023 Sitzungen 18/25

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die erste Große Anfrage aller Fraktionen in dieser 18. Wahlperiode stammt von der FDP-Landtagsfraktion. (Simon Rock [GRÜNE]: Glückwunsch!) Sie enthält 133 Fragen zur Modernisierung und Digitalisierung der Finanzverwaltung. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Die Aktualität bei diesem Thema, Herr Kollege, ist groß; denn das digitale Steuerportal ELSTER feiert sein 25-jähriges Jubiläum, und man hatte sich angesichts dieses Umstandes vorgenommen, alle wesentlichen Maßnahmen zur Modernisierung des Steuerverfahrens bis Ende des letzten Jahres zwischen den Bundesländern im Wesentlichen abgeschlossen zu haben. Außerdem hat uns das Onlinezugangsgesetz, OZG, verpflichtet, auf Länderebene alle wesentlichen Verwaltungsleistungen bis Jahresende 2022 über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Deshalb ist jetzt ein guter Zeitpunkt, zum Transformationsfortschritt Bilanz zu ziehen und zugleich mehr von der Landesregierung über die Ziele zu erfahren, die man sich für die 18. Wahlperiode neu gesetzt hat. Ganz aktuell zeigen die andauernden Proteste gegen die Grundsteuererhebung: Die digitalen Prozesse sind noch nicht so einfach und verständlich, wie es die Politik gerne verspricht und die Bürger gerne hätten. Die politische Haltung der FDP-Landtagsfraktion ist deshalb klar. Wir können sie in folgenden Leitgedanken zusammenfassen. Erstens. Eine sinnvoll ausgestaltete Digitalisierung bietet Serviceverbesserungen für Bürger, Betriebe und Vereine. Alle Steuerpflichtigen, die elektronische Medien und Kommunikationswege bevorzugen und als Erleichterung empfinden, sollen vollständig davon profitieren. Zweitens sind natürlich auch individuelle Bedürfnisse derer zu berücksichtigen, die andere Präferenzen haben. Es gibt in unserer Bevölkerung immer noch Menschen, für die Digitalisierung nicht in jeder Hinsicht eine Erleichterung, sondern manchmal auch eine Herausforderung ist. Sie sind den Gebrauch von Papierformularen gewohnt. Auch diese Möglichkeit muss Steuerpflichtigen zukünftig offenstehen. Auch Landtag das ist ein wesentlicher Punkt der Kritik bei der Grundsteuererhebung gewesen. Drittens. Wir sollten Qualitätsverbesserungen anstreben, um eine größere freiwillige Teilnahme an digitalen Angeboten zu ermöglichen. Beratungsangebote sollten ausgebaut und Formulare möglichst einfach gestaltet werden sowie aufgrund der besonderen Sensibilität bei Fragen des Steuergeheimnisses mit maximaler IT-Sicherheit ausgestaltet sein. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Viertens. Es gilt natürlich auch, die Effizienzrendite zu heben, also Arbeitserleichterungen für Bedienstete zu schaffen. Wir wissen: Trotz aller Bemühungen haben wir uns in der Vergangenheit bei etwa anderthalbtausend unbesetzten Stellen in der Finanzverwaltung eingependelt. Deshalb kann hier funktionierende Automation und Digitalisierung eine Arbeitserleichterung für Bedienstete schaffen. Ich komme nun zu den Ergebnissen des Finanzministers und dem, was er antwortet. Er sieht die Finanzverwaltung als Vorreiter der Digitalisierung und sagt, dort könne auch viel aus dem Homeoffice heraus gearbeitet werden. Dieser Vergleich mag innerhalb der Landesverwaltung gelten, er gilt aber nicht zwingend im Vergleich mit der Wirtschaft und auch mit anderen Bundesländern. Da werden nämlich noch nicht alle Potenziale ausgeschöpft. Bayern hat sich viel intensiver der Plattformökonomie gewidmet und mit einem digitalen Identitätsmanagement die Transaktionen auf Onlinemarktplätzen besser nachvollziehbar gemacht. Bayern arbeitet sehr intensiv mit anderen Marktteilnehmern am E-Commerce-Projekt NESSI zur Self-Sovereign Identity. Bayern entwickelt so gemeinsam mit Steuerberatern, Wissenschaft und Sparkassen wichtige Erkenntnisse, von denen auch andere Bundesländer profitieren. Hessen bietet mit dem Projekt HessenDrive Unternehmen längst eine Datenüberstellung via Portal im Praxisbetrieb einer Betriebsprüfung an. Dort werden nicht, wie in NRW, noch CDs oder Sticks übergeben. Das geschieht in unserem Land noch, und zwar nicht nur in Fällen von Datendiebstahl. Insofern gibt es Herausforderungen, denen wir uns in Nordrhein-Westfalen noch stellen dürfen. Beispielsweise sind auch die Finanzgerichte bei der Digitalisierung allgemein sehr viel weiter vorangeschritten als die Finanzverwaltung. Das führt dazu, dass Prozesse nicht volldigital laufen können, weil die Finanzverwaltung die E-Akte erst Mitte dieses Jahrzehnts einführen will; die Justiz hat sie bereits. All das sind Hausaufgaben, denen wir uns widmen müssen. Eine allerletzte Bemerkung lautet deshalb an dieser Stelle: Das Steuerrecht ist bei dem heutigen Stand der Digitalisierung oft noch so komplex, dass Steuerpflichtige FinTechs beauftragen und sich 09.03.2023 selber Apps herunterladen, um durch die Formulare zu kommen.

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