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Susanne Schneider

FDP 09.03.2023 Sitzungen 18/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jeder und jede kann durch eine Krankheit in die Situation geraten, den Alltag nicht mehr alleine bewältigen zu können. Werte Frau Oellers, das ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen können durchaus pflegebedürftig werden und es im tragischen Fall auch bleiben. Wir als FDP-Landtagsfraktion setzen uns für eine qualitativ hochwertige Pflege ein. Hilfsangebote müssen so verzahnt sein, dass sie der oder dem Einzelnen die Wahlfreiheit lassen, wie sie oder er leben möchte: ob mit ambulanter Pflege in häuslicher Umgebung, in Pflegewohngruppen oder in einem stationären Pflegeheim. Einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung einiger Angebotsformen lehnen wir bekanntermaßen ab. Die Tagespflege ist eine wichtige Ergänzung eines vielfältigen Pflegeangebots und hat in der letzten Zeit an Bedeutung gewonnen. Sie ermöglicht vielen Menschen, weiterhin zu Hause zu leben und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Sie entlastet auch pflegende Angehörige, die während der Zeit der Betreuung der Pflegebedürftigen in der Tagespflege ihrer Arbeit nachgehen, eigene Interessen verfolgen oder einfach mal ihre Hobbys pflegen können. Für die Pflegebedürftigen selbst bedeutet die Tagespflege Gemeinschaft und eine willkommene Abwechslung. In der Pflege ist die wirtschaftliche Situation für viele Einrichtungen derzeit alles andere als rosig. Allgemeine Preissteigerungen aufgrund der vielfältigen Krisenlagen treffen auch dort die Angebote. So ächzen zum Beispiel die ambulanten Pflegedienste momentan unter den Mobilitätskosten. Bei den Tagespflegeeinrichtungen hingegen ist die Problematik anders gelagert. Noch immer kommt es infolge der Pandemie zu kurzfristigen Absagen der Tagespflegegäste. Ich erwarte zwar, dass sich diese coronabedingten Vorbehalte in den kommenden Monaten wieder normalisieren werden. Dennoch bringen diese Ausfälle in vielen Einrichtungen die Kalkulation durcheinander. Während die Tagespflege mit einer Auslastung von 80 % rechnet, wird diese tatsächlich eher bei 60 % liegen. Wenn die vorgesehene Auslastung nicht Landtag erreicht wird, hat dies natürlich Einnahmeausfälle zur Folge. Die Kolleginnen und Kollegen beziffern die finanziellen Verluste auf 70 bis 80 Millionen Euro, wobei diese Schätzung auf mich als mit dem dicken Daumen gemacht wirkt. Bei der eigentlichen Forderung des Antrags, nämlich der nach der Schaffung eines Rettungsschirms, hat sich die SPD daher am oberen Ende der Schätzung orientiert. Aus unserer Sicht ist es nicht ganz überzeugend, wenn ein Rettungsschirm nicht ansatzweise auf tatsächlichen Ausfällen basiert, sondern nur auf einer groben Schätzung beruht. Die eigentliche Frage ist jedoch nicht die nach der Höhe eines Rettungsschirms, sondern die nach einer zielgenauen Ausrichtung von Hilfen. Bei Pflegeeinrichtungen sind die Länder und Kommunen grundsätzlich für die Investitionskosten zuständig, während die laufenden Vergütungen in der Verantwortung der Kostenträger liegen, also der Pflegeversicherung und des Bundes. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: So ist es!) Ausfälle bei den laufenden Vergütungen in der Tagespflege müssen daher in den entsprechenden Vereinbarungen berücksichtigt werden. Dies ist unserer Kenntnis nach auch Thema bei den Verhandlungen. Bei der Investitionsförderung liegt die Kalkulation für die Auslastung ebenfalls bei 80 %, während die Förderung nur für tatsächliche Belegungstage gezahlt wird. Da könnte eine gezielte Unterstützung der Einrichtungen, die aufgrund ihrer geringen Auslastung tatsächlich in Schwierigkeiten geraten, sinnvoll sein. Allerdings sollten wir mit Sondertöpfen wieder zurückhaltender werden und Landesmittel nicht dauernd mit der Gießkanne verteilen. Daher ist aus unserer Sicht mehr als fraglich, inwiefern ein gesonderter Rettungsschirm für die gesamte Tagespflege wirklich sinnvoll ist. Vielmehr sollte das Land die Pflegeeinrichtungen gezielt unterstützen, die tatsächlich in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Umgesetzt werden könnte dies als Billigungsleistung aus einem Hilfsfonds. Die FDP-Landtagsfraktion hat sich bereits während der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2022 für einen Hilfsfonds zur Sicherung sozialer Infrastrukturen ausgesprochen. Die Tagespflege ist für uns, wie bereits erwähnt, ein wichtiges Element in einer vielfältigen Pflegelandschaft. Einen wenig zielgenauen Rettungsschirm, dessen Höhe nur sehr grob geschätzt ist, können wir jedoch nur ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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