Jochen Ott
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin anderer Meinung. Warum? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19.11.2021 zur Rechtmäßigkeit von Schulschließungen während der Coronapandemie die Gewährleistungsverantwortung des Staates zur Bereitstellung von Bildung bestätigt. Ich zitiere aus einer studienbegleitenden Hausarbeit von Kathrin Stolzenburg aus dem letzten Jahr – Zitat –: Das im Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz verankerte und mit dem Bildungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz korrespondierende Recht stehe, so betont das Gericht, in seinen verschiedenen Gewährleistungsdimensionen in Einklang mit der völkerrechtlichen Gewährleistung eines Rechts auf Bildung und Unionsrecht. Damit wird die Bildungsleistung durch das oberste Gericht als eine für das menschliche Dasein notwendige Dienstleistung definiert. Dies wiederum entspricht eindeutig der Definition von KRITIS. Wir können uns ansehen, was auf Länderebene daraus geworden ist. Auf Länderebene ist die Kultusministerkonferenz der Argumentation des Verfassungsgerichts gefolgt. In dem Beschluss der Kultusministerkonferenz werden Schulen als – Zitat – „systemrelevant“ und – Zitat – „darüber hinaus eine Grundlage für die Sicherheit der Arbeitsfähigkeit anderer kritischer Infrastrukturen“ bezeichnet. Da stellt sich die Frage: Sind eigentlich Kindergärten und Schulen nur Zulieferer, damit der Rest der Welt arbeiten kann, oder haben sie auch eine eigenständige Bedeutung? Da würde ich doch mal klar sagen: Sie haben laut Bundesverfassungsgericht eine eigenständige Bedeutung. (Beifall von der SPD) Das BBK, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, wird am 11. Mai eine eigene Fachveranstaltung machen, bei der es genau um die Faktoren der Resilienz der Bildungseinrichtungen im Bevölkerungsschutz geht. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, was die Kultusministerkonferenz in ihrem Beschluss am 1. September 2022 in Ihrem Beisein, vermute ich, beschlossen hat: „Schulen als Orte des Präsenzlernens und als unverzichtbarer Raum der sozialen Interaktion müssen daher mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 wie andere Kritische Infrastrukturen […] mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen einen besonderen Schutz genießen.“ Die rechtliche Grundlage ist aus unserer Sicht klar. Jetzt möchte ich etwas zum parlamentarischen Verfahren sagen. Dieser Antrag ist am 21. Juni vor den letzten Sommerferien eingebracht worden und befin-09.03.2023 det sich bis jetzt in dem parlamentarischen Lauf. Mit der Frage, warum wir das ein weiteres Mal im Plenum behandeln mussten, will ich die regierungstragenden Fraktionen nicht langweilen. Wir waren dann der Auffassung, dass diese Debatte Sinn macht, dass wir sie mit vielen Sachverständigen breit führen wollen. Es wäre die Möglichkeit gewesen, in dieser Zeit weitere Neuerungen, die in den letzten Monaten dazugekommen sind, zu implementieren. Das haben wir angeboten. Darüber hinaus gilt das Struck’sche Gesetz natürlich auch im Landtag. Natürlich wäre es die Möglichkeit gewesen, insbesondere vor dem Hintergrund einer klaren Aussage der jetzigen Jugendministerin – aber auch die damalige Schulministerin Yvonne Gebauer hat im Interview klar gesagt, für sie seien Schulen kritische Infrastruktur –, einen gemeinsamen Aufschlag zu machen. Jetzt komme ich zu den Kollegen, die vorher gesagt haben, das wäre gar nicht nötig. Warum bin ich der Auffassung, dass der Gesetzgeber den Beamten in der Regierung, aber auch den Beamten und Angestellten in den Kommunalverwaltungen eine Vorgabe bezüglich der kritischen Infrastruktur machen muss? Wenn es keine Vorgaben gibt und ganz klar geregelt ist, dass das eine Priorität ist, dann wird es in der Krise immer andere Dinge geben, die wichtiger sind. Frau Professor Bellenberg hat am Dienstag in der Anhörung im Schulausschuss sehr deutlich gemacht, woran es in unserem Schulsystem mangelt: Wir haben so viele Verantwortliche: das Schulministerium, die Landschaftsverbände, die Bezirksregierungen, dazu unzählige Kommunen in unserem Land – alle wirken ein. Wenn da nicht der Gesetzgeber sagt: „Ihr könnt zwar alles diskutieren, aber diese Nummer, nämlich die Bildung unserer Kinder, setzen wir an die erste Stelle“, dann wird das in Zukunft nicht gelingen. (Beifall von der SPD) Ich will auf Herrn Sonne antworten. Ich danke Ihnen ausdrücklich für die Art der Debatte. Ernährung und Wärme sind Bestandteil der bisherigen Definition, die ich verändern will, und ich hatte gehofft, Sie wollen das auch. Wenn wir uns ansehen, wie viele Kinder im wahrsten Sinne des Wortes in und während dieser Pandemie Hunger hatten, dass Grundschullehrer mit Essenspaketen nach Hause gefahren sind, dann müssen wir feststellen, dass Schulen eben auch der Ort sind, wo Ernährung sichergestellt wird. (Beifall von der SPD) Wo würden wir im Falle einer Energiekrise die Menschen in den Stadtteilen sammeln und wärmen? Dreimal dürfen Sie raten: in den Schulen. Deshalb ist es doch so wichtig, dafür Konzepte zu haben. Ich möchte deshalb noch einmal darauf hin-Landtag weisen, worum es geht, wenn wir über Konzepte reden. Wir reden darüber, dass Fälle wie „Feuer“ und „Amok“ selbstverständlich eingeübt sind. Aber was ist mit „Wind“ – ich erinnere an den Herbst – „Energie“, „Erdbeben“, „Pandemie“ und andere Dinge? Warum entwickeln wir nicht Resilienz? Wir wissen auch, dass es nicht von heute auf morgen geht. Warum definieren wir als Gesetzgeber das nicht wie in Mecklenburg-Vorpommern, wo das klar ist? Dann müssen sich die kommunalen Spitzenverbände damit beschäftigen, weil wir es ihnen vorgegeben haben, weil wir es als kritische Infrastruktur benennen. Das geht am Ende nur gemeinsam. Zum Schluss möchte ich noch auf das Thema „Laschet“ eingehen, der hier gesagt hat: Mensch, ich war in der Hauptschule in Aachen. Da sind in den Brennpunkten die Kinder auch in der Pandemie betreut worden. Sie, von der SPD und von den Grünen verstehen das alles gar nicht. Ich möchte Ihnen sagen – und das geht auch in Richtung von Frau Müller-Rech von der FDP –: Wir haben die ganze Zeit gesagt, dass die Schulen offen sein sollen, aber sicher. Dazu braucht es aber unzählige Konzepte. Ich bin der ehemaligen Schulministerin so dankbar, dass sie in einem ehrlichen Interview mit dem WDR im „Rückblick“ gesagt hat: Vielleicht hätten wir der einzelnen Schule mehr Freiheit geben sollen. – Ja, genauso ist es. Leute in Solingen wie die in Waldschulen, wie in den Kultureinrichtungen, haben gesagt …
