Enxhi Seli-Zacharias
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns mit einem auf den ersten Blick vermeintlich langweiligen und politisch uninteressanten Thema. Es geht um die zügigere Entfernung und Verwertung rechtswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge. Insbesondere jene Abgeordnete unter Ihnen, die aus dem ländlichen Gebiet kommen, oder jene Abgeordnete, die soziale Brennpunkte nur aus dem Fern-Landtag sehen kennen, werden jetzt überhaupt nicht nachvollziehen können, warum wir dieses Thema heute behandelt wissen wollen. Doch gerade mir als Abgeordnete aus Gelsenkirchen ist es deshalb umso wichtiger, dass wir heute über die Lebensrealität von Menschen aus sozialen Brennpunkten sprechen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, was die realen Sorgen und Nöte vor Ort sind. Manches wirkt in diesem Parlament etwas banal, weil wir sehr gerne über große geopolitische Themen sprechen. Aber was ist mit Oma Hilde, die aus ihrem Küchenfenster seit Wochen ein verrottetes Auto und ab und zu ein paar dubiose Typen beobachten kann, die um dieses Auto herumschleichen? Oma Hilde, rechts und links eingekesselt von Schrottimmobilien, macht sich längst keine Hoffnungen mehr, ihr gepflegtes Mehrfamilienhaus für einen angemessenen Preis verkaufen zu können. Es ist das einzig verbliebene Haus in der Straße, bei dem die Türen und Haustüren nicht Tag und Nacht offenstehen. Oma Hilde hat sich längst damit abgefunden, dass das Haus, das sie ein Leben lang abfinanziert hat und an dem sich eigentlich eines Tages die eigenen Kinder hätten erfreuen sollen, heute keinen Wert mehr hat. Das war schmerzlich ob der eigene Lebensleistung, aber sie hat sich damit abgefunden. Ihr einzig verbliebener Wunsch ist nur noch, dass sie in ihrem letzten Lebensabschnitt friedlich und ungestört in ihrem Haus leben und ab und zu das Küchenfenster öffnen kann, ohne ein mulmiges Gefühl im Bauch zu haben. Einige mögen sagen: Banal. Bei diesen illegal abgestellten Fahrzeugen handelt es sich schlichtweg um eine Ordnungswidrigkeit, um die sich der kommunale Ordnungsdienst schon kümmern wird. So weit, so schön. Aber was ist, wenn der Staat respektive die Kommune als zuständige Stelle die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht mehr aufrechterhalten kann? Was, wenn die Zahlen ein Maß erreichen, welches schlichtweg nicht mehr zu bewerkstelligen ist? Eine Anfrage meines geschätzten Kollegen Klaus Esser und von mir zu diesem Thema offenbart das entsetzliche Bild. Insgesamt wurden in meiner Kommune Gelsenkirchen 2.847 Beseitigungen von illegal abgestellten Fahrzeugen angeordnet und vollzogen. Das ist mit Abstand die einzige Stadt in NRW mit einer so hohen dokumentierten Fallzahl. Auf Platz 2 liegt dann die Stadt Köln mit 250 Fahrzeugen. Zur Klarstellung: Köln, das viermal so große Köln. Seit dem Zuzug aus Südosteuropa müssen Kommunen aus dem Ruhrgebiet und insbesondere meine Heimatkommune Gelsenkirchen Unglaubliches leisten. Das alles – auch wenn Sie das als vermeintlich banales Thema wahrnehmen möchten – ist die direkte Konsequenz der Armutszuwanderung. Ich muss Ihnen auch sagen: Ich bin es leid, dass wir auf 09.03.2023 kommunaler Ebene immer wieder versuchen, das zu verschleiern, selbst da, wo es mehr als deutlich sein sollte, weil einige sich nicht trauen, das offen anzusprechen. Hier geht es am Ende des Tages auch darum, dass wichtige Ressourcen der Ordnungskräfte eingebunden werden – durch diese illegal abgestellten Fahrzeuge –, obwohl diese Maßnahmen und Ressourcen weiß Gott woanders gebraucht werden. Deshalb interessiere ich mich als Landespolitikerin nachrangig darum, sondern in erster Linie als Kommunalpolitikerin dafür, welchen Mehrwert dieses neu eingeführte Zurückhaltungsrecht für gebeutelte Kommunen bietet. An der Stelle muss man auch sagen, dass die Statistik ganz klar belegt, dass diese neuen rechtlichen Möglichkeiten anscheinend nicht oder nicht ausreichend genutzt werden. In der WAZ Gelsenkirchen heißt es hierzu: „Im Kampf gegen jene Autohändler bietet die Gesetzesnovelle keine neue Hilfe.“ – Das meint ein Stadtsprecher. „Das Gesetz hat für uns keine praktische Relevanz“, führt er fort. – Wirklich helfen würde nach Ansicht des Stadtsprechers, wenn man die Monatsfrist verkürzen würde und illegal abgestellte Autos schon nach kurzer Zeit abschleppen dürfte. Gleichzeitig aber behauptet die Landesregierung auf unsere Anfrage, dass die Rechtsgrundlage des § 22 Straßen- und Wegegesetzes NRW zur Beseitigung verbotswidrig im öffentlichen Straßenraum abgestellter Fahrzeuge seit Inkrafttreten der Neuregelung am 28. Dezember 2021 schon vielfach genutzt worden sei. Nun, hier gibt es offensichtlich ein Problem. Und deshalb geht es uns in unserem Antrag ganz klar darum, dass ein intensiver Austausch mit den Kommunen, vor allem mit diesen gebeutelten Kommunen vor Ort stattfinden muss und eine bedarfsgerechte und bessere Information und Unterstützung vor Ort stattfinden kann. Dann können auch Phänomenbereiche wie der Umgang mit Autohändlern, die den öffentlichen Raum als Zwischenlager nutzen, einen neuen Diskussionsraum finden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind in der Pflicht, uns dieses Problems anzunehmen. Tun wir es, um zu gewährleisten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden, tun wir es, damit die Kommunen in ihrer Funktionsfähigkeit unterstützt werden, und tun wir es zuletzt für Oma Hilde, die es verdient hat, sorgenfrei das Küchenfenster öffnen zu können. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
